Informationsblatt zu Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten in Hessen Neue Möglichkeiten zur Stärkung des Ländlichen Raumes (Stand: 01.02.2016) Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten Der Strukturwandel im ländlichen Raum, die Verknappung der Ressourcen aber auch der fortschreitende Klimawandel sowie die Auswirkungen des demografischen Wandels stellen die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft vor große Herausforderungen, die ein Um- und Weiterdenken erfordern. Darüber hinaus stellen die Gesellschaft und die Politik weitere Ansprüche an die Sektoren, wie Tiergesundheit, Regionalität, Umwelt- und Klimaschutz. Die Erarbeitung von neuartigen Ansätzen und gemeinsamen Lösungen ist dabei von hoher Bedeutung. In diesem Zusammenhang will die hessische Landesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Hessen weiter stärken. Das Land Hessen unterstützt daher im Rahmen des „Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020“ (EPLR) die Fördermaßnahme „Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten“. Unter Landwirtschaft werden in diesem Zusammenhang alle Akteure in den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Nahrungsmittelkette sowie Forsten subsumiert. Für eine Förderung in Betracht kommende Vorhaben sollen einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des EPLR 2014-2020 und den nachstehend für Hessen ermittelten thematischen Schwerpunkten leisten: 1. Verbesserung der Wertschöpfung landwirtschaftlicher Produkte durch innovative Verarbeitungs- und Vermarktungsprogramme zum Aufbau und Qualifizierung regionaler Wertschöpfungsketten. 2. Diversifizierung landwirtschaftlicher Aktivitäten, u.a. in Richtung sozialer Funktionen, z. B. Gesundheitsführsorge, soziale Integration, gemeinschaftsgestützte Landwirtschaft und Umwelt- und Ernährungsbildung. 3. Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen. 4. Entwicklung effektiver, umweltgerechter und/oder ökologischer Anbau- und Nutzungsverfahren, Verbesserung der Produktivität der Pflanzenproduktion und des Gartenbaus über standortangepasste Sorten, Düngung und Bodenbearbeitung. 5. Verbesserung der Tierhaltung durch tiergerechte und leistungsorientierte Haltungs- und Zuchtverfahren. 6. Stärkung der Zusammenarbeit und der Aktivitäten auf der Grundlage lokaler Strategien außerhalb von LEADER. Fördermöglichkeiten Nach den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten (RL-IZ) sind Vorhaben nach folgenden vier Teilmaßnahmen möglich: A. Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ - EIP-Agri Mit den so genannten Operationellen Gruppen (OG) soll der bessere Austausch zwischen der landwirtschaftlichen Praxis und Forschung und somit landwirtschaftliche Innovation befördert werden. Ziel ist eine nachhaltige und produktive Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Hessen. Durch Innovation sollen Produkte und Prozesse optimiert werden, um eine ressourcenschonendere und klimafreundliche Wirtschaft zu ermöglichen. Das Land Hessen nimmt an der EIP-Agri teil und fördert hierzu die Einrichtung und die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit innerhalb einer OG sowie die Durchführung eines einzelnen Innovationsprojektes. Darüber hinaus fördert das Land Hessen die Zusammenarbeit von Akteuren und Einrichtung von Clustern und Netzwerken in den folgenden drei Themenbereichen (s. Teil II Abschnitte B.–D. RL–IZ): B. Zusammenarbeit im Rahmen kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte C. Zusammenarbeit in Bezug auf die Unterstützung von Aktionen zur Minderung oder Anpassung an den Klimawandel D. Zusammenarbeit in Bezug auf die Unterstützung von lokalen Strategien, die nicht unter die von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung fallen. Die vorgenannten Teilmaßnahmen werden in dem vorliegenden Informationsblatt skizziert. Weitere Informationen können den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten (RL–IZ) entnommen werden (siehe Link auf Seite 4). Was wird gefördert? Die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Land-, Forst und Ernährungswirtschaft und des ländlichen Raumes (Teil II Abschnitte A.-D. RL–IZ). In Rahmen einer EIP (Teil II Abschnitt A. RL–IZ) werden zusätzlich Innovationsvorhaben gefördert. Ziel der Vorhaben, ist die Bearbeitung und Lösung praxisorientierter Frage- und Problemstellungen unter Einbeziehung mehrerer Akteure aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Dabei resultiert die Innovation letztlich aus Ideen und Erfindungen, die erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden. Dabei kann es sich um neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren, Methoden, Geschäftsmodelle und Dienstleistungen handeln. Die Neuerungen können technischer, organisatorischer, ökonomischer, sozialer oder kultureller Art sein. Erstellung von Konzepten für die Zusammenarbeit, Durchführbarkeitsstudien und Kosten für die Erstellung eines Aktionsplans (Teil II Abschnitte A.–D. RL–IZ). Auf die Entwicklung kurzer Versorgungsketten und/oder lokaler Märkte bezogene Absatzförderungsmaßnahmen in einem lokalen Rahmen (Teil II Abschnitt B. RL–IZ). Zuwendungsfähige Ausgaben Laufende Ausgaben der Zusammenarbeit (Teil II Abschnitte A.-D. RL–IZ) d. h. angemessene und nachweisbare Personalkosten, allgemeine Geschäftskosten, Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung usw. Ausgaben im Rahmen der Maßnahmen der Zusammenarbeit: Erstellung von Konzepten für die Zusammenarbeit, Durchführbarkeitsstudien und Kosten für die Erstellung eines Aktionsplans (Teil II Abschnitte A.-D. RL–Z) Ausgaben im Rahmen der EIP-Innovationsvorhaben (Teil II Abschnitt A. RL–IZ) d.h. vorhabenbezogene Personalkosten, Studien, Untersuchungen, Analysen und Tests, sowie Aufwandsentschädigungen und Nutzungskosten, die landwirtschaftlichen Unternehmen der Urproduktion bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben auf einzelbetrieblicher Ebene entstanden und nachgewiesen sind. Darüber hinaus Vorhaben bezogene Sachkosten, angemessene Reisekosten der Partner, Ausgaben für den Zukauf von Patenten und Rechten sowie Lizenzgebühren sowie Investitionsausgaben für Maschinen, Instrumente, Ausrüstungsgegenstände und sonstige langlebige Wirtschaftsgüter, einschl. der dafür erforderlichen baulichen Anlagen bei landwirtschaftlichen Unternehmen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des innovativen Vorhabens entstehen Zusammenarbeit im Rahmen kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte: Absatzförderungsmaßnahmen in einem lokalen Rahmen (Teil II Abschnitt B. RL–IZ) Wer wird gefördert? Neu gegründete Kooperationen und Operationelle Gruppen Mitglieder können sein: Unternehmen der Land-, Forst und Ernährungswirtschaft sowie des vor- und nachgelagerten Bereichs der Landwirtschaft, Forschungs- und Versuchseinrichtungen, landwirtschaftliche bzw. forstwirtschaftliche Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen, Verbände, berufsständische Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie weitere Akteure des ländlichen Raumes sofern sie der Umsetzung des Vorhabens dienen. Für die Förderung einer OG im Rahmen von EIP-Agri (Teil II Abschnitt A. RL–IZ) muss mindestens ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion Mitglied der OG sein. Wie viel wird gefördert? Die Höhe der Förderung unterscheidet sich in den einzelnen Teilmaßnahmen. Sie bezieht sich grundsätzlich auf die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit sowie die Erstellung von Konzepten, Durchführbarkeitsstudien und Aktionsplänen (Teil II Abschnitte A.-D. RL-IZ) sowie im Rahmen einer EIP (Teil II Abschnitt A. RL-IZ) zusätzlich auf die Ausgaben eines einzelnen Innovationsvorhabens. Weitere Informationen zu den Förderhöhen siehe Nr. 5 in den jeweiligen Abschnitten in Teil II der RL–IZ. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Aktive Mitarbeit der Akteure aus den Bereichen der Land-, Forst– und Ernährungswirtschaft sowie des ländlichen Raumes im Vorhaben. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Zielen des EPLR 2014–2020 und den hessischen Zielen. Das Vorhaben wird in einem Aktionsplan dargestellt und die Zusammenarbeit wird in einem Kooperationsvertrag geregelt. Wie erhalte ich eine Förderung? Die Richtlinien können bei Bedarf aus dem Internet über den nebenstehenden, oberen QR–Code heruntergeladen werden. Dort ist u.a. auch das Verfahren zur Gewährung einer Förderung beschrieben. (Link: https://umweltministerium.hessen.de/landwirtschaft/foerderung-der-innovation-und-zusammenarbeit) Im Rahmen des formellen Antragsverfahren muss als wichtigste Bestandteile eines Antrages ein Aktionsplan, der das jeweilige Vorhaben ausführlich beschreibt, sowie ein Kooperationsvertrag eingereicht werden. In 2016 können interessierte Gruppen bzw. Akteure einen Aktionsplan bis zum 17.05.2016 beim Hessischen Innovationsdienstleister (s. u.) einreichen. Die Einreichung des eigentlichen Förderantrages (gilt für alle Teile der RL–IZ ) hat bis zum 01.08.2016 bei der Bewilligungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zu erfolgen. Alle Formulare können auf der Seite des Regierungspräsidiums Gießen über den unteren QR-Code heruntergeladen werden. (Link: https://rp-giessen.hessen.de/innovation-zusammenarbeit) Klicken Sie auf die QR-Codes oder scannen diese mit dem Smartphone ein. Wo bekomme ich Hilfe? Das Institut für Ländliche Strukturforschung berät als „Hessischer Innovationsdienstleister für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum“ (IDL-Hessen) interessierte Antragsteller und vernetzt die OGs und Netzwerke in Hessen und bundesweit im Rahmen des EIP-Netzwerkes. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Hessischer Innovationsdienstleister für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum - Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) Dipl.-Geogr. Nicola von Kutzleben Dr. Ulrich Gehrlein Kurfürstenstraße 49 60486 Frankfurt am Main Telefon: 069 9726683-11 / 17 E-Mail: [email protected] Internet: www.ifls.de/eip.html Bewilligungsbehörde: Regierungspräsidium Gießen Dr. Jürgen Becker / Karin Drube Dezernat 51.1, Landwirtschaft, Marktstruktur Schanzenfeldstraße 8 (Gebäude B10) 35578 Wetzlar Telefon: 0641-303-5110 / 5111 E-Mail: [email protected] [email protected] Internet: http://www.rp-giessen.de Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Abteilung Landwirtschaft - Referat VII 6 Michael Gall / Gesa Stewes Mainzer Str. 80 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 815-1794 E-Mail: [email protected] Internet: https://umweltministerium.hessen.de/ Bei Beratungsanfragen zu allen Themen aus Produktionstechnik und Betriebswirtschaft in Landwirtschaft und Gartenbau: Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Dr. Beate Formowitz Bildungsseminar Rauischholzhausen Schloss Rauischholzhausen 35085 Ebsdorfergrund Telefon: 06424-301113 E-Mail: [email protected] Internet: www.llh.hessen.de Bildnachweise: Deckblatt: von links nach rechts und oben nach unten © highwaystarz - Fotolia.com; © goodluz - Fotolia.com; © Igor Mojzes - Fotolia.com; © Kletr - Fotolia.com
© Copyright 2024 ExpyDoc