EnEV 2016, Effizienzstrategie, Sanierungsfahrplan und Co

Gebäude im Zentrum der Energieeffizienz
Wie es mit der Gebäudeenergieeffizienz in der Bundespolitik konkret weitergeht –
EnEV 2016, Effizienzstrategie, Sanierungsfahrplan und co
Gebäude im Zentrum der Energieeffizienz
Wie es mit der Gebäudeenergieeffizienz in
der Bundespolitik konkret weitergeht –
EnEV 2016, Effizienzstrategie,
Sanierungsfahrplan und Co
MR Peter Rathert
Leiter des Referates „Gebäude- und Anlagentechnik,
technische Angelegenheiten im Bereich Energie und
Bauen“
im BMUB
MR Peter Rathert
Gebäude im Zentrum der Energieeffizienz
Wie es mit der Gebäudeenergieeffizienz in der Bundespolitik konkret weitergeht –
EnEV 2016, Effizienzstrategie, Sanierungsfahrplan und co
Gliederung des Vortrags
• Ausgangslage (NAPE und Co)
• politische Handlungsfelder
• Weiterentwicklung der EnEV, des EnEV
• Neue Wege zur Verbesserung der Energieeffizienz
• Weiteres Vorgehen (Konsequenzen aus BR-Beschlüssen
und KoaVertrag)
MR Peter Rathert
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Wie es mit der Gebäudeenergieeffizienz in der Bundespolitik konkret weitergeht –
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Energiekonzept/Energiewende/KoaV
• Reduktion des Primärenergiebedarfs um ca. 80 % bis 2050
• Reduktion des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020
• Einführung „klimaneutrales Gebäude“ ab 2020
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• Aktionsprogramm Klimaschutz 2020
Ziel: Maßnahmen zur Schließung einer in 2020 erwarteten
Minderungslücke von rd. 80 Mio. t/a CO2-Äqu
Federführung BMUB
• Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)
Ziel: Maßnahmen zur Schließung einer in 2020 erwarteten
Effizienzlücke von 1.400 Pj/a PEV
Federführung BMWi
• Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen
Handlungsfeld Energieeffizienz und Klimaschutz im
Gebäudebestand
Federführung BMUB
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Aktionsprogramm Klimaschutz (BMUB)
Senkung der CO2-Emissionen um 40% bis 2020
Bezugsjahr 1990):
Lücke 62 bis 100 Mio.t CO2ä (5 bis 8 Prozentpunkte)
MR Peter Rathert
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Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)
• Senkung des Primärenergieverbrauchs um 20% bis
2020 (Bezugsjahr 2008):
zusätzliche Einsparung von 1.220 bis 1.440 PJ
(Lücke 9 bis 10 Prozentpunkte)
• Umsetzung der europäischen EnergieeffizienzRichtlinie (EED):
zusätzliche Einsparungen von ca. 290 PJ
Endenergieverbrauch (kumuliert für 2015-2020)
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Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen
5 Handlungsfelder
• Handlungsfeld 3 : Energieeffizienz und Klimaschutz
im Gebäudebestand und im Quartier
• Handlungsfeld 5 : Nachhaltiges und
kostenbewusstes Planen und Bauen
(Baukostensenkungskommission)
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Beschlossene Maßnahmen sind u.a.
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•
CO2-Gebäudesanierungsprogramm
- Aufstockung um 200 Mio. €,
- Förderstufe Effizienzhaus Plus,
- Förderung von Nicht-Wohngebäuden
(u.a. Hallenbauten)
•
Verbesserung Energieberatung / Energieberatung
für Kommunen
•
Heizungscheck / Effizienzlabel Heizung
•
Verbesserung Vollzug EnEV/EEWärmeG
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Gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne
Weiterentwicklung Energieeinsparrecht / EEWärmeG
Energetischer Sanierungsfahrplan Bundesgebäude
Ideenwettbewerb energiesparendes Bauen
begehrlich machen
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EnEG-Novelle
Neue Ermächtigungen für
• Niedrigstenergiegebäude-Standard
• Kontrolle von Energieausweisen und
Inspektionsberichten
Ermächtigung für Vorschrift zur Außerbetriebnahme
von Nachtstromspeicherheizung ist entfallen
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EnEG-Novelle
• „Niedrigstenergiegebäude“ – Standard spätestens ab 1.1.2021
• Niedrigstenergiegebäude:
„Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarfs
sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus
erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus
erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe
erzeugt wird – gedeckt werden“
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Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 5 EnEG)
Kosten für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen
müssen sich generell innerhalb der Lebensdauer dieser
Maßnahmen durch eingesparte Energiekosten amortisieren
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EnEV 2014
Vorschriften für neue Gebäude
(Inkrafttreten 2016)
Einhaltung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs des
sog. Referenzgebäudes
(Hauptanforderung): Verschärfung um 25 %
Einhaltung des zulässigen Transmissionswärmeverlustes
(Nebenanforderung): Verschärfung um 20 % im Mittel
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EnEV 2014
Vorschriften für bestehende Gebäude
bleiben weitgehend unverändert
• „bedingte“ Anforderungen
(Vorschriften greifen dann, wenn ohnehin bauliche Maßnahmen durchgeführt
werden, bei Änderungen, Erweiterung, Ausbau):
U-Werte bleiben auf Stand EnEV 2009
oder
140 % - Regel
(Nachweis, dass Gebäude Neubauanforderungen um höchstens 40 %
überschreitet): wird auf Referenzgebäude EnEV 2009 bezogen
• „unbedingte“ Anforderungen
(Vorschriften zur nachträglichen Verbesserung ohne besonderen Anlass)
Ausnahme  Außerbetriebnahme von Standardheizkesseln
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EnEV 2014
Vorschriften für bestehende Gebäude
Außerbetriebnahme von Standardheizkesseln
bis Ende 2014, wenn Kessel vor dem 1.1.85
eingebaut oder aufgestellt wurde
nach Ablauf von 30 a, wenn Kessel nach dem 1.1.85
eingebaut oder aufgestellt wurde
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EnEV 2014
Stärkung der Energieausweise:
• Qualitätssicherung durch Einrichtung nationaler Kontrollsysteme
• Grenze für Aushangpflicht für öffentl. Gebäude wird auf 500 m², ab
Juli 2015 auf 250 m² gesenkt
• Private Gebäude mit starkem Publikumsverkehr auf mehr als 500
m² werden in Aushangpflicht einbezogen
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EnEV 2014
Stärkung der Energieausweise
• Indikator der Gesamtenergieeffizienz (Energieeffizienzklasse, soweit
vorhanden) muss in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen genannt
werden.
• Übergabe der Ausweise an Käufer oder Mieter
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Vollzug
• alle Länder haben Zuständigkeiten geregelt (i.d.R.
Bauaufsicht)
• fast alle Länder haben UmsetzungsVO
• zusätzliche Regelungen u.a. in Bay, Ba-Wü, NRW
(z.B. Stichprobenkontrollen der Energieausweise oder
der Bauausführung)
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Effizienzhaus Plus
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Wie geht‘s weiter?
Definition Niedrigstenergiegebäude vor 1.1.17 (öffentl.
Gebäude), vor 1.1.19 (priv. Gebäude)
Prüfung der Energieausweisregelungen
Prüfung der Zusammenführung und Vereinfachung EnEV,
EnEG und EEWärmeG
MR Peter Rathert
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
MR Peter Rathert
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