Sachverhalt - Fachverband der bayerischen Standesbeamten

FACHVERBAND DER BAYER. STANDESBEAMTINNEN
UND STANDESBEAMTEN e.V.
Postfach 15 07 26 ⋅ 80045 München
Internet: www.standesbeamte-bayern.de
Dienstbesprechung der Standesbeamten im Frühjahr 2016
Thema:
Umgang mit ausländischen Flüchtlingen bei
Personenstandsbeurkundungen
Sachverhalt 1:
Am 09.12.2015 spricht Herr Muhammed Omar Hussein bei der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für
Asylbewerber in Zirndorf vor und gibt dort an, aus dem Irak geflohen zu sein. Er sei, versteckt auf
den Ladeflächen verschiedener LKW’s, durch mehrere andere europäische Länder nach
Deutschland gereist und äußerte, hier einen Asylantrag stellen zu wollen.
Bei der Aufnahme seiner Personalien gibt er diese wie folgt an:
Muhammed Omar Hussein, geb. 15.01.1990 in Mossul, irakischer Staatsangehöriger, bisher noch
nie verheiratet. Es sei ihm zudem aufgrund der überstürzten Flucht aus dem Irak nicht möglich
gewesen, irgendwelche Personaldokumente mitzunehmen.
Am 21.12.2015 stellt Herr Muhammed Omar Hussein dann beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag und erhält in diesem Zusammenhang eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens ausgestellt. In dieser ist vermerkt, dass die
Personalien auf eigenen Angaben beruhen.
Herr Muhammed Omar Hussein wird in einer Gemeinschaftsunterkunft in Ansbach untergebracht.
Dort lernt er die deutsche Staatsangehörige Isabel Fröhlich kennen. Frau Fröhlich ist am
17.05.1989 in Ansbach geboren, ledig und ebenfalls in Ansbach wohnhaft.
Am 05.02.2016 sprechen die beiden im Standesamt vor, um die Eheschließung anzumelden.
Frage:
Welche Prüfungsschritte sind bei der Anmeldung der Eheschließung einzuhalten und welche Auskünfte bzw. Hinweise geben Sie den Eheschließenden?
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Sachverhalt 1 - Fortführung 1:
Kurz nach der erstmaligen Vorsprache am Standesamt, nämlich am 08.02.2016, erhält Herr
Muhammed Omar Hussein einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom
05.02.2016, mit dem ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird. Der Bescheid ist mit dem
Vermerk versehen, dass dieser bereits mit der Bekanntgabe der Entscheidung bestandskräftig
wird. Am 01.03.2016 erhält Herr Muhammed Omar Hussein von der Ausländerbehörde der Stadt
Ansbach einen Reiseausweis für Flüchtlinge ausgehändigt. Darin ist wiederum vermerkt, dass die
Personendaten auf eigenen Angaben beruhen.
Herr Muhammed Omar Hussein und Frau Fröhlich kommen am gleichen Tage erneut zum
Standesamt Ansbach und wollen wiederum die Eheschließung anmelden.
Fragen:
1. Wie ist der Sachverhalt hinsichtlich der Anmeldung der Eheschließung jetzt zu beurteilen?
2. Wie wäre der Sachverhalt zu beurteilen, wenn Herr Muhammed Omar Hussein in der Zwischenzeit eine irakische Staatsangehörigkeitsurkunde und einen irakischen Personalausweis,
die jeweils auf die angegebenen Personalien ausgestellt wurden, von seinen Verwandten, die
noch im Irak leben, auf dem Postweg erhalten hätte und der Vermerk im Reiseausweis, dass
die Angaben zur Person auf eigenen Angaben beruhen, von der Ausländerbehörde gestrichen
worden wäre?
Sachverhalt 2:
Am 10.10.2015 ist in der Erlanger Universitätsklinik ein Mädchen geboren worden. In der
Geburtsanzeige sind als Eltern Frau Abir Sulaiman, geb. am 27.12.1990 in Damaskus, syrische
Staatsangehörige und Herr Besim Berisha, geb. am 15.03.1993 in Pristina, kosovarischer
Staatsangehöriger, eingetragen. Als Familienstand ist bei beiden "ledig" angegeben. Die Eltern
wohnen derzeit in einer Flüchtlingsunterkunft im Landkreis. Das Krankenhaus hat bereits einen
Hinweis angebracht, dass keine Urkunden und Ausweispapiere vorgelegt werden konnten und
dass die Verständigung kaum möglich war. Das Kind soll den Vornamen Zuleika und den
Familiennamen Berisha erhalten.
Die Eltern sprechen 15.10.2015 mit Dolmetschern beim Standesamt Erlangen vor. Sie beantragen
die Ausstellung eines mehrsprachigen Auszuges aus dem Geburtseintrag für ihre Tochter. Den
Dolmetschern wurde vom Standesamt vorab mitgeteilt, welche Unterlagen zur Beurkundung der
Geburt benötigt werden. Bei der Vorsprache im Amt erklären die Eltern auf Nachfrage, dass sie
keine der geforderten Unterlagen (Reisepässe, Geburtsurkunden mit Übersetzungen) vorlegen
können. Sämtliche Dokumente hätten sie bei der Flucht aus Syrien bzw. dem Kosovo verloren.
Beim Kreisjugendamt Erlangen-Höchstadt haben sie bereits am 25.09.2015 sowohl die
Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter als auch die gemeinsame Sorgeerklärung
beurkunden lassen.
Das Paar kann sich lediglich mit der ihnen von der zuständigen Ausländerbehörde jeweils
ausgestellten "Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens" ausweisen. Diese
enthalten beide den Vermerk: "Die Angaben zur Person beruhen auf eigene Angaben der
Inhaberin/des Inhabers". Ein Identifikationsnachweis durch Originaldokumente wurde nicht
erbracht.
Das Standesamt veranlasst einen Abgleich der Daten mit der Ausländerbehörde. Allerdings wurde
mitgeteilt, dass dort teilweise abweichende Angaben zu den Namen und Geburtsdaten der Eltern
gemacht wurden. Zudem wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um
Mitteilung gebeten, ob dort Dokumente vorgelegt und eingezogen wurden. Dies war nicht der Fall.
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Die Eltern wurden aufgefordert, sich um die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen (siehe
oben) zu bemühen. Die Beurkundung wurde vorerst zurückgestellt. Die Eltern erhielten eine
Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung der Geburt zur Verwendung beim
Ausländer- und Sozialamt.
Nachdem die Eltern am 04.02.2016 erneut vorgesprochen haben und erklärten, dass sie keine Urkunden und Reisepässe erhalten können, soll die Beurkundung mit den vorhandenen Angaben
aus den Aufenthaltsgestattungen erfolgen.
Fragen:
1.
2.
3.
Welche Besonderheiten ergeben sich bei der Beurkundung der Geburt angesichts der
fehlenden Dokumente?
Kann das Kind, wie von den Eltern gewünscht, den Familiennamen des Vaters "Berisha" als
Geburtsnamen erhalten?
Kann vorliegend ein mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtseintrag ausgestellt werden?
Sachverhalt 2 - Fortführung
Im Mai 2016 legen die Eltern dem Standesamt Erlangen aktuelle Geburtsurkunden samt Übersetzungen sowie ihre neuen Reisepässe vor. Die Geburtsurkunde der Mutter ist mit einer Legalisation
der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Beirut/Libanon versehen. Die kosovarische
Geburtsurkunde des Vaters wurde auf Veranlassung der Ausländerbehörde bereits im Wege des
Amtshilfeverfahrens mit positivem Ergebnis überprüft. Die Angaben aus den vorgelegten
Geburtsurkunden und Reisepässen stimmen mit den Angaben im Geburtenregister nicht überein.
Es ergeben sich Abweichungen zu den eingetragenen Namen sowie zum Geburtsdatum und -ort.
Die Eltern beantragen die Berichtigung ihrer Namen, der Geburtsdaten und -orte. Der Name des
Vaters lautet richtig: Mendin Berisha, Geburtsort: Rahovec, Geburtstag ist der 30.08.1989. Die
Namen der Mutter lauten richtig: Fahrida Sulejman, Geburtsort: Aleppo, Geburtstag ist der
13.06.1991. Darüber hinaus verlangen sie die Streichung der im Geburtseintrag ihrer Tochter
eingetragenen Zusätze bezüglich der nicht nachgewiesenen Identität der Eltern sowie der nicht
nachgewiesenen Namensführung des Kindes.
Zudem beantragen sie wiederum die Ausstellung eines mehrsprachigen Auszuges aus dem
Geburtseintrag.
Frage:
Kann dem Wunsch der Eltern entsprochen werden?
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Sachverhalt 3:
Usman Alemu Tadesse ist angeblich äthiopischer Staatsangehöriger und am 16.01.1994 in Addis
Abeba geboren. Er wurde am Mittwoch, 27.01.2016 zusammen mit dem vermutlich syrischen
Staatsangehörigen Bashar Moussa, geboren am 17.02.1991 in Aleppo, im Regionalexpress auf
Höhe Garmisch-Partenkirchen von der Bundespolizei kontrolliert. Beide wurden als illegale
Einwanderer im Zuge des Aufnahmeverfahrens am Freitag, 29.01.2016 der Erstaufnahmeeinrichtung in 91785 Pleinfeld, Mackenmühle 27 A, zugeteilt.
Eine Befragung mit Aufnahme der persönlichen Daten fand vor Ort am Nachmittag des 12.02.2016
statt. Beide Asylbewerber können jedoch weder Reisepässe noch Urkunden vorweisen und wollen
zum Familienstand keine Angaben machen. Die Daten beruhen rein auf deren eigenen mündlichen
Angaben. Sie geben beide an, ohne Familienangehörige in Deutschland zu sein.
Am Samstag, 13.02.2016 wandern Usman Alemu Tadesse und Bashar Moussa mit einer Gruppe
Asylbewerber auf der rechten Seite der Mühlstraße (Gemarkung Pleinfeld) nach Pleinfeld um dort
einzukaufen. In Höhe von Straßenkilometer 0815 der Staatsstraße 2224 wird die Gruppe von
einem Pkw erfasst. Usman Alemu Tadesse erliegt noch an der Unfallstelle seinen schweren
Verletzungen, Bashar Moussa stirbt wenig später im Kreiskrankenhaus Weißenburg i.Bay.
Schriftliche Sterbefallanzeigen der Kriminalpolizei Ansbach sowie die Todesbescheinigungen
liegen vor. Die Freigabe zur Bestattung durch die Staatsanwaltschaft Ansbach geht per Fax am
16.02.2016 ein. Ansonsten liegen nur die Angaben aus den beiden Fragebögen von der
Erstaufnahme vor.
Fragen:
1.
2.
Beurkunden Sie als örtlich zuständiges Standesamt den jeweiligen Sterbefall!
Welche Urkunden können ausgestellt werden und welche Mitteilungen sind zu fertigen?
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