Nummer 13 15.09.2015 Bekanntmachungen des Landratsamtes Bekanntmachungen von Gemeinden und Zweckverbänden Hinweis einfügen / entfernen INHALT Seite Bekanntmachungen des Landratsamtes Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Bauwasserhaltung (Zutagefördern / Ableiten / Einleiten von Grundwasser in ein Oberflächengewässer) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 13 der Gemarkung Geiselbullach 134 Vollzug der Wassergesetze; wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 640/12, 640/13, 640/14, 640/15, 639/3 und 640/17 der Gemarkung Alling, Versickerung auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 639/5 und 639/6 der Gemarkung Alling und Einleitung in den Starzelbach 134 Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Bauwasserhaltung (Zutagefördern / Ableiten / Einleiten von Grundwasser in ein Oberflächengewässer) auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 455/41 und 455/42 der Gemarkung Malching 134 Öffentliche Zustellung der Nachbarausfertigungen der Baugenehmigung vom 26.08.2015 für folgendes Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) mit 4 Garagen- und 3 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1734/217 der Gemarkung Puchheim (Bauherrin: Firma Puchheimer Grund und Boden GmbH; Bauort: Lochhauser Straße 52, 82178 Puchheim) an die Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn. 1733/3, 1734/222, 1734/224 und 1734/209 der Gemarkung Puchheim 135 Internetseite: http://www.lra-ffb.de/lra/amtsblatt.shtml Sofern sich eine Bekanntmachung des Landratsamtes auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen bezieht, sind auch diese über die genannte Internetseite zugänglich. Internetveröffentlichungen unterbleiben, soweit rechtliche oder tatsächliche Gründe entgegenstehen. - 133 - nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung Amtsblatt Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Bauwasserhaltung (Zutagefördern / Ableiten / Einleiten von Grundwasser in ein Oberflächengewässer) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 13 der Gemarkung Geiselbullach Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass das Vorhaben keine nachhaltigen umweltrelevanten Auswirkungen erwarten lässt, die in Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären. Für das Vorhaben wird daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass diese Entscheidung nicht selbständig anfechtbar ist. Vollzug der Wassergesetze; wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 640/12, 640/13, 640/14, 640/15, 639/3 und 640/17 der Gemarkung Alling, Versickerung auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 639/5 und 639/6 der Gemarkung Alling und Einleitung in den Starzelbach Bei der Zutageförderung von Grundwasser über 5.000 m³/a handelt es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben gemäß § 3c Satz 2 UVPG i. V. m. Nr. 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG. Die standortbezogene Vorprüfung der Antragsunterlagen hat aber unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie auch der örtlichen Gegebenheiten ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme haben kann, die im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären. Für das Vorhaben wird daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist. Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Bauwasserhaltung (Zutagefördern / Ableiten / Einleiten von Grundwasser in ein Oberflächengewässer) auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 455/41 und 455/42 der Gemarkung Malching Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass das Vorhaben keine nachhaltigen umweltrelevanten Auswirkungen erwarten lässt, die in Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären. Für das Vorhaben wird daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass diese Entscheidung nicht selbständig anfechtbar ist. - 134 - nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung Bekanntmachungen des Landratsamtes Öffentliche Zustellung der Nachbarausfertigungen der Baugenehmigung vom 26.08.2015 für folgendes Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) mit 4 Garagen- und 3 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1734/217 der Gemarkung Puchheim (Bauherrin: Firma Puchheimer Grund und Boden GmbH; Bauort: Lochhauser Straße 52, 82178 Puchheim) an die Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn. 1733/3, 1734/222, 1734/224 und 1734/209 der Gemarkung Puchheim Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 Bayerische Bauordnung -BayBOder Baugenehmigung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 26.08.2015, Az. 22 A5, BV-Nr. E 2015-0298 betreffend Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) mit 4 Garagen- und 3 PkwStellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1734/217 der Gemarkung Puchheim werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Baugenehmigung wurde am 26.08.2015 unter Nebenbestimmungen erteilt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Postfachanschrift: Postfach 200 543, 80005 München Hausanschrift: Bayerstr. 30, 80335 München schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: − Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren in dem hier betroffenen Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. − Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. − Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. - 135 - nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung Bekanntmachungen des Landratsamtes Zusatz: Der Baugenehmigungsbescheid vom 26.08.2015 einschließlich der genehmigten Pläne kann beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Bauamt Zimmer-Nr. A252, Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck, nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürstenfeldbruck gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Fürstenfeldbruck, den 26.08.2015 Echensperger Bauamt - 136 - nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung Bekanntmachungen des Landratsamtes - 137 - nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung Bekanntmachungen des Landratsamtes Thomas Karmasin Landrat Herausgeber: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Redaktion und Druck Referat 10 - 138 - nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung Bekanntmachungen des Landratsamtes
© Copyright 2024 ExpyDoc