Amtsblatt - Landratsamt Fürstenfeldbruck

Nummer 13
15.09.2015
Bekanntmachungen des Landratsamtes
Bekanntmachungen von Gemeinden und Zweckverbänden
Hinweis einfügen / entfernen
INHALT
Seite
Bekanntmachungen des Landratsamtes
Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Bauwasserhaltung
(Zutagefördern / Ableiten / Einleiten von Grundwasser in ein Oberflächengewässer) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 13 der Gemarkung
Geiselbullach
134
Vollzug der Wassergesetze; wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser auf den Grundstücken
Fl.-Nrn. 640/12, 640/13, 640/14, 640/15, 639/3 und 640/17 der Gemarkung Alling, Versickerung auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 639/5
und 639/6 der Gemarkung Alling und Einleitung in den Starzelbach
134
Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Bauwasserhaltung
(Zutagefördern / Ableiten / Einleiten von Grundwasser in ein Oberflächengewässer) auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 455/41 und 455/42
der Gemarkung Malching
134
Öffentliche Zustellung der Nachbarausfertigungen der Baugenehmigung vom 26.08.2015 für folgendes Bauvorhaben: Neubau eines
Mehrfamilienhauses (6 WE) mit 4 Garagen- und 3 Pkw-Stellplätzen
auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1734/217 der Gemarkung Puchheim
(Bauherrin: Firma Puchheimer Grund und Boden GmbH; Bauort:
Lochhauser Straße 52, 82178 Puchheim) an die Eigentümer der
Grundstücke Fl.-Nrn. 1733/3, 1734/222, 1734/224 und 1734/209 der
Gemarkung Puchheim
135
Internetseite: http://www.lra-ffb.de/lra/amtsblatt.shtml
Sofern sich eine Bekanntmachung des Landratsamtes auf zur Einsicht auszulegende
Unterlagen bezieht, sind auch diese über die genannte Internetseite zugänglich.
Internetveröffentlichungen unterbleiben, soweit rechtliche oder tatsächliche Gründe entgegenstehen.
- 133 -
nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung
Amtsblatt
Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für eine
Bauwasserhaltung (Zutagefördern / Ableiten / Einleiten von Grundwasser in ein Oberflächengewässer) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 13 der Gemarkung Geiselbullach
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass das Vorhaben keine nachhaltigen
umweltrelevanten Auswirkungen erwarten lässt, die in Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge
zu berücksichtigen wären. Für das Vorhaben wird daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass diese Entscheidung nicht selbständig
anfechtbar ist.
Vollzug der Wassergesetze; wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern und Ableiten
von Grundwasser auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 640/12, 640/13, 640/14, 640/15, 639/3 und
640/17 der Gemarkung Alling, Versickerung auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 639/5 und 639/6
der Gemarkung Alling und Einleitung in den Starzelbach
Bei der Zutageförderung von Grundwasser über 5.000 m³/a handelt es sich um ein UVP-pflichtiges
Vorhaben gemäß § 3c Satz 2 UVPG i. V. m. Nr. 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG.
Die standortbezogene Vorprüfung der Antragsunterlagen hat aber unter Berücksichtigung der in
der Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie auch der örtlichen Gegebenheiten ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme haben kann, die im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären.
Für das Vorhaben wird daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.
Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für eine
Bauwasserhaltung (Zutagefördern / Ableiten / Einleiten von Grundwasser in ein Oberflächengewässer) auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 455/41 und 455/42 der Gemarkung Malching
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass das Vorhaben keine nachhaltigen umweltrelevanten Auswirkungen erwarten lässt, die in Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären. Für das Vorhaben wird daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass diese Entscheidung nicht selbständig
anfechtbar ist.
- 134 -
nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung
Bekanntmachungen des Landratsamtes
Öffentliche Zustellung der Nachbarausfertigungen der Baugenehmigung vom 26.08.2015
für folgendes Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) mit 4 Garagen- und
3 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1734/217 der Gemarkung Puchheim
(Bauherrin: Firma Puchheimer Grund und Boden GmbH; Bauort: Lochhauser Straße 52,
82178 Puchheim) an die Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn. 1733/3, 1734/222, 1734/224
und 1734/209 der Gemarkung Puchheim
Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 Bayerische Bauordnung -BayBOder Baugenehmigung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 26.08.2015, Az. 22 A5, BV-Nr.
E 2015-0298 betreffend Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) mit 4 Garagen- und 3 PkwStellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1734/217 der Gemarkung Puchheim werden hiermit an die
Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Die Baugenehmigung wurde am 26.08.2015 unter Nebenbestimmungen erteilt.
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift:
Postfach 200 543, 80005 München
Hausanschrift:
Bayerstr. 30,
80335 München
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts
erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
− Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren in dem hier betroffenen
Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch
einzulegen.
− Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
− Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004
grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
- 135 -
nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung
Bekanntmachungen des Landratsamtes
Zusatz:
Der Baugenehmigungsbescheid vom 26.08.2015 einschließlich der genehmigten Pläne kann
beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Bauamt Zimmer-Nr. A252, Münchner Straße 32, 82256
Fürstenfeldbruck, nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürstenfeldbruck gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist.
Fürstenfeldbruck, den 26.08.2015
Echensperger
Bauamt
- 136 -
nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung
Bekanntmachungen des Landratsamtes
- 137 -
nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung
Bekanntmachungen des Landratsamtes
Thomas Karmasin
Landrat
Herausgeber: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Redaktion und Druck Referat 10
- 138 -
nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung *** nicht amtliche Fassung
Bekanntmachungen des Landratsamtes