Hochzeit-Shooting-Vertrag

ROSSIPHOTOGRAPHY
CHRISTOFOROS MECHANEZIDIS
Ba n k v e r b in d u n g : S p a r k a s s e G i eß e n / B LZ 5 13 5 0 0 2 5 / K o n t on r . 8 4 5 7 2 8
I B A N : DE08513500250000845728 / BIC: SKGIDE5FXXX
HOCHZEITS-SHOOTINGVERTRAG
Vertragsparteien:
Fotograf Rossi Photography
(nachfolgend „Fotograf“ genannt)
Name:
Christoforos Mechanezidis
Straße:
Obergasse 11
PLZ/Ort:
35398 Gießen
Telefon:
+49.(0)176.20623812
E-Mail:
[email protected]
Vertragspartner
(nachfolgend „Brautpaar“ genannt)
Webseite: www.stolenmoments.de
Leistungen Fotograf:
x
Vorgespräch am:
…..............................…..............................
x
Fotografieren der Hochzeit am: …..............................…..............................
x
Gesamtzeitaufwand: von ……....... bis …....... Uhr (insgesamt ca. …....... Std.)
x
Die Fotos werden vom Fotografen vorausgewählt. Die Anzahl der bearbeiteten
Bilder richtet sich je nach gebuchtem Paket.
x
Alle vorausgewählten Fotos werden vom Fotografen optimiert und aufbereitet
(u. a. Anpassung von Farbe, Kontrast, Farblook, Bildschnitt, etc.).
x
Das Brautpaar bekommet eine individuell gestaltete, exklusive DVD PräsentationsMetallbox inkl. der ausgewählten/bearbeiteten Bilder in voller Auflösung auf
DVD.
x
Zusätzliche Leistungen (siehe Preisliste und Shooting-Pakete), falls hinzu gebucht:
Leistungen:
Fotoauftrag inkl. Material:
€ ….......….......
Reise- / Fahrtkosten:
€ ….......….......
sonstige Kosten:
€ ….......….......
Gesamthonorar:
€ ….......….......
Anzahl bearbeitete Bilder:
….......…...........
Ansprechperson während der Hochzeit (Name und Telefonnr.):
…...............................…...............................…...............................…...........................................
Vertragsgegenstand:
Mit der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Fotograf, am vereinbarten Termin
professionelle Hochzeitsaufnahmen anzufertigen.
Höhere Gewalt:
Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, etc.) nicht
möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf
Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den
Fotografen. Der Fotograf ist dann zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung
verpflichtet. Der Fotograf bemüht sich, einen Ersatzfotografen zu finden.
Im Falle einer Auflösung des Vertrages durch den Auftraggeber ist ein Ausfallhonorar
fällig, siehe auch -> (§ 6.6.)
Siehe auch die weiter unten stehende Widerrufsbelehrung -> (§ 7.)!
Zahlung:
Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der
vereinbarten Vergütung fällig. Diese ist innerhalb von 7 Tagen in bar zu bezahlen oder
auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Christoforos Mechanezidis
Konto-Nr.: 845728 / BLZ: 51350025 / Sparkasse Gießen,
IBAN: DE08513500250000845728 / BIC: SKGIDE5FXXX
Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der Fotograf nicht zur Durchführung
des Auftrages verpflichtet. Der Restbetrag ist zahlbar idealerweise am Tag des Shootings,
spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dem Shooting.
Das ausschließliche Nutzungs- und Eigentumsrecht an den Bildern verbleibt bis zur
vollständigen Bezahlung beim Urheber.
Urheber- & Nutzungsrecht:
Der Fotograf ist Inhaber der Urheberrechte an den Bildern.
Das Brautpaar erhält die uneingeschränkte Lizenz zur Verwendung der Bilder für seinen
persönlichen Gebrauch, dies schließt jedoch nicht die Bearbeitung/Veränderung der
Bilder ein. Sie dürfen vom Brautpaar nicht verkauft oder ein Urheberrecht in irgendeiner
Form übertragen werden. Für eine kommerzielle Verwendung der Bilder (z.B. Werbung,
etc.) benötigt das Brautpaar das schriftliche Einverständnis des Fotografen.
Negative und RAW-Dateien verbleiben im Besitz des Fotografen und können nicht
ausgehändigt werden.
Unbearbeitete Bilder können ebenfalls nicht herausgegeben werden.
Referenz:
Der Fotograf darf eine Auswahl der Bilder als Referenz zeigen und zu
Selbstwerbungszwecken verwenden.
Sollten schwerwiegende und nachvollziehbare Gründe seitens des Kunden gegen eine
Veröffentlichung sprechen, kann nach Absprache in solchen Ausnahmefällen teilweise
oder vollständig auf eine Veröffentlichung seitens des Fotografen verzichtet werden.
In erster Linie wird dann auf eine Veröffentlichung im Internet verzichtet, bzw. eine
reduzierte und vorausgewählte Bildauswahl in Absprache mit dem Kunden, oder z.B.
eine Beschränkung der Veröffentlichung auf stolenmoments.de vereinbart.
Generell jedoch darf der Fotograf eine freie Bildauswahl seiner Wahl, wenn nicht im
Internet, so doch zumindest in Portfolio-Form (Fotobuch) drucken, um zumindest auf
diese Weise anderen potentiellen Kunden und Interessierten die Bilder zu
Präsentationszwecken zeigen zu können.
Wirksamkeit:
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder des durch sie ergänzenden Vertrages unwirksam, so wird dadurch die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile
wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich
die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen
Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
am nächsten kommt.
§1
Geltungsbereich dieser Bedingungen
Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie
gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn
sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
§2
Leistungen, Fotorechte:
Der Fotograf ist Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Der Fotograf räumt
dem Brautpaar an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern,
Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache
Nutzungsrecht für den privaten Bereich ein. Die Versendung der Fotos per E-Mail
an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Brautpaar
jederzeit gestattet.
Alle vorgenannten Nutzungsrechte werden dem Brautpaar erst mit vollständiger
Bezahlung des vereinbarten Honorars auf unbestimmte Zeit übertragen. Eine
kommerzielle Verwertung der Aufnahmen ist hiervon nicht erfasst.
§3
Mitwirkungspflichten des Brautpaars
Das Brautpaar hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die
Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen
(Wegbeschreibungen, Ablauf, Sonderwünsche, etc.). Das Brautpaar wird dem
Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der
betreffenden Hochzeit sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher
Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Hochzeiten, die mehr
als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und
Getränken zu versorgen.
§4
Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen
Das Brautpaar wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem
künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen.
Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.
Nachträgliche Änderungswünsche des Brautpaars bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung und sind ggf. gesondert zu vergüten. Der Kunde erkennt an, dass
Disposition und Regie der fotografischen Leistungen insbesondere dem Fotografen
obliegen.
§5
Haftung des Fotografen
Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug,
Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen
Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des
Fotografen verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt.
Der Fotograf ist stets bemüht, die Hochzeit mit all ihren Höhepunkten und vor
allem ihren Gästen fotografisch festzuhalten. So besteht jedoch seitens des
Fotografen keine Garantie für die Aufnahme jedes einzelnen Gastes und ebenso
für das Festhalten von jedem einzelnen Moment, welcher beispielsweise spontan
geschieht und/ oder zu welchem der Fotograf vorher nicht benachrichtigt wurde.
Der Fotograf sorgt für die Instandhaltung seines Equipments und ist
verantwortlich für dessen Bedienung während der gesamten Hochzeit. Hierzu
verfügt der Fotograf (und gegebenenfalls seine Assistenz) im Falle einer
technischen Störung in der Regel immer über Ersatztechnik. Dennoch ist der
Fotograf nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit eine
technische Störung eintreten und hierdurch die Arbeit zum Austausch des
Equipments angehalten werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistungen
des Fotografen sind seitens des Brautpaares nicht durch Schadensersatzforderung
einzuklagen.
Ist das Fotografieren seitens der Trauungsstätte während der Trauung nicht
erwünscht, so trägt der Fotograf keine Verantwortung für fehlende Fotografien
während einer Zeremonie. Es liegt in der Verantwortung des Brautpaares, sich
diesbezüglich rechtzeitig zu informieren und eine Genehmigung seitens der
Trauungsstätte einzuholen.
§6
Vergütung / Rücktritt des Brautpaars / Ausfallhonorar
(6.1.1.) Jede Buchung wird seitens des Fotografen umgehend schriftlich per E-Mail
bestätigt. Dem Kunden wird in dieser E-Mail ein Pdf-Dokument mit den geltenden
AGBs des Fotografen zugestellt, die der Kunde aufmerksam zu lesen hat.
Der Kunde hat zudem bei Auftragserteilung seine vollständige Adresse dem
Fotografen mitzuteilen.
(6.1.2.) Der Kunde hat den Erhalt der Buchungsbestätigungs-E-Mail und den
Hinweis auf die AGBs schriftlich via E-Email ebenfalls umgehend, spätestens
jedoch innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt zu bestätigen.
(6.1.3.) Sofern der Kunde den AGBs nicht innerhalb von 3 Tagen nach
Auftragserteilung schriftlich widerspricht und eine Erklärung seines
Widerspruchs einreicht, sieht der Fotograf die AGBs seitens des Kunden als
gelesen und akzeptiert an.
(6.1.4.) Bei Widerspruch gegen die AGBs des Fotografen seitens des Kunden behält
sich der Fotograf vor, den Auftrag abzulehnen, sofern sich keine schriftlich
festzuhaltende gesonderte Einigung finden lässt.
(6.1.5.) Ebenso kann der Fotograf den Auftrag ablehnen, wenn der Kunde die
Buchungsbestätigungs-E-Mail mit den AGBs des Fotografen nicht innerhalb von 2
Tagen bestätigt.
(6.1.6.) Bei sehr kurzfristigen (auch mündlich erfolgten) Buchungen 1 bis 3 Tage
vor Shooting-Termin und/oder wenn der Fotograf aus zeitlichen oder anderen
Gründen keine Möglichkeit hat, dem Kunden per E-Mail die AGBs zu senden
und/oder dadurch keine ausreichende Zeit seitens des Kunden besteht, den Erhalt
der E-Mail zu bestätigen, wird der Kunde in jedem Fall bei Auftragserteilung vom
Fotografen auf das Wahrnehmen der AGBs auf seiner Webseite stolenmoments.de
hingewiesen.
In diesem Fall verlieren die Punkte (6.1.1.) bis (6.1.5.) ihre Gültigkeit und (6.1.7.)
und (6.1.8.) treten in Kraft:
(6.1.7.) Bei sehr kurzfristigen Buchungen, wie unter (6.1.6.) erwähnt, verpflichtet
sich der Fotograf, den Kunden telefonisch mit den wichtigsten Punkten seiner
AGBs vertraut zu machen, übernimmt aber keine Haftung für eine vollständige
Belehrung. Diese obliegt dem Kunden selbst durch eigene aufmerksame
Wahrnehmung der AGBs des Fotografen auf der Webseite stolenmoments.de.
(6.1.8.) Alle Buchungen 1 bis 3 Tage vor Shooting-Termin gelten mit
Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) als verbindlich gebucht.
Der Kunde wird in diesem Fall darauf hingewiesen, dass bei kompletter
Stornierung des Shootings (Verschiebungen des Shooting-Termins sind bei
nachvollziehbaren Gründen wie Krankheit und höherer Gewalt natürlich möglich)
in jedem Fall das volle Honorar an den Fotografen zu zahlen ist.
(6.2.) Auch in dem Fall, dass das Shooting nur mündlich und ohne schriftlichen
Vertrag gebucht wurde, kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Kunde und
Fotograf zustande, und die AGBs verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.
(6.3.) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Dieses wird als
Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern nicht
Mehrwertsteuer-befreit der Kleinunternehmer-Status besteht) sowie zuzüglich
eventueller Reisekosten berechnet.
(6.4.) Fällige Rechnungen bzw. ausgewiesene Anzahlungen sind innerhalb von 7
Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos,
digitalen Daten, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum des Fotografen.
(6.5.) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen,
die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom
Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen,
sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war,
entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält
der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz,
sofern der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden
entstanden ist. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der
Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
(6.6.) Eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Honorars ist bei Buchung als
Reservierungs- bzw. Vorauszahlung innerhalb von 7 Tagen zu errichten. Wird die
Vorauszahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche
Reservierung. Der Restbetrag wird frühestens 7 Tage vor dem Shooting fällig,
spätestens jedoch 7 Tage danach.
(6.7.) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom
Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird
generell eine Aufwandsentschädigung von 80,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig
(Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).
Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Fotograf
für den stornierten Auftrag mindestens einen gleichwertigen Auftrag vereinbaren
kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine
Differenz, hinsichtlich des Wertes des neu gebuchten Auftrags, zu dieser
Vereinbarung bestehen, wird der Fotograf die Summe der Differenz einbehalten
und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine
anderweitige Buchung von Seiten des Fotografen wahrgenommen werden bzw.
wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht
mehr angenommen, entsteht dem Fotografen demnach ein Vermögensschaden,
der mit folgenden Anteilen des vereinbarten Honorars (Honorar ohne
Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung
gestellt wird:
(6.7.1.) Für Shootings, die mindestens 6 Monate vor Shooting-Termin gebucht
werden: Stornierung ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 20%
(6.7.2.) Stornierung bis 3 Monate (90 Tage) vor dem Shooting-Termin: 40%
(6.7.3.) Stornierung bis 14 Tage vor dem Shooting-Termin: 75%
(6.7.4.) Stornierung 3 bis 7 Tage vor dem Shooting-Termin: 85%
(6.7.5.) Stornierung ab 2 Tagen vor dem Shooting-Termin: 100 % der
vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
Kosten für Zusatzbestellungen, für die der Fotograf bereits in Vorleistung
gegangen ist, wie z. B. Studioraum-Miete, Visagisten usw., werden zusätzlich
berechnet, unabhängig vom Ausfallhonorar.
(6.8.) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall
(Familie), oder sonstige Gründe wie höhere Gewalt, die zu einer Absage der
Trauung/Feierlichkeiten/des Shootings führen. Ein(e) Überprüfung/Nachweis der
Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
§7
Widerrufsbelehrung gemäß § 356 BGB für außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen:
7.1. Widerrufsrecht:
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf
muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht
aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Eingang der Ware (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung
der Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder
Artikel 246 b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Christoforos Mechanezidis, Obergasse 11, 35398 Gießen.
E-Mail-Adresse: [email protected]
6.2. Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der
Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der
Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die
Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie
ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert
beeinträchtigt.
Die erhaltene Ware ist auf Gefahr des Fotografen zurückzusenden, jedoch hat der
Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der
bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der
Absendung der Widerrufserklärung, für den Fotografen mit deren Empfang.
6.3. Wichtige Hinweise:
6.3.1. Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist,
gelten folgende Besonderheiten:
Soweit der Fotograf mit der Erbringung der Dienstleistung auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt das
Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf
erbrachte Teilleistungen hat der Kunde einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit
der Annahme dieser AGB erklärt der Kunde seine Kenntnis von dem Verlust
seines Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen.
Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem
körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt das Widerrufsrecht des
Kunden, wenn er mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist
ausdrücklich einverstanden ist. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Kunde
seine Kenntnis von dem Verlust seines Widerrufsrechts unter dieser
Voraussetzung.
6.3.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Kunde in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat.
6.3.3. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Inhalt des Vertrages die
Lieferung von Waren ist, die nach der Spezifikation des Kunden angefertigt
werden und die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Ende der Widerrufsbelehrung
§8
Preisstaffelung bei Shootings
Falls nicht anders festgelegt, werden für das Shooting € …................. berechnet.
Darin enthalten sind die Punkte wie unter “Leistungen“ angegeben. Jede weitere
angefangene halbe Stunde, die der Fotograf vor Ort fotografiert, wird - wenn
nicht anders vereinbart - mit 40 € berechnet.
§9
Verschiedenes
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform, welche ebenfalls nur in
schriftlicher Form abbedungen werden kann. Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen. Die Parteien bemühen sich in diesem Falle adäquate
Ersatzregelungen zu vereinbaren.
SONSTIGE VEREINBARUNGEN:
…..............................…..............................
…..............................…..............................
(Ort)
(Datum)
…..............................…..............................
…..............................…..............................
(Fotograf)
(Brautpaar)
Stand: 01.11.2015