ROSSIPHOTOGRAPHY CHRISTOFOROS MECHANEZIDIS Ba n k v e r b in d u n g : S p a r k a s s e G i eß e n / B LZ 5 13 5 0 0 2 5 / K o n t on r . 8 4 5 7 2 8 I B A N : DE08513500250000845728 / BIC: SKGIDE5FXXX HOCHZEITS-SHOOTINGVERTRAG Vertragsparteien: Fotograf Rossi Photography (nachfolgend „Fotograf“ genannt) Name: Christoforos Mechanezidis Straße: Obergasse 11 PLZ/Ort: 35398 Gießen Telefon: +49.(0)176.20623812 E-Mail: [email protected] Vertragspartner (nachfolgend „Brautpaar“ genannt) Webseite: www.stolenmoments.de Leistungen Fotograf: x Vorgespräch am: …..............................….............................. x Fotografieren der Hochzeit am: …..............................….............................. x Gesamtzeitaufwand: von ……....... bis …....... Uhr (insgesamt ca. …....... Std.) x Die Fotos werden vom Fotografen vorausgewählt. Die Anzahl der bearbeiteten Bilder richtet sich je nach gebuchtem Paket. x Alle vorausgewählten Fotos werden vom Fotografen optimiert und aufbereitet (u. a. Anpassung von Farbe, Kontrast, Farblook, Bildschnitt, etc.). x Das Brautpaar bekommet eine individuell gestaltete, exklusive DVD PräsentationsMetallbox inkl. der ausgewählten/bearbeiteten Bilder in voller Auflösung auf DVD. x Zusätzliche Leistungen (siehe Preisliste und Shooting-Pakete), falls hinzu gebucht: Leistungen: Fotoauftrag inkl. Material: € ….......…....... Reise- / Fahrtkosten: € ….......…....... sonstige Kosten: € ….......…....... Gesamthonorar: € ….......…....... Anzahl bearbeitete Bilder: ….......…........... Ansprechperson während der Hochzeit (Name und Telefonnr.): …...............................…...............................…...............................…........................................... Vertragsgegenstand: Mit der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Fotograf, am vereinbarten Termin professionelle Hochzeitsaufnahmen anzufertigen. Höhere Gewalt: Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf ist dann zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung verpflichtet. Der Fotograf bemüht sich, einen Ersatzfotografen zu finden. Im Falle einer Auflösung des Vertrages durch den Auftraggeber ist ein Ausfallhonorar fällig, siehe auch -> (§ 6.6.) Siehe auch die weiter unten stehende Widerrufsbelehrung -> (§ 7.)! Zahlung: Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung fällig. Diese ist innerhalb von 7 Tagen in bar zu bezahlen oder auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Christoforos Mechanezidis Konto-Nr.: 845728 / BLZ: 51350025 / Sparkasse Gießen, IBAN: DE08513500250000845728 / BIC: SKGIDE5FXXX Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Der Restbetrag ist zahlbar idealerweise am Tag des Shootings, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dem Shooting. Das ausschließliche Nutzungs- und Eigentumsrecht an den Bildern verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Urheber. Urheber- & Nutzungsrecht: Der Fotograf ist Inhaber der Urheberrechte an den Bildern. Das Brautpaar erhält die uneingeschränkte Lizenz zur Verwendung der Bilder für seinen persönlichen Gebrauch, dies schließt jedoch nicht die Bearbeitung/Veränderung der Bilder ein. Sie dürfen vom Brautpaar nicht verkauft oder ein Urheberrecht in irgendeiner Form übertragen werden. Für eine kommerzielle Verwendung der Bilder (z.B. Werbung, etc.) benötigt das Brautpaar das schriftliche Einverständnis des Fotografen. Negative und RAW-Dateien verbleiben im Besitz des Fotografen und können nicht ausgehändigt werden. Unbearbeitete Bilder können ebenfalls nicht herausgegeben werden. Referenz: Der Fotograf darf eine Auswahl der Bilder als Referenz zeigen und zu Selbstwerbungszwecken verwenden. Sollten schwerwiegende und nachvollziehbare Gründe seitens des Kunden gegen eine Veröffentlichung sprechen, kann nach Absprache in solchen Ausnahmefällen teilweise oder vollständig auf eine Veröffentlichung seitens des Fotografen verzichtet werden. In erster Linie wird dann auf eine Veröffentlichung im Internet verzichtet, bzw. eine reduzierte und vorausgewählte Bildauswahl in Absprache mit dem Kunden, oder z.B. eine Beschränkung der Veröffentlichung auf stolenmoments.de vereinbart. Generell jedoch darf der Fotograf eine freie Bildauswahl seiner Wahl, wenn nicht im Internet, so doch zumindest in Portfolio-Form (Fotobuch) drucken, um zumindest auf diese Weise anderen potentiellen Kunden und Interessierten die Bilder zu Präsentationszwecken zeigen zu können. Wirksamkeit: Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzenden Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. §1 Geltungsbereich dieser Bedingungen Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. §2 Leistungen, Fotorechte: Der Fotograf ist Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Der Fotograf räumt dem Brautpaar an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht für den privaten Bereich ein. Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Brautpaar jederzeit gestattet. Alle vorgenannten Nutzungsrechte werden dem Brautpaar erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf unbestimmte Zeit übertragen. Eine kommerzielle Verwertung der Aufnahmen ist hiervon nicht erfasst. §3 Mitwirkungspflichten des Brautpaars Das Brautpaar hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Ablauf, Sonderwünsche, etc.). Das Brautpaar wird dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Hochzeit sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Hochzeiten, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen. §4 Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen Das Brautpaar wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Brautpaars bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind ggf. gesondert zu vergüten. Der Kunde erkennt an, dass Disposition und Regie der fotografischen Leistungen insbesondere dem Fotografen obliegen. §5 Haftung des Fotografen Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt. Der Fotograf ist stets bemüht, die Hochzeit mit all ihren Höhepunkten und vor allem ihren Gästen fotografisch festzuhalten. So besteht jedoch seitens des Fotografen keine Garantie für die Aufnahme jedes einzelnen Gastes und ebenso für das Festhalten von jedem einzelnen Moment, welcher beispielsweise spontan geschieht und/ oder zu welchem der Fotograf vorher nicht benachrichtigt wurde. Der Fotograf sorgt für die Instandhaltung seines Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung während der gesamten Hochzeit. Hierzu verfügt der Fotograf (und gegebenenfalls seine Assistenz) im Falle einer technischen Störung in der Regel immer über Ersatztechnik. Dennoch ist der Fotograf nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit eine technische Störung eintreten und hierdurch die Arbeit zum Austausch des Equipments angehalten werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistungen des Fotografen sind seitens des Brautpaares nicht durch Schadensersatzforderung einzuklagen. Ist das Fotografieren seitens der Trauungsstätte während der Trauung nicht erwünscht, so trägt der Fotograf keine Verantwortung für fehlende Fotografien während einer Zeremonie. Es liegt in der Verantwortung des Brautpaares, sich diesbezüglich rechtzeitig zu informieren und eine Genehmigung seitens der Trauungsstätte einzuholen. §6 Vergütung / Rücktritt des Brautpaars / Ausfallhonorar (6.1.1.) Jede Buchung wird seitens des Fotografen umgehend schriftlich per E-Mail bestätigt. Dem Kunden wird in dieser E-Mail ein Pdf-Dokument mit den geltenden AGBs des Fotografen zugestellt, die der Kunde aufmerksam zu lesen hat. Der Kunde hat zudem bei Auftragserteilung seine vollständige Adresse dem Fotografen mitzuteilen. (6.1.2.) Der Kunde hat den Erhalt der Buchungsbestätigungs-E-Mail und den Hinweis auf die AGBs schriftlich via E-Email ebenfalls umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt zu bestätigen. (6.1.3.) Sofern der Kunde den AGBs nicht innerhalb von 3 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich widerspricht und eine Erklärung seines Widerspruchs einreicht, sieht der Fotograf die AGBs seitens des Kunden als gelesen und akzeptiert an. (6.1.4.) Bei Widerspruch gegen die AGBs des Fotografen seitens des Kunden behält sich der Fotograf vor, den Auftrag abzulehnen, sofern sich keine schriftlich festzuhaltende gesonderte Einigung finden lässt. (6.1.5.) Ebenso kann der Fotograf den Auftrag ablehnen, wenn der Kunde die Buchungsbestätigungs-E-Mail mit den AGBs des Fotografen nicht innerhalb von 2 Tagen bestätigt. (6.1.6.) Bei sehr kurzfristigen (auch mündlich erfolgten) Buchungen 1 bis 3 Tage vor Shooting-Termin und/oder wenn der Fotograf aus zeitlichen oder anderen Gründen keine Möglichkeit hat, dem Kunden per E-Mail die AGBs zu senden und/oder dadurch keine ausreichende Zeit seitens des Kunden besteht, den Erhalt der E-Mail zu bestätigen, wird der Kunde in jedem Fall bei Auftragserteilung vom Fotografen auf das Wahrnehmen der AGBs auf seiner Webseite stolenmoments.de hingewiesen. In diesem Fall verlieren die Punkte (6.1.1.) bis (6.1.5.) ihre Gültigkeit und (6.1.7.) und (6.1.8.) treten in Kraft: (6.1.7.) Bei sehr kurzfristigen Buchungen, wie unter (6.1.6.) erwähnt, verpflichtet sich der Fotograf, den Kunden telefonisch mit den wichtigsten Punkten seiner AGBs vertraut zu machen, übernimmt aber keine Haftung für eine vollständige Belehrung. Diese obliegt dem Kunden selbst durch eigene aufmerksame Wahrnehmung der AGBs des Fotografen auf der Webseite stolenmoments.de. (6.1.8.) Alle Buchungen 1 bis 3 Tage vor Shooting-Termin gelten mit Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) als verbindlich gebucht. Der Kunde wird in diesem Fall darauf hingewiesen, dass bei kompletter Stornierung des Shootings (Verschiebungen des Shooting-Termins sind bei nachvollziehbaren Gründen wie Krankheit und höherer Gewalt natürlich möglich) in jedem Fall das volle Honorar an den Fotografen zu zahlen ist. (6.2.) Auch in dem Fall, dass das Shooting nur mündlich und ohne schriftlichen Vertrag gebucht wurde, kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Kunde und Fotograf zustande, und die AGBs verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit. (6.3.) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Dieses wird als Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern nicht Mehrwertsteuer-befreit der Kleinunternehmer-Status besteht) sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. (6.4.) Fällige Rechnungen bzw. ausgewiesene Anzahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, digitalen Daten, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum des Fotografen. (6.5.) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen. (6.6.) Eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Honorars ist bei Buchung als Reservierungs- bzw. Vorauszahlung innerhalb von 7 Tagen zu errichten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung. Der Restbetrag wird frühestens 7 Tage vor dem Shooting fällig, spätestens jedoch 7 Tage danach. (6.7.) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 80,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.). Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Fotograf für den stornierten Auftrag mindestens einen gleichwertigen Auftrag vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes des neu gebuchten Auftrags, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Fotograf die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Fotografen wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Fotografen demnach ein Vermögensschaden, der mit folgenden Anteilen des vereinbarten Honorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird: (6.7.1.) Für Shootings, die mindestens 6 Monate vor Shooting-Termin gebucht werden: Stornierung ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 20% (6.7.2.) Stornierung bis 3 Monate (90 Tage) vor dem Shooting-Termin: 40% (6.7.3.) Stornierung bis 14 Tage vor dem Shooting-Termin: 75% (6.7.4.) Stornierung 3 bis 7 Tage vor dem Shooting-Termin: 85% (6.7.5.) Stornierung ab 2 Tagen vor dem Shooting-Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, für die der Fotograf bereits in Vorleistung gegangen ist, wie z. B. Studioraum-Miete, Visagisten usw., werden zusätzlich berechnet, unabhängig vom Ausfallhonorar. (6.8.) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), oder sonstige Gründe wie höhere Gewalt, die zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten/des Shootings führen. Ein(e) Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. §7 Widerrufsbelehrung gemäß § 356 BGB für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen: 7.1. Widerrufsrecht: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246 b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Christoforos Mechanezidis, Obergasse 11, 35398 Gießen. E-Mail-Adresse: [email protected] 6.2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Die erhaltene Ware ist auf Gefahr des Fotografen zurückzusenden, jedoch hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung, für den Fotografen mit deren Empfang. 6.3. Wichtige Hinweise: 6.3.1. Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten: Soweit der Fotograf mit der Erbringung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen hat der Kunde einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Kunde seine Kenntnis von dem Verlust seines Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen. Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt das Widerrufsrecht des Kunden, wenn er mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden ist. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Kunde seine Kenntnis von dem Verlust seines Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung. 6.3.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Kunde in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat. 6.3.3. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach der Spezifikation des Kunden angefertigt werden und die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ende der Widerrufsbelehrung §8 Preisstaffelung bei Shootings Falls nicht anders festgelegt, werden für das Shooting € …................. berechnet. Darin enthalten sind die Punkte wie unter “Leistungen“ angegeben. Jede weitere angefangene halbe Stunde, die der Fotograf vor Ort fotografiert, wird - wenn nicht anders vereinbart - mit 40 € berechnet. §9 Verschiedenes Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform, welche ebenfalls nur in schriftlicher Form abbedungen werden kann. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die Parteien bemühen sich in diesem Falle adäquate Ersatzregelungen zu vereinbaren. SONSTIGE VEREINBARUNGEN: …..............................….............................. …..............................….............................. (Ort) (Datum) …..............................….............................. …..............................….............................. (Fotograf) (Brautpaar) Stand: 01.11.2015
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