Auf- und Abstiegsregelung im Kreis Cham/Schwandorf Pilotprojekt „Spielkassenreform auf Kreisebene“ Allgemeiner Hinweis für alle Altersklassen: Für die Qualifikations-Runde im Herbst gilt folgende Regelung: bei einem Spielausfall ist das Spiel zunächst automatisch am gleichen Wochenende beim Gegner angesetzt. Kann auch beim Gegner nicht gespielt werden, fällt das Spiel aus und wird neu angesetzt. Nicht durchgeführte Spiele werden für die Abschlusstabelle nicht gewertet. Alle Mannschaften, die im Frühjahr nicht in der Kreisliga oder Kreisklasse eingeordnet sind, spielen in Gruppen. A-Junioren Herbst Die Kreisliga spielt im Herbst mit 14 Mannschaften eine einfache Runde. Die Gruppe Q-West spielt mit 10 Mannschaften, die Gruppe Q-Ost mit 9 Mannschaften eine einfache Runde. Die Gruppenersten der Gruppen Q-West und Q-Ost können in die Kreisliga aufrücken. Sollte der Gruppenerste auf dieses Sonderrecht verzichten, rückt keine Mannschaft zusätzlich nach. Frühjahr Kreisliga Aus der Kreisliga (Herbst) steigen mindestens eine, höchstens vier Mannschaften in die neu zu bildende Kreisklasse ab. Nach vollzogenem Auf- und Abstieg bilden 12 Mannschaften die Kreisliga. Aus den 12 Kreisliga-Mannschaften werden zwei Kreisligen gebildet, die in Hin- und Rückspiel die Frühjahrsrunde bestreiten (die Einteilung erfolgt nach geographischen Gesichtspunkten). Die Meister der beiden Kreisligen, soweit diese aufstiegsberechtigt sind, ermitteln in Hin- und Rückspiel den Aufsteiger in die Bezirksoberliga. Aus den Kreisligen steigen jeweils mindestens eine, maximal zwei Mannschaften in die QualifikationsGruppen ab. In der Saison 2016/2017 soll die Kreisliga in der Herbstrunde aus mindestens 12 Mannschaften bestehen. Kreisklasse Aus den Absteigern der Kreisliga (Herbst) sowie den verbleibenden Gruppenmannschaften werden zwei Kreisklassen gebildet. Die Kreisklassenmeister, soweit diese aufstiegsberechtigt sind, steigen in die Kreisliga auf. Nach dem Ende der Frühjahrsrunde wird die Kreisklasse wieder aufgelöst. Die verbleibenden Mannschaften werden in die Qualifikations-Gruppen eingeteilt. B-Junioren Herbst Die Kreisliga spielt im Herbst mit 14 Mannschaften eine einfache Runde. Die Gruppe Q-West spielt mit 12 Mannschaften, die Gruppe Q-Ost mit 11 Mannschaften eine einfache Runde. Die Gruppenersten der Gruppen Q-West und Q-Ost können in die Kreisliga aufrücken. Sollte der Gruppenerste auf dieses Sonderrecht verzichten, rückt keine Mannschaft zusätzlich nach. Frühjahr Kreisliga Aus der Kreisliga (Herbst) steigen mindestens eine, höchstens aber vier Mannschaften in die neu zu bildende Kreisklasse ab. Nach vollzogenem Auf- und Abstieg bilden 12 Mannschaften die Kreisliga. Aus den 12 Kreisliga-Mannschaften werden zwei Kreisligen gebildet, die in Hin- und Rückspiel die Frühjahrsrunde bestreiten (die Einteilung erfolgt nach geographischen Gesichtspunkten). Die Meister der beiden Kreisligen, soweit sie aufstiegsberechtigt sind, ermitteln in Hin- und Rückspiel den Aufsteiger in die Bezirksoberliga. Aus den Kreisligen (Herbst) steigen jeweils mindestens eine, höchstens zwei Mannschaften in die Qualifikations-Gruppen ab. In der Saison 2016/2017 soll die Kreisliga in der Herbstrunde aus mindestens 12 Mannschaften bestehen. Kreisklasse Aus den Absteigern der Kreisliga (Herbst) sowie den Gruppenmannschaften werden zwei Kreisklassen mit je sechs Mannschaften gebildet. Die Kreisklassenmeister, soweit diese aufstiegsberechtigt sind, steigen in die Kreisliga auf. Nach dem Ende der Frühjahrsrunde wird die Kreisklasse wieder aufgelöst. Die verbleibenden Mannschaften werden in die Qualifikations-Gruppen eingeteilt. C-Junioren Herbst Die Kreisliga spielt im Herbst mit 13 Mannschaften eine einfache Runde. Die Gruppe Q-West spielt mit 9 Mannschaften, die Gruppen Q-Ost und Q-Mitte mit 10 Mannschaften eine einfache Runde. Die drei Gruppenersten der Gruppen Q-West, Q-Mitte und Q-Ost ermitteln in Entscheidungsspielen in einer einfachen Runde, in der die Gegner durch Los ermittelt werden, zwei Aufsteiger zur Kreisliga. Sollte ein Gruppenerste auf dieses Sonderrecht verzichten, rückt keine Mannschaft zusätzlich nach und die Entscheidungsspiele entfallen. Frühjahr Kreisliga Aus der Kreisliga (Herbst) steigen mindestens eine, höchstens aber vier Mannschaften in die neu zu bildende Kreisklasse ab. Nach vollzogenem Auf- und Abstieg bilden 12 Mannschaften die Kreisliga. Aus den 12 Kreisliga-Mannschaften (Herbst) werden zwei Kreisligen gebildet, die in Hin- und Rückspiel die Frühjahrsrunde bestreiten (die Einteilung der Kreisligen erfolgt nach geographischen Gesichtspunkten). Die Meister der beiden Kreisligen, soweit sie aufstiegsberechtigt sind, ermitteln in Hin- und Rückspiel den Aufsteiger in die Bezirksoberliga. Aus den Kreisligen steigen jeweils mindestens eine, maximal zwei Mannschaften in die QualifikationsGruppen ab. In der Saison 2016/2017 soll die Kreisliga in der Herbstrunde aus mindestens 12 Mannschaften bestehen. Kreisklasse Aus den Absteigern der Kreisliga (Herbst) sowie den verbleibenden bestplatzierten Gruppenmannschaften werden zwei Kreisklassen mit jeweils sechs Mannschaften gebildet. Die Kreisklassenmeister, soweit sie aufstiegsberechtig sind, steigen in die Kreisliga auf. Nach dem Ende der Frühjahrsrunde wird die Kreisklasse wieder aufgelöst. Die verbleibenden Mannschaften werden in die Qualifikations-Gruppen eingeteilt. D-Junioren Herbst Die Kreisliga spielt im Herbst mit 14 Mannschaften eine einfache Runde. Die Gruppen Q-West und Q-Ost spielen mit je 11 Mannschaften eine einfache Runde. Die Gruppenersten der Gruppen Q-West und Q-Ost können in die Kreisliga aufrücken. Sollte der Gruppenerste auf dieses Sonderrecht verzichten, rückt keine Mannschaft zusätzlich nach. Aus den Gruppen Q-CHA1 und Q-CHA2 sowie Q-SAD kann keine Mannschaft in die Kreisliga nachrücken. Frühjahr Kreisliga Aus der Kreisliga (Herbst) steigen mindestens eine, höchstens aber vier Mannschaften in die neu zu bildende Kreisklasse ab. Nach vollzogenem Auf- und Abstieg bilden 12 Mannschaften die Kreisliga. Aus den 12 Kreisliga-Mannschaften werden zwei Kreisligen gebildet, die in Hin- und Rückspiel die Frühjahrsrunde bestreiten (die Einteilung der Kreisligen erfolgt nach geographischen Gesichtspunkten). Die Meister der beiden Kreisligen, soweit sie aufstiegsberechtigt sind, ermitteln in Hin- und Rückspiel den Aufsteiger in die Bezirksoberliga. Aus den beiden Kreisligen steigen mindestens eine, maximal zwei Mannschaften in die Qualifikationsgruppen ab. In der Saison 2016/2017 soll die Kreisliga in der Herbstrunde aus mindestens 12 Mannschaften bestehen. Kreisklasse Aus den Absteigern der Kreisliga sowie den verbleibenden bestplatzierten Gruppenmannschaften werden zwei Kreisklassen mit sechs Mannschaften gebildet. Die Kreisklassenmeister, soweit sie aufstiegsberechtigt sind, steigen in die Kreisliga auf. Nach dem Ende der Frühjahrsrunde wird die Kreisklasse wieder aufgelöst. Die verbleibenden Mannschaften werden in die Qualifikations-Gruppen eingeteilt. Rechtsbehelf: Gegen diesen Bescheid kann nach § 3 Absatz 3 Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) in Verbindung mit § 12 Jugendordnung (JO) binnen einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe beim Bezirksjugendausschuss Oberpfalz Beschwerde eingelegt werden. Die Antwortfunktion des Postfachs (Zimbra) des Bayerischen Fußballverbandes ersetzt die Schriftform, soweit der Entscheid gemäß 2 Abs. 6 RVO über das Postfachsystem des Bayerischen Fußball Verbandes zugestellt wurde. Die §§ 25 bis 27, § 31 und §11 Abs. 3 Satz 2 der RVO gelten entsprechend. Weiden, den 01.09. 2015 Karl Fenzl, Bezirksjugendleiter
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