Auf- und Abstiegsregelung im Kreis Cham/Schwandorf

Auf- und Abstiegsregelung im Kreis Cham/Schwandorf
Pilotprojekt „Spielkassenreform auf Kreisebene“
Allgemeiner Hinweis für alle Altersklassen:
Für die Qualifikations-Runde im Herbst gilt folgende Regelung:
bei einem Spielausfall ist das Spiel zunächst automatisch am gleichen Wochenende beim Gegner
angesetzt. Kann auch beim Gegner nicht gespielt werden, fällt das Spiel aus und wird neu angesetzt.
Nicht durchgeführte Spiele werden für die Abschlusstabelle nicht gewertet.
Alle Mannschaften, die im Frühjahr nicht in der Kreisliga oder Kreisklasse eingeordnet sind, spielen in
Gruppen.
A-Junioren
Herbst
Die Kreisliga spielt im Herbst mit 14 Mannschaften eine einfache Runde.
Die Gruppe Q-West spielt mit 10 Mannschaften, die Gruppe Q-Ost mit 9 Mannschaften eine einfache
Runde.
Die Gruppenersten der Gruppen Q-West und Q-Ost können in die Kreisliga aufrücken. Sollte der
Gruppenerste auf dieses Sonderrecht verzichten, rückt keine Mannschaft zusätzlich nach.
Frühjahr
Kreisliga
Aus der Kreisliga (Herbst) steigen mindestens eine, höchstens vier Mannschaften in die neu zu
bildende Kreisklasse ab. Nach vollzogenem Auf- und Abstieg bilden 12 Mannschaften die Kreisliga.
Aus den 12 Kreisliga-Mannschaften werden zwei Kreisligen gebildet, die in Hin- und Rückspiel die
Frühjahrsrunde bestreiten (die Einteilung erfolgt nach geographischen Gesichtspunkten).
Die Meister der beiden Kreisligen, soweit diese aufstiegsberechtigt sind, ermitteln in Hin- und
Rückspiel den Aufsteiger in die Bezirksoberliga.
Aus den Kreisligen steigen jeweils mindestens eine, maximal zwei Mannschaften in die QualifikationsGruppen ab. In der Saison 2016/2017 soll die Kreisliga in der Herbstrunde aus mindestens 12
Mannschaften bestehen.
Kreisklasse
Aus den Absteigern der Kreisliga (Herbst) sowie den verbleibenden Gruppenmannschaften werden
zwei Kreisklassen gebildet. Die Kreisklassenmeister, soweit diese aufstiegsberechtigt sind, steigen in
die Kreisliga auf.
Nach dem Ende der Frühjahrsrunde wird die Kreisklasse wieder aufgelöst. Die verbleibenden
Mannschaften werden in die Qualifikations-Gruppen eingeteilt.
B-Junioren
Herbst
Die Kreisliga spielt im Herbst mit 14 Mannschaften eine einfache Runde.
Die Gruppe Q-West spielt mit 12 Mannschaften, die Gruppe Q-Ost mit 11 Mannschaften eine
einfache Runde.
Die Gruppenersten der Gruppen Q-West und Q-Ost können in die Kreisliga aufrücken. Sollte der
Gruppenerste auf dieses Sonderrecht verzichten, rückt keine Mannschaft zusätzlich nach.
Frühjahr
Kreisliga
Aus der Kreisliga (Herbst) steigen mindestens eine, höchstens aber vier Mannschaften in die neu zu
bildende Kreisklasse ab. Nach vollzogenem Auf- und Abstieg bilden 12 Mannschaften die Kreisliga.
Aus den 12 Kreisliga-Mannschaften werden zwei Kreisligen gebildet, die in Hin- und Rückspiel die
Frühjahrsrunde bestreiten (die Einteilung erfolgt nach geographischen Gesichtspunkten).
Die Meister der beiden Kreisligen, soweit sie aufstiegsberechtigt sind, ermitteln in Hin- und Rückspiel
den Aufsteiger in die Bezirksoberliga.
Aus den Kreisligen (Herbst) steigen jeweils mindestens eine, höchstens zwei Mannschaften in die
Qualifikations-Gruppen ab. In der Saison 2016/2017 soll die Kreisliga in der Herbstrunde aus
mindestens 12 Mannschaften bestehen.
Kreisklasse
Aus den Absteigern der Kreisliga (Herbst) sowie den Gruppenmannschaften werden zwei Kreisklassen
mit je sechs Mannschaften gebildet. Die Kreisklassenmeister, soweit diese aufstiegsberechtigt sind,
steigen in die Kreisliga auf.
Nach dem Ende der Frühjahrsrunde wird die Kreisklasse wieder aufgelöst. Die verbleibenden
Mannschaften werden in die Qualifikations-Gruppen eingeteilt.
C-Junioren
Herbst
Die Kreisliga spielt im Herbst mit 13 Mannschaften eine einfache Runde.
Die Gruppe Q-West spielt mit 9 Mannschaften, die Gruppen Q-Ost und Q-Mitte mit 10 Mannschaften
eine einfache Runde.
Die drei Gruppenersten der Gruppen Q-West, Q-Mitte und Q-Ost ermitteln in Entscheidungsspielen
in einer einfachen Runde, in der die Gegner durch Los ermittelt werden, zwei Aufsteiger zur Kreisliga.
Sollte ein Gruppenerste auf dieses Sonderrecht verzichten, rückt keine Mannschaft zusätzlich nach
und die Entscheidungsspiele entfallen.
Frühjahr
Kreisliga
Aus der Kreisliga (Herbst) steigen mindestens eine, höchstens aber vier Mannschaften in die neu zu
bildende Kreisklasse ab. Nach vollzogenem Auf- und Abstieg bilden 12 Mannschaften die Kreisliga.
Aus den 12 Kreisliga-Mannschaften (Herbst) werden zwei Kreisligen gebildet, die in Hin- und
Rückspiel die Frühjahrsrunde bestreiten (die Einteilung der Kreisligen erfolgt nach geographischen
Gesichtspunkten).
Die Meister der beiden Kreisligen, soweit sie aufstiegsberechtigt sind, ermitteln in Hin- und Rückspiel
den Aufsteiger in die Bezirksoberliga.
Aus den Kreisligen steigen jeweils mindestens eine, maximal zwei Mannschaften in die QualifikationsGruppen ab. In der Saison 2016/2017 soll die Kreisliga in der Herbstrunde aus mindestens 12
Mannschaften bestehen.
Kreisklasse
Aus den Absteigern der Kreisliga (Herbst) sowie den verbleibenden bestplatzierten
Gruppenmannschaften werden zwei Kreisklassen mit jeweils sechs Mannschaften gebildet. Die
Kreisklassenmeister, soweit sie aufstiegsberechtig sind, steigen in die Kreisliga auf.
Nach dem Ende der Frühjahrsrunde wird die Kreisklasse wieder aufgelöst. Die verbleibenden
Mannschaften werden in die Qualifikations-Gruppen eingeteilt.
D-Junioren
Herbst
Die Kreisliga spielt im Herbst mit 14 Mannschaften eine einfache Runde.
Die Gruppen Q-West und Q-Ost spielen mit je 11 Mannschaften eine einfache Runde.
Die Gruppenersten der Gruppen Q-West und Q-Ost können in die Kreisliga aufrücken. Sollte der
Gruppenerste auf dieses Sonderrecht verzichten, rückt keine Mannschaft zusätzlich nach.
Aus den Gruppen Q-CHA1 und Q-CHA2 sowie Q-SAD kann keine Mannschaft in die Kreisliga
nachrücken.
Frühjahr
Kreisliga
Aus der Kreisliga (Herbst) steigen mindestens eine, höchstens aber vier Mannschaften in die neu zu
bildende Kreisklasse ab. Nach vollzogenem Auf- und Abstieg bilden 12 Mannschaften die Kreisliga.
Aus den 12 Kreisliga-Mannschaften werden zwei Kreisligen gebildet, die in Hin- und Rückspiel die
Frühjahrsrunde bestreiten (die Einteilung der Kreisligen erfolgt nach geographischen
Gesichtspunkten).
Die Meister der beiden Kreisligen, soweit sie aufstiegsberechtigt sind, ermitteln in Hin- und Rückspiel
den Aufsteiger in die Bezirksoberliga.
Aus den beiden Kreisligen steigen mindestens eine, maximal zwei Mannschaften in die
Qualifikationsgruppen ab. In der Saison 2016/2017 soll die Kreisliga in der Herbstrunde aus
mindestens 12 Mannschaften bestehen.
Kreisklasse
Aus den Absteigern der Kreisliga sowie den verbleibenden bestplatzierten Gruppenmannschaften
werden zwei Kreisklassen mit sechs Mannschaften gebildet. Die Kreisklassenmeister, soweit sie
aufstiegsberechtigt sind, steigen in die Kreisliga auf.
Nach dem Ende der Frühjahrsrunde wird die Kreisklasse wieder aufgelöst. Die verbleibenden
Mannschaften werden in die Qualifikations-Gruppen eingeteilt.
Rechtsbehelf: Gegen diesen Bescheid kann nach § 3 Absatz 3 Rechts- und Verfahrensordnung
(RVO) in Verbindung mit § 12 Jugendordnung (JO) binnen einer Frist von einer Woche nach
Bekanntgabe beim Bezirksjugendausschuss Oberpfalz Beschwerde eingelegt werden. Die
Antwortfunktion des Postfachs (Zimbra) des Bayerischen Fußballverbandes ersetzt die Schriftform,
soweit der Entscheid gemäß 2 Abs. 6 RVO über das Postfachsystem des Bayerischen Fußball
Verbandes zugestellt wurde. Die §§ 25 bis 27, § 31 und §11 Abs. 3 Satz 2 der RVO gelten
entsprechend.
Weiden, den 01.09. 2015
Karl Fenzl, Bezirksjugendleiter