Bürgermeister und Vize lassen Gemeinderatssitzung platzen!

Nr. 42 Dezember 2015
Bürgermeister und Vize lassen Gemeinderatssitzung platzen!
Die für den 15. Dezember 2015 angesetzte Sitzung des Gemeinderates war aufgrund des geschlossenen „entschuldigten“ Fernbleibens
der ÖVP-Fraktion und des grünen Vizebürgermeisters nicht beschlussfähig und musste
vertagt werden. Lediglich UGR Hirschmugl wollte das Schmierentheater nicht mittragen und
erschien gemeinsam mit der Opposition pünktlich zur Sitzung.
Zur Erklärung: Zum einen ist für die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates die Anwesenheit
von zumindest zwei Drittel der Gemeinderäte
(14 von 21) erforderlich. Sollte eine Sitzung bei
Eröffnung nicht beschlussfähig sein, wird sie
abgebrochen und um eine Woche vertagt, wobei zum neuen Termin bereits die Anwesenheit
der Hälfte der Gemeinderatsmitglieder für eine
Beschlussfähigkeit ausreichend ist.
Die Sitzung sollte grundsätzlich dazu dienen,
den Nachtragsvoranschlag (siehe Seite 3) rückwirkend für das Jahr 2015 sowie den BudgetVoranschlag für das Jahr 2016 zu beschließen.
Darüber hinaus standen diverse, teils massive
Gebührenerhöhungen auf der Tagesordnung:
Zum anderen ist das Budget gemäß NÖ Gemeindeordnung mindestens zwei Wochen vor
Beginn des neuen Haushaltsjahres vom Bürgermeister dem Gemeinderat vorzulegen und nach
dessen Prüfung zu beschließen. Somit war der
angesetzte Sitzungstermin der letztmögliche reguläre Termin.


die massive Erhöhung der Kanalabgaben
Diese Praxis ist wieder einmal ein Beweis für
(erstmals seit 1997)
das von der Gemeindeführung gelebte Demodie Erhöhung der Elternbeiträge für den kratieverständnis.
Kindergarten (erstmals seit 1999 bzw.
2005)

die Erhöhung der Aufschließungsgebühr
(um satte 30%!)

der Beschluss einer neu vorgelegten Abfallwirtschaftsverordnung
Nachdem zu diesen Punkten seitens der Opposition bereits im Vorfeld fundierte Kritik geäußert
wurde, fürchtete Bgm. Krischke durch das Fernbleiben einzelner ÖVP Mandatare offenbar um
seine Mehrheit und ließ die Sitzung trotz des
bereits verspäteten Sitzungstermins platzen.
Gähnende Leere im Bereich der ÖVP-Fraktion...
An einen Haushalt
Zugestellt durch Post.at
Postgebühr bar bezahlt
Wieder Leben im alten Gemeindeamt!
Wir freuen uns sehr, dass nun wieder Leben in
unser altes Gemeindeamt eingezogen ist. Und
noch vielmehr freut es uns, dass die Räumlichkeiten, die seit der Übersiedlung in den Neubau
ungenutzt geblieben sind, nun wieder sinnvoll
genutzt werden!
einiger Professionisten, denen die Materialkosten ersetzt wurden, innerhalb nur weniger Wochen bis Mitte November auch gelungen ist. Der
Kostenrahmen wurde dabei nicht zur Gänze
ausgeschöpft.
Altes Gemeindeamt bezogen
Unser größter Erfolg 2015
Die Bürger der Gemeinde hatten zum MartinsRückblickend betrachtet, ist die „Reaktivierung“ fest das erste Mal die Gelegenheit, sich von
des alten Gemeindeamtes sicherlich der größte dem Ergebnis des Umbaus selbst zu überzeuErfolg der WWA im Jahr 2015. Schon seit der gen. Die Einrichtung der Wohnung stammt fast
Inbetriebnahme des neuen Gemeindeamtes war ausschließlich aus Spenden, wofür wir an dieser
es uns ein Anliegen, die Räumlichkeiten einer Stelle noch einmal einen herzlichen Dank aussinnvollen Nachnutzung zuzuführen.
sprechen wollen!
Im Frühsommer dieses Jahres wurde durch Jürgen Alt erstmals ein Nachnutzungskonzept, bestehend aus mehreren Varianten (Nutzung beider Geschosse als Büro- und Wohnfläche), inkl.
der dafür veranschlagten, notwendigen Sanierungskosten den Mitgliedern des Gemeinderates übermittelt. Damals ohne jede Reaktion.
Die Suche nach einer geeigneten Familie hatte
die Flüchtlingsinitiative Wienerwald übernommen. Und so konnte bereits kurz nach der Fertigstellung die syrische Familie Shareef begrüßt
werden.
Frau Shareef ist mit ihrer Tochter Aja, ihren
Söhnen Mohannad, Mostaffe und Nour und ihGemeinderatsbeschluss zur Adaptierung ren beiden Neffen Mahmoud und Mohammad
vor dem Krieg und dem drohenden Wehrdienst
des oberen Geschosses
Die Entwicklung der Flüchtlingssituation in den geflohen.
Sommermonaten und die damit einhergehende Mittlerweile sind auch die beiden Wohnungen in
prekäre Wohn– und Lebenssituation beispiels- der Kurparkgasse mit der iranischen Familie
weise im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen ist Bahremand sowie mit zwei afghanischen Jungsicherlich noch vielen in Erinnerung.
familien voll belegt. Weitere 6 Personen sind in
Letztendlich wurde in der Sitzung des Gemein- Privatquartieren in Sittendorf und Dornbach underates am 9. September ein entsprechender tergebracht. Sie alle sagen herzlichen Dank!
Dringlichkeitsantrag durch die WWA eingebracht, wo nach intensiver und sehr emotionaler
Diskussion mit Unterstützung der SPÖ und
zweier ÖVP-Gemeinderäte mit insgesamt 10 zu
8 Stimmen ein Grundsatzbeschluss für die
Adaptierung des Obergeschosses des alten Gemeindeamtes zu Flüchtlingsquartieren beschlossen wurde.
Großes Engagement vieler freiwilliger Helfer
Es wurde vereinbart, den Umbau mit einem von
der Gemeinde zur Verfügung gestellten Budget
von € 10.000.- zu finanzieren, was dank der
zahlreichen freiwilligen Helfer und dem Einsatz
Familie Shareef mit Herrn Bilal und dessen Tochter
Fatima, die im Lindenhof untergekommen sind
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Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger !
Aus aktuellen Gründen möchte ich diesmal auf die Planung unserer Gemeindefinanzen eingehen. In der Gemeinderatssitzung am 15.12. soll der Voranschlag
2016 mit 5 anderen Tagesordnungspunkten im Gemeinderat beschlossen werden. Leider steht auch wieder ein Nachtragsvoranschlag 2015 zur Abstimmung,
da wie jedes Jahr nicht nach den geplanten Zahlen gewirtschaftet wurde. Zahlreiche über- und außerplanmäßige Ausgaben sollen ohne gültigen Gemeinderatsbeschluss nachträglich abgesegnet werden! Diese Vorgehensweise zeigt nicht nur, wie sorglos mit
dem Geld der Bürger und Bürgerinnen in unserer Gemeinde umgegangen wird, sondern verstößt
in vielen Punkten gegen die Niederösterreichische Gemeindeordnung!
Bilden Sie sich Ihre Meinung!
Nachtragsvoranschlag 2015 sollte dem Gemeinderat am 15.12. vorgelegt werden
Nach § 75 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung ist der dem Gemeinderat vorbehalten. Um die KompeBürgermeister verpflichtet, dem Gemeinderat tenzen ein wenig zu veranschaulichen:
einen Nachtragsvoranschlag vorzulegen, wenn
 dem Gemeindevorstand obliegen in seisich im Laufe des Haushaltsjahres zeigt, dass
nem Wirkungsbereich 9 Punkte, teilweise
der veranschlagte Ausgleich zwischen den Ausmit finanzieller Obergrenze
gaben und Einnahmen auch bei Ausnützung aldem Gemeinderat obliegen in seinem Wirler Sparmöglichkeiten nur durch eine Änderung 
kungsbereich 23 Punkte ohne finanzielles
des Voranschlages eingehalten werden kann.
Limit!
Es ist somit nicht vorstellbar, dass der Bürgermeister die Erkenntnis, dass ein Nachtragsvor- Voranschlag 2016
anschlag nötig ist, erst Mitte Dezember gewinnt. Der Schuldendienst weist zwei Darlehen für die
Die Aufgabe des Gemeinderates besteht sicher Abwasserbeseitigung mit Endfälligkeit aus:
nicht im nachträglichen Absegnen von nicht im
 einmal gerundet € 280.000
Budget gedeckten Mehrausgaben.
einmal gerundet € 33.000
Bezüglich Beschlussfassung wird auch immer 
Für beide Darlehen sind keinerlei Rückzahlungen geplant, nicht einmal die Zinsen. Entsprechende Rücklagen sind auch nicht vorgesehen.
wieder die Kompetenz des Gemeindevorstandes bei weitem überschätzt. Gemäß § 36 Abs.2
NÖ Gemeindeordnung sind dem Gemeindevorstand insbesondere vorbehalten:

die Vorberatung und Antragstellung der
zum Wirkungskreis des Gemeinderates
gehörenden Angelegenheiten

der Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen sowie die Vergabe von Leistungen (Herstellung, Anschaffungen, Lieferungen und Arbeiten), dies nur sehr eingeschränkt
Diesbezüglich ist auf § 77 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung 1973 zu verweisen. Nach dieser Bestimmung hat der Gemeinderat gleichzeitig mit
der Aufnahme des Darlehens zu bestimmen, in
welcher Weise die Mittel zur Tilgung anzusammeln sind, wenn Darlehen aufgenommen werden. Insbesondere ist auch auf Grundsätze der
Gemeindegebarung, nämlich die Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu verweisen.
Darüber hinaus gehende Zuständigkeiten sind
Fortsetzung auf Seite 4
3
Ebenso darf der Grundsatz des § 69 Abs. 1 NÖ
Gemeindeordnung 1973 nicht außer Acht gelassen werden, wonach das Gemeindevermögen
möglichst ohne Beeinträchtigung seiner Substanz zu erhalten und nach wirtschaftlichen
Grundsätzen zu verwalten ist. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich somit wohl eindeutig,
dass auch für die Rückzahlung des genannten
Darlehens schon derzeit zwingend ein Tilgungsträger anzusparen ist.
angespart. (Erneuerungs- und Erweiterungsrücklagen). § 69 NÖ Gemeindeordnung 1973.
Zusammenfassend ist somit leider festzustellen,
dass die Verantwortlichen in der Gemeinde
sorglos mit dem Geld der Bürger umgehen!
Aufgrund einer kurzfristig angelegten Gemeindegebarung ist damit zu rechnen, dass die
Hausbesitzerabgaben mittelfristig wieder erhöht
werden müssen, damit die Gemeinde finanziell
über die Runden kommen kann. Des weiteren
Unsere Gemeinde macht seit Jahren kräftige wird trotz Erhöhung wie bisher für die viele
Gewinnentnahmen aus dem Bereich Abwasser- Wünsche der Bürger wie verkehrsberuhigende
beseitigung. Dennoch sollen die Abgaben dafür Maßnahmen, Gehsteige, Ortsbildpflege, saubeerhöht werden. Diesbezüglich ist festzustellen, re Energie, Erhaltung schützenswerter Lebensdass die Gemeinden diese Mehreinnahmen räume etc. kein Geld da sein.
aber nur für verwandte Zwecke verwenden dür- Unser Bürgermeister hat in einer eigenen Ausfen.
sendung „Bürgermeister aktuell“ vor einem Jahr
Wieso wird aus diesen Mitteln kein Geld für die darauf hingewiesen, dass er seinen Stil (siehe
Tilgung der Darlehen angespart? Für Vermö- auch Seite 1) als Bürgermeister so weiter verfolgensgegenstände der Gemeinde, die einer Ab- gen wird ???
nützung oder Wertminderung unterliegen, oder
Frohe Weihnachten wünscht
aus anderen Ursachen ersetzt oder wegen
Ihr GR Heinrich Wrba
wachsenden Bedarfs erweitert werden müssen,
Aktivitäten in der Postgasse
In der letzten Ausgabe unserer Gemeindezeitung sind ja bereits die jüngsten Aktivitäten in der
Postgasse in Sulz und die dahinter stehenden Gründe von verschiedenen Seiten bzw. Personen
angesprochen worden. Die Entwicklungen zeigen uns, dass
eine detaillierte Information notwendig ist, auch wenn dies
vor Beginn der Arbeiten am Besten und Sinnvollsten gewesen wäre.
Grunderwerb durch die Gemeinde
Die Gemeinde Wienerwald hat sich aus mehreren Gründen
dazu entschlossen, das untere Grundstück parallel zum
Mödlingbach an der Postgasse zu erwerben. Gemeinsam
mit dem Erwerb wurde ebenfalls ein ca. 1,5m breiter Streifen entlang der Postgasse von der Mödlingbachgasse bis
hinauf zur Hauptstraße an das öffentliche Gut
(Gemeindeeigentum) abgetreten.
Hier ist auf längere Sicht die Neugestaltung der Postgasse
und des Kreuzungsbereichs mit der Hauptstraße vorgesehen.
Fortsetzung auf Seite 5
4
Errichtung des Streukieslagers durch einen AusBis vor kurzem befand sich das für den Winter- hang von Jürgen Alt zu informieren. Dies hat
dienst verwendete Streugutlager im Fernheiz- leider bei vielen Anrainern den falschen Einwerk. Nachdem dieser Raum nicht mehr zur druck erweckt, dass der Beschluss zur ErrichVerfügung steht und die Lagerung im Freien im tung auf Jürgen Alt zurückgeht. Dieser Beletzten Winter zu massiven Problemen führte, schluss wurde im Gemeindevorstand bzw. im
Gemeinderat getroffen!
musste ein anderer Lagerort gefunden werden.
Mehrere Gründe sprachen dafür, das neu er- Durch die fehlende Vorabinformation waren vieworbene Grundstück für die Errichtung des le Anrainer (zu Recht) überrascht von den beginnenden Arbeiten, was zu zahlreichen RückStreukieslagers zu verwenden:
fragen bei der Gemeindeführung und bei uns
 die Errichtung sollte auf gemeindeeigenem geführt hat. Dabei standen jedoch weniger die
Grund erfolgen, um Folgekosten (z.B. Mieentfernten Bäume, sondern vielmehr die Bete) möglichst gering zu halten
fürchtungen um ein deutlich ansteigendes Ver das Lager sollte aus logistischen Gründen kehrsaufkommen sowie die damit verbundene
Lärm– und Staubbelastung im Vordergrund. Wir
möglichst zentral im Ort errichtet werden
als WWA hielten eine zumindest nachträgliche
 bisher lagen keine Beschwerden über eine
Information der Anrainer für unbedingt notwenVerkehrs– oder Lärmbelastung durch den
dig und haben über die geplanten Arbeiten in
verwendeten Lagerraum im Fernheizwerk
der Dezember-Ausgabe der Gemeindezeitung
vor
berichtet.
Baumfällarbeiten
Neue Entwicklungen
Das Streukieslager sollte für diese Wintersaison
Nach Redaktionsschluss der Gemeindezeitung
bereits zur Verfügung stehen. Für die Erschliehaben Aufschlussarbeiten am Grundstück ergeßung des gemeindeeigenen Grundes war es
ben, dass eine Errichtung des Streukieslagers
notwendig, den am Grund befindlichen Baumbemit deutlich über die veranschlagten hinausgestand zu entfernen. Dafür wurde eine Firma behenden Kosten verbunden wäre. Auch um den
auftragt. Dass schlussendlich alle Bäume entBedenken der Anrainer Rechnung zu tragen,
lang der Postgasse gefällt wurden, war eine adwird nun als zwischenzeitliche Lösung die Erhoc Entscheidung des Gemeindevorstandes.
richtung auf einem bereitgestellten Privatgrund
Spätestens bei einer Neugestaltung der Postangestrebt.
gasse hätten diese Bäume jedoch auch weichen
Die verbliebenen Baumstümpfe sollen noch entmüssen.
fernt und ausgefräst werden, um kurzfristig das
Fehlende Vorabinformation und Proteste
derzeitige Erscheinungsbild zu verbessern.
Die fehlende Vorabinformation der Anrainer ist
Die WWA wird sich dafür einsetzen, die Neuein Versäumnis der Gemeindeführung, das
gestaltung der Postgasse vor allem unter Einauch die WWA mit einschließt. Zumindest hielt
bindung der Anrainer voranzutreiben.
es die WWA für notwendig, über die geplante
GR Christian Schilling
Diskussion um das Streukieslager
Flüchtlingsinitiative Wienerwald
Die Flüchtlingsinitiative Wienerwald bittet um ihre finanzielle Unterstützung: Spendenkonto der
Gemeinde Wienerwald, IBAN AT37 3225 0080 0120 7000, Raiffeisen Regionalbank Mödling
Nähere Informationen unter www.fluechtlingsinitiative.at!
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problem vorliege.
Friedhof Grub
Daher haben wir zwischenzeitlich etliche Bewohner von Grub persönlich nach ihrer Meinung
dazu befragt. Nachdem hierbei zumeist großes
Unverständnis gegenüber diesem Plan herrscht
und stattdessen ein Einsatz der ohnehin begrenzten Geldmittel für andere Projekte (z.B.
Gehsteigsanierungen) gefordert wird, werden
Zwar liegen bis dato keine konkreten Kostener- wir uns gemeinsam mit der SPÖ für eine binhebungen vor, doch würde sich schon alleine dende Vorabbefragung der Gruber Bevölkerung
der Grundankauf mit €65.000,- zu Buche schla- einsetzen.
gen.
Nur wenn sich eine Mehrheit für einen eigenen
Auch widersprach das Stift Heiligenkreuz Friedhof einsetzt, dürfen dafür weitere Geldmit(Betreiber des Heiligenkreuzer Friedhofes) auf tel eingesetzt werden.
Nachfrage dem Argument, dass dort ein PlatzGGR Jürgen Alt
Nachdem Verstorbene aus Grub ihre letzte Ruhestätte traditionell auf dem Heiligenkreuzer
Friedhof finden, wurde uns gegenüber seitens
der ÖVP in einem Sondierungsgespräch nach
der letzten GR-Wahl erstmals ein eigener Friedhof in Grub thematisiert.
Vorschau Veranstaltungen
Anlässlich der diesjährigen Fußballeuropa- Geplante Termine:
meisterschaft planen wir diesen Sommer gleich
 14. Juni Österreich – Ungarn
mehrere Hoffeste im Zeichen von König Fuß18. Juni Österreich – Portugal
ball. Dabei wollen wir uns naturgemäß auf die 
Spiele der österreichischen Nationalmannschaft 
22. Juni Österreich – Island
konzentrieren.
 10. Juli Finale
Sollte Österreich die Gruppenphase überstehen,
werden wir kurzfristig auch allfällige weitere
Spiele übertragen.
Frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr 2016
wünscht Ihnen das gesamte Team
von WienerWald Aktiv!
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber: WWA, Kirchenplatz 6/2, 2392 Sulz; www.ww-aktiv.at; ZVR 018510721
Redaktion u. Layout: Katerina und Christian Schilling, Jürgen Alt
Telefon: 0664/4237293; e-mail: [email protected], Verlagspostamt: 2393 Sittendorf