Nr. 42 Dezember 2015 Bürgermeister und Vize lassen Gemeinderatssitzung platzen! Die für den 15. Dezember 2015 angesetzte Sitzung des Gemeinderates war aufgrund des geschlossenen „entschuldigten“ Fernbleibens der ÖVP-Fraktion und des grünen Vizebürgermeisters nicht beschlussfähig und musste vertagt werden. Lediglich UGR Hirschmugl wollte das Schmierentheater nicht mittragen und erschien gemeinsam mit der Opposition pünktlich zur Sitzung. Zur Erklärung: Zum einen ist für die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates die Anwesenheit von zumindest zwei Drittel der Gemeinderäte (14 von 21) erforderlich. Sollte eine Sitzung bei Eröffnung nicht beschlussfähig sein, wird sie abgebrochen und um eine Woche vertagt, wobei zum neuen Termin bereits die Anwesenheit der Hälfte der Gemeinderatsmitglieder für eine Beschlussfähigkeit ausreichend ist. Die Sitzung sollte grundsätzlich dazu dienen, den Nachtragsvoranschlag (siehe Seite 3) rückwirkend für das Jahr 2015 sowie den BudgetVoranschlag für das Jahr 2016 zu beschließen. Darüber hinaus standen diverse, teils massive Gebührenerhöhungen auf der Tagesordnung: Zum anderen ist das Budget gemäß NÖ Gemeindeordnung mindestens zwei Wochen vor Beginn des neuen Haushaltsjahres vom Bürgermeister dem Gemeinderat vorzulegen und nach dessen Prüfung zu beschließen. Somit war der angesetzte Sitzungstermin der letztmögliche reguläre Termin. die massive Erhöhung der Kanalabgaben Diese Praxis ist wieder einmal ein Beweis für (erstmals seit 1997) das von der Gemeindeführung gelebte Demodie Erhöhung der Elternbeiträge für den kratieverständnis. Kindergarten (erstmals seit 1999 bzw. 2005) die Erhöhung der Aufschließungsgebühr (um satte 30%!) der Beschluss einer neu vorgelegten Abfallwirtschaftsverordnung Nachdem zu diesen Punkten seitens der Opposition bereits im Vorfeld fundierte Kritik geäußert wurde, fürchtete Bgm. Krischke durch das Fernbleiben einzelner ÖVP Mandatare offenbar um seine Mehrheit und ließ die Sitzung trotz des bereits verspäteten Sitzungstermins platzen. Gähnende Leere im Bereich der ÖVP-Fraktion... An einen Haushalt Zugestellt durch Post.at Postgebühr bar bezahlt Wieder Leben im alten Gemeindeamt! Wir freuen uns sehr, dass nun wieder Leben in unser altes Gemeindeamt eingezogen ist. Und noch vielmehr freut es uns, dass die Räumlichkeiten, die seit der Übersiedlung in den Neubau ungenutzt geblieben sind, nun wieder sinnvoll genutzt werden! einiger Professionisten, denen die Materialkosten ersetzt wurden, innerhalb nur weniger Wochen bis Mitte November auch gelungen ist. Der Kostenrahmen wurde dabei nicht zur Gänze ausgeschöpft. Altes Gemeindeamt bezogen Unser größter Erfolg 2015 Die Bürger der Gemeinde hatten zum MartinsRückblickend betrachtet, ist die „Reaktivierung“ fest das erste Mal die Gelegenheit, sich von des alten Gemeindeamtes sicherlich der größte dem Ergebnis des Umbaus selbst zu überzeuErfolg der WWA im Jahr 2015. Schon seit der gen. Die Einrichtung der Wohnung stammt fast Inbetriebnahme des neuen Gemeindeamtes war ausschließlich aus Spenden, wofür wir an dieser es uns ein Anliegen, die Räumlichkeiten einer Stelle noch einmal einen herzlichen Dank aussinnvollen Nachnutzung zuzuführen. sprechen wollen! Im Frühsommer dieses Jahres wurde durch Jürgen Alt erstmals ein Nachnutzungskonzept, bestehend aus mehreren Varianten (Nutzung beider Geschosse als Büro- und Wohnfläche), inkl. der dafür veranschlagten, notwendigen Sanierungskosten den Mitgliedern des Gemeinderates übermittelt. Damals ohne jede Reaktion. Die Suche nach einer geeigneten Familie hatte die Flüchtlingsinitiative Wienerwald übernommen. Und so konnte bereits kurz nach der Fertigstellung die syrische Familie Shareef begrüßt werden. Frau Shareef ist mit ihrer Tochter Aja, ihren Söhnen Mohannad, Mostaffe und Nour und ihGemeinderatsbeschluss zur Adaptierung ren beiden Neffen Mahmoud und Mohammad vor dem Krieg und dem drohenden Wehrdienst des oberen Geschosses Die Entwicklung der Flüchtlingssituation in den geflohen. Sommermonaten und die damit einhergehende Mittlerweile sind auch die beiden Wohnungen in prekäre Wohn– und Lebenssituation beispiels- der Kurparkgasse mit der iranischen Familie weise im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen ist Bahremand sowie mit zwei afghanischen Jungsicherlich noch vielen in Erinnerung. familien voll belegt. Weitere 6 Personen sind in Letztendlich wurde in der Sitzung des Gemein- Privatquartieren in Sittendorf und Dornbach underates am 9. September ein entsprechender tergebracht. Sie alle sagen herzlichen Dank! Dringlichkeitsantrag durch die WWA eingebracht, wo nach intensiver und sehr emotionaler Diskussion mit Unterstützung der SPÖ und zweier ÖVP-Gemeinderäte mit insgesamt 10 zu 8 Stimmen ein Grundsatzbeschluss für die Adaptierung des Obergeschosses des alten Gemeindeamtes zu Flüchtlingsquartieren beschlossen wurde. Großes Engagement vieler freiwilliger Helfer Es wurde vereinbart, den Umbau mit einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Budget von € 10.000.- zu finanzieren, was dank der zahlreichen freiwilligen Helfer und dem Einsatz Familie Shareef mit Herrn Bilal und dessen Tochter Fatima, die im Lindenhof untergekommen sind 2 Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ! Aus aktuellen Gründen möchte ich diesmal auf die Planung unserer Gemeindefinanzen eingehen. In der Gemeinderatssitzung am 15.12. soll der Voranschlag 2016 mit 5 anderen Tagesordnungspunkten im Gemeinderat beschlossen werden. Leider steht auch wieder ein Nachtragsvoranschlag 2015 zur Abstimmung, da wie jedes Jahr nicht nach den geplanten Zahlen gewirtschaftet wurde. Zahlreiche über- und außerplanmäßige Ausgaben sollen ohne gültigen Gemeinderatsbeschluss nachträglich abgesegnet werden! Diese Vorgehensweise zeigt nicht nur, wie sorglos mit dem Geld der Bürger und Bürgerinnen in unserer Gemeinde umgegangen wird, sondern verstößt in vielen Punkten gegen die Niederösterreichische Gemeindeordnung! Bilden Sie sich Ihre Meinung! Nachtragsvoranschlag 2015 sollte dem Gemeinderat am 15.12. vorgelegt werden Nach § 75 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung ist der dem Gemeinderat vorbehalten. Um die KompeBürgermeister verpflichtet, dem Gemeinderat tenzen ein wenig zu veranschaulichen: einen Nachtragsvoranschlag vorzulegen, wenn dem Gemeindevorstand obliegen in seisich im Laufe des Haushaltsjahres zeigt, dass nem Wirkungsbereich 9 Punkte, teilweise der veranschlagte Ausgleich zwischen den Ausmit finanzieller Obergrenze gaben und Einnahmen auch bei Ausnützung aldem Gemeinderat obliegen in seinem Wirler Sparmöglichkeiten nur durch eine Änderung kungsbereich 23 Punkte ohne finanzielles des Voranschlages eingehalten werden kann. Limit! Es ist somit nicht vorstellbar, dass der Bürgermeister die Erkenntnis, dass ein Nachtragsvor- Voranschlag 2016 anschlag nötig ist, erst Mitte Dezember gewinnt. Der Schuldendienst weist zwei Darlehen für die Die Aufgabe des Gemeinderates besteht sicher Abwasserbeseitigung mit Endfälligkeit aus: nicht im nachträglichen Absegnen von nicht im einmal gerundet € 280.000 Budget gedeckten Mehrausgaben. einmal gerundet € 33.000 Bezüglich Beschlussfassung wird auch immer Für beide Darlehen sind keinerlei Rückzahlungen geplant, nicht einmal die Zinsen. Entsprechende Rücklagen sind auch nicht vorgesehen. wieder die Kompetenz des Gemeindevorstandes bei weitem überschätzt. Gemäß § 36 Abs.2 NÖ Gemeindeordnung sind dem Gemeindevorstand insbesondere vorbehalten: die Vorberatung und Antragstellung der zum Wirkungskreis des Gemeinderates gehörenden Angelegenheiten der Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen sowie die Vergabe von Leistungen (Herstellung, Anschaffungen, Lieferungen und Arbeiten), dies nur sehr eingeschränkt Diesbezüglich ist auf § 77 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung 1973 zu verweisen. Nach dieser Bestimmung hat der Gemeinderat gleichzeitig mit der Aufnahme des Darlehens zu bestimmen, in welcher Weise die Mittel zur Tilgung anzusammeln sind, wenn Darlehen aufgenommen werden. Insbesondere ist auch auf Grundsätze der Gemeindegebarung, nämlich die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu verweisen. Darüber hinaus gehende Zuständigkeiten sind Fortsetzung auf Seite 4 3 Ebenso darf der Grundsatz des § 69 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973 nicht außer Acht gelassen werden, wonach das Gemeindevermögen möglichst ohne Beeinträchtigung seiner Substanz zu erhalten und nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu verwalten ist. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich somit wohl eindeutig, dass auch für die Rückzahlung des genannten Darlehens schon derzeit zwingend ein Tilgungsträger anzusparen ist. angespart. (Erneuerungs- und Erweiterungsrücklagen). § 69 NÖ Gemeindeordnung 1973. Zusammenfassend ist somit leider festzustellen, dass die Verantwortlichen in der Gemeinde sorglos mit dem Geld der Bürger umgehen! Aufgrund einer kurzfristig angelegten Gemeindegebarung ist damit zu rechnen, dass die Hausbesitzerabgaben mittelfristig wieder erhöht werden müssen, damit die Gemeinde finanziell über die Runden kommen kann. Des weiteren Unsere Gemeinde macht seit Jahren kräftige wird trotz Erhöhung wie bisher für die viele Gewinnentnahmen aus dem Bereich Abwasser- Wünsche der Bürger wie verkehrsberuhigende beseitigung. Dennoch sollen die Abgaben dafür Maßnahmen, Gehsteige, Ortsbildpflege, saubeerhöht werden. Diesbezüglich ist festzustellen, re Energie, Erhaltung schützenswerter Lebensdass die Gemeinden diese Mehreinnahmen räume etc. kein Geld da sein. aber nur für verwandte Zwecke verwenden dür- Unser Bürgermeister hat in einer eigenen Ausfen. sendung „Bürgermeister aktuell“ vor einem Jahr Wieso wird aus diesen Mitteln kein Geld für die darauf hingewiesen, dass er seinen Stil (siehe Tilgung der Darlehen angespart? Für Vermö- auch Seite 1) als Bürgermeister so weiter verfolgensgegenstände der Gemeinde, die einer Ab- gen wird ??? nützung oder Wertminderung unterliegen, oder Frohe Weihnachten wünscht aus anderen Ursachen ersetzt oder wegen Ihr GR Heinrich Wrba wachsenden Bedarfs erweitert werden müssen, Aktivitäten in der Postgasse In der letzten Ausgabe unserer Gemeindezeitung sind ja bereits die jüngsten Aktivitäten in der Postgasse in Sulz und die dahinter stehenden Gründe von verschiedenen Seiten bzw. Personen angesprochen worden. Die Entwicklungen zeigen uns, dass eine detaillierte Information notwendig ist, auch wenn dies vor Beginn der Arbeiten am Besten und Sinnvollsten gewesen wäre. Grunderwerb durch die Gemeinde Die Gemeinde Wienerwald hat sich aus mehreren Gründen dazu entschlossen, das untere Grundstück parallel zum Mödlingbach an der Postgasse zu erwerben. Gemeinsam mit dem Erwerb wurde ebenfalls ein ca. 1,5m breiter Streifen entlang der Postgasse von der Mödlingbachgasse bis hinauf zur Hauptstraße an das öffentliche Gut (Gemeindeeigentum) abgetreten. Hier ist auf längere Sicht die Neugestaltung der Postgasse und des Kreuzungsbereichs mit der Hauptstraße vorgesehen. Fortsetzung auf Seite 5 4 Errichtung des Streukieslagers durch einen AusBis vor kurzem befand sich das für den Winter- hang von Jürgen Alt zu informieren. Dies hat dienst verwendete Streugutlager im Fernheiz- leider bei vielen Anrainern den falschen Einwerk. Nachdem dieser Raum nicht mehr zur druck erweckt, dass der Beschluss zur ErrichVerfügung steht und die Lagerung im Freien im tung auf Jürgen Alt zurückgeht. Dieser Beletzten Winter zu massiven Problemen führte, schluss wurde im Gemeindevorstand bzw. im Gemeinderat getroffen! musste ein anderer Lagerort gefunden werden. Mehrere Gründe sprachen dafür, das neu er- Durch die fehlende Vorabinformation waren vieworbene Grundstück für die Errichtung des le Anrainer (zu Recht) überrascht von den beginnenden Arbeiten, was zu zahlreichen RückStreukieslagers zu verwenden: fragen bei der Gemeindeführung und bei uns die Errichtung sollte auf gemeindeeigenem geführt hat. Dabei standen jedoch weniger die Grund erfolgen, um Folgekosten (z.B. Mieentfernten Bäume, sondern vielmehr die Bete) möglichst gering zu halten fürchtungen um ein deutlich ansteigendes Ver das Lager sollte aus logistischen Gründen kehrsaufkommen sowie die damit verbundene Lärm– und Staubbelastung im Vordergrund. Wir möglichst zentral im Ort errichtet werden als WWA hielten eine zumindest nachträgliche bisher lagen keine Beschwerden über eine Information der Anrainer für unbedingt notwenVerkehrs– oder Lärmbelastung durch den dig und haben über die geplanten Arbeiten in verwendeten Lagerraum im Fernheizwerk der Dezember-Ausgabe der Gemeindezeitung vor berichtet. Baumfällarbeiten Neue Entwicklungen Das Streukieslager sollte für diese Wintersaison Nach Redaktionsschluss der Gemeindezeitung bereits zur Verfügung stehen. Für die Erschliehaben Aufschlussarbeiten am Grundstück ergeßung des gemeindeeigenen Grundes war es ben, dass eine Errichtung des Streukieslagers notwendig, den am Grund befindlichen Baumbemit deutlich über die veranschlagten hinausgestand zu entfernen. Dafür wurde eine Firma behenden Kosten verbunden wäre. Auch um den auftragt. Dass schlussendlich alle Bäume entBedenken der Anrainer Rechnung zu tragen, lang der Postgasse gefällt wurden, war eine adwird nun als zwischenzeitliche Lösung die Erhoc Entscheidung des Gemeindevorstandes. richtung auf einem bereitgestellten Privatgrund Spätestens bei einer Neugestaltung der Postangestrebt. gasse hätten diese Bäume jedoch auch weichen Die verbliebenen Baumstümpfe sollen noch entmüssen. fernt und ausgefräst werden, um kurzfristig das Fehlende Vorabinformation und Proteste derzeitige Erscheinungsbild zu verbessern. Die fehlende Vorabinformation der Anrainer ist Die WWA wird sich dafür einsetzen, die Neuein Versäumnis der Gemeindeführung, das gestaltung der Postgasse vor allem unter Einauch die WWA mit einschließt. Zumindest hielt bindung der Anrainer voranzutreiben. es die WWA für notwendig, über die geplante GR Christian Schilling Diskussion um das Streukieslager Flüchtlingsinitiative Wienerwald Die Flüchtlingsinitiative Wienerwald bittet um ihre finanzielle Unterstützung: Spendenkonto der Gemeinde Wienerwald, IBAN AT37 3225 0080 0120 7000, Raiffeisen Regionalbank Mödling Nähere Informationen unter www.fluechtlingsinitiative.at! 5 problem vorliege. Friedhof Grub Daher haben wir zwischenzeitlich etliche Bewohner von Grub persönlich nach ihrer Meinung dazu befragt. Nachdem hierbei zumeist großes Unverständnis gegenüber diesem Plan herrscht und stattdessen ein Einsatz der ohnehin begrenzten Geldmittel für andere Projekte (z.B. Gehsteigsanierungen) gefordert wird, werden Zwar liegen bis dato keine konkreten Kostener- wir uns gemeinsam mit der SPÖ für eine binhebungen vor, doch würde sich schon alleine dende Vorabbefragung der Gruber Bevölkerung der Grundankauf mit €65.000,- zu Buche schla- einsetzen. gen. Nur wenn sich eine Mehrheit für einen eigenen Auch widersprach das Stift Heiligenkreuz Friedhof einsetzt, dürfen dafür weitere Geldmit(Betreiber des Heiligenkreuzer Friedhofes) auf tel eingesetzt werden. Nachfrage dem Argument, dass dort ein PlatzGGR Jürgen Alt Nachdem Verstorbene aus Grub ihre letzte Ruhestätte traditionell auf dem Heiligenkreuzer Friedhof finden, wurde uns gegenüber seitens der ÖVP in einem Sondierungsgespräch nach der letzten GR-Wahl erstmals ein eigener Friedhof in Grub thematisiert. Vorschau Veranstaltungen Anlässlich der diesjährigen Fußballeuropa- Geplante Termine: meisterschaft planen wir diesen Sommer gleich 14. Juni Österreich – Ungarn mehrere Hoffeste im Zeichen von König Fuß18. Juni Österreich – Portugal ball. Dabei wollen wir uns naturgemäß auf die Spiele der österreichischen Nationalmannschaft 22. Juni Österreich – Island konzentrieren. 10. Juli Finale Sollte Österreich die Gruppenphase überstehen, werden wir kurzfristig auch allfällige weitere Spiele übertragen. Frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr 2016 wünscht Ihnen das gesamte Team von WienerWald Aktiv! Impressum: Medieninhaber, Herausgeber: WWA, Kirchenplatz 6/2, 2392 Sulz; www.ww-aktiv.at; ZVR 018510721 Redaktion u. Layout: Katerina und Christian Schilling, Jürgen Alt Telefon: 0664/4237293; e-mail: [email protected], Verlagspostamt: 2393 Sittendorf
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