für haupt- und ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingshilfe und

W
r
e
s
i
e
W
g
e
für haupt- und ehrenamtliche
Helfer in der Flüchtlingshilfe
und Asylsuchende
Kreisverwaltung Germersheim
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
+49 (0) 72 74 - 53 0
[email protected]
inhaltsverzeichnis
WegWeiser
inhaltsverzeichnis
Willkommen .................................................... 1
Vorwort ............................................................ 1
Einführung und Informationen ..........................2
Informationen zu den Herkunftsländern,
Zahlen, Situation im Landkreis ........................ 2
Ansprechpartner der Städte und
Verbandsgemeinden........................................ 2
Orientierung .................................................... 5
Unterbringung.................................................. 5
Familienbüros .................................................. 9
Migrationsberatung........................................ 10
Asylverfahren ................................................11
Wichtige Dokumente...................................... 12
Erste Schritte für Asylsuchende .................... 12
Rückkehr ........................................................ 13
Rund ums Geld ............................................ 17
Leistungen .................................................... 18
Banken und Versicherungen ........................ 18
Bildung und Teilhabe .................................... 19
Gesundheit .................................................. 21
Gesundheitsleistungen .................................. 22
Wie finde ich einen Arzt? .............................. 22
Notfall - Emergency ...................................... 23
Notruf - Emergency Call ................................ 23
Impfschutz .................................................... 24
Beratung und Hilfe bei Traumata .................. 25
Sprache und Verständigung........................ 26
Deutsch lernen .............................................. 26
Integrationskurse .......................................... 26
Berufsbezogene Deutschkurse .................... 27
Weitere Sprachkurse...................................... 28
Qualifizierungsangebote
für ehrenamtlich Tätige ..................................29
Dolmetscher .................................................. 29
Leben im Landkreis Germersheim ............ 30
Orientierungspläne ........................................ 30
Tradition und Regeln...................................... 30
Freizeit ............................................................31
Mobiliät .......................................................... 31
Müll und Ressourcen .................................... 32
Religiöse Angebote ........................................35
Einkaufen ...................................................... 35
Treffpunkte und soziale Cafés........................ 37
Familie............................................................38
Kinderbetreuung ............................................ 41
Schule ............................................................ 41
Beratung und Hilfe ........................................ 41
Mädchen und Frauen .................................... 41
Das Jugendamt.............................................. 42
Hilfe bei Gewalt.............................................. 42
Suchdienst .................................................... 43
Unbegleitete minderjährige Ausländer .......... 43
Arbeitsmarktzugang ....................................44
Anerkennung ausländischer Berufsbzw. Bildungsabschlüsse .............................. 47
Ausbildung .................................................... 48
Praktikum ...................................................... 50
Weitere Informationen für Helfer ................ 52
Gruppen und Initiativen ................................ 52
Helfen im Kreis Germersheim ........................ 54
Schulung, Beratung und Begleitung ............ 56
Infektionskrankheiten/ Impfschutz für
ehrenamtlich Tätige ........................................56
Versicherung für ehrenamtlich Tätige ............ 58
Mobile App Integreat ..................................64
Feedback, Kontakt
und mögliches Engagement ........................66
Stand: April 2016
Grafik-Design:
Druck:
Icons:
Media Design Thomas Maier, Lingenfeld, www.m-design.de
Maierdruck, Lingenfeld. www.maierdruck.de
designed by Freepik by www.flaticon.com
WegWeiser
EINLADUNG 1
Willkommen
2
Vorwort
Der Landkreis Germersheim erfüllt – zusammen mit
den Verbandsgemeinden, den Städten und Gemeinden – die Aufgaben der Unterbringung, Betreuung,
Versorgung und der Integration von Flüchtlingen in
großem Verantwortungsbewusstsein.
3
Dieser Wegweiser ist eine Momentaufnahme. Gerne
werden auch Hinweise oder Änderungsvorschläge
angenommen. Für Fragen und Anregungen ist das
Team der Kreisverwaltung unter [email protected] erreichbar.
Besonders bedanken möchten wir uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen,
Organisationen und Einrichtungen sowie den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in
unseren Städten und Gemeinden – im ganzen Landkreis – für ihr außerordentliches Engagement. Ohne
dieses Engagement könnten wir die Aufgaben nicht
in dieser Form leisten.
Zur Orientierung und Unterstützung aller haupt- und
ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen hat die Kreisverwaltung Germersheim diesen Wegweiser mit
Informationen, auch speziell über den Landkreis
Germersheim, erstellt. Er beinhaltet Alltagshilfen,
Informationen zu wichtigen Dokumenten und Abläufen sowie Übersichten zu Anlaufstellen und kann
dadurch viele Fragen beantworten und Ihre Aufgaben erleichtern.
4
5
6
Dr. Fritz Brechtel
Landrat
Dietmar Seefeldt
Erster Kreisbeigeordneter
Wir möchten zudem besonders darauf hinweisen,
dass Ihnen dieser Wegweiser auch elektronisch zur
Verfügung steht. Sie finden ihn als pdf-Datei auf der
Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreisgermersheim.de, Rubrik „Integration und Flüchtlinge“.
7
8
9
Hinweis zur Nutzung:
Wir stellen diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammen. Trotzdem kann es zu Fehlern kommen. Sollte Ihnen etwas auffallen, bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis. Gleichzeitig weisen wir darauf hin,
dass die Inhalte dieser App keinen Rechtsanspruch auf Leistungen oder Angebote darstellen. Maßgeblich
sind die Bescheide der Behörden bzw. Gerichten.
10
2 Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM
Einführung
und Informationen
Mögliche Gründe für die Flucht sind politische Verfolgung, Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit aufgrund von Geschlecht, Minderheitenangehörigkeit,
sexueller Orientierung, Religion, Nationalität, (Bürger-) Krieg, Naturkatastrophen.
Es gibt verschiedene Formen des Schutzes für
Flüchtlinge nach deutschem, europäischem oder
internationalem Recht wie z.B.
●
●
●
●
§ 16a des Grundgesetzes
Genfer Flüchtlingskonvention
Subsidiärer Schutz
Kontingentflüchtlinge im Rahmen humanitärer
Hilfsaktionen
Die Verteilung von Asylbegehrenden, abgelehnten
Asylantragstellenden, Asylberechtigten, illegal eingereisten Personen im Sinne des § 15a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), nach § 22, 23 und 24 AufenthG aufgenommenen Ausländern, jüdischen Emigrierten sowie Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen
auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt
durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion –
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende.
Diese verteilt die o.g. Migranten nach einem einwohnerorientierten Verteilschlüssel, sodass jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein bestimmter Anteil
der in Rheinland-Pfalz ankommenden Migranten
zugewiesen wird.
Die Kommunen sind nach § 1 des Landesaufnahmegesetzes verpflichtet, die o.g. Migranten aufzunehmen und unterzubringen.
Zum 1.3.2016 leben rund 1700 Flüchtlinge im Landkreis Germersheim.
Informationen zu der Situation in den Herkunftsländern finden Sie auf der folgenden Seiten:
(Stand: August 2015)
www.mediendienst-integration.de
www.ecoi.net
WegWeiser
Ansprechpartner der
Städte und Verbandsgemeinden
Für die Unterbringung und Gewährung von Leistungen ist die Verbandsgemeinde (VG) oder Stadtverwaltung zuständig, in der Asylsuchenden untergebracht sind.
Ansprechpartner stadt germersheim
Stadtverwaltung Germersheim
(Germersheim, Sondernheim)
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 960-0
E-Mail: [email protected]
Web: www.germersheim.eu
Frau Andrea Krey
Raum 411
Telefon: 07274 / 960-246
E-Mail: [email protected]
Aufgaben: Sozialpäd. Betreuung der Asylbewerber,
Seniorenarbeit
Frau Isolde Aktas-Reineri
Raum 304
Telefon: 07274 / 960-245
E-Mail: [email protected]
Aufgaben: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Seniorenarbeit
Herr Uwe Müller
Raum 16
Telefon: 07274 / 960-240
E-Mail: [email protected]
Aufgaben: Unterbringung von Obdachlosen und
Asylbewerbern
Öffnungszeiten:
Montag
08.30 – 12.00 Uhr und 13.45 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 – 12.00 Uhr und 13.45 – 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 – 12.00 Uhr und 13.45 – 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.45 – 18.00 Uhr
Freitag
08.30 – 12.30 Uhr
WegWeiser
Ansprechpartner stadt Wörth
Stadtverwaltung Wörth am Rhein
(Wörth, Maximiliansau, Büchelberg, Schaidt)
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Telefon: 07271 / 131-0
E-Mail: [email protected]
Web: www.woerth.de
Herr Thomas Baron
Raum 112
Telefon: 07271 / 131-305
E-Mail: [email protected]
Herr Daniel Becker
Raum 113
Telefon: 07271 / 131-113
E-Mail: [email protected]
Frau Annelie Orth
Raum 110
Telefon: 07271 / 131-117
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten
Montag
08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr
Freitag
08.30 – 12.00 Uhr
Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 3
Herr Fabio Blattmann
Raum 13
Telefon: 07272 / 7008-513
E-Mail: [email protected]
1
Öffnungszeiten:
Montag
08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 – 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.30 Uhr
2
Ansprechpartner Vg Hagenbach
Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
(Hagenbach, Neuburg, Berg, Scheibenhardt)
Ludwigstraße 20
76767 Hagenbach
Telefon: 07273 / 9410-0
E-Mail: [email protected]
Web: www.vg-hagenbach.de
Herr Pascal Eck (Leitung)
Raum 107
Telefon: 07273 / 9410-20
E-Mail: [email protected]
Herr Thorsten Fuhrmann
Raum 108
Telefon: 07273 / 9410-25
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner Vg Bellheim
Verbandsgemeindeverwaltung
Bellheim
(Bellheim, Zeiskam, Ottersheim, Knittelsheim)
Schubertstraße 18
76756 Bellheim
Telefon: 07272 / 7008-0
E-Mail: [email protected]
Web: www.bellheim.de
Herr Arnold Greichgauer
Raum 13
Telefon: 07272 / 7008-213
E-Mail: [email protected]
3
4
5
6
7
Frau Annemarie Böringer
Raum 108
Telefon: 07273 / 9410-23
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag
08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch
08.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 16.30 Uhr
Freitag
08.00 – 12.30 Uhr
Hinweis: Es besteht auch die Möglichkeit der individuellen Terminabsprache außerhalb der regulären Öffnungszeiten.
8
9
10
4 Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM
Ansprechpartner Vg Jockgrim
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
(Hatzenbühl, Jockgrim, Rheinzabern, Neupotz)
Untere Buchstraße 22
76751 Jockgrim
Telefon: 07271 / 599-0
E-Mail: [email protected]
Web: www.vg-jockgrim.de
WegWeiser
Herr Christian Hengen (Fachbereichsleiter)
Raum 105
Telefon: 07275 / 960-105
E-Mail: [email protected]
Frau Kerstin Ahrens
Raum 219
Telefon: 07275 / 960-128
E-Mail: [email protected]
Aufgaben: Bestattungskostenübernahme, Flüchtlingsangelegenheiten, Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe),
Kostenerstattung für Schulfahrten, Schulbuchausleihe,
Sozialhilfe, Weihnachtsbeihilfe
Herr Mathias Jäger
Raum 207
Telefon: 07271 / 599-142
E-Mail: [email protected]
Aufgaben: SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz,
Landesaufnahmegesetz, Aufgaben nach dem SGB II,
Entgegennahme von Rentenanträgen, Brand- und
Katastrophenschutz
Frau Sabrina Martin
Raum 207
Telefon: 07271 / 599-149
E-Mail: [email protected]
Aufgaben: SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz,
Landesaufnahmegesetz, SGB II, Entgegennahme von
Rentenanträgen, Ordnungswidrigkeiten
Öffnungszeiten:
Montag
08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
08.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag
geschlossen
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Ansprechpartner Vg kandel
Verbandsgemeindeverwaltung Kandel
(Kandel, Minderslachen, Minfeld, Freckenfeld,
Winden, Erlenbach, Vollmersweiler, Steinweiler)
Gartenstraße 8
76870 Kandel
Telefon: 07275 / 9600
E-Mail: [email protected]
Web: www.vg-kandel.de
Herr Martin Lenhart
Raum 218
Telefon: 07275 / 960-125
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag
08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
Ansprechpartner Vg lingenfeld
Verbandsgemeindeverwaltung
Lingenfeld
(Weingarten, Schwegenheim, Westheim,
Lustadt, Lingenfeld, Freisbach)
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
Telefon: 06344 / 509-0
E-Mail: [email protected]
Web: www.vg-lingenfeld.de
Herr Markus Blumenschein
Raum 103
Telefon: 06344 / 509-231
E-Mail: [email protected]
Herr Simon Schäfer
Raum 104
Telefon: 06344 / 509-230
E-Mail: [email protected]
Frau Gisela Fischer
Raum 103
Telefon: 06344 / 509-234
E-Mail: [email protected]
WegWeiser
Öffnungszeiten:
Montag
08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr
Freitag
08.00 – 13.00 Uhr
Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 5
Orientierung
1
Aller Anfang ist schwer – so auch die Orientierung in
einem neuen fremden Land.
2
Ansprechpartner Vg rülzheim
Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim
(Rülzheim, Hördt, Kuhardt, Leimersheim)
Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Telefon: 07272 / 7002-0
E-Mail: [email protected]
Web: www.ruelzheim.de
Frau Judith Mayer
Raum 1.10
Telefon: 07272 / 7002-1048
E-Mail: [email protected]
Aufgaben: Grundsicherung / SGB XII (Name: I – Z),
Asylbewerber (Name: I – Z), Rundfunkgebührenbefreiung, Wohngeld, Aufgaben nach dem Schwerbeschädigtengesetz, Bildungs- und Teilhabepaket
Frau Franziska Bentz
Raum 1.09
Telefon: 07272 / 7002-1059
E-Mail: [email protected]
Aufgaben: Erlaubnispflichtige Gewerbe, Gewerbeuntersagungsverfahren, Grundsicherung / SGB XII
(Name: A – B), Asylbewerber (Name: A – B), Kindertagesstätten, Jugendhilfe
Frau Lena Meissner
Raum 1.08
Telefon: 07272 / 7002-1046
E-Mail: [email protected]
Aufgaben: Vollzug des Wohnungsbindungsgesetzes Grundsicherung / HLU, SGB XII (Name: C – H),
Asylbewerber (Name: C – H)
Öffnungszeiten:
Montag
08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Mittwoch
08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
08.30 – 12.00 Uhr
Scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie Kontakt zum
Familienbüro Ihrer Verbandsgemeinde auf. Die Beraterinnen und Berater kennen die wichtigsten
Ansprechpartner vor Ort und können Ihnen weiterhelfen, auch bei Fragen zu dem Themen Kindertagsstätten und Schulen.
Migrationsberatungsstellen vor Ort (u.a. durch das
Caritaszentrum, den Jugendmigrationsdienst und
den Internationalen Bund) bieten in Sprechstunden
auch Beratungen zum Asylverfahren und rechtliche
Beratung an.
3
4
5
Unterbringung
Bei Ihrer Ankunft bekommen Asylsuchende eine
Unterkunft zugewiesen.
6
7
Solange das Asylverfahren dauert, wohnen sie dort.
Wichtig: Sie dürfen das Bundesland RheinlandPfalz nicht verlassen!
Das heißt „räumliche
Beschränkung“.
Wenn Asylsuchende Rheinland-Pfalz in dringenden
Fällen verlassen müssen, brauchen sie unbedingt
eine Verlassenserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde. Diese gilt für drei Monate nach
Registrierung. Danach ist die räumliche Beschränkung aufgehoben – sie können sich in Deutschland
frei bewegen. Die Wohnsitzauflage bleibt bestehen.
8
9
10
In der Unterkunft und überall in Deutschland gibt es
Ruhezeiten.
6 Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM
WegWeiser
Hausordnung
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie
enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner.
Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen.
Lärm
x
Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in
der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere
Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00
Uhr und 6.00 Uhr geboten. Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter sind auf
Zimmerlautstärke einzustellen.
Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert
werden.
x
Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr)
und zwischen 19.00 Uhr 8.00 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten
darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.
Kinder
x
x
x
x
Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu
tragen. Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht im Keller, in der Tiefgaragen oder
ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.
Kinder dürfen auf dem Hof und der zum Haus gehörenden Wiese spielen, Zelte
und Planschbecken aufstellen, soweit dies nicht zu unzumutbarer Belästigung für
die Mitmieter oder Schädigung der Anlage führt.
Die Sauberhaltung des Spielplatzes und Sandkastens nebst Umgebung gehört
zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die Kinder selbst
sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern der
spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach
Beendigung des Spielens weggeräumt wird.
Die Spielplätze sind auch für Freunde und Freudinnen der im Haus wohnenden
Kinder zugänglich.
WegWeiser
Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 7
1
Sicherheit
x
x
x
x
x
x
2
Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren in der
Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ständig geschlossen zu halten.
Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich
freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen
und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.
Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet. Zum
Grillen steht eine geeignete Fläche unweit des Gebäudes zur Verfügung.
3
4
Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen im Keller oder auf dem Dachspeicher ist untersagt.
Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen
sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen und der Vermieter zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die
Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.
Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen
und zu verriegeln.
5
6
Reinigung
x
x
x
Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten.
Nach einem vom Vermieter aufgestellten Reinigungsplan müssen die Mieter abwechselnd Flure, Treppen, Fenster und Dachbodenräume, Zugangswege außerhalb des Hauses, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig
vor dem Haus reinigen.
7
8
Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen
und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu
achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach
der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen.
Blumenbretter und Blumenkästen müssen am Balkon oder auf der Fensterbank
sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen ist darauf zu achten, dass
das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Mieter tropft.
9
10
8 Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM
WegWeiser
Lüften
x
Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt
durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Zum
Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet
werden.
Fahrzeuge
x
x
x
Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und
den Grünflächen ist nicht gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt
werden.
Beim Befahren der Garageneinfahrten und Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen
Flächen und im Fahrradkeller gestattet.
Haustiere
x
Bei Haustieren ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den
Außenanlagen, im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen. Von den Spielplätzen sind die
Haustiere grundsätzlich fernzuhalten.
Quelle: www.mieterbund.de/fileadmin/user_upload/hausordnung.pdf
WegWeiser
Familienbüros
In allen Verbandsgemeinden, in der Stadt Germersheim und in der Stadt Wörth gibt es Anlaufstellen für
Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien. Sie heißen
Familienbüros.
Außer den allgemeinen Beratungsstellen gibt es weitere Beratungsstellen für Spezialthemen, wie die Verbraucherzentrale, Beratung zu Suchtproblemen und
Beratung nur für Frauen. Fragen Sie hierfür in Ihrem
Familienbüro nach. Hier erhalten Sie alle wichtigen
Adressen und Telefonnummern.
Wichtig: Alle Beratungen in den Familienbüros sind
kostenlos! Hilfreich ist es, wenn Sie einen Dolmetscher mitbringen.
erbandsgemeinde lingenfeld
Verbandsgemeinde lingenfeld
Familienbüro Lingenfeld
Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 9
Verbandsgemeinde Jockgrim
Familienbüro – SoFa Jockgrim
1
Untere Buchstraße 22 (Raum 003)
76751 Jockgrim
Telefon: 07271 / 599-175
Mobil: 0173 3470815
E-Mail: [email protected]
2
Verbandsgemeinde kandel
3
Familienbüro – bellA Kandel
Am Plätzl 1
76870 Kandel
Mobil: 0152 56444360
E-Mail: [email protected]
Verbandsgemeinde Hagenbach
Hauptstraße 58
67360 Lingenfeld
Mobil: 0176 52610510
E-Mail:
[email protected]
Verbandsgemeinde Bellheim
Familienbüro – bellA Bellheim
4
5
Familienbüro Hagenbach
Am Stadtrand 1 (Schulgebäude)
76767 Hagenbach
Mobil: 0151 40638637
E-Mail: [email protected]
6
stadt germersheim
7
Schulstraße 4 (Schulgebäude)
76756 Bellheim
Mobil: 0152 56444366
E-Mail: [email protected]
Familienbüro Germersheim
8
Verbandsgemeinde rülzheim
Familienbüro – IGEL Rülzheim
Schulstraße 15 (Schulgebäude)
76761 Rülzheim
Mobil: 0176 87954875
E-Mail: [email protected]
Waldstraße 5e (im Sozialkaufhaus)
76726 Germersheim
Mobil: 0152 09381834
Telefon: 07274 / 973844-20
E-Mail:
[email protected]
9
10
10 Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM
stadt Wörth
WegWeiser
Fachdienst für Migration und Integration/
Migrationsberatung
Familienbüro Wörth
Die Migrationsberatung wendet sich in erster Linie an
Menschen, die neu zugewandert sind. Sie werden
individuell beraten und begleitet.
Dorschbergstraße 6, EG links, 76744 Wörth
Mobil: 0151 42201729
Telefon: 07271 / 1320013
E-Mail: [email protected]
Für allgemeine Fragen steht Ihnen in der Kreisverwaltung Frau Hartmann-Mohr zur Verfügung.
Haus der Diakonie
Hauptstraße 1
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 1248
E-Mail:
[email protected]
Allgemeine Sozialberatung
Telefon: 07274 / 53-270
E-Mail: [email protected]
Migrationsberatung
Bei Fragen zu Aufenthalts- und Asylrecht, Unterstützung in Behördenangelegenheiten und Nutzung von
Bildungs- und Sprachförderangeboten sollten Sie
sich bei den Migrationsberatungsstellen informieren.
Diese bieten eine individuelle Beratung und begleiten Sie bei Behördengängen.
Jugendmigrationsdienst Germersheim
Junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren, welche im Ausland geboren sind bzw. deren Eltern im
Ausland geboren sind, haben die Möglichkeit kostenlos Hilfe und Beratung in fast allen Fragen zu
bekommen. Außerdem werden Eltern zu den Themen Schulbesuch und Aus- und Weiterbildung ihrer
Kinder beraten.
Internationaler Bund e.V.
Herr Joachim Petermann
Frau Marina Halilovic
Glacisstr. 9
76726 Germersheim
(Kinder- und Jugendzentrum Hufeisen)
Telefon: 07274 / 702535
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 10.00 – 17.00 Uhr
Die Allgemeine Sozialberatung im Caritas-Zentrum
Germersheim ist für Sie da, wenn Sie in einer schwierigen Lebenslage Rat und Hilfe suchen.
Caritas-Zentrum Germersheim
Frau Regina Huwe-Wittmann
17er Straße 1
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 9491-113
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montag – Freitag 8.30 – 12.30 Uhr
Montag – Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr
WegWeiser
AnsprecHpArtner DER STÄDTE UND VERBANDSGEMEINDEN 11
Asylverfahren
1
Ausführliche Informationen zum Ablauf des deutschen Asylverfahrens bietet
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Flyer „Erstorientierung für Asylsuchende“. Das Asylverfahren selbst ist komplex und sehr individuell.
Der Flyer steht dort zum Download inf folgenden
Sprachen zur Verfügung:
●
●
●
●
●
●
Island, der Schweiz sowie Liechtenstein. Diese Prüfung wird durchgeführt, damit jeder Asylantrag
innerhalb der EU nur von
einem Staat bearbeitet und
Doppelprüfungen vermieden
werden. Das Bundesamt klärt
daher, wann und wo Sie in die
EU eingereist sind, und befragt
Sie zu Gründen, die gegen eine Überstellung in den
für Ihren Antrag zuständigen Mitgliedstaat sprechen.
Deutsch
Amharisch
Arabisch
Dari
Englisch
Farsi
2
3
4
Deutschland zu dem Ihnen benannten Termin verlassen. Lassen Sie diese Frist ungenutzt verstreichen,
werden Sie nötigenfalls zwangsweise rückgeführt.
Wichtige Informationen
für die Durchführung
eines Asylverfahrens in
Deutschland
Impressum
Es ist zwingend, dass Sie sich in dem Staat registrieren
lassen, den Sie zuerst betreten. Viele Familien werden
auf der Flucht getrennt – nur wenn Sie sich registrieren lassen, ist eine Familienzusammenführung auch
tatsächlich möglich.
Herausgeber
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstr. 210, 90461 Nürnberg
[email protected]
www.bamf.de
Tel. +49 911 943 - 0
Fax +49 911 943 - 1000
www.bamf.de/inforefugees
Schritt 7: Deutschland ist zuständig
und prüft Ihren Asylantrag
5
Redaktion
Saliha Kubilay, Tanja Sichert | Leitungsstab
Sie werden von Mitarbeitenden des
Bundesamtes grundsätzlich persönlich
zu Ihren Asylgründen befragt.
Dabei werden Dolmetscher eingesetzt, die zur Verschwiegenheit
verpflichtet sind. Sie können sich von einem
Rechtsanwalt zu Ihrer Anhörung begleiten lassen.
Nach der Anhörung prüft das Bundesamt, ob die von
Ihnen geschilderten Gründe Sie zu Schutz in Deutschland berechtigen. Sie erhalten vom Bundesamt eine
schriftliche Entscheidung über Ihren Asylantrag.
6
Stand
Oktober 2015
Druck
Silber Druck OHG
Am Waldstrauch 1
34266 Niestetal
Werden Sie anerkannt, erhalten Sie zunächst einen
befristeten Aufenthaltstitel. Nach drei Jahren wird
Ihnen eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn die
Gründe für die Anerkennung nicht weggefallen sind.
Wird Ihr Antrag rechtskräftig abgelehnt, müssen Sie
Gestaltung
Tatjana Bauer | Publikationen ‫ۄ‬Veranstaltungsmanagement ‫ۄ‬
Besucherdienst
Bildnachweis/Infografiken
Tomasz Lachmann
7
Dieser Informationsflyer hilft Asylsuchenden bei
ihren ersten Schritten in Deutschland.
dert, ist notwendig, ohne ihn kann Ihr Asylverfahren
nicht beginnen.
Besonders wichtig: Folgen Sie den Anweisungen,
die Ihnen die staatlichen Stellen geben. Nur so kann
Ihr Asylverfahren so schnell wie möglich beginnen.
Ohne Anerkennung in einem entsprechenden
Verfahren gibt es keine Zukunft in Deutschland.
Schritt 3: Verteilung auf das zuständige Bundesland
Schritt 1: Melden Sie sich bei einer
staatlichen Stelle
Melden Sie sich, sobald Sie in Deutschland angekommen sind, bei einer staatlichen Stelle wie der
Polizei. Erklären Sie
dort, dass Sie einen
Asylantrag stellen
möchten. Folgen
Sie bitte den Anweisungen der Beamten. Diese vermitteln Ihnen die
Unterbringung in einer nahegelegenen Aufnahmeeinrichtung. Wenn Sie sich nicht melden, halten Sie
sich illegal in Deutschland auf und laufen Gefahr,
abgeschoben zu werden.
Schritt 2: Erste Ankunft in einer
Aufnahmeeinrichtung
Sie werden
zunächst in der
nächstgelegenen
Aufnahmeeinrichtung
für Asylsuchende
untergebracht. Hier
werden Sie versorgt und bekommen erste Informationen. Dort wird für Sie eine „Bescheinigung über
die Meldung als Asylsuchende“ ausgestellt. Dieser
Schritt, der auch Angaben zu Ihrer Identität erfor-
Sie können nicht frei wählen, in welchem Bundesland Sie untergebracht werden – Sie werden einem
Bundesland bzw. einer Unterkunft zugeteilt. Diese
Zuteilung ist verbindlich.
Eine gerechte Verteilung aller Asylsuchenden auf
die 16 Bundesländer ist unverzichtbar, damit Ihr
Schutzgesuch schnell bearbeitet werden
kann. Es kann daher sein, dass Sie in
ein anderes Bundesland weiterreisen
müssen. Bitte widersetzen Sie sich dieser Zuteilung
nicht, Ihr Asylantrag kann sonst nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden, womit Sie Ihren legalen
Aufenthalt in Deutschland gefährden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das
über Ihren Asylantrag entscheidet, ist in allen 16
Bundesländern vertreten. Ihr Asylverfahren wird
überall in Deutschland nach den gleichen Regeln
bearbeitet.
In Ausnahmefällen können persönliche Umstände, wie z.B. enge familiäre Bindungen, bei einer
Entscheidung über die Verteilung berücksichtigt
werden.
Schritt 4: Begeben Sie sich
unverzüglich in die zugewiesene
Aufnahmeeinrichtung
Die Aufnahmeeinrichtung, der Sie zugewiesen werden, ist für Ihre Versorgung,
Unterkunft sowie ärztliche Betreuung
zuständig. Nur in dieser Aufnahmeeinrichtung ist die Sicherung Ihres
Lebensunterhalts gewährleistet. Hier
erhalten Sie auch Informationen über
das weitere Verfahren und erfahren, welche Außenstelle des Bundesamts für Sie zuständig ist. Meist
befindet sich diese in direkter Nähe der Aufnahmeeinrichtung.
Schritt 5: Stellen Sie Ihren
Asylantrag
Ihren Asylantrag müssen Sie persönlich beim Bundesamt stellen. Dazu
muss das Bundesamt Ihre persönlichen Daten aufnehmen: Sie werden
fotografiert und Ihnen werden
Fingerabdrücke abgenommen
(Kinder unter 14 Jahren sind
hiervon ausgenommen). Dies ist Voraussetzung für
die Ausstellung der Aufenthaltsgestattung (Ausweisdokument). Dieses Dokument weist Sie gegenüber
staatlichen Stellen als Asylantragstellende aus und
belegt, dass Sie sich rechtmäßig in Deutschland
aufhalten. Können Sie diesen Nachweis nicht führen,
kann Ihr Aufenthalt in Deutschland gegebenenfalls
zwangsweise beendet werden.
8
9
Schritt 6: Feststellung, welcher Staat
der Europäischen Union für Ihren
Asylantrag zuständig ist
Das Bundesamt prüft, ob Deutschland oder ein anderer Staat für Ihren Asylantrag zuständig ist. Diese
Zuständigkeitsprüfung auf der Grundlage der sogenannten Dublin-Verordnung ist geltendes Recht in
den Staaten der Europäischen Union (EU), Norwegen,
Quelle: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Flyer/flyer-erstorientierung-asylsuchende.html
10
12 AsylVerfAHren
Wichtige Dokumente
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland erhalten Flüchtlinge viele wichtige Dokumente. Diese Unterlagen sollten sie ordentlich und sicher aufbewahren. Einen
Ordner hierfür enthält die Willkommens-Tasche.
Bescheinigung über die Meldung
als Asylsuchender (BüMA)
Bei der Registrierung in Deutschland erhalten Asylbewerber die Bescheinigung über die Meldung als
Asylsuchender (BüMA). Die BüMA ersetzt den Reisepass und ist Ausweisdokument. Nach der Asylantragstellung erhalten Asyslbewerber einen Flüchtlingsausweis.
Auf der BüMA sind alle Personen (z.B. Kinder) eingetragen, die zugeordnet sind. Meistens, aber nicht
immer, enthält die BüMA ein Foto.
Die BüMA sollte immer dabei sein, damit sich Asylsuchende jederzeit ausweisen können.
Anmeldebestätigung
Asylsuchende müssen sich sofort in Ihrer Verbandsgemeinde anmelden und bewahren die Anmeldebestätigung sorgfältig auf. Außerdem erhalten sie dort
auch einen „Merkzettel“ mit Hinweisen zum weiteren
Verfahren.
Wichtiger Hinweis: Bitte eine Kopie der Anmeldebestätigung zur Erstaufnahmeeinrichtung nach Trier
schicken.
WegWeiser
Erste Schritte für
Asylsuchende
Asylantragsstellung und BAMF
Bei Ihrem ersten Termin
beim
Bundesamt
für
Migration und Flüchtlinge
(BAMF) stellen Sie Ihren
Asylantrag (1. Interviewtermin). Einige Tage vor Ihrem Termin zur Asylantragstellung (1. Interviewtermin) oder ihrer Anhörung (2.
Interviewtermin) sprechen Sie bitte in Ihrer Verbandsgemeinde mit Ihren Unterlagen vor. Nach dem 1.
Interview müssen Sie sich zur Ausstellung der Aufenthaltsgestattung bei der Ausländerbehörde melden.
Mit dem 2. Interviewtermin findet die eigentliche
Anhörung statt. Das BAMF entscheidet über Ihren
Asylantrag und sendet Ihnen darüber einen
Bescheid zu. Falls dieser Bescheid negativ ausfällt
und Sie ihn anfechten möchten, wenden Sie sich
bitte umgehend an die Asylberatung, die mit Ihnen
das weitere Vorgehen bespricht und Sie ggf. an spezialisierte Anwälte vermitteln kann.
Meldung bei der Ausländerbehörde
Die Meldung bei der Ausländerbehörde muss sofort erfolgen,
wenn Sie beim Bundesamt für
Migration (BAMF) Ihren Asylantrag gestellt haben. Sie erhalten dort einen Ausweis,
den Sie für Kontrollen bitte immer bei sich tragen.
Falls Sie schulpflichtige Kinder (zwischen 6 und 15
Jahren) haben, muss die Registrierung bei der Ausländerbehörde unbedingt vor dem Beratungstermin
beim Schulamt erfolgen, sonst kann Ihr Kind nicht für
die Schule angemeldet werden. Bitte bringen Sie alle
Ihre Papiere und alle auf der Bescheinigung über die
Meldung als Asylsuchender (BüMA) eingetragenen
Personen zur Ausländerbehörde mit.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Außenstelle M A 7 – Trier
Die Ausländerbehörde ist beispielsweise auch
zuständig für die Ausstellung der Ausweise, Beantragung der Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis,
Ausnahmegenehmigung für Reisen etc.
Dasbachstraße 15 b
54292 Trier
Telefon: 0651 / 1463-0
Bitte bringen Sie einen Dolmetscher mit, der Ihr
Anliegen auf Deutsch übersetzen kann, sonst werden Sie bei der Ausländerbehörde nicht angehört.
WegWeiser
Ausländerbehörde
17-er-Straße 1 (3. OG)
76726 Germersheim
Öffnungszeiten:
Montag
8.30 – 12.00 Uhr
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
8.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und
13.30 – 18.00 Uhr
Freitag
8.30 – 12.00 Uhr
Meldung bei der
Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung
Bei der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung
müssen Sie Ihren neuen Wohnort registrieren lassen.
Diese sind u.a. für die Meldebescheinigungen (Anund Abmelden des Wohnsitzes) zuständig.
Das Sozialamt in Ihrer Verbandsgemeinde ist für Ihre
finanzielle Unterstützung zuständig. Hier wird also
Ihre Grundsicherung festgelegt.
Sie geben an, ob Sie Wertsachen oder Geld besitzen
und unterschreiben einige Dokumente und Erklärungen. Außerdem erhalten Sie einen Folgetermin. Bitte
bringen Sie alle Ihre Papiere und alle auf der BüMA
eingetragenen Personen zu diesem Termin mit. Es ist
vorteilhaft, einen Dolmetscher mitzubringen.
AsylVerfAHren 13
Rückkehr
1
Menschen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde, können sich für eine freiwillige Rückkehr
entscheiden. Was dabei zu beachten ist und welche
Vorteile eine freiwillige Rückkehr hat, finden Sie im
Flyer „Rückkehrförderung“ des BAMF auf der nächsten Seite.
2
3
4
5
6
7
8
9
10
14 AsylVerfAHren
WegWeiser
FAQ: Rückkehrförderung
Menschen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt worden ist, können sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden. Dies ist eine Alternative zur zwangsweisen Rückführung. Auch Asylsuchende, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können freiwillig in ihr Herkunftsland
zurückkehren. Was dabei zu beachten ist, welche Vorteile eine freiwillige Rückkehr hat und welche Förderprogramme und Beratungsangebote es gibt, beantworten diese FAQs.
Was sind die Vorteile einer freiwilligen Rückkehr?
Die freiwillige Rückkehr ist eine Alternative zur zwangsweisen Rückführung nach Ablehnung
eines Asylantrages. Sie ermöglicht es, selbstständig und ohne behördliche Begleitung zu einem
selbst gewählten Termin ausreisen zu können. Dadurch kann die Ausreise besser geplant und
vorbereitet werden. Es gibt zudem Förderprogramme, die die freiwillige Rückkehr z. B. durch die
Übernahme der Reisekosten, Starthilfen, Reintegrationsprogramme unterstützen. Die verschiedenen Möglichkeiten können im Rahmen einer Rückkehrberatung individuell besprochen werden.
Reist ein ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger nicht freiwillig aus, muss er die
Kosten für seine Rückführung grundsätzlich selbst tragen.
Wie lange ist eine freiwillige Rückkehr für Ausreisepflichtige möglich?
Nach Erhalt des negativen Asylbescheids sollten Ausreisepflichtige, die sich für eine freiwillige
Rückkehr entschieden haben, möglichst zeitnah mit der zuständigen Ausländerbehörde Kontakt
aufnehmen. Diese kann Auskunft darüber geben, bis wann eine freiwillige Rückkehr möglich ist.
Zusammen mit der Ablehnung des Asylantrags bekommt der Ausreisepflichtige eine Frist mitgeteilt, bis zu der er ausreisen muss. Diese Frist beträgt in der Regel 30 Tage. Bei einer Ablehnung
des Asylantrags als unbeachtlich oder „offensichtlich unbegründet“ beträgt die Ausreisefrist eine
Woche.
Ist die freiwillige Rückkehr möglich, solange das Asylverfahren noch nicht
beendet ist?
Die freiwillige Rückkehr ist auch möglich, wenn das Asylverfahren noch nicht beendet ist. In diesem Fall sollte der Antragsteller den Asylantrag vor der Ausreise zurücknehmen.
Welche Stellen bieten eine Beratung zur freiwilligen Rückkehr an?
Rückkehrberatung bieten die zuständigen Behörden wie Einwohneramt oder Ausländerbehörde
sowie Nichtregierungsorganisationen und karitative Einrichtungen (Diakonie, Rotes Kreuz oder
Caritas) an. Rückkehrberatungsstellen sind über die Datenbank der Zentralstelle für Informationsvermittlung (ZIRF) und das web-basierte Geoinformationssystem (Web-Gis) zu finden.
An wen richtet sich das Rückkehrberatungsangebot?
Das Beratungsangebot richtet sich an alle Drittstaatsangehörige unabhängig von laufenden oder
bereits beendeten Asylverfahren.
Stand: Dezember 2015
www.bamf.de/faq-rueckkehrfoerderung
1
WegWeiser
AsylVerfAHren 15
1
2
Ist eine Rückkehrberatung verpflichtend?
Nein. Die Teilnahme an einer Rückkehrberatung ist freiwillig.
Hat die Teilnahme an einem Beratungsgespräch Einfluss auf laufende
Verfahren?
Nein. Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch hat keinen Einfluss auf ein laufendes
Verfahren. Das Gespräch ist vertraulich.
3
In welchen Sprachen werden Beratungsgespräche angeboten?
Das Sprachangebot ist in jeder Beratungsstelle unterschiedlich. Es ist möglich, eine Person, die
übersetzen kann, zu dem Beratungsgespräch mitzubringen.
4
Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es für eine freiwillige Rückkehr?
Die Programme REAG (Reintegration and Emigration Program for Asylum Seekers in Germany)
und GARP (Government Assisted Repatriation Program) fördern eine freiwillige Rückkehr. Zu
den Fördermöglichkeiten gehört die Übernahme der Reisekosten, Zahlung einer Reisebeihilfe
oder einer Starthilfe. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und den
Förderleistungen bietet die Homepage der Internationalen Organisation für Migration (IOM).
5
Wird die freiwillige Rückkehr in Staaten gefördert, aus denen die Einreise
nach Deutschland ohne Visum möglich ist?
Die freiwillige Rückkehr in europäische Drittstaaten, aus denen die Einreise ohne Visum möglich
ist, wird vom Bund nicht gefördert. Es werden keine Starthilfen oder Reisebeihilfen gewährt.
Lediglich Reisekosten (Kosten der Beförderung mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln)
können übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Staatsangehörige der vWEB-Staaten
(visafreie Länder des Westlichen Balkan) sowie der Republik Moldau und Kosovo:
ƒ
ƒ
ƒ
Ehem. jugo. Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien: visumfrei seit 19.12.2009
Bosnien und Herzegowina, Albanien: visumfrei seit 15.12.2010
Republik Moldau: visumfrei seit 28.04.2014
Staatsangehörige aus dem Kosovo (nach Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates), die nach
dem 31.12.2014 eingereist sind, erhalten keine Starthilfe.
Weiter Informationen zu den Fördervoraussetzungen und den Förderleistungen die Homepage
der Internationalen Organisation für Migration (IOM).
Welche Förderprogramme gibt es für eine freiwillige Rückkehr in den
Kosovo?
Förderprogramme für eine freiwillige Rückkehr in den Kosovo bietet das Projekt "URA 2" mit
umfassenden Beratungsleistungen und zahlreichen Maßnahmen zur Reintegration und
Unterstützung an.
6
7
8
9
10
Stand: Dezember 2015
www.bamf.de/faq-rueckkehrfoerderung
16 AsylVerfAHren
WegWeiser
Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Rückkehrförderung?
Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. Leistungen aus dem Programm
REAG/GARP und anderen Programmen/Projekten zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr
sind freiwillige Leistungen. Zudem ist die Gewährung von Leistungen für eine Person nur einmal
möglich. Im Falle einer Wiedereinreise müssen bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet
werden.
Wie ist die Situation im Herkunftsland?
Informationen zur aktuellen Situation im jeweiligen Herkunftsland bietet die Datenbank der
Zentralstelle für Informationsvermittlung (ZIRF). Spezielle Anfragen zu Berufs- und medizinische
Versorgung und Behandlungsmöglichkeiten, örtliche Infrastruktur, Job- und Wohnungsmarkt in
den Herkunftsländern können über das Projekt ZIRF-Counselling gestellt werden.
Welche Dokumente werden für eine freiwillige Rückkehr benötigt?
Für eine freiwillige Ausreise braucht es mindestens eine Grenzübertrittsbescheinigung. Für die
Einreise das Herkunftsland müssen gültige Einreisepapiere (Reisepass oder Passersatzpapier)
vorliegen. Die zuständige Ausländerbehörde hilft auf Nachfrage bei Schwierigkeiten der
Beschaffung von Reisedokumenten.
WegWeiser
AsylVerfAHren 17
Rund ums Geld
1
Hier erhalten Sie Informationen zu Banken und Versicherungen. Außerdem informieren wir ü ber Leistungen fü r Flü chtlinge und Asylbewerber.
Leistungen
Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Mit dem Umzug aus der Erstaufnahmeeinrichtung in
die Kommune ist diese für die Erbringung der Leistungen zuständig.
Die Asylbewerber erhalten folgende sogenannte
Grundleistungen nach dem AsylbLG in Form von
Sachleistungen: Unterkunft, Hausrat, Haushaltsgegenstände, Heizung und Strom. Der Ernährungsbedarf, Bekleidung und die Gesundheitspflege werden
in Form von Barleistungen erbracht. Ebenfalls als
Bargeld erhalten Asylbewerber ein Taschengeld für
persönliche Bedürfnisse.
Die Höhe der zustehenden Geldleistungen und der
Wert der Sachleistungen richten sich nach der jeweiligen Regelbedarfsstufe. Die Höhe der Leistungen
wird regelmäßig angepasst.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Leistungen
(Unterkunftskosten) in Form von Sachleistungen
erbracht wird und sich die genannten Beträge
dadurch je nach Einzelfall nochmals reduzieren können. Fahrtkosten sind in der Regel durch das
Taschengeld abgedeckt. Bei notwendigen Fahrten
übernimmt der Landkreis (die Beantragung erfolgt
bei den zuständigen Stadtverwaltungen/ Verbandsgemeinden) die Fahrtkosten für Fahrten, z.B. zur
Erfüllung der Mitwirkungspflicht im Asylverfahren,
Fahrten für die Passbeschaffung oder zur Rückkehrberatung.
2
3
4
5
Die Auszahlungen erfolgen i.d.R. zweimal monatlich
in bar.
Nach einer aktuellen Gesetzesänderung (Stand:
12.02.2016) erhalten Leistungsberechtigte nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz nun nach einer
Wartefrist von 15 Monaten (vorher 48 Monate)
Leistungen entsprechend SGB XII.
Die Leistungen für die Unterkunft sowie die Ausstattung mit Möbeln und Haushaltsgegenständen werden in der Regel in Form von Sachleistungen
erbracht. Die Unterkünfte werden hierfür mit den
erforderlichen Haushaltsgegenständen und Möbeln
ausgestattet.
Wer als Flüchtling über ein offizielles Bundeskontingent für syrische Flüchtlinge nach Deutschland
kommt, erhält meist Leistungen nach SGB II (Hartz
IV) oder nach SGB XII (Sozialhilfe).
Für die Menschen, die über die rheinland-pfälzische
Landesaufnahmeanordnung für syrische Verwandte
nach Rheinland-Pfalz kommen, bestreiten ihre hier
lebenden Angehörigen mit Aufenthaltsstatus bzw.
Dritte die Unterbringung und den Lebensunterhalt.
In fast allen Unterkünften besteht für die Asylbewerber die Möglichkeit, selbst zu kochen. Hierfür werden
Geldleistungen für den Einkauf von Lebensmitteln
und Getränken zusammen mit dem Taschengeld an
die Asylbewerber ausbezahlt.
6
7
8
9
10
18 rund ums geld
WegWeiser
Grundsicherung für Arbeitssuchende /
Arbeitslosengeld II
Wer als Flüchtling oder Asylsuchender anerkannt
wird, und eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde erhalten hat, kann keine weiteren Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.
Nach Abschluss Ihres Asylverfahrens ist das Jobcenter Germersheim für die Sicherung des Lebensunterhaltes und die Vermittlung in Arbeit zuständig!
Die Zahlungen enden mit Ablauf des Monats, in dem
die Anerkennung erfolgt ist. Zeitnah muss dann ein
Antrag beim zuständigen Jobcenter gestellt werden!
Jobcenter Germersheim
Banken und
Versicherungen
Girokonto
Ein Girokonto ist ein von Banken geführtes Konto für
Bankkunden zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Das Geld auf dem Girokonto ist jederzeit verfügbar.
Mit einem Girokonto können Sie
● Überweisungen ausführen,
● bargeldlose Zahlungen empfangen,
● Daueraufträge einrichten,
● an Lastschriftverfahren teilnehmen,
● Schecks einlösen,
● mit der EC/Maestro-Karte bargeldlos bezahlen,
● Bargeld am Bankschalter oder am Geldautomaten
abheben und Ihre Kontoauszüge ausdrucken.
Waldstraße 13, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 70110
Öffnungszeiten:
Montag
08.00 – 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 – 12.30 Uhr,
die Leistungsabteilung ist geschlossen
Mittwoch
08.00 – 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.30 Uhr und
14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.30 Uhr
Achten Sie darauf, dass alle Abhebungen und Zahlungen durch das Guthaben auf Ihrem Konto
gedeckt sind. Ansonsten müssen Sie Überziehungszinsen bezahlen (meist mehr als 10%)!
Eröffnung eines Kontos
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Asylbewerber sind von dem Rundfunkbeitrag befreit.
Hierfür muss ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.
Beitragsservice
Weitre Informationen finden Sie hier.
www.rundfunkbeitrag.de
Lassen Sie sich vom Sozialamt eine Bestätigung ausstellen, dass Sie zur Eröffnung eines Kontos berechtigt sind.
Vereinbaren Sie einen Termin mit der Bank Ihrer Wahl
für die Kontoeröffnung.
Bringen Sie zu dem Termin die Bestätigung des
Sozialamtes und Ihren Ausweis bzw. Ihre BüMA mit.
Wenn Sie kein Deutsch oder Englisch sprechen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.
WegWeiser
Wichtige Hinweise
Nach der Eröffnung des Kontos erhalten Sie eine ECKarte mit einem vierstelligen PIN-Code. Unterschreiben Sie die EC-Karte auf der Rückseite und lernen
Sie den PIN-Code auswendig. Den PIN-Code benötigen Sie für bargeldlose Zahlungen sowie für Geldabhebungen am Geldautomaten.
Bewahren Sie Karte und PIN-Code unbedingt
getrennt auf!
rund ums geld 19
Bildung und Teilhabe
(finanzielle Unterstützungen)
Bildungs- und Teilhabepaket
Familien mit niedrigen Einkommen können Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Damit werden Zuschüsse für Schulausflüge,
Schulmaterialien, Mittagessen, Vereinsmitgliedschaften gewährt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht bedürftigen Kindern, besser am sozialen und kulturellen
Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Für Geldabhebungen benutzen Sie möglichst Bankautomaten der Bank, bei der Sie Ihr Konto haben.
Dann ist die Abhebung meist gebührenfrei. Wird der
PIN-Code am Geldautomaten dreimal falsch eingegeben, wird die EC-Karte eingezogen und gesperrt.
In diesem Falle wenden Sie sich an Ihre Bank.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer EC-Karte lassen Sie
diese umgehend sperren.
Zentraler 24-Stunden-Notruf für die Sperrung ist
für alle EC-Karten Tel. 116 116 .
Geben Sie Ihre IBAN an. Danach wenden Sie sich an
Ihre Bank und beantragen eine neue EC-Karte.
Versicherungen
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für sich und ggf. für Ihre Familie/Kinder ist freiwillig, aber sehr zu empfehlen. In Deutschland ist
jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt,
nach dem Gesetz zu Schadenersatz verpflichtet:
Das gilt für Personenschäden, Sachschäden und
Vermögensschäden im privaten Bereich, zum Beispiel, wenn Sie einen Verkehrsunfall verursachen
oder Ihr Kind mit einem Ball eine Fensterscheibe zerbricht. Ihr Helferkreis kann Sie bei der Auswahl eines
geeigneten Versicherungsunternehmens unterstützen.
1
2
3
4
5
Voraussetzungen
1.
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis
zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen
und Vermögen der Familie decken können.
2.
und die deshalb einen Anspruch auf Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe,
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien Kinderzuschlag oder
Wohngeld beziehen.
3.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in
Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Die dazu nötigen Anträge können Sie hier herunterladen.
www.kreis-germersheim.de → Kreisverwaltung →
Formulare Downloads → Bildung und Teilhabe
6
7
8
9
10
20 rund ums geld
Ansprechpartner in der kreisverwaltung germersheim:
Herr Bertram Neufeld
Waldstraße 13a
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 53-148
E-Mail: [email protected]
Frau Ulrike Rödel
17er Straße 1
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 53-261
E-Mail: [email protected]
Frau Sigrid Schmitt
17er Straße 1
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 53-146
E-Mail: [email protected]
WegWeiser
WegWeiser
rund um’ geld 21
Gesundheit
Grundsätzlich haben Asylsuchende in Deutschland bei akuten Erkrankungen
und Schmerzen den Anspruch auf medizinische Grundversorgung.
Asylsuchenden stehen außerdem die amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen zu. Darüber hinaus werden nur solche ärztlichen Leistungen erbracht, die zur “Sicherung der
Gesundheit” unabdingbar sind.
Kosten nicht übernommen. Gleiches gilt für psychotherapeutische Behandlungen.
1
2
Wenn Lebensgefahr besteht, rufen Sie immer
unverzüglich den Notruf (Tel.: 112).
3
Suchen Sie einen Arzt auf, wenn
Medikamente und Apotheken
●
●
●
Sie akut erkrankt sind oder Schmerzen haben.
Sie chronisch krank sind (z. B. bei Diabetes, Epilepsie, psychischen Erkrankungen etc.).
eine Schwangerschaft vorliegt.
Wenn Sie noch über restliche Medikamente oder den
Beipackzettel verfügen, bringen Sie diese zum Arztbesuch mit.
Sollten Sie Medikamente benötigen, stellt Ihnen der
Arzt ein Rezept aus. Dieses Rezept können Sie in
jeder Apotheke gegen diese Medikamente einlösen.
Auch mit einem Rezept sind nicht alle Medikamente
kostenlos. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Arzt nach.
Ohne Rezept sind Medikamente in der Apotheke
immer kostenpflichtig. Einige Medikamente wie zum
Beispiel Antibiotika sind verschreibungspflichtig,
das heißt, sie sind nicht ohne Rezept erhältlich.
Apotheken erkennen Sie an einem
.
Alle Apotheken haben an der Tür eine Information
zum Apotheken-Notdienst. Beim Apotheken-Notdienst bekommen Sie rund um die Uhr Medikamente.
Allgemeinärzte
Für alle seelischen und körperlichen Krankheiten ist
in Deutschland zunächst ein Allgemeinarzt zuständig. Er übernimmt die Grundversorgung und ist der
erste Ansprechpartner bei allen gesundheitlichen
Beschwerden. Er führt eine erste Untersuchung
durch und entscheidet über die weitere Behandlung.
Fachärzte / Spezialisten
Fachärzte sind auf ein medizinisches Gebiet spezialisiert und übernehmen nach Überweisung durch
den Allgemeinarzt die weitere Behandlung.
Themenspektrum: Gesundheit, Verhütung, Körperwissen, Schwangerschaft und Geburt und Rechte
und Gesetze in Deutschland.
Sollte eine Operation notwendig sein, lassen Sie sich
von Ihrem Arzt einen Kostenvoranschlag für die Operationskosten erstellen. Dieser Kostenvoranschlag
muss durch das Sozialamt vor der geplanten Operation genehmigt werden. Ansonsten werden die
5
6
Bildgestützte Unterstüzung bei
Gesundheitsthemen
Multilinguales Webportal ZANZU (www.zanzu.de)
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
in verschiedenen Sprachen, u.a. in Arabisch, Farsi,
Türkisch, Rumänisch, Russisch, Englisch. Es dient
als konkrete Arbeits- und Übersetzungshilfe für die
tägliche Beratungspraxis. Die Informationen werden
z.T. in Muttersprache angeboten, bietet einen Wegweiser durch das deutsche Gesundheits- und Beratungssystem und liefert einen diskreten und direkten
Zugang zu Wissen (zum Lesen und Hören).
Sollte eine weitere Behandlung durch einen Facharzt
notwendig sein, wird der Allgemeinarzt Sie dorthin
überweisen.
4
7
8
9
9
10
22 gesundHeit
WegWeiser
Gesundheitsleistungen
Gesundheitsleistungen bei Krankheit
Asylbewerber erhalten zur Behandlung akuter
Erkrankungen und Schmerzzuständen von der
zuständigen Stadt- / Verbandsgemeindeverwaltung
Krankenbehandlungsscheine ausgehändigt bzw.
übersandt. Die Krankenscheine gelten für das jeweilige Quartal oder Behandlungstag.
Hierbei ist wichtig, dass Asylbewerber bei gesundheitlichen Beschwerden vor dem Besuch eines
Facharztes zunächst einen Allgemeinmediziner
aufsuchen. Facharztbesuche sind erst nach vorheriger Genehmigung durch die Stadtverwaltungen und
Verbandsgemeindeverwaltungen möglich.
Notfallbehandlungen bei einem Arzt (z.B. am
Wochenende) werden mittels Notfallschein von diesem abgerechnet. Kosten für einen Rettungsdiensteinsatz bzw. einen notwendigen Krankentransport
werden von der Zentralen Abrechnungsstelle und
den zuständigen Stadt- / Verbandsgemeindeverwaltungen abgerechnet.
Fahrten mit dem Taxi können nur berücksichtigt werden, wenn der behandelnde Arzt eine Krankenbeförderung für notwendig erachtet. Ansonsten sind die
Kosten vom Asylbewerber selbst zu tragen. Hierfür
ist im Taschengeld ein Anteil enthalten.
Stationäre Klinikaufenthalte und Operationen
(auch ambulant) sind – abgesehen von Notfällen
– grundsätzlich vorher genehmigungspflichtig.
Die entsprechende Verordnung ist der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Soziale Hilfen, vorzulegen. Die medizinische Notwendigkeit wird vom
Amtsarzt geprüft.
Allgemeinmediziner dürfen für Asylbewerber keinen
Überweisungsschein zu einem Facharzt ausstellen.
Ist eine Überstellung zu einem Facharzt erforderlich, muss eine Bestätigung des Allgemeinmediziners über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines
Facharztes bei den zuständigen Stadt- / Verbandsgemeindeverwaltungen vorgelegt werden. Benötigt
werden eine möglichst genaue Diagnose und eine
ausführliche Begründung der Notwendigkeit der
Maßnahme. Nach einer entsprechenden Stellungnahme eines Amtsarztes wird dann ein Krankenschein für den Facharzt ausgestellt.
Sonstige Leistungen
Mit den sonstigen Leistungen in § 6 AsylbLG will der
Gesetzgeber der Vielgestaltigkeit des Lebens Rechnung tragen. In begründeten Einzelfällen können
sonstige Leistungen gewährt werden, wenn Sie
●
●
●
●
Leistungen in Notfällen
Werden Asylbewerber wegen eines Akutereignisses
in eine Klinik eingeliefert, informiert die Klinik die
Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Soziale
Hilfen unverzüglich und beantragt die Übernahme
der Kosten. Die Kosten werden anschließend zwischen der Klinik und der Kreisverwaltung abgerechnet.
zur Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Krankenkost, Erstlingsausstattung),
der Gesundheit (z.B. Pflegesachleistungen, Hörhilfen),
zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern
(z. B. Förderung in integrativen Kindergärten) oder
zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht (z. B. Fahrtkosten zur zuständigen
Botschaft oder der Rückkehrberatung) unabdingbar sind.
Wie finde ich einen Arzt?
●
●
Unter www.kv-rlp.de/patienten/arztfinder finden
Sie eine Datenbank aller Ärzte (auch mehrsprachige Ärzte) in Rheinland-Pfalz. Hier erhalten Sie auch
Informationen zu Öffnungszeiten und Notfalldiensten.
App der Bundes-Ärzte-Kammer
(für iOS und Android)
WegWeiser
Gesundheitsinformationen
Mehrsprachige Gesundheitsinformation (u.a. arabisch, deutsch, englisch, französisch, russisch, spanisch, türkisch) zu Antibiotika, Verhütung, Krebsvorsorge, Asthma usw. bietet die Landesvereinigung für
Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. (www.mige.ix-tech.de)
Notfall - Emergency
Im akuten Notfall kann die Behandlung ohne vorherige
Ausstellung eines Krankenscheins erfolgen. Gehen
Sie dazu in ein Krankenhaus oder zur Notfallambulanz.
Asklepios Südpfalzklinik Germersheim
An Fronte Karl 2
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 504-0
Asklepios Südpfalzklinik Kandel
Luitpoldstraße 14
76870 Kandel
Telefon: 07275 / 71-0
Werden Asylbewerber wegen eines akuten Notfalls
in eine Klinik eingeliefert, informiert die Klinik die
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Soziale
Hilfen, unverzüglich und beantragt die Übernahme
der Kosten. Die Kosten werden anschließend zwischen der Klinik und der Kreisverwaltung abgerechnet.
Weitere Informationen zu den Leistungen bei
Notfällen
Bei Anzeichen auf eine akute Traumatisierung ist eine
Fachbehandlung anzuraten. Eine Traumaaufarbeitung kann und darf nicht von Ehrenamtlichen übernommen werden! Das Kontaktieren einer Beratungsstelle ist zu empfehlen. Achtung: Eine Traumatherapie muss oft vom Betroffenen selbst finanziert werden.
gesundHeit 23
Im Falle einer Schwangerschaft ist es ratsam, eine
Beratungsstelle aufzusuchen. Diese kann sowohl bei
der Beantragung von Beihilfen (z. B. Antrag auf Erstausstattung) als auch der Vermittlung einer Hebamme unterstützen. Die Finanzierung einer Hebamme
erfolgt durch die Sozialämter.
Notruf - Emergency Call
Ausschließlich bei einem Notfall (akute Gesundheitsbedrohung außerhalb der ärztlichen Öffnungszeiten) dürfen Sie auch ohne Behandlungsschein ins
Krankenhaus. Dort müssen Sie mit Ihrer BüMA oder
Ihrem Ausweis nachweisen, dass Sie Asylsuchender
sind und die Kosten über das Sozialamt abgerechnet
werden.
Notrufnummern
Polizei
Feuerwehr, Rettungsdienst,
Notarzt
1
2
3
4
110
112
Vorwahlfreie Telefonnummern aus allen Festund Mobilnetzen.
5
Die Notrufnummern der Handys funktionieren
auch ohne Guthaben!
6
Wichtige Angaben bei einem Notruf 112
● Wer ruft an?
● Wo ist etwas passiert?
● Was ist passiert?
● Wieviele Verletzte oder Kranke gibt es?
● Handelt es sich um Kinder oder Erwachsene?
● Welche Art von Verletzungen oder Krankheiten liegen vor?
Bewahren Sie stets die Ruhe und sprechen Sie deutlich, damit man Sie besser versteht. Beenden Sie
nicht das Gespräch. Der Notdienst / die Polizei beendet das Gespräch, wenn alle erforderlichen Informationen übermittelt sind.
Mehrsprachige Gesundheitsinformation (u.a. arabisch, deutsch, englisch, französisch, russisch, spanisch, türkisch) zu Antibiotika, Verhütung, Krebsvorsorge, Asthma usw. bietet die Landesvereinigung für
Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. unter
www.geminie-online.de → Fremdsprachige Gesundheitsinformationen
7
8
9
10
24 gesundHeit
WegWeiser
●
Impfschutz
●
●
●
Schutz vor Infektionskrankheiten
●
●
Täglich kommen wir in Kontakt mit einer Vielzahl von
Erregern wie Viren, Bakterien oder Pilzen. Doch nicht
jeder Kontakt führt automatisch zu Krankheit. Häufig
wird die körpereigene Abwehr mit den Angreifern
allein fertig. Wirksamen Schutz vor einigen Infektionskrankheiten bieten Impfungen. Darüber hinaus
helfen einfache Hygienetipps, eine Ansteckung zu
vermeiden.
●
●
●
●
●
●
●
●
●
Aktuelle Impfempfehlungen
●
●
Aktuelle Impfempfehlungen erhalten Sie im Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf der nächsten
Seite. Dieser steht Ihnen in 20 Sprachen zur Verfügung
www.rki.de → Infektionsschutz → Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen
●
●
●
Albanisch
Arabisch
Bulgarisch
Dari (Afghanistan)
Deutsch
Englisch
Farsi
Französisch
Kroatisch
Kurdisch
Pashto (Afghanistan, Pakistan)
Polnisch
Rumänisch
Russisch
Serbisch
Spanisch
Tigrinya (Äthiopien, Eritrea)
Türkisch
Urdu (Pakistan, Indien)
Vietnamesisch
Quelle: www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-Impfkalender/Impfkalender_Deutsch.pdf
WegWeiser
Beratung und Hilfe
bei Traumata
Das Erkennen einer Traumatisierung ist meist
schwierig, da die Betroffenen in vielen Fällen nicht
offen darüber sprechen können und die Symptome
oft erst später zum Vorschein kommen.
Als Helfer sollte man nicht die Rolle eines Traumabearbeiters annehmen und dies den ausgebildeten Fachkräften überlassen. In solchen Situationen
kann man am besten helfen, in dem man Hilfe und
Beratung für den Betroffenen organisiert.
gesundHeit 25
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der
Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge
und Folteropfer (BAFF)
An einigen Standorten von AfAen konnten psychound traumatherapeutische Angebote der Krisenintervention und Beratung eingerichtet werden, so in
Trier und in Ingelheim. An weiteren Standorten ist
dies geplant. Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz
fünf Psychosoziale Versorgungszentren für Asylsuchende, die insbesondere nach der Verteilung der
Flüchtlinge auf die Kommunen von diesen in
Anspruch genommen werden können.
Diese sind:
Diakonisches Werk Trier
Beratungsstelle für Flüchtlinge
Dasbachstraße 21, 54292 Trier
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
Fachdienst Migration IN TERRA —
Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge im Mehrgenerationenhaus St. Matthias St.-Veit-Straße 14,
56727 Mayen
1
2
3
4
5
Diakonisches Werk Altenkirchen
des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen
Stadthallenweg 16, 57610 Altenkirchen
Psychologische Beratungsstellen für politisch
Verfolgte und Vertriebene
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.
● Psychotherapeutische Behandlung von Flüchtlingen u.a.
● Fortbildungs- und Beratungsangebote u.a. für
Jugendämter und Ehrenamtliche
Schloßstraße 76
70176 Stuttgart
Telefon: 0711 / 28 54 451
Caritasverband Mainz e. V.
Psychosoziales Zentrum für Flucht und Trauma
Rheinallee 3a, 55116 Mainz
Diakonisches Werk Ludwigshafen
Psychosoziales Zentrum Pfalz
Wredestraße 17, 67059 Ludwigshafen
6
7
8
9
10
26 gesundHeit
WegWeiser
Sprache und Verständigung
Eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen
in das soziale Leben in Deutschland ist der Erwerb der deutschen Sprache. Sie
ist auch der Schlüssel zur Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung.
● Auf
Abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus können
Flüchtlinge unterschiedliche Kursangebote zum
Erwerb der deutschen Sprache nutzen. Vor Beginn
eines Kurses wird meist der Sprachstand des
Geflüchteten geprüft, um ihn an die angemessenen
Kurse weiterzuleiten. Die Richtlinien für die Einstufung der Sprachkenntnisse sind vom „Gemeinsamen
europäischen Referenzrahmen (GER)“ festgelegt.
Infos zum „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER)“ und den unterschiedlichen Sprachniveaus finden Sie unter www.europaeischer-referenzrahmen.de
Deutsch lernen
Asylsuchende, die in Deutschland schnell und kostenfrei Deutsch lernen wollen, finden eine Vielzahl
von Sprachlernangeboten beim Goethe-Institut:
Selbstlernkurse, Sprechübungen und Videos sowie
Informationen zum Umgang mit Behörden, im Alltag
oder bei der Arbeitssuche. Alle Angebote funktionieren auf Smartphones und Tablets. Ein interaktives
Wortschatztraining in 16 Sprachen kann ohne Vorkenntnisse genutzt werden, zahlreiche Angebote
sind begleitend zu Präsenzkursen hilfreich.
Kostenfreie Online-Angebote
● Der Deutsche Volkshochschulverband gibt Flüchtlingen auf der Internetseite www.ich-will-deutschlernen.de die Möglichkeit, seine Deutschkenntnisse online zu verbessern. Voraussetzung für einen
Online-Kurs sind ein Headset, ein Flash-Player auf
dem PC (den Download-Link finden Sie unter
www.iwdl.de) und eine E-Mail-Adresse zur Registrierung.
der Seite www.goethe.de/radiod bietet das
Goethe-Institut Zugang zu Audiolektionen, die
unterschiedliche Sprachniveaus bedienen. Neben
dem Spracherwerb haben Flüchtlinge hier auch die
Möglichkeit, einen Einblick in die Landeskunde zu
gewinnen. Die Lektionen werden auch als PDFDateien zum Download angeboten.
● Unter
www.dw.com/de/deutsch-lernen/deutschkurse bietet die Deutsche Welle weitere OnlineSprachkurse an, die Videos, Audios, Podcasts und
Arbeitsblätter zum Ausdrucken beinhalten.
● Weitere Online-Kurse und Lernmaterialien zum
Download finden Sie u.a. unter:
● www.goethe.de/willkommen
● www.deutschakademie.de/online-deutschkurs
● www.deutsch-lernen.com
● www.deutschtraining.org
Integrationskurse
Die Integrationskurse des Bundes sind ein Sprachförderangebot für Erwachsene und nicht mehr schulpflichtige Jugendliche. Sie richten sich vor allem an
Neuzugewanderte. Für Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis stehen die Integrationskurse grundsätzlich offen. Seit November 2016 hat der Bund darüber entschieden, dass Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Syrien, Eritrea, dem Iran und dem Irak mit
einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung der
Zugang zu Integrationskursen gewährt werden soll.
Außerdem können sowohl das Jobcenter als auch die
Ausländerbehörde Personen mit schlechten Deutschkenntnissen unter bestimmten Voraussetzungen zum
Kursbesuch verpflichten.
Ein Integrationskurs umfasst in der Regel 660 Unterrichtsstunden und ist untergliedert in einen Basis- und
Aufbausprachkurs zu je 300 Unterrichtsstunden sowie
einen Orientierungskurs mit 60 Unterrichtseinheiten.
WegWeiser
Der Orientierungskurs findet im Anschluss an den
Sprachkurs statt und bietet eine Einführung in die
Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands. Für besondere Zielgruppen (Jugendliche,
Eltern, Frauen, Analphabeten) gibt es Integrationskurse mit bis zu 960 Unterrichtsstunden. Die Teilnahme an den Kursen kann sowohl in Vollzeit, als auch –
bei Berufstätigen – in Teilzeit stattfinden.
Der Kostenbeitrag beläuft sich auf 1,20 Euro pro
Unterrichtsstunde. Sozialhilfe- und ALG-II-Leistungsempfänger können auf Antrag von den Kosten
befreit werden. Bei erfolgreichem Abschluss des
Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren nach
Ausstellung der Teilnahmeberechtigung kann das
Bundesamt 50 Prozent des Kostenbeitrags erstatten.
Nähere Informationen zu den Integrationskursen
und Antragsformulare wie z.B. für die Zulassung zu
den Kursen finden Sie unter www.bamf.de → ganz
unten rechts unter „Formulare“.
Ansprechpartner
sprAcHe und Verständigung 27
Internationaler Bund (IB)
Germersheim
1
● Einsteiger-Sprachkurse
● Integrationskurse
Glacistr. 9
76726 Germersheim
Web: www.internationaler-bund.de
3
Frau Marina Halilovic
Herr Joachim Petermann
Telefon: 07274 / 70 25 35
E-Mail: [email protected]
ProfeS GmbH
4
● Sprachniveauanalyse
● Sprach- und Orientierungskurse
CJD Maximiliansau
2
● Frauensprachkurse
● Integrationskurse
5
● Berufsbezogene Sprachkurse
● B2- Sprachkurse mit Prüfung
● Integrationskurse
Rheinstraße 1
76744 Wörth
Web: www.cjd-maximiliansau.de
Frau Miriam Schrubke
Telefon: 07271 / 947-452
E-Mail: [email protected]
Frau Kathrin Frewell
Telefon: 07271 / 947-124
E-Mail: [email protected]
Rudolf-von Habsburg-Str. 2
76726 Germersheim
Web: www.profes-gmbh.eu
Telefon: 07274 / 94 99 30
E-Mail: [email protected]
6
Berufsbezogene
Deutschkurse
7
ESF-BAMF Programm
Für Flüchtlinge, die bereits einen Integrationskurs
abgeschlossen haben, arbeitssuchend gemeldet
sind und noch nicht genügend Deutschkenntnisse
für die Aufnahme einer Beschäftigung haben, bietet
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berufsbezogene Deutschkurse an. Flüchtlingen, die
bereits einer Tätigkeit nachgehen, stehen diese
Kurse auch offen, jedoch werden die Kosten nicht
übernommen. Der Kurs beträgt in diesem Fall
3,20 Euro pro Unterrichtsstunde.
Nähere Informationen zu den Kursen finden Sie unter
www.bamf.de → Willkommen in Deutschland →
Deutsch lernen → Deutsch für den Beruf.
8
9
10
28 sprAcHe und Verständigung
Weitere Sprachkurse
Viele Gemeinden bieten ehrenamtliche Sprachkurse
für Flüchtlinge an, die entweder von Privatpersonen
oder von Vereinen durchgeführt werden. Diese sind
für viele Flüchtlinge eine gute Chance, Deutsch zu
lernen, auch wenn sie aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht an zertifizierten Sprachkursen teilnehmen können.
Lehrmaterialien für ehrenamtliche Sprachtrainer finden Sie unter:
● www.aufderganzenweltzuhause.de/downloads
● www.goethe.de/willkommen
WegWeiser
Runder Tisch der Verbandsgemeindeverwaltung
Hagenbach
● Ehrenamtliche Deutschkurse
Herr Pascal Eck
Ludwigstr. 20
76767 Hagenbach
Telefon: 07273 / 9410-20
E-Mail: [email protected]
Runder Tisch Asyl Kandel
● Unterschiedliche ehrenamtliche Sprachkurse
Herr Christian Hengen
Telefon: 07275 / 960 105
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner
Arbeitskreis Netzwerk Asyl Lingenfeld
● Unterschiedliche ehrenamtliche Sprachkurse
Frau Kerstin Fleischer
E-Mail: [email protected]
Kreisvolkshochschule (KVHS)
Die
Kreisvolkshochschule
Germersheim mit ihren zehn
Außenstellen ist eine Bildungsund Begegnungsstätte des
Kreises für lebensbegleitendes Lernen. Zu den Leistungen gehören Angebote in den Bereichen Gesellschaft,
Beruf, Sprachen, Gesundheit, Kultur und weitere spezielle Grundbildungskurse.
AK Asyl der Wörther Tafel
● Unterschiedliche ehrenamtliche Sprachkurse (teilweise mit Kinderbetreuung)
Herr Thomas Stuhlik
In den Niederwiesen 7
76744 Wörth
Telefon: 07271 / 2455
E-Mail: [email protected]
Ritter-von-Schmauß-Straße
76726 Germersheim
(Seiteneingang der Berufsbildenden Schule)
Telefon: 07274 / 53-319
E-Mail: [email protected]
Studierendeninitiative Cross Borders
● Einsteiger-Sprachkurse
Frau Katharina Schepelmann
Frau Natalie Eimertenbrink
Frau Sofia Valente
An der Hochschule 2
76726 Germersheim
E-Mail: [email protected]
Verein Interkultur e.V.
● Verschiedene Deutschkurse
Frau Doro Siebecke
Lamotte-Park (am Ende der Reduitstr.)
Telefon: 07274 / 3483
E-Mail: [email protected]
Bürgerinitiative Flüchtlingshilfe (BIF)
● Sprachkursangebote
Herr Bernhard Wiegel
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Telefon: 07272 / 5707
E-Mail: [email protected]
Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft – Regionalstelle Süd- und Vorderpfalz
● Deutschkurse für Frauen
Frau Ingrid Spörl
Frau Susanne Burgdörfer
Protestantische Auferstehungskirche
Konrad-Adenauer-Ring 1
76767 Hagenbach
Telefon: 06341 / 9858 - 13 oder -14
WegWeiser
Weitere Informationen zu Integrations- und
Sprachkursen
sprAcHe und Verständigung 29
Qualifizierungsangebote
für ehrenamtlich Tätige
1
Ansprechpartner
Leitstelle Integration – Kreisverwaltung
Germersheim
17er Straße 1
76726 Germersheim
Frau Sümeyye Özmen
Telefon: 07274 / 53 - 487
E-Mail: [email protected]
Frau Anna Schneider
Telefon: 07274 / 53 - 310
E-Mail: [email protected]
Bürgerservice – BAMF
• Allgemeine Fragen zum Integrationskurs
Telefon: 0911 / 943 - 6390
Montag bis Freitag 9 bis 13 Uhr
ESF Verwaltung - BAMF
• Bei Fragen zu den ESF-BAMF Kursen
Poller Kirchweg 101
51105 Köln
Telefon: 0221 / 92426 - 400
E-Mail: [email protected]
Koordinierungsstelle Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge des Landes RLP
Katholische Erwachsenenbildung
Rheinland-Pfalz
Landesarbeitsgemeinschaft e. V.
Welschnonnengasse 2-4
55116 Mainz
Erika Vorholt (Projektkoordinatorin)
Telefon: 06131 / 2150 748
E-Mail:
[email protected]
Elisabeth Vanderheiden (Projektleitung)
Telefon: 06131 / 231 605
E-Mail:
[email protected]
Die Katholische Erwachsenenbildung RheinlandPfalz, die Katholische Erwachsenenbildung Deutschland und das Bildungswerk Erzdiözese Freiburg bieten gemeinsam Kurse zur Qualifizierung für ehrenamtlich Tätige in Sprach- und Orientierungskursen an.
Informationen zu den Kursen und Anmeldungsformulare finden Sie unter
www.ehrenamtlich.jimdo.com.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen finden Sie unter
www.albi-projekt.de.
2
3
Dolmetscher
4
Für viele Behördengänge, wie zur Ausländerbehörde, zum Sozial- und Schulamt, aber auch für Arztbesuche, bei Elternabenden in der Schule oder im Kindergarten benötigen Sie einen Dolmetscher.
Wenden Sie sich dazu an eine der Asylberatungsstellen oder direkt an die Vermittlungsstelle. Diese
werden Ihnen nach Möglichkeit einen geeigneten
Dolmetscher vermitteln, der Sie kostenlos zu Ihrem
Termin begleitet. Jedes Anliegen wird dabei vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie, dass Dolmetscher
keine fachliche Beratung und keine Rechtsberatung
oder -vertretung bieten.
Dolmetscherpool Germersheim
Überall da, wo die Kommunikation zwischen Einrichtungen und Personen an fehlender Sprachkenntnis
scheitert, kommt der Dolmetscherpool ins Spiel. Hier
kann man kostenlos Übersetzer in den Sprachen
Arabisch, Berberisch, Chinesisch, Englisch, Farsi,
Französisch, Italienisch, Kurdisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch,
und Ungarisch buchen. Es müssen lediglich die
Fahrtkosten übernommen werden.
Voraussetzung ist eine Buchung möglichst 24 Stunden vor dem Einsatz.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.fb06.uni-mainz.de/ikk/180.php.
Erreichbar zwischen 15 und 16 Uhr
An der Hochschule 2
76726 Germersheim
Mobil: 0176 73279361
E-Mail: [email protected]
5
6
7
8
9
10
WegWeiser
30
sprAcHe / Verständigung
Leben im Landkreis Germersheim
J
e
Der Landkreis Germersheim ist der süd-östlichste Landkreis in RheinlandPfalz. Dank seiner günstigen Lage haben sich gute infrastrukturelle, wirtschaftliche und touristische Strukturen entwickelt. Der Rhein bildet die Grenze zu Baden-Württemberg. Südlich trennt die Lauter den Kreis vom Elsass.
Rund 126.000 Einwohner leben in den sechs Verbandsgemeinden mit insgesamt 31 Gemeinden und den zwei verbandsfreien Städten. Der Landkreis ist
rund 465 qkm groß.
nach Bundesland benötigt die Karte zwischen 17
und 428 MB Speicher auf ihrem Handy. Anschließend können Sie die Karte und Navigationsfunktion
auch ohne bestehende Internetverbindung nutzen.
Entdecken Sie Ihre Umgebung, lernen Sie Vereine
und Gruppen kennen. Fast überall gibt es Angebote,
an denen Sie teilnehmen können. Das Angebot reicht
von Fußball, kreativen Angeboten bis hin zu Kindergruppen. Fragen Sie hierzu in Ihrem Familienbüro
nach.
Traditionen und Regeln
Weitere Informationen zum Leben in Deutschland
finden Sie unter folgenden Links:
Die wichtigste rechtliche Grundlage des Lebens in
Deutschland ist das Grundgesetz. Es ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Hier können
Sie das Grundgesetz in elf verschiedenen Sprachen
(u.a. Persisch, Arabisch, Englisch) nachlesen.
Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus 16 Bundesländern besteht.
● Webseite des Goethe-Instituts mit vielen Hinweisen
und Antworten auf wichtige Fragen.
www.goethe.de
Alle Menschen, die in Deutschland leben, müssen
sich an die zentralen Grundsätze der politischen und
rechtlichen Ordnung halten.
● Refugee Guide
www.refugeeguide.de
Orientierungspläne
An dieser Stelle möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie
mobil auch ohne Internet an einen kostenlosen
Handystadtplan kommen. Mit der mobilen App
MAPS.ME finden Sie im Android PlayStore eine kostenlose Kartenanwendung. Hier können Sie innerhalb der App ebenfalls kostenlos eine Karte ihres
Bundeslands herunterladen.
Deutschland ist ein demokratischer Staat, das
heißt, alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Die Entscheidungen des Staates – der Regierung – sind an das
Gesetz gebunden. Die Handlungen des Staates
können durch Gerichte kontrolliert werden.
Deutschland ist ein Sozialstaat. Das bedeutet:
Grundsätzlich sollte jeder Bürger durch Arbeit selbst
für seinen Lebensunterhalt sorgen. Der Staat hilft
jedoch Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht
oder nur zum Teil selbst sichern können.
Die Seite refugees.rlp.de des Landes RheinlandPfalz gibt Informationen zum Asylverfahren, zum
Leben in Deutschland und zu den Rechten und
Pflichten.
WegWeiser
Freizeit
Kulturelle und sportliche Aktivitäten sowie Naherholungsmöglichkeiten (z.B. an einem Badesee) gibt es
viele, sodass nur ein kleiner Ausschnitt wiedergegeben werden kann. In Deutschland sind Freizeitaktivitäten zum großen Teil in Vereinen organisiert. Einige
sind zudem kostenlos.
leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 31
(www.kvv.de) und des VRN (www.vrn.de) entnehmen. Auch die Bahn (www.bahn.de) bietet Ihnen
hierzu Informationen.
1
Fahrrad
Auf Dauer ist die Anschaffung eines Fahrrads im Vergleich zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel
wesentlich günstiger.
2
Wichtige Verkehrsregeln für Fahrradfahrer
(Auswahl)
3
Menschen mit dem gleichen Hobby schließen sich
zusammen. Es gibt Sportvereine, Chöre, Kulturvereine und vieles mehr. Wenn Sie sich einem Verein
anschließen, können Sie Ihren Interessen und
Hobbys nachgehen, Menschen kennenlernen und
neue Kontakte knüpfen.
4
●
●
●
Wenn Sie Interesse an einem Verein oder einer Gruppe haben, fragen Sie hierfür in Ihrem Familienbüro
nach.
Bei niedrigen Einkommen können im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepakets Zuschüsse zu Mitgliederbeiträgen in Vereinen für Kinder und Jugendliche gewährt werden.
Mobilität
●
5
Anschaffung und Reparaturen
Achten Sie beim Kauf darauf, dass Ihr Fahrrad wie
folgt ausgestattet und damit verkehrssicher ist, sonst
können bei einer Kontrolle durch die Polizei Bußgelder drohen:
●
Alle Orte im Landkreis Germersheim sind mit dem
Bus und einige sogar mit dem Zug zu erreichen.
Direkte Zugverbindungen bestehen zu vielen Städten in der Umgebung (bspw. Mannheim, Speyer,
Landau, Ludwigshafen und Karlsruhe). Die Bahnhöfe haben weitere Verkehrsanbindungen.
Fahren Sie immer auf der rechten Fahrbahnseite
Fahren Sie nicht nebeneinander, sondern hintereinander
Wenn vorhanden, müssen Fahrradwege genutzt
werden (ebenfalls auf der rechten Straßenseite in
Fahrtrichtung)
Nur Kinder bis 11 Jahre dürfen die Fußwege benutzen
●
●
●
●
●
Licht vorne und hinten
Reflektor vorne und hinten
Reflektoren in den Speichen (je 2 pro Rad)
Reflektoren an den Pedalen
Klingel
Zwei voneinander unabhängige Bremsen
6
7
8
Reparatur-Café
Nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich nicht durchgehend in Ihrer Unterkunft aufhalten. Sie können den
Ort, in dem Sie untergebracht sind, erkunden und
sich einleben. Um sich fortzubewegen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Öffentliche Verkehrsmittel
Bus und Bahn sind im Kreis Germersheim zusammenhängend organisiert. Sie brauchen daher nur ein
Ticket. Fahrpläne, Planung der Fahrt und Kosten für
Tickets können Sie auf der Seite des KVV
Kommen Sie mit Ihrem defekten Fahrrad oder Elektrogerät ins Reparatur-Café. Sie haben hier die Möglichkeit gemeinsam mit Fachleuten Ihre Geräte und
Gegenstände zu reparieren.
Seminarraum der Stadtbibliothek
Jakobstraße 12 (Hintereingang)
76726 Germersheim
E-Mail: [email protected]
Treffen: jeden vierten Samstag im Monat
14.00 – 17.00 Uhr
9
10
32 leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM
Müll und Ressourcen
Die Mülltrennung hat das Ziel, möglichst viele Stoffe
wiederzuverwerten. Übrig bleibt nur Müll, bei dem
keine Verwertung möglich ist. Dieser Restmüll wird in
großen Müllheizkraftwerken verbrannt, wobei Energie gewonnen wird.
Im Landkreis Germersheim wird der Müll wie
folgt getrennt:
●
●
●
●
●
Papier und Karton kommt in die grüne Papiertonne
Verpackungen aus Kunststoff, Verbundstoff (z.B.
Milchkarton, Fruchtsaftkarton) und Metall kommen
in den gelben Sack
Glas (z.B. Flaschenglas) kommt in die Glasbox
Biomüll (z.B. Speisereste) kommt in die Biotonne
Restmüll (z.B. Windeln, Zigaretten, kaputte Schuhe) kommt in die graue Tonne
WegWeiser
WegWeiser
leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 33
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
34 leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM
WegWeiser
WegWeiser
Religiöse Angebote
Die Internationalität unseres Landkreises spiegelt
sich unter anderem in der Vielfalt der vorhandenen
Religionsgemeinschaften wider. Es gibt Gemeinden
des christlichen, islamischen und jüdischen Glaubens. Sie gliedern sich in verschiedene Kulturzentren. Die Gemeinden decken zusammen mit nichtreligiösen Einrichtungen die Seelsorge ab.
Ditib Moschee Germersheim
Hans-Sachs-Str. 4, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 3750
E-Mail: [email protected]
leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 35
Einkaufen (Kleidung,
Möbel, Lebensmittel)
In Deutschland gibt es viele günstige Discounter und
etwas teurere Supermärkte, die beide sämtliche Produkte für den alltäglichen Bedarf anbieten. Außerdem gibt es zahlreiche Second-Hand-Shops. In vielen Städten gibt es auch kleinere internationale
Supermärkte. Wenn Sie ausschließlich halal essen,
finden Sie Fleisch und Süßigkeiten vor allem in türkischen und arabischen Supermärkten.
Islamischer Verein für Völkerverständigung
Germersheim e.V.
Lilienstr. 9, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 948671
E-Mail: [email protected]
Kath. Dekanat Germersheim
Regionalverwaltung Germersheim
Albrecht-Dürer-Str. 10, 76829 Landau
Telefon: 06341 / 2830044
E-Mail: [email protected]
2
3
Ditib Moschee Wörth
Bahnhofstr. 40, 76744 Wörth
Telefon: 07271 / 3541
Ditib Moschee Lustadt
Karl-Lehr Str. 24, 67363 Lustadt
Telefon: 06347 / 973954
1
4
Die wichtigsten Anlaufstellen, um sehr günstig an
Gebrauchsgüter des täglichen Lebens zu gelangen,
sind die Kleiderkammern und Sozialkaufhäuser, wo
Sie gebrauchte Kleidung, Geschirr und Möbel, aber
auch Sport- und Elektrogeräte sehr günstig kaufen
können. Die Tafeln in Deutschland sammeln „überschüssige“, aber qualitativ einwandfreie Lebensmittel und geben diese an Bedürftige weiter. Viele
ehrenamtliche Helfer, Spender und Sponsoren
machen es möglich. Für Neuaufnahmen der Lebensmittelempfänger gibt es bestimmte Anmeldezeiten.
Sobald Sie sich angemeldet haben, ist es für Sie
möglich, Lebensmittel während der Ausgabezeiten
zu erhalten. Bitte bringen Sie als Nachweis Ihren Ausweis bzw. Ihre BüMA mit.
5
6
7
Prot. Dekanat Germersheim
Hauptstraße 1, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 9499910
E-Mail: [email protected]
In Deutschland werden die Öffnungszeiten pro Bundesland gesetzlich geregelt. Meist öffnen die
Geschäfte zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr und
schließen zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr. Auch
die Feiertage unterscheiden sich in den Bundesländern.
8
9
10
36 leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM
Übersicht der sozialkaufhäuser und tafeln :
WegWeiser
Germersheimer Tafel e.V.
Caritas-Warenkorb Germersheim
(Kleider, Geschirr, Möbel)
(Lebensmittel mit Leistungsbescheid)
Waldstraße 15, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 9498499
E-Mail: [email protected]
Waldstraße 5e, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 973844-0
Öffnungszeiten:
Montag
09.00 – 17.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr
Mittwoch
09.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 17.00 Uhr
Freitag
09.00 –13.00 Uhr
Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Zeiten
fü̈r Anmeldung und Ausgabe!
Kinderschutzbund
Wörther Tafel e.V.
Kinderkleiderladen
(Kinderkleidung, Spielzeug, etc)
Waldstraße 5, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 8847
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag
09.30 – 11.30 Uhr
Mittwoch
15.00 – 18.00 Uhr
(Lebensmittel mit Leistungsbescheid)
In den Niederwiesen 7, 76744 Wörth
Telefon: 0173 2804310
E-Mail: [email protected]
DRK-Kleiderkammer –
„Allerlei für Jedermann“
Anmeldezeiten:
Mittwoch
10.00 – 11.30 Uhr
Ausgabezeiten:
Mittwoch
13.00 – 14.00 Uhr
Freitag
11.30 – 12.30 Uhr
Anmeldezeiten:
Mittwoch
10.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag 13.00 – 14.00 Uhr
Ausgabezeiten:
Mittwoch
ca. 11.30 – 13.00 Uhr
Donnerstag
ca. 13.00 – 14.15 Uhr
(Haushaltswaren, Kleider, Spielsachen mit Leistungsbescheid) Schwanenweg 7, 76744 Wörth
Telefon: 07271 / 3489
Mobil: 0176 31747626
ca. 14.15 – 15.15 Uhr
ca. 15.15 – Ende
Kleiderstube Bellheim
(Kleider mit Berechtigungsschein)
Hauptstraße 121, Bellheim
Öffnungszeiten:
Montag
15.00 – 17.00 Uhr
Freitag
11.00 – 16.00 Uhr
Zubringerbusse und nach
Gruppenzuteilung
ältere, gehbehinderte,
schwangere und kranke
Lebensmittelempfänger
Lebensmittelempfänger mit
Kindern
Lebensmittelempfänger
ohne Kinder
WegWeiser
Treffpunkte und
soziale Cafés
Das Leben in einer Gesellschaft braucht die Kommunikation. Der Austausch in der Gemeinschaft, in der
Nachbarschaft, mit Arbeitskollegen, mit Freunden und
Bekannten, in Schule und Kindergarten funktioniert nur,
wenn man sich verständigen kann. Dabei ist die
gemeinsame Sprache zwar eine entscheidende Hilfe,
aber nicht unbedingt die Voraussetzung für Kontakte
und interkulturelle Öffnung.
Ein Miteinander in Beruf, Wohnumfeld und Freizeit kann
nach anfänglichen Verständigungsschwierigkeiten zur
Integration beitragen und den Spracherwerb erleichtern. Die beste Möglichkeit für Kontaktaufnahmen bieten Vereine und Freizeitveranstaltungen, wie Stadtteilund Straßenfeste. Ehrenamtliches Engagement in Vereinen und Bürgerinitiativen bietet ebenfalls die Chance,
an gesellschaftlichen Prozessen und Ereignissen aktiv
mitzuwirken und Leute kennenzulernen.
leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 37
Übersicht der treffpunkte und sozialen cafés
Bistro International „Max und Moritz“
Rheinstraße 65
76870 Kandel
Telefon: 07275 / 4316
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Freitag 16.00 – 18.00 Uhr
1
2
Begegnungscafé
Centrum für Kunst und Kultur
Kuntzengasse 9
76761 Rülzheim
3
Café One World
Haus Interkultur
Fronte-Lamotte-Park
76726 Germersheim
Öffnungszeiten: Sonntag 12.00 – 16.00 Uhr
4
Café Bunt
Evangelisches Gemeindehaus
Parkring 10
76751 Jockgrim
Öffnungszeiten: Montag 16.00 – 18.00 Uhr
Informationen dazu erhalten Sie bei
Asylcafé
Evangelisches Gemeindehaus
Hauptstraße 32a
76872 Erlenbach
Ehrenamtsbörse
Silvia Kempf-Diehl
MGH Wörth
Ahornstr. 5
76744 Wörth am Rhein
Telefon 07271 / 86 22
E-Mail: [email protected]
Interkultureller Brunch
Mehrgenerationenhaus
Ottstraße 54
76744 Wörth
Informationen zu den Terminen finden Sie hier:
www.inku-woerth.de
Öffnungszeiten: 11.00 – 13.00 Uhr
Wenn Sie sich gerne mit Landsleuten, anderen Geflüchteten oder auch Einheimischen austauschen und neue
Leute kennenlernen möchten, so bieten sich dafür lokal
organisierte Treffpunkte und soziale Cafés an.
Netzwerk-Café
Evangelisches Gemeindehaus
Humboldtstraße 11
67360 Lingenfeld
Informationen zu den Terminen finden Sie hier:
www.kath-pfarrei-germersheim.de
Das Reparatur-Café
Seminarraum der Stadtbibliothek
Jakobstraße 12 (Hintereingang)
76726 Germersheim
Treffen:
jeden vierten Samstag im Monat 14.00 – 17.00 Uhr
5
6
7
8
9
10
AnsprecHpArtner DER STÄDTE UND VERBANDSGEMEINDEN
leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM
WegWeiser
Familie
Familien haben in Deutschland viele Vergünstigungen. Dazu gehören die
Familienmitversicherung und viele Ermäßigungen bei der Nutzung von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem haben Familien Anspruch
auf Beratung und Leistungen im Rahmen von Kinder-, Eltern- und Erziehungsgeld. In Rheinland-Pfalz ist zudem der Besuch von Kindertagesstätten kostenlos.
In diesem Kapitel finden Sie eine Übersicht von
Unterstützungsangeboten und Informationen für
Familien und Kinder. Außerdem gibt es viele Adressen zum Thema Frühe Hilfen, Schwangerschaft und
Kinderbetreuung.
Erste Ansprechpartner sind das Jugendamt der
Kreisverwaltung Germersheim und Ihr Familienbüro
vor Ort.(s.S. 9)
Kreisjugendamt Germersheim
Frau Michl
Telefon: 07274 / 53-432
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag
08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag
08.30 – 12.00 Uhr
Frühe Hilfen
Die Entscheidung für ein eigenes Kind ist ein Einschnitt ins eigene Leben und bedeutet eine große
Verantwortung. Es ist aber auch der Beginn einer
lebenslangen Bindung.
Beratung, Unterstützung und Hilfe in dieser Zeit
erhalten Sie durch Informationen und unsere Angebote rund um Schwangerschaft, Babys und Kleinkinder.
Im Kreis Germersheim gibt es hierzu das Netzwerk
Frühe Hilfen.
WegWeiser
Aile ebeleri zor durumda olan hamile
E
D\DQODUDDLOHOHUHDQQHOHUHYHELU\DúÕQD
ED\DQODUDDLOHOHUHDQQHOHUHYHELU\DúÕQD
NNDGDURODQEHEHNOHULQHHúOLNHGHU
DGDURODQEHEHNOHULQHHúOLNHGHU
fAmilie 39
Unterstützen, fördern,
motivieren
Frühe Hilfen im
Landkreis Germersheim
Des sages-femmes pour familles
DFFRPSDJQHQWGHVIHPPHVHWGHV¿OOHV
D
FFRPSDJQHQWGHVIHPPHVHWGHV¿OOHV
enceintes comme des familles et des
mères avec leurs enfants dans leur
première année de vie, se trouvant dans
GHVVLWXDWLRQVGLI¿FLOHV
G
HVVLWXDWLRQVGLI¿FLOHV
ɋɟɦɟɣɧɵɟɚɤɭɲɟɪɤɢɫɨɩɪɨɜɨɠɞɚɸɬ
ɋɟɦɟɣɧɵɟɚɤɭɲɟɪɤɢɫɨɩɪɨɜɨɠɞɚɸɬ
ɛɟɪɟɦɟɧɧɵɯɠɟɧɳɢɧɢɞɟɜɭɲɟɤ
ɛ
ɟɪɟɦɟɧɧɵɯɠɟɧɳɢɧɢɞɟɜɭɲɟɤ
ɦɚɬɟɪɟɣɫɝɨɞɨɜɚɥɵɦɪɟɛɺɧɤɨɦɢ
ɦ
ɚɬɟɪɟɣɫɝɨɞɨɜɚɥɵɦɪɟɛɺɧɤɨɦɢ
ɦɨɥɨɞɵɟɫɟɦɶɢɤɨɬɨɪɵɟɧɚɯɨɞɹɬɫɹɜ
ɦɨɥɨɞɵɟɫɟɦɶɢɤɨɬɨɪɵɟɧɚɯɨɞɹɬɫɹɜ
ɬɬɪɭɞɧɨɦɫɨɰɢɚɥɶɧɨɦɢɥɢɮɢɧɚɧɫɨɜɨɦ
ɪɭɞɧɨɦɫɨɰɢɚɥɶɧɨɦɢɥɢɮɢɧɚɧɫɨɜɨɦ
ɩɨɥɨɠɟɧɢɢ
ɩ
ɨɥɨɠɟɧɢɢ
Family Midwives (“Familienhebammen”)
assist pregnant girls and women in need,
families, mothers and their children during
WWKH¿UVW\HDURIWKHLUOLIH
KH¿UVW\HDURIWKHLUOLIH
1
2
Unterstützung für Mutter
Mutter,, Vater
Vater und
Kind von Geburt an
Haben Sie Fragen oder
möchten Sie Kontakt
aufnehmen?
3
Familienhebamme /
Familienkinderkr
ankenpflegerin
Familienkinderkrankenpflegerin
4
Kontakt / contact:
Jutta
Jutta Breichler
Breichler
Telefon:
T
elefon: 0170 / 7905825
E-Mail: [email protected]
5
Und die Familienhebamme?
Sie bekommen ein Baby?
Nach der Geburt
und neben dem Gefühl der Freude sind
Sie auch ein bisschen unsicher und
haben Fragen
wünschen Sie sich eine Ansprechpartnerin oder fühlen Sie sich vielleicht
überfordert mit der neuen Situation.
Schließlich gibt es viel Neues wie
In manchen Lebenssituationen ist
eine längerfristige Begleitung
hilfreich. Dies könnte der Fall sein,
wenn Sie
O Elternsein
O den Alltag mit dem Baby als besonders anstrengend empfinden.
O zu Veränderungen
in der Schwangerschaft
O zur Vorbereitung auf das Baby
O zu finanziellen Hilfen
O zur Wohnsituation
O zur Partnerschaft
und vielem mehr.
O Ernährung und Pflege des Babys
O Neuorganisation des Alltags mit
dem Kind
O körperliche Veränderungen
Bei diesen Fragen kann Ihnen eine
Hebamme zur Seite stehen.
Alle Hebammen und Familienhebammen / Familienkinderkrankenschwes[LYU\U[LYSPLNLUKLY:JO^LPNLWÅPJO[
Gut zu wissen…
Für die Zeit der Schwangerschaft und
des Wochenbettes hat jede Frau einen
gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe gegenüber Ihrer Krankenkasse.
6
7
O bei finanziellen Dingen
Unterstützung wünschen
O alleinerziehend sind
O persönliche Schwierigkeiten
haben
O oder aber nicht mehr wissen,
wie es weiter gehen soll.
Dafür bieten die „Frühe Hilfen“
im Landkreis kostenfrei Unterstützung durch die Familienhebammen bis zu einem Jahr
nach der Geburt an!
Familienkinderkrankenpflegerinnen sind ganz besonders
geeignet, wenn das Kind eine
Behinderung hat oder ältere
Geschwister in der Familie
leben, die auch besondere Hilfe
brauchen.
8
9
10
40 fAmilie
Schwangerschaft
Werdende Mütter stehen in Deutschland unter einem
besonderen Schutz und haben Anspruch auf Beratung, ärztliche Fürsorge und Unterstützung bei Neuanschaffungen für das Kind. Suchen Sie im Falle
einer Schwangerschaft immer zunächst einen Arzt
auf und lassen Sie dort die Vorsorgeuntersuchungen
durchführen. Sie erhalten dann einen Mutterpass,
der Sie als werdende Mutter ausweist und auch wichtige Informationen über Ihren Gesundheitszustand
und den Ihres Kindes enthält. Führen Sie den Mutterpass für eventuelle Notfälle stets mit sich. Melden Sie
die bevorstehende Geburt an Ihre Unterkunftsbetreuung. Diese prüft, ob für das Kind ausreichend
Platz in der Unterkunft vorhanden ist. Außerdem
bestellt sie ein Babybett und eine Wickelauflage.
WegWeiser
Die Kosten für notwendige Vorsorgeuntersuchungen
als auch Entbindungskosten und Betreuungskosten
nach der Entbindung durch eine Hebamme werden
übernommen. Ebenfalls übernommen werden Kosten für notwendige Vorsorgeuntersuchungen und
Impfungen der Kinder.
Erstausstattung
Schwangeren steht unter bestimmten Voraussetzungen, ein höheres Taschengeld zur Deckung des
Mehrbedarfs zu. Außerdem erhalten Sie bereits mit
Ihrem Mutterpass Schwangerschaftsbekleidung und
ab 6 Wochen vor der Geburt die Erstausstattung für
Ihr Kind. Ein Kinderbett und eine Wickelauflage
erhalten Sie in Ihrer Unterkunft. Nach der Geburt
erhalten Sie mit der Geburtsbescheinigung einen
Kinderwagen sowie 4 bis 6 Wochen nach der Geburt
Babykleidung und weitere Gebrauchsgegenstände
für Ihr Kind. Diese sind bei den zuständigen Stadt- /
Verbandsgemeindeverwaltungen (s.S. 2) zu beantragen.
Meldung ans Standesamt
Entbindung und Nachsorge
Ihr Gynäkologe vermittelt Sie an eine Entbindungsklinik. Fragen Sie dort nach der Entbindung nach einer
Hebamme für die Nachsorge in Ihrer Unterkunft. Falls
die Klinik keine Hebamme vermittelt, wenden Sie
sich an das Team der Frühen Hilfen. Von der Klinik
erhalten Sie eine Geburtsbescheinigung.
Im Kreisjugendamt steht Ihnen die Familienhebamme Jutta Breichler zur Verfügung.
Mobil: 0170 7905825
Das Netzwerk Kindeswohl und Kindergesundheit
wird von Annette Heck koordiniert.
Telefon: 07274 / 53-373
E-Mail: [email protected]
Neugeborene Kinder müssen dem Standesamt und
der Unterkunftsleitung gemeldet werden. Die Entbindungsklinik übernimmt die Anzeige der Geburt beim
Standesamt. Dort erhalten Sie mit Ihrem Ausweis, der
Geburtsbescheinigung der Klinik und, falls vorhanden, Ihrer Heiratsurkunde die (ggf. vorläufige)
Geburtsurkunde für Ihr Kind.
Bildgestützte Unterstützung
bei Gesundheitsthemen
Multilinguales Webportal ZANZU (www.zanzu.de)
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
in verschiedenen Sprachen, u.a. in Arabisch, Farsi,
Türkisch, Rumänisch, Russisch, Englisch.
Es dient als konkrete Arbeits- und Übersetzungshilfe
für die tägliche Beratungspraxis. Die Informationen
werden z.T. in Muttersprache angeboten und bieten
einen Wegweiser durch das deutsche Gesundheitsund Beratungssystem und liefert einen diskreten und
direkten Zugang zu Wissen (zum Lesen und Hören).
Themenspektrum: Gesundheit, Verhütung, Körperwissen, Schwangerschaft und Geburt und Rechte
und Gesetze in Deutschland.
WegWeiser
Kinderbetreuung
fAmilie 41
Beratung und Hilfe
1
Vor dem Schulbesuch, ab ca. ein Jahr, kann Ihr Kind
eine Kindertageseinrichtung besuchen. Hier kann Ihr
Kind Freundschaften schließen, im Umgang mit den
Betreuer/innen, Kindern und anderen Eltern die deutsche Sprache erlernen und neue Dinge entdecken.
Der Besuch einer Kindertagesstätte ist eine sehr
wichtige und gute Vorbereitung für die Schule. Ihnen
als Eltern gibt eine Kinderbetreuung die Möglichkeit,
einen Deutschkurs zu besuchen.
Die Liste der Kindertagesstätten im Kreis Germersheim finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung: www.kreis-germersheim.de
Kinder zu erziehen, ist keine leichte Aufgabe. Für
Eltern ist es deshalb wichtig, sich frühzeitig Rat und
Unterstützung zu holen, bei allgemeinen Erziehungsfragen, aber auch in schwierigen, belastenden Situationen.
Die im Landkreis Germersheim vorhandenen Beratungsstellen stehen Eltern zur Seite und helfen mit
ihren Angeboten bei der Bewältigung konkreter Probleme.
In jeder Verbandsgemeinde und den Städten Germersheim und Wörth gibt es Familienbüros, die Sie
in dieser Sache beraten können. Das Angebot ist
kostenfrei.
Schule
Für alle in Deutschland lebenden Kinder ab 6 Jahren
besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die
Pflicht, eine Schule zu besuchen. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Einschulung Ihrer Kinder
zu ermöglichen, möchten wir Sie bitten, folgende
Informationen zu beachten:
Schulanmeldung / Schulpflicht (6 – 16 Jahre)
In Deutschland gilt die allgemeine Schulpflicht für
Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren. Wenn Sie
schulpflichtige Kinder haben, melden Sie bitte so
bald wie möglich bei der Ausländerbehörde ihres
Wohnorts.
Beachten Sie bitte die Zuständigkeit bezüglich
der Schulen:
●
●
Die Grundschulen befinden sich in Trägerschaft
der jeweiligen Verbandsgemeinden.
Alle weiterführenden Schulen befinden sich in Trägerschaft des Landkreises.
Hilfreiche Links:
● Auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim finden Sie Informationen zu:
● Liste aller Schulen im Kreis Germersheim
● Mittagessen an weiterführenden Schulen
● Sozialfonds: Finanzielle Unterstützung im Rahmen
der Mittagsverpflegung
● Schulbuchausleihe
● Schülerbeförderung
2
3
4
Für junge Familien mit Babys und Kleinkindern empfiehlt sich der Wegweiser Frühe Hilfen und das
Team der Frühen Hilfen.
5
Mädchen und Frauen
6
Unter diesen Telefonnummern erreichen Sie Ihre
Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Germersheim, die Ihnen weitere Hilfen vermitteln können.
Landkreis Germersheim
Stadt Germersheim
Wörth
Bellheim
Jockgrim
Kandel
Lingenfeld
Rülzheim
07274 / 53 333
07274 / 960206
07271 / 131 111
07272 / 70 08334
072 71 / 599 148
0 72 75 / 960 104
0 63 44 / 509 255
0 72 72 / 7002 1019
7
8
9
10
42 fAmilie
Das Jugendamt
Das Jugendamt hilft, berät, schützt und fördert. Das
Jugendamt plant, organisiert und finanziert vor Ort
die zahlreichen Angeboten für junge Menschen und
ihre Familien. Familie ist eine Lebensaufgabe aller
Generationen. Das Jugendamt versteht sich als Partner seiner Familien. Wir verpflichten uns, Familien zu
unterstützen und zu stärken und ihre Lebensbedingungen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu verbessern. Wir wollen andere in ihrem Einsatz für Familien unterstützen.
Beratungstelefon des
Kreisjugendamtes Germersheim
Frau Patricia Michl
17er-Straße 1
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 53-432
E-Mail: [email protected]
WegWeiser
Frauenhäuser
Es gibt Wege aus der Gewalt und Chancen für eine
Zukunft ohne Gewalt.
In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 17 Frauenhäuser
für von Gewalt betroffene Fraue ab 18 Jahren und
ihre Kinder. Sie bieten Zuflucht und Unterstützung
sowie Information und Beratung. Frauenhäuser bieten Anonymität, Sicherheit und Schutz und orientieren sich am Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe.
Informationen zum Frauenhaus in Ihrer Nähe finden
Sie hier oder über Ihr Familienbüro und die Polizei.
Die Adressen der Frauenhäuser bleiben zum Schutz
der Betroffenen geheim. Nehmen Sie daher telefonisch Kontakt auf.
Frauenhaus Landau
Telefon: 06341 / 89 626
Mobil: 0170 834 1889
Frauenhaus Neustadt
Telefon: 06321 / 2603
Frauenhaus Speyer
Telefon: 06232 / 2 88 35
Hilfe bei Gewalt
InterventionsZentrum gegen Häusliche Gewalt
Südpfalz
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
Telefon: 06341 / 381922
Frauenzentrum Aradia
Telefon: 06341 / 83437
Weißer Ring
Telefon: 0151 55164623
Das InterventionsZentrum ist ein Sonderdezernat der
Staatsanwaltschaft Landau. Grundsätzlich wird bei
Vorgängen mit häuslicher Gewalt die Gerichtshilfe
(Sozialdienst der Justiz) eingeschaltet. Die Gerichtshilfe übernimmt hierbei die Rolle der Erstintervention
und auch der Clearingstelle. Auch Helfer erhalten
hier eine Erstberatung im Umgang mit diesem
Thema.
Nordring 15c, 76829 Landau
Telefon: 06341 / 3819-22 (Opferberatungsstelle)
Telefon: 06341 / 3819-13 (Täterarbeitseinrichtung)
E-Mail: [email protected]
WegWeiser
Suchdienst
Der Suchdienst hilft Menschen bei der weltweiten
Suche nach Angehörigen und berät in allen Fragen
der Familienzusammenführung.
Der Suchdienst ist eine Anlaufstelle für Menschen,
die aufgrund aktueller Kriege und bewaffneter Konflikte, Katastrophen, Aussiedlung, Flucht, Vertreibung und Migration nicht wissen, wo sich ihre Angehörigen befinden. Der Suchdienst unterstützt Menschen, die unfreiwillig voneinander getrennt und
dabei in unterschiedliche Länder verstreut wurden,
in ihrem Wunsch, wieder zusammen in einem Land
zu leben.
fAmilie 43
Unbegleitete
minderjährige
Ausländer
Minderjährige Ausländer, die ganz ohne Begleitung
nach Deutschland eingereist sind, werden dem
Jugendamt gemeldet. Dieses nimmt nach einem
Gespräch mit dem Minderjährigen eine Altersfeststellung vor, die entscheidet, ob der Minderjährige
durch das Jugendamt in Obhut genommen wird
oder als volljährig gilt.
Für Minderjährige, die zwar ohne ihre Eltern, aber im
Familienverband (z.B. mit Onkel oder Tante, mit Cousins oder mit älteren Geschwistern) eingereist sind,
gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder kann der volljährige Verwandte beim Familiengericht einen Antrag auf Vormundschaft stellen;
mit der Vormundschaft übernimmt der Verwandte die
volle Verantwortung für den Minderjährigen an Stelle
der Eltern.
Internationaler Suchdienst
Suchdienst beim Deutschen Roten Kreuz
www.drk-suchdienst.de
Internationaler Suchdienst
Red Cross / Red Crescent Soc.
www.familylinks.icrc.org
Oder der/die Verwandte kann das Erziehungsrecht
wahrnehmen, das ihm durch die Eltern formlos übertragen werden kann und sich auch aus dem entsprechenden und verantwortungsvollen Handeln der
Beteiligten ableitet. In beiden Fällen kann der Minderjährige im Familienverband verbleiben. Lehnt der
Verwandte beides ab oder stellt der Verbleib des
Mindesjährigen im Familienverband eine Gefährdung dar, so wird der Minderjährige wie ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer behandelt und vom
Jugendamt in Obhut genommen (siehe oben).
Ansprechpartner für unbegleitete minderjährige
Ausländer im Kreisjugendamt Germersheim erreichen Sie unter der E-Mail:
[email protected]
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
AnsprecHpArtner DER STÄDTE UND VERBANDSGEMEINDEN
fAmilie
WegWeiser
Arbeitsmarktzugang
Der Zugang zu Beschäftigungen für Flüchtlinge
hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Flüchtlinge mit
einer Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten, auf die Dauer der Erlaubnis befristeten
Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Auch Flüchtlinge, die über ein offizielles Bundeskontingent für syrische Flüchtlinge nach Deutschland
kommen, haben einen sofortigen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Anders ist das bei Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Diese haben nach ihrer
Registrierung drei Monate lang keinen Zugang zu
Beschäftigungen. Nach Ablauf dieser Frist hat der
Flüchtling die Möglichkeit zu arbeiten, muss sich
jedoch zunächst für die jeweilige Beschäftigung eine
Beschäftigungserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde einholen. Dazu muss der potenzielle
Arbeitgeber ein Formular mit den nötigen Eckdaten
bei der Ausländerbehörde abgeben.
Das Formular finden Sie unter :
www.arbeitsagentur.de. Geben Sie hierzu im Suchfeld „Stellenbeschreibung“ ein und klicken Sie auf
die PDF-Datei unter „Stellenbeschreibung zur Vorlage im Verfahren der Zulassung ausländischer Arbeitnehmer zum deutschen Arbeitsmarkt“
Der Antrag wird dann von der Ausländerbehörde an
die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet, die ihn
auf folgende Punkte prüft:
1.
Die Vorrangprüfung:
Gibt es Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, deutsche bzw. EU-Bürger oder ausländische Staatsbürger mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht die, in diesem Fall ein vorrangiges
Recht auf die Stelle hätten?
Die Vorrangprüfung entfällt bei Kontingentflüchtlingen und Flüchtlingen mit einem Hochschulabschluss, die die Voraussetzungen für
die Blaue Karte EU erfüllen oder bei Fachkräften
in den Berufen, die in der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit aufgelistet sind.
Nähere Infos zur Blauen Karte EU finden Sie unter
www.bamf.de → Migration nach Deutschland →
Arbeiten in Deutschland → Bürger eines Drittstaats → Blaue Karte EU
Die Positivliste finden Sie unter dem Pfad:
www.arbeitsagentur.de
→ Bürgerinnen und Bürger
→ Arbeit und Beruf
→ Arbeits-/ Jobsuche
→ Arbeit in Deutschland
→ Arbeitsmarktzulassung
→ Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt
→ PDF unter „Zusatzinformationen“
Auch nach einem 15-monatigen legalen Aufenthalt in
Deutschland ist eine Vorrangprüfung nicht mehr notwendig. Es ist lediglich die Genehmigung der Ausländerbehörde einzuholen.
2.
Die Beschäftigungsbedingungsprüfung:
Sind die Arbeitsbedingungen (z.B. Lohn,
Arbeitszeit etc.) gleichwertig mit denen von vergleichbaren deutschen Arbeitnehmern?
Nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland entfällt auch die Beschäftigungsbedingungsprüfung, und es ist lediglich die Genehmigung der
Ausländerbehörde einzuholen.
Gleiche Bedingungen gelten auch für Probebeschäftigungen.
Ausnahmen:
Bei bestimmten Praktika (s. Tabelle), Wissenschaftlern, Lehrkräften und Führungskräften ist eine
Genehmigung von der Bundesagentur für Arbeit
nicht erforderlich. Bei Flüchtlingen mit Duldung entfällt in diesem Fall die Wartefrist von 3 Monaten nach
Registrierung.
Leiharbeit/Zeitarbeit:
Die Prüfung der Bundesagentur für Arbeit bezieht
sich grundsätzlich auf einen konkreten Arbeitsplatz,
weshalb die Zustimmung bei Leiharbeit für Personen
mit Aufenthaltsgestattung und Duldung nach § 40
Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz grundsätzlich zu versagen war. Auf Beschluss des Koalitionsausschusses vom 06.09.2015 soll jedoch die Beschäftigung
als Leiharbeitnehmer für Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung vorübergehend ab dem
vierten Monat Aufenthalt ermöglicht werden. Bei
einem Antrag auf eine Stelle als Leiharbeiter erfolgt
keine Vorrangprüfung, sondern lediglich die
Beschäftigungsbedingungsprüfung.
WegWeiser
ArBeitsmArktzugAng 45
Schema für den Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen
Aufenthaltsstatus
Bis zum 3. Monat nach
Nach 3 Monaten
Nach 15 Monaten
Nach 4 Jahren
Registrierung
Aufenthalts-
Uneingeschränkter, aber
erlaubnis
befristeter Zugang zu Arbeit
Voraussetzungen für eine
Beschäftigungsaufnahme:
Kein Zugang zu Arbeit
Aufenthaltsgestattung
Ausnahmen:
1. Erlaubnis der
Ausländerbehörde
Beschäftigung ohne
Beschäftigungsaufnahme ohne
Vorrangprüfung oder
Vorrangprüfung möglich,
Beschäftigungsbedingungsprüfung, jedoch weiterhin mit
Kontingentflüchtlinge
2. Mit Vorrangprüfung*
jedoch mit Genehmigung der
(ohne Vorrangprüfung)
3. Mit Beschäftigungs-
Ausländerbehörde
1
2
Genehmigung der
bedingungsprüfung
Ausländerbehörde
3
Leiharbeit möglich
Voraussetzungen für eine
Kein Zugang zu Arbeit
Beschäftigungsaufnahme:
Ausnahmen:
1. Erlaubnis der
1. Bestimmte Praktika
Duldung
Ausländerbehörde
Beschäftigungsaufnahme ohne
Beschäftigung ohne
Vorrangprüfung möglich,
Vorrangprüfung oder
jedoch mit Genehmigung der
Beschäftigungsbedingungs-
Ausländerbehörde
prüfung, jedoch weiterhin mit
2. Wissenschaftler
2. Mit Vorrangprüfung*
3. Lehrkräfte
3. Mit Beschäftigungs-
Genehmigung der
bedingungsprüfung
Ausländerbehörde
4. Führungskräfte
4
Leiharbeit möglich
*Vorrangprüfung
*Vorrangprüfung entfällt bei:entfällt bei:
1. Flüchtlingen, die die Voraussetzungen für den Besitz einer Blauen Karte EU erfüllen
2. Fachkräften in sogenannten Engpassberufen nach der Positivliste der Arbeitsagentur
3. Kontingentflüchtlingen
15 Monate nach Registrierung in Deutschland dürfen
Asylbewerber und Geduldete ohne weitere Einschränkung in Zeitarbeit beschäftigt werden.
1.
2.
Eignungsfeststellung:
Möchte sich ein Arbeitgeber ein Bild darüber
machen, ob ein Asylbewerber oder Geduldeter die
grundsätzliche Eignung für eine Arbeitsstelle aufweist, kann dies im Rahmen einer durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderten Maßnahme nach
§ 45 SGB III erfolgen. Es handelt sich dabei um eine
zweckbezogene Maßnahme mit dem Ziel der Feststellung der grundsätzlichen berufsfachlichen Eignung für den Zielberuf und der Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Diese betriebliche Maßnahme darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Teilnehmer/innen einer solchen Eignungsfeststellung dürfen keine Arbeitsleistung verrichten, die üblicherweise nur gegen Entgelt
erbracht wird. Sie dürfen auch nicht in die Arbeitsorganisation des Betriebes eingegliedert und der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterworfen sein.
Für Tätigkeiten im Rahmen einer Maßnahme nach
§ 45 SGB III ist keine Zustimmung der BA erforderlich.
Beschäftigungsverbot:
Unter bestimmten Umständen kann einem Flüchtling
die Genehmigung zu einer Beschäftigungsaufnahme untersagt werden. Diese sind:
Flüchtlinge, die dazu verpflichtet sind, in einer
Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (Residenzpflicht).
Geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber (mit
einer BüMA – Bescheinigung über die Meldung
als Asylsuchender) aus sicheren Herkunftsstaaten, die ihren Antrag auf Asyl nach dem
31.08.2015 gestellt haben. Ausnahmen hierzu
sind Flüchtlinge aus den Westbalkanländern
(Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo,
Mazedonien, Montenegro und Serbien). Diese
können unter zwei Bedingungen weiterhin eine
Beschäftigung aufnehmen:
a. Ein bestimmtes Arbeits- bzw. Ausbildungsangebot muss vorliegen, das von der Ausländerbehörde geprüft wird (s. oben – Vorrangprüfung und Beschäftigungsbedingungsprüfung).
b. Der Flüchtling muss ein Visum mit entsprechendem Aufenthaltszweck haben, den er in
seinem Herkunftsstaat von einer deutschen
Auslandsvertretung erhalten hat. Desweiteren darf der Antragsteller in den letzten zwei
Jahren vor seinem Antrag auf Visum keinerlei
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben. Letzteres gilt
nicht für Flüchtlinge, die Leistungen nach
dem 01.01.2015 bis spätestens zum
24.10.2015 bezogen haben und umgehend
abgereist sind.
5
6
7
8
9
10
46 ArBeitsmArktzugAng
Info zur Residenzpflicht:
„Die sog. Residenzpflicht, also die behördliche
Auflage, nach der sich Asylbewerber und Geduldete nur in ihrem zugewiesenen Aufenthaltsbereich bewegen dürfen, wird ab dem vierten Monat
nach Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet abgeschafft. Bei Straftätern und Personen, bei denen
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
bekannt geworden sind oder bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen konkret bevorstehen, kann eine Residenzpflicht wieder angeordnet werden.“
(www.bmi.bund.de)
3.
4.
Die Ausnahmeregelung hat eine Gültigkeitsdauer von 2016 bis 2020.
Geduldete Flüchtlinge, die durch z.B. Identitätstäuschung und falsche Angaben ihr Abschiebungshindernis selbst bewirkt haben.
Bei unerlaubter Arbeitsvermittlung oder Anwerbung
Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Ausfüllhilfen in verschiedenen Sprachen:
www.arbeitsagentur.de
→ ganz unten auf der Seite: Ausschreibungen-Formulare-Veröffentlichungen
→ Merkblätter
→ ganz unten unter „Zusatzinformationen“: Übersetzungen
Ansprechpartner
Projekt „InProcedere –
Bleiberecht durch Arbeit 2.0“
● Beratung zur Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Flüchtlingen
● Vermittlung in Sprachkurse
● Beratung
zur Anerkennung ausländischer
Abschlüsse
Kreisverwaltung Germersheim
Leitstelle für Integration
Frau Sümeyye Özmen
17er Straße 1
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 53 – 487
E-Mail: [email protected]
Ausländerbehörde Germersheim
Frau Jessica Thomas
17er Straße 1
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 53 - 321
E-Mail: [email protected]
WegWeiser
Projekt „Beschäftigungspilot“ – ProfeS Gesellschaft für Bildung und Kommunikation mbH
● Gewinnung arbeits- bzw. ausbildungsfähiger
Flüchtlinge und deren Heranführung an den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
● Kompetenzerfassung zur Feststellung der schulischen und/ oder beruflichen Qualifikation
● Zuführung zur Bundesagentur für Arbeit
Frau Marita Schunder
Bismarckstraße 4, 1. OG
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 500 - 4275
E-Mail: [email protected]
Jobcenter Landkreis Germersheim
Waldstr. 13
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 7011 - 0
E-Mail: [email protected]
Agentur für Arbeit Germersheim
Josef-Probst-Str. 24
76726 Germersheim
Telefon: 0800 / 4 5555 - 00
Jugendmigrationsdienst (JMD) Germersheim
(IB – Internationaler Bund)
● Berufsorientierung und Bewerbertraining
Herr Joachim Petermann und
Frau Marina Halilovic
Glacisstraße 9
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 70 25 - 35
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
AWA - ProfeS Gesellschaft für Bildung
und Kommunikation mbH
● Begleitung beim beruflichen Einstieg
● Beratung zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
● Unterstützung bei der Suche von Ausbildungsstellen
Herr Sascha Imler und
Frau Edeltraud Wiegel
Rudolf-von-Habsburg-Str. 2
76726 Germersheim
Telefon: 06341 / 14 14 - 433
E-Mail: [email protected]
WegWeiser
Infos zu Beschäftigung und Praktika bei
Asylbewerbern und Geduldeten:
Zentrale Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit
Telefon: 0228 / 713 - 2000
Kontaktdaten und Infos zu regionalen Zuständigkeiten der Gruppen:
www.arbeitsagentur.de/arbeitsmarktzulassung
Unter www.workeer.de finden Sie eine Online-Jobbörse für Flüchtlinge und Arbeitgeber, die Flüchtlinge einstellen wollen.
Anerkennung ausländischer Berufs- bzw.
Bildungsabschlüsse
ArBeitsmArktzugAng 47
4.
Falls vorhanden: Beglaubigte Kopie der Nachweise über eventuelle Weiterbildungen oder
Umschulungen
5. Evtl. Lebenslauf
6. Nachweis über Arbeitsabsichten, wie z.B. Kontaktaufnahme zu potenziellen zukünftigen
Arbeitgebern.
Je nach Beruf können weitere Unterlagen für die
Antragstellung erforderlich sein, wie z.B. Führungszeugnis oder Nachweis über die gesundheitliche
Eignung. Auch die geforderten Sprachkenntnisse
unterscheiden sich je nach Beruf und Antragstelle.
Das Fehlen eines oder einiger der genannten Dokumente verzögert zwar das Verfahren, ist jedoch kein
Ausschlussgrund.
●
●
Seit dem Erlass des Anerkennungsgesetzes 2012
hat jeder mit einer ausländischen Berufsausbildung
die Möglichkeit, seine ausländischen Qualifikationen
anerkennen zu lassen. Das Recht auf ein Anerkennungsverfahren ist nicht vom Aufenthaltsstatus des
Flüchtlings abhängig. Eine Anerkennung des Bildungsabschlusses ist nur für die Ausübung der
sogenannten reglementierten Berufe notwendig.
Bei der Anerkennungsprüfung des Abschlusses
werden die ausländischen Unterlagen auf ihre
Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen
geprüft. Bei der Prüfung werden Kriterien wie die
Dauer der Ausbildung und Berufserfahrung berücksichtigt. Je nach Berufs- oder Schulabschluss sind
für die Anerkennungsverfahren unterschiedliche
Stellen zuständig. Auf der Informationsseite
www.anerkennung-in-deutschland.de finden Sie
einen „Anerkennungsfinder“, über den Sie die
zuständige Stelle für Ihren Antrag auf Anerkennung
suchen können.
Die Formulare für einen Antrag auf Anerkennung
variieren je nach Beruf und Antragstelle. Auf der
Homepage der jeweiligen Stellen sind meist die
Unterlagen zum Download verfügbar.
Folgende Unterlagen sind für eine Antragstellung
erforderlich (in deutscher Sprache):
1. Eine beglaubigte Kopie des Identitätsnachweises (hier reicht auch die BüMA)
2. Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
mit Informationen über die Dauer und Inhalte
der Ausbildung
3. Falls vorhanden: Beglaubigte Kopie der
Arbeitszeugnisse, aus denen die Berufserfahrungen ersichtlich werden
Informationen zu ausländischen Berufssystemen finden Sie auf dem Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
www.bq-portal.de
Weitere Informationen zum Thema „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ auch
unter: www.bmbf.de
→ Bildung
→ Anerkennung und Integration
→ Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer (IHK) Fosa
● Zentrale für die Anerkennung von beruflichen
Abschlüssen bei IHK-Berufen
Ulmenstr. 52
90443 Nürnberg
Telefon: 0911 / 8150 - 60
E-Mail: [email protected]
Web: www.ihk-fosa.de
Industrie- und Handelskammer (IHK) Landau
Anerkennungsberatung
Im Grein 5
76829 Landau
Telefon: 06341 / 971 - 2510
E-Mail: [email protected]
●
ProfeS Gesellschaft für
Bildung und Kommunikation mbH
● Anerkennungsberatung
Frau Böckmann
Max-von-Laue-Straße 3
76829 Landau
Telefon: 06341 / 14 14 43 - 4
Web: www.profes-gmbh.eu
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
48 ArBeitsmArktzugAng
Projekt „IQ Landesnetzwerk Rheinland Pfalz“
● Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung –
auch telefonisch
Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.
Augustinerstraße 64-66
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 906 18 - 10
Web: www.rheinland-pfalz.netzwerk-iq.de
Herr Hans Peter Frühauf
E-Mail: [email protected]
Frau Ulrike Pingel
E-Mail: [email protected]
Frau Dr. Eva Stauf
E-Mail: [email protected]
Landesamt für Soziales,
Jugend und Versorgung Landau
Herr Claus Pfaffmann
Reiterstraße 16
76829 Landau
Telefon: 06341 / 26 - 459
E-Mail: [email protected]
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Frau Stefanie Heß
Kurfürstliches Palais
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Telefon: 0651/ 9494-949
E-Mail: [email protected]
Ausbildung
Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis haben, wie
auch beim Arbeitsmarkt, uneingeschränkten
Zugang zu Ausbildungen. Bei Flüchtlingen mit einer
Duldung oder Aufenthaltsgestattung ist zunächst
eine Genehmigung von der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen.
Asylbewerber mit einer BüMA ist eine Ausbildungsaufnahme erst drei Monate nach Registrierung möglich. Auch hier muss der Antrag auf eine Ausbildung
zunächst von der Ausländerbehörde genehmigt werden.
Tritt ein Flüchtling seine Ausbildung vor Vollendung
seines 21. Lebensjahres an, so kann er diese auch im
Falle einer Ablehnung seines Asylantrags abschließen. Er erhält für die Dauer seiner Ausbildung eine
sogenannte „Ermessensduldung“, die immer jeweils
um ein Jahr verlängert wird, wenn damit zu rechnen
ist, dass der Geflüchtete seine Ausbildung in angemessener Zeit abschließen wird. Nach Abschluss
der Ausbildung besteht für den Flüchtling die Chan-
WegWeiser
ce auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Ausnahme:
Letztere Regelung gilt nicht für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten.
Fördermöglichkeiten:
Ausbildungen von Flüchtlingen können auf zwei
Arten gefördert werden:
1. Nach 15 Monaten Aufenthalt können Flüchtlinge
mit Duldung durch die ausbildungsbegleitende
Hilfe (abH) der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden
2. Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis können Hilfen über die von der Bundesagentur für Arbeit
geförderte Qualifizierungsmaßnahme „Einstiegsqualifizierung (EQ)“ nach § 54a SGB III
beantragen.
Bei Zustimmung der Ausländerbehörde und
nach dreimonatigem legalem Aufenthalt in
Deutschland haben auch Geduldete und
Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung bei
Erfüllung der Fördervoraussetzungen die Möglichkeit, über diese Maßnahme gefördert zu werden.
Dabei können Betriebe Ausbildungsinteressenten an eine Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen, wenn sie aktuell noch nicht in vollem
Umfang für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind.
Diese Maßnahme bietet die Gelegenheit, berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen sowie
Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten im täglichen
Arbeitsprozess zu beobachten. Voraussetzung
ist der Abschluss eines Vertragsverhältnisses im
Sinne des § 26 BBiG, in dem insbesondere die
Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme definiert
sowie die Kündigungsfrist und Vergütung festgelegt werden.
3.
Junge Flüchtlinge, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen, können seit Januar
2016 bereits 15 Monate nach ihrer Registrierung
BAfög beantragen.
Verschiedene Info-Flyer zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen finden Sie unter
www.arbeitsagentur.de, indem Sie im Suchfeld
nach abH suchen.
WegWeiser
Informationen zur EQ:
„Eine Qualifizierungsmaßnahme vor der Ausbildung? Auch das ist möglich: Betriebe können
junge Menschen im Rahmen einer EQ an eine
Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen. Falls ein
Betrieb noch nicht oder längere Zeit nicht mehr
ausgebildet hat, ermöglicht ihm die EQ einen
(Wieder-) Einstieg in die betriebliche Ausbildung.“
(www.arbeitsagentur.de)
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten von
Ausbildungen der Bundesagentur für Arbeit finden
Sie unter: www.arbeitsagentur.de
→ Unternehmen → Arbeitskräftebedarf → Beschäftigung → Geflüchtete Menschen → Finanzielle Unterstützung
Eine betriebliche Ausbildung können Asylbewerber
und Flüchtlinge ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit beginnen.
Mit der aktuellen, am 29.07.2015 beschlossenen
Änderung der BeschV wird geregelt, dass auch für
mindestlohnfreie Einstiegsqualifizierungen nach § 22
Abs. 1 Nr. 4 MiLoG bei Asylbewerbern und Geduldeten zukünftig keine Zustimmung der Bundesagentur
für Arbeit mehr erforderlich ist.
Studienmöglichkeiten: Informationen zu Studienmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch finden Sie unter
www.studium-fluechtlinge-rlp.de. Online-Kurse für
studieninteressierte Flüchtlinge finden Sie unter
www.kiron.university
Ansprechpartner
„Netzwerk Jugendberufshilfe“
● Ausbildungspaten
● Jugendscout
● Jugendberufsagentur
E-Mail: [email protected]
Industrie- und Handelskammer (IHK) Landau
● Ansprechpartner für Betriebe die Flüchtlinge einstellen wollen
Herr Markus Falkner
Im Grein 5
76829 Landau
Telefon: 06341 / 971-2581
E-Mail: [email protected]
ArBeitsmArktzugAng 49
Projekt „Flüchtlingsnetzwerker“
der Handwerkskammer RLP
● Ausbildungsberatung
● Vermittlung in Ausbildungen, Praktika und Berufe
● Coaching für Unternehmen, die Flüchtlinge engagieren möchten
● Interkulturelle Beratung für Unternehmen
Frau Simone Brandt
Am Altenhof 15
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 / 3677-216
E-Mail: [email protected]
Jugendmigrationsdienst (JMD) Germersheim
(IB – Internationaler Bund)
● Berufsorientierung und Bewerbertraining
Herr Joachim Petermann
Frau Marina Halilovic
Glacisstraße 9
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 70 25 -35
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule
(Caritas Speyer)
● Beratung zum Thema Studium und akademische
Berufstätigkeit
Frau Jutta Hofmann
Telefon: 0621 / 59 80 225
E-Mail: [email protected]
Projekt „Fit für Grüne Berufe für Flüchtlinge“ –
ProfeS GmbH in Zusammenarbeit mit dem Maschinen- und Betriebshilfsring (MBR) Südpfalz e.V.
● Fachpraxis und Basisqualifizierung einschließlich
Spracherwerb
● Bedarfs- und Situationsanalyse für einen individuellen Förderplan
● Unterricht in den allgemeinen Schulfächern
● Vorstellung der grünen Berufe der Sonderkulturregion Südpfalz
ProfeS GmbH
Max-von-Laue-Straße 3
76829 Landau
Telefon: 06341 / 14 14 43-0
E-Mail: [email protected]
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
50 ArBeitsmArktzugAng
Praktikum
Um als Flüchtling in Deutschland ein Praktikum ausüben zu dürfen, ist ebenfalls eine Beschäftigungserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen. Keiner Zustimmung der Bundesagentur für
Arbeit bedürfen Praktika zu Weiterbildungszwecken,
wie z.B. im schulischen Kontext, während des Studiums oder im Rahmen von EU-geförderten Programmen sowie zur Berufsorientierung mit Blick auf eine
Ausbildung. Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten Zugang zu
einem Praktikumsplatz.
Je nach Art des Praktikums sind unterschiedliche
Bestimmungen für Geduldete und Asylbewerber zu
beachten:
1.
2.
Hospitation: Um Hospitanten handelt es sich
bei solchen Personen, die ohne Eingliederung
in den Betriebsablauf lediglich als „Gast“
Kenntnisse über den betrieblichen Ablauf
erlangen wollen, ohne dabei Arbeitsleistungen
von wirtschaftlichem Wert zu verrichten. Eine
Hospitation stellt keine Beschäftigung im Sinne
des § 7 SGB IV dar. Daher ist für eine Hospitation keine Genehmigung der Ausländerbehörde
und auch keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich (§ 4 Abs. 3 i.V.m. §2
Abs. 2 AufenthG). Eine Höchstdauer für eine
Hospitation ist nicht festgeschrieben.
Praktikum zur Berufsorientierung: Haben
Asylbewerber oder Geduldete noch keine
abgeschlossene Berufsausbildung und streben sie in Deutschland die Aufnahme einer
Ausbildung an, haben sie die Möglichkeit, ein
Berufsorientierungspraktikum in einem Betrieb
zu absolvieren. Voraussetzung ist, dass die
betriebliche Tätigkeit einen Bezug zu der angestrebten Berufsausbildung aufweist. Die Dauer
des Berufsorientierungspraktikums darf maximal drei Monate betragen. Für das Praktikum ist
zwar die Genehmigung der Ausländerbehörde
erforderlich, jedoch nicht die Zustimmung der
Bundesagentur für Arbeit. Praktika zur Berufsorientierung für die Dauer von bis zu drei Monaten unterliegen nicht dem gesetzlichen Mindestlohn. Dauert das Praktikum länger als drei
Monate, so ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Das Praktikum ist
mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.
Die Wartefrist für Geduldete und Asylbewerber
beträgt in diesem Fall drei Monate nach Registrierung.
WegWeiser
3.
Probebeschäftigung / Schnupperpraktikum:
Bei einer Probebeschäftigung üben Asylsuchende oder Geduldete vorübergehend eine
betriebliche Tätigkeit zur Feststellung ihrer Eignung für eine längerfristige Beschäftigung aus.
Für eine Probebeschäftigung ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Das Praktikum ist mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.
4.
Praktikum zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses: Hat ein Asylbewerber oder Geduldeter einen ausländischen
Berufsabschluss, der in Deutschland (noch)
nicht anerkannt ist, so kann er mit Zustimmung
der Bundesagentur für Arbeit eine befristete
praktische Tätigkeit ausüben, vorausgesetzt
das Praktikum ist erforderlich für die Feststellung
der Gleichwertigkeit des ausländischen
Abschlusses oder für die Erlangung einer
Berufserlaubnis.
5.
Praktikum zur Einstiegsqualifizierung: Flüchtlinge, die noch nicht für eine Ausbildung geeignet sind – auf Grund von z.B. Sprachdefiziten –
können im Rahmen der von der Bundesagentur
für Arbeit geförderten Qualifizierungsmaßnahme
ein Praktikum in einem Betrieb aufnehmen. Ziel
eines solchen Praktikums ist es, den Auszubildenden für die Aufnahme einer Ausbildung im
Betrieb zu qualifizieren. Die Maßnahme wird von
der Bundesagentur für Arbeit für einen Praktikumszeitraum von sechs bis zwölf Monaten mit
einem monatlichen Zuschuss bis zu einer Höhe
von 216 € gefördert. Der Antrag auf Förderung
muss vor Beginn der Einstiegsqualifizierung bei
der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter gestellt werden. Voraussetzungen für eine
Förderung sind der Abschluss eines Vertrages,
in dem Inhalte der Maßnahme und die Vergütung
festgehalten werden.
6.
Ausbildungsbegleitende Praktika: Hierbei
handelt es sich um freiwillige Praktika, die während einer schulischen Berufs- oder Hochschulausbildung ausgeübt werden. Ziel des Praktikums ist es, die in der Schule erlernten Fähigkeiten praktisch auszuführen. Bei Praktika mit einer
Dauer von bis zu drei Monaten ist bei Geduldeten und Asylsuchenden lediglich die Gestattung
der Ausländerbehörde einzuholen. Ausbildungsbegleitende Praktika, die länger als drei
Monate dauern, bedürfen darüberhinaus der
Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit und sind
mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.
WegWeiser
ArBeitsmArktzugAng 51
Schema: Zugang zu Praktika
Aufenthaltsstatus
Bis zum 3. Monat nach
Nach 3 Monaten
1
Registrierung
2
Uneingeschränkter Zugang zu
Aufenthalts-
Praktika nach Erhalt der
erlaubnis
Arbeitserlaubnis von der
Ausländerbehörde
3
Erlaubnis für ein Praktikum nach
Asylsuchende
Nur Praktika im schulischen
Einholen der Praktikumserlaubnis
Kontext
bei der Ausländerbehörde
4
Erlaubnis für ein Praktikum (max.
Zugang zu Praktika für einen
Aufenthaltsgestattung und
3 Monate) nach Einholen der
längeren Zeitraum als drei
Duldung
Praktikumserlaubnis bei der
Monate. Zustimmung der
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde und der
5
Bundesagentur für Arbeit sind
einzuholen.
6
7
8
9
10
AnsprecHpArtner DER STÄDTE UND VERBANDSGEMEINDEN ArBeitsmArktzugAng VON FLÜCHTLINGEN
WegWeiser
Weitere Informationen
für Helfer
Herzlichen Dank, dass Sie sich bereit erklärt haben,
Asylsuchenden zu helfen. Immer wieder stellt sich
die Frage, was kann ich als Ehrenamtlicher tun, um
mich in der Arbeit für und mit Asylbewerbern einzubringen. Setzen Sie bei Ihren eigenen Fähigkeiten
und Stärken an, seien diese nun handwerklicher,
sprachlicher, organisatorischer, sportlicher oder
kommunikativer Natur.
Grundsätzliche Hinweise für Helfer
Beachten Sie Ihre eigenen Grenzen! Sie bestimmen
selbst, was Sie leisten können, wollen und wie viel
Zeit Sie bereit sind, zur Verfü gung zu stellen, ohne
sich, Ihre Familie, Ihre Hobbys und Gesundheit zu
gefährden.
Es kann sehr nervenaufreibend und manchmal
bedrü ckend sein, sich in der Flü chtlingsarbeit zu
engagieren. Sorgen Sie sich deshalb um sich selbst.
Seien Sie behutsam im Kontakt mit Asylbewerbern.
Zeigen Sie Interesse, aber fragen Sie sie nicht aus.
Einige Flü chtlinge haben traumatische, lebensbedrohliche Erlebnisse durchlitten und können und wollen nicht damit konfrontiert werden. Andere Asylbegehrenden haben wiederum ein ausgeprägtes
Redebedü rfnis und ü berhäufen Sie vielleicht mit
ihren Erfahrungsberichten. Setzen Sie Ihre Grenzen,
schü tzen Sie sich, suchen Sie Entlastung und Ausgleich, z.B. im Gespräch mit anderen Ehrenamtlichen.
Muss eine Person oder Familie das Land wieder verlassen, so ist das nicht Ihr Fehler! Seien Sie sich stets
der Tatsache bewusst, dass manche der Ihnen so
lieb gewonnenen Nachbarn, Mitmenschen, Freunde
das Land wieder verlassen mü ssen.
Aber gerade deshalb brauchen diese Menschen Ihre
Unterstützung und Ihr Wohlwollen.
Grenzen der ehrenamtlichen Arbeit
Was Sie nicht übernehmen sollten:
Auch wenn Sie sich im Laufe Ihrer Tätigkeit als Ehrenamtlicher ein enormes Fachwissen angeeignet
haben sollten: Übernehmen Sie keine Rechtsberatung. Stellen Sie Entscheidungen des Bundesamtes,
der Ausländerbehörde, von Anwälten oder anderen
involvierten Hauptamtlichen nicht in Frage, sondern
setzen Sie sich im Zweifelsfalle immer mit einer Beratungsstelle in Verbindung.
Rufen Sie nicht direkt beim Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) oder einer Außenstelle an,
sondern überlassen Sie das den beratenden Fachinstitutionen. Stellen Sie bitte auch keine medizinischen oder psychologischen Diagnosen oder Empfehlungen, sondern überlassen Sie dies Fachärzten.
Gruppen und Initiativen
Hier finden Sie Links und Adressen zu übergeordneten Verbänden, Gruppen und Initiativen (ohne
Anspruch auf Vollständigkeit; Stand 18.02.2016)
Bundesweit
Amnesty International
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Zinnowitzer Straße 8
10115 Berlin
Web: www.amnesty.de
PRO ASYL e.V.
(Gesetze, Leitfäden, Kontakt zu Rechtsanwälten,
telefonische Erste-Hilfe-Beratung etc.)
PRO ASYL
Postfach 16 06 24
60069 Frankfurt/M.
E-Mail: [email protected]
Web: www.proasyl.de/
WegWeiser
Weitere informAtionen FÜR HELFER 53
UNHCR
(Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen)
UNHCR-Vertretung in Deutschland
Zimmerstr. 79/80
D-10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 202 202 0
E-Mail: [email protected]
Web: www.unhcr.de
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg
Bürgerservice
Telefon: 0911/ 943-6390
Mo-Fr: 09.00-13.00 Uhr
Web: www.bamf.de
Flüchtlingsrat Berlin
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Georgenkirchstr. 69-70
10249 Berlin
Telefon: 0 30 / 243 4457 62
E-Mail: [email protected]
Web: www.fluechtlingsrat-berlin.de
Bundesregierung: Die Beauftragte für Migration,
Flüchtlinge und Integration
Telefon: 0 30 / 18400-1640
E-Mail: [email protected]
Web: www.bundesregierung.de
Informationsverbund Asyl und Migration
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
E-Mail: [email protected]
Web: www.asyl.net/
Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz
Vernetzungsarbeit:
Koordination verschiedener Organisationen & Vertretung in Ausschüssen, Lobbyarbeit für Flüchtlinge,
Informationen, Tagungen/Fortbildungen etc.
DGB Bildungswerk
DGB Bildungswerk e.V.
Bereich Migration & Gleichberechtigung
Hans-Böckler-Str. 39
40476 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 4301 151
E-Mail: [email protected]
Web: www.migration-online.de
Pfarramt für Ausländerbeirat
Pfarramt für Ausländerarbeit Bad Kreuznach
Kirchenkreis an Nahe und Glan
Pfarrer Siegfried Pick
Kurhausstraße 8
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671 / 845915 – 2
E-Mail: [email protected]
Web: www.auslaenderpfarramt.de
Save me (Aufnahme von Flüchtlingen über
Resettlement-Programm)
Förderverein PRO ASYL e.V.
Postfach 160624
60069 Frankfurt/M.
Telefon: 0 69 / 24 23 14 20
Mo-Fr: 10.00-12.00 und 14.00-16.00
E-Mail: [email protected]
Web: www.save-me-kampagne.de
1
2
3
in rheinland-pfalz
Kurhausstr. 8
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671 / 84 59 15-2
E-Mail: [email protected]
Web: www.wp.asyl-rlp.org
Ministerium für Integration, Familie, Kinder,
Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-0
E-Mail: [email protected]
Web: www.mifkjf.rlp.de
4
5
6
7
regional
8
9
10
54 Weitere informAtionen FÜR HELFER
Helfen im Kreis
Germersheim
WegWeiser
Studierendeninitiative Crossboarders e.V.
E-Mail: [email protected]
Netzwerk Asyl der Kath. Projektpfarrei
Klosterstraße 13 A, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 2750
E-Mail: [email protected]
Falls Sie sich im Landkreis Germersheim im Bereich
Flüchtlingshilfe engagieren möchten, finden Sie auf
dieser Seite mögliche Kontakte direkt in Ihrer Nähe.
Außerdem können Ihnen die Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen dabei weiterhelfen.
stadt Wörth
stadt germersheim
Stadtverwaltung Wörth am Rhein
Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein
Telefon: 07271 / 131-0
E-Mail: [email protected]
Stadtverwaltung Germersheim
Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 960-0
E-Mail: [email protected]
Internationaler Kulturverein Wörth e.V.
Herr Metin Instabullu
Richard-Wagner-Str. 23, 76744 Wörth am Rhein
Telefon: 07271 / 8461
E-Mail: [email protected]
Interkulturelle Freiwilligen- und Ehrenamtsbörse
Paradeplatz 10, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 94 997-13
E-Mail: [email protected]
Wörther Tafel e.V.
In den Niederwiesen 7, 76744 Wörth
Mobil: 0173 2804310
E-Mail: [email protected]
Caritas-Warenkorb Germersheim
Waldstraße 5e, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 973844-0
E-Mail: [email protected]
DRK-Kleiderkammer – „Allerlei für Jedermann”
Schwanenweg 7, 76744 Wörth
Telefon: 07271 / 3489
Mobil: 0176 31747626
Kinderschutzbund
Kinderkleiderladen
Waldstraße 5,
76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 8847
E-Mail: [email protected]
Verbandsgemeinde Bellheim
Germersheimer Tafel e.V. (Lebensmittel)
Waldstraße 15, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 9498499
E-Mail: [email protected]
Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim
Schubertstraße 18, 76756 Bellheim
Telefon: 07272 / 7008-0
E-Mail: [email protected]
Interkultur Germersheim e. V.
Das Haus Interkultur
Reduitstraße im Lamotte-Park, 76726 Germersheim
Mobil: 0179 51 75 329
E-Mail: [email protected]
Helferkreis Asyl und Integration
Schubertstraße 18, 76756 Bellheim
Herr David Emling
Telefon: 07272 / 7008-112
E-Mail: [email protected]
WegWeiser
Helferkreis Knittelsheim
Hauptstrasse 33, 76879 Knittelsheim
Herr Markus Weisenburger
Telefon: 06348 / 7740
E-Mail: [email protected]
Verbandsgemeinde Hagenbach
Verbandsgemeinde Hagenbach
Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach
Telefon: 07273 / 9410-0
E-Mail: [email protected]
Runder Tisch Hagenbach
Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach
Herr Pascal Eck
Telefon: 07273 / 9410-20
E-Mail: [email protected]
Verbandsgemeinde Jockgrim
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim
Telefon: 07271 / 599-0
E-Mail: [email protected]
Weitere informAtionen FÜR HELFER 55
Verbandsgemeinde lingenfeld
1
Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld
Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld
Telefon: 06344 / 509-0
E-Mail: [email protected]
Arbeitskreis Netzwerk Asyl Lingenfeld
Kirchstr. 2, 67360 Lingenfeld
Telefon: 07274 / 2750
E-Mail: [email protected]
2
3
Arbeitskreis Asyl Schwegenheim
E-Mail: [email protected]
4
Verbandsgemeinde rülzheim
5
Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim
Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim
Telefon: 07272 / 7002-0
E-Mail: [email protected]
6
Bürgerinitiative Flüchtlingshilfe
Am Deutschordenplatz 1, 76761 Rülzheim
Telefon: 07272 / 5707
E-Mail: [email protected]
7
Verbandsgemeinde kandel
8
Verbandsgemeindeverwaltung Kandel
Gartenstraße 8, 76870 Kandel
Telefon: 07275 / 9600
E-Mail: [email protected]
9
Runder Tisch Asyl
Gartenstraße 8, 76870 Kandel
Telefon: 07275 / 960105
E-Mail: [email protected]
10
Kandel Aktiv
E-Mail: [email protected]
56 Weitere informAtionen FÜR HELFER
Schulung, Beratung und
Begleitung
Für die Schulung, Beratung und Begleitung der
ehrenamtlichen Helfer stehen diese Einrichtungen
zur Verfügung (Stand: 18.02.2016)
WegWeiser
Infektionskrankheiten/
Impfschutz für
ehrenamtlich Tätige
Um Infektionskrankheiten in der Bundesrepublik
Deutschland frühzeitig zu erkennen und nachfolgend
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wurde im Januar
2001 das Infektionsschutzgesetz erlassen.
Leitstelle Integration
Hierzu regelt beispielsweise der § 6 IfSG die Meldepflicht von verschiedenen Infektionskrankheiten.
17er Straße 1, 76726 Germersheim
Frau Sümeyye Özmen
Telefon: 07274 / 53-487
E-Mail: [email protected]
Frau Anna Schneider
Telefon: 07274 / 53-310
E-Mail: [email protected]
Caritas-Zentrum Germersheim
17er Straße 1, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 94910
E-Mail:
[email protected]
Internationaler Bund e.V.
Interkulturelle Freiwilligen- und Ehrenamtsbörse
im Kreis Germersheim
Frau Valeria Nyantakyi
Paradeplatz 10, 76726 Germersheim
Telefon: 07274 / 94 997-13
E-Mail: [email protected]
Frau Silvia Kempf-Diehl
MGH Wörth
Ahornstr. 5, 76744 Wörth am Rhein
Telefon: 07271 / 86 22
E-Mail: [email protected]
Um jedoch auch bei nicht näher beschriebenen Infektionsgeschehen rechtzeitig aktiv zu werden, wurde
definiert, dass bei einem Krankheitsgeschehen, bei
dem anzunehmen ist, dass zwei Menschen die gleiche Erkrankung aufweisen und bei denen ein Infektionsgeschehen anzunehmen ist, dies ebenfalls dem
zuständigen Gesundheitsämtern zu melden sind.
Insgesamt soll damit sichergestellt werden, dass frühestmöglich geeignete Nachweismethoden und
Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Seit den
zunehmenden Flüchtlingszahlen ist es auf dem Gebiet
des Kreises Germersheim zu keiner über den Erwartungen liegenden Erkrankungszahlen gekommen.
Gleichwohl gilt es, die Wachsamkeit auf einzelne
Erkrankungen zu richten, wenn viele Menschen aus z.
T. hygienisch bedenklichen Fluchtbedingungen in der
Gesellschaft aufgenommen werden.
Nachfolgend soll eine kurze Einschätzung der einzelnen Erkrankungen und deren Behandlung aufgelistet
werden.
Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen
viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, ist die Verbreitung von Infektionskrankheiten
möglich. Aufgeführt werden sollen exemplarisch:
1. Läuse
Die Kopflaus ist ein den Menschen befallendes, flugunfähiges Insekt, welches durch direkten Kontakt von
Erkrankten auf den nächsten Kopf ü bertragen werden
kann. Die Läuse ernähren sich durch Blutmahlzeiten,
die sie aus der Kopfhaut der befallenen Menschen
aufsaugen. Die Erkrankung fü hrt zu einem starken
Juckreiz im Kopfbereich. Eine gesundheitliche Schädigung darü ber hinaus ist durch den Läusebefall nicht
gegeben. Aus diesem Grund werden Läuse als „Lästlinge“ bezeichnet.
WegWeiser
Behandlungsmöglichkeit:
Einsatz von abtötenden Waschlotionen. Wichtig ist ein
koordinierter Einsatz, damit ein Lausbefall zeitnah
gestoppt werden kann.
2. Krätze
Es handelt sich hierbei um eine weit verbreitete,
infektiöse Hautkrankheit beim Menschen, die durch
die Krätzmilbe hervorgerufen wird. Die Krätzmilbe
gehört in die Familie der Spinnentiere und kann durch
das Bohren von kleinen Gängen in der Haut einen sehr
starken Juckreiz hervorrufen. Da die Krätzmilbe durch
unmittelbaren Körperkontakt übertragen wird, sind
sehr häufig die Hände bzw. die Regionen hinter den
Ohren befallen.
Wichtig ist ein frühzeitiges Erkennen der Krätze,
danach ist der Gang zu einem Facharzt/-Ärztin anzuraten. Es stehen geeignete Behandlungscremes zur
Verfügung. Auch hier ist eine konsequente und strukturierte Behandlung notwendig.
3. Tuberkulose
Die Tuberkulose ist eine durch Bakterien hervorgerufene Erkrankung, die bevorzugt die Lunge befällt. Hierbei kommt es zu starkem Husten, z. T. mit blutigen Beimengungen. In Ländern, in denen eine konsequente
Behandlung der Tuberkulose nicht möglich ist, kann
die Tuberkulose zu einer Abkapselung in der Lunge
führen, so dass im späteren Leben bei beispielsweise
einer schweren Krankheit oder hohem Alter die Tuberkulose erneut ausbrechen kann.
Wichtig ist, dass bei längerem Husten bzw. hinzugekommenen Symptomen wie Gewichtsabnahme und
Nachtschweiß umgehend ein Facharzt/Fachärztin
aufgesucht wird. Die Tuberkulose ist durch moderne
Antibiotika behandelbar.
4. Hepatitis (Gelbsucht)
Es gibt verschiedene Formen der Gelbsucht, die
durch verschiedene Virenarten ausgelöst werden können. Gegen die Hepatitis A und Hepatitis B ist durch
eine Schutzimpfung ein wirksamer Schutz möglich.
Die Übertragung der Hepatitis B erfolgt beispielsweise nur durch einen sehr engen körperlichen Kontakt.
Bei Unwohlsein mit einer Gelbfärbung der Augen, sollte eine erweiterte Untersuchung durchgeführt werden.
Unter Berücksichtigung der erhöhten Zahl von Flüchtlingen ist festzuhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt im
Kreis Germersheim im Vergleich zu den Vorjahren
keine Häufung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten festzustellen ist. Darüber hinaus finden in den
Weitere informAtionen FÜR HELFER 57
Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA)
eine medizinische Eingangsuntersuchung sowie der
Beginn von Impfmaßnahmen statt.
Impfung für ehrenamtlich Tätige
Grundsätzlich gilt: Helfer sollten die Standardimpfungen nach den STIKO-Empfehlungen erhalten haben.
Weiterhin müssen dem RKI (Robert Koch Institut)
zufolge die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (ArbmedVV) beachtet werden. Die STIKO
(Ständige Impfkommission) empfiehlt zudem unabhängig von einer Tätigkeit in Asyleinrichtungen allen
Menschen die Impfungen gegen:
● Tetanus
● Diphtherie
● Kinderlähmung (Polio)
● Keuchhusten (Pertussis)
● Masern, Mumps, Röteln (für nach 1970 Geborene)
● Influenza (für Frauen und Männer ab 60 Jahre; in der
Saison)
Ferner rät die STIKO zu den folgenden Impfungen bei
beruflicher Indikation, die für Mitarbeiter und Helfer in
den Einrichtungen gegeben ist:
● Hepatitis A
● Hepatitis B
● Auffrischimpfung gegen Polio, falls die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren erfolgte
● Influenza (in der Saison)
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Impfempfehlung entsprechend den STIKO-Richtlinien für alle Bürger, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland leben, gelten. Hierbei sollten die notwendigen
Auffrischungsimfpungen turnusmäßig durchgeführt
werden (z. B. Auffrischung der Tetanus-/Diphterieimpfung alle 10 Jahre). Bei Tätigkeiten, die einen besonders engen Kontakt in Gemeinschaftseinrichtungen
bedingen, die beispielsweise einer medizinischen
Versorgung gleichkommen, sollte über die Durchführung einer Hepatitis B Schutzimpfung nachgedacht
werden. Hierzu sollte eine arbeitsmedizinische Beratung erfolgen.
Um Infektionskrankheiten rechtzeitig bekämpfen zu
können, ist ein koordiniertes und abgestimmtes Handeln aller an der medizinischen Versorgung tätigen
Strukturen auf Bundes-, Landes- und kommunaler
Ebene notwendig. Zum jetzigen Zeitpunkt kann
jedoch festgehalten werden, dass es zu keinen unvorhersehbaren Infektionsgeschehen gekommen ist. Aus
diesem Grunde ist ein weiterhin besonnenes, aber
konsequentes Handeln und das Schließen von bestehenden Impflücken als notwendig anzusehen.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
58 Weitere informAtionen FÜR HELFER
Versicherung für
ehrenamtlich Tätige
Rechtlich unselbstständige, ehrenamtliche Initiativen,
Gruppen und Projekte, die ihre Tätigkeit in RheinlandPfalz ausüben oder deren Ehrenamt von RheinlandPfalz ausgeht, sind über einen Sammel-Unfallversicherungsvertrag sowie einen Sammel-Haftpflichtversicherungsvertrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz abgesichert. Sie melden sich im Schadensfall über ein Formular bei der Leitstelle Ehrenamt der
Landesregierung.
Ansprechpartner
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung
Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 16-4083
E-Mail: [email protected]
WegWeiser
WegWeiser
Weitere informAtionen FÜR HELFER 59
1
Sicherheit für
freiwillig Engagierte
2
Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt
Mit dem Sammel-Haftpflichtversicherungsvertrag und dem Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich
Engagierte und freiwillig Tätige möchte die Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Rheinland-Pfalz beitragen. Ehrenamtliche in öffentlichen Ehrenämtern, in Kirche,
3
Wohlfahrtspflege, Sport oder der Feuerwehr sind in der Regel gesetzlich oder durch den Träger versichert. Die von
der Landesregierung abgeschlossenen Verträge dienen insbesondere den Ehrenamtlichen in kleinen – rechtlich
unselbstständigen – Initiativen, Gruppen und Projekten. Sie schützen die einzelnen ehrenamtlich Aktiven vor
Schäden, die sie selbst erleiden (Unfallversicherung) oder anderen zufügen (Haftpflichtversicherung).
4
Haftpflichtversicherungsschutz
Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, d. h.
eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im
Schadensfall vorleistungspflichtig.
Wer ist versichert?
Schadensbeispiele
Die privat organisierte Selbsthilfegruppe „Frauen nach Krebs“
trifft sich zum Erfahrungsaustausch in der Wohnung eines
Gruppenmitglieds. Eine Mitinitiatorin zerbricht versehentlich
eine teure chinesische Vase. Die Geschädigte macht Schadenersatzansprüche gegenüber der Verursacherin geltend.
5
Versichert sind Ehrenamtliche und freiwillig Tätige, die ihre
Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben oder deren Engagement
Die Leiterin der Elterninitiative „Hausaufgabenbetreuung“ ist
von Rheinland-Pfalz ausgeht (z. B. bei Exkursionen, die Landes-
nicht in Reichweite, als ein Kind einem anderen mit seinem
grenze überschreitenden Veranstaltungen, Aktionen usw.).
Füllfederhalter schwere Stichwunden zufügt. Die Leiterin der
Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbstständigen Strukturen
Initiative wird wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur
stattfinden. Insofern werden Vereine, Verbände, GmbHs,
Verantwortung gezogen.
Stiftungen usw. nicht aus der Pflicht entlassen, für den
Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.
Wer ist nicht versichert?
„ Die Organisation/Gemeinschaft, für die die Tätigkeit
erbracht wird.
„ Betreute bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich/freiwillig
6
Der Organisator eines Ausflugs des Fahrradclubs „Mountainbiker
durch Berg und Tal“ legt die Route so anspruchsvoll, dass ein
Teilnehmer schwer verunglückt. Der Organisator wird auf
Schadenersatz verklagt.
7
engagiert sind.
„ Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflichtrisiko
bereits anderweitig abgesichert ist (Subsidiarität).
Kfz-Schäden sind generell vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.
Versicherte Leistungen
8
„ 5.000.000 Euro für Personenschäden
„ 5.000.000 Euro für Sachschäden
„ 100.000 Euro für Vermögensdrittschäden
Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 50 Euro.
9
„Sicherheit für freiwillig Engagierte“
Quelle: www.wir-tun-was.de/Versicherung.347.0.html
10
60 Weitere informAtionen FÜR HELFER
WegWeiser
2
3
4
5
6
7
8
9
Schadensanzeige Unfall
WegWeiser
Quelle: www.wir-tun-was.de/Versicherung.347.0.html
Weitere informAtionen FÜR HELFER 61
62 Weitere informAtionen FÜR HELFER
WegWeiser
2
3
4
5
WegWeiser
Weitere informAtionen FÜR HELFER 63
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Schadensanzeige Haftpflicht
Quelle: www.wir-tun-was.de/Versicherung.347.0.html
Mobile App INTEGREAT
Können wir den ankommenden Menschen in unserem Landkreis möglichst schnell alle relevanten
Informationen in ihrer Landessprache – auch ohne
permanenten Internetzugriff und ohne unübersichtliches Papierchaos – zur Verfügung stellen?
Diese Frage haben wir uns auch gestellt und
herausgekommen ist mit Integreat eine App, um
kommunal und mehrsprachig alle relevanten Informationen an die ankommenden Asylsuchenden
weiterzugeben.
Integreat ist mehr als nur ein Wegweiser in den ersten 14 Tagen, sondern ein ganzheitliches Servicesystem für unseren Landkreis zur Integration von
Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund.
Warum eine App? Etwa 75% aller Geflüchteten verfügen über ein Smartphone, nahezu keiner davon
hat eine mobile Datenflatrate, um auch außerhalb
von öffentlichen Hotspots auf Informationen von
z.B. Websites zuzugreifen. Gerade innerhalb der
ersten Tage unterstützt die App mit Adressen, Tipps
und Hinweisen zu Abläufen und den nächsten
Schritten. Doch auch in der Zeit der Integration, die
mehrere Jahre dauern kann, gibt es aktuelle und
dynamische Informationen zu lokalen Veranstaltungen und Änderungen im Asylsystem vor Ort. Besonders die kommunalen Angebote sind im Fokus
unserer Lösung.
Die Kreisverwaltung Germersheim will mit dieser
App den Start in Deutschland und unserem Landkreis erleichtern. Hier finden Sie allgemeine Alltagshilfen sowie Informationen und Hinweise zu wichtigen Dokumenten und vielem mehr.
Gleichzeitig sind diese Informationen auch für
haupt- und ehrenamtliche Helfer in den Kommunen
gedacht. Die App soll die Arbeit vor Ort mit aktuellen und schnell verfügbaren Informationen unterstützen.
Feedback, Kontakt
und mögliches Engagement
Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung freuen sich über
Ihre Anregung und Kritik, aber natürlich auch über
Lob. Auch Ihre Fragen beantworten wir gerne. Dafür
ist das Team der Kreisverwaltung unter
[email protected] erreichbar.
Falls Sie weitere Angebote für Asylbewerber haben,
wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die Leitstelle Integration der Kreisverwaltung Germersheim.
Sie erreichen Frau Schneider unter
Telefon: 07274 / 53-310
E-Mail: [email protected]
Wenn Sie sich engagieren wollen, steht Ihnen das
Familienbüro Ihrer Verbandsgemeinde als Erstansprechpartner zu Verfügung.
Haftungshinweis:
Die hier aufgeführten Inhalte wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und aufbereitet. Für die
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte
kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Der Betreiber haftet daher nicht für Schäden oder
Folgen, die im Zusammenhang mit der Verwendung
dieser Inhalte stehen, sofern kein vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.
Unser Angebot enthält Angaben externer Webseiten, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine
Gewähr übernehmen. Für die Inhalte dieser Webseiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der
Seiten verantwortlich. Diese Webseiten wurden zum
Zeitpunkt der Angabe auf mögliche Rechtsverstöße
überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren dabei nicht
erkennbar.
WegWeiser
Notizen
notizen 67
68 notizen
Notizen
WegWeiser