W r e s i e W g e für haupt- und ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingshilfe und Asylsuchende Kreisverwaltung Germersheim Luitpoldplatz 1 76726 Germersheim +49 (0) 72 74 - 53 0 [email protected] inhaltsverzeichnis WegWeiser inhaltsverzeichnis Willkommen .................................................... 1 Vorwort ............................................................ 1 Einführung und Informationen ..........................2 Informationen zu den Herkunftsländern, Zahlen, Situation im Landkreis ........................ 2 Ansprechpartner der Städte und Verbandsgemeinden........................................ 2 Orientierung .................................................... 5 Unterbringung.................................................. 5 Familienbüros .................................................. 9 Migrationsberatung........................................ 10 Asylverfahren ................................................11 Wichtige Dokumente...................................... 12 Erste Schritte für Asylsuchende .................... 12 Rückkehr ........................................................ 13 Rund ums Geld ............................................ 17 Leistungen .................................................... 18 Banken und Versicherungen ........................ 18 Bildung und Teilhabe .................................... 19 Gesundheit .................................................. 21 Gesundheitsleistungen .................................. 22 Wie finde ich einen Arzt? .............................. 22 Notfall - Emergency ...................................... 23 Notruf - Emergency Call ................................ 23 Impfschutz .................................................... 24 Beratung und Hilfe bei Traumata .................. 25 Sprache und Verständigung........................ 26 Deutsch lernen .............................................. 26 Integrationskurse .......................................... 26 Berufsbezogene Deutschkurse .................... 27 Weitere Sprachkurse...................................... 28 Qualifizierungsangebote für ehrenamtlich Tätige ..................................29 Dolmetscher .................................................. 29 Leben im Landkreis Germersheim ............ 30 Orientierungspläne ........................................ 30 Tradition und Regeln...................................... 30 Freizeit ............................................................31 Mobiliät .......................................................... 31 Müll und Ressourcen .................................... 32 Religiöse Angebote ........................................35 Einkaufen ...................................................... 35 Treffpunkte und soziale Cafés........................ 37 Familie............................................................38 Kinderbetreuung ............................................ 41 Schule ............................................................ 41 Beratung und Hilfe ........................................ 41 Mädchen und Frauen .................................... 41 Das Jugendamt.............................................. 42 Hilfe bei Gewalt.............................................. 42 Suchdienst .................................................... 43 Unbegleitete minderjährige Ausländer .......... 43 Arbeitsmarktzugang ....................................44 Anerkennung ausländischer Berufsbzw. Bildungsabschlüsse .............................. 47 Ausbildung .................................................... 48 Praktikum ...................................................... 50 Weitere Informationen für Helfer ................ 52 Gruppen und Initiativen ................................ 52 Helfen im Kreis Germersheim ........................ 54 Schulung, Beratung und Begleitung ............ 56 Infektionskrankheiten/ Impfschutz für ehrenamtlich Tätige ........................................56 Versicherung für ehrenamtlich Tätige ............ 58 Mobile App Integreat ..................................64 Feedback, Kontakt und mögliches Engagement ........................66 Stand: April 2016 Grafik-Design: Druck: Icons: Media Design Thomas Maier, Lingenfeld, www.m-design.de Maierdruck, Lingenfeld. www.maierdruck.de designed by Freepik by www.flaticon.com WegWeiser EINLADUNG 1 Willkommen 2 Vorwort Der Landkreis Germersheim erfüllt – zusammen mit den Verbandsgemeinden, den Städten und Gemeinden – die Aufgaben der Unterbringung, Betreuung, Versorgung und der Integration von Flüchtlingen in großem Verantwortungsbewusstsein. 3 Dieser Wegweiser ist eine Momentaufnahme. Gerne werden auch Hinweise oder Änderungsvorschläge angenommen. Für Fragen und Anregungen ist das Team der Kreisverwaltung unter [email protected] erreichbar. Besonders bedanken möchten wir uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen, Organisationen und Einrichtungen sowie den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in unseren Städten und Gemeinden – im ganzen Landkreis – für ihr außerordentliches Engagement. Ohne dieses Engagement könnten wir die Aufgaben nicht in dieser Form leisten. Zur Orientierung und Unterstützung aller haupt- und ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen hat die Kreisverwaltung Germersheim diesen Wegweiser mit Informationen, auch speziell über den Landkreis Germersheim, erstellt. Er beinhaltet Alltagshilfen, Informationen zu wichtigen Dokumenten und Abläufen sowie Übersichten zu Anlaufstellen und kann dadurch viele Fragen beantworten und Ihre Aufgaben erleichtern. 4 5 6 Dr. Fritz Brechtel Landrat Dietmar Seefeldt Erster Kreisbeigeordneter Wir möchten zudem besonders darauf hinweisen, dass Ihnen dieser Wegweiser auch elektronisch zur Verfügung steht. Sie finden ihn als pdf-Datei auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreisgermersheim.de, Rubrik „Integration und Flüchtlinge“. 7 8 9 Hinweis zur Nutzung: Wir stellen diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammen. Trotzdem kann es zu Fehlern kommen. Sollte Ihnen etwas auffallen, bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Inhalte dieser App keinen Rechtsanspruch auf Leistungen oder Angebote darstellen. Maßgeblich sind die Bescheide der Behörden bzw. Gerichten. 10 2 Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM Einführung und Informationen Mögliche Gründe für die Flucht sind politische Verfolgung, Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit aufgrund von Geschlecht, Minderheitenangehörigkeit, sexueller Orientierung, Religion, Nationalität, (Bürger-) Krieg, Naturkatastrophen. Es gibt verschiedene Formen des Schutzes für Flüchtlinge nach deutschem, europäischem oder internationalem Recht wie z.B. ● ● ● ● § 16a des Grundgesetzes Genfer Flüchtlingskonvention Subsidiärer Schutz Kontingentflüchtlinge im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen Die Verteilung von Asylbegehrenden, abgelehnten Asylantragstellenden, Asylberechtigten, illegal eingereisten Personen im Sinne des § 15a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), nach § 22, 23 und 24 AufenthG aufgenommenen Ausländern, jüdischen Emigrierten sowie Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende. Diese verteilt die o.g. Migranten nach einem einwohnerorientierten Verteilschlüssel, sodass jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein bestimmter Anteil der in Rheinland-Pfalz ankommenden Migranten zugewiesen wird. Die Kommunen sind nach § 1 des Landesaufnahmegesetzes verpflichtet, die o.g. Migranten aufzunehmen und unterzubringen. Zum 1.3.2016 leben rund 1700 Flüchtlinge im Landkreis Germersheim. Informationen zu der Situation in den Herkunftsländern finden Sie auf der folgenden Seiten: (Stand: August 2015) www.mediendienst-integration.de www.ecoi.net WegWeiser Ansprechpartner der Städte und Verbandsgemeinden Für die Unterbringung und Gewährung von Leistungen ist die Verbandsgemeinde (VG) oder Stadtverwaltung zuständig, in der Asylsuchenden untergebracht sind. Ansprechpartner stadt germersheim Stadtverwaltung Germersheim (Germersheim, Sondernheim) Kolpingplatz 3 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 960-0 E-Mail: [email protected] Web: www.germersheim.eu Frau Andrea Krey Raum 411 Telefon: 07274 / 960-246 E-Mail: [email protected] Aufgaben: Sozialpäd. Betreuung der Asylbewerber, Seniorenarbeit Frau Isolde Aktas-Reineri Raum 304 Telefon: 07274 / 960-245 E-Mail: [email protected] Aufgaben: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Seniorenarbeit Herr Uwe Müller Raum 16 Telefon: 07274 / 960-240 E-Mail: [email protected] Aufgaben: Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern Öffnungszeiten: Montag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.45 – 16.00 Uhr Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.45 – 16.00 Uhr Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr und 13.45 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.45 – 18.00 Uhr Freitag 08.30 – 12.30 Uhr WegWeiser Ansprechpartner stadt Wörth Stadtverwaltung Wörth am Rhein (Wörth, Maximiliansau, Büchelberg, Schaidt) Mozartstraße 2 76744 Wörth am Rhein Telefon: 07271 / 131-0 E-Mail: [email protected] Web: www.woerth.de Herr Thomas Baron Raum 112 Telefon: 07271 / 131-305 E-Mail: [email protected] Herr Daniel Becker Raum 113 Telefon: 07271 / 131-113 E-Mail: [email protected] Frau Annelie Orth Raum 110 Telefon: 07271 / 131-117 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Montag 08.30 – 12.00 Uhr Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr Freitag 08.30 – 12.00 Uhr Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 3 Herr Fabio Blattmann Raum 13 Telefon: 07272 / 7008-513 E-Mail: [email protected] 1 Öffnungszeiten: Montag 08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 08.00 – 12.30 Uhr Mittwoch 08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.30 Uhr 2 Ansprechpartner Vg Hagenbach Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach (Hagenbach, Neuburg, Berg, Scheibenhardt) Ludwigstraße 20 76767 Hagenbach Telefon: 07273 / 9410-0 E-Mail: [email protected] Web: www.vg-hagenbach.de Herr Pascal Eck (Leitung) Raum 107 Telefon: 07273 / 9410-20 E-Mail: [email protected] Herr Thorsten Fuhrmann Raum 108 Telefon: 07273 / 9410-25 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner Vg Bellheim Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim (Bellheim, Zeiskam, Ottersheim, Knittelsheim) Schubertstraße 18 76756 Bellheim Telefon: 07272 / 7008-0 E-Mail: [email protected] Web: www.bellheim.de Herr Arnold Greichgauer Raum 13 Telefon: 07272 / 7008-213 E-Mail: [email protected] 3 4 5 6 7 Frau Annemarie Böringer Raum 108 Telefon: 07273 / 9410-23 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 16.30 Uhr Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 16.30 Uhr Freitag 08.00 – 12.30 Uhr Hinweis: Es besteht auch die Möglichkeit der individuellen Terminabsprache außerhalb der regulären Öffnungszeiten. 8 9 10 4 Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM Ansprechpartner Vg Jockgrim Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim (Hatzenbühl, Jockgrim, Rheinzabern, Neupotz) Untere Buchstraße 22 76751 Jockgrim Telefon: 07271 / 599-0 E-Mail: [email protected] Web: www.vg-jockgrim.de WegWeiser Herr Christian Hengen (Fachbereichsleiter) Raum 105 Telefon: 07275 / 960-105 E-Mail: [email protected] Frau Kerstin Ahrens Raum 219 Telefon: 07275 / 960-128 E-Mail: [email protected] Aufgaben: Bestattungskostenübernahme, Flüchtlingsangelegenheiten, Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe), Kostenerstattung für Schulfahrten, Schulbuchausleihe, Sozialhilfe, Weihnachtsbeihilfe Herr Mathias Jäger Raum 207 Telefon: 07271 / 599-142 E-Mail: [email protected] Aufgaben: SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Landesaufnahmegesetz, Aufgaben nach dem SGB II, Entgegennahme von Rentenanträgen, Brand- und Katastrophenschutz Frau Sabrina Martin Raum 207 Telefon: 07271 / 599-149 E-Mail: [email protected] Aufgaben: SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Landesaufnahmegesetz, SGB II, Entgegennahme von Rentenanträgen, Ordnungswidrigkeiten Öffnungszeiten: Montag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Freitag geschlossen Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung Ansprechpartner Vg kandel Verbandsgemeindeverwaltung Kandel (Kandel, Minderslachen, Minfeld, Freckenfeld, Winden, Erlenbach, Vollmersweiler, Steinweiler) Gartenstraße 8 76870 Kandel Telefon: 07275 / 9600 E-Mail: [email protected] Web: www.vg-kandel.de Herr Martin Lenhart Raum 218 Telefon: 07275 / 960-125 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Ansprechpartner Vg lingenfeld Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Weingarten, Schwegenheim, Westheim, Lustadt, Lingenfeld, Freisbach) Hauptstraße 60 67360 Lingenfeld Telefon: 06344 / 509-0 E-Mail: [email protected] Web: www.vg-lingenfeld.de Herr Markus Blumenschein Raum 103 Telefon: 06344 / 509-231 E-Mail: [email protected] Herr Simon Schäfer Raum 104 Telefon: 06344 / 509-230 E-Mail: [email protected] Frau Gisela Fischer Raum 103 Telefon: 06344 / 509-234 E-Mail: [email protected] WegWeiser Öffnungszeiten: Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr Freitag 08.00 – 13.00 Uhr Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 5 Orientierung 1 Aller Anfang ist schwer – so auch die Orientierung in einem neuen fremden Land. 2 Ansprechpartner Vg rülzheim Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (Rülzheim, Hördt, Kuhardt, Leimersheim) Deutschordensplatz 1 76761 Rülzheim Telefon: 07272 / 7002-0 E-Mail: [email protected] Web: www.ruelzheim.de Frau Judith Mayer Raum 1.10 Telefon: 07272 / 7002-1048 E-Mail: [email protected] Aufgaben: Grundsicherung / SGB XII (Name: I – Z), Asylbewerber (Name: I – Z), Rundfunkgebührenbefreiung, Wohngeld, Aufgaben nach dem Schwerbeschädigtengesetz, Bildungs- und Teilhabepaket Frau Franziska Bentz Raum 1.09 Telefon: 07272 / 7002-1059 E-Mail: [email protected] Aufgaben: Erlaubnispflichtige Gewerbe, Gewerbeuntersagungsverfahren, Grundsicherung / SGB XII (Name: A – B), Asylbewerber (Name: A – B), Kindertagesstätten, Jugendhilfe Frau Lena Meissner Raum 1.08 Telefon: 07272 / 7002-1046 E-Mail: [email protected] Aufgaben: Vollzug des Wohnungsbindungsgesetzes Grundsicherung / HLU, SGB XII (Name: C – H), Asylbewerber (Name: C – H) Öffnungszeiten: Montag 08.30 – 12.00 Uhr Dienstag 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.30 – 12.00 Uhr Scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie Kontakt zum Familienbüro Ihrer Verbandsgemeinde auf. Die Beraterinnen und Berater kennen die wichtigsten Ansprechpartner vor Ort und können Ihnen weiterhelfen, auch bei Fragen zu dem Themen Kindertagsstätten und Schulen. Migrationsberatungsstellen vor Ort (u.a. durch das Caritaszentrum, den Jugendmigrationsdienst und den Internationalen Bund) bieten in Sprechstunden auch Beratungen zum Asylverfahren und rechtliche Beratung an. 3 4 5 Unterbringung Bei Ihrer Ankunft bekommen Asylsuchende eine Unterkunft zugewiesen. 6 7 Solange das Asylverfahren dauert, wohnen sie dort. Wichtig: Sie dürfen das Bundesland RheinlandPfalz nicht verlassen! Das heißt „räumliche Beschränkung“. Wenn Asylsuchende Rheinland-Pfalz in dringenden Fällen verlassen müssen, brauchen sie unbedingt eine Verlassenserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde. Diese gilt für drei Monate nach Registrierung. Danach ist die räumliche Beschränkung aufgehoben – sie können sich in Deutschland frei bewegen. Die Wohnsitzauflage bleibt bestehen. 8 9 10 In der Unterkunft und überall in Deutschland gibt es Ruhezeiten. 6 Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM WegWeiser Hausordnung Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner. Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen. Lärm x Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten. Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden. x Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und zwischen 19.00 Uhr 8.00 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden. Kinder x x x x Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht im Keller, in der Tiefgaragen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Kinder dürfen auf dem Hof und der zum Haus gehörenden Wiese spielen, Zelte und Planschbecken aufstellen, soweit dies nicht zu unzumutbarer Belästigung für die Mitmieter oder Schädigung der Anlage führt. Die Sauberhaltung des Spielplatzes und Sandkastens nebst Umgebung gehört zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern der spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung des Spielens weggeräumt wird. Die Spielplätze sind auch für Freunde und Freudinnen der im Haus wohnenden Kinder zugänglich. WegWeiser Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 7 1 Sicherheit x x x x x x 2 Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ständig geschlossen zu halten. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden. Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet. Zum Grillen steht eine geeignete Fläche unweit des Gebäudes zur Verfügung. 3 4 Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen im Keller oder auf dem Dachspeicher ist untersagt. Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen und der Vermieter zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen. Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. 5 6 Reinigung x x x Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Nach einem vom Vermieter aufgestellten Reinigungsplan müssen die Mieter abwechselnd Flure, Treppen, Fenster und Dachbodenräume, Zugangswege außerhalb des Hauses, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Haus reinigen. 7 8 Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen. Blumenbretter und Blumenkästen müssen am Balkon oder auf der Fensterbank sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Mieter tropft. 9 10 8 Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM WegWeiser Lüften x Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden. Fahrzeuge x x x Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen ist nicht gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden. Beim Befahren der Garageneinfahrten und Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und im Fahrradkeller gestattet. Haustiere x Bei Haustieren ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen, im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen. Von den Spielplätzen sind die Haustiere grundsätzlich fernzuhalten. Quelle: www.mieterbund.de/fileadmin/user_upload/hausordnung.pdf WegWeiser Familienbüros In allen Verbandsgemeinden, in der Stadt Germersheim und in der Stadt Wörth gibt es Anlaufstellen für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien. Sie heißen Familienbüros. Außer den allgemeinen Beratungsstellen gibt es weitere Beratungsstellen für Spezialthemen, wie die Verbraucherzentrale, Beratung zu Suchtproblemen und Beratung nur für Frauen. Fragen Sie hierfür in Ihrem Familienbüro nach. Hier erhalten Sie alle wichtigen Adressen und Telefonnummern. Wichtig: Alle Beratungen in den Familienbüros sind kostenlos! Hilfreich ist es, wenn Sie einen Dolmetscher mitbringen. erbandsgemeinde lingenfeld Verbandsgemeinde lingenfeld Familienbüro Lingenfeld Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 9 Verbandsgemeinde Jockgrim Familienbüro – SoFa Jockgrim 1 Untere Buchstraße 22 (Raum 003) 76751 Jockgrim Telefon: 07271 / 599-175 Mobil: 0173 3470815 E-Mail: [email protected] 2 Verbandsgemeinde kandel 3 Familienbüro – bellA Kandel Am Plätzl 1 76870 Kandel Mobil: 0152 56444360 E-Mail: [email protected] Verbandsgemeinde Hagenbach Hauptstraße 58 67360 Lingenfeld Mobil: 0176 52610510 E-Mail: [email protected] Verbandsgemeinde Bellheim Familienbüro – bellA Bellheim 4 5 Familienbüro Hagenbach Am Stadtrand 1 (Schulgebäude) 76767 Hagenbach Mobil: 0151 40638637 E-Mail: [email protected] 6 stadt germersheim 7 Schulstraße 4 (Schulgebäude) 76756 Bellheim Mobil: 0152 56444366 E-Mail: [email protected] Familienbüro Germersheim 8 Verbandsgemeinde rülzheim Familienbüro – IGEL Rülzheim Schulstraße 15 (Schulgebäude) 76761 Rülzheim Mobil: 0176 87954875 E-Mail: [email protected] Waldstraße 5e (im Sozialkaufhaus) 76726 Germersheim Mobil: 0152 09381834 Telefon: 07274 / 973844-20 E-Mail: [email protected] 9 10 10 Willkommen IM LANDKREIS GERMERSHEIM stadt Wörth WegWeiser Fachdienst für Migration und Integration/ Migrationsberatung Familienbüro Wörth Die Migrationsberatung wendet sich in erster Linie an Menschen, die neu zugewandert sind. Sie werden individuell beraten und begleitet. Dorschbergstraße 6, EG links, 76744 Wörth Mobil: 0151 42201729 Telefon: 07271 / 1320013 E-Mail: [email protected] Für allgemeine Fragen steht Ihnen in der Kreisverwaltung Frau Hartmann-Mohr zur Verfügung. Haus der Diakonie Hauptstraße 1 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 1248 E-Mail: [email protected] Allgemeine Sozialberatung Telefon: 07274 / 53-270 E-Mail: [email protected] Migrationsberatung Bei Fragen zu Aufenthalts- und Asylrecht, Unterstützung in Behördenangelegenheiten und Nutzung von Bildungs- und Sprachförderangeboten sollten Sie sich bei den Migrationsberatungsstellen informieren. Diese bieten eine individuelle Beratung und begleiten Sie bei Behördengängen. Jugendmigrationsdienst Germersheim Junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren, welche im Ausland geboren sind bzw. deren Eltern im Ausland geboren sind, haben die Möglichkeit kostenlos Hilfe und Beratung in fast allen Fragen zu bekommen. Außerdem werden Eltern zu den Themen Schulbesuch und Aus- und Weiterbildung ihrer Kinder beraten. Internationaler Bund e.V. Herr Joachim Petermann Frau Marina Halilovic Glacisstr. 9 76726 Germersheim (Kinder- und Jugendzentrum Hufeisen) Telefon: 07274 / 702535 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 – 17.00 Uhr Die Allgemeine Sozialberatung im Caritas-Zentrum Germersheim ist für Sie da, wenn Sie in einer schwierigen Lebenslage Rat und Hilfe suchen. Caritas-Zentrum Germersheim Frau Regina Huwe-Wittmann 17er Straße 1 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 9491-113 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Montag – Freitag 8.30 – 12.30 Uhr Montag – Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr WegWeiser AnsprecHpArtner DER STÄDTE UND VERBANDSGEMEINDEN 11 Asylverfahren 1 Ausführliche Informationen zum Ablauf des deutschen Asylverfahrens bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Flyer „Erstorientierung für Asylsuchende“. Das Asylverfahren selbst ist komplex und sehr individuell. Der Flyer steht dort zum Download inf folgenden Sprachen zur Verfügung: ● ● ● ● ● ● Island, der Schweiz sowie Liechtenstein. Diese Prüfung wird durchgeführt, damit jeder Asylantrag innerhalb der EU nur von einem Staat bearbeitet und Doppelprüfungen vermieden werden. Das Bundesamt klärt daher, wann und wo Sie in die EU eingereist sind, und befragt Sie zu Gründen, die gegen eine Überstellung in den für Ihren Antrag zuständigen Mitgliedstaat sprechen. Deutsch Amharisch Arabisch Dari Englisch Farsi 2 3 4 Deutschland zu dem Ihnen benannten Termin verlassen. Lassen Sie diese Frist ungenutzt verstreichen, werden Sie nötigenfalls zwangsweise rückgeführt. Wichtige Informationen für die Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland Impressum Es ist zwingend, dass Sie sich in dem Staat registrieren lassen, den Sie zuerst betreten. Viele Familien werden auf der Flucht getrennt – nur wenn Sie sich registrieren lassen, ist eine Familienzusammenführung auch tatsächlich möglich. Herausgeber Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Frankenstr. 210, 90461 Nürnberg [email protected] www.bamf.de Tel. +49 911 943 - 0 Fax +49 911 943 - 1000 www.bamf.de/inforefugees Schritt 7: Deutschland ist zuständig und prüft Ihren Asylantrag 5 Redaktion Saliha Kubilay, Tanja Sichert | Leitungsstab Sie werden von Mitarbeitenden des Bundesamtes grundsätzlich persönlich zu Ihren Asylgründen befragt. Dabei werden Dolmetscher eingesetzt, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Sie können sich von einem Rechtsanwalt zu Ihrer Anhörung begleiten lassen. Nach der Anhörung prüft das Bundesamt, ob die von Ihnen geschilderten Gründe Sie zu Schutz in Deutschland berechtigen. Sie erhalten vom Bundesamt eine schriftliche Entscheidung über Ihren Asylantrag. 6 Stand Oktober 2015 Druck Silber Druck OHG Am Waldstrauch 1 34266 Niestetal Werden Sie anerkannt, erhalten Sie zunächst einen befristeten Aufenthaltstitel. Nach drei Jahren wird Ihnen eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn die Gründe für die Anerkennung nicht weggefallen sind. Wird Ihr Antrag rechtskräftig abgelehnt, müssen Sie Gestaltung Tatjana Bauer | Publikationen ۄVeranstaltungsmanagement ۄ Besucherdienst Bildnachweis/Infografiken Tomasz Lachmann 7 Dieser Informationsflyer hilft Asylsuchenden bei ihren ersten Schritten in Deutschland. dert, ist notwendig, ohne ihn kann Ihr Asylverfahren nicht beginnen. Besonders wichtig: Folgen Sie den Anweisungen, die Ihnen die staatlichen Stellen geben. Nur so kann Ihr Asylverfahren so schnell wie möglich beginnen. Ohne Anerkennung in einem entsprechenden Verfahren gibt es keine Zukunft in Deutschland. Schritt 3: Verteilung auf das zuständige Bundesland Schritt 1: Melden Sie sich bei einer staatlichen Stelle Melden Sie sich, sobald Sie in Deutschland angekommen sind, bei einer staatlichen Stelle wie der Polizei. Erklären Sie dort, dass Sie einen Asylantrag stellen möchten. Folgen Sie bitte den Anweisungen der Beamten. Diese vermitteln Ihnen die Unterbringung in einer nahegelegenen Aufnahmeeinrichtung. Wenn Sie sich nicht melden, halten Sie sich illegal in Deutschland auf und laufen Gefahr, abgeschoben zu werden. Schritt 2: Erste Ankunft in einer Aufnahmeeinrichtung Sie werden zunächst in der nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende untergebracht. Hier werden Sie versorgt und bekommen erste Informationen. Dort wird für Sie eine „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende“ ausgestellt. Dieser Schritt, der auch Angaben zu Ihrer Identität erfor- Sie können nicht frei wählen, in welchem Bundesland Sie untergebracht werden – Sie werden einem Bundesland bzw. einer Unterkunft zugeteilt. Diese Zuteilung ist verbindlich. Eine gerechte Verteilung aller Asylsuchenden auf die 16 Bundesländer ist unverzichtbar, damit Ihr Schutzgesuch schnell bearbeitet werden kann. Es kann daher sein, dass Sie in ein anderes Bundesland weiterreisen müssen. Bitte widersetzen Sie sich dieser Zuteilung nicht, Ihr Asylantrag kann sonst nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden, womit Sie Ihren legalen Aufenthalt in Deutschland gefährden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das über Ihren Asylantrag entscheidet, ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Ihr Asylverfahren wird überall in Deutschland nach den gleichen Regeln bearbeitet. In Ausnahmefällen können persönliche Umstände, wie z.B. enge familiäre Bindungen, bei einer Entscheidung über die Verteilung berücksichtigt werden. Schritt 4: Begeben Sie sich unverzüglich in die zugewiesene Aufnahmeeinrichtung Die Aufnahmeeinrichtung, der Sie zugewiesen werden, ist für Ihre Versorgung, Unterkunft sowie ärztliche Betreuung zuständig. Nur in dieser Aufnahmeeinrichtung ist die Sicherung Ihres Lebensunterhalts gewährleistet. Hier erhalten Sie auch Informationen über das weitere Verfahren und erfahren, welche Außenstelle des Bundesamts für Sie zuständig ist. Meist befindet sich diese in direkter Nähe der Aufnahmeeinrichtung. Schritt 5: Stellen Sie Ihren Asylantrag Ihren Asylantrag müssen Sie persönlich beim Bundesamt stellen. Dazu muss das Bundesamt Ihre persönlichen Daten aufnehmen: Sie werden fotografiert und Ihnen werden Fingerabdrücke abgenommen (Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen). Dies ist Voraussetzung für die Ausstellung der Aufenthaltsgestattung (Ausweisdokument). Dieses Dokument weist Sie gegenüber staatlichen Stellen als Asylantragstellende aus und belegt, dass Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Können Sie diesen Nachweis nicht führen, kann Ihr Aufenthalt in Deutschland gegebenenfalls zwangsweise beendet werden. 8 9 Schritt 6: Feststellung, welcher Staat der Europäischen Union für Ihren Asylantrag zuständig ist Das Bundesamt prüft, ob Deutschland oder ein anderer Staat für Ihren Asylantrag zuständig ist. Diese Zuständigkeitsprüfung auf der Grundlage der sogenannten Dublin-Verordnung ist geltendes Recht in den Staaten der Europäischen Union (EU), Norwegen, Quelle: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Flyer/flyer-erstorientierung-asylsuchende.html 10 12 AsylVerfAHren Wichtige Dokumente Nach Ihrer Ankunft in Deutschland erhalten Flüchtlinge viele wichtige Dokumente. Diese Unterlagen sollten sie ordentlich und sicher aufbewahren. Einen Ordner hierfür enthält die Willkommens-Tasche. Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) Bei der Registrierung in Deutschland erhalten Asylbewerber die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA). Die BüMA ersetzt den Reisepass und ist Ausweisdokument. Nach der Asylantragstellung erhalten Asyslbewerber einen Flüchtlingsausweis. Auf der BüMA sind alle Personen (z.B. Kinder) eingetragen, die zugeordnet sind. Meistens, aber nicht immer, enthält die BüMA ein Foto. Die BüMA sollte immer dabei sein, damit sich Asylsuchende jederzeit ausweisen können. Anmeldebestätigung Asylsuchende müssen sich sofort in Ihrer Verbandsgemeinde anmelden und bewahren die Anmeldebestätigung sorgfältig auf. Außerdem erhalten sie dort auch einen „Merkzettel“ mit Hinweisen zum weiteren Verfahren. Wichtiger Hinweis: Bitte eine Kopie der Anmeldebestätigung zur Erstaufnahmeeinrichtung nach Trier schicken. WegWeiser Erste Schritte für Asylsuchende Asylantragsstellung und BAMF Bei Ihrem ersten Termin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen Sie Ihren Asylantrag (1. Interviewtermin). Einige Tage vor Ihrem Termin zur Asylantragstellung (1. Interviewtermin) oder ihrer Anhörung (2. Interviewtermin) sprechen Sie bitte in Ihrer Verbandsgemeinde mit Ihren Unterlagen vor. Nach dem 1. Interview müssen Sie sich zur Ausstellung der Aufenthaltsgestattung bei der Ausländerbehörde melden. Mit dem 2. Interviewtermin findet die eigentliche Anhörung statt. Das BAMF entscheidet über Ihren Asylantrag und sendet Ihnen darüber einen Bescheid zu. Falls dieser Bescheid negativ ausfällt und Sie ihn anfechten möchten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Asylberatung, die mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht und Sie ggf. an spezialisierte Anwälte vermitteln kann. Meldung bei der Ausländerbehörde Die Meldung bei der Ausländerbehörde muss sofort erfolgen, wenn Sie beim Bundesamt für Migration (BAMF) Ihren Asylantrag gestellt haben. Sie erhalten dort einen Ausweis, den Sie für Kontrollen bitte immer bei sich tragen. Falls Sie schulpflichtige Kinder (zwischen 6 und 15 Jahren) haben, muss die Registrierung bei der Ausländerbehörde unbedingt vor dem Beratungstermin beim Schulamt erfolgen, sonst kann Ihr Kind nicht für die Schule angemeldet werden. Bitte bringen Sie alle Ihre Papiere und alle auf der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) eingetragenen Personen zur Ausländerbehörde mit. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle M A 7 – Trier Die Ausländerbehörde ist beispielsweise auch zuständig für die Ausstellung der Ausweise, Beantragung der Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Ausnahmegenehmigung für Reisen etc. Dasbachstraße 15 b 54292 Trier Telefon: 0651 / 1463-0 Bitte bringen Sie einen Dolmetscher mit, der Ihr Anliegen auf Deutsch übersetzen kann, sonst werden Sie bei der Ausländerbehörde nicht angehört. WegWeiser Ausländerbehörde 17-er-Straße 1 (3. OG) 76726 Germersheim Öffnungszeiten: Montag 8.30 – 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr Freitag 8.30 – 12.00 Uhr Meldung bei der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung Bei der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung müssen Sie Ihren neuen Wohnort registrieren lassen. Diese sind u.a. für die Meldebescheinigungen (Anund Abmelden des Wohnsitzes) zuständig. Das Sozialamt in Ihrer Verbandsgemeinde ist für Ihre finanzielle Unterstützung zuständig. Hier wird also Ihre Grundsicherung festgelegt. Sie geben an, ob Sie Wertsachen oder Geld besitzen und unterschreiben einige Dokumente und Erklärungen. Außerdem erhalten Sie einen Folgetermin. Bitte bringen Sie alle Ihre Papiere und alle auf der BüMA eingetragenen Personen zu diesem Termin mit. Es ist vorteilhaft, einen Dolmetscher mitzubringen. AsylVerfAHren 13 Rückkehr 1 Menschen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde, können sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden. Was dabei zu beachten ist und welche Vorteile eine freiwillige Rückkehr hat, finden Sie im Flyer „Rückkehrförderung“ des BAMF auf der nächsten Seite. 2 3 4 5 6 7 8 9 10 14 AsylVerfAHren WegWeiser FAQ: Rückkehrförderung Menschen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt worden ist, können sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden. Dies ist eine Alternative zur zwangsweisen Rückführung. Auch Asylsuchende, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren. Was dabei zu beachten ist, welche Vorteile eine freiwillige Rückkehr hat und welche Förderprogramme und Beratungsangebote es gibt, beantworten diese FAQs. Was sind die Vorteile einer freiwilligen Rückkehr? Die freiwillige Rückkehr ist eine Alternative zur zwangsweisen Rückführung nach Ablehnung eines Asylantrages. Sie ermöglicht es, selbstständig und ohne behördliche Begleitung zu einem selbst gewählten Termin ausreisen zu können. Dadurch kann die Ausreise besser geplant und vorbereitet werden. Es gibt zudem Förderprogramme, die die freiwillige Rückkehr z. B. durch die Übernahme der Reisekosten, Starthilfen, Reintegrationsprogramme unterstützen. Die verschiedenen Möglichkeiten können im Rahmen einer Rückkehrberatung individuell besprochen werden. Reist ein ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger nicht freiwillig aus, muss er die Kosten für seine Rückführung grundsätzlich selbst tragen. Wie lange ist eine freiwillige Rückkehr für Ausreisepflichtige möglich? Nach Erhalt des negativen Asylbescheids sollten Ausreisepflichtige, die sich für eine freiwillige Rückkehr entschieden haben, möglichst zeitnah mit der zuständigen Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen. Diese kann Auskunft darüber geben, bis wann eine freiwillige Rückkehr möglich ist. Zusammen mit der Ablehnung des Asylantrags bekommt der Ausreisepflichtige eine Frist mitgeteilt, bis zu der er ausreisen muss. Diese Frist beträgt in der Regel 30 Tage. Bei einer Ablehnung des Asylantrags als unbeachtlich oder „offensichtlich unbegründet“ beträgt die Ausreisefrist eine Woche. Ist die freiwillige Rückkehr möglich, solange das Asylverfahren noch nicht beendet ist? Die freiwillige Rückkehr ist auch möglich, wenn das Asylverfahren noch nicht beendet ist. In diesem Fall sollte der Antragsteller den Asylantrag vor der Ausreise zurücknehmen. Welche Stellen bieten eine Beratung zur freiwilligen Rückkehr an? Rückkehrberatung bieten die zuständigen Behörden wie Einwohneramt oder Ausländerbehörde sowie Nichtregierungsorganisationen und karitative Einrichtungen (Diakonie, Rotes Kreuz oder Caritas) an. Rückkehrberatungsstellen sind über die Datenbank der Zentralstelle für Informationsvermittlung (ZIRF) und das web-basierte Geoinformationssystem (Web-Gis) zu finden. An wen richtet sich das Rückkehrberatungsangebot? Das Beratungsangebot richtet sich an alle Drittstaatsangehörige unabhängig von laufenden oder bereits beendeten Asylverfahren. Stand: Dezember 2015 www.bamf.de/faq-rueckkehrfoerderung 1 WegWeiser AsylVerfAHren 15 1 2 Ist eine Rückkehrberatung verpflichtend? Nein. Die Teilnahme an einer Rückkehrberatung ist freiwillig. Hat die Teilnahme an einem Beratungsgespräch Einfluss auf laufende Verfahren? Nein. Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch hat keinen Einfluss auf ein laufendes Verfahren. Das Gespräch ist vertraulich. 3 In welchen Sprachen werden Beratungsgespräche angeboten? Das Sprachangebot ist in jeder Beratungsstelle unterschiedlich. Es ist möglich, eine Person, die übersetzen kann, zu dem Beratungsgespräch mitzubringen. 4 Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es für eine freiwillige Rückkehr? Die Programme REAG (Reintegration and Emigration Program for Asylum Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Program) fördern eine freiwillige Rückkehr. Zu den Fördermöglichkeiten gehört die Übernahme der Reisekosten, Zahlung einer Reisebeihilfe oder einer Starthilfe. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und den Förderleistungen bietet die Homepage der Internationalen Organisation für Migration (IOM). 5 Wird die freiwillige Rückkehr in Staaten gefördert, aus denen die Einreise nach Deutschland ohne Visum möglich ist? Die freiwillige Rückkehr in europäische Drittstaaten, aus denen die Einreise ohne Visum möglich ist, wird vom Bund nicht gefördert. Es werden keine Starthilfen oder Reisebeihilfen gewährt. Lediglich Reisekosten (Kosten der Beförderung mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln) können übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Staatsangehörige der vWEB-Staaten (visafreie Länder des Westlichen Balkan) sowie der Republik Moldau und Kosovo: Ehem. jugo. Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien: visumfrei seit 19.12.2009 Bosnien und Herzegowina, Albanien: visumfrei seit 15.12.2010 Republik Moldau: visumfrei seit 28.04.2014 Staatsangehörige aus dem Kosovo (nach Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates), die nach dem 31.12.2014 eingereist sind, erhalten keine Starthilfe. Weiter Informationen zu den Fördervoraussetzungen und den Förderleistungen die Homepage der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Welche Förderprogramme gibt es für eine freiwillige Rückkehr in den Kosovo? Förderprogramme für eine freiwillige Rückkehr in den Kosovo bietet das Projekt "URA 2" mit umfassenden Beratungsleistungen und zahlreichen Maßnahmen zur Reintegration und Unterstützung an. 6 7 8 9 10 Stand: Dezember 2015 www.bamf.de/faq-rueckkehrfoerderung 16 AsylVerfAHren WegWeiser Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Rückkehrförderung? Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. Leistungen aus dem Programm REAG/GARP und anderen Programmen/Projekten zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr sind freiwillige Leistungen. Zudem ist die Gewährung von Leistungen für eine Person nur einmal möglich. Im Falle einer Wiedereinreise müssen bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet werden. Wie ist die Situation im Herkunftsland? Informationen zur aktuellen Situation im jeweiligen Herkunftsland bietet die Datenbank der Zentralstelle für Informationsvermittlung (ZIRF). Spezielle Anfragen zu Berufs- und medizinische Versorgung und Behandlungsmöglichkeiten, örtliche Infrastruktur, Job- und Wohnungsmarkt in den Herkunftsländern können über das Projekt ZIRF-Counselling gestellt werden. Welche Dokumente werden für eine freiwillige Rückkehr benötigt? Für eine freiwillige Ausreise braucht es mindestens eine Grenzübertrittsbescheinigung. Für die Einreise das Herkunftsland müssen gültige Einreisepapiere (Reisepass oder Passersatzpapier) vorliegen. Die zuständige Ausländerbehörde hilft auf Nachfrage bei Schwierigkeiten der Beschaffung von Reisedokumenten. WegWeiser AsylVerfAHren 17 Rund ums Geld 1 Hier erhalten Sie Informationen zu Banken und Versicherungen. Außerdem informieren wir ü ber Leistungen fü r Flü chtlinge und Asylbewerber. Leistungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Mit dem Umzug aus der Erstaufnahmeeinrichtung in die Kommune ist diese für die Erbringung der Leistungen zuständig. Die Asylbewerber erhalten folgende sogenannte Grundleistungen nach dem AsylbLG in Form von Sachleistungen: Unterkunft, Hausrat, Haushaltsgegenstände, Heizung und Strom. Der Ernährungsbedarf, Bekleidung und die Gesundheitspflege werden in Form von Barleistungen erbracht. Ebenfalls als Bargeld erhalten Asylbewerber ein Taschengeld für persönliche Bedürfnisse. Die Höhe der zustehenden Geldleistungen und der Wert der Sachleistungen richten sich nach der jeweiligen Regelbedarfsstufe. Die Höhe der Leistungen wird regelmäßig angepasst. Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Leistungen (Unterkunftskosten) in Form von Sachleistungen erbracht wird und sich die genannten Beträge dadurch je nach Einzelfall nochmals reduzieren können. Fahrtkosten sind in der Regel durch das Taschengeld abgedeckt. Bei notwendigen Fahrten übernimmt der Landkreis (die Beantragung erfolgt bei den zuständigen Stadtverwaltungen/ Verbandsgemeinden) die Fahrtkosten für Fahrten, z.B. zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht im Asylverfahren, Fahrten für die Passbeschaffung oder zur Rückkehrberatung. 2 3 4 5 Die Auszahlungen erfolgen i.d.R. zweimal monatlich in bar. Nach einer aktuellen Gesetzesänderung (Stand: 12.02.2016) erhalten Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nun nach einer Wartefrist von 15 Monaten (vorher 48 Monate) Leistungen entsprechend SGB XII. Die Leistungen für die Unterkunft sowie die Ausstattung mit Möbeln und Haushaltsgegenständen werden in der Regel in Form von Sachleistungen erbracht. Die Unterkünfte werden hierfür mit den erforderlichen Haushaltsgegenständen und Möbeln ausgestattet. Wer als Flüchtling über ein offizielles Bundeskontingent für syrische Flüchtlinge nach Deutschland kommt, erhält meist Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder nach SGB XII (Sozialhilfe). Für die Menschen, die über die rheinland-pfälzische Landesaufnahmeanordnung für syrische Verwandte nach Rheinland-Pfalz kommen, bestreiten ihre hier lebenden Angehörigen mit Aufenthaltsstatus bzw. Dritte die Unterbringung und den Lebensunterhalt. In fast allen Unterkünften besteht für die Asylbewerber die Möglichkeit, selbst zu kochen. Hierfür werden Geldleistungen für den Einkauf von Lebensmitteln und Getränken zusammen mit dem Taschengeld an die Asylbewerber ausbezahlt. 6 7 8 9 10 18 rund ums geld WegWeiser Grundsicherung für Arbeitssuchende / Arbeitslosengeld II Wer als Flüchtling oder Asylsuchender anerkannt wird, und eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde erhalten hat, kann keine weiteren Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Nach Abschluss Ihres Asylverfahrens ist das Jobcenter Germersheim für die Sicherung des Lebensunterhaltes und die Vermittlung in Arbeit zuständig! Die Zahlungen enden mit Ablauf des Monats, in dem die Anerkennung erfolgt ist. Zeitnah muss dann ein Antrag beim zuständigen Jobcenter gestellt werden! Jobcenter Germersheim Banken und Versicherungen Girokonto Ein Girokonto ist ein von Banken geführtes Konto für Bankkunden zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Das Geld auf dem Girokonto ist jederzeit verfügbar. Mit einem Girokonto können Sie ● Überweisungen ausführen, ● bargeldlose Zahlungen empfangen, ● Daueraufträge einrichten, ● an Lastschriftverfahren teilnehmen, ● Schecks einlösen, ● mit der EC/Maestro-Karte bargeldlos bezahlen, ● Bargeld am Bankschalter oder am Geldautomaten abheben und Ihre Kontoauszüge ausdrucken. Waldstraße 13, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 70110 Öffnungszeiten: Montag 08.00 – 12.30 Uhr Dienstag 08.00 – 12.30 Uhr, die Leistungsabteilung ist geschlossen Mittwoch 08.00 – 12.30 Uhr Donnerstag 08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.30 Uhr Achten Sie darauf, dass alle Abhebungen und Zahlungen durch das Guthaben auf Ihrem Konto gedeckt sind. Ansonsten müssen Sie Überziehungszinsen bezahlen (meist mehr als 10%)! Eröffnung eines Kontos Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Asylbewerber sind von dem Rundfunkbeitrag befreit. Hierfür muss ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Beitragsservice Weitre Informationen finden Sie hier. www.rundfunkbeitrag.de Lassen Sie sich vom Sozialamt eine Bestätigung ausstellen, dass Sie zur Eröffnung eines Kontos berechtigt sind. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Bank Ihrer Wahl für die Kontoeröffnung. Bringen Sie zu dem Termin die Bestätigung des Sozialamtes und Ihren Ausweis bzw. Ihre BüMA mit. Wenn Sie kein Deutsch oder Englisch sprechen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit. WegWeiser Wichtige Hinweise Nach der Eröffnung des Kontos erhalten Sie eine ECKarte mit einem vierstelligen PIN-Code. Unterschreiben Sie die EC-Karte auf der Rückseite und lernen Sie den PIN-Code auswendig. Den PIN-Code benötigen Sie für bargeldlose Zahlungen sowie für Geldabhebungen am Geldautomaten. Bewahren Sie Karte und PIN-Code unbedingt getrennt auf! rund ums geld 19 Bildung und Teilhabe (finanzielle Unterstützungen) Bildungs- und Teilhabepaket Familien mit niedrigen Einkommen können Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Damit werden Zuschüsse für Schulausflüge, Schulmaterialien, Mittagessen, Vereinsmitgliedschaften gewährt. Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht bedürftigen Kindern, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Für Geldabhebungen benutzen Sie möglichst Bankautomaten der Bank, bei der Sie Ihr Konto haben. Dann ist die Abhebung meist gebührenfrei. Wird der PIN-Code am Geldautomaten dreimal falsch eingegeben, wird die EC-Karte eingezogen und gesperrt. In diesem Falle wenden Sie sich an Ihre Bank. Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer EC-Karte lassen Sie diese umgehend sperren. Zentraler 24-Stunden-Notruf für die Sperrung ist für alle EC-Karten Tel. 116 116 . Geben Sie Ihre IBAN an. Danach wenden Sie sich an Ihre Bank und beantragen eine neue EC-Karte. Versicherungen Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für sich und ggf. für Ihre Familie/Kinder ist freiwillig, aber sehr zu empfehlen. In Deutschland ist jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, nach dem Gesetz zu Schadenersatz verpflichtet: Das gilt für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden im privaten Bereich, zum Beispiel, wenn Sie einen Verkehrsunfall verursachen oder Ihr Kind mit einem Ball eine Fensterscheibe zerbricht. Ihr Helferkreis kann Sie bei der Auswahl eines geeigneten Versicherungsunternehmens unterstützen. 1 2 3 4 5 Voraussetzungen 1. Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können. 2. und die deshalb einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. 3. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre. Die dazu nötigen Anträge können Sie hier herunterladen. www.kreis-germersheim.de → Kreisverwaltung → Formulare Downloads → Bildung und Teilhabe 6 7 8 9 10 20 rund ums geld Ansprechpartner in der kreisverwaltung germersheim: Herr Bertram Neufeld Waldstraße 13a 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 53-148 E-Mail: [email protected] Frau Ulrike Rödel 17er Straße 1 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 53-261 E-Mail: [email protected] Frau Sigrid Schmitt 17er Straße 1 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 53-146 E-Mail: [email protected] WegWeiser WegWeiser rund um’ geld 21 Gesundheit Grundsätzlich haben Asylsuchende in Deutschland bei akuten Erkrankungen und Schmerzen den Anspruch auf medizinische Grundversorgung. Asylsuchenden stehen außerdem die amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen zu. Darüber hinaus werden nur solche ärztlichen Leistungen erbracht, die zur “Sicherung der Gesundheit” unabdingbar sind. Kosten nicht übernommen. Gleiches gilt für psychotherapeutische Behandlungen. 1 2 Wenn Lebensgefahr besteht, rufen Sie immer unverzüglich den Notruf (Tel.: 112). 3 Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Medikamente und Apotheken ● ● ● Sie akut erkrankt sind oder Schmerzen haben. Sie chronisch krank sind (z. B. bei Diabetes, Epilepsie, psychischen Erkrankungen etc.). eine Schwangerschaft vorliegt. Wenn Sie noch über restliche Medikamente oder den Beipackzettel verfügen, bringen Sie diese zum Arztbesuch mit. Sollten Sie Medikamente benötigen, stellt Ihnen der Arzt ein Rezept aus. Dieses Rezept können Sie in jeder Apotheke gegen diese Medikamente einlösen. Auch mit einem Rezept sind nicht alle Medikamente kostenlos. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Arzt nach. Ohne Rezept sind Medikamente in der Apotheke immer kostenpflichtig. Einige Medikamente wie zum Beispiel Antibiotika sind verschreibungspflichtig, das heißt, sie sind nicht ohne Rezept erhältlich. Apotheken erkennen Sie an einem . Alle Apotheken haben an der Tür eine Information zum Apotheken-Notdienst. Beim Apotheken-Notdienst bekommen Sie rund um die Uhr Medikamente. Allgemeinärzte Für alle seelischen und körperlichen Krankheiten ist in Deutschland zunächst ein Allgemeinarzt zuständig. Er übernimmt die Grundversorgung und ist der erste Ansprechpartner bei allen gesundheitlichen Beschwerden. Er führt eine erste Untersuchung durch und entscheidet über die weitere Behandlung. Fachärzte / Spezialisten Fachärzte sind auf ein medizinisches Gebiet spezialisiert und übernehmen nach Überweisung durch den Allgemeinarzt die weitere Behandlung. Themenspektrum: Gesundheit, Verhütung, Körperwissen, Schwangerschaft und Geburt und Rechte und Gesetze in Deutschland. Sollte eine Operation notwendig sein, lassen Sie sich von Ihrem Arzt einen Kostenvoranschlag für die Operationskosten erstellen. Dieser Kostenvoranschlag muss durch das Sozialamt vor der geplanten Operation genehmigt werden. Ansonsten werden die 5 6 Bildgestützte Unterstüzung bei Gesundheitsthemen Multilinguales Webportal ZANZU (www.zanzu.de) der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in verschiedenen Sprachen, u.a. in Arabisch, Farsi, Türkisch, Rumänisch, Russisch, Englisch. Es dient als konkrete Arbeits- und Übersetzungshilfe für die tägliche Beratungspraxis. Die Informationen werden z.T. in Muttersprache angeboten, bietet einen Wegweiser durch das deutsche Gesundheits- und Beratungssystem und liefert einen diskreten und direkten Zugang zu Wissen (zum Lesen und Hören). Sollte eine weitere Behandlung durch einen Facharzt notwendig sein, wird der Allgemeinarzt Sie dorthin überweisen. 4 7 8 9 9 10 22 gesundHeit WegWeiser Gesundheitsleistungen Gesundheitsleistungen bei Krankheit Asylbewerber erhalten zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen von der zuständigen Stadt- / Verbandsgemeindeverwaltung Krankenbehandlungsscheine ausgehändigt bzw. übersandt. Die Krankenscheine gelten für das jeweilige Quartal oder Behandlungstag. Hierbei ist wichtig, dass Asylbewerber bei gesundheitlichen Beschwerden vor dem Besuch eines Facharztes zunächst einen Allgemeinmediziner aufsuchen. Facharztbesuche sind erst nach vorheriger Genehmigung durch die Stadtverwaltungen und Verbandsgemeindeverwaltungen möglich. Notfallbehandlungen bei einem Arzt (z.B. am Wochenende) werden mittels Notfallschein von diesem abgerechnet. Kosten für einen Rettungsdiensteinsatz bzw. einen notwendigen Krankentransport werden von der Zentralen Abrechnungsstelle und den zuständigen Stadt- / Verbandsgemeindeverwaltungen abgerechnet. Fahrten mit dem Taxi können nur berücksichtigt werden, wenn der behandelnde Arzt eine Krankenbeförderung für notwendig erachtet. Ansonsten sind die Kosten vom Asylbewerber selbst zu tragen. Hierfür ist im Taschengeld ein Anteil enthalten. Stationäre Klinikaufenthalte und Operationen (auch ambulant) sind – abgesehen von Notfällen – grundsätzlich vorher genehmigungspflichtig. Die entsprechende Verordnung ist der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Soziale Hilfen, vorzulegen. Die medizinische Notwendigkeit wird vom Amtsarzt geprüft. Allgemeinmediziner dürfen für Asylbewerber keinen Überweisungsschein zu einem Facharzt ausstellen. Ist eine Überstellung zu einem Facharzt erforderlich, muss eine Bestätigung des Allgemeinmediziners über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Facharztes bei den zuständigen Stadt- / Verbandsgemeindeverwaltungen vorgelegt werden. Benötigt werden eine möglichst genaue Diagnose und eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme. Nach einer entsprechenden Stellungnahme eines Amtsarztes wird dann ein Krankenschein für den Facharzt ausgestellt. Sonstige Leistungen Mit den sonstigen Leistungen in § 6 AsylbLG will der Gesetzgeber der Vielgestaltigkeit des Lebens Rechnung tragen. In begründeten Einzelfällen können sonstige Leistungen gewährt werden, wenn Sie ● ● ● ● Leistungen in Notfällen Werden Asylbewerber wegen eines Akutereignisses in eine Klinik eingeliefert, informiert die Klinik die Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Soziale Hilfen unverzüglich und beantragt die Übernahme der Kosten. Die Kosten werden anschließend zwischen der Klinik und der Kreisverwaltung abgerechnet. zur Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Krankenkost, Erstlingsausstattung), der Gesundheit (z.B. Pflegesachleistungen, Hörhilfen), zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern (z. B. Förderung in integrativen Kindergärten) oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht (z. B. Fahrtkosten zur zuständigen Botschaft oder der Rückkehrberatung) unabdingbar sind. Wie finde ich einen Arzt? ● ● Unter www.kv-rlp.de/patienten/arztfinder finden Sie eine Datenbank aller Ärzte (auch mehrsprachige Ärzte) in Rheinland-Pfalz. Hier erhalten Sie auch Informationen zu Öffnungszeiten und Notfalldiensten. App der Bundes-Ärzte-Kammer (für iOS und Android) WegWeiser Gesundheitsinformationen Mehrsprachige Gesundheitsinformation (u.a. arabisch, deutsch, englisch, französisch, russisch, spanisch, türkisch) zu Antibiotika, Verhütung, Krebsvorsorge, Asthma usw. bietet die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. (www.mige.ix-tech.de) Notfall - Emergency Im akuten Notfall kann die Behandlung ohne vorherige Ausstellung eines Krankenscheins erfolgen. Gehen Sie dazu in ein Krankenhaus oder zur Notfallambulanz. Asklepios Südpfalzklinik Germersheim An Fronte Karl 2 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 504-0 Asklepios Südpfalzklinik Kandel Luitpoldstraße 14 76870 Kandel Telefon: 07275 / 71-0 Werden Asylbewerber wegen eines akuten Notfalls in eine Klinik eingeliefert, informiert die Klinik die Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Soziale Hilfen, unverzüglich und beantragt die Übernahme der Kosten. Die Kosten werden anschließend zwischen der Klinik und der Kreisverwaltung abgerechnet. Weitere Informationen zu den Leistungen bei Notfällen Bei Anzeichen auf eine akute Traumatisierung ist eine Fachbehandlung anzuraten. Eine Traumaaufarbeitung kann und darf nicht von Ehrenamtlichen übernommen werden! Das Kontaktieren einer Beratungsstelle ist zu empfehlen. Achtung: Eine Traumatherapie muss oft vom Betroffenen selbst finanziert werden. gesundHeit 23 Im Falle einer Schwangerschaft ist es ratsam, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Diese kann sowohl bei der Beantragung von Beihilfen (z. B. Antrag auf Erstausstattung) als auch der Vermittlung einer Hebamme unterstützen. Die Finanzierung einer Hebamme erfolgt durch die Sozialämter. Notruf - Emergency Call Ausschließlich bei einem Notfall (akute Gesundheitsbedrohung außerhalb der ärztlichen Öffnungszeiten) dürfen Sie auch ohne Behandlungsschein ins Krankenhaus. Dort müssen Sie mit Ihrer BüMA oder Ihrem Ausweis nachweisen, dass Sie Asylsuchender sind und die Kosten über das Sozialamt abgerechnet werden. Notrufnummern Polizei Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt 1 2 3 4 110 112 Vorwahlfreie Telefonnummern aus allen Festund Mobilnetzen. 5 Die Notrufnummern der Handys funktionieren auch ohne Guthaben! 6 Wichtige Angaben bei einem Notruf 112 ● Wer ruft an? ● Wo ist etwas passiert? ● Was ist passiert? ● Wieviele Verletzte oder Kranke gibt es? ● Handelt es sich um Kinder oder Erwachsene? ● Welche Art von Verletzungen oder Krankheiten liegen vor? Bewahren Sie stets die Ruhe und sprechen Sie deutlich, damit man Sie besser versteht. Beenden Sie nicht das Gespräch. Der Notdienst / die Polizei beendet das Gespräch, wenn alle erforderlichen Informationen übermittelt sind. Mehrsprachige Gesundheitsinformation (u.a. arabisch, deutsch, englisch, französisch, russisch, spanisch, türkisch) zu Antibiotika, Verhütung, Krebsvorsorge, Asthma usw. bietet die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. unter www.geminie-online.de → Fremdsprachige Gesundheitsinformationen 7 8 9 10 24 gesundHeit WegWeiser ● Impfschutz ● ● ● Schutz vor Infektionskrankheiten ● ● Täglich kommen wir in Kontakt mit einer Vielzahl von Erregern wie Viren, Bakterien oder Pilzen. Doch nicht jeder Kontakt führt automatisch zu Krankheit. Häufig wird die körpereigene Abwehr mit den Angreifern allein fertig. Wirksamen Schutz vor einigen Infektionskrankheiten bieten Impfungen. Darüber hinaus helfen einfache Hygienetipps, eine Ansteckung zu vermeiden. ● ● ● ● ● ● ● ● ● Aktuelle Impfempfehlungen ● ● Aktuelle Impfempfehlungen erhalten Sie im Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf der nächsten Seite. Dieser steht Ihnen in 20 Sprachen zur Verfügung www.rki.de → Infektionsschutz → Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen ● ● ● Albanisch Arabisch Bulgarisch Dari (Afghanistan) Deutsch Englisch Farsi Französisch Kroatisch Kurdisch Pashto (Afghanistan, Pakistan) Polnisch Rumänisch Russisch Serbisch Spanisch Tigrinya (Äthiopien, Eritrea) Türkisch Urdu (Pakistan, Indien) Vietnamesisch Quelle: www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-Impfkalender/Impfkalender_Deutsch.pdf WegWeiser Beratung und Hilfe bei Traumata Das Erkennen einer Traumatisierung ist meist schwierig, da die Betroffenen in vielen Fällen nicht offen darüber sprechen können und die Symptome oft erst später zum Vorschein kommen. Als Helfer sollte man nicht die Rolle eines Traumabearbeiters annehmen und dies den ausgebildeten Fachkräften überlassen. In solchen Situationen kann man am besten helfen, in dem man Hilfe und Beratung für den Betroffenen organisiert. gesundHeit 25 Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAFF) An einigen Standorten von AfAen konnten psychound traumatherapeutische Angebote der Krisenintervention und Beratung eingerichtet werden, so in Trier und in Ingelheim. An weiteren Standorten ist dies geplant. Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz fünf Psychosoziale Versorgungszentren für Asylsuchende, die insbesondere nach der Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen von diesen in Anspruch genommen werden können. Diese sind: Diakonisches Werk Trier Beratungsstelle für Flüchtlinge Dasbachstraße 21, 54292 Trier Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. Fachdienst Migration IN TERRA — Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge im Mehrgenerationenhaus St. Matthias St.-Veit-Straße 14, 56727 Mayen 1 2 3 4 5 Diakonisches Werk Altenkirchen des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen Stadthallenweg 16, 57610 Altenkirchen Psychologische Beratungsstellen für politisch Verfolgte und Vertriebene Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. ● Psychotherapeutische Behandlung von Flüchtlingen u.a. ● Fortbildungs- und Beratungsangebote u.a. für Jugendämter und Ehrenamtliche Schloßstraße 76 70176 Stuttgart Telefon: 0711 / 28 54 451 Caritasverband Mainz e. V. Psychosoziales Zentrum für Flucht und Trauma Rheinallee 3a, 55116 Mainz Diakonisches Werk Ludwigshafen Psychosoziales Zentrum Pfalz Wredestraße 17, 67059 Ludwigshafen 6 7 8 9 10 26 gesundHeit WegWeiser Sprache und Verständigung Eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen in das soziale Leben in Deutschland ist der Erwerb der deutschen Sprache. Sie ist auch der Schlüssel zur Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung. ● Auf Abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus können Flüchtlinge unterschiedliche Kursangebote zum Erwerb der deutschen Sprache nutzen. Vor Beginn eines Kurses wird meist der Sprachstand des Geflüchteten geprüft, um ihn an die angemessenen Kurse weiterzuleiten. Die Richtlinien für die Einstufung der Sprachkenntnisse sind vom „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER)“ festgelegt. Infos zum „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER)“ und den unterschiedlichen Sprachniveaus finden Sie unter www.europaeischer-referenzrahmen.de Deutsch lernen Asylsuchende, die in Deutschland schnell und kostenfrei Deutsch lernen wollen, finden eine Vielzahl von Sprachlernangeboten beim Goethe-Institut: Selbstlernkurse, Sprechübungen und Videos sowie Informationen zum Umgang mit Behörden, im Alltag oder bei der Arbeitssuche. Alle Angebote funktionieren auf Smartphones und Tablets. Ein interaktives Wortschatztraining in 16 Sprachen kann ohne Vorkenntnisse genutzt werden, zahlreiche Angebote sind begleitend zu Präsenzkursen hilfreich. Kostenfreie Online-Angebote ● Der Deutsche Volkshochschulverband gibt Flüchtlingen auf der Internetseite www.ich-will-deutschlernen.de die Möglichkeit, seine Deutschkenntnisse online zu verbessern. Voraussetzung für einen Online-Kurs sind ein Headset, ein Flash-Player auf dem PC (den Download-Link finden Sie unter www.iwdl.de) und eine E-Mail-Adresse zur Registrierung. der Seite www.goethe.de/radiod bietet das Goethe-Institut Zugang zu Audiolektionen, die unterschiedliche Sprachniveaus bedienen. Neben dem Spracherwerb haben Flüchtlinge hier auch die Möglichkeit, einen Einblick in die Landeskunde zu gewinnen. Die Lektionen werden auch als PDFDateien zum Download angeboten. ● Unter www.dw.com/de/deutsch-lernen/deutschkurse bietet die Deutsche Welle weitere OnlineSprachkurse an, die Videos, Audios, Podcasts und Arbeitsblätter zum Ausdrucken beinhalten. ● Weitere Online-Kurse und Lernmaterialien zum Download finden Sie u.a. unter: ● www.goethe.de/willkommen ● www.deutschakademie.de/online-deutschkurs ● www.deutsch-lernen.com ● www.deutschtraining.org Integrationskurse Die Integrationskurse des Bundes sind ein Sprachförderangebot für Erwachsene und nicht mehr schulpflichtige Jugendliche. Sie richten sich vor allem an Neuzugewanderte. Für Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis stehen die Integrationskurse grundsätzlich offen. Seit November 2016 hat der Bund darüber entschieden, dass Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Syrien, Eritrea, dem Iran und dem Irak mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung der Zugang zu Integrationskursen gewährt werden soll. Außerdem können sowohl das Jobcenter als auch die Ausländerbehörde Personen mit schlechten Deutschkenntnissen unter bestimmten Voraussetzungen zum Kursbesuch verpflichten. Ein Integrationskurs umfasst in der Regel 660 Unterrichtsstunden und ist untergliedert in einen Basis- und Aufbausprachkurs zu je 300 Unterrichtsstunden sowie einen Orientierungskurs mit 60 Unterrichtseinheiten. WegWeiser Der Orientierungskurs findet im Anschluss an den Sprachkurs statt und bietet eine Einführung in die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands. Für besondere Zielgruppen (Jugendliche, Eltern, Frauen, Analphabeten) gibt es Integrationskurse mit bis zu 960 Unterrichtsstunden. Die Teilnahme an den Kursen kann sowohl in Vollzeit, als auch – bei Berufstätigen – in Teilzeit stattfinden. Der Kostenbeitrag beläuft sich auf 1,20 Euro pro Unterrichtsstunde. Sozialhilfe- und ALG-II-Leistungsempfänger können auf Antrag von den Kosten befreit werden. Bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung kann das Bundesamt 50 Prozent des Kostenbeitrags erstatten. Nähere Informationen zu den Integrationskursen und Antragsformulare wie z.B. für die Zulassung zu den Kursen finden Sie unter www.bamf.de → ganz unten rechts unter „Formulare“. Ansprechpartner sprAcHe und Verständigung 27 Internationaler Bund (IB) Germersheim 1 ● Einsteiger-Sprachkurse ● Integrationskurse Glacistr. 9 76726 Germersheim Web: www.internationaler-bund.de 3 Frau Marina Halilovic Herr Joachim Petermann Telefon: 07274 / 70 25 35 E-Mail: [email protected] ProfeS GmbH 4 ● Sprachniveauanalyse ● Sprach- und Orientierungskurse CJD Maximiliansau 2 ● Frauensprachkurse ● Integrationskurse 5 ● Berufsbezogene Sprachkurse ● B2- Sprachkurse mit Prüfung ● Integrationskurse Rheinstraße 1 76744 Wörth Web: www.cjd-maximiliansau.de Frau Miriam Schrubke Telefon: 07271 / 947-452 E-Mail: [email protected] Frau Kathrin Frewell Telefon: 07271 / 947-124 E-Mail: [email protected] Rudolf-von Habsburg-Str. 2 76726 Germersheim Web: www.profes-gmbh.eu Telefon: 07274 / 94 99 30 E-Mail: [email protected] 6 Berufsbezogene Deutschkurse 7 ESF-BAMF Programm Für Flüchtlinge, die bereits einen Integrationskurs abgeschlossen haben, arbeitssuchend gemeldet sind und noch nicht genügend Deutschkenntnisse für die Aufnahme einer Beschäftigung haben, bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berufsbezogene Deutschkurse an. Flüchtlingen, die bereits einer Tätigkeit nachgehen, stehen diese Kurse auch offen, jedoch werden die Kosten nicht übernommen. Der Kurs beträgt in diesem Fall 3,20 Euro pro Unterrichtsstunde. Nähere Informationen zu den Kursen finden Sie unter www.bamf.de → Willkommen in Deutschland → Deutsch lernen → Deutsch für den Beruf. 8 9 10 28 sprAcHe und Verständigung Weitere Sprachkurse Viele Gemeinden bieten ehrenamtliche Sprachkurse für Flüchtlinge an, die entweder von Privatpersonen oder von Vereinen durchgeführt werden. Diese sind für viele Flüchtlinge eine gute Chance, Deutsch zu lernen, auch wenn sie aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht an zertifizierten Sprachkursen teilnehmen können. Lehrmaterialien für ehrenamtliche Sprachtrainer finden Sie unter: ● www.aufderganzenweltzuhause.de/downloads ● www.goethe.de/willkommen WegWeiser Runder Tisch der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach ● Ehrenamtliche Deutschkurse Herr Pascal Eck Ludwigstr. 20 76767 Hagenbach Telefon: 07273 / 9410-20 E-Mail: [email protected] Runder Tisch Asyl Kandel ● Unterschiedliche ehrenamtliche Sprachkurse Herr Christian Hengen Telefon: 07275 / 960 105 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner Arbeitskreis Netzwerk Asyl Lingenfeld ● Unterschiedliche ehrenamtliche Sprachkurse Frau Kerstin Fleischer E-Mail: [email protected] Kreisvolkshochschule (KVHS) Die Kreisvolkshochschule Germersheim mit ihren zehn Außenstellen ist eine Bildungsund Begegnungsstätte des Kreises für lebensbegleitendes Lernen. Zu den Leistungen gehören Angebote in den Bereichen Gesellschaft, Beruf, Sprachen, Gesundheit, Kultur und weitere spezielle Grundbildungskurse. AK Asyl der Wörther Tafel ● Unterschiedliche ehrenamtliche Sprachkurse (teilweise mit Kinderbetreuung) Herr Thomas Stuhlik In den Niederwiesen 7 76744 Wörth Telefon: 07271 / 2455 E-Mail: [email protected] Ritter-von-Schmauß-Straße 76726 Germersheim (Seiteneingang der Berufsbildenden Schule) Telefon: 07274 / 53-319 E-Mail: [email protected] Studierendeninitiative Cross Borders ● Einsteiger-Sprachkurse Frau Katharina Schepelmann Frau Natalie Eimertenbrink Frau Sofia Valente An der Hochschule 2 76726 Germersheim E-Mail: [email protected] Verein Interkultur e.V. ● Verschiedene Deutschkurse Frau Doro Siebecke Lamotte-Park (am Ende der Reduitstr.) Telefon: 07274 / 3483 E-Mail: [email protected] Bürgerinitiative Flüchtlingshilfe (BIF) ● Sprachkursangebote Herr Bernhard Wiegel Am Deutschordensplatz 1 76761 Rülzheim Telefon: 07272 / 5707 E-Mail: [email protected] Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft – Regionalstelle Süd- und Vorderpfalz ● Deutschkurse für Frauen Frau Ingrid Spörl Frau Susanne Burgdörfer Protestantische Auferstehungskirche Konrad-Adenauer-Ring 1 76767 Hagenbach Telefon: 06341 / 9858 - 13 oder -14 WegWeiser Weitere Informationen zu Integrations- und Sprachkursen sprAcHe und Verständigung 29 Qualifizierungsangebote für ehrenamtlich Tätige 1 Ansprechpartner Leitstelle Integration – Kreisverwaltung Germersheim 17er Straße 1 76726 Germersheim Frau Sümeyye Özmen Telefon: 07274 / 53 - 487 E-Mail: [email protected] Frau Anna Schneider Telefon: 07274 / 53 - 310 E-Mail: [email protected] Bürgerservice – BAMF • Allgemeine Fragen zum Integrationskurs Telefon: 0911 / 943 - 6390 Montag bis Freitag 9 bis 13 Uhr ESF Verwaltung - BAMF • Bei Fragen zu den ESF-BAMF Kursen Poller Kirchweg 101 51105 Köln Telefon: 0221 / 92426 - 400 E-Mail: [email protected] Koordinierungsstelle Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge des Landes RLP Katholische Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz Landesarbeitsgemeinschaft e. V. Welschnonnengasse 2-4 55116 Mainz Erika Vorholt (Projektkoordinatorin) Telefon: 06131 / 2150 748 E-Mail: [email protected] Elisabeth Vanderheiden (Projektleitung) Telefon: 06131 / 231 605 E-Mail: [email protected] Die Katholische Erwachsenenbildung RheinlandPfalz, die Katholische Erwachsenenbildung Deutschland und das Bildungswerk Erzdiözese Freiburg bieten gemeinsam Kurse zur Qualifizierung für ehrenamtlich Tätige in Sprach- und Orientierungskursen an. Informationen zu den Kursen und Anmeldungsformulare finden Sie unter www.ehrenamtlich.jimdo.com. Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen finden Sie unter www.albi-projekt.de. 2 3 Dolmetscher 4 Für viele Behördengänge, wie zur Ausländerbehörde, zum Sozial- und Schulamt, aber auch für Arztbesuche, bei Elternabenden in der Schule oder im Kindergarten benötigen Sie einen Dolmetscher. Wenden Sie sich dazu an eine der Asylberatungsstellen oder direkt an die Vermittlungsstelle. Diese werden Ihnen nach Möglichkeit einen geeigneten Dolmetscher vermitteln, der Sie kostenlos zu Ihrem Termin begleitet. Jedes Anliegen wird dabei vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie, dass Dolmetscher keine fachliche Beratung und keine Rechtsberatung oder -vertretung bieten. Dolmetscherpool Germersheim Überall da, wo die Kommunikation zwischen Einrichtungen und Personen an fehlender Sprachkenntnis scheitert, kommt der Dolmetscherpool ins Spiel. Hier kann man kostenlos Übersetzer in den Sprachen Arabisch, Berberisch, Chinesisch, Englisch, Farsi, Französisch, Italienisch, Kurdisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch, und Ungarisch buchen. Es müssen lediglich die Fahrtkosten übernommen werden. Voraussetzung ist eine Buchung möglichst 24 Stunden vor dem Einsatz. Weitere Informationen finden Sie unter www.fb06.uni-mainz.de/ikk/180.php. Erreichbar zwischen 15 und 16 Uhr An der Hochschule 2 76726 Germersheim Mobil: 0176 73279361 E-Mail: [email protected] 5 6 7 8 9 10 WegWeiser 30 sprAcHe / Verständigung Leben im Landkreis Germersheim J e Der Landkreis Germersheim ist der süd-östlichste Landkreis in RheinlandPfalz. Dank seiner günstigen Lage haben sich gute infrastrukturelle, wirtschaftliche und touristische Strukturen entwickelt. Der Rhein bildet die Grenze zu Baden-Württemberg. Südlich trennt die Lauter den Kreis vom Elsass. Rund 126.000 Einwohner leben in den sechs Verbandsgemeinden mit insgesamt 31 Gemeinden und den zwei verbandsfreien Städten. Der Landkreis ist rund 465 qkm groß. nach Bundesland benötigt die Karte zwischen 17 und 428 MB Speicher auf ihrem Handy. Anschließend können Sie die Karte und Navigationsfunktion auch ohne bestehende Internetverbindung nutzen. Entdecken Sie Ihre Umgebung, lernen Sie Vereine und Gruppen kennen. Fast überall gibt es Angebote, an denen Sie teilnehmen können. Das Angebot reicht von Fußball, kreativen Angeboten bis hin zu Kindergruppen. Fragen Sie hierzu in Ihrem Familienbüro nach. Traditionen und Regeln Weitere Informationen zum Leben in Deutschland finden Sie unter folgenden Links: Die wichtigste rechtliche Grundlage des Lebens in Deutschland ist das Grundgesetz. Es ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Hier können Sie das Grundgesetz in elf verschiedenen Sprachen (u.a. Persisch, Arabisch, Englisch) nachlesen. Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus 16 Bundesländern besteht. ● Webseite des Goethe-Instituts mit vielen Hinweisen und Antworten auf wichtige Fragen. www.goethe.de Alle Menschen, die in Deutschland leben, müssen sich an die zentralen Grundsätze der politischen und rechtlichen Ordnung halten. ● Refugee Guide www.refugeeguide.de Orientierungspläne An dieser Stelle möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie mobil auch ohne Internet an einen kostenlosen Handystadtplan kommen. Mit der mobilen App MAPS.ME finden Sie im Android PlayStore eine kostenlose Kartenanwendung. Hier können Sie innerhalb der App ebenfalls kostenlos eine Karte ihres Bundeslands herunterladen. Deutschland ist ein demokratischer Staat, das heißt, alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Die Entscheidungen des Staates – der Regierung – sind an das Gesetz gebunden. Die Handlungen des Staates können durch Gerichte kontrolliert werden. Deutschland ist ein Sozialstaat. Das bedeutet: Grundsätzlich sollte jeder Bürger durch Arbeit selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Der Staat hilft jedoch Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nur zum Teil selbst sichern können. Die Seite refugees.rlp.de des Landes RheinlandPfalz gibt Informationen zum Asylverfahren, zum Leben in Deutschland und zu den Rechten und Pflichten. WegWeiser Freizeit Kulturelle und sportliche Aktivitäten sowie Naherholungsmöglichkeiten (z.B. an einem Badesee) gibt es viele, sodass nur ein kleiner Ausschnitt wiedergegeben werden kann. In Deutschland sind Freizeitaktivitäten zum großen Teil in Vereinen organisiert. Einige sind zudem kostenlos. leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 31 (www.kvv.de) und des VRN (www.vrn.de) entnehmen. Auch die Bahn (www.bahn.de) bietet Ihnen hierzu Informationen. 1 Fahrrad Auf Dauer ist die Anschaffung eines Fahrrads im Vergleich zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wesentlich günstiger. 2 Wichtige Verkehrsregeln für Fahrradfahrer (Auswahl) 3 Menschen mit dem gleichen Hobby schließen sich zusammen. Es gibt Sportvereine, Chöre, Kulturvereine und vieles mehr. Wenn Sie sich einem Verein anschließen, können Sie Ihren Interessen und Hobbys nachgehen, Menschen kennenlernen und neue Kontakte knüpfen. 4 ● ● ● Wenn Sie Interesse an einem Verein oder einer Gruppe haben, fragen Sie hierfür in Ihrem Familienbüro nach. Bei niedrigen Einkommen können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Zuschüsse zu Mitgliederbeiträgen in Vereinen für Kinder und Jugendliche gewährt werden. Mobilität ● 5 Anschaffung und Reparaturen Achten Sie beim Kauf darauf, dass Ihr Fahrrad wie folgt ausgestattet und damit verkehrssicher ist, sonst können bei einer Kontrolle durch die Polizei Bußgelder drohen: ● Alle Orte im Landkreis Germersheim sind mit dem Bus und einige sogar mit dem Zug zu erreichen. Direkte Zugverbindungen bestehen zu vielen Städten in der Umgebung (bspw. Mannheim, Speyer, Landau, Ludwigshafen und Karlsruhe). Die Bahnhöfe haben weitere Verkehrsanbindungen. Fahren Sie immer auf der rechten Fahrbahnseite Fahren Sie nicht nebeneinander, sondern hintereinander Wenn vorhanden, müssen Fahrradwege genutzt werden (ebenfalls auf der rechten Straßenseite in Fahrtrichtung) Nur Kinder bis 11 Jahre dürfen die Fußwege benutzen ● ● ● ● ● Licht vorne und hinten Reflektor vorne und hinten Reflektoren in den Speichen (je 2 pro Rad) Reflektoren an den Pedalen Klingel Zwei voneinander unabhängige Bremsen 6 7 8 Reparatur-Café Nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich nicht durchgehend in Ihrer Unterkunft aufhalten. Sie können den Ort, in dem Sie untergebracht sind, erkunden und sich einleben. Um sich fortzubewegen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Öffentliche Verkehrsmittel Bus und Bahn sind im Kreis Germersheim zusammenhängend organisiert. Sie brauchen daher nur ein Ticket. Fahrpläne, Planung der Fahrt und Kosten für Tickets können Sie auf der Seite des KVV Kommen Sie mit Ihrem defekten Fahrrad oder Elektrogerät ins Reparatur-Café. Sie haben hier die Möglichkeit gemeinsam mit Fachleuten Ihre Geräte und Gegenstände zu reparieren. Seminarraum der Stadtbibliothek Jakobstraße 12 (Hintereingang) 76726 Germersheim E-Mail: [email protected] Treffen: jeden vierten Samstag im Monat 14.00 – 17.00 Uhr 9 10 32 leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM Müll und Ressourcen Die Mülltrennung hat das Ziel, möglichst viele Stoffe wiederzuverwerten. Übrig bleibt nur Müll, bei dem keine Verwertung möglich ist. Dieser Restmüll wird in großen Müllheizkraftwerken verbrannt, wobei Energie gewonnen wird. Im Landkreis Germersheim wird der Müll wie folgt getrennt: ● ● ● ● ● Papier und Karton kommt in die grüne Papiertonne Verpackungen aus Kunststoff, Verbundstoff (z.B. Milchkarton, Fruchtsaftkarton) und Metall kommen in den gelben Sack Glas (z.B. Flaschenglas) kommt in die Glasbox Biomüll (z.B. Speisereste) kommt in die Biotonne Restmüll (z.B. Windeln, Zigaretten, kaputte Schuhe) kommt in die graue Tonne WegWeiser WegWeiser leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 33 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 34 leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM WegWeiser WegWeiser Religiöse Angebote Die Internationalität unseres Landkreises spiegelt sich unter anderem in der Vielfalt der vorhandenen Religionsgemeinschaften wider. Es gibt Gemeinden des christlichen, islamischen und jüdischen Glaubens. Sie gliedern sich in verschiedene Kulturzentren. Die Gemeinden decken zusammen mit nichtreligiösen Einrichtungen die Seelsorge ab. Ditib Moschee Germersheim Hans-Sachs-Str. 4, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 3750 E-Mail: [email protected] leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 35 Einkaufen (Kleidung, Möbel, Lebensmittel) In Deutschland gibt es viele günstige Discounter und etwas teurere Supermärkte, die beide sämtliche Produkte für den alltäglichen Bedarf anbieten. Außerdem gibt es zahlreiche Second-Hand-Shops. In vielen Städten gibt es auch kleinere internationale Supermärkte. Wenn Sie ausschließlich halal essen, finden Sie Fleisch und Süßigkeiten vor allem in türkischen und arabischen Supermärkten. Islamischer Verein für Völkerverständigung Germersheim e.V. Lilienstr. 9, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 948671 E-Mail: [email protected] Kath. Dekanat Germersheim Regionalverwaltung Germersheim Albrecht-Dürer-Str. 10, 76829 Landau Telefon: 06341 / 2830044 E-Mail: [email protected] 2 3 Ditib Moschee Wörth Bahnhofstr. 40, 76744 Wörth Telefon: 07271 / 3541 Ditib Moschee Lustadt Karl-Lehr Str. 24, 67363 Lustadt Telefon: 06347 / 973954 1 4 Die wichtigsten Anlaufstellen, um sehr günstig an Gebrauchsgüter des täglichen Lebens zu gelangen, sind die Kleiderkammern und Sozialkaufhäuser, wo Sie gebrauchte Kleidung, Geschirr und Möbel, aber auch Sport- und Elektrogeräte sehr günstig kaufen können. Die Tafeln in Deutschland sammeln „überschüssige“, aber qualitativ einwandfreie Lebensmittel und geben diese an Bedürftige weiter. Viele ehrenamtliche Helfer, Spender und Sponsoren machen es möglich. Für Neuaufnahmen der Lebensmittelempfänger gibt es bestimmte Anmeldezeiten. Sobald Sie sich angemeldet haben, ist es für Sie möglich, Lebensmittel während der Ausgabezeiten zu erhalten. Bitte bringen Sie als Nachweis Ihren Ausweis bzw. Ihre BüMA mit. 5 6 7 Prot. Dekanat Germersheim Hauptstraße 1, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 9499910 E-Mail: [email protected] In Deutschland werden die Öffnungszeiten pro Bundesland gesetzlich geregelt. Meist öffnen die Geschäfte zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr und schließen zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr. Auch die Feiertage unterscheiden sich in den Bundesländern. 8 9 10 36 leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM Übersicht der sozialkaufhäuser und tafeln : WegWeiser Germersheimer Tafel e.V. Caritas-Warenkorb Germersheim (Kleider, Geschirr, Möbel) (Lebensmittel mit Leistungsbescheid) Waldstraße 15, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 9498499 E-Mail: [email protected] Waldstraße 5e, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 973844-0 Öffnungszeiten: Montag 09.00 – 17.00 Uhr Dienstag 09.00 – 13.00 Uhr Mittwoch 09.00 – 17.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 17.00 Uhr Freitag 09.00 –13.00 Uhr Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Zeiten fü̈r Anmeldung und Ausgabe! Kinderschutzbund Wörther Tafel e.V. Kinderkleiderladen (Kinderkleidung, Spielzeug, etc) Waldstraße 5, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 8847 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag 09.30 – 11.30 Uhr Mittwoch 15.00 – 18.00 Uhr (Lebensmittel mit Leistungsbescheid) In den Niederwiesen 7, 76744 Wörth Telefon: 0173 2804310 E-Mail: [email protected] DRK-Kleiderkammer – „Allerlei für Jedermann“ Anmeldezeiten: Mittwoch 10.00 – 11.30 Uhr Ausgabezeiten: Mittwoch 13.00 – 14.00 Uhr Freitag 11.30 – 12.30 Uhr Anmeldezeiten: Mittwoch 10.00 – 11.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 14.00 Uhr Ausgabezeiten: Mittwoch ca. 11.30 – 13.00 Uhr Donnerstag ca. 13.00 – 14.15 Uhr (Haushaltswaren, Kleider, Spielsachen mit Leistungsbescheid) Schwanenweg 7, 76744 Wörth Telefon: 07271 / 3489 Mobil: 0176 31747626 ca. 14.15 – 15.15 Uhr ca. 15.15 – Ende Kleiderstube Bellheim (Kleider mit Berechtigungsschein) Hauptstraße 121, Bellheim Öffnungszeiten: Montag 15.00 – 17.00 Uhr Freitag 11.00 – 16.00 Uhr Zubringerbusse und nach Gruppenzuteilung ältere, gehbehinderte, schwangere und kranke Lebensmittelempfänger Lebensmittelempfänger mit Kindern Lebensmittelempfänger ohne Kinder WegWeiser Treffpunkte und soziale Cafés Das Leben in einer Gesellschaft braucht die Kommunikation. Der Austausch in der Gemeinschaft, in der Nachbarschaft, mit Arbeitskollegen, mit Freunden und Bekannten, in Schule und Kindergarten funktioniert nur, wenn man sich verständigen kann. Dabei ist die gemeinsame Sprache zwar eine entscheidende Hilfe, aber nicht unbedingt die Voraussetzung für Kontakte und interkulturelle Öffnung. Ein Miteinander in Beruf, Wohnumfeld und Freizeit kann nach anfänglichen Verständigungsschwierigkeiten zur Integration beitragen und den Spracherwerb erleichtern. Die beste Möglichkeit für Kontaktaufnahmen bieten Vereine und Freizeitveranstaltungen, wie Stadtteilund Straßenfeste. Ehrenamtliches Engagement in Vereinen und Bürgerinitiativen bietet ebenfalls die Chance, an gesellschaftlichen Prozessen und Ereignissen aktiv mitzuwirken und Leute kennenzulernen. leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM 37 Übersicht der treffpunkte und sozialen cafés Bistro International „Max und Moritz“ Rheinstraße 65 76870 Kandel Telefon: 07275 / 4316 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Freitag 16.00 – 18.00 Uhr 1 2 Begegnungscafé Centrum für Kunst und Kultur Kuntzengasse 9 76761 Rülzheim 3 Café One World Haus Interkultur Fronte-Lamotte-Park 76726 Germersheim Öffnungszeiten: Sonntag 12.00 – 16.00 Uhr 4 Café Bunt Evangelisches Gemeindehaus Parkring 10 76751 Jockgrim Öffnungszeiten: Montag 16.00 – 18.00 Uhr Informationen dazu erhalten Sie bei Asylcafé Evangelisches Gemeindehaus Hauptstraße 32a 76872 Erlenbach Ehrenamtsbörse Silvia Kempf-Diehl MGH Wörth Ahornstr. 5 76744 Wörth am Rhein Telefon 07271 / 86 22 E-Mail: [email protected] Interkultureller Brunch Mehrgenerationenhaus Ottstraße 54 76744 Wörth Informationen zu den Terminen finden Sie hier: www.inku-woerth.de Öffnungszeiten: 11.00 – 13.00 Uhr Wenn Sie sich gerne mit Landsleuten, anderen Geflüchteten oder auch Einheimischen austauschen und neue Leute kennenlernen möchten, so bieten sich dafür lokal organisierte Treffpunkte und soziale Cafés an. Netzwerk-Café Evangelisches Gemeindehaus Humboldtstraße 11 67360 Lingenfeld Informationen zu den Terminen finden Sie hier: www.kath-pfarrei-germersheim.de Das Reparatur-Café Seminarraum der Stadtbibliothek Jakobstraße 12 (Hintereingang) 76726 Germersheim Treffen: jeden vierten Samstag im Monat 14.00 – 17.00 Uhr 5 6 7 8 9 10 AnsprecHpArtner DER STÄDTE UND VERBANDSGEMEINDEN leBen IM LANDKREIS GERMERSHEIM WegWeiser Familie Familien haben in Deutschland viele Vergünstigungen. Dazu gehören die Familienmitversicherung und viele Ermäßigungen bei der Nutzung von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem haben Familien Anspruch auf Beratung und Leistungen im Rahmen von Kinder-, Eltern- und Erziehungsgeld. In Rheinland-Pfalz ist zudem der Besuch von Kindertagesstätten kostenlos. In diesem Kapitel finden Sie eine Übersicht von Unterstützungsangeboten und Informationen für Familien und Kinder. Außerdem gibt es viele Adressen zum Thema Frühe Hilfen, Schwangerschaft und Kinderbetreuung. Erste Ansprechpartner sind das Jugendamt der Kreisverwaltung Germersheim und Ihr Familienbüro vor Ort.(s.S. 9) Kreisjugendamt Germersheim Frau Michl Telefon: 07274 / 53-432 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr Freitag 08.30 – 12.00 Uhr Frühe Hilfen Die Entscheidung für ein eigenes Kind ist ein Einschnitt ins eigene Leben und bedeutet eine große Verantwortung. Es ist aber auch der Beginn einer lebenslangen Bindung. Beratung, Unterstützung und Hilfe in dieser Zeit erhalten Sie durch Informationen und unsere Angebote rund um Schwangerschaft, Babys und Kleinkinder. Im Kreis Germersheim gibt es hierzu das Netzwerk Frühe Hilfen. WegWeiser Aile ebeleri zor durumda olan hamile E D\DQODUDDLOHOHUHDQQHOHUHYHELU\DúÕQD ED\DQODUDDLOHOHUHDQQHOHUHYHELU\DúÕQD NNDGDURODQEHEHNOHULQHHúOLNHGHU DGDURODQEHEHNOHULQHHúOLNHGHU fAmilie 39 Unterstützen, fördern, motivieren Frühe Hilfen im Landkreis Germersheim Des sages-femmes pour familles DFFRPSDJQHQWGHVIHPPHVHWGHV¿OOHV D FFRPSDJQHQWGHVIHPPHVHWGHV¿OOHV enceintes comme des familles et des mères avec leurs enfants dans leur première année de vie, se trouvant dans GHVVLWXDWLRQVGLI¿FLOHV G HVVLWXDWLRQVGLI¿FLOHV ɋɟɦɟɣɧɵɟɚɤɭɲɟɪɤɢɫɨɩɪɨɜɨɠɞɚɸɬ ɋɟɦɟɣɧɵɟɚɤɭɲɟɪɤɢɫɨɩɪɨɜɨɠɞɚɸɬ ɛɟɪɟɦɟɧɧɵɯɠɟɧɳɢɧɢɞɟɜɭɲɟɤ ɛ ɟɪɟɦɟɧɧɵɯɠɟɧɳɢɧɢɞɟɜɭɲɟɤ ɦɚɬɟɪɟɣɫɝɨɞɨɜɚɥɵɦɪɟɛɺɧɤɨɦɢ ɦ ɚɬɟɪɟɣɫɝɨɞɨɜɚɥɵɦɪɟɛɺɧɤɨɦɢ ɦɨɥɨɞɵɟɫɟɦɶɢɤɨɬɨɪɵɟɧɚɯɨɞɹɬɫɹɜ ɦɨɥɨɞɵɟɫɟɦɶɢɤɨɬɨɪɵɟɧɚɯɨɞɹɬɫɹɜ ɬɬɪɭɞɧɨɦɫɨɰɢɚɥɶɧɨɦɢɥɢɮɢɧɚɧɫɨɜɨɦ ɪɭɞɧɨɦɫɨɰɢɚɥɶɧɨɦɢɥɢɮɢɧɚɧɫɨɜɨɦ ɩɨɥɨɠɟɧɢɢ ɩ ɨɥɨɠɟɧɢɢ Family Midwives (“Familienhebammen”) assist pregnant girls and women in need, families, mothers and their children during WWKH¿UVW\HDURIWKHLUOLIH KH¿UVW\HDURIWKHLUOLIH 1 2 Unterstützung für Mutter Mutter,, Vater Vater und Kind von Geburt an Haben Sie Fragen oder möchten Sie Kontakt aufnehmen? 3 Familienhebamme / Familienkinderkr ankenpflegerin Familienkinderkrankenpflegerin 4 Kontakt / contact: Jutta Jutta Breichler Breichler Telefon: T elefon: 0170 / 7905825 E-Mail: [email protected] 5 Und die Familienhebamme? Sie bekommen ein Baby? Nach der Geburt und neben dem Gefühl der Freude sind Sie auch ein bisschen unsicher und haben Fragen wünschen Sie sich eine Ansprechpartnerin oder fühlen Sie sich vielleicht überfordert mit der neuen Situation. Schließlich gibt es viel Neues wie In manchen Lebenssituationen ist eine längerfristige Begleitung hilfreich. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie O Elternsein O den Alltag mit dem Baby als besonders anstrengend empfinden. O zu Veränderungen in der Schwangerschaft O zur Vorbereitung auf das Baby O zu finanziellen Hilfen O zur Wohnsituation O zur Partnerschaft und vielem mehr. O Ernährung und Pflege des Babys O Neuorganisation des Alltags mit dem Kind O körperliche Veränderungen Bei diesen Fragen kann Ihnen eine Hebamme zur Seite stehen. Alle Hebammen und Familienhebammen / Familienkinderkrankenschwes[LYU\U[LYSPLNLUKLY:JO^LPNLWÅPJO[ Gut zu wissen… Für die Zeit der Schwangerschaft und des Wochenbettes hat jede Frau einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe gegenüber Ihrer Krankenkasse. 6 7 O bei finanziellen Dingen Unterstützung wünschen O alleinerziehend sind O persönliche Schwierigkeiten haben O oder aber nicht mehr wissen, wie es weiter gehen soll. Dafür bieten die „Frühe Hilfen“ im Landkreis kostenfrei Unterstützung durch die Familienhebammen bis zu einem Jahr nach der Geburt an! Familienkinderkrankenpflegerinnen sind ganz besonders geeignet, wenn das Kind eine Behinderung hat oder ältere Geschwister in der Familie leben, die auch besondere Hilfe brauchen. 8 9 10 40 fAmilie Schwangerschaft Werdende Mütter stehen in Deutschland unter einem besonderen Schutz und haben Anspruch auf Beratung, ärztliche Fürsorge und Unterstützung bei Neuanschaffungen für das Kind. Suchen Sie im Falle einer Schwangerschaft immer zunächst einen Arzt auf und lassen Sie dort die Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Sie erhalten dann einen Mutterpass, der Sie als werdende Mutter ausweist und auch wichtige Informationen über Ihren Gesundheitszustand und den Ihres Kindes enthält. Führen Sie den Mutterpass für eventuelle Notfälle stets mit sich. Melden Sie die bevorstehende Geburt an Ihre Unterkunftsbetreuung. Diese prüft, ob für das Kind ausreichend Platz in der Unterkunft vorhanden ist. Außerdem bestellt sie ein Babybett und eine Wickelauflage. WegWeiser Die Kosten für notwendige Vorsorgeuntersuchungen als auch Entbindungskosten und Betreuungskosten nach der Entbindung durch eine Hebamme werden übernommen. Ebenfalls übernommen werden Kosten für notwendige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen der Kinder. Erstausstattung Schwangeren steht unter bestimmten Voraussetzungen, ein höheres Taschengeld zur Deckung des Mehrbedarfs zu. Außerdem erhalten Sie bereits mit Ihrem Mutterpass Schwangerschaftsbekleidung und ab 6 Wochen vor der Geburt die Erstausstattung für Ihr Kind. Ein Kinderbett und eine Wickelauflage erhalten Sie in Ihrer Unterkunft. Nach der Geburt erhalten Sie mit der Geburtsbescheinigung einen Kinderwagen sowie 4 bis 6 Wochen nach der Geburt Babykleidung und weitere Gebrauchsgegenstände für Ihr Kind. Diese sind bei den zuständigen Stadt- / Verbandsgemeindeverwaltungen (s.S. 2) zu beantragen. Meldung ans Standesamt Entbindung und Nachsorge Ihr Gynäkologe vermittelt Sie an eine Entbindungsklinik. Fragen Sie dort nach der Entbindung nach einer Hebamme für die Nachsorge in Ihrer Unterkunft. Falls die Klinik keine Hebamme vermittelt, wenden Sie sich an das Team der Frühen Hilfen. Von der Klinik erhalten Sie eine Geburtsbescheinigung. Im Kreisjugendamt steht Ihnen die Familienhebamme Jutta Breichler zur Verfügung. Mobil: 0170 7905825 Das Netzwerk Kindeswohl und Kindergesundheit wird von Annette Heck koordiniert. Telefon: 07274 / 53-373 E-Mail: [email protected] Neugeborene Kinder müssen dem Standesamt und der Unterkunftsleitung gemeldet werden. Die Entbindungsklinik übernimmt die Anzeige der Geburt beim Standesamt. Dort erhalten Sie mit Ihrem Ausweis, der Geburtsbescheinigung der Klinik und, falls vorhanden, Ihrer Heiratsurkunde die (ggf. vorläufige) Geburtsurkunde für Ihr Kind. Bildgestützte Unterstützung bei Gesundheitsthemen Multilinguales Webportal ZANZU (www.zanzu.de) der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in verschiedenen Sprachen, u.a. in Arabisch, Farsi, Türkisch, Rumänisch, Russisch, Englisch. Es dient als konkrete Arbeits- und Übersetzungshilfe für die tägliche Beratungspraxis. Die Informationen werden z.T. in Muttersprache angeboten und bieten einen Wegweiser durch das deutsche Gesundheitsund Beratungssystem und liefert einen diskreten und direkten Zugang zu Wissen (zum Lesen und Hören). Themenspektrum: Gesundheit, Verhütung, Körperwissen, Schwangerschaft und Geburt und Rechte und Gesetze in Deutschland. WegWeiser Kinderbetreuung fAmilie 41 Beratung und Hilfe 1 Vor dem Schulbesuch, ab ca. ein Jahr, kann Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung besuchen. Hier kann Ihr Kind Freundschaften schließen, im Umgang mit den Betreuer/innen, Kindern und anderen Eltern die deutsche Sprache erlernen und neue Dinge entdecken. Der Besuch einer Kindertagesstätte ist eine sehr wichtige und gute Vorbereitung für die Schule. Ihnen als Eltern gibt eine Kinderbetreuung die Möglichkeit, einen Deutschkurs zu besuchen. Die Liste der Kindertagesstätten im Kreis Germersheim finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung: www.kreis-germersheim.de Kinder zu erziehen, ist keine leichte Aufgabe. Für Eltern ist es deshalb wichtig, sich frühzeitig Rat und Unterstützung zu holen, bei allgemeinen Erziehungsfragen, aber auch in schwierigen, belastenden Situationen. Die im Landkreis Germersheim vorhandenen Beratungsstellen stehen Eltern zur Seite und helfen mit ihren Angeboten bei der Bewältigung konkreter Probleme. In jeder Verbandsgemeinde und den Städten Germersheim und Wörth gibt es Familienbüros, die Sie in dieser Sache beraten können. Das Angebot ist kostenfrei. Schule Für alle in Deutschland lebenden Kinder ab 6 Jahren besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Einschulung Ihrer Kinder zu ermöglichen, möchten wir Sie bitten, folgende Informationen zu beachten: Schulanmeldung / Schulpflicht (6 – 16 Jahre) In Deutschland gilt die allgemeine Schulpflicht für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren. Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie bitte so bald wie möglich bei der Ausländerbehörde ihres Wohnorts. Beachten Sie bitte die Zuständigkeit bezüglich der Schulen: ● ● Die Grundschulen befinden sich in Trägerschaft der jeweiligen Verbandsgemeinden. Alle weiterführenden Schulen befinden sich in Trägerschaft des Landkreises. Hilfreiche Links: ● Auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim finden Sie Informationen zu: ● Liste aller Schulen im Kreis Germersheim ● Mittagessen an weiterführenden Schulen ● Sozialfonds: Finanzielle Unterstützung im Rahmen der Mittagsverpflegung ● Schulbuchausleihe ● Schülerbeförderung 2 3 4 Für junge Familien mit Babys und Kleinkindern empfiehlt sich der Wegweiser Frühe Hilfen und das Team der Frühen Hilfen. 5 Mädchen und Frauen 6 Unter diesen Telefonnummern erreichen Sie Ihre Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Germersheim, die Ihnen weitere Hilfen vermitteln können. Landkreis Germersheim Stadt Germersheim Wörth Bellheim Jockgrim Kandel Lingenfeld Rülzheim 07274 / 53 333 07274 / 960206 07271 / 131 111 07272 / 70 08334 072 71 / 599 148 0 72 75 / 960 104 0 63 44 / 509 255 0 72 72 / 7002 1019 7 8 9 10 42 fAmilie Das Jugendamt Das Jugendamt hilft, berät, schützt und fördert. Das Jugendamt plant, organisiert und finanziert vor Ort die zahlreichen Angeboten für junge Menschen und ihre Familien. Familie ist eine Lebensaufgabe aller Generationen. Das Jugendamt versteht sich als Partner seiner Familien. Wir verpflichten uns, Familien zu unterstützen und zu stärken und ihre Lebensbedingungen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu verbessern. Wir wollen andere in ihrem Einsatz für Familien unterstützen. Beratungstelefon des Kreisjugendamtes Germersheim Frau Patricia Michl 17er-Straße 1 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 53-432 E-Mail: [email protected] WegWeiser Frauenhäuser Es gibt Wege aus der Gewalt und Chancen für eine Zukunft ohne Gewalt. In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 17 Frauenhäuser für von Gewalt betroffene Fraue ab 18 Jahren und ihre Kinder. Sie bieten Zuflucht und Unterstützung sowie Information und Beratung. Frauenhäuser bieten Anonymität, Sicherheit und Schutz und orientieren sich am Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Informationen zum Frauenhaus in Ihrer Nähe finden Sie hier oder über Ihr Familienbüro und die Polizei. Die Adressen der Frauenhäuser bleiben zum Schutz der Betroffenen geheim. Nehmen Sie daher telefonisch Kontakt auf. Frauenhaus Landau Telefon: 06341 / 89 626 Mobil: 0170 834 1889 Frauenhaus Neustadt Telefon: 06321 / 2603 Frauenhaus Speyer Telefon: 06232 / 2 88 35 Hilfe bei Gewalt InterventionsZentrum gegen Häusliche Gewalt Südpfalz Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Telefon: 06341 / 381922 Frauenzentrum Aradia Telefon: 06341 / 83437 Weißer Ring Telefon: 0151 55164623 Das InterventionsZentrum ist ein Sonderdezernat der Staatsanwaltschaft Landau. Grundsätzlich wird bei Vorgängen mit häuslicher Gewalt die Gerichtshilfe (Sozialdienst der Justiz) eingeschaltet. Die Gerichtshilfe übernimmt hierbei die Rolle der Erstintervention und auch der Clearingstelle. Auch Helfer erhalten hier eine Erstberatung im Umgang mit diesem Thema. Nordring 15c, 76829 Landau Telefon: 06341 / 3819-22 (Opferberatungsstelle) Telefon: 06341 / 3819-13 (Täterarbeitseinrichtung) E-Mail: [email protected] WegWeiser Suchdienst Der Suchdienst hilft Menschen bei der weltweiten Suche nach Angehörigen und berät in allen Fragen der Familienzusammenführung. Der Suchdienst ist eine Anlaufstelle für Menschen, die aufgrund aktueller Kriege und bewaffneter Konflikte, Katastrophen, Aussiedlung, Flucht, Vertreibung und Migration nicht wissen, wo sich ihre Angehörigen befinden. Der Suchdienst unterstützt Menschen, die unfreiwillig voneinander getrennt und dabei in unterschiedliche Länder verstreut wurden, in ihrem Wunsch, wieder zusammen in einem Land zu leben. fAmilie 43 Unbegleitete minderjährige Ausländer Minderjährige Ausländer, die ganz ohne Begleitung nach Deutschland eingereist sind, werden dem Jugendamt gemeldet. Dieses nimmt nach einem Gespräch mit dem Minderjährigen eine Altersfeststellung vor, die entscheidet, ob der Minderjährige durch das Jugendamt in Obhut genommen wird oder als volljährig gilt. Für Minderjährige, die zwar ohne ihre Eltern, aber im Familienverband (z.B. mit Onkel oder Tante, mit Cousins oder mit älteren Geschwistern) eingereist sind, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder kann der volljährige Verwandte beim Familiengericht einen Antrag auf Vormundschaft stellen; mit der Vormundschaft übernimmt der Verwandte die volle Verantwortung für den Minderjährigen an Stelle der Eltern. Internationaler Suchdienst Suchdienst beim Deutschen Roten Kreuz www.drk-suchdienst.de Internationaler Suchdienst Red Cross / Red Crescent Soc. www.familylinks.icrc.org Oder der/die Verwandte kann das Erziehungsrecht wahrnehmen, das ihm durch die Eltern formlos übertragen werden kann und sich auch aus dem entsprechenden und verantwortungsvollen Handeln der Beteiligten ableitet. In beiden Fällen kann der Minderjährige im Familienverband verbleiben. Lehnt der Verwandte beides ab oder stellt der Verbleib des Mindesjährigen im Familienverband eine Gefährdung dar, so wird der Minderjährige wie ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer behandelt und vom Jugendamt in Obhut genommen (siehe oben). Ansprechpartner für unbegleitete minderjährige Ausländer im Kreisjugendamt Germersheim erreichen Sie unter der E-Mail: [email protected] 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 AnsprecHpArtner DER STÄDTE UND VERBANDSGEMEINDEN fAmilie WegWeiser Arbeitsmarktzugang Der Zugang zu Beschäftigungen für Flüchtlinge hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten, auf die Dauer der Erlaubnis befristeten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Auch Flüchtlinge, die über ein offizielles Bundeskontingent für syrische Flüchtlinge nach Deutschland kommen, haben einen sofortigen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Anders ist das bei Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Diese haben nach ihrer Registrierung drei Monate lang keinen Zugang zu Beschäftigungen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Flüchtling die Möglichkeit zu arbeiten, muss sich jedoch zunächst für die jeweilige Beschäftigung eine Beschäftigungserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde einholen. Dazu muss der potenzielle Arbeitgeber ein Formular mit den nötigen Eckdaten bei der Ausländerbehörde abgeben. Das Formular finden Sie unter : www.arbeitsagentur.de. Geben Sie hierzu im Suchfeld „Stellenbeschreibung“ ein und klicken Sie auf die PDF-Datei unter „Stellenbeschreibung zur Vorlage im Verfahren der Zulassung ausländischer Arbeitnehmer zum deutschen Arbeitsmarkt“ Der Antrag wird dann von der Ausländerbehörde an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet, die ihn auf folgende Punkte prüft: 1. Die Vorrangprüfung: Gibt es Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, deutsche bzw. EU-Bürger oder ausländische Staatsbürger mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht die, in diesem Fall ein vorrangiges Recht auf die Stelle hätten? Die Vorrangprüfung entfällt bei Kontingentflüchtlingen und Flüchtlingen mit einem Hochschulabschluss, die die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen oder bei Fachkräften in den Berufen, die in der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit aufgelistet sind. Nähere Infos zur Blauen Karte EU finden Sie unter www.bamf.de → Migration nach Deutschland → Arbeiten in Deutschland → Bürger eines Drittstaats → Blaue Karte EU Die Positivliste finden Sie unter dem Pfad: www.arbeitsagentur.de → Bürgerinnen und Bürger → Arbeit und Beruf → Arbeits-/ Jobsuche → Arbeit in Deutschland → Arbeitsmarktzulassung → Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt → PDF unter „Zusatzinformationen“ Auch nach einem 15-monatigen legalen Aufenthalt in Deutschland ist eine Vorrangprüfung nicht mehr notwendig. Es ist lediglich die Genehmigung der Ausländerbehörde einzuholen. 2. Die Beschäftigungsbedingungsprüfung: Sind die Arbeitsbedingungen (z.B. Lohn, Arbeitszeit etc.) gleichwertig mit denen von vergleichbaren deutschen Arbeitnehmern? Nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland entfällt auch die Beschäftigungsbedingungsprüfung, und es ist lediglich die Genehmigung der Ausländerbehörde einzuholen. Gleiche Bedingungen gelten auch für Probebeschäftigungen. Ausnahmen: Bei bestimmten Praktika (s. Tabelle), Wissenschaftlern, Lehrkräften und Führungskräften ist eine Genehmigung von der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich. Bei Flüchtlingen mit Duldung entfällt in diesem Fall die Wartefrist von 3 Monaten nach Registrierung. Leiharbeit/Zeitarbeit: Die Prüfung der Bundesagentur für Arbeit bezieht sich grundsätzlich auf einen konkreten Arbeitsplatz, weshalb die Zustimmung bei Leiharbeit für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung nach § 40 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz grundsätzlich zu versagen war. Auf Beschluss des Koalitionsausschusses vom 06.09.2015 soll jedoch die Beschäftigung als Leiharbeitnehmer für Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung vorübergehend ab dem vierten Monat Aufenthalt ermöglicht werden. Bei einem Antrag auf eine Stelle als Leiharbeiter erfolgt keine Vorrangprüfung, sondern lediglich die Beschäftigungsbedingungsprüfung. WegWeiser ArBeitsmArktzugAng 45 Schema für den Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen Aufenthaltsstatus Bis zum 3. Monat nach Nach 3 Monaten Nach 15 Monaten Nach 4 Jahren Registrierung Aufenthalts- Uneingeschränkter, aber erlaubnis befristeter Zugang zu Arbeit Voraussetzungen für eine Beschäftigungsaufnahme: Kein Zugang zu Arbeit Aufenthaltsgestattung Ausnahmen: 1. Erlaubnis der Ausländerbehörde Beschäftigung ohne Beschäftigungsaufnahme ohne Vorrangprüfung oder Vorrangprüfung möglich, Beschäftigungsbedingungsprüfung, jedoch weiterhin mit Kontingentflüchtlinge 2. Mit Vorrangprüfung* jedoch mit Genehmigung der (ohne Vorrangprüfung) 3. Mit Beschäftigungs- Ausländerbehörde 1 2 Genehmigung der bedingungsprüfung Ausländerbehörde 3 Leiharbeit möglich Voraussetzungen für eine Kein Zugang zu Arbeit Beschäftigungsaufnahme: Ausnahmen: 1. Erlaubnis der 1. Bestimmte Praktika Duldung Ausländerbehörde Beschäftigungsaufnahme ohne Beschäftigung ohne Vorrangprüfung möglich, Vorrangprüfung oder jedoch mit Genehmigung der Beschäftigungsbedingungs- Ausländerbehörde prüfung, jedoch weiterhin mit 2. Wissenschaftler 2. Mit Vorrangprüfung* 3. Lehrkräfte 3. Mit Beschäftigungs- Genehmigung der bedingungsprüfung Ausländerbehörde 4. Führungskräfte 4 Leiharbeit möglich *Vorrangprüfung *Vorrangprüfung entfällt bei:entfällt bei: 1. Flüchtlingen, die die Voraussetzungen für den Besitz einer Blauen Karte EU erfüllen 2. Fachkräften in sogenannten Engpassberufen nach der Positivliste der Arbeitsagentur 3. Kontingentflüchtlingen 15 Monate nach Registrierung in Deutschland dürfen Asylbewerber und Geduldete ohne weitere Einschränkung in Zeitarbeit beschäftigt werden. 1. 2. Eignungsfeststellung: Möchte sich ein Arbeitgeber ein Bild darüber machen, ob ein Asylbewerber oder Geduldeter die grundsätzliche Eignung für eine Arbeitsstelle aufweist, kann dies im Rahmen einer durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderten Maßnahme nach § 45 SGB III erfolgen. Es handelt sich dabei um eine zweckbezogene Maßnahme mit dem Ziel der Feststellung der grundsätzlichen berufsfachlichen Eignung für den Zielberuf und der Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Diese betriebliche Maßnahme darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Teilnehmer/innen einer solchen Eignungsfeststellung dürfen keine Arbeitsleistung verrichten, die üblicherweise nur gegen Entgelt erbracht wird. Sie dürfen auch nicht in die Arbeitsorganisation des Betriebes eingegliedert und der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterworfen sein. Für Tätigkeiten im Rahmen einer Maßnahme nach § 45 SGB III ist keine Zustimmung der BA erforderlich. Beschäftigungsverbot: Unter bestimmten Umständen kann einem Flüchtling die Genehmigung zu einer Beschäftigungsaufnahme untersagt werden. Diese sind: Flüchtlinge, die dazu verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (Residenzpflicht). Geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber (mit einer BüMA – Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) aus sicheren Herkunftsstaaten, die ihren Antrag auf Asyl nach dem 31.08.2015 gestellt haben. Ausnahmen hierzu sind Flüchtlinge aus den Westbalkanländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien). Diese können unter zwei Bedingungen weiterhin eine Beschäftigung aufnehmen: a. Ein bestimmtes Arbeits- bzw. Ausbildungsangebot muss vorliegen, das von der Ausländerbehörde geprüft wird (s. oben – Vorrangprüfung und Beschäftigungsbedingungsprüfung). b. Der Flüchtling muss ein Visum mit entsprechendem Aufenthaltszweck haben, den er in seinem Herkunftsstaat von einer deutschen Auslandsvertretung erhalten hat. Desweiteren darf der Antragsteller in den letzten zwei Jahren vor seinem Antrag auf Visum keinerlei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben. Letzteres gilt nicht für Flüchtlinge, die Leistungen nach dem 01.01.2015 bis spätestens zum 24.10.2015 bezogen haben und umgehend abgereist sind. 5 6 7 8 9 10 46 ArBeitsmArktzugAng Info zur Residenzpflicht: „Die sog. Residenzpflicht, also die behördliche Auflage, nach der sich Asylbewerber und Geduldete nur in ihrem zugewiesenen Aufenthaltsbereich bewegen dürfen, wird ab dem vierten Monat nach Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet abgeschafft. Bei Straftätern und Personen, bei denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt geworden sind oder bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen konkret bevorstehen, kann eine Residenzpflicht wieder angeordnet werden.“ (www.bmi.bund.de) 3. 4. Die Ausnahmeregelung hat eine Gültigkeitsdauer von 2016 bis 2020. Geduldete Flüchtlinge, die durch z.B. Identitätstäuschung und falsche Angaben ihr Abschiebungshindernis selbst bewirkt haben. Bei unerlaubter Arbeitsvermittlung oder Anwerbung Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Ausfüllhilfen in verschiedenen Sprachen: www.arbeitsagentur.de → ganz unten auf der Seite: Ausschreibungen-Formulare-Veröffentlichungen → Merkblätter → ganz unten unter „Zusatzinformationen“: Übersetzungen Ansprechpartner Projekt „InProcedere – Bleiberecht durch Arbeit 2.0“ ● Beratung zur Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Flüchtlingen ● Vermittlung in Sprachkurse ● Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse Kreisverwaltung Germersheim Leitstelle für Integration Frau Sümeyye Özmen 17er Straße 1 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 53 – 487 E-Mail: [email protected] Ausländerbehörde Germersheim Frau Jessica Thomas 17er Straße 1 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 53 - 321 E-Mail: [email protected] WegWeiser Projekt „Beschäftigungspilot“ – ProfeS Gesellschaft für Bildung und Kommunikation mbH ● Gewinnung arbeits- bzw. ausbildungsfähiger Flüchtlinge und deren Heranführung an den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ● Kompetenzerfassung zur Feststellung der schulischen und/ oder beruflichen Qualifikation ● Zuführung zur Bundesagentur für Arbeit Frau Marita Schunder Bismarckstraße 4, 1. OG 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 500 - 4275 E-Mail: [email protected] Jobcenter Landkreis Germersheim Waldstr. 13 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 7011 - 0 E-Mail: [email protected] Agentur für Arbeit Germersheim Josef-Probst-Str. 24 76726 Germersheim Telefon: 0800 / 4 5555 - 00 Jugendmigrationsdienst (JMD) Germersheim (IB – Internationaler Bund) ● Berufsorientierung und Bewerbertraining Herr Joachim Petermann und Frau Marina Halilovic Glacisstraße 9 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 70 25 - 35 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] AWA - ProfeS Gesellschaft für Bildung und Kommunikation mbH ● Begleitung beim beruflichen Einstieg ● Beratung zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ● Unterstützung bei der Suche von Ausbildungsstellen Herr Sascha Imler und Frau Edeltraud Wiegel Rudolf-von-Habsburg-Str. 2 76726 Germersheim Telefon: 06341 / 14 14 - 433 E-Mail: [email protected] WegWeiser Infos zu Beschäftigung und Praktika bei Asylbewerbern und Geduldeten: Zentrale Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit Telefon: 0228 / 713 - 2000 Kontaktdaten und Infos zu regionalen Zuständigkeiten der Gruppen: www.arbeitsagentur.de/arbeitsmarktzulassung Unter www.workeer.de finden Sie eine Online-Jobbörse für Flüchtlinge und Arbeitgeber, die Flüchtlinge einstellen wollen. Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Bildungsabschlüsse ArBeitsmArktzugAng 47 4. Falls vorhanden: Beglaubigte Kopie der Nachweise über eventuelle Weiterbildungen oder Umschulungen 5. Evtl. Lebenslauf 6. Nachweis über Arbeitsabsichten, wie z.B. Kontaktaufnahme zu potenziellen zukünftigen Arbeitgebern. Je nach Beruf können weitere Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sein, wie z.B. Führungszeugnis oder Nachweis über die gesundheitliche Eignung. Auch die geforderten Sprachkenntnisse unterscheiden sich je nach Beruf und Antragstelle. Das Fehlen eines oder einiger der genannten Dokumente verzögert zwar das Verfahren, ist jedoch kein Ausschlussgrund. ● ● Seit dem Erlass des Anerkennungsgesetzes 2012 hat jeder mit einer ausländischen Berufsausbildung die Möglichkeit, seine ausländischen Qualifikationen anerkennen zu lassen. Das Recht auf ein Anerkennungsverfahren ist nicht vom Aufenthaltsstatus des Flüchtlings abhängig. Eine Anerkennung des Bildungsabschlusses ist nur für die Ausübung der sogenannten reglementierten Berufe notwendig. Bei der Anerkennungsprüfung des Abschlusses werden die ausländischen Unterlagen auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen geprüft. Bei der Prüfung werden Kriterien wie die Dauer der Ausbildung und Berufserfahrung berücksichtigt. Je nach Berufs- oder Schulabschluss sind für die Anerkennungsverfahren unterschiedliche Stellen zuständig. Auf der Informationsseite www.anerkennung-in-deutschland.de finden Sie einen „Anerkennungsfinder“, über den Sie die zuständige Stelle für Ihren Antrag auf Anerkennung suchen können. Die Formulare für einen Antrag auf Anerkennung variieren je nach Beruf und Antragstelle. Auf der Homepage der jeweiligen Stellen sind meist die Unterlagen zum Download verfügbar. Folgende Unterlagen sind für eine Antragstellung erforderlich (in deutscher Sprache): 1. Eine beglaubigte Kopie des Identitätsnachweises (hier reicht auch die BüMA) 2. Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit Informationen über die Dauer und Inhalte der Ausbildung 3. Falls vorhanden: Beglaubigte Kopie der Arbeitszeugnisse, aus denen die Berufserfahrungen ersichtlich werden Informationen zu ausländischen Berufssystemen finden Sie auf dem Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: www.bq-portal.de Weitere Informationen zum Thema „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ auch unter: www.bmbf.de → Bildung → Anerkennung und Integration → Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Ansprechpartner Industrie- und Handelskammer (IHK) Fosa ● Zentrale für die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen bei IHK-Berufen Ulmenstr. 52 90443 Nürnberg Telefon: 0911 / 8150 - 60 E-Mail: [email protected] Web: www.ihk-fosa.de Industrie- und Handelskammer (IHK) Landau Anerkennungsberatung Im Grein 5 76829 Landau Telefon: 06341 / 971 - 2510 E-Mail: [email protected] ● ProfeS Gesellschaft für Bildung und Kommunikation mbH ● Anerkennungsberatung Frau Böckmann Max-von-Laue-Straße 3 76829 Landau Telefon: 06341 / 14 14 43 - 4 Web: www.profes-gmbh.eu 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 48 ArBeitsmArktzugAng Projekt „IQ Landesnetzwerk Rheinland Pfalz“ ● Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung – auch telefonisch Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. Augustinerstraße 64-66 55116 Mainz Telefon: 06131 / 906 18 - 10 Web: www.rheinland-pfalz.netzwerk-iq.de Herr Hans Peter Frühauf E-Mail: [email protected] Frau Ulrike Pingel E-Mail: [email protected] Frau Dr. Eva Stauf E-Mail: [email protected] Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landau Herr Claus Pfaffmann Reiterstraße 16 76829 Landau Telefon: 06341 / 26 - 459 E-Mail: [email protected] Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier Frau Stefanie Heß Kurfürstliches Palais Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Telefon: 0651/ 9494-949 E-Mail: [email protected] Ausbildung Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis haben, wie auch beim Arbeitsmarkt, uneingeschränkten Zugang zu Ausbildungen. Bei Flüchtlingen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung ist zunächst eine Genehmigung von der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen. Asylbewerber mit einer BüMA ist eine Ausbildungsaufnahme erst drei Monate nach Registrierung möglich. Auch hier muss der Antrag auf eine Ausbildung zunächst von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Tritt ein Flüchtling seine Ausbildung vor Vollendung seines 21. Lebensjahres an, so kann er diese auch im Falle einer Ablehnung seines Asylantrags abschließen. Er erhält für die Dauer seiner Ausbildung eine sogenannte „Ermessensduldung“, die immer jeweils um ein Jahr verlängert wird, wenn damit zu rechnen ist, dass der Geflüchtete seine Ausbildung in angemessener Zeit abschließen wird. Nach Abschluss der Ausbildung besteht für den Flüchtling die Chan- WegWeiser ce auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Ausnahme: Letztere Regelung gilt nicht für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten. Fördermöglichkeiten: Ausbildungen von Flüchtlingen können auf zwei Arten gefördert werden: 1. Nach 15 Monaten Aufenthalt können Flüchtlinge mit Duldung durch die ausbildungsbegleitende Hilfe (abH) der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden 2. Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis können Hilfen über die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Qualifizierungsmaßnahme „Einstiegsqualifizierung (EQ)“ nach § 54a SGB III beantragen. Bei Zustimmung der Ausländerbehörde und nach dreimonatigem legalem Aufenthalt in Deutschland haben auch Geduldete und Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen die Möglichkeit, über diese Maßnahme gefördert zu werden. Dabei können Betriebe Ausbildungsinteressenten an eine Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen, wenn sie aktuell noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind. Diese Maßnahme bietet die Gelegenheit, berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten im täglichen Arbeitsprozess zu beobachten. Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertragsverhältnisses im Sinne des § 26 BBiG, in dem insbesondere die Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme definiert sowie die Kündigungsfrist und Vergütung festgelegt werden. 3. Junge Flüchtlinge, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen, können seit Januar 2016 bereits 15 Monate nach ihrer Registrierung BAfög beantragen. Verschiedene Info-Flyer zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de, indem Sie im Suchfeld nach abH suchen. WegWeiser Informationen zur EQ: „Eine Qualifizierungsmaßnahme vor der Ausbildung? Auch das ist möglich: Betriebe können junge Menschen im Rahmen einer EQ an eine Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen. Falls ein Betrieb noch nicht oder längere Zeit nicht mehr ausgebildet hat, ermöglicht ihm die EQ einen (Wieder-) Einstieg in die betriebliche Ausbildung.“ (www.arbeitsagentur.de) Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten von Ausbildungen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de → Unternehmen → Arbeitskräftebedarf → Beschäftigung → Geflüchtete Menschen → Finanzielle Unterstützung Eine betriebliche Ausbildung können Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit beginnen. Mit der aktuellen, am 29.07.2015 beschlossenen Änderung der BeschV wird geregelt, dass auch für mindestlohnfreie Einstiegsqualifizierungen nach § 22 Abs. 1 Nr. 4 MiLoG bei Asylbewerbern und Geduldeten zukünftig keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit mehr erforderlich ist. Studienmöglichkeiten: Informationen zu Studienmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch finden Sie unter www.studium-fluechtlinge-rlp.de. Online-Kurse für studieninteressierte Flüchtlinge finden Sie unter www.kiron.university Ansprechpartner „Netzwerk Jugendberufshilfe“ ● Ausbildungspaten ● Jugendscout ● Jugendberufsagentur E-Mail: [email protected] Industrie- und Handelskammer (IHK) Landau ● Ansprechpartner für Betriebe die Flüchtlinge einstellen wollen Herr Markus Falkner Im Grein 5 76829 Landau Telefon: 06341 / 971-2581 E-Mail: [email protected] ArBeitsmArktzugAng 49 Projekt „Flüchtlingsnetzwerker“ der Handwerkskammer RLP ● Ausbildungsberatung ● Vermittlung in Ausbildungen, Praktika und Berufe ● Coaching für Unternehmen, die Flüchtlinge engagieren möchten ● Interkulturelle Beratung für Unternehmen Frau Simone Brandt Am Altenhof 15 67655 Kaiserslautern Telefon: 0631 / 3677-216 E-Mail: [email protected] Jugendmigrationsdienst (JMD) Germersheim (IB – Internationaler Bund) ● Berufsorientierung und Bewerbertraining Herr Joachim Petermann Frau Marina Halilovic Glacisstraße 9 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 70 25 -35 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (Caritas Speyer) ● Beratung zum Thema Studium und akademische Berufstätigkeit Frau Jutta Hofmann Telefon: 0621 / 59 80 225 E-Mail: [email protected] Projekt „Fit für Grüne Berufe für Flüchtlinge“ – ProfeS GmbH in Zusammenarbeit mit dem Maschinen- und Betriebshilfsring (MBR) Südpfalz e.V. ● Fachpraxis und Basisqualifizierung einschließlich Spracherwerb ● Bedarfs- und Situationsanalyse für einen individuellen Förderplan ● Unterricht in den allgemeinen Schulfächern ● Vorstellung der grünen Berufe der Sonderkulturregion Südpfalz ProfeS GmbH Max-von-Laue-Straße 3 76829 Landau Telefon: 06341 / 14 14 43-0 E-Mail: [email protected] 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 50 ArBeitsmArktzugAng Praktikum Um als Flüchtling in Deutschland ein Praktikum ausüben zu dürfen, ist ebenfalls eine Beschäftigungserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen. Keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedürfen Praktika zu Weiterbildungszwecken, wie z.B. im schulischen Kontext, während des Studiums oder im Rahmen von EU-geförderten Programmen sowie zur Berufsorientierung mit Blick auf eine Ausbildung. Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten Zugang zu einem Praktikumsplatz. Je nach Art des Praktikums sind unterschiedliche Bestimmungen für Geduldete und Asylbewerber zu beachten: 1. 2. Hospitation: Um Hospitanten handelt es sich bei solchen Personen, die ohne Eingliederung in den Betriebsablauf lediglich als „Gast“ Kenntnisse über den betrieblichen Ablauf erlangen wollen, ohne dabei Arbeitsleistungen von wirtschaftlichem Wert zu verrichten. Eine Hospitation stellt keine Beschäftigung im Sinne des § 7 SGB IV dar. Daher ist für eine Hospitation keine Genehmigung der Ausländerbehörde und auch keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich (§ 4 Abs. 3 i.V.m. §2 Abs. 2 AufenthG). Eine Höchstdauer für eine Hospitation ist nicht festgeschrieben. Praktikum zur Berufsorientierung: Haben Asylbewerber oder Geduldete noch keine abgeschlossene Berufsausbildung und streben sie in Deutschland die Aufnahme einer Ausbildung an, haben sie die Möglichkeit, ein Berufsorientierungspraktikum in einem Betrieb zu absolvieren. Voraussetzung ist, dass die betriebliche Tätigkeit einen Bezug zu der angestrebten Berufsausbildung aufweist. Die Dauer des Berufsorientierungspraktikums darf maximal drei Monate betragen. Für das Praktikum ist zwar die Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich, jedoch nicht die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Praktika zur Berufsorientierung für die Dauer von bis zu drei Monaten unterliegen nicht dem gesetzlichen Mindestlohn. Dauert das Praktikum länger als drei Monate, so ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Das Praktikum ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Die Wartefrist für Geduldete und Asylbewerber beträgt in diesem Fall drei Monate nach Registrierung. WegWeiser 3. Probebeschäftigung / Schnupperpraktikum: Bei einer Probebeschäftigung üben Asylsuchende oder Geduldete vorübergehend eine betriebliche Tätigkeit zur Feststellung ihrer Eignung für eine längerfristige Beschäftigung aus. Für eine Probebeschäftigung ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Das Praktikum ist mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. 4. Praktikum zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses: Hat ein Asylbewerber oder Geduldeter einen ausländischen Berufsabschluss, der in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, so kann er mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine befristete praktische Tätigkeit ausüben, vorausgesetzt das Praktikum ist erforderlich für die Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses oder für die Erlangung einer Berufserlaubnis. 5. Praktikum zur Einstiegsqualifizierung: Flüchtlinge, die noch nicht für eine Ausbildung geeignet sind – auf Grund von z.B. Sprachdefiziten – können im Rahmen der von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Qualifizierungsmaßnahme ein Praktikum in einem Betrieb aufnehmen. Ziel eines solchen Praktikums ist es, den Auszubildenden für die Aufnahme einer Ausbildung im Betrieb zu qualifizieren. Die Maßnahme wird von der Bundesagentur für Arbeit für einen Praktikumszeitraum von sechs bis zwölf Monaten mit einem monatlichen Zuschuss bis zu einer Höhe von 216 € gefördert. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Einstiegsqualifizierung bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter gestellt werden. Voraussetzungen für eine Förderung sind der Abschluss eines Vertrages, in dem Inhalte der Maßnahme und die Vergütung festgehalten werden. 6. Ausbildungsbegleitende Praktika: Hierbei handelt es sich um freiwillige Praktika, die während einer schulischen Berufs- oder Hochschulausbildung ausgeübt werden. Ziel des Praktikums ist es, die in der Schule erlernten Fähigkeiten praktisch auszuführen. Bei Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten ist bei Geduldeten und Asylsuchenden lediglich die Gestattung der Ausländerbehörde einzuholen. Ausbildungsbegleitende Praktika, die länger als drei Monate dauern, bedürfen darüberhinaus der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit und sind mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. WegWeiser ArBeitsmArktzugAng 51 Schema: Zugang zu Praktika Aufenthaltsstatus Bis zum 3. Monat nach Nach 3 Monaten 1 Registrierung 2 Uneingeschränkter Zugang zu Aufenthalts- Praktika nach Erhalt der erlaubnis Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde 3 Erlaubnis für ein Praktikum nach Asylsuchende Nur Praktika im schulischen Einholen der Praktikumserlaubnis Kontext bei der Ausländerbehörde 4 Erlaubnis für ein Praktikum (max. Zugang zu Praktika für einen Aufenthaltsgestattung und 3 Monate) nach Einholen der längeren Zeitraum als drei Duldung Praktikumserlaubnis bei der Monate. Zustimmung der Ausländerbehörde Ausländerbehörde und der 5 Bundesagentur für Arbeit sind einzuholen. 6 7 8 9 10 AnsprecHpArtner DER STÄDTE UND VERBANDSGEMEINDEN ArBeitsmArktzugAng VON FLÜCHTLINGEN WegWeiser Weitere Informationen für Helfer Herzlichen Dank, dass Sie sich bereit erklärt haben, Asylsuchenden zu helfen. Immer wieder stellt sich die Frage, was kann ich als Ehrenamtlicher tun, um mich in der Arbeit für und mit Asylbewerbern einzubringen. Setzen Sie bei Ihren eigenen Fähigkeiten und Stärken an, seien diese nun handwerklicher, sprachlicher, organisatorischer, sportlicher oder kommunikativer Natur. Grundsätzliche Hinweise für Helfer Beachten Sie Ihre eigenen Grenzen! Sie bestimmen selbst, was Sie leisten können, wollen und wie viel Zeit Sie bereit sind, zur Verfü gung zu stellen, ohne sich, Ihre Familie, Ihre Hobbys und Gesundheit zu gefährden. Es kann sehr nervenaufreibend und manchmal bedrü ckend sein, sich in der Flü chtlingsarbeit zu engagieren. Sorgen Sie sich deshalb um sich selbst. Seien Sie behutsam im Kontakt mit Asylbewerbern. Zeigen Sie Interesse, aber fragen Sie sie nicht aus. Einige Flü chtlinge haben traumatische, lebensbedrohliche Erlebnisse durchlitten und können und wollen nicht damit konfrontiert werden. Andere Asylbegehrenden haben wiederum ein ausgeprägtes Redebedü rfnis und ü berhäufen Sie vielleicht mit ihren Erfahrungsberichten. Setzen Sie Ihre Grenzen, schü tzen Sie sich, suchen Sie Entlastung und Ausgleich, z.B. im Gespräch mit anderen Ehrenamtlichen. Muss eine Person oder Familie das Land wieder verlassen, so ist das nicht Ihr Fehler! Seien Sie sich stets der Tatsache bewusst, dass manche der Ihnen so lieb gewonnenen Nachbarn, Mitmenschen, Freunde das Land wieder verlassen mü ssen. Aber gerade deshalb brauchen diese Menschen Ihre Unterstützung und Ihr Wohlwollen. Grenzen der ehrenamtlichen Arbeit Was Sie nicht übernehmen sollten: Auch wenn Sie sich im Laufe Ihrer Tätigkeit als Ehrenamtlicher ein enormes Fachwissen angeeignet haben sollten: Übernehmen Sie keine Rechtsberatung. Stellen Sie Entscheidungen des Bundesamtes, der Ausländerbehörde, von Anwälten oder anderen involvierten Hauptamtlichen nicht in Frage, sondern setzen Sie sich im Zweifelsfalle immer mit einer Beratungsstelle in Verbindung. Rufen Sie nicht direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder einer Außenstelle an, sondern überlassen Sie das den beratenden Fachinstitutionen. Stellen Sie bitte auch keine medizinischen oder psychologischen Diagnosen oder Empfehlungen, sondern überlassen Sie dies Fachärzten. Gruppen und Initiativen Hier finden Sie Links und Adressen zu übergeordneten Verbänden, Gruppen und Initiativen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit; Stand 18.02.2016) Bundesweit Amnesty International Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Zinnowitzer Straße 8 10115 Berlin Web: www.amnesty.de PRO ASYL e.V. (Gesetze, Leitfäden, Kontakt zu Rechtsanwälten, telefonische Erste-Hilfe-Beratung etc.) PRO ASYL Postfach 16 06 24 60069 Frankfurt/M. E-Mail: [email protected] Web: www.proasyl.de/ WegWeiser Weitere informAtionen FÜR HELFER 53 UNHCR (Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen) UNHCR-Vertretung in Deutschland Zimmerstr. 79/80 D-10117 Berlin Telefon: 0 30 / 202 202 0 E-Mail: [email protected] Web: www.unhcr.de Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstr. 210 90461 Nürnberg Bürgerservice Telefon: 0911/ 943-6390 Mo-Fr: 09.00-13.00 Uhr Web: www.bamf.de Flüchtlingsrat Berlin Flüchtlingsrat Berlin e.V. Georgenkirchstr. 69-70 10249 Berlin Telefon: 0 30 / 243 4457 62 E-Mail: [email protected] Web: www.fluechtlingsrat-berlin.de Bundesregierung: Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration Telefon: 0 30 / 18400-1640 E-Mail: [email protected] Web: www.bundesregierung.de Informationsverbund Asyl und Migration Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Straße 4 10405 Berlin E-Mail: [email protected] Web: www.asyl.net/ Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz Vernetzungsarbeit: Koordination verschiedener Organisationen & Vertretung in Ausschüssen, Lobbyarbeit für Flüchtlinge, Informationen, Tagungen/Fortbildungen etc. DGB Bildungswerk DGB Bildungswerk e.V. Bereich Migration & Gleichberechtigung Hans-Böckler-Str. 39 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 / 4301 151 E-Mail: [email protected] Web: www.migration-online.de Pfarramt für Ausländerbeirat Pfarramt für Ausländerarbeit Bad Kreuznach Kirchenkreis an Nahe und Glan Pfarrer Siegfried Pick Kurhausstraße 8 55543 Bad Kreuznach Telefon: 0671 / 845915 – 2 E-Mail: [email protected] Web: www.auslaenderpfarramt.de Save me (Aufnahme von Flüchtlingen über Resettlement-Programm) Förderverein PRO ASYL e.V. Postfach 160624 60069 Frankfurt/M. Telefon: 0 69 / 24 23 14 20 Mo-Fr: 10.00-12.00 und 14.00-16.00 E-Mail: [email protected] Web: www.save-me-kampagne.de 1 2 3 in rheinland-pfalz Kurhausstr. 8 55543 Bad Kreuznach Telefon: 0671 / 84 59 15-2 E-Mail: [email protected] Web: www.wp.asyl-rlp.org Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Telefon: 06131 16-0 E-Mail: [email protected] Web: www.mifkjf.rlp.de 4 5 6 7 regional 8 9 10 54 Weitere informAtionen FÜR HELFER Helfen im Kreis Germersheim WegWeiser Studierendeninitiative Crossboarders e.V. E-Mail: [email protected] Netzwerk Asyl der Kath. Projektpfarrei Klosterstraße 13 A, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 2750 E-Mail: [email protected] Falls Sie sich im Landkreis Germersheim im Bereich Flüchtlingshilfe engagieren möchten, finden Sie auf dieser Seite mögliche Kontakte direkt in Ihrer Nähe. Außerdem können Ihnen die Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen dabei weiterhelfen. stadt Wörth stadt germersheim Stadtverwaltung Wörth am Rhein Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein Telefon: 07271 / 131-0 E-Mail: [email protected] Stadtverwaltung Germersheim Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 960-0 E-Mail: [email protected] Internationaler Kulturverein Wörth e.V. Herr Metin Instabullu Richard-Wagner-Str. 23, 76744 Wörth am Rhein Telefon: 07271 / 8461 E-Mail: [email protected] Interkulturelle Freiwilligen- und Ehrenamtsbörse Paradeplatz 10, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 94 997-13 E-Mail: [email protected] Wörther Tafel e.V. In den Niederwiesen 7, 76744 Wörth Mobil: 0173 2804310 E-Mail: [email protected] Caritas-Warenkorb Germersheim Waldstraße 5e, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 973844-0 E-Mail: [email protected] DRK-Kleiderkammer – „Allerlei für Jedermann” Schwanenweg 7, 76744 Wörth Telefon: 07271 / 3489 Mobil: 0176 31747626 Kinderschutzbund Kinderkleiderladen Waldstraße 5, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 8847 E-Mail: [email protected] Verbandsgemeinde Bellheim Germersheimer Tafel e.V. (Lebensmittel) Waldstraße 15, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 9498499 E-Mail: [email protected] Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Schubertstraße 18, 76756 Bellheim Telefon: 07272 / 7008-0 E-Mail: [email protected] Interkultur Germersheim e. V. Das Haus Interkultur Reduitstraße im Lamotte-Park, 76726 Germersheim Mobil: 0179 51 75 329 E-Mail: [email protected] Helferkreis Asyl und Integration Schubertstraße 18, 76756 Bellheim Herr David Emling Telefon: 07272 / 7008-112 E-Mail: [email protected] WegWeiser Helferkreis Knittelsheim Hauptstrasse 33, 76879 Knittelsheim Herr Markus Weisenburger Telefon: 06348 / 7740 E-Mail: [email protected] Verbandsgemeinde Hagenbach Verbandsgemeinde Hagenbach Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach Telefon: 07273 / 9410-0 E-Mail: [email protected] Runder Tisch Hagenbach Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach Herr Pascal Eck Telefon: 07273 / 9410-20 E-Mail: [email protected] Verbandsgemeinde Jockgrim Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim Telefon: 07271 / 599-0 E-Mail: [email protected] Weitere informAtionen FÜR HELFER 55 Verbandsgemeinde lingenfeld 1 Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld Telefon: 06344 / 509-0 E-Mail: [email protected] Arbeitskreis Netzwerk Asyl Lingenfeld Kirchstr. 2, 67360 Lingenfeld Telefon: 07274 / 2750 E-Mail: [email protected] 2 3 Arbeitskreis Asyl Schwegenheim E-Mail: [email protected] 4 Verbandsgemeinde rülzheim 5 Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim Telefon: 07272 / 7002-0 E-Mail: [email protected] 6 Bürgerinitiative Flüchtlingshilfe Am Deutschordenplatz 1, 76761 Rülzheim Telefon: 07272 / 5707 E-Mail: [email protected] 7 Verbandsgemeinde kandel 8 Verbandsgemeindeverwaltung Kandel Gartenstraße 8, 76870 Kandel Telefon: 07275 / 9600 E-Mail: [email protected] 9 Runder Tisch Asyl Gartenstraße 8, 76870 Kandel Telefon: 07275 / 960105 E-Mail: [email protected] 10 Kandel Aktiv E-Mail: [email protected] 56 Weitere informAtionen FÜR HELFER Schulung, Beratung und Begleitung Für die Schulung, Beratung und Begleitung der ehrenamtlichen Helfer stehen diese Einrichtungen zur Verfügung (Stand: 18.02.2016) WegWeiser Infektionskrankheiten/ Impfschutz für ehrenamtlich Tätige Um Infektionskrankheiten in der Bundesrepublik Deutschland frühzeitig zu erkennen und nachfolgend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wurde im Januar 2001 das Infektionsschutzgesetz erlassen. Leitstelle Integration Hierzu regelt beispielsweise der § 6 IfSG die Meldepflicht von verschiedenen Infektionskrankheiten. 17er Straße 1, 76726 Germersheim Frau Sümeyye Özmen Telefon: 07274 / 53-487 E-Mail: [email protected] Frau Anna Schneider Telefon: 07274 / 53-310 E-Mail: [email protected] Caritas-Zentrum Germersheim 17er Straße 1, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 94910 E-Mail: [email protected] Internationaler Bund e.V. Interkulturelle Freiwilligen- und Ehrenamtsbörse im Kreis Germersheim Frau Valeria Nyantakyi Paradeplatz 10, 76726 Germersheim Telefon: 07274 / 94 997-13 E-Mail: [email protected] Frau Silvia Kempf-Diehl MGH Wörth Ahornstr. 5, 76744 Wörth am Rhein Telefon: 07271 / 86 22 E-Mail: [email protected] Um jedoch auch bei nicht näher beschriebenen Infektionsgeschehen rechtzeitig aktiv zu werden, wurde definiert, dass bei einem Krankheitsgeschehen, bei dem anzunehmen ist, dass zwei Menschen die gleiche Erkrankung aufweisen und bei denen ein Infektionsgeschehen anzunehmen ist, dies ebenfalls dem zuständigen Gesundheitsämtern zu melden sind. Insgesamt soll damit sichergestellt werden, dass frühestmöglich geeignete Nachweismethoden und Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Seit den zunehmenden Flüchtlingszahlen ist es auf dem Gebiet des Kreises Germersheim zu keiner über den Erwartungen liegenden Erkrankungszahlen gekommen. Gleichwohl gilt es, die Wachsamkeit auf einzelne Erkrankungen zu richten, wenn viele Menschen aus z. T. hygienisch bedenklichen Fluchtbedingungen in der Gesellschaft aufgenommen werden. Nachfolgend soll eine kurze Einschätzung der einzelnen Erkrankungen und deren Behandlung aufgelistet werden. Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, ist die Verbreitung von Infektionskrankheiten möglich. Aufgeführt werden sollen exemplarisch: 1. Läuse Die Kopflaus ist ein den Menschen befallendes, flugunfähiges Insekt, welches durch direkten Kontakt von Erkrankten auf den nächsten Kopf ü bertragen werden kann. Die Läuse ernähren sich durch Blutmahlzeiten, die sie aus der Kopfhaut der befallenen Menschen aufsaugen. Die Erkrankung fü hrt zu einem starken Juckreiz im Kopfbereich. Eine gesundheitliche Schädigung darü ber hinaus ist durch den Läusebefall nicht gegeben. Aus diesem Grund werden Läuse als „Lästlinge“ bezeichnet. WegWeiser Behandlungsmöglichkeit: Einsatz von abtötenden Waschlotionen. Wichtig ist ein koordinierter Einsatz, damit ein Lausbefall zeitnah gestoppt werden kann. 2. Krätze Es handelt sich hierbei um eine weit verbreitete, infektiöse Hautkrankheit beim Menschen, die durch die Krätzmilbe hervorgerufen wird. Die Krätzmilbe gehört in die Familie der Spinnentiere und kann durch das Bohren von kleinen Gängen in der Haut einen sehr starken Juckreiz hervorrufen. Da die Krätzmilbe durch unmittelbaren Körperkontakt übertragen wird, sind sehr häufig die Hände bzw. die Regionen hinter den Ohren befallen. Wichtig ist ein frühzeitiges Erkennen der Krätze, danach ist der Gang zu einem Facharzt/-Ärztin anzuraten. Es stehen geeignete Behandlungscremes zur Verfügung. Auch hier ist eine konsequente und strukturierte Behandlung notwendig. 3. Tuberkulose Die Tuberkulose ist eine durch Bakterien hervorgerufene Erkrankung, die bevorzugt die Lunge befällt. Hierbei kommt es zu starkem Husten, z. T. mit blutigen Beimengungen. In Ländern, in denen eine konsequente Behandlung der Tuberkulose nicht möglich ist, kann die Tuberkulose zu einer Abkapselung in der Lunge führen, so dass im späteren Leben bei beispielsweise einer schweren Krankheit oder hohem Alter die Tuberkulose erneut ausbrechen kann. Wichtig ist, dass bei längerem Husten bzw. hinzugekommenen Symptomen wie Gewichtsabnahme und Nachtschweiß umgehend ein Facharzt/Fachärztin aufgesucht wird. Die Tuberkulose ist durch moderne Antibiotika behandelbar. 4. Hepatitis (Gelbsucht) Es gibt verschiedene Formen der Gelbsucht, die durch verschiedene Virenarten ausgelöst werden können. Gegen die Hepatitis A und Hepatitis B ist durch eine Schutzimpfung ein wirksamer Schutz möglich. Die Übertragung der Hepatitis B erfolgt beispielsweise nur durch einen sehr engen körperlichen Kontakt. Bei Unwohlsein mit einer Gelbfärbung der Augen, sollte eine erweiterte Untersuchung durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der erhöhten Zahl von Flüchtlingen ist festzuhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt im Kreis Germersheim im Vergleich zu den Vorjahren keine Häufung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten festzustellen ist. Darüber hinaus finden in den Weitere informAtionen FÜR HELFER 57 Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) eine medizinische Eingangsuntersuchung sowie der Beginn von Impfmaßnahmen statt. Impfung für ehrenamtlich Tätige Grundsätzlich gilt: Helfer sollten die Standardimpfungen nach den STIKO-Empfehlungen erhalten haben. Weiterhin müssen dem RKI (Robert Koch Institut) zufolge die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (ArbmedVV) beachtet werden. Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt zudem unabhängig von einer Tätigkeit in Asyleinrichtungen allen Menschen die Impfungen gegen: ● Tetanus ● Diphtherie ● Kinderlähmung (Polio) ● Keuchhusten (Pertussis) ● Masern, Mumps, Röteln (für nach 1970 Geborene) ● Influenza (für Frauen und Männer ab 60 Jahre; in der Saison) Ferner rät die STIKO zu den folgenden Impfungen bei beruflicher Indikation, die für Mitarbeiter und Helfer in den Einrichtungen gegeben ist: ● Hepatitis A ● Hepatitis B ● Auffrischimpfung gegen Polio, falls die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren erfolgte ● Influenza (in der Saison) Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Impfempfehlung entsprechend den STIKO-Richtlinien für alle Bürger, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland leben, gelten. Hierbei sollten die notwendigen Auffrischungsimfpungen turnusmäßig durchgeführt werden (z. B. Auffrischung der Tetanus-/Diphterieimpfung alle 10 Jahre). Bei Tätigkeiten, die einen besonders engen Kontakt in Gemeinschaftseinrichtungen bedingen, die beispielsweise einer medizinischen Versorgung gleichkommen, sollte über die Durchführung einer Hepatitis B Schutzimpfung nachgedacht werden. Hierzu sollte eine arbeitsmedizinische Beratung erfolgen. Um Infektionskrankheiten rechtzeitig bekämpfen zu können, ist ein koordiniertes und abgestimmtes Handeln aller an der medizinischen Versorgung tätigen Strukturen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene notwendig. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch festgehalten werden, dass es zu keinen unvorhersehbaren Infektionsgeschehen gekommen ist. Aus diesem Grunde ist ein weiterhin besonnenes, aber konsequentes Handeln und das Schließen von bestehenden Impflücken als notwendig anzusehen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 58 Weitere informAtionen FÜR HELFER Versicherung für ehrenamtlich Tätige Rechtlich unselbstständige, ehrenamtliche Initiativen, Gruppen und Projekte, die ihre Tätigkeit in RheinlandPfalz ausüben oder deren Ehrenamt von RheinlandPfalz ausgeht, sind über einen Sammel-Unfallversicherungsvertrag sowie einen Sammel-Haftpflichtversicherungsvertrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz abgesichert. Sie melden sich im Schadensfall über ein Formular bei der Leitstelle Ehrenamt der Landesregierung. Ansprechpartner Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz Telefon: 06131 / 16-4083 E-Mail: [email protected] WegWeiser WegWeiser Weitere informAtionen FÜR HELFER 59 1 Sicherheit für freiwillig Engagierte 2 Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt Mit dem Sammel-Haftpflichtversicherungsvertrag und dem Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich Engagierte und freiwillig Tätige möchte die Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Rheinland-Pfalz beitragen. Ehrenamtliche in öffentlichen Ehrenämtern, in Kirche, 3 Wohlfahrtspflege, Sport oder der Feuerwehr sind in der Regel gesetzlich oder durch den Träger versichert. Die von der Landesregierung abgeschlossenen Verträge dienen insbesondere den Ehrenamtlichen in kleinen – rechtlich unselbstständigen – Initiativen, Gruppen und Projekten. Sie schützen die einzelnen ehrenamtlich Aktiven vor Schäden, die sie selbst erleiden (Unfallversicherung) oder anderen zufügen (Haftpflichtversicherung). 4 Haftpflichtversicherungsschutz Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, d. h. eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadensfall vorleistungspflichtig. Wer ist versichert? Schadensbeispiele Die privat organisierte Selbsthilfegruppe „Frauen nach Krebs“ trifft sich zum Erfahrungsaustausch in der Wohnung eines Gruppenmitglieds. Eine Mitinitiatorin zerbricht versehentlich eine teure chinesische Vase. Die Geschädigte macht Schadenersatzansprüche gegenüber der Verursacherin geltend. 5 Versichert sind Ehrenamtliche und freiwillig Tätige, die ihre Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben oder deren Engagement Die Leiterin der Elterninitiative „Hausaufgabenbetreuung“ ist von Rheinland-Pfalz ausgeht (z. B. bei Exkursionen, die Landes- nicht in Reichweite, als ein Kind einem anderen mit seinem grenze überschreitenden Veranstaltungen, Aktionen usw.). Füllfederhalter schwere Stichwunden zufügt. Die Leiterin der Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbstständigen Strukturen Initiative wird wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur stattfinden. Insofern werden Vereine, Verbände, GmbHs, Verantwortung gezogen. Stiftungen usw. nicht aus der Pflicht entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen. Wer ist nicht versichert? Die Organisation/Gemeinschaft, für die die Tätigkeit erbracht wird. Betreute bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich/freiwillig 6 Der Organisator eines Ausflugs des Fahrradclubs „Mountainbiker durch Berg und Tal“ legt die Route so anspruchsvoll, dass ein Teilnehmer schwer verunglückt. Der Organisator wird auf Schadenersatz verklagt. 7 engagiert sind. Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflichtrisiko bereits anderweitig abgesichert ist (Subsidiarität). Kfz-Schäden sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versicherte Leistungen 8 5.000.000 Euro für Personenschäden 5.000.000 Euro für Sachschäden 100.000 Euro für Vermögensdrittschäden Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 50 Euro. 9 „Sicherheit für freiwillig Engagierte“ Quelle: www.wir-tun-was.de/Versicherung.347.0.html 10 60 Weitere informAtionen FÜR HELFER WegWeiser 2 3 4 5 6 7 8 9 Schadensanzeige Unfall WegWeiser Quelle: www.wir-tun-was.de/Versicherung.347.0.html Weitere informAtionen FÜR HELFER 61 62 Weitere informAtionen FÜR HELFER WegWeiser 2 3 4 5 WegWeiser Weitere informAtionen FÜR HELFER 63 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Schadensanzeige Haftpflicht Quelle: www.wir-tun-was.de/Versicherung.347.0.html Mobile App INTEGREAT Können wir den ankommenden Menschen in unserem Landkreis möglichst schnell alle relevanten Informationen in ihrer Landessprache – auch ohne permanenten Internetzugriff und ohne unübersichtliches Papierchaos – zur Verfügung stellen? Diese Frage haben wir uns auch gestellt und herausgekommen ist mit Integreat eine App, um kommunal und mehrsprachig alle relevanten Informationen an die ankommenden Asylsuchenden weiterzugeben. Integreat ist mehr als nur ein Wegweiser in den ersten 14 Tagen, sondern ein ganzheitliches Servicesystem für unseren Landkreis zur Integration von Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Warum eine App? Etwa 75% aller Geflüchteten verfügen über ein Smartphone, nahezu keiner davon hat eine mobile Datenflatrate, um auch außerhalb von öffentlichen Hotspots auf Informationen von z.B. Websites zuzugreifen. Gerade innerhalb der ersten Tage unterstützt die App mit Adressen, Tipps und Hinweisen zu Abläufen und den nächsten Schritten. Doch auch in der Zeit der Integration, die mehrere Jahre dauern kann, gibt es aktuelle und dynamische Informationen zu lokalen Veranstaltungen und Änderungen im Asylsystem vor Ort. Besonders die kommunalen Angebote sind im Fokus unserer Lösung. Die Kreisverwaltung Germersheim will mit dieser App den Start in Deutschland und unserem Landkreis erleichtern. Hier finden Sie allgemeine Alltagshilfen sowie Informationen und Hinweise zu wichtigen Dokumenten und vielem mehr. Gleichzeitig sind diese Informationen auch für haupt- und ehrenamtliche Helfer in den Kommunen gedacht. Die App soll die Arbeit vor Ort mit aktuellen und schnell verfügbaren Informationen unterstützen. Feedback, Kontakt und mögliches Engagement Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung freuen sich über Ihre Anregung und Kritik, aber natürlich auch über Lob. Auch Ihre Fragen beantworten wir gerne. Dafür ist das Team der Kreisverwaltung unter [email protected] erreichbar. Falls Sie weitere Angebote für Asylbewerber haben, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die Leitstelle Integration der Kreisverwaltung Germersheim. Sie erreichen Frau Schneider unter Telefon: 07274 / 53-310 E-Mail: [email protected] Wenn Sie sich engagieren wollen, steht Ihnen das Familienbüro Ihrer Verbandsgemeinde als Erstansprechpartner zu Verfügung. Haftungshinweis: Die hier aufgeführten Inhalte wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und aufbereitet. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Der Betreiber haftet daher nicht für Schäden oder Folgen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Inhalte stehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist. Unser Angebot enthält Angaben externer Webseiten, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte dieser Webseiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Diese Webseiten wurden zum Zeitpunkt der Angabe auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. 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