Eisenbahnfahrzeuge als Bestandteil eines Arbeitssystems Fachbereich Verkehr und Landschaft Sachgebiet Bahnen 16.0 2.2 Dipl.-Ing. Pet e016 r Schneider Gesetzliche Anforderungen 1 • ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung (§§ 3-5) Der Arbeitgeber hat … Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. …Eine Gefährdung kann sich … ergeben durch die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte … die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von … Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit • BetrSichV – Gef.-beurteilung Arbeitsmittel (§ 3) … gilt jedes vom Arbeitgeber bereitgestellte Verkehrsmittel, das der Beschäftigte zur Erledigung seiner Arbeitsaufgabe benötigt, als Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. (Vom BMAS 2006 bestätigte Auslegung der BetrSichV seitens der UVT) Fachtagung Arbeitsschutzanforderungen an Eisenbahnfahrzeuge Dipl.-Ing. Peter Schneider 16.02.16 Seite 2 Gesetzliche Anforderungen 2 • TEIV(§ 9 mit Anhang 3) Neue bzw. gesonderte Inbetriebnahmegenehmigung ist erforderlich beim Verlassen der Anforderungen nach den anerkannten Regeln der Technik für den Arbeitsschutz … z.B. Lösungen außerhalb der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) … • RiLi 2004/49/EG (Eisenbahnsicherheitsrichtlinie) Das Sicherheitsmanagementsystem soll …berücksichtigen, dass die Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit sowie die einschlägigen Einzelrichtlinien im Hinblick auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der im Eisenbahnverkehr beschäftigten Arbeitnehmer uneingeschränkt Anwendung finden. Fachtagung Arbeitsschutzanforderungen an Eisenbahnfahrzeuge Dipl.-Ing. Peter Schneider 16.02.16 Seite 3 Betriebspersonal contra Fahrgäste Ist das Betriebspersonal klüger als die Fahrgäste? oder dürfen Fahrgäste „menschlicher“ sein? „Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, dass weder das sichere Funktionieren der Einrichtungen noch die Gesundheit und Sicherheit der Benutzer beeinträchtigt werden, wenn sie in einer voraussehbaren Weise betätigt werden, die jedoch den angebrachten Hinweisen nicht entspricht. „ (Zitat TEIV [Anhang III Pkt. 1.1.5 der Rili 2008/57/EG]) Fachtagung Arbeitsschutzanforderungen an Eisenbahnfahrzeuge Dipl.-Ing. Peter Schneider 16.02.16 Seite 4 Fachtagung Arbeitsschutzanforderungen an Eisenbahnfahrzeuge Dipl.-Ing. Peter Schneider 16.02.16 Seite 5 Mensch: Menschen innerhalb des Arbeitssystems sind Beschäftigte unterschiedlichen Geschlechts, -Alters, Bildung und persönlichen Merkmalen, die eine bestimmte Arbeitsaufgabe erfüllen. Elemente (1) Eingabe: Material (z. B. Arbeitsgegenstände, Arbeitsstoffe, Roh- und Hilfsstoffe), aber auch Informationen und Energie, die im Sinne der Arbeitsaufgabe in ihrem Zustand, in ihrer Form oder ihrer Lage verändert oder verwendet werden sollen. Arbeitsmittel: Sind Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Möbel, Einrichtungen und Werkzeuge, die im Arbeitssystem benutzt werden. Fachtagung Arbeitsschutzanforderungen an Eisenbahnfahrzeuge Dipl.-Ing. Peter Schneider 16.02.16 Seite 6 Arbeitsaufgabe: Kennzeichnet den Zweck des Arbeitssystems und beschreibt das angestrebte Arbeitsergebnis. Elemente (2) Arbeitsablauf: Räumliche und zeitliche Abfolge des Zusammenwirkens von Mensch, Arbeitsmittel, Material, Energie und Information innerhalb eines Arbeitssystems an dem dafür bestimmten Arbeitsplatz bzw. der Arbeitsstätte (z. B. Arbeitsfolgen, Arbeitsschritte, Arbeitsverfahren). Arbeitsplatz/Arbeitsstätte: Kennzeichnet den räumlichen Bereich, der einem oder mehreren Menschen im Arbeitssystem zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe zugewiesen ist. Fachtagung Arbeitsschutzanforderungen an Eisenbahnfahrzeuge Dipl.-Ing. Peter Schneider 16.02.16 Seite 7 . Arbeitsumgebung: Sind physikalische, chemische, biologische und soziale Faktoren, die auf das Arbeitssystem einwirken oder von diesem erzeugt werden (z. B. Schall, Klima, Beleuchtung, Gefahrstoffe, Kommunikationsverhalten, Betriebsklima). Elemente (3) Die Arbeitsumgebung kann positive und negative (schädigende) Wirkungen haben. Ausgabe: Beschreibt die durch die Erfüllung der Arbeitsaufgabe entstandenen Ergebnisse (Produkte, Zwischenergebnisse, Abfälle, freiwerdende Stoffe, Informationen), die einem anderen oder gleichen Arbeitssystem zugeführt oder an die Arbeitsumgebung abgegeben werden. Fachtagung Arbeitsschutzanforderungen an Eisenbahnfahrzeuge Dipl.-Ing. Peter Schneider 16.02.16 Seite 8 Arbeitsmittel – Arbeitsstätte, alles o.k.? • Bezugsebene für den Aufstieg nach TSI = 200 mm unter SO • Abstand der untersten Stufe nach harmonisierter Norm = maximal 600 mm über SO • Im Bild sind beide Werte eingehalten! • Die TF ist 1,65 m groß (Mindestmaß nach Norm = 1,63 m) Fachtagung Arbeitsschutzanforderungen an Eisenbahnfahrzeuge Dipl.-Ing. Peter Schneider 16.02.16 Seite 9 Was bedeutet die Anwendung des Arbeitssystems? • Auftraggeber (Halter, Betreiber) und Auftragnehmer (Hersteller) dürfen das Arbeitsmittel Fahrzeug nicht losgelöst von den anderen Systemen betrachten • Vorhandene Infrastruktur, Instandhaltungseinrichtungen, Abläufe, Informationsflüsse etc. sind zu berücksichtigen • Wenn erforderlich, muss mindestens an EINER Komponente des Arbeitssystems nachgebessert werden um den Arbeitsschutz einzuhalten: • Absenkbare Tritte am Fahrzeug oder feste Einstiegshilfen in der Abstellanlage … • Hygieneanschlüsse in Höhe der Entsorgungsanlagen oder veränderbare Entsorgungsanlagen … • Toiletten in den Triebfahrzeugen oder Möglichkeiten an der Strecke… Fachtagung Arbeitsschutzanforderungen an Eisenbahnfahrzeuge Dipl.-Ing. Peter Schneider 16.02.16 Seite 10
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