Prof. Dr. Louis Pahlow Tutorien zur Vorlesung Rechts- und Verfassungsgeschichte I WS 15/16 (I) Beispiele zur korrekten Zitation von Quellen und Literatur in Fußnoten Textgrundlage: a) Conring, Hermann: Der Ursprung des deutschen Rechts (Bibliothek des deutschen Staatsdenkens, Bd. 3), Frankfurt/M. 1994. b) Stolleis, Michael: Hermann Conring und die Begründung der deutschen Rechtsgeschichte, in: Conring, Hermann: Der Ursprung des deutschen Rechts (Bibliothek des deutschen Staatsdenkens, Bd. 3), Frankfurt/M. 1994, S. 253-267. Beispiel 1: „Die methodischen Leitsätze, die Conring bei der seiner Darstellung der Geschichte des deutschen Rechts von den germanischen Stämmen bis in seine Zeit befolgte und die er auch in der Vorrede noch einmal zusammenfaßte, waren einfach und werden heute als historiographische Selbstverständlichkeiten empfunden: Ein historisches Ereignis muß durch Quellen belegt sein. Je näher die Quelle dem historischen Ereignis steht, desto höhere Glaubwürdigkeit kann sie beanspruchen. Ist unklar, welche Quelle die ältere ist, dann können nur die kritische Analyse und der Textvergleich helfen.“1 Beispiel 2: Muss Conrings Verfahren für die damalige Zeit auch als bahnbrechend erachtet werden, so gelten diese Grundsätze „heute als historiographische Selbstverständlichkeit“2. Beispiel 3: Conrings methodische Prinzipien müssen historiographischen Arbeitens erachtet werden.3 nach wie vor als Grundelemente Beispiel 4: Conring starb, belastet durch „einige von Privat-Sachen herrührende Widerwärtigkeiten“4, 1681 in Helmstedt.5 Beispiel 5: Gemein gilt Conring als „Begründer der deutschen Rechtsgeschichte“6. 1 Stolleis: Conring, S. 262. Stolleis: Conring, S. 262. 3 Vgl. Stolleis: Conring, S. 262-263. 4 Zit. nach Stolleis: Conring, S. 267. [D.h.: Das Zitat stammt nicht von Stolleis selbst, er hat es vielmehr übernommen. Sofern sich (durch eine Fußnote in der Vorlage) direkt klären lässt, wer hier eigentlich zitiert wird, geben Sie dies bitte wie folgt an: XY zit. nach Stolleis: Conring, S. 255]. 5 Vgl. Stolleis: Conring, S. 267. 6 Zit. nach Stolleis: Conring, S. 255 [Vgl. meine Hinweise in Fn.4!] 2 Beispiel 6: „Erstens: Alles was über die alte menschliche Geschichte weder in zeitgenössischen Berichten noch in glaubwürdigen Dokumenten der folgenden Jahrhunderte überliefert wird, verdient keinen Glauben, auch wenn man gestern oder vorgestern begonnen hat, es überall zu glauben. Zweitens: Alles, was glaubwürdige und dem Ereignis zeitlich am nächsten stehende Autoren erwähnen, verdient mehr Glauben als dasjenige, was einige erst kürzlich Lebende, ohne sich auf alte Dokumente zu stützen, versichern. Drittens: Ein Faktum der menschlichen Geschichte, das in keinem bisher veröffentlichten Dokument erwähnt wird, und das auch in Manuskripten nicht gefunden wird, obwohl man mit Energie alle Archive und Bücherschränke untersucht hat, gilt als nicht hinreichend glaubwürdig belegt.“7 Beispiel 7: Für Hermann Conring gelten Ereignisse „als nicht hinreichend glaubwürdig“8, die sich durch Quellen nicht belegen lassen. Beispiel 8: Anhand dreier methodischer Prämissen versucht Conring9, seine Vorstellung einer zeitgemäßen Geschichtsforschung zu skizzieren.10 Beispiel 9: „Weil es [das römische Recht, d. Verf.] nach Deutschland aber erst im 15. Jahrhundert eindrang, liegt klar auf der Hand, was für ein Märchen die Geschichte von der Einführung des römischen Rechts durch Kaiser Lothar […] ist.“11 Hinweise: 1. Vergleichen sie genau die unterschiedlichen Varianten der 11 Fußnoten und ihren konkreten Bezug zum Textbeispiel; warum wird hier so, dort anders belegt? 2. Heben Sie Nachnamen von Autoren in den Fußnoten stets hervor. 3. In den Fußnoten wird (wie dargestellt) mit Kurztiteln zitiert; im Literaturverzeichnis muss zwingend der vollständige Titel (wie auf S.1 oben) aufgeführt werden. 4. Faustregel: Lieber eine Fußnote zu viel, als zu wenig. 5. Stützen Sie sich nicht nur auf ein Werk aus der Forschung für einen bestimmten Sachverhalt, sondern vergleichen Sie unterschiedliche Standpunkte. 7 Conring: Ursprung, S. 16 (im Original teils hervorgehoben). Conring: Ursprung, S. 16. 9 Zu Hermann Conring vgl. einführend Stolleis: Conring. 10 Vgl. Conring: Ursprung, S. 16. 11 Conring: Ursprung, S. 164 (Hervorhebung vom Verfasser). Conring nimmt hier auf die sog. „Lotharingische Legende“ Bezug, derzufolge Lothar von Supplinburg im Jahre 1137 per Dekret die exklusive Übernahme des Römischen Rechts auf Kosten der tradierten Rechte angeordnet haben soll. Vgl. hierzu knapp Stolleis: Conring, S. 262-263. 8 (II) Fiktives Beispiel Inhaltsverzeichnis [Thema] Der „Ursprung der Rechtsgeschichte“ – Hermann Conrings „De origine juris Germanici“ (1643) in ihrem rechts- und ideengeschichtlichen Kontext Inhaltsverzeichnis A. B. C. D. E. Inhaltsverzeichnis ...........................................................................................................II Quellen- und Literaturverzeichnis ................................................................................ III Einleitung ....................................................................................................................... 1 Hermann Conring: De origine juris Germanici (1643) – Person und Werk .................. 2 Historische Kontextualisierung ...................................................................................... 4 I. Reichsverfassung und Reichspublizistik ............................................................ 4 II. Die Anfänge einer Methodologie des Historischen ........................................... 5 F. Conrings „Ursprung des Rechts“ als „Ursprung der Rechtsgeschichte“? ...................... 7 I. Zum Verhältnis von römischem und „deutschem“ Recht .................................. 8 II. Rechtsgeschichte als „Archäologie des Wissens“? ............................................ 9 III. Rechtsgeschichte als Rechtspolitik?................................................................. 10 1. Conring und der Usus modernus .......................................................... 10 2. Conring – ein Vorläufer der Germanistik? ........................................... 11 G. Zusammenfassung ........................................................................................................ 12 Hinweise: 1. Vorsicht: Bei vorstehender Gliederung handelt es sich inhaltlich um eine Fiktion, keine Blaupause für etwaige ähnlich gelagerte Themenstellungen! 2. Nach dem Deckblatt folgen Gliederung (Inhaltsverzeichnis) und Quellen-/Literaturverzeichnis (römische Ziffern)! 3. Die Arbeit darf 12 Seiten (Text) nicht überschreiten (bei Nichtbeachtung droht Punktabzug); Deckblatt, Gliederung und Quellen-/Literaturverzeichnis zählen nicht hierzu (und sind dementsprechend – mit Ausnahme des Deckblattes – mit röm. Ziffern zu nummerieren). 4. Achten Sie stets darauf, die Größe der Kapitel a) ihrer Wichtigkeit gemäß zu gestalten, nie jedoch b) ein völliges Ungleichgewicht (Ausnahme: Einleitung und Zusammenfassung) zuzulassen; vermeiden Sie bitte die Kapitelüberschrift „Hauptteil“. 5. Wer „a“ sagt, muss auch „b“ sagen, d.h.: Immer mindestens 2 Unterpunkte wählen, oder ganz darauf verzichten. 6. Führen Sie stets alle Gliederungspunkte, die im Text vorkommen, im Inhaltsverzeichnis auf (nicht mehr, aber auch nicht weniger)!
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