Präsentation Weiterentwicklung Kita St. Elisabeth GR

Gemeinde Walzbachtal
Weiterentwicklung
Kita „St. Elisabeth“
Gemeinderat, öffentlich
14.12.2015
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14.12.2015
Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015
Weiterentwicklung Kita „St. Elisabeth“
Rückblick: letzte Entscheidungen GR
Projektstand aus Sicht Kirchengemeinde (Schreiben 27.10.2015)
Entwurfsplanung
Kostenberechnung
Vorgesehener Vorgehens-/Zeitplan
Unterlagen wurden Gemeinderat am 09.12.2015 ausführlich erläutert.
Vorgehens- und Finanzierungsplan aus Sicht der Gemeinde
Feststellung: Finanzierungsbedarf
Komponenten der Finanzierung
weiteres Vorgehen
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14.12.2015
Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015
Rückblick: Letzte Entscheidungen GR
GR, 02.03.2015
„St. Elisabeth“ in langfristiger Bedarfsplanung der Gemeinde
Zustimmung Gemeinde zur Vorplanung
- Raumbedarf
- Art / Umfang Sanierung / Erweiterung Bestandsgebäude
Auftrag zur Erstellung Entwurfsplanung
Auftrag externes Projekt-Controlling
Auftrag an Gemeindeverwaltung
- Nutzungsvereinbarung
- Förderanfrage LSP an Regierungspräsidium Karlsruhe
- Entwurf Sanierungsvereinbarung
GR, 18./21.10.2014
Besichtigung vor Ort / Beratung
Pfarrgemeinderat, 15.01.2014
Vorstellung Vorplanung
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14.12.2015
Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015
Vorgehens- und Finanzierungsplan aus Sicht der Gemeinde
Feststellung Finanzierungsbedarf
- Kostenberechnung Kirchengemeinde (27.10.2015)
• Sanierung „Elisabethenhaus“
• Herstellung Zwischengebäude
• Sanierung Kita-Gebäude
Zwischensumme
1.714 Mio. €
0.344 Mio. €
1.310 Mio. €
3.368 Mio. €
• Projektsteuerung
• Auslagerung Krippengruppe
Projektkosten
0.105 Mio. €
0.030 Mio. €
3.503 Mio. €
- offen aus Sicht Gemeindeverwaltung
• Unvorhergesehenes / Preissteigerungen
• Auslagerung Kita-Gruppen
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?
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14.12.2015
Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015
Komponenten der Finanzierung
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Anteil Kirche (Erzbistum / Kirchengemeinde)– Festbetrag 0.595 Mio. €
Anteil Landessanierung / LSP
– Annahme - 1.100 Mio. €
Anteil Gemeinde Walzbachtal
– Annahme - 1.808 Mio. €
Anteil Ausgleichstock B-W
– Antrag offen ?
Anteil Investitionsförderprogramm Bund / Land
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€
Zwischensumme 3.503 Mio. €
Offene Fragen aus Sicht Gemeindeverwaltung:
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Finanzierung Mehrkosten ?
Finanzierung Auslagerung (Höhe / Invest. oder Betriebskosten?)
Zuschuss Sanierung / LSP (Höhe Anerkennung „förderfähig“?)
Zuschuss Ausgleichstock (Antragstellung ? / Höhe ?)
Mittelabfluss / Zeitplanung
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14.12.2015
Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015
Grundsätzliche Einschätzungen Gemeindeverwaltung
Gesetzliche Verpflichtung zur Vorhaltung von Plätzen
zur Kinderbetreuung: obliegt Gemeinde
Kirchengemeinde kann Teilaufgaben übernehmen
Kindergarten „St. Elisabeth“
- Eigentümer Grundstück/Gebäude:
kath. Kirchengemeinde
- Betriebsträgerschaft:
kath. Kirchengemeinde
- Finanzierung der Einrichtung
Zuschuss des Landes B-W (FAG, nach Anzahl Plätze Krippe/Kita)
Elternentgelte
Zuschuss der Gemeinde Walzbachtal
„Vertrag über Betrieb und Förderung des kirchlichen Kindergartens
„St. Elisabeth“
- Betriebsausgaben:
ca. 93 %
- Investitionsausgaben: mind. 80 %
- Bauherr bei Umbau / Sanierung: kath. Kirchengemeinde
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14.12.2015
Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015
Ziel der Gemeinde:
Vorhaltung notwendige Anzahl von Plätzen
vergleichbar hohes Niveau der pädagogischen Arbeit
daraus folgt: Schaffung baulicher/räumlicher Voraussetzungen
Sanierungsbedarf „St. Elisabeth“ seit längerem bekannt
Gemeinde seit Jahren in Verhandlung mit Kirchengemeinde
Favorisierte Lösung Gemeindeverwaltung:
Abbruch Kita-Gebäude - Neubau
- ggf. Verlagerung Standort
Sanierung Elisabethenhaus – ggf. Nutzung Erdgeschoss
Abschließende Entscheidung Kirchengemeinde (Sommer 2013):
„Verbleib am Standort – Sanierung im Bestand“
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14.12.2015
Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015
Neubau „Regenbogen“ ging schnell
- Sanierung „St. Elisabeth“ dauert wesentlich länger
Wesentliche Gründe?
- Kirchengemeinde ist Eigentümer Grundstück/Gebäude:
Gemeinde zahlt für fremdes Eigentum
- Steigende Kinderzahlen: Schaffung zusätzlicher Plätze hat Vorrang vor
Sanierung vorhandener Plätze
- Bei Entscheidung zum Neubau „Regenbogen“ lag fertige Vorplanung vor
(war Alternative zur möglichen Standortverlagerung „St. Elisabeth“)
- Sanierung „St. Elisabeth“ ist Planung Kirchengemeinde:
Hohe Kosten hoher Zuschuss öffentlicher Gelder
- Sanierung im Bestand / Eigentum Kirche:
verschiedene Rahmenbedingungen für finanzielle Zuschüsse
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14.12.2015
Gemeinderat, öffentlich am 14.12.2015
Weiteres Vorgehen:
Vorrangig: Aufnahme im Haushaltsplan Gemeinde
- Gemeindeverwaltung hat verschiedene Alternativen geprüft
(GR 09.12.2015);
Vorschlag:
- Gesamtsumme: 3,503 Mio € – 0,595 Mio € (Eigenmittel Kirche)
- 2016: 100.000 €,
VE 2.808.850 €
- 2017: 1.019.800 €
- 2018: 689.050 €
- 2019: 1.100.000 €
Antrag durch Gemeinde für „Ausgleichstock „2016“
Finanzierungsvereinbarung Gemeinde – Kirchengemeinde über 3,503 Mio. €
- nach Genehmigung Haushaltsplan 2016
- nach Förderzusage RP Karlsruhe zu LSP
- vsl. Frühjahr 2016
Zustimmung zur Vergabe Planungsleistungen „Bauantrag“
Verantwortlich für Bauablauf/Kostenentwicklung: Kirchengemeinde
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14.12.2015
Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015
Der Gemeinderat wird um folgende Beschlüsse gebeten:
1. Der Gemeinderat nimmt Ergebnisse Entwurfsplanung / Kostenberechnung
zur Kenntnis.
2. Gemeinderat stimmt Beauftragung Planungsbüros zur Erstellung
Genehmigungsplanung (Lph IV) und Stellung Bauantrag zu.
3. Aufnahme des Projektes „Sanierung St. Elisabeth“
in den Haushalt 2016 und Mittelfristplanung (2016 – 2019)
4. Auftrag an Gemeindeverwaltung:
Antrag auf Investitionshilfe „Ausgleichstock 2016“
5. Auftrag an Gemeindeverwaltung:
Nach Vorliegen „Förderzusage LSP“
Ausarbeitung einer Finanzierungsvereinbarung zur Vorlage an GR.
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14.12.2015