Gemeinde Walzbachtal Weiterentwicklung Kita „St. Elisabeth“ Gemeinderat, öffentlich 14.12.2015 1 14.12.2015 Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015 Weiterentwicklung Kita „St. Elisabeth“ Rückblick: letzte Entscheidungen GR Projektstand aus Sicht Kirchengemeinde (Schreiben 27.10.2015) Entwurfsplanung Kostenberechnung Vorgesehener Vorgehens-/Zeitplan Unterlagen wurden Gemeinderat am 09.12.2015 ausführlich erläutert. Vorgehens- und Finanzierungsplan aus Sicht der Gemeinde Feststellung: Finanzierungsbedarf Komponenten der Finanzierung weiteres Vorgehen 2 14.12.2015 Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015 Rückblick: Letzte Entscheidungen GR GR, 02.03.2015 „St. Elisabeth“ in langfristiger Bedarfsplanung der Gemeinde Zustimmung Gemeinde zur Vorplanung - Raumbedarf - Art / Umfang Sanierung / Erweiterung Bestandsgebäude Auftrag zur Erstellung Entwurfsplanung Auftrag externes Projekt-Controlling Auftrag an Gemeindeverwaltung - Nutzungsvereinbarung - Förderanfrage LSP an Regierungspräsidium Karlsruhe - Entwurf Sanierungsvereinbarung GR, 18./21.10.2014 Besichtigung vor Ort / Beratung Pfarrgemeinderat, 15.01.2014 Vorstellung Vorplanung 3 14.12.2015 Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015 Vorgehens- und Finanzierungsplan aus Sicht der Gemeinde Feststellung Finanzierungsbedarf - Kostenberechnung Kirchengemeinde (27.10.2015) • Sanierung „Elisabethenhaus“ • Herstellung Zwischengebäude • Sanierung Kita-Gebäude Zwischensumme 1.714 Mio. € 0.344 Mio. € 1.310 Mio. € 3.368 Mio. € • Projektsteuerung • Auslagerung Krippengruppe Projektkosten 0.105 Mio. € 0.030 Mio. € 3.503 Mio. € - offen aus Sicht Gemeindeverwaltung • Unvorhergesehenes / Preissteigerungen • Auslagerung Kita-Gruppen ? ? 4 14.12.2015 Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015 Komponenten der Finanzierung • • • • • Anteil Kirche (Erzbistum / Kirchengemeinde)– Festbetrag 0.595 Mio. € Anteil Landessanierung / LSP – Annahme - 1.100 Mio. € Anteil Gemeinde Walzbachtal – Annahme - 1.808 Mio. € Anteil Ausgleichstock B-W – Antrag offen ? Anteil Investitionsförderprogramm Bund / Land ? € Zwischensumme 3.503 Mio. € Offene Fragen aus Sicht Gemeindeverwaltung: • • • • • Finanzierung Mehrkosten ? Finanzierung Auslagerung (Höhe / Invest. oder Betriebskosten?) Zuschuss Sanierung / LSP (Höhe Anerkennung „förderfähig“?) Zuschuss Ausgleichstock (Antragstellung ? / Höhe ?) Mittelabfluss / Zeitplanung 5 14.12.2015 Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015 Grundsätzliche Einschätzungen Gemeindeverwaltung Gesetzliche Verpflichtung zur Vorhaltung von Plätzen zur Kinderbetreuung: obliegt Gemeinde Kirchengemeinde kann Teilaufgaben übernehmen Kindergarten „St. Elisabeth“ - Eigentümer Grundstück/Gebäude: kath. Kirchengemeinde - Betriebsträgerschaft: kath. Kirchengemeinde - Finanzierung der Einrichtung Zuschuss des Landes B-W (FAG, nach Anzahl Plätze Krippe/Kita) Elternentgelte Zuschuss der Gemeinde Walzbachtal „Vertrag über Betrieb und Förderung des kirchlichen Kindergartens „St. Elisabeth“ - Betriebsausgaben: ca. 93 % - Investitionsausgaben: mind. 80 % - Bauherr bei Umbau / Sanierung: kath. Kirchengemeinde 6 14.12.2015 Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015 Ziel der Gemeinde: Vorhaltung notwendige Anzahl von Plätzen vergleichbar hohes Niveau der pädagogischen Arbeit daraus folgt: Schaffung baulicher/räumlicher Voraussetzungen Sanierungsbedarf „St. Elisabeth“ seit längerem bekannt Gemeinde seit Jahren in Verhandlung mit Kirchengemeinde Favorisierte Lösung Gemeindeverwaltung: Abbruch Kita-Gebäude - Neubau - ggf. Verlagerung Standort Sanierung Elisabethenhaus – ggf. Nutzung Erdgeschoss Abschließende Entscheidung Kirchengemeinde (Sommer 2013): „Verbleib am Standort – Sanierung im Bestand“ 7 14.12.2015 Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015 Neubau „Regenbogen“ ging schnell - Sanierung „St. Elisabeth“ dauert wesentlich länger Wesentliche Gründe? - Kirchengemeinde ist Eigentümer Grundstück/Gebäude: Gemeinde zahlt für fremdes Eigentum - Steigende Kinderzahlen: Schaffung zusätzlicher Plätze hat Vorrang vor Sanierung vorhandener Plätze - Bei Entscheidung zum Neubau „Regenbogen“ lag fertige Vorplanung vor (war Alternative zur möglichen Standortverlagerung „St. Elisabeth“) - Sanierung „St. Elisabeth“ ist Planung Kirchengemeinde: Hohe Kosten hoher Zuschuss öffentlicher Gelder - Sanierung im Bestand / Eigentum Kirche: verschiedene Rahmenbedingungen für finanzielle Zuschüsse 8 14.12.2015 Gemeinderat, öffentlich am 14.12.2015 Weiteres Vorgehen: Vorrangig: Aufnahme im Haushaltsplan Gemeinde - Gemeindeverwaltung hat verschiedene Alternativen geprüft (GR 09.12.2015); Vorschlag: - Gesamtsumme: 3,503 Mio € – 0,595 Mio € (Eigenmittel Kirche) - 2016: 100.000 €, VE 2.808.850 € - 2017: 1.019.800 € - 2018: 689.050 € - 2019: 1.100.000 € Antrag durch Gemeinde für „Ausgleichstock „2016“ Finanzierungsvereinbarung Gemeinde – Kirchengemeinde über 3,503 Mio. € - nach Genehmigung Haushaltsplan 2016 - nach Förderzusage RP Karlsruhe zu LSP - vsl. Frühjahr 2016 Zustimmung zur Vergabe Planungsleistungen „Bauantrag“ Verantwortlich für Bauablauf/Kostenentwicklung: Kirchengemeinde 9 14.12.2015 Gemeinderat, öffentlich, am 14.12.2015 Der Gemeinderat wird um folgende Beschlüsse gebeten: 1. Der Gemeinderat nimmt Ergebnisse Entwurfsplanung / Kostenberechnung zur Kenntnis. 2. Gemeinderat stimmt Beauftragung Planungsbüros zur Erstellung Genehmigungsplanung (Lph IV) und Stellung Bauantrag zu. 3. Aufnahme des Projektes „Sanierung St. Elisabeth“ in den Haushalt 2016 und Mittelfristplanung (2016 – 2019) 4. Auftrag an Gemeindeverwaltung: Antrag auf Investitionshilfe „Ausgleichstock 2016“ 5. Auftrag an Gemeindeverwaltung: Nach Vorliegen „Förderzusage LSP“ Ausarbeitung einer Finanzierungsvereinbarung zur Vorlage an GR. 10 14.12.2015
© Copyright 2024 ExpyDoc