Vereinbarung – Mannschaftsgruppierung bei den Aktiven, 3. – 5. Liga Folgende Klubs haben sich gemäss Gruppierungsreglements des SFV bei den Aktiven zusammengeschlossen: 1. …………………………………………………. Klub-Nr.: ………….…… 2. …………………………………………………. Klub-Nr.: ……….……… Spielklasse(n): O O O 3. Liga 4. Liga 5. Liga Für die Gruppierung administrativ verantwortlicher Verein: ………………………………………………… Die Gruppierung wird auf die kommende Saison aufgelöst (Klubstempel und Unterschrift aller Vereine notwendig) 1. Die beiden Klubs verpflichten sich, das oben erwähnte Reglement uneingeschränkt einzuhalten. 2. Die unterzeichneten Klubs entschliessen sich, Ihre Anstrengungen für den Aktivfussball vereint zu verstärken und erklären. Bewilligte Vereinbarungen bleiben solange gültig, bis die Gruppierung widerrufen wird oder bis sich die Zusammensetzung der beteiligten Klubs, für welche die Gruppierung gültig ist, verändert. In diesem Fall ist fristgerecht eine neue Vereinbarung einzureichen. Wenn die Gruppierung auf die neue Saison keine Änderung erfährt, muss keine neue Vereinbarung ausgefüllt und eingereicht werden. 3. Die Vereinbarung muss bis am 30. Juni im Besitz des Regionalverbandes sein. Dieser ist verantwortlich, dass sie rechtzeitig vor dem Saisonstart (Cup und Meisterschaft) bei der Spielerkontrolle des SFV eintrifft. 4. Sämtliche Spieler verbleiben im Spielerbestand ihres Stammvereins. 5. Die Statuten und Reglemente des SFV bleiben jederzeit in Kraft. In allfälligen Streitfällen sind deren Bestimmungen bzw. das Gruppierungsreglement des SFV gültig. Die vorliegende Vereinbarung wurde von den nachfolgenden zwei Vereinen eingesehen und geprüft. Klubstempel und rechtsgültige Unterschrift: 1. …………………………………………… 2. ………………………………………………………. Die Notwendigkeit der obgenannten Gruppierung bescheinigt: Der Präsident des Regionalverbandes: Der WK-Präsident des Regionalverbandes: …………………………………………… ……………………………………………… Ort und Datum: ……………………………
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