Vereinbarung – Mannschaftsgruppierung bei den Aktiven, 3. – 5. Liga

Vereinbarung – Mannschaftsgruppierung bei den Aktiven, 3. – 5. Liga
Folgende Klubs haben sich gemäss Gruppierungsreglements des SFV bei den Aktiven
zusammengeschlossen:
1. ………………………………………………….
Klub-Nr.: ………….……
2. ………………………………………………….
Klub-Nr.: ……….………
Spielklasse(n): O
O
O
3. Liga
4. Liga
5. Liga
Für die Gruppierung administrativ verantwortlicher Verein: …………………………………………………
Die Gruppierung wird auf die kommende Saison aufgelöst
(Klubstempel und Unterschrift aller Vereine notwendig)
1. Die beiden Klubs verpflichten sich, das oben erwähnte Reglement uneingeschränkt einzuhalten.
2. Die unterzeichneten Klubs entschliessen sich, Ihre Anstrengungen für den Aktivfussball vereint zu
verstärken und erklären. Bewilligte Vereinbarungen bleiben solange gültig, bis die
Gruppierung widerrufen wird oder bis sich die Zusammensetzung der beteiligten Klubs, für
welche die Gruppierung gültig ist, verändert. In diesem Fall ist fristgerecht eine neue
Vereinbarung einzureichen. Wenn die Gruppierung auf die neue Saison keine Änderung
erfährt, muss keine neue Vereinbarung ausgefüllt und eingereicht werden.
3. Die Vereinbarung muss bis am 30. Juni im Besitz des Regionalverbandes sein.
Dieser ist verantwortlich, dass sie rechtzeitig vor dem Saisonstart (Cup und Meisterschaft) bei der
Spielerkontrolle des SFV eintrifft.
4. Sämtliche Spieler verbleiben im Spielerbestand ihres Stammvereins.
5. Die Statuten und Reglemente des SFV bleiben jederzeit in Kraft. In allfälligen Streitfällen sind
deren Bestimmungen bzw. das Gruppierungsreglement des SFV gültig.
Die vorliegende Vereinbarung wurde von den nachfolgenden zwei Vereinen eingesehen und geprüft.
Klubstempel und rechtsgültige Unterschrift:
1. ……………………………………………
2. ……………………………………………………….
Die Notwendigkeit der obgenannten Gruppierung bescheinigt:
Der Präsident des Regionalverbandes:
Der WK-Präsident des Regionalverbandes:
……………………………………………
………………………………………………
Ort und Datum: ……………………………