Vereinbarung Blindmehrarbeit

Vereinbarung
Blindmehrarbeit
zum Netznutzungsvertrag Nr.:
NNV-S-TT-MM-JJJJ-hh-mm-ss
zwischen
Fa. Netznutzer GmbH
Straße-NN, Nr.
PLZ Musterort-NN
nachfolgend „Kunde“ genannt
und
Westnetz GmbH
Florianstraße 15-21
D-44139 Dortmund
nachfolgend „VNB" (Verteilnetzbetreiber) genannt
zusammen „Vertragspartner“ genannt
Vereinbarung Blindmehrarbeit
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Blindmehrarbeit im Verteilnetz des VNB durch den
VNB für nicht ausreichend kompensierte Entnahmen von elektrischer Energie durch den Kunden.
Soweit in dieser Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Bestimmungen des Netznutzungsvertrages nebst sämtlichen Anlagen.
§ 2 Hauptleistungspflichten
Der VNB stellt dem Kunden für nicht ausreichende Kompensation Blindmehrarbeit an der jeweiligen
Entnahmestelle zur Verfügung.
Für die Bereitstellung der Blindmehrarbeit entrichtet der Kunde ein Entgelt gemäß der Anlage „Preisblätter Strom“ an den VNB.
§ 3 Voraussetzungen
Voraussetzung für den Abschluss dieser Vereinbarung ist ein gültiger zwischen dem Kunden und VNB
bestehender Netznutzungsvertrag.
Eine Inanspruchnahme von Blindmehrarbeit erfordert einen teilweisen oder vollständigen Ausfall von
einer oder mehreren in Betrieb befindlichen Kompensationsanlagen des Kunden oder bedarf die Nichteinhaltung des cos phi gemäß der jeweiligen technischen Anschlussbedingungen (TAB) des VNB
durch den Kunden.
§ 4 Entgelt
Überschreitet die gesamte während der Hochtarifzeit (HT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene
induktive Blindarbeit 50 % der während der HT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit, wird für die 50 % der Wirkarbeit (kWh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) ein Entgelt erhoben.
Der VNB behält sich vor, die während der Niedertarifzeit (NT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene kapazitive Blindarbeit, die 50 % der während der NT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit übersteigt, in gleicher Weise in Rechnung zu stellen.
Als HT-Zeit gelten die Stunden von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr in den Monaten März bis September sowie
von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr in den Monaten Oktober bis Februar. Die anderen Stunden im Jahr gelten
als NT-Zeit.
Der VNB legt einen Preis für die Blindmehrarbeit nach billigem Ermessen fest.
§ 5 Umsatzsteuer
Auf sämtliche genannten Entgelte wird die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Liefer- / Leistungserbringung jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe aufgeschlagen.
§ 6 Preisänderung
Der VNB wird bei Entgeltanpassungen nach Ziffer 4 die neuen Entgelte spätestens zum 1. Januar eines
Jahres mitteilen, es sei denn der VNB ist aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat – z.B. wegen Maßnahmen oder Vorgaben der zuständigen Regulierungsbehörde, insbesondere deren Genehmigungspraxis, oder wegen des Zeitpunktes der Bekanntgabe neuer Entgelte vorgelagerter VNB - an der Einhaltung der Frist gehindert. In diesem Fall teilt der VNB das Inkrafttreten der neuen Entgelte mit.
§ 7 Abrechnung
Der Abrechnungszeitraum für Blindmehrarbeit beträgt ein Monat. Das Entgelt für die Blindmehrarbeit
wird dem Kunden im Rahmen der Netznutzungsabrechnung zusammen mit den Entgelten gemäß des
Netznutzungsvertrages in Rechnung gestellt.
§ 8 Anlagen / Weitere vertragliche Regelungen
Die folgende Anlage ist Bestandteil dieser Vereinbarung:
„Preisblätter Strom“ *)
*) Die aktuellen Regelungen und Preise sind auf der Homepage des VNB unter www.westnetz.de veröffentlicht.
V1601 Westnetz GmbH
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Vereinbarung Blindmehrarbeit
§ 9 Laufzeit, Form und Frist der Kündigung
Die Vereinbarung tritt am XX.XXX.2016 in Kraft.
Die Vereinbarung endet automatisch, wenn der zugehörige Netznutzungsvertrag beendet wird, ohne
dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Der Netznutzer kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats
kündigen.
Der Verteilnetzbetreiber kann diesen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen
Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung gemäß § 314 BGB durch die Vertragspartner bleibt
unberührt.
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(Ort, Datum)
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Kunde (Stempel und Unterschrift)
Dortmund, den ................................................
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Westnetz GmbH
V1601 Westnetz GmbH
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