E U R O P AB E R I C H T Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Inhaltsverzeichnis POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT .................................................. 6 Tagung des Europäischen Rates am 25./26.06.2015 ................................................................................. 6 Luxemburgischen Ratspräsidentschaft: Überblick über die Schwerpunkte des Arbeitsprogramms ........... 6 Kommission benennt neue Generaldirektoren ............................................................................................ 7 EU-China Gipfel ........................................................................................................................................... 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR ........................................................ 8 Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMI ..................... 8 ASYL UND MIGRATION ........................................................................................................................................ 9 Europäischer Rat verwirft verpflichtende Umverteilung von Flüchtlingen in der EU ................................... 9 Rat beschliesst Militäreinsatz „EUNAVFOR Med“ gegen Schleuser im Mittelmeer .................................. 10 Haushaltsausschuss des EP billigt zusätzliche Mittel für Migrationspolitik ............................................... 11 INNERE SICHERHEIT ......................................................................................................................................... 11 EuGH: Bei Zugehörigkeit zu terroristischer Vereinigung Einzelfallprüfung erforderlich ............................ 11 CYBERSICHERHEIT ........................................................................................................................................... 12 Gesetzgeber verständigen sich auf Leitprinzipien für NIS-Richtlinie ........................................................ 12 FEUERWEHREN, RETTUNGSDIENST, KATASTROPHENSCHUTZ ............................................................................. 12 Haushaltsausschuss des EP billigt Hilfen für Flutopfer in Italien, Rumänien, Bulgarien ........................... 12 VERKEHRSINFRASTRUKTUR .............................................................................................................................. 13 Kommission gibt Projektauswahl für TEN-V-Förderung bekannt .............................................................. 13 EP und ER billigen Finanzierung der EU-Investitionsoffensive (EFSI-Verordnung) ................................. 14 SCHIENENVERKEHR ......................................................................................................................................... 15 Institutionen verständigen sich zur technischen Säule des 4. Eisenbahnpakets ...................................... 15 BAUEN UND W OHNEN ....................................................................................................................................... 15 Kommission fordert Einhaltung von EU-Recht bei Bauversicherungen .................................................... 15 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ .............................................................................................16 Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMJ .................. 16 Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Verstoß gegen Dienstleistungsrichtlinie ein ....................................................................................................................... 17 INTA-Ausschuss weist EP-Resolution zu TTIP zurück ans Plenum zur Abstimmung .............................. 17 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT ............................18 Wesentliche Ergebnisse der Sitzung der Eurogruppe am 18.06.2015 ..................................................... 18 Wesentliche Ergebnisse des ECOFIN-Rates am 19.06.2015 ................................................................... 19 2 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Wesentliche Ergebnisse der informellen Sitzungen der Eurogruppe am 22./24./25./27.06.2015 sowie des informellen Eurogipfels am 22.06.2015 und des Europäischen Rates am 25.06.2015; Verhandlungen mit Griechenland abgebrochen; 2. Hilfsprogramm ohne Einigung 3 .............................................................. 21 Nichtzahlung einer IWF-Rate durch Griechenland: EFSF stellt Kreditereignis fest .................................. 22 Kommission veröffentlicht Fünf-Präsidentenbericht zur Stärkung und Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion .......................................................................................................................................... 23 Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMFLH ............. 24 EP verabschiedet Initiativbericht zur wirtschaftspolitischen Steuerung der Eurozone .............................. 25 Kommission nimmt INTERREG-Programm für Nordwest-Europa an ....................................................... 25 STAATSMINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE .....................26 Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMWi ................ 26 W IRTSCHAFT MIT BINNENMARKT UND INDUSTRIE ............................................................................................... 26 Kommission veröffentlicht Fünf-Präsidentenbericht zur Stärkung und Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion .......................................................................................................................................... 26 Rat und ER einverstanden mit länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters .................................................................................................................................................. 27 EP verabschiedet Initiativbericht zur wirtschaftspolitischen Steuerung der Eurozone .............................. 27 EP und Rat verabschieden Verordnung zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) 28 Allgemeine Ausrichtung des Rats zur Bankenstrukturreform .................................................................... 28 Rat verabschiedet Schlussfolgerungen zur Kapitalmarktunion ................................................................. 29 Trilogeinigung zur Versicherungsvertriebsrichtlinie ................................................................................... 29 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Verstoss gegen Dienstleistungsrichtlinie ...... 29 Aussprache im Europäischen Parlament (ITRE-Ausschuss) mit Kommissarin Bieńkowska .................... 30 Übertragungsvereinbarung zwischen Kommission und EIF für EaSi-Bürgschaften an Sozial- und Kleinstunternehmen ................................................................................................................................... 30 Rat verabschiedet Schlussfolgerungen zu Umsetzungsproblemen bei der Kohäsionspolitik 2014-2020 31 Einigung im Rat (EBSCO) zu den Verordnungsvorschlägen über Medizinprodukte und In-VitroDiagnostika ................................................................................................................................................ 31 DIGITALES UND MEDIEN.................................................................................................................................... 32 Europäischer Rat unterstützt Strategie zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts ............................... 32 Informelle Trilogverhandlungen zum Ende der Roaming Gebühren und zur Netzneutralität ................... 32 AUßENWIRTSCHAFT.......................................................................................................................................... 32 Kommissarin Malmström gibt Ausblick auf neue Handelsstrategie der Kommission................................ 32 Ausschuss weist EP-Resolution zu TTIP zurück zur Abstimmung ans Plenum ....................................... 33 EU und China sprechen sich für verstärkte Zusammenarbeit bei Investitionspolitik aus .......................... 33 TECHNOLOGIE UND INNOVATION ....................................................................................................................... 34 EU startet zweiten Satelliten im Rahmen des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus ........................ 34 Kommission wird Richtlinienvorschlag zu Erdbeobachtungssatelliten-Daten zurückziehen ..................... 34 3 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 ENERGIE ......................................................................................................................................................... 35 Kommission fordert Deutschland zur vollständigen Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie auf ........... 35 Kommission eröffnet zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) zur Förderung transeuropäischer Energieinfrastrukturprojekte .................... 35 Trilog-Einigung zu Emissionen aus mittelgrossen Feuerungsanlagen ..................................................... 36 SONSTIGES...................................................................................................................................................... 36 Kommission stimmt Joint Venture von eBooks.de und Hugendubel zu .................................................... 36 Kommission stimmt Übernahme des Turbomaschinenherstellers Dresser-Rand durch Siemens zu....... 36 STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN ..................................37 Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMELF ............. 37 Wesentliche Ergebnisse der Sitzung des AGRI am 16. und 17.06.2015 .................................................. 37 EuGH-Urteil: Wasserrahmenrichtlinie gilt auch für konkrete Vorhaben .................................................... 38 Jahresbericht 2015 der EU-Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit ................. 39 Luxemburgischen Ratspräsidentschaft: Überblick über die Schwerpunkte des Arbeitsprogramms ......... 39 STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION ..............................40 EPSCO-Rat am 18.06.2015 ...................................................................................................................... 40 Europäischer Rat verwirft verpflichtende Umverteilung von Flüchtlingen in der EU ................................. 40 Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Bereich des StMAS ............................... 41 Bericht der fünf Präsidenten zur Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas ....... 41 Kommission zieht Mutterschutzrichtlinie zurück ........................................................................................ 42 Über 40 weitere Unternehmen und Organisationen treten der Europäischen Ausbildungsallianz bei ..... 42 Übertragungsvereinbarung zwischen Kommission und EIF für EaSi-Bürgschaften an Sozial- und Kleinstunternehmen ................................................................................................................................... 43 Erste Phase der Übergangsregelungen für kroatische Arbeitnehmer endet ............................................. 43 Arbeitslosenquote im Mai 2015 im Euroraum bei 11,1 % und in der EU28 bei 9,6 % .............................. 44 Eurostat veröffentlicht Quote der offenen Stellen im Euroraum und in der EU28: 1,7 % ......................... 44 Eurostat vermeldet Anstieg der Arbeitskosten im Euroraum um 2,2 % und in der EU28 um 2,5 % im ersten Quartal 2015 ................................................................................................................................... 45 STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, W ISSENSCHAFT UND KUNST ............................45 Minister für berufliche Bildung billigen Riga-Schlussfolgerungen mit mittelfristigen Zielen für den Bereich der beruflichen Bildung .............................................................................................................................. 45 Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMBW .............. 45 EU-Forschungskommissar Moedas stellt Prioritäten vor .......................................................................... 46 Luxemburgerin Martine Reicherts wird Generaldirektorin für Bildung und Kultur ..................................... 46 Kommission veröffentlicht Studien zu Lehrkräftebedarf und Qualifikationen von Lehrkräften .................. 47 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................47 Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMUV ............... 47 4 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 UMWELT UND NATURSCHUTZ ............................................................................................................................ 48 Trilog-Einigung zu Emissionen aus mittelgrossen Feuerungsanlagen ..................................................... 48 Kommission veranstaltet grosse Stakeholder-Konferenz zur Kreislaufwirtschaft ..................................... 49 Kommission startet öffentliche Konsultation zu Abfallmärkten in der EU .................................................. 50 EFSA startet Konsultation zu Umweltverträglichkeitsprüfung ................................................................... 50 EuGH-Urteil: Wasserrahmenrichtlinie gilt auch für konkrete Vorhaben .................................................... 50 VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................................................................................................... 51 Trilog-Einigung zu Abschaffung der Roaming-Gebühren ab 2017 ........................................................... 51 Trilogeinigung zur Versicherungsvertriebsrichtlinie ................................................................................... 52 ENVI stimmt Kompromiss zur Novel-Food-Verordnung zu ....................................................................... 52 STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE ................................................................53 Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMGP ............... 53 Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" (EPSCO) am 18./19.06.2015 in Luxemburg - Ergebnisse aus dem Geschäftsbereich des StMGP ............................... 53 Gutachten über Chlorat in Lebensmitteln: Risiken für die öffentliche Gesundheit .................................... 53 Jahresbericht 2015 der EU-Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit ................. 54 Logo für Online-Apotheken erscheint seit 01.07.2015 .............................................................................. 54 IUK- UND MEDIENPOLITIK ........................................................................................................55 Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Bereich IuK- und Medienpolitik ............. 55 Einigung zum Telemmunikationspaket erzielt ........................................................................................... 56 Europäischer Rat für zügige Verabschiedung des TSM-Pakets ............................................................... 56 Online-Tageszeitung mit „Video"-Link kein audiovisueller Mediendienst .................................................. 56 Association of Commercial Television in Europe stellt Studie zum kommerziellen Rundfunk in einem neuen digitalen Rundfunk vor .................................................................................................................... 57 Kommission genehmigt Gemeinschaftsunternehmen der Rechteverwertungsgesellschaften PRSfM, STIM und GEMA für die Lizenzvergabe im Bereich Online-Musik ............................................................ 57 Europäischer Menschengerichtshof in Straßburg: Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der Nutzer .. 58 5 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES AM 25./26.06.2015 Bei ihrem Gipfeltreffen am 25./26.06.2015 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs Schlussfolgerungen zu den folgenden Themen: Migration: Debattiert wurde die Umsetzung der Migrationsagenda der Kommission, insbesondere die Frage der Umverteilung von Flüchtlingen in der EU, die nun freiwillig erfolgen soll (siehe Beitrag des StMI in diesem EB). Sicherheit und Verteidigung: Bis 2016 soll eine neue globale EU-Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik ausgearbeitet und die Beschlüsse der Februar-Tagung zur Terrorismusbekämpfung zeitnah umgesetzt werden. Der ER erinnerte zudem an die Notwendigkeit ausreichender Finanzierung der Verteidigungs-anstrengungen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU. Arbeitsplätze, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit: Neben der generellen Billigung der länderspezifischen Empfehlungen und Begrüßung der Einigung zwischen Rat und EP über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) wurde die Bedeutung der Digitalisierung betont und konkrete Maßnahmen in diesem Bereich gefordert. Des Weiteren wurde der sog. „FünfPräsidentenbericht“ zur Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion zur Kenntnis genommen (siehe Beiträge des StMWi und des StMFLH in diesem EB). Der britische Premier David Cameron berichtete den Staats- und Regierungschefs außerdem über das geplante Referendum zum Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU. Überschattet wurde das Treffen von den Vorgängen in Griechenland (siehe zum Thema Griechenland auch den Beitrag des StMFLH in diesem EB). Webseite des ER zur Tagung am 25./26.06.2015: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2015/06/25-26/ LUXEMBURGISCHEN RATSPRÄSIDENTSCHAFT: ÜBERBLICK ÜBER DIE SCHWERPUNKTE DES ARBEITSPROGRAMMS Am 01.07.2015 übernahm Luxemburg von Lettland die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Für das zweite Halbjahr hat Luxemburg folgende Prioritäten für das Arbeitsprogramm formuliert: Investitionen für mehr Wachstum und Beschäftigung freisetzen Die soziale Dimension Europas vertiefen 6 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Die Migration besser bewältigen – Freiheiten, Recht und Sicherheit miteinander verbinden Die Dynamik des Binnenmarkts wiederbeleben durch Digitalisierung Die europäische Wettbewerbsfähigkeit an einem globalen und transparenten Rahmen ausrichten Das Prinzip der Nachhaltigkeit fördern Die Präsenz der Europäischen Union in der Welt stärken Inwieweit diese Prioritäten an aktuelle Entwicklungen, insbesondere in Griechenland, angepasst werden müssen, wird sich zeigen. Eine ausführliche Auswertung des Arbeitsprogramms finden sie in den Beiträgen der einzelnen Ressorts in diesem EB. Arbeitsprogramm der Ratspräsidentschaft: http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf Website der Ratspräsidentschaft: http://www.eu2015lu.eu/de/index.html KOMMISSION BENENNT NEUE GENERALDIREKTOREN Am 24.06.2015 hat Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Neu- und Umbesetzungen auf der obersten Führungsebene der Generaldirektionen und des Generalsekretariats der Kommission bekanntgegeben, die zum 01.09.2015 wirksam werden. Neben dem Generalsekretariat, das mit Alexander Italianer (NL) einen neuen Generalsekretär erhält, werden die Generaldirektoren der GDen COMM, CNECT, COMP, EAC, ECHO, ENV, FISMA, GROW, MARE, MOVE, SANTE und TAXUD neu besetzt. Zudem wurden zwei Sonderberater-Posten im ESPC vergeben. Hervorzuheben ist auch die Berufung von Jonathan Faull (GB) zum Generaldirektor der „Task Force Strategische Fragen im Zusammenhang mit dem Referendum im Vereinigten Königreich“, von Marianne Klingbeil (DE) zur Generaldirektorin des „Ausschuss für Regulierungskontrolle“ und Maarten Verwey (NL) zum Generaldirektor des kürzlich geschaffenen Strukturreformunterstützenden Dienstes im Generalsekretariat der Kommission. Damit werden insgesamt fünf deutsche Generaldirektorenposten innehaben. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5252_de.pdf 7 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 EU-CHINA GIPFEL Am 29.06.2015 fand das 17. bilaterale Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und China statt. Die EU wurde durch ER-Präsident Donald Tusk und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vertreten, China durch Ministerpräsident Li Keqiang. Auf der Agenda stand neben Migrations- und Mobilitätsfragen auch die Umsetzung der Strategischen Agenda 2020 für die Zusammenarbeit EU-China, dabei insbesondere die Themen Frieden und Sicherheit, Wohlstand, nachhaltige Entwicklung und Kontakte zwischen den Menschen. Webseite des Europäischen Rates zum EU-China Gipfel: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-summit/2015/06/29/´ STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH DES STMI Am 01.07.2015 hat das Großherzogtum Luxemburg als drittes Land im Rahmen der Triopräsidentschaft von Lettland die EU-Präsidentschaft übernommen und das Programm für das kommende Halbjahr vorgestellt. Unter der Überschrift „Eine Union für die Bürger“ skizziert Luxemburg eine ambitionierte Agenda, die sowohl übergreifende Initiativen, z.B. zur besseren Rechtsetzung (siehe Beitrag der StK in diesem EB), als auch konkrete Vorhaben in allen fachpolitischen Bereichen enthält (siehe weitere Beiträge der Ressorts in diesem EB). Im Bereich Inneres haben die Umsetzung der Migrationsagenda und der Strategie für die Innere Sicherheit 2015-2020 in Verbindung mit einer besseren Nutzung auch von außenpolitischen Instrumenten der Unionspolitik höchste Priorität. Luxemburg will auf mehr Solidarität der Mitgliedstaaten drängen und eine Verständigung über die Umverteilung von Flüchtlingen auf freiwilliger Basis erreichen. Die Präsidentschaft will außerdem die Revision des Visakodex, die Einführung eines Rundreise-Visums, Vorschläge zur Neuansiedlung und Umsiedlung, die Regelung für Minderjährige nach dem Dublin-System sowie das SmartBorders-Paket behandelt und die Diskussion über stärkere Ausgleichsmaßnahmen für den Schengen-Raum vorantreiben. Zur Verbesserung der Inneren Sicherheit soll zudem die EU-PNR-Richtlinie bis Ende des Jahres verhandelt sein. Damit verbunden soll auch die EU-Datenschutzreform mit einer Einigung sowohl über die Datenschutzgrundverordnung, als auch den Richtlinienentwurf entscheidend vorangebracht werden. Im Bereich des Verkehrs zielt die Präsidentschaft auf die Förderung zugleich leistungsfähiger, erschwinglicher und nachhaltiger Mobilitätsangebote. Hierzu will die Präsidentschaft u.a. die Beratungen zur technischen Harmonisierung in der Binnenschifffahrt abschließen und bis Ende des Jahres auch den ersehnten Durchbruch bei der Neuregelung des europäischen Binnenmarkts für Schienenverkehrsleistungen erzielen („politische Säule“ des 4. Eisenbahnpakets). Darüber hinaus will die Präsidentschaft eine Grundsatzdiskussion zur europäischen Verkehrspolitik führen und die nachhaltige innerstädtische Mobilität 8 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 fördern. Die von der Kommission angekündigte Strategie für den Luftverkehr scheint im Programm der Präsidentschaft dagegen nicht auf. Im Bereich des Sports soll der Fokus vor allem auf der sportlichen Frühförderung und der Prävention von Doping liegen. Die Präsidentschaft will zudem an frühere Arbeiten zum Thema „Duale Karriere“ anknüpfen. Zusammenfassung für das StMI relevanter Themenschwerpunkte: Weitere Informationen: Programm der luxemburgischen Ratspräsidentschaft: http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf AS Y L UN D M IG R AT IO N EUROPÄISCHER RAT VERWIRFT VERPFLICHTENDE UMVERTEILUNG VON FLÜCHTLINGEN IN DER EU Der Europäische Rat hat am 25./26.06.2015 nach langer und emotional geführter Debatte den von der Kommission zur Umsetzung der Migrationsagenda vorgelegten Vorschlag für eine verpflichtende Umverteilung von Flüchtlingen in der EU durch Aktivierung der Notfall-Klausel nach Art. 78, Abs. 3 AEUV verworfen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten, insbesondere aus Ost und Nordosteuropa, lehnten eine Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen zur Entlastung von Italien und Griechenland ab, erklärten sich jedoch zu freiwilligen Beiträgen bereit. Der Rat beschloss hierauf, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Kontingente von 40.000 Flüchtlingen im Rahmen der Umsiedlung sowie 20.000 Flüchtlingen im Rahmen der Neuansiedlung auf freiwilliger Basis in den sich beteiligenden Mitgliedstaaten (EU 28 ohne Großbritannien) umverteilt werden sollen. Die Innenminister erhielten den Auftrag, bis Ende Juli eine Verteilung festzulegen. Hierzu werden die Mitgliedstaaten an die neue luxemburgische Ratspräsidentschaft melden, welchen Zahlen sie aufzunehmen bereit sind. In den Ratsschlussfolgerungen wird betont, dass dies nur „vorübergehend und ausnahmsweise“ geschehen solle; damit dürfte sich auch die Ankündigung der Kommission in der Migrationsagenda, einen dauerhaften Umverteilungsprozess schaffen zu wollen, schwerlich realisieren lassen. Statt dessen ist zunächst nur ein einmaliger Beschluss des Rates zu erwarten. Dem Vorschlag der Kommission folgte der Rat hingegen, was einige weiteren grundsätzliche Vorstellungen zur Fortentwicklung der Asyl- und Migrationspolitik betrifft. Der Rat betonte die Bedeutung der Bekämpfung von Schleusern und bezeichnete die Migrationsagenda als Ausgangspunkt für die Entwicklung „eines umfassenden und systemischen Konzepts". Als drei zentrale Prioritäten und Handlungsfelder definierte der Rat dabei 1. Umsiedlung/ Neuansiedlung, 2. Rückkehr bzw. Rückführung/ Rückübernahme/ Wiedereingliederung sowie 3. Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern. Durch zusätzliche Maßnahmen sollen u.a. die Registrierungspraxis an „Hot Spots“ in Mitgliedstaaten mit EU-Außengrenzen verbessert und Bewegungen der sekundären Migration eingedämmt werden. So ist beispielsweise geplant, in 9 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Mitgliedstaaten an der EU-Außengrenze mit Hilfe der EU-Agenturen „Aufnahme- und Erstaufnahmeeinrichtungen“ zu schaffen, in denen eine zuverlässige Registrierung gewährleistet und die Durchführung von Asylverfahren unterstützt werden soll. Der Rat verständigte sich zudem darauf, das Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten durchgängig anzuwenden und die Rückführungspraxis u.a. mit Hilfe der Grenzschutzagentur FRONTEX zu verbessern. Mit Blick auf die Zusammenarbeit mit Drittstaaten beschloss der Rat, Instrumente z.B. der Entwicklungszusammenarbeit zu nutzen, um Anreize für Kooperation zu schaffen. Ergänzend zum für Herbst 2015 geplanten Gipfel mit Herkunfts- und Transitstaaten im maltesischen Valeta soll zudem auch ein hochrangiger Gipfel zu Migrationsströmen aus den Staaten des westlichen Balkan stattfinden, um der starken Zunahme von Flüchtlingen aus dieser Region Rechnung zu tragen. Weitere Informationen: Schlussfolgerungen des ER: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199900_de.pdf Erklärung von Ratspräsident Tusk zu den Schlussfolgerungen: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199970_de.pdf RAT BESCHLIESST MILITÄREINSATZ „EUNAVFOR MED“ GEGEN SCHLEUSER IM MITTELMEER Der Rat der Außenminister hat am 22.06.2015 dem Vorschlag der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) für die erste Phase der geplanten Militärmission gegen Schleuser im Mittelmeer zugestimmt. Die Mission „EUNAVFOR Med“ übernimmt ab sofort die Aufgabe, Schleusungsaktivitäten zu erfassen und auszuspähen (Phase 1). Ziel ist es, zunächst mehr Erkenntnisse über das Vorgehen der Schlepperbanden insbesondere vor der libyschen Küste zu gewinnen. Das Einsatzkonzept von EUNAVFOR Med sieht in einer zweiten Phase vor, systematisch für die Schleusung in Frage kommende Schiffe zu identifizieren und zu beschlagnahmen. In einer dritten Phase ist die militärische Zerstörung von Schiffen geplant, die zur Schleusung eingesetzt werden. Ob und wann diese beiden weiteren Phasen des Einsatzkonzepts aktiviert werden, ist jedoch von der erfolgreichen Klärung der völkerrechtlichen Voraussetzungen abhängig. Hierfür bedarf es einer Zustimmung des UN-Sicherheitsrats und der Zustimmung der betroffenen Küstenstaaten. Insbesondere im Falle Libyens gilt es als zweifelhaft, ob eine solche Zustimmung erwirkt werden kann. Es ist zudem unklar, ob Russland dem EU-Militäreinsatz im UNSicherheitsrat zustimmen wird. Der Rat betonte in seiner heutigen Beschlussfassung zur ersten Phase von EUNAVFOR Med, dass alle Maßnahmen mit dem Völkerrecht vereinbar sein werden und die Einhaltung der Menschenrechte gesichert wird. Weitere Informationen: PM des Rates: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199633_en.pdf Hintergrundinformationen des Rates: http://www.consilium.europa.eu/en/policies/migratory-pressures/ 10 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Statement von EU-Außenbeauftragter Mogherini zum Ratsbeschluss: http://tvnewsroom.consilium.europa.eu/event/foreign-affairs-council-june-2015/statement-by-eu-hr-mogherinion-eunavfor-med HAUSHALTSAUSSCHUSS DES EP BILLIGT ZUSÄTZLICHE MITTEL FÜR MIGRATIONSPOLITIK Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments stimmte am 23.06.2015 im Rahmen der Beratung des Nachtragshaushalts DAB 5/2015 einer Etaterhöhung um 69,6 Mio. € an Zahlungsermächtigungen sowie um 75,8 Mio. € an Verpflichtungsermächtigungen zugunsten von Maßnahmen für die bessere Steuerung von Migrationsströmen zu. Die Erhöhung soll insbesondere die drei EU-Agenturen EASO, FRONTEX und EUROPOL in die Lage versetzen, erweiterte Maßnahmen zur Bewältigung des Migrationsdrucks, insbesondere über das Mittelmeer, umzusetzen. Mit der Budgeterhöhung würden die operativen Mittel, die den Agenturen für das zweite Halbjahr für Maßnahmen zur Verfügung stehen, verdreifacht. Der Haushaltsausschuss verdeutlichte in einer Mitteilung, dass jedoch auch diese deutliche Erhöhung angesichts des Ausmaßes des Migrationsdrucks nicht als ausreichend angesehen wird. Die Vorlage des Haushaltsausschusses muss noch vom Plenum des Parlaments und vom Rat gebilligt werden. Der Rat hat bereits grundsätzlich sein Einverständnis erklärt, das Parlament wird in der Plenarsitzung von 06.-09.07.2015 über die Budgeterhöhung abstimmen. Weitere Informationen: PM des Parlaments: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150622IPR69261/html/Extra%E2%82%AC69.6-million-for-migration-measures-approved-in-Budgets-Committee IN NE R E S IC H ER H EIT EUGH: BEI ZUGEHÖRIGKEIT ZU TERRORISTISCHER VEREINIGUNG EINZELFALLPRÜFUNG ERFORDERLICH Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 24.06.2015 in der Rechtssache C-373/13 (H.T. gegen Land Baden-Württemberg), entschieden, dass gemäß der Richtlinie 2004/EG/83 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Flüchtlingen der Aufenthaltstitel eines anerkannten Flüchtlings wegen der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung widerrufen werden kann. Dies erfordert jedoch eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung der spezifischen tatsächlichen Umstände, die sich sowohl auf die Handlungen der betroffenen Vereinigung, als auch auf die des betroffenen Flüchtlings beziehen muss. Im Falle einer rechtmäßig verfügten, aber noch nicht erfolgten Ausweisung, darf der vormals Asylberechtigte zudem nicht von den Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschlossen werden, sofern nicht eine in der Richtlinie selbst ausdrücklich vorgesehene Ausnahme anwendbar ist. Das Gericht folgte damit den Schlussanträgen von Generalanwältin Eleanor Sharpston. 11 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Weitere Informationen: Urteil des EuGH: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=165215&pageIndex=0&doclang=DE&mode=l st&dir=&occ=first&part=1&cid=173294 CY B ER S IC H ER H EIT GESETZGEBER VERSTÄNDIGEN SICH AUF LEITPRINZIPIEN FÜR NIS-RICHTLINIE Die ausgehende lettische Präsidentschaft verständigte sich am 29.06.2015 im Trilog mit Unterhändlern von EP und Kommission auf Leitprinzipien für die Ausgestaltung der zwischen den gesetzgebenden Institutionen umstrittenen Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netzwerk- und Informationssicherheit in der EU (NIS-Richtlinie). Demnach sollen die Mitgliedstaaten festlegen können, welche Unternehmen sich als Erbringer „elementarer Dienstleistungen“ (z.B. in den Bereichen Energie und Verkehr) dem in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen, darunter von den Unternehmen abgelehnte Berichtspflichten, zu unterwerfen haben. Um allzu große Unterschiede in der Definition – und damit des Anwendungsbereichs der Richtlinie – zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden, sollen in der Richtlinie klare Kriterien für die Klassifizierung definiert werden. Anbieter „digitaler Dienstleistungen“ sollen hingegen – anders als bislang vom Rat gefordert – anderen Regelungen unterliegen also solche „elementarer Dienstleistungen“. Wie genau, soll in weiteren Verhandlungen auf Arbeitsebene geklärt werden. Die Kontrolle der Einhaltung der Richtlinie soll mit einer hybriden Organisationsstruktur gewährleistet werden: die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, nationale Cybersicherheitsstrategien zu verabschieden und eine zuständige Behörde zu benennen. Deren Arbeit soll auf europäischer Ebene u.a. mit Hilfe eines Netzwerks nationaler Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) koordiniert werden. Weitere Informationen: PM des Rates: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/06/29-network-information-security/ Gesetzgebungsvorschlag der Kommission: http://eeas.europa.eu/policies/eu-cyber-security/cybsec_directive_de.pdf FE U ERW E HR E N, R ET T UNG S DI E N ST , K AT AST RO PH E N SC HUT Z HAUSHALTSAUSSCHUSS DES EP BILLIGT HILFEN FÜR FLUTOPFER IN ITALIEN, RUMÄNIEN, BULGARIEN Der Haushaltsausschuss des EP hat am 23.06.2015 der Vergabe von 66,5 Mio. € zur Beseitigung von Flutschäden aus dem Jahr 2014 in Italien, Rumänien und Bulgarien seine Zustimmung erteilt. Die Mittel aus dem Europäischen Solidaritätsfonds sollen zur Behebung der Schäden an Infrastruktur, privaten Wohnungen, Geschäften, Landwirtschaft, Umwelt und historischen Stätten verwendet werden. Rumänien soll für die Schäden die durch die Hochwasser im April-Mai und Juli-August 2014 entstanden sind, jeweils rund 12 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 4,2 Mio. € erhalten; Bulgarien für die Flutschäden aus dem Zeitraum Juli-August 2014 knapp 2 Mio. € und Italien für die Schäden aus dem Zeitraum Oktober-November 2014 ca. 56 Mio. €. Die Entscheidung muss noch vom Plenum des EP bestätigt werden. Der Rat hat bereits zugestimmt. Weitere Informationen: PM des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150622IPR69250/html/Budgets-MEPs-vote%E2%82%AC66.5-million-for-flood-repairs-in-Italy-Romania-and-Bulgaria V ER K EH R SI NF R AST R UKT U R KOMMISSION GIBT PROJEKTAUSWAHL FÜR TEN-V-FÖRDERUNG BEKANNT Die Kommission hat am 30.06.2015 bekannt gegeben, welche Anträge auf Förderung im Rahmen des Programms „Europa verbinden“ (Connecting Europe Facility, CEF) bewilligt werden sollen. Aus insgesamt mehr als 700 Anträgen hat die Kommission 276 Verkehrsprojekte ausgewählt, die im Zeitraum 2015 bis 2020 rund 13,1 Mrd. € an Fördermitteln erhalten sollen. Die Auswahl der Kommission muss am 10.07.2015 vom zuständigen CEF-Ausschuss bestätigt werden; sollte dies wie erwartet geschehen, wird die größte Einzeltranche der bis 2020 für den Ausbau der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) insgesamt zur Verfügung stehenden 24 Mrd. € verplant sein. Der Entscheidung kommt daher große Bedeutung für den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und auch die Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Mitgliedstaaten zu. Unter den von der Kommission ausgewählten Projektanträgen sind zahlreiche aus Deutschland, darunter grenzüberschreitende Schienenverbindungen wie das Projekt „Stuttgart 21“, Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms im Schienengüterverkehr und Projekte für eine effizientere und umweltfreundlichere Logistik. Aus Bayern wurde der Ausbau der Schienenverbindung von Freilassing zur deutsch-österreichischen Grenze berücksichtigt. Von Relevanz für Bayern sind zudem ausgewählte Projekte in Österreich und Italien zur Verbesserung des alpenquerenden Verkehrs, darunter der Brenner-Basis-Tunnel. Weitere Informationen: PM der EU-Netzwerkeagentur INEA: https://ec.europa.eu/inea/en/news-events/newsroom/record-%E2%82%AC131-billion-investment-transportinfrastructure-boost-jobs-and-growth Liste der von Kommission ausgewählten Projekte des jährlichen Programms: http://ec.europa.eu/transport/themes/infrastructure/news/doc/2015-06-29-cef/selection-decision-awp-2014.pdf Liste der von Kommission ausgewählten Projekte des mehrjährigen Programms: http://ec.europa.eu/transport/themes/infrastructure/news/doc/2015-06-29-cef/selection-decision-map-2014.pdf 13 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 EP UND ER BILLIGEN FINANZIERUNG DER EU-INVESTITIONSOFFENSIVE (EFSI-VERORDNUNG) Am 24.06.2015 hat das Europäische Parlament (EP) die Vorschriften für den Investitionsfonds (EFSI) mit 464 Stimmen bei 131 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen gebilligt. Der Europäische Rat (ER) stimmte der EFSIVerordnung am 25./26.06.2015 in seinen Schlussfolgerungen endgültig zu. Der Rat hatte zuvor insgesamt 21 Mrd. € an Garantien zur Finanzierung tragfähiger Projekte in Aussicht gestellt, die Investitionen i.H.v. 315 Mrd. € in Europa anstoßen sollen („Juncker-Plan“). Das EP konnte in den Verhandlungen mit dem Rat allerdings erreichen, dass rund 1 Mrd. € weniger aus den Programmen zur Förderung der Forschung und zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in den EFSI umgeschichtet werden. Statt dessen wird der Anteil aus ungenutzten Margen des EU-Haushalts zur Finanzierung des Garantiefonds um eine auf 3 Mrd. € erhöht, während entsprechende Umschichtungen der Verkehrskomponente der „Connecting Europe Facility" um 500 Mio. € auf 2,8 Mrd. € und aus dem Forschungsprogramm „Horizont 2020“ um ebenfalls 500 Mio. € auf 2,2 Mrd. € gesenkt wurden. Nach Aussage des Berichterstatters für den Haushaltsausschuss des EP, José Manuel Fernandes (EVP, PT), sieht der Garantiefonds 240 Mrd. € für Investitionen und 75 Mrd. € für die KMU-Förderung vor. Der Investitionsfonds tritt nun in Kraft und Projekte können durch die Europäische Investitionsbank (EIB) zeitnah gefördert werden. Die erste Investitionsperiode soll drei Jahre betragen und anschließend evaluiert werden. Auszahlungen aus dieser Periode sind allerdings bis 2023 möglich. Weitere Informationen: PM des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150622IPR69218/pdf Entschließung des EP vom 24.06.2015: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bTA%2bP8-TA-20150238%2b0%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fDE&language=DE Verordnungsvorschlag der Kommission: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/proposal_regulation_efsi_en.pdf Hintergrundinformationen der Kommission: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/index_en.htm#whatsnew Hintergrundinformationen der Europäischen Investitionsbank: http://www.eib.org/about/invest-eu/index.htm PM der EIB vom 22.04.2015: http://www.eib.org/infocentre/press/releases/all/2015/2015-086-eib-group-proposes-first-operations-for-efsiguarantee-and-rolls-out-the-investment-plan-for-europe.htm PM der EIB vom 12.06.2015: http://www.eib.org/infocentre/press/releases/all/2015/2015-131-finland-first-loan-under-investment-plan-foreurope-eib-supports-construction-of-large-scale-bio-product-mill.htm 14 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 SC HI E N EN V E RK E HR INSTITUTIONEN VERSTÄNDIGEN SICH ZUR TECHNISCHEN SÄULE DES 4. EISENBAHNPAKETS Vertreter von Rat, Kommission und EP haben am 17.06.2015 im Trilog eine informelle Verständigung zur technischen Säule des 4. Eisenbahnpakets erzielt. Damit ist der Weg für die Annahme der Kommissionsvorschläge einer Verordnung über die Europäische Eisenbahnagentur (ERA-VO), einer Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EU (Interop-RL) sowie einer Richtlinie zur Eisenbahnsicherheit (RSD) geebnet. Rat und EP müssen der Trilogeinigung noch formal im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zustimmen, bevor die Rechtsakte zur technischen Harmonisierung in Kraft treten können. Die Zustimmung des EP ist dabei an eine Verabschiedung auch der „politischen Säule“ des 4. Eisenbahnpakets zur Liberalisierung des Schienenverkehrsmarkts gebunden. Die luxemburgische Präsidentschaft hat daher dem EP als Teil des erzielten Kompromisses in einer Protokollerklärung zugesagt, dass sie die Kompromisstexte des Rates erst nach vorheriger Abstimmung mit dem EP diesem zur Annahme zuleiten wird. Der AStV hat dem Trilog-Ergebnis und dem weiteren Vorgehen am 30.06.2015 zugestimmt. Weitere Informationen: Hintergrundinformationen des Rates: http://www.consilium.europa.eu/en/policies/4th-railway-package/technical-proposals Memo der Kommission zum Vierten Eisenbahnpaket: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-45_de.htm Verordnung (EG) Nr. 881/2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:220:0003:0015:DE:PDF Beitrag der „Railway Gazette“: http://www.railwaygazette.com/news/policy/single-view/view/technical-pillar-of-the-fourth-railway-packageagreed.html B AU E N U ND W O H N E N KOMMISSION FORDERT EINHALTUNG VON EU-RECHT BEI BAUVERSICHERUNGEN Die Kommission hat am 18.06.2015 Frankreich im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens aufgefordert, eine Bestimmung seines Versicherungsrechts zu ändern, der zufolge Bauunternehmer eine Versicherung gegen Gebäudeschäden bei einem Unternehmen abschließen müssen, das in Frankreich ansässig ist. Die Regelung stellt nach Auffassung der Kommission eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit nach Artikel 49 und 56 AEUV dar, da sie Versicherungsanbieter aus anderen 15 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Mitgliedstaaten diskriminiere. Die französische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission hin mitzuteilen, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Behebung der Einschränkungen bei der Erbringung von Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt das Land ergriffen wird. Anderenfalls droht eine Klage der Kommission vor dem EuGH. Weitere Informationen: PM der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5162_de.htm Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32006L0123 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH DES STMJ Am 01.07.2015 hat Luxemburg nunmehr zum 12. Mal den Ratsvorsitz der EU übernommen und schließt damit die Triopräsidentschaft bestehend aus Italien, Lettland und Luxemburg (EB 01/15 und 13/14) ab. Das Programm enthält keine Überraschungen und ist aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre zwar hiervon auch geprägt, will aber den Bürger an sich in den Mittelpunkt seines Programms stellen. Das heißt neben Wachstum und Beschäftigung, Binnenmarktbelebung und europäische Wettbewerbsfähigkeit will man sich auch um die soziale Dimensionen kümmern (siehe im Einzelnen auch die Beiträge der anderen Geschäftsbereiche in diesem EB). Die Hauptpunkte für den Geschäftsbereich des StMJ finden sich unter den Überschriften „Die Migration besser bewältigen – Freiheiten, Recht und Sicherheit miteinander verbinden“ und „Die Dynamik des Binnenmarktes wiederbeleben durch Digitalisierung“ wieder. Zudem finden sich unter der Überschrift „Die Europäische Wettbewerbsfähigkeit an einem globalen und transparenten Rahmen ausrichten“ noch die Themenbereiche Unterzeichnung des Handelsabkommens mit Kanada (CETA) und die Fortführung der Diskussionen zu den Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen mit den USA (TTIP) und in diesem Zusammenhang auch die Debatte rund um den Investor-Staat- Streitbeilegungsmechanismus (ISDS), bei der es sich für eine größtmögliche Transparenz einsetzen will. Link zum Programm in deutscher Sprache: http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf 16 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Vorläufiger Sitzungskalender: http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/LU_Presidency_calendar_EN.pdf KOMMISSION LEITET VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN DEUTSCHLAND WEGEN VERSTOSS GEGEN DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE EIN Die Kommission hat am 18.06.2015 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Österreich, Zypern, Malta, Polen und Spanien eingeleitet, da deren nationale Vorschriften aus Sicht der Kommission gegen die Vorgaben der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (genannt „Dienstleistungsrichtlinie“) verstoßen würden. Die nationalen Bestimmungen enthielten „unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse“ im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Deutschland wird hierbei aufgefordert, die verbindlichen Mindestpreisvorgaben für Architekten, Ingenieure und Steuerberater aufzuheben. Das Aufforderungsschreiben der Kommission stellt den ersten Schritt im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens dar. Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe der Kommission zu reagieren. Pressemeldung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5199_de.htm Text der Dienstleistungsrichtlinie: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32006L0123&from=DE INTA-AUSSCHUSS WEIST EP-RESOLUTION ZU TTIP ZURÜCK ANS PLENUM ZUR ABSTIMMUNG In seiner außerordentlichen Sitzung am 29.06.2015 befasste sich der Ausschuss für internationalen Handel (INTA) mit der Frage, wie mit den über 100 Änderungsanträgen sowie den Anträgen auf getrennte und gesonderte Abstimmung aus dem EP-Plenum zur TTIP-Resolution des EP umzugehen sei. Dies war nach der EP-Geschäftsordnung notwendig geworden, nachdem EP-Präsident Martin Schulz die für die Plenumssitzung am 10.06.2015 zahlreich eingereichten Änderungsanträge an den INTA zur Beratung verwiesen hatte (EB 12/15). Nachdem sich die Fraktionen geeinigt hatten, die Änderungsanträge nicht einzeln zur Abstimmung zu stellen, fand sich eine erforderliche Mehrheit von 10 % (fünf Abgeordnete im INTA), um die Anträge als Block wieder zurück ins Plenum zu verweisen. Zwar wurden in der Zwischenzeit einige Änderungsanträge wieder zurückgezogen, die umstrittenen Anträge zu Investor-Staat-Schiedsvereinbarungen (ISDS) aber nicht, so dass das Plenum hierzu Stellung beziehen muss. Wann das Plenum die Anträge behandeln wird, ist noch nicht klar (siehe auch Beitrag des StMWi in diesem EB). 17 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Pressemitteilung des EP (in englischer Sprache): http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150629IPR71815/html/TTIP-MEPs-pave-wayfor-plenary-vote-by-retabling-June-amendments STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT WESENTLICHE ERGEBNISSE DER SITZUNG DER EUROGRUPPE AM 18.06.2015 Am 18.06.2015 traf sich im Vorfeld des ECOFIN-Rates am 19.06.2015 die Eurogruppe zu einer regulären Sitzung in Luxemburg. Neben dem Sachstand in den Verhandlungen mit Griechenland wurden Zypern, Portugal, die Artikel IV-Konsultation des IWF, die Politik im Niedrigzinsumfeld und das Europäische Semester behandelt. Eurogruppenchef Dijsselbloem kritisierte mit deutlichen Worten die zu geringen Fortschritte in den Verhandlungen zwischen Griechenland und den Institutionen. Eine Einigung sei nicht in Sicht. Notwendig sei nun ein starkes Signal Griechenlands mit neuen, zusätzlichen Vorschlägen in den nächsten Tagen. Die Eurogruppe begrüßte in einer Erklärung, dass das zyprische Anpassungsprogramm mit dem erfolgreichen Abschluss der 6. Überprüfung wieder auf Kurs sei. Die Euro-Finanzminister billigten daher im Grundsatz die Aktualisierungen am Memorandum of Understanding. Dies macht den Weg frei für die Auszahlung der nächsten ESM-Hilfstranche in Höhe von 100 Mio. €, die nach Abschluss der nationalen Mitbestimmungsverfahren und der formalen Zustimmung des ESM-Gouverneursrats voraussichtlich Mitte Juli erfolgen kann. Zu Portugal wurde die Eurogruppe über das Ergebnis der 2. Nachprogrammüberprüfung informiert. Demnach werde in diesem Jahr eine verstärkte wirtschaftliche Erholung erwartet, die von einem wachstumsfreundlichen Umfeld und anhaltendem Vertrauensgewinn getragen wird. Die Eurogruppe ist zuversichtlich, dass Portugal den Anpassungsweg, etwa mit Reformen in der öffentlichen Verwaltung und auf dem Arbeitsmarkt, erfolgreich weitergehen werde. Die geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds, Christine Lagarde, stellte die Ergebnisse der Artikel IV-Konsultationen mit der Eurozone vor. Zur Steigerung der mittelfristigen Wachstumspotentiale empfahl der IWF weitere Strukturreformen, eine angemessene Finanzpolitik sowie die Sicherstellung eines stabilen Finanzsektors. Im Rahmen der Diskussionsreihe um eine bessere Koordinierung der Strukturreformen in den Euroländern zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung fand in der Eurogruppe eine Aussprache zu den besonderen Herausforderungen für die Fiskalpolitik im Niedrigzinsumfeld statt. So sollten die Euroländer die Haushaltsspielräume durch die niedrigen Renditen auf Staatsanleihen zum Schuldenabbau, für Investitionen und Wirtschaftsreformen nutzen. Außerdem diskutierten und billigten die Minister den von der Kommission am 13.05.2015 im Rahmen des Europäischen Semesters vorgelegten Entwurf für Empfehlungen für die Eurozone. Stellungnahme der Eurogruppe zu Zypern: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199393_en.pdf 18 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Presseerklärung von Eurogruppenchef Dijsselbloem: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/06/18-press-remarks-Eurogroup-president/ Weitergehende Informationen: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2015/06/18/ WESENTLICHE ERGEBNISSE DES ECOFIN-RATES AM 19.06.2015 Am 19.06.2015 tagte der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) in Luxemburg. Wesentliche Themen waren die Bankenstrukturreform, der Europäische Fonds für Strategische Investitionen (EFSI), einige Steuerthemen, die Kapitalmarktunion, das Europäische Semester und die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Der Rat hat sich auf eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union (sogenannte Bankenstrukturreform) geeinigt. Dieser sieht im Wesentlichen hohe Schwellenwerte, einen negativen Anwendungsbereich aus Proportionalitätsgründen, eine Integration des britischen Ring-Fencing-Ansatzes (Vickers Rule) und eine Einteilung der Banken in zwei Kapitalklassen mit unterschiedlichen aufsichtlichen Anforderungen vor. Die zuständige Behörde soll die Befugnis erhalten, nach einer umfassenden Bewertung geeignete Maßnahmen auferlegen zu können, etwa die Abtrennung der Handelstätigkeit oder die Anordnung höherer Eigenkapitalanforderungen. Da das EP sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnte, können die Trilogverhandlungen noch nicht beginnen. Zuletzt ist der Berichtsentwurf des Berichterstatters Gunnar Hökmark (EVP/SWE) am 26.05.2015 knapp im ECON-Ausschuss gescheitert. Die EU-Finanzminister wurden über die nächsten Schritte bei der Schaffung des EFSI informiert. Sie begrüßten, dass die Europäische Investitionsbank bereits erste zukünftige EFSI-Projekte vorfinanziert hat. Außerdem behandelten die Finanzminister aktuelle steuerpolitische Themen. So fand zu dem Vorschlag der Kommission für einen automatischen Informationsaustausch bei Tax Rulings vom März eine erste Orientierungsdebatte statt. Die von der lettischen Ratspräsidentschaft angestrebte politische Einigung zur Änderung der Zinsen- Unternehmensbesteuerung und hat Lizenzgebühren-Richtlinie der Rat den Bericht wurde der nicht erzielt. Arbeitsgruppe Zum Verhaltenskodex angenommen und in Schlussfolgerungen die Fortschritte der Gruppe bei der Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs während der lettischen Ratspräsidentschaft begrüßt. Der ECOFIN-Rat billigte die Entwürfe der Kommission für die länderspezifische Empfehlungen betreffend die Wirtschafts- und Haushaltspolitik sowie eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik in der Eurozone. Zwischenzeitlich hat auch der Europäische Rat am 25./26.06.2015 die Empfehlungen bestätigt. Als nächstes wird der ECOFIN-Rat die länderspezifischen Empfehlungen am 14.07.2015 formal verabschieden und damit das Europäische Semester 2015 abschließen. Der Rat hat zudem Ratsschlussfolgerungen zur Kapitalmarktunion beschlossen. Darin wurde die Schaffung einer Kapitalmarktunion vom Rat begrüßt. Im 19 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Vordergrund soll dabei die Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten für KMU stehen sowie die Stärkung der Beteiligungskapitalkultur in der EU und langfristige Investitionen. Bei der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts hat der Rat wie von der Kommission vorgeschlagen die Defizitverfahren gegen Malta und Polen eingestellt. Zu Großbritannien stellte der Rat fest, dass keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits ergriffen worden seien. Dem Vereinigten Königreich wurde zwei Jahre mehr Zeit eingeräumt, um das Defizit auf unter 3 % des BIP zu senken. Da die neue finnische Regierung am 27.05.2015 ein Strategieprogramm veröffentlicht hat, mit dem das Haushaltsdefizit 2016 auf unter 3 % des BIP gesenkt werden soll, hat der Rat auf Vorschlag der Kommission von der Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Finnland abgesehen. Die EU-Finanzminister erörterten zudem die Umsetzung der Bankenunion, insbesondere die Sanierung und Abwicklung von Banken. Der Rat mahnte die Umsetzung der BRRD-Richtlinie sowie die Ratifizierung der intergouvernmentalen Vereinbarung zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) an. Die Frage der Brückenfinanzierung des SRF wird der Rat im Herbst wieder aufgreifen. Auch nahm der ECOFIN die Berichtigungshaushalte Nr. 3 (Übertragung der Haushaltsüberschüsse auf 2015), Nr. 4 (Solidaritätsfonds) und Nr. 5 (Kosten der Migrationsagenda) an. Außerdem hat der ECOFIN-Rat die Sanktionen gegen die von Russland besetzte Halbinsel Krim bis zum 23.06.2015 verlängert. Pressemitteilung des Rates: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2015/06/st10089_en15_pdf/ Pressemitteilung des Rates zur Bankenstrukturreform: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199537_de.pdf Entwurf der Ratsschlussfolgerungen zur Kapitalmarktunion: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9852-2015-INIT/de/pdf Pressemitteilungen des Rates zur Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199535_en.pdf (Malta und Polen) http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199563_en.pdf (Vereinigtes Königreich) Pressemitteilung des Rates zur Verlängerung der Krim-Sanktionen: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199531_en.pdf Pressemitteilung des Rates zu den Berichtigungshaushalten: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199533_en.pdf Pressemitteilung zum Europäischen Semester: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199532_en.pdf Weitergehende Informationen: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2015/06/19/ 20 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 WESENTLICHE ERGEBNISSE 22./24./25./27.06.2015 SOWIE DER DES INFORMELLEN INFORMELLEN SITZUNGEN EUROGIPFELS DER AM EUROGRUPPE 22.06.2015 UND AM DES EUROPÄISCHEN RATES AM 25.06.2015; VERHANDLUNGEN MIT GRIECHENLAND ABGEBROCHEN; 2. HILFSPROGRAMM OHNE EINIGUNG 321 Nachdem in den informellen Eurogruppensitzungen am 22./24./25.06.2015 und auf dem informellen Eurogipfel am 22.06.2015 und auf dem Europäischen Rat am 25.06.2015 keine Einigung zwischen Griechenland und seinen Geldgebern erzielt worden war, sollte in der außerordentlichen Sitzung der Eurogruppe am 27.06.2015 eine finale Entscheidung fallen. Am Vorabend hatte die griechische Regierung aber überraschend und unerwartet entschieden, die Verhandlungen abzubrechen und am 05.07.2015 ein Referendum in Griechenland abzuhalten, wobei die Tsipras-Regierung dem griechischen Volk eine Ablehnung empfiehlt. Das griechische Parlament billigte diese Entscheidung am 27.06.2015 mit großer Mehrheit. Die Eurogruppe lehnte aber die von Griechenland am 27.06.2015 beantragte weitere Verlängerung des Hilfsprogramms bis nach Durchführung des Referendums ab. Der griechische Finanzminister Varoufakis verweigerte seine Unterstützung zu einer entsprechenden Erklärung der Eurozone und musste für den zweiten Teil die Sitzung verlassen, in der die Konsequenzen aus der Entscheidung Griechenlands sowie die notwendigen nächsten Schritte zur Wahrung der Integrität und Stabilität der Eurozone diskutiert wurden. Nach der Entscheidung der EZB, die ELA-Notkreditrahmen nicht weiter zu erhöhen, hat die griechische Regierung am 28.06.2015 die Kreditinstitute und die Athener Börse bis zum Referendum geschlossen und Kapitalverkehrskontrollen eingeführt. In einem Schreiben vom 28.06.2015 an alle Staats- und Regierungschefs forderte Ministerpräsident Tsipras, dass die Regierungen ihre Entscheidung bezüglich Nichtgewährung einer weiteren Verlängerung des Hilfsprogramms überdenken. In einer sehr emotionalen und dreisprachig (Französisch, Englisch und Deutsch) gehaltenen Rede hat Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker das griechische Volk am 29.06.2015 aufgerufen, dem Spar- und Reformpaket der Gläubigerseite zuzustimmen, und der griechischen Regierung Egoismus, taktische Spielchen und Populismus vorgeworfen. Bereits am 28.06.2015 hat die Kommission zur Information der griechischen Bürger das letzte Verhandlungsangebot der Institutionen, das er als fair und ausgewogen bezeichnete, auch in griechischer Sprache veröffentlicht. In drei Telefonkonferenzen am 30.06. und 01.07.2015 hat die Eurogruppe einen erneuten Antrag auf Verlängerung des Rettungsprogramms abgelehnt und weitere Verhandlungen zum neuen griechischen ESM-Hilfsantrag ausgeschlossen, bis das Ergebnis des Referendums vorliegt. Am 30.06.2015 lief daher das zweite griechische Rettungsprogramm ohne erfolgreichen Abschluss der fünften Programmüberprüfung aus. Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem vom 22.06.2015 (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199808_en.pdf Pressestatement von Präsident Tusk vom 22.06.2015 (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199829_en.pdf Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem vom 25.06.2015 (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199934_en.pdf 21 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Pressestatement vom Präsident Tusk vom 25.06.2015 (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199954_en.pdf Statement der Eurogruppe zu Griechenland vom 27.06.2015 (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199986_en.pdf Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem vom 27.06.2015 (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199988_en.pdf Ministererklärung von 18 Euroländern vom 27.06.2015 (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199989_en.pdf Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem vom 27.06.2015 (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199991_en.pdf Pressemitteilung der Kommission vom 28.06.2015: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5270_de.pdf Letztes Verhandlungsangebot der Institutionen (in englischer Sprache): http://europa.eu/rapid/attachment/IP-15-5270/en/List%20of%20prior%20actions%20%20version%20of%2026%20June%2020%2000.pdf Rede von Kommissionspräsident Juncker vom 29.06.2015: http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5274_de.pdf Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem vom 01.07.2015 (in englischer Sprache): http://tvnewsroom.consilium.europa.eu/video/president-of-the-eurogroup-dijsselbloem-statement-on-greece Informationen zum Referendum in Griechenland (in englischer Sprache): http://www.referendum2015gov.gr/en/infographics/ NICHTZAHLUNG EINER IWF-RATE DURCH GRIECHENLAND: EFSF STELLT KREDITEREIGNIS FEST Am 01.07.2015 hat die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) von der Nichtzahlung einer fälligen IWF-Rate durch Griechenland Kenntnis genommen. Der IWF hat einen Zahlungsrückstand festgestellt. Über einen griechischen Antrag auf Zahlungsaufschub will der IWF in den nächsten Wochen entscheiden. Aus Sicht des EFSF hat die Nichtzahlung den Zahlungsverzug für bestimmte EFSF-Kredite zur Folge. Daher musste EFSF-Chef Klaus Regling den Vorsitzenden der Euro-Arbeitsgruppe und das EFSF-Direktorium über diese Entwicklung informieren. Der EFSF verweist in seiner Pressemitteilung auf drei Optionen: Kündigung der Kredite und Forderung nach sofortiger Rückzahlung, Verzicht auf Ansprüche oder Rechte vorbehalten. Der EFSF will seine nächsten Schritte eng mit der Euro-Arbeitsgruppe, der Kommission und dem IWF abstimmen. Vizepräsident Dombrovskis hat dem EFSF am 01.07.2015 empfohlen, keine sofortige Rückzahlung der Kredite zu fordern, sondern erst das Ergebnis der Verhandlungen über ein eventuelles neues Hilfsprogramm abzuwarten. Pressemitteilung des EFSF (in englischer Sprache): http://www.esm.europa.eu/press/releases/efsf-takes-note-of-greeces-non-payment-to-imf.htm 22 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Pressemitteilung des IWF (in englischer Sprache): http://www.imf.org/external/np/sec/pr/2015/pr15310.htm KOMMISSION VERÖFFENTLICHT FÜNF-PRÄSIDENTENBERICHT ZUR STÄRKUNG UND VERTIEFUNG DER WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION Am 22.06.2015 hat die Kommission den Fünf-Präsidentenbericht „Die Wirtschafts- und Währungsunion vollenden“ veröffentlicht. Der Bericht wurde von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vorgelegt und in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk, Eurogruppenvorsitzenden Jeroen Dijsselbloem, EZB-Präsident Mario Draghi und Parlamentspräsident Martin Schulz erstellt und baut auf dem sogenannten „Bericht der vier Präsidenten" vom Februar 2012 auf. Im Vorwort wird betont, dass er das Ergebnis persönlicher Diskussionen der fünf Präsidenten wiedergibt. Der Fünf-Präsidentenbericht enthält den Plan, wie die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis spätestens 2025 vollendet werden kann, und betrifft die Bereiche Wirtschaftsunion und Wettbewerbsfähigkeit, Finanzunion (inkl. Bankenunion), Fiskalunion sowie Fortschritte hin zu einer politischen Union (demokratische Legitimation, Rechenschaftspflicht). Dabei sind zwei Umsetzungsstufen vorgesehen. In einem ersten Schritt soll ab 01.07.2015 bis 30.06.2017 die WWU „durch Handeln“ vertieft werden, d.h. die bestehenden Instrumente und die bestehenden Verträge sollen genutzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und die strukturelle Konvergenz zu fördern, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik auf EU- und nationaler Ebene sicherzustellen sowie die Finanzunion zu vollenden, etwa durch ein europäisches Einlagensicherungssystem, und demokratische Rechenschaftspflicht zu stärken. Die zweite Stufe „Vollendung der WWU“ sieht weiterreichende Maßnahmen vor, um den Konvergenzprozess verbindlicher auszugestalten, zu „formalisieren“. Vorgeschlagen werden u.a. die Schaffung eines Mechanismus zur Abfederung von schweren makroökonomischen Schocks und die Einrichtung eines „Schatzamtes" für die Eurozone. Ein für Frühjahr 2017 angekündigtes Weißbuch soll den Übergang von Stufe 1 auf Stufe 2 vorbereiten und Wege und konkrete Maßnahmen aufzeigen, wie die Stufe 2 vollendet werden kann. Zuvor soll eine Expertengruppe die rechtlichen, ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen diskutieren und analysieren. Am Ende dieses Prozesses steht bis spätestens 2025 die Vision einer stabilen und wohlhabenden WWU. Der Europäische Rat hat am 25./26.06.2015 in den Schlussfolgerungen den Bericht zur Kenntnis genommen und an den Rat zur Prüfung weitergeleitet. Am 01.07.2015 hat die Kommission den Bericht diskutiert und erste konkrete Vorhaben angekündigt: für Herbst die Überprüfung der Sixpack- und Twopack-Gesetzgebung zur wirtschaftspolitischen Steuerung der Eurozone und für Oktober ein Vorschlag für eine effizientere Außenvertretung des Euroraums bei internationalen Einrichtungen im Finanzbereich. Zudem will sie die Verhandlungen über eine Brückenfinanzierung des Einheitlichen Abwicklungsfonds vorantreiben und die Beratungen für ein Europäisches Einlagensicherungssystem beginnen. Pressemitteilung der Kommission vom 22.06.2015: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5240_de.pdf 23 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Fünf-Präsidentenbericht: http://ec.europa.eu/priorities/economic-monetary-union/docs/5-presidents-report_de.pdf Pressemitteilung der Kommission vom 01.07.2015: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5294_de.pdf LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH DES STMFLH Am 01.07.2015 hat das Großherzogtum Luxemburg turnusgemäß die Ratspräsidentschaft übernommen und hat dazu gestern sein Arbeitsprogramm veröffentlicht. Ein Schwerpunkt soll die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sein. Weitere Themen aus dem Bereich des StMFLH sind die Verhandlungen zum Haushalt 2016, Wachstum und Beschäftigung, Digitalisierung und die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion. Die luxemburgische Ratspräsidentschaft hat sich insbesondere im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ehrgeizige Ziele gesetzt. So möchte Luxemburg die Ratsverhandlungen über den Vorschlag zum automatischen Informationsaustausch von Tax Rulings bis Ende des Jahres abschließen. Die Arbeiten an der Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB) hätten ebenfalls hohe Priorität. Der neue Ratsvorsitz strebt zudem eine Debatte über die Stärkung des Mandats zum Verhaltenskodex im Bereich Unternehmensbesteuerung an. Im Bereich der Mehrwertsteuer möchte der Ratsvorsitz, falls nötig, die Verhandlungen über die standardisierte Mehrwertsteuererklärung und die Behandlung von Gutscheinen weiterführen. In das zweite Halbjahr 2015 fallen auch die jährlichen Haushaltsverhandlungen für das Folgejahr. Luxemburg strebt eine Einigung über den Haushalt 2016 bis Ende 2015 an, wobei eine besondere Aufmerksamkeit auf den Zahlungsermächtigungen und der Entwicklung des Zahlungsplans zum Abbau der Außenstände liegen soll. Ein wesentliches Tätigkeitsfeld der luxemburgischen Ratspräsidentschaft wird zudem Junckers Investitionsinitiative sein. Vor allem die Stärkung der Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen und der Abbau von Investitionshemmnissen stehen dabei im Vordergrund. Auch die Errichtung der Kapitalmarktunion wird erwähnt, insbesondere die Arbeit an den zwei für die zweite Jahreshälfte angekündigten Legislativvorschlägen zum Verbriefungsmarkt und zur Überarbeitung der Prospektrichtlinie. Zudem plant Luxemburg, die Verhandlungen zur Bankenstrukturreformen und zum ebenfalls erwarteten Vorschlag zur Sanierung und Abwicklung von Nichtbanken voranzutreiben. Arbeitsprogramm: http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf 24 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 EP VERABSCHIEDET INITIATIVBERICHT ZUR WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNG DER EUROZONE Am 24.06.2015 hat das EP-Plenum den Initiativbericht zur Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung: Bestandsaufnahme und Herausforderungen angenommen. 317 Abgeordnete stimmten dafür, 254 dagegen bei neun Enthaltungen. In der von Berichterstatterin Pervenche Berès (S&D/FRA) erstellten Stellungnahme kritisieren die Abgeordneten, dass die Regelungen zu komplex seien, es an Eigenverantwortung mangele und nicht einheitlich durchgesetzt werde. Außerdem begrüßt der Bericht die Mitteilung der Kommunikation über die Nutzung der Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere auch die einmalige Nichtberücksichtigung von Beiträgen zum EFSI beim Haushaltsdefizit. Zudem sollten die länderspezifischen Empfehlungen stärker auf nationale Gegebenheiten Rücksicht nehmen und durch eine stärkere Koordinierung Ausstrahlungseffekte vermeiden. Auch wiederholten die Abgeordneten ihre Forderung nach einer Integrierung von ESM und Fiskalpakt ins Gemeinschaftsrecht sowie einer Neubesetzung der Troika. Der Bericht ist der Beitrag des EP zum Fünf-Präsidentenbericht zur Vertiefung und Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion, den die Kommission bereits am 22.06.2015 vorgelegt hat (siehe auch Beitrag in diesem EB). Pressemitteilung des EP (in englischer Sprache): http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150622IPR69222/pdf Initiativbericht: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20150238+0+DOC+PDF+V0//DE KOMMISSION NIMMT INTERREG-PROGRAMM FÜR NORDWEST-EUROPA AN Die Kommission hat am 19.06.2015 das neue operationelle Förderprogramm der transnationalen Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) angenommen. Das Programm INTERREG IVB Nordwest-Europa wurde für die regionale Zusammenarbeit Deutschlands, Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs, Irlands, der Niederlande, Großbritanniens und der Schweiz konzipiert und umfasst für die Förderperiode 2014-2020 EU-Mittel von insgesamt knapp 400 Mio. € bei einer Ko-Finanzierung von bis zu 60 %. Thematisch zielt das Programm ab auf die Förderung von Projekten im Bereich regionale Innovationen, kohlenstoffarme Wirtschaft und nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen. Der erste Aufruf für die Einreichung von Projekten erfolgte bereits im April 2015. Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/commission/2014-2019/cretu/announcements/north-western-european-countries-joinforces-invest-innovation-low-carbon-technologies-and-resource_en 25 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 INTERREG-Programm Nordwest-Europa (in englischer Sprache): https://www.nweurope.eu/download.php?id=10135&type=doc STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH DES STMWI Zum 01.07.2015 hat Luxemburg die Präsidentschaft im Rat übernommen und führt somit bis Ende des Jahres die Triopräsidentschaft Italiens, Lettlands und Luxemburgs zum Abschluss. In seinem Präsidentschaftsprogramm „Eine Union für die Bürger“ sieht Luxemburg den Bürger im Mittelpunkt des europäischen Projekts und möchte entsprechende Grundsätze und Initiativen, wie etwa Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, bessere Rechtsetzung und eine stärkere institutionelle Zusammenarbeit bei all seinen Maßnahmen in den Vordergrund stellen. Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist ein gewisser Schwerpunkt auf den Bereichen Finanzmarkt, Binnenmarkt und Digitalisierung, Handel sowie Energie erkennbar, wobei vieles recht allgemein gehalten ist (s. im Einzelnen auch die Beiträge der anderen Geschäftsbereiche in diesem EB). Insgesamt dürfte die derzeitige Griechenland-Krise allerdings noch zu mancher Verschiebung der Schwerpunkte führen. Website der luxemburgischen Ratspräsidentschaft: http://www.eu2015lu.eu/de/index.html Programm der luxemburgischen Ratspräsidentschaft: http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf W IRT S CH AFT M IT BI NN E NM AR KT U ND I N DU ST RI E KOMMISSION VERÖFFENTLICHT FÜNF-PRÄSIDENTENBERICHT ZUR STÄRKUNG UND VERTIEFUNG DER WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION Am 22.06.2015 hat die Kommission den Fünf-Präsidentenbericht „Die Wirtschafts- und Währungsunion vollenden“ veröffentlicht. Der Bericht wurde von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vorgelegt und in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk, Eurogruppenvorsitzenden Jeroen Dijsselbloem, EZB-Präsident Mario Draghi und Parlamentspräsident Martin Schulz erstellt und baut auf dem sogenannten Bericht der vier Präsidenten vom Februar 2012 auf. Im Vorwort wird betont, dass er das Ergebnis persönlicher Diskussionen der fünf Präsidenten wiedergibt. Der FünfPräsidentenbericht enthält den Plan, wie die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis spätestens zum 26 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Jahr 2025 vollendet werden kann. Dieser betrifft die Bereiche Wirtschaftsunion und Wettbewerbsfähigkeit, Finanzunion (inkl. Bankenunion), Fiskalunion sowie Fortschritte hin zu einer politischen Union (demokratische Legitimation, Rechenschaftspflicht). Dabei sind zwei Umsetzungsstufen vorgesehen. In einem ersten Schritt soll ab 01.07.2015 bis 30.06.2017 die WWU „durch Handeln“ vertieft werden, d.h. die bestehenden Instrumente und die bestehenden Verträge sollen genutzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und die strukturelle Konvergenz zu fördern, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik auf EU- und nationaler Ebene sicherzustellen sowie die Finanzunion zu vollenden und demokratische Rechenschaftspflicht zu stärken. Die zweite Stufe „Vollendung der WWU“ sieht weiterreichende Maßnahmen vor, um den Konvergenzprozess verbindlicher auszugestalten, zu „formalisieren“. Ein für Frühjahr 2017 angekündigtes Weißbuch soll den Übergang von Stufe 1 auf Stufe 2 vorbereiten und Wege und konkrete Maßnahmen aufzeigen, wie die Stufe 2 vollendet werden kann. Zuvor soll eine Expertengruppe die rechtlichen, ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen diskutieren und analysieren. Am Ende dieses Prozesses steht bis spätestens 2025 die Vision einer stabilen und wohlhabenden WWU. Der Europäische Rat hat am 25./26.06.2015 in den Schlussfolgerungen den Bericht zur Kenntnis genommen und an den Rat zur Prüfung weitergeleitet. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5240_de.pdf Fünf-Präsidentenbericht: http://ec.europa.eu/priorities/economic-monetary-union/docs/5-presidents-report_de.pdf RAT UND ER EINVERSTANDEN MIT LÄNDERSPEZIFISCHEN EMPFEHLUNGEN IM RAHMEN DES EUROPÄISCHEN SEMESTERS Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) billigte am 19.06.2015 die Entwürfe der Kommission für die länderspezifische Empfehlungen betreffend die Wirtschafts- und Haushaltspolitik sowie eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik in der Eurozone (EB 10/15). Zwischenzeitlich hat auch der Europäische Rat (ER) am 25./26.06.2015 die Empfehlungen formal bestätigt. Als nächstes wird der ECOFINRat die länderspezifischen Empfehlungen am 14.07.2015 formal verabschieden und damit das Europäische Semester 2015 abschließen (Beitrag des StMFLH in diesem EB). Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199532_en.pdf EP VERABSCHIEDET INITIATIVBERICHT ZUR WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNG DER EUROZONE Am 24.06.2015 hat das EP-Plenum den Bericht zur Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung: Bestandsaufnahme und Herausforderungen angenommen. 317 Abgeordnete stimmten dafür, 254 dagegen bei neun Enthaltungen. In der von Berichterstatterin Pervenche Berès (FRA/S&D) erstellten Stellungnahme kritisieren die Abgeordneten, dass die Regelungen zu komplex seien, es an 27 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Eigenverantwortung mangele und nicht einheitlich durchgesetzt werde. Außerdem begrüßt der Bericht die Mitteilung der Kommunikation über die Nutzung der Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere auch die einmalige Nichtberücksichtigung von Beiträgen zum EFSI beim Haushaltsdefizit. Zudem sollten die länderspezifischen Empfehlungen stärker auf nationale Gegebenheiten Rücksicht nehmen und durch eine stärkere Koordinierung Ausstrahlungseffekte vermeiden. Auch wiederholten die Abgeordneten ihre Forderung nach einer Integrierung von ESM und Fiskalpakt ins Gemeinschaftsrecht sowie einer Neubesetzung der Troika. Der Bericht ist der Beitrag des EP zum Fünf-Präsidentenbericht zur Vertiefung und Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion, den die Kommission bereits am 22.06.2015 vorgelegt hat. Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150622IPR69222/pdf EP UND RAT VERABSCHIEDEN VERORDNUNG ZUM EUROPÄISCHEN FONDS FÜR STRATEGISCHE INVESTITIONEN (EFSI) Nachdem sich die Unterhändler von Rat und EP Ende Mai auf einen Kompromiss im Rahmen der Trilogverhandlungen über die Verordnung zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) geeinigt hatten (EB 11/15), haben das EP-Plenum am 24.06.2015 und der Rat am 25.06.2015 ihre formale Zustimmung hierzu gegeben. Die EFSI-Verordnungwurde am 03.07.2015 im Amtsblatt veröffentlicht. Spätestens im Herbst 2015 soll der Fonds dann in die operationelle Phase eintreten können. Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/06/09-investing-in-european-projects-councilconfirms-agreement-with-ep-on-new-fund/ Veröffentlichung im Amtsblatt: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOL_2015_169_R_0001&from=DE ALLGEMEINE AUSRICHTUNG DES RATS ZUR BANKENSTRUKTURREFORM Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) hat sich am 19.06.2015 auf eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union (sogenannte Bankenstrukturreform) geeinigt. Die Verordnung hat zum Ziel, dass die für das Kerngeschäft riskanten Handelstätigkeiten abgetrennt oder mit genügend Eigenkapital hinterlegt werden müssen. Nach der Position der Mitgliedstaaten soll die Verordnung grundsätzlich für global systemrelevante Unternehmen und für Institute mit einer Bilanzsumme von mind. 30 Mrd. € sowie Handelstätigkeiten von mind. 70 Mrd. € bzw. 10 % der Gesamtaktiva in den letzten drei Jahren gelten. Davon ausgenommen sollen aus Proportionalitätsgründen Banken mit erstattungsfähigen Einlagen von weniger als 3 % der Bilanzsumme oder Privatkundeneinlagen von unter 35 Mrd. € sein. Darüber hinaus sollen die Institute in zwei Kapitalklassen eingeteilt werden. Die Kapitalklasse 2 soll global systemrelevante Institute umfassen sowie Institute, welche Handelsaktivitäten von mehr als 100 Mrd. € in den letzten drei Jahren aufweisen. Alle 28 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 anderen Unternehmen kommen in Kapitalklasse 1. Beide Kapitalklassen haben unterschiedliche aufsichtliche Anforderungen. Da das EP sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnte, können die Trilogverhandlungen noch nicht beginnen (siehe den Beitrag des StMFLH in diesem EB). Pressemitteilung des Rates: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199537_de.pdf RAT VERABSCHIEDET SCHLUSSFOLGERUNGEN ZUR KAPITALMARKTUNION Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECON) hat am 19.06.2015 Ratsschlussfolgerungen angenommen, die die Schaffung einer Kapitalmarktunion begrüßen. Im Vordergrund sollen dabei die Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten für KMU stehen sowie die Stärkung der Beteiligungskapitalkultur in der EU und langfristige Investitionen. Dabei soll die Kapitalmarktunion nur eine Ergänzung zur Bankenfinanzierung darstellen (s. den Beitrag des StMFLH in diesem EB). Angenommene Ratsschlussfolgerungen zur Kapitalmarktunion: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9852-2015-INIT/de/pdf TRILOGEINIGUNG ZUR VERSICHERUNGSVERTRIEBSRICHTLINIE Rat und EP haben sich im Rahmen der Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlungen (IMD) am 30.06.2015 auf einen Kompromiss geeinigt. Die Richtlinie 2002/92/EG regelt die Vertriebspraktiken für alle Versicherungsprodukte, bisher allerdings nur sofern Versicherungsvermittler (Intermediäre) eingeschaltet sind. Mit der neugefassten Richtlinie soll der Vertrieb nun unabhängig vom Vertriebskanal geregelt werden, d.h. auch bei Direktvertrieb, weshalb sie nun in Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) umbenannt wurde. Diese soll den Versicherungsvertrieb für Verbraucher im Hinblick auf Informationen und Provisionen transparenter machen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Nun bedarf es noch der formalen Zustimmung durch EP und Rat. Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache): http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5293_de.htm VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN DEUTSCHLAND WEGEN VERSTOSS GEGEN DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE Die Kommission hat am 18.06.2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und fünf weitere Mitgliedstaaten (Österreich, Zypern, Malta, Polen und Spanien) eingeleitet. Insbesondere aufgrund der verbindlichen Mindestpreisvorgaben für Architekten, Ingenieure und Steuerberater sieht die Kommission einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Nach der offiziellen Benachrichtigung über die Einleitung 29 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 des Vertragsverletzungsverfahrens haben die Mitgliedstaaten nun zwei Monate Zeit um auf die Vorwürfe der Kommission zu reagieren. Nach Ansicht der Kommission sind verbindliche Mindestpreisvorgaben nicht erforderlich um eine hohe Qualität der Dienstleistungen einheimischer oder ausländischer Anbieter sicherzustellen aber verhindern, dass den Verbrauchern preisgünstigere Angebote zur Verfügung stehen. In der Dienstleistungsrichtlinie sind Preisvorgaben zwar nicht völlig untersagt, müssen sich aber mit zwingenden Gründen des Allgemeininteresses rechtfertigen lassen und verhältnismäßig sein. Pressemeldung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5199_de.htm AUSSPRACHE IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT (ITRE-AUSSCHUSS) MIT KOMMISSARIN BIEŃKOWSKA Am 23.06.2015 fand im EP (ITRE-Ausschuss) eine Aussprache mit der Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMUs, Elzbieta Bieńkowska statt. Die Kommissarin betonte die Bedeutung der Industrie in der Agenda der Kommission. Um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu sichern, müsse die aktuelle Investitionslücke von rund 400 Mrd. € geschlossen und der Rückgang der Beschäftigung in der Fertigungsindustrie (16 % zwischen 2000 und 2014) gestoppt werden. Die Kommissarin forderte insbesondere Investitionen in neue Technologien und eine bessere Integration europäischer Unternehmen in den Binnenmarkt und globale Wertschöpfungsketten. Daneben wurden die Ausbildung der Arbeitskräfte, die Erhöhung der Energieeffizienz und der Energieversorgungssicherheit und ein vereinfachter Zugang zu Finanzmitteln als wichtige Pfeiler einer europäischen Industriepolitik genannt. Rede von Kommissarin Elżbieta Bieńkowska: http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5245_en.htm ÜBERTRAGUNGSVEREINBARUNG ZWISCHEN KOMMISSION UND EIF FÜR EASI-BÜRGSCHAFTEN AN SOZIAL- UND KLEINSTUNTERNEHMEN Die Kommission unterzeichnete mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) am 24.06.2015 eine neue Übertragungsvereinbarung im Rahmen des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zur Durchführung der EaSI-Bürgschaften an Kleinst- und Sozialunternehmen. Nach Erwartung der Kommission sollen über Bürgschaften, die EaSI in Höhe von 96 Mio. € für den Zeitraum 20142020 bereitstelle, über 500 Mio. € an Darlehen an Kleinst- und Sozialunternehmen mobilisiert werden können. Das Programm richtet sich insbesondere an Personen, die ein Kleinst- oder Sozialunternehmen gründen oder ausbauen wollen, vor allem wenn sie Probleme beim Zugang zu Finanzmitteln haben. Der EIF werde keine direkte finanzielle Unterstützung leisten, sondern die Durchführung erfolge über örtliche Finanzmittler wie Mikrofinanzeinrichtungen und Banken. Das Programm knüpft an die auslaufende Progress-Mikrofinanzierung 30 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 der EU an, worüber nach Angaben des EIF dessen 50 Kooperationspartner in mehr als 20 Mitgliedstaaten der EU Finanzierungsmittel für über 30.000 benachteiligte Kleinstunternehmer mobilisiert hatten (Beitrag des StMAS in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5248_de.htm Informationen zum EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI): http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1081&langId=de RAT VERABSCHIEDET SCHLUSSFOLGERUNGEN ZU UMSETZUNGSPROBLEMEN BEI DER KOHÄSIONSPOLITIK 2014-2020 Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten hat am 23.06.2015 Schlussfolgerungen zu den Umsetzungsproblemen bei der Kohäsionspolitik 2014-2020 angenommen. Darin bekennen sich die Minister zunächst zur Rolle der Kohäsionspolitik als wichtigstes Instrument der EU-Investitionspolitik. Auch die jüngste Reform, vor allem die Verknüpfung mit den Prioritäten der Europa 2020-Strategie, die thematische Konzentration und die eingeführten Ex-ante-Konditionalitäten bewertet der Rat als Erfolg. Allerdings sieht er auch Schwierigkeiten bei der Umsetzung in einigen Mitgliedstaaten und ruft diese zum Beispiel zur strengen Umsetzung der Aktionspläne zu den Ex-ante-Konditionalitäten auf. Die Kommission wird vor allem ersucht, bessere Hilfestellung in Form von Leitlinien bei der Nutzung von Finanzinstrumenten zu geben. Pressemitteilung des Rates (ab S. 12; in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2015/06/Outcome-of-the-Council-meeting_EN_pdf/ Angenommene Schlussfolgerungen des Rates: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9622-2015-REV-1/de/pdf EINIGUNG IM RAT (EBSCO) ZU DEN VERORDNUNGSVORSCHLÄGEN ÜBER MEDIZINPRODUKTE UND IN-VITRO-DIAGNOSTIKA Am 19.06.2015 hat sich der Rat für Beschäftigung Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EBSCO) auf eine partielle allgemeine Ausrichtung zu den Verordnungsvorschlägen über Medizinprodukte und In-VitroDiagnostika geeinigt. Nach langen und komplizierten Verhandlungen (drei Jahre und sechs EURatspräsidentschaften) kann der Rat nun die Beratungen mit dem EP aufnehmen. Pressemeldung des Rates: http://www.consilium.europa.eu/de/policies/new-rules-medical-in-vitro-diagnostic-devices/ 31 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 DIG IT AL E S UN D M ED IE N EUROPÄISCHER RAT UNTERSTÜTZT STRATEGIE ZUR SCHAFFUNG EINES DIGITALEN BINNENMARKTS Der Europäische Rat hat am 26.06.2015 die Bedeutung der von der Kommission am 06.05.2015 vorgelegten Strategie zur Schaffung eines europäischen Binnenmarkts unterstrichen. Es bestand Übereinstimmung, dass der digitale Binnenmarkt große Chancen für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze bietet und als Instrument zur Förderung des Wachstums in allen Regionen der EU genutzt werden sollte. Der Rat forderte, dass die Verordnung über den Telekommunikationsbinnenmarkt und die Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit zügig angenommen werden müssen, das Datenschutzpaket bis zum Jahresende angenommen werden muss. Pressemitteilung des Europäischen Rats: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-22-2015-INIT/de/pdf INFORMELLE TRILOGVERHANDLUNGEN ZUM ENDE DER ROAMING GEBÜHREN UND ZUR NETZNEUTRALITÄT Am 30.06.2015 hat die lettische Präsidentschaft einen vorläufigen Kompromiss mit dem EP zum Ende der Roaming Gebühren sowie zum Thema Netzneutralität erreicht. Danach sollen die Roaming-Gebühren für Mobiltelefone in der EU zum 15.06.2017 abgeschafft und ein offener Internetzugang (Netzneutralität) garantiert werden. Die Vereinbarung muss im Rat noch durch die Mitgliedstaaten bestätigt werden. Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802200177_en.pdf AU ß E NW I RT S C H AFT KOMMISSARIN MALMSTRÖM GIBT AUSBLICK AUF NEUE HANDELSSTRATEGIE DER KOMMISSION Handelskommissarin Cecilia Malmström gab am 23.06.2015 im Rahmen des European Trade Policy Day in Brüssel einen Ausblick auf die für Herbst angekündigte Mitteilung zur neuen Handelsstrategie der Kommission. Diese werde sich (1) der Frage widmen, wie Handelspolitik gemacht werde: Malmström möchte sie umfassender, integrativer und transparenter, gleichzeitig ergebnisorientierter für KMU und Verbraucher gestalten. Besondere Arten der Handelsbarrieren müsse man ebenfalls angehen, etwa für Umweltgüter, digitalen Handel oder Wartungsdienstleistungen. Malmström forderte außerdem eine effektivere Umsetzung bestehender Handelsabkommen und nahm hier vor allem die Mitgliedstaaten in die Pflicht. Die Handelsstrategie werde sich (2) auch verstärkt den Bedenken und Werten des europäischen 32 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Integrationsprozesses widmen: der Achtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, dem Umweltschutz, Entwicklungen in ärmeren Ländern und Regionen, Korruptionsbekämpfung und einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Zudem wies Malmström (3) auf die Bedeutung einer modernen Handelsagenda für die EU hin. Hier stünde der multilaterale Erfolg der Doha-Runde langfristig im Vordergrund, zu dem aktuell verhandelte bilaterale Abkommen beitragen könnten. Zu letzteren zählt Malmström neben TTIP und Japan auch Vietnam. Danach möchte man sich verstärkt auf den Asien-Pazifik-Raum, Afrika und Lateinamerika (etwa die Überarbeitung des Abkommens mit Mexiko) konzentrieren. Rede von Kommissarin Cecilia Malmström: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/june/tradoc_153543.pdf AUSSCHUSS WEIST EP-RESOLUTION ZU TTIP ZURÜCK ZUR ABSTIMMUNG ANS PLENUM In einer außerordentlichen Sitzung befasste sich der EP-Ausschuss für internationalen Handel (INTA) am 29.06.2015 mit der Frage, wie mit den 113 Änderungsanträgen sowie den Anträge auf getrennte und gesonderte Abstimmung aus dem EP-Plenum zur TTIP-Resolution des EP umzugehen sei. Dies war nach der EP-Geschäftsordnung notwendig, nachdem EP-Präsident Martin Schulz die für die Plenumssitzung am 10.06.2015 eingereichten Änderungsanträge an den INTA zur Beurteilung verwiesen hatte (EB 12/15). Nachdem sich die Fraktionen geeinigt hatten, die Änderungsanträge nicht einzeln zur Abstimmung zu stellen, fand sich eine erforderliche Mehrheit von 10 % (fünf Abgeordnete im INTA), um die Anträge als Block wieder zurück ins Plenum zu verweisen. Zwar wurden in der Zwischenzeit einige Änderungsanträge wieder zurückgezogen, die umstrittenen zu Investor-Staat-Schiedsvereinbarungen aber nicht, so dass das Plenum hierzu Stellung beziehen muss (voraussichtlich am 08.07.2015). Pressemitteilung des EP (in englischer Sprache): http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150629IPR71815/html/TTIP-MEPs-pave-wayfor-plenary-vote-by-retabling-June-amendments EU UND CHINA SPRECHEN SICH FÜR VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT BEI INVESTITIONSPOLITIK AUS Anlässlich des 17. EU-China-Gipfels am 29.06.2015 in Brüssel standen neben den politischen Beziehungen, globalen Herausforderungen, dem Kampf gegen den Klimawandel, regionalen und auswärtigen Angelegenheiten vor allem auch die gemeinsamen Wirtschaftsbeziehungen auf der Agenda. So sprachen sich die EU und China in einer gemeinsamen Erklärung unter anderem für die weitere Stärkung ihrer Investitionsbeziehungen aus und vereinbarten einen Austausch zu den jeweiligen Leuchtturminitiativen wie etwa der europäischen Investitionsoffensive (EFSI) und der chinesischen Initiativen “Silk Road Economic Belt” und “21st Century Maritime Silk Road”, bei denen man mögliche Synergien fördern wolle. Zum anderen haben sich beide Seiten weiter hinter das seit Anfang 2014 in Verhandlungen befindliche Investitionsschutzabkommen (EB 02/14) gestellt, bei dem mittlerweile sechs Verhandlungsrunden stattfanden. 33 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Langfristig können sich beide Seiten auch ein Freihandelsabkommen vorstellen, das Investitionsschutzabkommen möchte man aber erst einmal abschließen. Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/internationalsummit/2015/06/29/?utm_source=DSMS&utm_medium=email&utm_campaign=29062015_EUChina_agenda+highlights_background+brief&utm_term=952.22335.850.0.22335&utm_content=all+customers Gemeinsame Erklärung der EU und China (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/international-summit/2015/06/150629-EU-China-Joint-Statement/ T ECH NO LO G I E UN D I NNO V AT I O N EU STARTET ZWEITEN SATELLITEN IM RAHMEN DES ERDBEOBACHTUNGSPROGRAMMS COPERNICUS Am 23.06.2015 wurde im Rahmen des europäischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus ein zweiter Satellit (Sentinel-2A) vom europäischen Weltraumbahnhof in Französisch-Guayana gestartet, nachdem bereits 2014 der Satellit Sentinel-1A ins All gesandt wurde. Ziel des Programms ist insbesondere der verbesserte Zugang zu Daten für den Umweltschutz und die Sicherheit in Europa. Das Copernicus-Programm, das von der Kommission und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) ins Leben gerufen wurde, dient der präzisen Erdbeobachtung auf Grundlage der Sentinel-Satelliten. Während der erste Sentinel-Satellit Radaraufnahmen bereitstellt, verspricht man sich vom zweiten Satelliten hochauflösende optische Aufnahmen. Geplant ist, dass Programm bis 2021 auf sechs Satelliten auszudehnen. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5235_de.htm KOMMISSION WIRD RICHTLINIENVORSCHLAG ZU ERDBEOBACHTUNGSSATELLITEN-DATEN ZURÜCKZIEHEN Die Kommission hat am 01.07.2015 beschlossen, ihren Richtlinienvorschlag zu ErdbeobachtungssatellitenDaten (EB 12/2014) zurückzuziehen. Die Entscheidung wird damit begründet, dass es unwahrscheinlich sei, dass die Richtlinie aufgrund von Widerstand im Rat und Parlament in einer Form verabschiedet werden kann, die den angestrebten Zielen für den Binnenmarkt gerecht wird. Die vorgeschlagene Richtlinie zielte darauf ab, durch freien Verkehr hochauflösender Satellitendaten einen funktionierenden Markt für Erdbeobachtungsdaten sicherzustellen. Die Kommission wird im Rahmen des Arbeitsprogramms 2016 einen neuen Vorschlag vorlegen. 34 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5286_de.htm EN E RG IE KOMMISSION FORDERT DEUTSCHLAND ZUR VOLLSTÄNDIGEN UMSETZUNG DER ENERGIEEFFIZIENZRICHTLINIE AUF Anlässlich der Umsetzungsüberprüfung in Bezug auf die Energieeffizienzrichtlinie in allen Mitgliedstaaten hat die Kommission am 18.06.2015 Deutschland offiziell aufgefordert, für die vollständige Umsetzung der Richtlinie zu sorgen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, der Aufforderung nachzukommen, ansonsten kann die Kommission Klage beim EuGH einreichen und ein Zwangsgeld beantragen. Bislang haben 27 Mitgliedstaaten (alle außer Malta) ein Aufforderungsschreiben erhalten, da sie die Frist zur Umsetzung im Juni 2014 hatten verstreichen lassen. Acht Mitgliedstaaten (Deutschland, Österreich, Portugal, Bulgarien, Kroatien, Irland, Rumänien und Lettland), haben außerdem eine mit Gründen versehene Stellungnahme erhalten, gegen zwei weitere wurde bereits Klage erhoben (Ungarn und Griechenland). Die Kommission kündigte an, die Umsetzung weiter streng zu überwachen und gegen betroffene Länder vorzugehen. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5162_de.htm KOMMISSION ERÖFFNET ZWEITE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN IM RAHMEN DER FAZILITÄT „CONNECTING EUROPE“ (CEF) ZUR FÖRDERUNG TRANSEUROPÄISCHER ENERGIEINFRASTRUKTURPROJEKTE Die Kommission hat am 30.06.2015 die zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der „Connecting Europe Facility“ (CEF) gestartet, um wichtige transeuropäische Energieinfrastrukturprojekte zu fördern. Dabei handelt es sich um die restlichen 550 Mio. € der insgesamt 650 Mio. € für 2015. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet am 30.09.2015, eine Entscheidung über die Auswahl der zu finanzierenden Vorschläge wird für Ende dieses Jahres erwartet. Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2015 im Rahmen der CEF für den Energiebereich endete am 29.04.2015 (EB 06/15). Hier soll bis Mitte Juli soll bekannt sein, welche Vorschläge für eine Förderung ausgewählt wurden. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5281_de.htm Zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2015 im Rahmen der CEF für den Energiebereich (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-energy/apply-funding/cef-energy-second-callproposals-2015 35 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 TRILOG-EINIGUNG ZU EMISSIONEN AUS MITTELGROSSEN FEUERUNGSANLAGEN Am 23.06.2015 haben sich EP, Rat und Kommission auf einen Kompromiss zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen (MCP-RL) geeinigt. Mit dieser Richtlinie sollen erstmalig Emissionen aus Feuerungsanlagen zwischen einem und 50 Megawatt auf EU-Ebene reguliert werden. Die Einigung beinhaltet Höchstgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Feinstaub bei Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen. Die Grenzwerte sollen ab 2025 gelten. Kleinere Feuerungsanlagen mit einer Leistung von einem bis fünf Watt müssen die Werte erst ab 2030 einhalten. Für einige Anlagen wie Fernwärmenetze, Anlagen, die Biomasse als Hauptbrennstoff verfeuern, und Anlagen, die Teil kleiner isolierter Netze sind, können verlängerte Fristen für die Einhaltung gewährt werden. Darüber hinaus sollen striktere Grenzwerte in Überschreitungsgebieten gelten und es wurden Ausnahmeregelungen für Notfälle und Backup-Kapazitäten sowie Vorschriften für die Überwachung der Emissionen von Kohlenmonoxid eingeführt. Der Rat muss die Einigung noch bestätigen, dann wird der Rechtsakt dem EP zur Abstimmung in erster Lesung vorgelegt und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Link zur Pressemitteilung des EP (engl.): http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150623IPR69713/html/Medium-combustionplants-emissions-informal-deal-with-Council SO N ST IG E S KOMMISSION STIMMT JOINT VENTURE VON EBOOKS.DE UND HUGENDUBEL ZU Am 30.06.2015 hat die Kommission einem Joint Venture der eBook.de NET GmbH, Deutschland und der Heinrich Hugendubel GmbH und Co. KG Buchhandlung, Deutschland zugestimmt. Die beiden Unternehmen werden ihr Online-Geschäft im Bereich von eBooks, eBooks-Lesegeräten, Audio-Büchern, CDs und DVDs in ein neues Gemeinschaftsunternehmen übertragen. Nach Ansicht der Kommission ist die Transaktion aufgrund des geringen Marktanteils der Joint Ventures wettbewerbspolitisch unbedenklich. Mitteilung der Kommission (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_7648 KOMMISSION STIMMT ÜBERNAHME DES TURBOMASCHINENHERSTELLERS DRESSER-RAND DURCH SIEMENS ZU Am 29.06.2015 hat die Kommission die Übernahme des US-amerikanischen Turbomaschinenherstellers Dresser-Rand durch den deutschen Siemens-Konzern genehmigt. Beide Unternehmen produzieren Turboverdichter und die Motoren, mit denen diese angetrieben werden. Nach anfänglichen Bedenken ist die 36 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Kommission nach eingehender Prüfung zu dem Schluss gelangt, dass die Fusion den Wettbewerb im europäischen Wirtschaftsraum nicht erheblich beeinträchtigen wird. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5272_de.htm STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH DES STMELF Am 01.07.2015 übernahm Luxemburg die Ratspräsidentschaft von Lettland. Zum zwölften Mal führt Luxemburg bereits den Vorsitz im Rat der EU, das erste Mal seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Die derzeitige Trio-Ratspräsidentschaft wurde am 1. Juli 2014 mit dem Vorsitz Italiens eingeleitet. Nach Lettland übernimmt nun Luxemburg den Vorsitz während der zweiten Jahreshälfte 2015. Luxemburg wird diese zum 31. Dezember 2015 abschließen. Hauptziel der derzeitigen Trio-Präsidentschaft sind die vollständige Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise und die Ankurbelung des Wachstums in der EU. Eine „Union für die Bürger" ist das Leitmotiv der luxemburgischen Präsidentschaft. Die aktive Einbindung und die Berücksichtigung der Interessen der Bürger in allen Politikbereichen sind für Luxemburg zentrale Elemente. Im Mittelpunkt stehen zielführende Verhandlungen über die interinstitutionelle Vereinbarung zur besseren Rechtssetzung sowie die Schaffung von nachhaltigem Wachstum und Arbeitsplätzen im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Die Ernährungs-, Landwirtschafts- und Forstthemen stehen insofern im Zentrum des Präsidentschaftsprogramms, das die zukünftigen Entwicklungen auf dem Grundprinzip der Nachhaltigkeit aufbauen müssen. Link zum Programm der luxemburgischen Ratspräsidentschaft http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-et-priorites/index.html WESENTLICHE ERGEBNISSE DER SITZUNG DES AGRI AM 16. UND 17.06.2015 Am 16. und 17.06.2015.2015 fand die Sitzung des AGRI des EP in Brüssel statt. Inhaltlich wurden die folgenden wesentlichen Punkte behandelt: 37 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Arzneifuttermitteln sowie Aufhebung der Richtlinie 90/167/EWG des Rates Vorstellung des Berichts über die Ergebnisse der interinstitutionellen Verhandlungen zur Tiergesundheit Prüfung der Änderungsanträge der Kommissionverordnung zu Tierarzneimitteln Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens-und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen Annahme des Entwurfs eines Berichts zum Thema Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden Termin der nächsten Sitzung 15./16.07.2015 in Brüssel Link zur Seite des AGRI: http://www.europarl.europa.eu/committees/de/agri/home.html EUGH-URTEIL: WASSERRAHMENRICHTLINIE GILT AUCH FÜR KONKRETE VORHABEN Am 01.07.2015 hat der EuGH entschieden, dass die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit ihren Zielen und Verpflichtungen auch für konkrete Vorhaben wie die Vertiefung eines schiffbaren Flusses gilt. Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, eine Verschlechterung aller Oberflächengewässer zu verhindern und sie soweit zu sanieren, dass sie spätestens Ende 2015 in einem guten Zustand sind. Laut EuGH-Urteil sind dies nicht nur „programmatische" Verpflichtungen, sondern sie seien auch auf konkrete Vorhaben anzuwenden. Die WRRL steht der Genehmigung eines Vorhabens dann entgegen, wenn dieses Vorhaben zu einer Verschlechterung des Zustands des betreffenden Wasserkörpers führen kann. Weiterhin stellte der EuGH fest, dass eine Verschlechterung eines Oberflächenwasserkörpers dann vorliegt, wenn sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des Anhangs V der WRRL um eine Klasse verschlechtert, auch wenn dies nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt. Das Urteil sieht allerdings auch Ausnahmen vor, zum Beispiel wenn das Bauvorhaben von übergeordnetem oder öffentlichem Interesse ist. Dann müssten aber weitere in der Richtlinie aufgeführte Auflagen eingehalten werden, die unter anderem vorschreiben, dass praktikable Vorgaben getroffen werden müssten, um negative Auswirkungen zu mindern (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Link zum EuGH-Urteil: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-461/13 38 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 JAHRESBERICHT 2015 DER EU-PLATTFORM FÜR ERNÄHRUNG, KÖRPERLICHE BEWEGUNG UND GESUNDHEIT Die europäische Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit hat am 22.06.2015 ihren Jahresbericht mit den Ergebnissen der Aktivitäten, die von den Mitgliedern der Plattform im Jahr 2014 durchgeführt wurden, veröffentlicht. Die Plattform bietet verschiedensten Organisationen auf EU-Ebene, die im Bereich Ernährung und körperliche Bewegung tätig sind, seit dem Jahr 2005 ein Forum mit dem Ziel, dem europaweiten Trend zu Übergewicht und Fettleibigkeit entgegenzuwirken. Zu den derzeit 33 PlattformMitgliedern zählen unter anderem auch Organisationen wie die „World Obesity Federation" (WOF), „FoodDrink Europe" oder die „European Public Health Alliance" (EPHA) (siehe hierzu Beitrag des StMGP in diesem EB). Jahresbericht 2015 (englischer Fassung): http://ec.europa.eu/health/nutrition_physical_activity/docs/eu_platform_2015_report_and_annex1-3_en.pdf LUXEMBURGISCHEN RATSPRÄSIDENTSCHAFT: ÜBERBLICK ÜBER DIE SCHWERPUNKTE DES ARBEITSPROGRAMMS Am 01.07.2015 übernahm Luxemburg von Lettland die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Für das zweite Halbjahr hat Luxemburg folgende Prioritäten für das Arbeitsprogramm formuliert: Investitionen für mehr Wachstum und Beschäftigung freisetzen Die soziale Dimension Europas vertiefen Die Migration besser bewältigen – Freiheiten, Recht und Sicherheit miteinander verbinden Die Dynamik des Binnenmarkts wiederbeleben durch Digitalisierung Die europäische Wettbewerbsfähigkeit an einem globalen und transparenten Rahmen ausrichten Das Prinzip der Nachhaltigkeit fördern Die Präsenz der Europäischen Union in der Welt stärken Inwieweit diese Prioritäten an aktuelle Entwicklungen, insbesondere in Griechenland, angepasst werden müssen, wird sich zeigen (siehe hierzu Beitrag aus dem Bereich „Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament" in diesem EB). Arbeitsprogramm der Ratspräsidentschaft: http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf Website der Ratspräsidentschaft: http://www.eu2015lu.eu/de/index.html 39 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION EPSCO-RAT AM 18.06.2015 Bei ihrem Treffen am 18.06.2015 in Luxemburg beschäftigten sich die Arbeits- und Sozialministerinnen und minister der Mitgliedstaaten mit den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters aus beschäftigungs- und sozialpolitischer Sicht. Es wurde auf die andauernden beschäftigungsund sozialpolitischen Herausforderungen trotz verbesserter wirtschaftlicher Lage hingewiesen und die Bedeutung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen betont. Das gestraffte Verfahren, das mehr Zeit zu Analyse und Diskussion lasse, sowie die fokussierten Empfehlungen wurden begrüßt. Daneben erzielten die Ministerinnen und Minister eine allgemeine Ausrichtung zu den von der Kommission Anfang März vorgeschlagenen Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Außerdem wurden Ratsschlussfolgerungen Sonderbericht des zum Abbau des Europäischen Rechnungshofes geschlechtsbedingten zur Rentengefälles und zum EU-Jugendgarantie verabschiedet. Zu den Vorschlägen für eine Antidiskriminierungsrichtlinie und Richtlinie über eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen gab es jeweils einen Fortschrittsbericht. Webseite des Rates über die Tagung: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/epsco/2015/06/18-19/ Ergebnisse der Ratstagung mit allen Dokumenten: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/epsco/2015/06/st10088_en15_pdf/ EUROPÄISCHER RAT VERWIRFT VERPFLICHTENDE UMVERTEILUNG VON FLÜCHTLINGEN IN DER EU Der Europäische Rat hat am 25./26.06.2015 nach langer und emotional geführter Debatte den von der Kommission zur Umsetzung der Migrationsagenda vorgelegten Vorschlag für eine verpflichtende Umverteilung von Flüchtlingen in der EU durch Aktivierung der Notfall-Klausel nach Art. 78, Abs. 3 AEUV verworfen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten, insbesondere aus Ost und Nordosteuropa, lehnten eine Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen zur Entlastung von Italien und Griechenland ab, erklärten sich jedoch zu freiwilligen Beiträgen bereit. Der Rat beschloss hierauf, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Kontingente von 40.000 Flüchtlingen im Rahmen der Umsiedlung sowie 20.000 Flüchtlingen im Rahmen der Neuansiedlung auf freiwilliger Basis in den sich beteiligenden Mitgliedstaaten (EU 28 ohne Großbritannien) umverteilt werden sollen. Die Innenminister erhielten den Auftrag, bis Ende Juli eine Verteilung festzulegen. Hierzu werden die Mitgliedstaaten an die neue luxemburgische Ratspräsidentschaft melden, welchen Zahlen sie aufzunehmen bereit sind. In den Ratsschlussfolgerungen wird betont, dass dies nur „vorübergehend und ausnahmsweise" geschehen solle; damit dürfte sich auch die Ankündigung der Kommission in der Migrationsagenda, einen dauerhaften Umverteilungsprozess schaffen zu wollen, 40 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 schwerlich realisieren lassen. Statt dessen ist zunächst nur ein einmaliger Beschluss des Rates zu erwarten (siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB). Schlussfolgerungen des ER: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199900_de.pdf Erklärung von Ratspräsident Tusk zu den Schlussfolgerungen: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199970_de.pdf LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM BEREICH DES STMAS Zum 01.07.2015 übernimmt Luxemburg zum zwölften Mal die Ratspräsidentschaft der EU. Es hat sein Programm unter den Titel „Eine Union für die Bürger" gestellt und sieht sieben prioritäre Handlungsfelder vor, darunter die Vertiefung der sozialen Dimension. Insgesamt soll das Programm den Bürger in das Zentrum der Tätigkeiten stellen. Ganz besonders wolle Luxemburg seine Arbeit als Ratsvorsitz auf die Investitionsoffensive der Kommission abstimmen. Das Programm fügt sich ein in das vom Europäischen Rat am 26./27.06.2014 verabschiedete Programm für die Union in Zeiten des Wandels, die politischen Leitlinien des Präsidenten der Kommission, das Jahresarbeitsprogramm der Kommission und das Programm der Trio-Präsidentschaft mit Italien und Lettland. Im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik unterstützt Luxemburg ausdrücklich das vom Kommissionspräsidenten geforderte „Triple-A" im sozialen Bereich und betont im Programm die Bedeutung der sozialen Dimension der EU, die seit jeher in den Verträgen angelegt und durch die zunehmenden sozialen Divergenzen in der EU infolge der Krise geschwächt sei (siehe hierzu Beitrag unter Politische Schwerpunkte sowie Beiträge der anderen Ministerien in diesem EB). Präsidentschaftsprogramm: http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf BERICHT DER FÜNF PRÄSIDENTEN ZUR WEITERENTWICKLUNG DER WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION EUROPAS Unter der Federführung des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker wurde gemeinsam mit den Präsidenten des Euro-Gipfels Donald Tusk, der Euro-Gruppe Jeroen Dijsselbloem, der Europäischen Zentralbank Mario Draghi und des Europäischen Parlaments Martin Schulz ein Bericht zur der Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas erstellt, der am 22.06.2015 vorgestellt und vom Rat bei seiner Tagung am 26./27.06.2015 zur Kenntnis genommen wurde. Der Bericht sieht ein zweistufiges Vorgehen vor: Die erste Stufe mit dem Titel „Vertiefung durch Handeln" schlägt für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Maßnahmen innerhalb der bestehenden Verträge und mit den bestehenden Instrumenten vor, um die Wettbewerbsfähigkeit und die strukturelle Konvergenz in Europa zu fördern, die Finanzunion zu vollenden, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik in den Mitgliedstaaten und im EuroWährungsgebiet herbeizuführen und beizubehalten sowie die politische Rechenschaftspflicht zu stärken. Die 41 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 zweite Stufe, die bis spätestens 2025 abgeschlossen werden soll, enthält deutlich weitergehende Vorschläge, die zum Teil Vertragsänderungen erfordern, um die wirtschaftliche und institutionelle Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion zu vollenden. Für das Frühjahr 2017 wurde ein Weißbuch angekündigt, um den Übergang von Stufe 1 zu Stufe 2 vorzubereiten. Die Überlegungen des Berichts beziehen sich in erster Linie auf das Euro-Währungsgebiet; der Prozess solle jedoch allen Mitgliedstaaten offenstehen. Die Kommission erörterte die ersten Schritte bereits bei ihrer Sitzung am 01.07.2015 (siehe hierzu Beitrag des StMFLH in diesem EB). Fünf-Präsidentenbericht: http://ec.europa.eu/priorities/economic-monetary-union/docs/5-presidents-report_de.pdf Pressemitteilung der Kommission vom 01.07.2015: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5294_de.htm KOMMISSION ZIEHT MUTTERSCHUTZRICHTLINIE ZURÜCK Am 01.07.2015 beschloss die Kommission, wie in ihrem Arbeitsprogramm 2015 vorgesehen, die Richtlinie über den Mutterschaftsurlaub zurückzuziehen, nachdem Rat und EP trotz intensiver Bemühungen keine Fortschritte auf dem Weg zu einer Einigung erzielt hätten. Mit der Rücknahme will die Kommission den Weg frei machen für neue Initiativen, die die Lage von berufstätigen Eltern verbessern und bei denen eine Chance auf Einigung besteht. Die Kommission kündigte insofern eine breiter angelegte Initiative an, die die Ziele des Richtlinienvorschlags aufgreife, ein Mindestmaß an Schutz gewährleiste und den gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten zehn Jahre Rechnung trage. Noch sei nicht klar, welche Politikinstrumente verwendet würden. Bevor die Zurücknahme in Kraft trete, werde die Kommission einen Fahrplan für die neuen Initiativen vorlegen. Außerdem würden in einer öffentlichen Konsultation die Interessenträger um ihre Einschätzungen gebeten, bevor die neue Initiative in das Arbeitsprogramm 2016 einfließe. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5287_de.htm ÜBER 40 WEITERE UNTERNEHMEN UND ORGANISATIONEN TRETEN DER EUROPÄISCHEN AUSBILDUNGSALLIANZ BEI Auf einer Konferenz zur Europäischen Ausbildungsallianz am 22.06.2015 in Riga haben sich über 40 Unternehmen und Organisationen verpflichtet, jungen Menschen in der EU im Rahmen dieser Allianz mehr und bessere Ausbildungsstellen anzubieten. Insgesamt sollen mit der Allianz durch die bisherigen Verpflichtungen von Unternehmen und anderen Partnern laut Angaben der Kommission 140.000 Ausbildungsstellen für junge Menschen zur Verfügung gestellt werden. Die Konferenz erfolgte zusammen mit einer von der lettischen Ratspräsidentschaft organisierten Sitzung der für Berufsbildung zuständigen Minister der Mitgliedstaaten, EFTA-Staaten und Beitrittskandidaten. Die Ausbildungsallianz, die vor zwei Jahren von der Kommission ins Leben gerufenen wurde, ist eine Art Plattform, die Partnerschaften zwischen 42 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Mitgliedstaaten oder innerhalb der Mitgliedstaaten zwischen Behörden, Unternehmen, Sozialpartnern, Bildungseinrichtungen, Jugendvertretern und anderen Beteiligten fördern soll. Ziel ist, sowohl die Qualität der Berufsbildung als auch das Angebot an Ausbildungsplätzen in der EU zu steigern, um zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit beizutragen (Näheres zum Treffen der für Berufsbildung zuständigen Minister siehe Beitrag des StMBW in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5225_de.htm Webseite zur Europäischen Ausbildungsallianz: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=en Schlussfolgerungen von Riga der für berufliche Bildung zuständigen Minister: http://www.izm.gov.lv/images/RigaConclusions_2015.pdf ÜBERTRAGUNGSVEREINBARUNG ZWISCHEN KOMMISSION UND EIF FÜR EASI-BÜRGSCHAFTEN AN SOZIAL- UND KLEINSTUNTERNEHMEN Die Kommission unterzeichnete mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) am 24.06.2015 eine neue Übertragungsvereinbarung im Rahmen des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zur Durchführung der EaSI-Bürgschaften an Kleinst- und Sozialunternehmen. Nach Erwartung der Kommission sollen über Bürgschaften, die EaSI in Höhe von 96 Mio. € für den Zeitraum 2042020 bereitstelle, über 500 Mio. € an Darlehen an Kleinst- und Sozialunternehmen mobilisiert werden können. Das Programm richtet sich insbesondere an Personen, die ein Kleinst- oder Sozialunternehmen gründen oder ausbauen wollen, vor allem wenn sie Probleme beim Zugang zu Finanzmitteln haben. Der EIF werde keine direkte finanzielle Unterstützung leisten, sondern die Durchführung erfolge über örtliche Finanzmittler wie Mikrofinanzeinrichtungen und Banken. Das Programm knüpft an die auslaufende Progress-Mikrofinanzierung der EU an, worüber nach Angaben des EIF dessen 50 Kooperationspartner in mehr als 20 Mitgliedstaaten der EU Finanzierungsmittel für über 30.000 benachteiligte Kleinstunternehmer mobilisiert hatten. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5248_de.htm Informationen zum EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI): http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1081&langId=de ERSTE PHASE DER ÜBERGANGSREGELUNGEN FÜR KROATISCHE ARBEITNEHMER ENDET Am 30.06.2015 endete die erste der drei Phasen der vorübergehenden Beschränkungsmöglichkeiten der nationalen Arbeitsmärkte für Arbeitskräfte aus Kroatien. Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg und Spanien gewähren ab 01.07.2015 kroatischen Bürgern nun uneingeschränkten Zugang zu ihren Arbeitsmärkten. Österreich, Malta, die Niederlande, Slowenien und das Vereinigte Königreich hatten der Kommission mitgeteilt, ihre Beschränkungen für weitere drei Jahre zu 43 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 behalten. Die übrigen Mitgliedstaaten hatten Arbeitskräften aus Kroatien bereits zum Beitrittszeitpunkt am 01.07.2013 komplette Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährt. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5295_de.htm ARBEITSLOSENQUOTE IM MAI 2015 IM EURORAUM BEI 11,1 % UND IN DER EU28 BEI 9,6 % Laut Eurostat (Pressemitteilung vom 30. Juni 2015) lag die Arbeitslosenquote im Mai 2015 im Euroraum bei 11,1 % (schätzungsweise 17,726 Mio. Menschen) und somit unverändert gegenüber dem Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist dies ein Rückgang um 0,3 Prozentpunkte (Pp.). Die EU28 wies im Mai 2015 eine Arbeitslosenquote von 9,6 % (schätzungsweise 23,348 Mio. Menschen) auf, was ebenso keine Veränderung zum Vormonat, jedoch einen Rückgang gegenüber dem Mai 2014 (10,3 %) darstellt. Deutschland verzeichnete mit 4,7 % im Mai 2015 die niedrigste Arbeitslosenquote in der EU. Diese Zahl hat sich gegenüber dem Vormonat nicht verändert und stellt eine Abnahme um 0,3 Pp. gegenüber dem Vorjahresmonat dar. Auch die Jugendarbeitslosenquote war in Deutschland am niedrigsten (7,1 %). Diese hat im Vergleich zum Vorjahresmonat (7,8 %) abgenommen und ist gegenüber dem Vormonat gleichgeblieben. Eurostat: Pressemitteilung vom 30.06.2015 http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6896067/3-30062015-AP-DE.pdf/4847e442-ffa3-4950-a10b9c74905a0128 EUROSTAT VERÖFFENTLICHT QUOTE DER OFFENEN STELLEN IM EURORAUM UND IN DER EU28: 1,7 % Laut der Pressemitteilung von Eurostat vom 18. Juni 2015 lag die Quote der offenen Stellen im ersten Quartal 2015 sowohl für den Euroraum als auch für die EU28 bei 1,7 %. Der Euroraum blieb somit auf dem Niveau des Vorjahresquartals, verzeichnete aber einen Rückgang gegenüber dem Wert des vierten Quartals 2014, welcher bei 1,8 % gelegen hatte. Dagegen gab es in der EU28 keine Veränderung zum Vorquartal, während es einen Anstieg gegenüber den 1,6 % des ersten Quartals gab. In Deutschland lag die Quote bei 2,9 %, was einen Rückgang um 0,3 Prozentpunkte (Pp.) im Vergleich zum Vorquartal darstellt. Eurostat, Pressemitteilung vom 18.06.2015: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6886530/3-18062015-BP-DE.pdf/9e62f7fe-2ba4-4481-b9cf81ab331f5573 44 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 EUROSTAT VERMELDET ANSTIEG DER ARBEITSKOSTEN IM EURORAUM UM 2,2 % UND IN DER EU28 UM 2,5 % IM ERSTEN QUARTAL 2015 Gemäß der Pressemitteilung von Eurostat vom 18. Juni 2015stiegen im ersten Quartal 2015 die Arbeitskosten pro Stunde im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal im Euroraum um 2,2 % und in der EU28 um 2,5 % (Erstes Quartal 2014: +0,7 % und +1,1 %). Die Arbeitskosten setzen sich aus Löhnen und Gehältern sowie Lohnnebenkosten zusammen. Bereits im vierten Quartal 2014 waren diese im Euroraum um 1,2 % und in der EU28 um 1,5 % gewachsen. Deutschland verzeichnete im ersten Quartal 2015 einen Anstieg um 3,2 % (Lohnkosten +2,9 % und Nebenkosten +4,3 %). Eurostat, Pressemitteilung vom 18.06.2015: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6886551/3-18062015-AP-DE.pdf/2dba3e48-f23a-42678b5e-3da8016ed3d3 STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST MINISTER FÜR BERUFLICHE BILDUNG BILLIGEN RIGA-SCHLUSSFOLGERUNGEN MIT MITTELFRISTIGEN ZIELEN FÜR DEN BEREICH DER BERUFLICHEN BILDUNG Am 22.06.2015 haben sich die für berufliche Bildung zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer sowie von Island, Norwegen und Liechtenstein im Rahmen einer Konferenz in Riga auf fünf mittelfristige Ziele für die berufliche Bildung für den Zeitraum 2015 bis 2020 verständigt. Die Konferenz stand unter dem Titel „Innovationen für die Zukunft der beruflichen Bildung" und diente der Fortschreibung des Kopenhagenprozesses sowie der Halbzeitbewertung der im Brügge-Kommuniqué von 2010 gesetzten Ziele. Im Rahmen der Konferenz verpflichteten sich zudem mehr als 40 Unternehmen und Organisationen, jungen Menschen in der EU im Rahmen der Europäischen Ausbildungsallianz mehr und bessere Ausbildungsstellen anzubieten (siehe hierzu auch Beitrag des StMAS in diesem EB). Link zu den Schlussfolgerungen von Riga: http://www.izm.gov.lv/images/RigaConclusions_2015.pdf LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH DES STMBW Am 01.07.2015 hat Luxemburg für die kommenden sechs Monate die Ratspräsidentschaft übernommen. Das Arbeitsprogramm des luxemburgischen Vorsitzes stellt Bildung und Forschung wieder in den Dienst von Wachstum und Beschäftigungsfähigkeit. Im Kulturbereich steht die Rolle der Kultur für die Außenbeziehungen der EU sowie für die Ziele der nachhaltigen Entwicklung im Vordergrund. Darüber hinaus sollen die von der 45 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Ratspräsidentschaft angesprochenen Handlungspunkte in den Bereichen Bildung und Kultur sowie Jugend und Sport den Mitgliedstaaten ermöglichen, gezielte Maßnahmen zugunsten der sozialen Eingliederung und einer aktiven Beteiligung der Bürger am politischen Leben umzusetzen. Dies soll auch zur Bekämpfung der Radikalisierungstendenzen von Jugendlichen beitragen. Der digitalen Technologie wird bereichsübergreifend Priorität eingeräumt– vor diesem Hintergrund sollen Initiativen auch in den Bereichen Forschung und Innovation, hier insbesondere hinsichtlich Big Data und Cloud Computing, sowie im Bildungsbereich, vor allem mit Blick auf auf digitale Kompetenz, begünstigt werden. Link zum Arbeitsprogramm: http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf EU-FORSCHUNGSKOMMISSAR MOEDAS STELLT PRIORITÄTEN VOR EU-Forschungskommissar Carlos Moedas hat am 22.06.2015 bei der Konferenz „A new start for Europe: Opening up to an ERA of Innovation" in Brüssel in einer mit Verve vorgetragenen Rede sein Arbeitsprogramm für die kommenden Jahre vorgestellt. Es gelte, ein erstes Kapitel des Europäischen Forschungsraums (EFR) abzuschließen. Dazu gehöre auf EU-Ebene die Arbeit an einem Pensions-Schema für Wissenschaftler, um ihnen ihre grenzüberschreitenden Lebenswege zu erleichtern. Gleichzeitig müsse ein neues Kapitel für den EFR aufgeschlagen werden. Dies beziehe sich insbesondere auf die Berücksichtigung der digitalen Dimension. Seine drei strategischen Prioritäten zielten auf offene Innovation, offene Wissenschaft und Öffnung zur Welt ab. Zu den konkreten vom Kommissar erwähnten Maßnahmen gehörten die Schaffung eines „Europäischen Innovationsrats", eine „European Science Cloud" im Rahmen von Open Data und eine Initiative für Forschungsintegrität. Wortlaut der Rede des Kommissars: http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5243_en.htm LUXEMBURGERIN MARTINE REICHERTS WIRD GENERALDIREKTORIN FÜR BILDUNG UND KULTUR Ab dem 01.09.2015 wird die Verwaltungsspitze der Generaldirektion für Bildung und Kultur (GD EAC) der Kommission neu besetzt. Martine Reicherts löst Xavier Prats Monné ab, der in die Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE) wechselt. Die 58-jährige Luxemburgerin, die seit 2007 Generaldirektorin des europäischen Publikationsamtes ist, war 2014 als Ersatz für Viviane Reding, die in das EU-Parlament wechselte, für eine Übergangszeit von wenigen Monaten Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. Erst im vergangenen Sommer hatte der Spanier Xavier Prats Monné seinen Posten als Generaldirektor der GD EAC angetreten. Der gegenwärtige Wechsel vollzieht sich im Zuge einer größeren Umstrukturierung der obersten Verwaltungsebene der Kommission. 46 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Link zur Pressemitteilung zur Neubesetzung der Verwaltungsspitze der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5252_de.htm Link zum Lebenslauf von Martine Reicherts (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/civil_service/docs/directors_general/reicherts_en.pdf KOMMISSION VERÖFFENTLICHT STUDIEN ZU LEHRKRÄFTEBEDARF UND QUALIFIKATIONEN VON LEHRKRÄFTEN Die Kommission hat am 25.06.2015 zwei Studien zum Lehrkräftebedarf und zu den Qualifikationen von Lehrkräften veröffentlicht. Die Studie „Der Lehrerberuf in Europa unter der Lupe mit Einblick in Praktiken, Vorstellungen und Richtlinien" stammt von Eurydice (Informationsnetzwerk zu den Bildungssystemen in Europa), die Studie „Lehrmethoden in europäischen Sekundarstufen I und II" wurde von CRELL (Zentrum zur Erforschung von Bildung und lebenslangem Lernen) veröffentlicht. Während der CRELL-Bericht deskriptiv die Lehrmethoden in den Sekundarstufen I und II aufführt und diese vergleicht, befasst sich der Eurydice-Bericht mit den aktuellen Herausforderungen der Lehrtätigkeit und arbeitet Probleme im heutigen Lehrerberuf heraus. So beurteilt der Bericht die länderübergreifende Mobilität der Lehrkräfte, das Geschlechtergleichgewicht, diverse Lehrpraktiken und den anstehenden Generationswechsel des Lehrpersonals. Letzterer führe dazu, dass die EU mehr Lehrkräfte benötigte, die den aktuellen schulischen Herausforderungen gerecht werden. Europaweit seien zwei Drittel der Lehrkräfte über 40 Jahre alt und rund 40 % der Lehrkräfte würden in den kommenden 15 Jahren pensioniert. Link zum Eurydice-Bericht „Der Lehrerberuf in Europa unter der Lupe mit Einblick in Praktiken, Vorstellungen und Richtlinien“ (in englischer Sprache): https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/eurydice/index.php/Publications:The_Teaching_Profession_in_Euro pe:_Practices,_Perceptions,_and_Policies Link zum CRELL-Bericht „Lehrmethoden in europäischen Sekundarstufen I und II“ (in englischer Sprache): https://crell.jrc.ec.europa.eu/?q=publications/teaching-practices-primary-and-secondary-schools-europeinsights-large-scale STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH DES STMUV Am 01.07.2015 hat Luxemburg die Ratspräsidentschaft übernommen. Das Programm der Ratspräsidentschaft trägt den Titel „Eine Union für die Bürger" und umfasst sieben Prioritäten: Investitionen für mehr Wachstum und Beschäftigung freisetzen, die soziale Dimension Europas vertiefen, die Migration 47 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 besser bewältigen, Freiheiten, Recht und Sicherheit miteinander verbinden, die Dynamik des Binnenmarkts wiederbeleben durch Digitalisierung, die europäische Wettbewerbsfähigkeit an einem globalen und transparenten Rahmen ausrichten, das Prinzip der Nachhaltigkeit fördern sowie die Präsenz der Europäischen Union in der Welt stärken. Für den Geschäftsbereich des StMUV ergeben sich folgende Schwerpunkte: UMWELT Der Schwerpunkt im Umweltbereich ist Klimaschutz und eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Die größte Herausforderung des Vorsitzes wird die Klimakonferenz (COP 21) im Dezember in Paris. Dazu sollen beim informellen Umweltrat am 22./23.07.2015 Fragen der Ausgestaltung des europäischen Beitrags und der Finanzierung des Klimaschutzes diskutiert werden und am 18.09.2015 ein Sonder-Umweltrat stattfinden, bei dem die Ratsschlussfolgerungen für den Klimagipfel in Paris verabschiedet werden sollen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das geplante Kreislaufwirtschaftspaket. Im Bereich Luftqualität sollen die Verhandlungen über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) und die Abgasnormen Euro 5/6/VI vorangetrieben werden. Zudem stehen die Reform des Emissionszertifikatehandels, die Ratifizierung des MinamataÜbereinkommens und die Überprüfung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) auf der Agenda. Ratsschlussfolgerungen sind geplant zur Post-2015-Agenda für den Sondergipfel zur Nachhaltigen Entwicklung in New York und zur Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie (einschließlich Review zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie). VERBRAUCHERSCHUTZ, LEBENSMITTEL UND TIERGESUNDHEIT Im Bereich Verbraucherschutz strebt Luxemburg eine Einigung über das Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket und die Richtlinie über Pauschalreisen an. Im Bereich Lebensmittelrecht will sich Luxemburg auf die Verordnung zu neuartigen Lebensmitteln und die Überarbeitung der Richtlinie über Amtliche Kontrollen konzentrieren. Darüber hinaus will Luxemburg die Arbeiten an den Verordnungen zu Tiergesundheit, Tierarzneimittel und Tierarzneifuttermittel fortführen. Link zum Programm der luxemburgischen Ratspräsidentschaft: http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf UM W ELT UN D N AT U R SC HU T Z TRILOG-EINIGUNG ZU EMISSIONEN AUS MITTELGROSSEN FEUERUNGSANLAGEN Am 23.06.2015 haben sich EP, Rat und Kommission auf einen Kompromiss zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen (MCP-RL) 48 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 geeinigt. Mit dieser Richtlinie sollen erstmalig Emissionen aus Feuerungsanlagen zwischen einem und 50 Megawatt auf EU-Ebene reguliert werden. Die Einigung beinhaltet Höchstgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Feinstaub bei Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen. Die Grenzwerte sollen ab 2025 gelten. Kleinere Feuerungsanlagen mit einer Leistung von einem bis fünf Watt müssen die Werte erst ab 2030 einhalten. Für einige Anlagen wie Fernwärmenetze, Anlagen, die Biomasse als Hauptbrennstoff verfeuern, und Anlagen, die Teil kleiner isolierter Netze sind, können verlängerte Fristen für die Einhaltung gewährt werden. Darüber hinaus sollen striktere Grenzwerte in Überschreitungsgebieten gelten und es wurden Ausnahmeregelungen für Notfälle und Backup-Kapazitäten sowie Vorschriften für die Überwachung der Emissionen von Kohlenmonoxid eingeführt. Der Rat muss die Einigung noch bestätigen, dann wird der Rechtsakt dem EP zur Abstimmung in erster Lesung vorgelegt und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt. Link zur Pressemitteilung des EP (engl.): http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150623IPR69713/html/Medium-combustionplants-emissions-informal-deal-with-Council KOMMISSION VERANSTALTET GROSSE STAKEHOLDER-KONFERENZ ZUR KREISLAUFWIRTSCHAFT Am 25.06.2015 hat die Kommission – wie im Arbeitsprogramm für 2015 angekündigt – eine StakeholderKonferenz zur Kreislaufwirtschaft (Closing the Loop - Circular Economy: boosting business, reducing waste) veranstaltet. Ziel der Konferenz war es, parallel zu den bereits laufenden Konsultationen weitere möglichst innovative Ideen und Beiträge von Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung und NGOs zu sammeln, wie und mit welchen politischen, legislativen und sonstigen Maßnahmen der Wechsel von einem linearen Wirtschaftssystem in eine echte Kreislaufwirtschaft gelingen kann. An der Veranstaltung nahmen auch hochrangige Vertreter der Kommission teil, wie die Vizepräsidenten Frans Timmermans und Jyrki Katainen sowie Umweltkommissar Karmenu Vella. Im Rahmen der Veranstaltung wurde eine neue Studie mit dem Titel „Growth Within: A circular economy vision for a competitive Europe" vorgestellt, die skizziert, wie die Vision einer Kreislaufwirtschaft in Europa in drei der ressourcenintensivsten Wirtschaftsbereichen Ernährung, Mobilität und Gebäude-Infrastruktur konkret aussehen könnte. Die Ergebnisse der Konferenz inklusive der vorgestellten Studie sollen zusammen mit den Ergebnissen aus den laufenden Konsultationen in die Erarbeitung eines ambitionierten Vorschlags der Kommission zur Kreislaufwirtschaft einfließen, der Ende des Jahres vorgelegt werden soll. Link zur Tagesordnung und zum Webstream der Veranstaltung (engl.): http://www.eventbrite.co.uk/e/closing-the-loop-circular-economy-boosting-business-reducing-wasteregistration-16866524228 Link zur Studie Ellen MacArthur Foundation (engl.):# http://www.ellenmacarthurfoundation.org/books-and-reports 49 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 KOMMISSION STARTET ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZU ABFALLMÄRKTEN IN DER EU Die Kommission hat in Ergänzung zur öffentlichen Konsultation zur Kreislaufwirtschaft eine Konsultation zur Funktionsweise der Abfallmärkte in der EU gestartet. Die europäische Abfallindustrie hat ein hohes Potential für Wachstum und Beschäftigung. Um dieses Potential auszuschöpfen und um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen, ist es notwendig, die Funktionsweise der Abfallmärkte, ihre Chancen und mögliche Hindernisse für diese Märkte zu verstehen. Ziel der öffentlichen Konsultation ist es, ordnungspolitische Hindernisse, die einem funktionierenden europäischen Abfallmarkt im Wege stehen, zu identifizieren, die Auswirkungen dieser Hindernisse aufzuzeigen und Vorschläge zu sammeln, wie diese Hindernisse beseitigt werden könnten. Das Ergebnis der Konsultation wird eingehen in die Erarbeitung der neuen Initiative zur Kreislaufwirtschaft, die Ende 2015 vorgelegt werden soll. Die Konsultation richtet sich an alle interessierten Bürger, Organisationen, Behörden, Unternehmen, NGOs sowie alle Interessensträger und läuft bis 04.09.2015. Link zur Konsultation (engl.): http://ec.europa.eu/environment/consultations/waste_market_en.htm EFSA STARTET KONSULTATION ZU UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine öffentliche Konsultation zu drei Entwürfen wissenschaftlicher Dokumente zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung gestartet. Das erste Dokument ist ein Leitlinienentwurf zur Definition von Schutzzielen für die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung von Biodiversität und Ökosystemleistungen. Die beiden anderen Dokumente sind Entwürfe wissenschaftlicher Gutachten, die sich mit Fragen in Bezug auf gefährdete Arten und der ökologischen Erholung bestimmter Organismen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung befassen. Ziel der Konsultation ist es, die Art und Weise der Beurteilung von Gefahren für die Umwelt durch Behörden bei regulierten Produkten wie Pflanzenschutzmitteln, Futtermittelzusatzstoffen oder genetisch veränderten Organismen und invasiven gebietsfremden Arten so weit wie möglich zu harmonisieren. Die Konsultation richtet sich an alle interessierten Kreise, Bürger, Organisationen, Behörden, Unternehmen, NGOs sowie alle Interessensträger. Diese sind aufgerufen, Kommentare zu den Dokumentenentwürfen einzureichen. Die Kommentare werden von der EFSA gesichtet, ausgewertet und veröffentlicht, relevante Kommentare werden in die wissenschaftlichen Betrachtungen mit einbezogen. Die Konsultation läuft bis zum 10.09.2015. Link zur Konsultation (engl.): http://www.efsa.europa.eu/de/consultations/call/150622.htm EUGH-URTEIL: WASSERRAHMENRICHTLINIE GILT AUCH FÜR KONKRETE VORHABEN Am 01.07.2015 hat der EuGH entschieden, dass die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit ihren Zielen und Verpflichtungen auch für konkrete Vorhaben wie die Vertiefung eines schiffbaren Flusses gilt. Die 50 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, eine Verschlechterung aller Oberflächengewässer zu verhindern und sie soweit zu sanieren, dass sie spätestens Ende 2015 in einem guten Zustand sind. Laut EuGH-Urteil sind dies nicht nur „programmatische" Verpflichtungen, sondern sie seien auch auf konkrete Vorhaben anzuwenden. Die WRRL steht der Genehmigung eines Vorhabens dann entgegen, wenn dieses Vorhaben zu einer Verschlechterung des Zustands des betreffenden Wasserkörpers führen kann. Weiterhin stellte der EuGH fest, dass eine Verschlechterung eines Oberflächenwasserkörpers dann vorliegt, wenn sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des Anhangs V der WRRL um eine Klasse verschlechtert, auch wenn dies nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt. Das Urteil sieht allerdings auch Ausnahmen vor, zum Beispiel wenn das Bauvorhaben von übergeordnetem oder öffentlichem Interesse ist. Dann müssten aber weitere in der Richtlinie aufgeführte Auflagen eingehalten werden, die unter anderem vorschreiben, dass praktikable Vorgaben getroffen werden müssten, um negative Auswirkungen zu mindern. Link zum EuGH-Urteil: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-461/13 V ER BR AU C H E R SC HU T Z TRILOG-EINIGUNG ZU ABSCHAFFUNG DER ROAMING-GEBÜHREN AB 2017 Am 30.06.2015 haben sich die Vertreter von EP, Kommission und Rat auf eine Abschaffung der RoamingGebühren für die Handynutzung im Ausland geeinigt. Bei Reisen innerhalb der EU sollen Mobilfunknutzer ab dem 15.06.2017 für Telefonate, SMS und Internetsurfen denselben Preis wie zu Hause zahlen, ohne Aufschläge. Freikontingente an Telefonminuten, SMS oder Daten können dann im EU-Ausland genauso genutzt werden wie zuhause. Um zu verhindern, dass Nutzer sich ihre SIM-Karte für das Handy im günstigeren Ausland kaufen und sie daheim nutzen, können Anbieter beim Erreichen bestimmter Mengen an Anrufen, SMS oder Daten Aufschläge erheben. Diese sollen aber deutlich unter den derzeitigen Obergrenzen liegen. In einem ersten Zwischenschritt sollen die Roaming-Gebühren ab dem 01.04.2016 bereits deutlich gesenkt werden. Dann dürfen laut der getroffenen Vereinbarung Telefonate ins Ausland nur noch 5 Cent pro Minute kosten. Derzeit sind es noch bis zu 19 Cent für abgehende und 5 Cent für angenommene Anrufe. Die Obergrenze für SMS wird von derzeit 6 Cent auf 2 Cent gesenkt. Die Kosten für mobiles Surfen im Internet werden pro Megabyte an Daten von derzeit 20 Cent auf maximal 5 Cent sinken. Die Mehrwertsteuer kommt zu diesen Kosten jeweils noch hinzu. Ein völliges Aus für die Extragebühren bedeutet dies allerdings nicht, es wird Ausnahmen geben. So dürfen Anbieter dann Einschränkungen machen, wenn Nutzer nicht nur im Urlaub, sondern häufiger im EU-Ausland telefonieren, SMS verschicken oder surfen. Rat und EP müssen dem Kompromiss noch endgültig zustimmen. Link zur Pressemitteilung des EU-Parlaments: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5265_de.htm 51 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Link zum Fact Sheet der Kommission (engl.): http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5275_en.htm TRILOGEINIGUNG ZUR VERSICHERUNGSVERTRIEBSRICHTLINIE Am 30.06.2015 haben sich Rat und EP im Rahmen der Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlungen (IMD) auf einen Kompromiss geeinigt. Die Richtlinie 2002/92/EG regelt die Vertriebspraktiken für alle Versicherungsprodukte, bisher allerdings nur sofern Versicherungsvermittler (Intermediäre) eingeschaltet sind. Mit der neugefassten Richtlinie soll der Vertrieb nun unabhängig vom Vertriebskanal geregelt werden, d. h. auch bei Direktvertrieb, weshalb sie nun in Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) umbenannt wurde. Diese soll den Versicherungsvertrieb für Verbraucher im Hinblick auf Informationen und Provisionen transparenter machen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Nun bedarf es noch der formalen Zustimmung durch EP und Rat (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache): http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5293_de.htm ENVI STIMMT KOMPROMISS ZUR NOVEL-FOOD-VERORDNUNG ZU Am 25.06.2015 hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) dem Kompromiss zur Novel-Food-Verordnung zugestimmt, der zwischen Vertretern des EP, der Kommission und des Rats vereinbart wurde. Neuartige Lebensmittel werden künftig im Hinblick auf die Genehmigung zum Inverkehrbringen und die Sicherheitseinschätzung durch ein einfaches EU-weit vollständig harmonisiertes Zulassungsverfahren geprüft. Die neue Verordnung umfasst nicht nur die Zulassung von Lebensmitteln, die aus Zellen oder Gewebekulturen von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen, Insekten, Pilzen und Algen isoliert oder produziert werden, sondern auf Forderung des Parlaments auch Lebensmittel von geklonten Tieren. Zudem sind Maßnahmen vorgesehen, um die Definition von Nanomaterial auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten. Tierversuche sollen weiter beschränkt und Doppelversuche soweit als möglich vermieden werden. Im Fall einer Zulassungsbeantragung für ein neuartiges Lebensmittel muss die Kommission in Zukunft das Vorsorgeprinzip anwenden, wenn dessen Unbedenklichkeit nicht geprüft werden kann oder diesbezüglich wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen. Laut Verordnung muss bei einem möglichen Verdacht auf eine Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit EFSA eine entsprechende Bewertung durchführen. Das Parlament wird über die Vereinbarung voraussichtlich auf seiner Plenumssitzung in Straßburg am 05.10.2015 abstimmen. Im Rat wird die Abstimmung dann im Oktober oder November 2015 erfolgen. Link zum Kompromisstext (engl.): http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/envi/dv/novelfoods/novelfoodsen.pdf 52 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH DES STMGP Luxemburg führt zum zwölften Mal den Vorsitz im Rat der EU und zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon an. Die luxemburgische Ratspräsidentschaft strebt eine „Union für die Bürger" an, in der Bürger angehört und deren Interessen in allen Politikbereichen berücksicht werden sollen. Im Fokus stehen dabei erfolgreiche Verhandlungen über die interinstitutionelle Vereinbarung zur besseren Rechtssetzung sowie die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen. Die Gesundheits- und Pflegethemen stehen, wie bereits unter den vorherigen Vorsitzen, nur insofern im Zentrum des Präsidentschaftsprogramms, als dass sie nachhaltig zum Wirtschaftswachstum beitragen. Arbeitsprogramm der luxemburgischen Ratspräsidentschaft: http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf TAGUNG DES RATES „BESCHÄFTIGUNG, SOZIALPOLITIK, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ" (EPSCO) AM 18./19.06.2015 IN LUXEMBURG - ERGEBNISSE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH DES STMGP Auf der Tagung des Rates am 19.06.2015 haben sich die EU-Gesundheitsminister auf eine partielle allgemeine Ausrichtung zu den Verordnungsvorschlägen über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (ohne Erwägungsgründe) geeinigt. Nach langen und komplizierten Verhandlungen (drei Jahre und sechs EURatspräsidentschaften) kann der Rat nun die Beratungen mit dem Parlament aufnehmen. Ferner beriet der Rat auf Initiative der schwedischen Delegation über einen neuen Rahmen für die Alkoholpolitik der EU. Auf Initiative der Delegationen von Griechenland, Italien, Zypern und Malta erörterten die EU-Gesundheitsminister die Bedeutung der Gesundheitsdimension der Europäischen Agenda für Migration. Pressemitteilung des Rates: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199534_de.pdf GUTACHTEN ÜBER CHLORAT IN LEBENSMITTELN: RISIKEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 24.06.2015 ein wissenschaftliches Gutachten über chronische und akute Risiken für die öffentliche Gesundheit aufgrund der Exposition gegenüber Chlorat durch die Ernährung (einschließlich Trinkwasser) veröffentlicht. Chlorat kann in Lebensmitteln durch die Verwendung von gechlortem Wasser u. a. bei der Lebensmittelverarbeitung vorkommen. Die am stärksten betroffenen Lebensmittelgruppen sind Obst und Gemüse. Die Hauptquelle für 53 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 Chlorat in der Ernährung ist jedoch Trinkwasser. Das Gutachten ergab, dass eine längerfristige Exposition gegenüber Chlorat in Lebensmitteln, vor allem für die Gesundheit von Kindern, bedenklich ist, insbesondere für jene mit leichtem und moderatem Jodmangel. EFSA Journal (englische Fassung): http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/4135.htm Pressemitteilung der EFSA: http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/150624a.htm JAHRESBERICHT 2015 DER EU-PLATTFORM FÜR ERNÄHRUNG, KÖRPERLICHE BEWEGUNG UND GESUNDHEIT Die europäische Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit hat am 22.06.2015 ihren Jahresbericht mit den Ergebnissen der Aktivitäten, die von den Mitgliedern der Plattform im Jahr 2014 durchgeführt wurden, veröffentlicht. Die Plattform bietet verschiedensten Organisationen auf EU-Ebene, die im Bereich Ernährung und körperliche Bewegung tätig sind, seit dem Jahr 2005 ein Forum mit dem Ziel, dem europaweiten Trend zu Übergewicht und Fettleibigkeit entgegenzuwirken. Zu den derzeit 33 PlattformMitgliedern zählen unter anderem auch Organisationen wie die „World Obesity Federation" (WOF), „FoodDrink Europe" oder die „European Public Health Alliance" (EPHA). Jahresbericht 2015 (englischer Fassung): http://ec.europa.eu/health/nutrition_physical_activity/docs/eu_platform_2015_report_and_annex1-3_en.pdf LOGO FÜR ONLINE-APOTHEKEN ERSCHEINT SEIT 01.07.2015 Seit 01.07.2015 steht das Logo für Online-Apotheken gemäß der Durchführungsverordnung Nr. 699/2014 der Kommission vom 24.06.2014 über die Gestaltung des gemeinsamen Logos zur Identifizierung von Personen, die der Öffentlichkeit Arzneimittel zum Verkauf im Fernabsatz anbieten, und über die technischen, elektronischen und kryptografischen Anforderungen zur Überprüfung der Echtheit desselben mit all seinen Funktionen zur Verfügung. Das Logo erscheint auf den Websites der Online-Apotheken und setzt sich aus der Flagge des EU-Landes, in dem die Online-Apotheke ihren Sitz hat, sowie dem Text „Zur Überprüfung der Legalität dieser Website hier klicken" in der Amtssprache des betreffenden Landes zusammen. Durch einen Klick wird der Anwender auf die Website der national zuständigen Behörde und auf eine Liste aller zugelassenen Online-Apotheken bzw. Arzneimittelvertreiber weitergeleitet. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 699/2014 der Kommission: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0699&from=DE 54 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 IUK- UND MEDIENPOLITIK LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM BEREICH IUK- UND MEDIENPOLITIK Luxemburg hat sein Ratsarbeitsprogramm für die nächsten sechs Monate mit folgenden Schwerpunkten im Bereich Audiovisuelles, Telekommunikation und Internet herausgegeben. Dies wurde mit dem ausdrücklichen Hinweis verbunden, keinen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben: - Angesichts der steigenden Nutzung des Internets und mobiler Geräte als bevorzugte Mittel zum Betrachten audiovisueller Inhalte prüft die KOM derzeit im Rahmen des REFIT-Verfahrens zur Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL) die Frage, ob zwischenzeitliche schnelle Veränderung der Technologie und des Marktes punktuelle Anpassungen erforderlich machen. Insofern wurde im Rahmen des 18-MonatsProgramms des Rates (01.07.2014 – 31.12.2015) angekündigt, dieses Thema mit Vorrang zu behandeln, sobald und sofern ein Vorschlag zur Änderung der AVMD-RL von der KOM vorgelegt wird. - Des Weiteren will die Präsidentschaft die Überlegungen für eine Modernisierung der Urheberrechte zur Förderung von Kreativität und Innovation sowie zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes weiterverfolgen. Dabei geht es um eine Anpassung an das digitale Zeitalter, um es den Kreativindustrien zu ermöglichen, sich weiterzuentwickeln, wobei gleichzeitig die Interessen der Rechteinhaber und Verbraucher gewahrt werden sollen. Auch gegen ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund des geografischen Standorts (Geoblocking) soll vorgegangen werden, um geografisch bedingte Blockaden von Online-Inhalten abzubauen. - Zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt will der Vorsitz einen erhöhten Datenschutz bis Ende des Jahres erreichen. Dabei ist geplant, die Reform des Rechtsrahmens zum Schutz personenbezogener Daten unter luxemburgischer Präsidentschaft abzuschließen. - Das Dossier zum barrierefreien Zugang zu öffentlichen Websites soll ebenfalls zügig abgeschlossen werden, um eine flächendeckende Inklusion sicherzustellen und so eine aktive Beteiligung aller Bürger am politischen Leben zu gewährleisten. - Weitere Themen des Vorsitzes sind im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie der KOM die Förderung der digitalen Kompetenz, die im Rahmen verschiedener Veranstaltungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln behandelt werden soll, sowie frequenzpolitische Fragen (einschließlich der Vorbereitung der Welt-FunkKonferenz 2015). Arbeitsprogramm der luxemburgischen Ratspräsidentschaft: http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf 55 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 EINIGUNG ZUM TELEMMUNIKATIONSPAKET ERZIELT Rat und EP haben sich im 4. Trilog am 29.06.2015 zum TSM-Paket (Verordnungsvorschlag bezüglich Maßnahmen zum Europäischen Binnenmarkt für elektronische Kommunikation, EB 12/15) über die bis dahin strittigen Punkte bei Roaming sowie bei Netzneutralität geeinigt. Der erzielte Kompromiss beinhaltet die endgültige Abschaffung der Roaming-Entgelte ab 15.06.2017, wobei bereits zum 30.04.2016 eine deutliche Absenkung der Höchsttarife für Roaming erfolgen soll (abgehende Anrufe: 5 Cent/Min. statt derzeit 19 Cent, SMS 2 Cent/Min. statt 6 Cent und Datenübertragungen 5 Cent/Min. statt 20 Cent pro MB.) Im Bereich der Netzneutralität wird erstmals der Grundsatz des diskriminierungsfreien Zugangs aller Bürger zu Internetinhalten legislativ festgeschrieben. Eine bezahlte Priorisierung von Diensten im „normalen Internet" soll unzulässig sein. Allerdings sieht der Kompromiss für bestimmte Spezialdienste, etwa für Videokonferenzen, Gesundheits- oder Verkehrsdienste, eine bevorzugte Behandlung vor, solange das normale Angebot dadurch nicht eingeschränkt wird. Rat und EP müssen dem Text noch offiziell zustimmen, damit die Verordnung wie geplant am 30.04.2016 in Kraft treten kann. Weitere Informationen zu Roaming-Gebühren und offenes Internet (Fragen und Antworten): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802200177_en.pdf EUROPÄISCHER RAT FÜR ZÜGIGE VERABSCHIEDUNG DES TSM-PAKETS Der Europäische Rat unterstrich im Rahmen der am 06.05.2015 vorgestellten 3. Priorität der KOM zum digitalen Binnenmarkt in seinen Schlussfolgerungen die Bedeutung der Durchführung einer ehrgeizigen Reform des Telekommunikationsrahmens einschließlich einer wirksameren Frequenzkoordinierung unter gleichzeitiger Wahrung der nationalen Zuständigkeiten. Konkret sprach sich der Rat dabei insbesondere auch für die zügige Annahme der Telekommunikationsbinnenmarktverordnung (TSM-Paket) aus, die Roaming einschließe (EB 12/15). Die Schlussfolgerungen sind abrufbar unter: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-22-2015-INIT/de/pdf ONLINE-TAGESZEITUNG MIT „VIDEO"-LINK KEIN AUDIOVISUELLER MEDIENDIENST Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szponar ist weder die Internetseite einer Tageszeitung, die audiovisuelles Material enthält, noch irgendein Teilbereich dieser Internetseite als ein audiovisueller Mediendienst im Sinne der AVMD-RL (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) anzusehen. In dem zugrundeliegenden Fall stellte die Kommunikationsbehörde Austria 2012 fest, dass es sich bei dem „Video"-Link auf der Internetseite „Tiroler Tageszeitung online", der zu einem Katalog mit etwa 300 Videos führte, um einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf handele und somit anzeigepflichtig sei. New Media Online legte gegen diese Feststellung Berufung ein. Der Verwaltungsgerichtshof (Österreich) hat daraufhin 56 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 den Gerichtshof der Europäischen Union ersucht, im Wege der Vorabentscheidung die Frage zu beantworten, welche Kriterien die Einstufung einer Dienstleistung als audiovisuellen Mediendienst im Sinne der AVMD-RL erlauben. Schlussantrag ist abrufbar unter: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-07/cp150075de.pdf ASSOCIATION OF COMMERCIAL TELEVISION IN EUROPE STELLT STUDIE ZUM KOMMERZIELLEN RUNDFUNK IN EINEM NEUEN DIGITALEN RUNDFUNK VOR Am 08.06.2015 veranstaltete die Association of Commercial Television in Europe (ACT) in Brüssel ein Seminar zur Mediendiensterichtlinie (AVMD-RL) und REFIT mit dem Titel „The Next Decade for Media and Commercial Communication Markets". Dabei wurden die Ergebnisse einer von ACT in Auftrag gegebenen internen Studie über die zentralen Entwicklungen des digitalen Wandels und neuer Marktakteure in der Werbewirtschaft vorgestellt. Anschließend skizzierte der ACT-Direktor Ross Biggam seine Vorstellung einer realistischen Regulierung in einem sich wandelnden Markt. Homepage ACT: www.acte.be KOMMISSION GENEHMIGT GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN DER RECHTEVERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN PRSFM, STIM UND GEMA FÜR DIE LIZENZVERGABE IM BEREICH ONLINE-MUSIK Am 16.06.2015 hat die KOM die beabsichtigte Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zur kollektiven Rechtwahrnehmung durch drei europäische Verwertungsgesellschaften nach der EU- Fusionskontrollverordnung genehmigt (EB 02/15). Dabei handelt es sich um die Deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die britische PRS for Music Limited (PRSfM) und die schwedische Sveriges Tonsättares Internationella Musikbyrå u.p.a. (STIM), die die Urheberrechte für Musikwerke verwerten (Lizenzvergabe, Erhebung von Nutzungsgebühren et cetera). Die Genehmigung ist mit der Auflage verbunden, dass anderen Marktteilnehmern ermöglicht wird, in den Wettbewerb für Urheberrecht-Verwaltungsdienste einzutreten, das heisst die Kunden des Gemeinschaftsunternehmens behalten das Recht, zu konkurrierenden Anbietern zu wechseln. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5204_de.htm 57 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 13/2015 vom 03.07.2015 EUROPÄISCHER MENSCHENGERICHTSHOF IN STRASSBURG: FORENBETREIBER HAFTET FÜR BELEIDIGUNGEN DER NUTZER Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 16.06.2015 entschieden, dass Betreiber kommerzieller Online-Foren für anonyme Leserkommentare auf ihrem Portal verantwortlich sind (Urteil vom 16.06.2015, Az. 64569/09). Demzufolge müssen sie auch ohne Aufforderung der Betroffenen Kommentare beleidigenden Inhalts innerhalb einer angemessenen Frist entfernen. Andernfalls kann, so der EGMR, derjenige, der im Webforum eines kommerziellen Anbieters beleidigt oder bedroht wird, vom Forenbetreiber Schadensersatz fordern (auch wenn dieser die beleidigenden Kommentare bereits entfernt hat, jedoch erst nach entsprechenden Hinweisen). Das Urteil ist abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/Pages/search.aspx# 58
© Copyright 2025 ExpyDoc