europabericht

E U R O P AB E R I C H T
Vertretung des Freistaates Bayern
bei der Europäischen Union
in Brüssel
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Inhaltsverzeichnis
POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT .................................................. 6
Tagung des Europäischen Rates am 25./26.06.2015 ................................................................................. 6
Luxemburgischen Ratspräsidentschaft: Überblick über die Schwerpunkte des Arbeitsprogramms ........... 6
Kommission benennt neue Generaldirektoren ............................................................................................ 7
EU-China Gipfel ........................................................................................................................................... 8
STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR ........................................................ 8
Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMI ..................... 8
ASYL UND MIGRATION ........................................................................................................................................ 9
Europäischer Rat verwirft verpflichtende Umverteilung von Flüchtlingen in der EU ................................... 9
Rat beschliesst Militäreinsatz „EUNAVFOR Med“ gegen Schleuser im Mittelmeer .................................. 10
Haushaltsausschuss des EP billigt zusätzliche Mittel für Migrationspolitik ............................................... 11
INNERE SICHERHEIT ......................................................................................................................................... 11
EuGH: Bei Zugehörigkeit zu terroristischer Vereinigung Einzelfallprüfung erforderlich ............................ 11
CYBERSICHERHEIT ........................................................................................................................................... 12
Gesetzgeber verständigen sich auf Leitprinzipien für NIS-Richtlinie ........................................................ 12
FEUERWEHREN, RETTUNGSDIENST, KATASTROPHENSCHUTZ ............................................................................. 12
Haushaltsausschuss des EP billigt Hilfen für Flutopfer in Italien, Rumänien, Bulgarien ........................... 12
VERKEHRSINFRASTRUKTUR .............................................................................................................................. 13
Kommission gibt Projektauswahl für TEN-V-Förderung bekannt .............................................................. 13
EP und ER billigen Finanzierung der EU-Investitionsoffensive (EFSI-Verordnung) ................................. 14
SCHIENENVERKEHR ......................................................................................................................................... 15
Institutionen verständigen sich zur technischen Säule des 4. Eisenbahnpakets ...................................... 15
BAUEN UND W OHNEN ....................................................................................................................................... 15
Kommission fordert Einhaltung von EU-Recht bei Bauversicherungen .................................................... 15
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ .............................................................................................16
Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMJ .................. 16
Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Verstoß gegen
Dienstleistungsrichtlinie ein ....................................................................................................................... 17
INTA-Ausschuss weist EP-Resolution zu TTIP zurück ans Plenum zur Abstimmung .............................. 17
STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT ............................18
Wesentliche Ergebnisse der Sitzung der Eurogruppe am 18.06.2015 ..................................................... 18
Wesentliche Ergebnisse des ECOFIN-Rates am 19.06.2015 ................................................................... 19
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Wesentliche Ergebnisse der informellen Sitzungen der Eurogruppe am 22./24./25./27.06.2015 sowie des
informellen Eurogipfels am 22.06.2015 und des Europäischen Rates am 25.06.2015; Verhandlungen mit
Griechenland abgebrochen; 2. Hilfsprogramm ohne Einigung 3 .............................................................. 21
Nichtzahlung einer IWF-Rate durch Griechenland: EFSF stellt Kreditereignis fest .................................. 22
Kommission veröffentlicht Fünf-Präsidentenbericht zur Stärkung und Vertiefung der Wirtschafts- und
Währungsunion .......................................................................................................................................... 23
Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMFLH ............. 24
EP verabschiedet Initiativbericht zur wirtschaftspolitischen Steuerung der Eurozone .............................. 25
Kommission nimmt INTERREG-Programm für Nordwest-Europa an ....................................................... 25
STAATSMINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE .....................26
Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMWi ................ 26
W IRTSCHAFT MIT BINNENMARKT UND INDUSTRIE ............................................................................................... 26
Kommission veröffentlicht Fünf-Präsidentenbericht zur Stärkung und Vertiefung der Wirtschafts- und
Währungsunion .......................................................................................................................................... 26
Rat und ER einverstanden mit länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen
Semesters .................................................................................................................................................. 27
EP verabschiedet Initiativbericht zur wirtschaftspolitischen Steuerung der Eurozone .............................. 27
EP und Rat verabschieden Verordnung zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) 28
Allgemeine Ausrichtung des Rats zur Bankenstrukturreform .................................................................... 28
Rat verabschiedet Schlussfolgerungen zur Kapitalmarktunion ................................................................. 29
Trilogeinigung zur Versicherungsvertriebsrichtlinie ................................................................................... 29
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Verstoss gegen Dienstleistungsrichtlinie ...... 29
Aussprache im Europäischen Parlament (ITRE-Ausschuss) mit Kommissarin Bieńkowska .................... 30
Übertragungsvereinbarung zwischen Kommission und EIF für EaSi-Bürgschaften an Sozial- und
Kleinstunternehmen ................................................................................................................................... 30
Rat verabschiedet Schlussfolgerungen zu Umsetzungsproblemen bei der Kohäsionspolitik 2014-2020 31
Einigung im Rat (EBSCO) zu den Verordnungsvorschlägen über Medizinprodukte und In-VitroDiagnostika ................................................................................................................................................ 31
DIGITALES UND MEDIEN.................................................................................................................................... 32
Europäischer Rat unterstützt Strategie zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts ............................... 32
Informelle Trilogverhandlungen zum Ende der Roaming Gebühren und zur Netzneutralität ................... 32
AUßENWIRTSCHAFT.......................................................................................................................................... 32
Kommissarin Malmström gibt Ausblick auf neue Handelsstrategie der Kommission................................ 32
Ausschuss weist EP-Resolution zu TTIP zurück zur Abstimmung ans Plenum ....................................... 33
EU und China sprechen sich für verstärkte Zusammenarbeit bei Investitionspolitik aus .......................... 33
TECHNOLOGIE UND INNOVATION ....................................................................................................................... 34
EU startet zweiten Satelliten im Rahmen des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus ........................ 34
Kommission wird Richtlinienvorschlag zu Erdbeobachtungssatelliten-Daten zurückziehen ..................... 34
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
ENERGIE ......................................................................................................................................................... 35
Kommission fordert Deutschland zur vollständigen Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie auf ........... 35
Kommission eröffnet zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Fazilität
„Connecting Europe“ (CEF) zur Förderung transeuropäischer Energieinfrastrukturprojekte .................... 35
Trilog-Einigung zu Emissionen aus mittelgrossen Feuerungsanlagen ..................................................... 36
SONSTIGES...................................................................................................................................................... 36
Kommission stimmt Joint Venture von eBooks.de und Hugendubel zu .................................................... 36
Kommission stimmt Übernahme des Turbomaschinenherstellers Dresser-Rand durch Siemens zu....... 36
STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN ..................................37
Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMELF ............. 37
Wesentliche Ergebnisse der Sitzung des AGRI am 16. und 17.06.2015 .................................................. 37
EuGH-Urteil: Wasserrahmenrichtlinie gilt auch für konkrete Vorhaben .................................................... 38
Jahresbericht 2015 der EU-Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit ................. 39
Luxemburgischen Ratspräsidentschaft: Überblick über die Schwerpunkte des Arbeitsprogramms ......... 39
STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION ..............................40
EPSCO-Rat am 18.06.2015 ...................................................................................................................... 40
Europäischer Rat verwirft verpflichtende Umverteilung von Flüchtlingen in der EU ................................. 40
Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Bereich des StMAS ............................... 41
Bericht der fünf Präsidenten zur Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas ....... 41
Kommission zieht Mutterschutzrichtlinie zurück ........................................................................................ 42
Über 40 weitere Unternehmen und Organisationen treten der Europäischen Ausbildungsallianz bei ..... 42
Übertragungsvereinbarung zwischen Kommission und EIF für EaSi-Bürgschaften an Sozial- und
Kleinstunternehmen ................................................................................................................................... 43
Erste Phase der Übergangsregelungen für kroatische Arbeitnehmer endet ............................................. 43
Arbeitslosenquote im Mai 2015 im Euroraum bei 11,1 % und in der EU28 bei 9,6 % .............................. 44
Eurostat veröffentlicht Quote der offenen Stellen im Euroraum und in der EU28: 1,7 % ......................... 44
Eurostat vermeldet Anstieg der Arbeitskosten im Euroraum um 2,2 % und in der EU28 um 2,5 % im
ersten Quartal 2015 ................................................................................................................................... 45
STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, W ISSENSCHAFT UND KUNST ............................45
Minister für berufliche Bildung billigen Riga-Schlussfolgerungen mit mittelfristigen Zielen für den Bereich
der beruflichen Bildung .............................................................................................................................. 45
Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMBW .............. 45
EU-Forschungskommissar Moedas stellt Prioritäten vor .......................................................................... 46
Luxemburgerin Martine Reicherts wird Generaldirektorin für Bildung und Kultur ..................................... 46
Kommission veröffentlicht Studien zu Lehrkräftebedarf und Qualifikationen von Lehrkräften .................. 47
STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................47
Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMUV ............... 47
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
UMWELT UND NATURSCHUTZ ............................................................................................................................ 48
Trilog-Einigung zu Emissionen aus mittelgrossen Feuerungsanlagen ..................................................... 48
Kommission veranstaltet grosse Stakeholder-Konferenz zur Kreislaufwirtschaft ..................................... 49
Kommission startet öffentliche Konsultation zu Abfallmärkten in der EU .................................................. 50
EFSA startet Konsultation zu Umweltverträglichkeitsprüfung ................................................................... 50
EuGH-Urteil: Wasserrahmenrichtlinie gilt auch für konkrete Vorhaben .................................................... 50
VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................................................................................................... 51
Trilog-Einigung zu Abschaffung der Roaming-Gebühren ab 2017 ........................................................... 51
Trilogeinigung zur Versicherungsvertriebsrichtlinie ................................................................................... 52
ENVI stimmt Kompromiss zur Novel-Food-Verordnung zu ....................................................................... 52
STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE ................................................................53
Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Geschäftsbereich des StMGP ............... 53
Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" (EPSCO) am
18./19.06.2015 in Luxemburg - Ergebnisse aus dem Geschäftsbereich des StMGP ............................... 53
Gutachten über Chlorat in Lebensmitteln: Risiken für die öffentliche Gesundheit .................................... 53
Jahresbericht 2015 der EU-Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit ................. 54
Logo für Online-Apotheken erscheint seit 01.07.2015 .............................................................................. 54
IUK- UND MEDIENPOLITIK ........................................................................................................55
Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Bereich IuK- und Medienpolitik ............. 55
Einigung zum Telemmunikationspaket erzielt ........................................................................................... 56
Europäischer Rat für zügige Verabschiedung des TSM-Pakets ............................................................... 56
Online-Tageszeitung mit „Video"-Link kein audiovisueller Mediendienst .................................................. 56
Association of Commercial Television in Europe stellt Studie zum kommerziellen Rundfunk in einem
neuen digitalen Rundfunk vor .................................................................................................................... 57
Kommission genehmigt Gemeinschaftsunternehmen der Rechteverwertungsgesellschaften PRSfM,
STIM und GEMA für die Lizenzvergabe im Bereich Online-Musik ............................................................ 57
Europäischer Menschengerichtshof in Straßburg: Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der Nutzer .. 58
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT
TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES AM 25./26.06.2015
Bei
ihrem
Gipfeltreffen
am
25./26.06.2015
verabschiedeten
die
Staats-
und
Regierungschefs
Schlussfolgerungen zu den folgenden Themen:

Migration: Debattiert wurde die Umsetzung der Migrationsagenda der Kommission, insbesondere die
Frage der Umverteilung von Flüchtlingen in der EU, die nun freiwillig erfolgen soll (siehe Beitrag des
StMI in diesem EB).

Sicherheit und Verteidigung: Bis 2016 soll eine neue globale EU-Strategie für die Außen- und
Sicherheitspolitik ausgearbeitet und die Beschlüsse der Februar-Tagung zur Terrorismusbekämpfung
zeitnah umgesetzt werden. Der ER erinnerte zudem an die Notwendigkeit ausreichender
Finanzierung der Verteidigungs-anstrengungen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU.

Arbeitsplätze,
Wachstum
und
Wettbewerbsfähigkeit:
Neben
der
generellen
Billigung
der
länderspezifischen Empfehlungen und Begrüßung der Einigung zwischen Rat und EP über den
Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) wurde die Bedeutung der Digitalisierung
betont und konkrete Maßnahmen in diesem Bereich gefordert. Des Weiteren wurde der sog. „FünfPräsidentenbericht“ zur Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion zur Kenntnis genommen (siehe
Beiträge des StMWi und des StMFLH in diesem EB).
Der britische Premier David Cameron berichtete den Staats- und Regierungschefs außerdem über das
geplante Referendum zum Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU. Überschattet wurde das Treffen
von den Vorgängen in Griechenland (siehe zum Thema Griechenland auch den Beitrag des StMFLH in
diesem EB).
Webseite des ER zur Tagung am 25./26.06.2015:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2015/06/25-26/
LUXEMBURGISCHEN RATSPRÄSIDENTSCHAFT: ÜBERBLICK ÜBER DIE SCHWERPUNKTE DES
ARBEITSPROGRAMMS
Am 01.07.2015 übernahm Luxemburg von Lettland die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Für
das zweite Halbjahr hat Luxemburg folgende Prioritäten für das Arbeitsprogramm formuliert:

Investitionen für mehr Wachstum und Beschäftigung freisetzen

Die soziale Dimension Europas vertiefen
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015

Die Migration besser bewältigen – Freiheiten, Recht und Sicherheit miteinander verbinden

Die Dynamik des Binnenmarkts wiederbeleben durch Digitalisierung

Die europäische Wettbewerbsfähigkeit an einem globalen und transparenten Rahmen ausrichten

Das Prinzip der Nachhaltigkeit fördern

Die Präsenz der Europäischen Union in der Welt stärken
Inwieweit diese Prioritäten an aktuelle Entwicklungen, insbesondere in Griechenland, angepasst werden
müssen, wird sich zeigen.
Eine ausführliche Auswertung des Arbeitsprogramms finden sie in den Beiträgen der einzelnen Ressorts in
diesem EB.
Arbeitsprogramm der Ratspräsidentschaft:
http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf
Website der Ratspräsidentschaft:
http://www.eu2015lu.eu/de/index.html
KOMMISSION BENENNT NEUE GENERALDIREKTOREN
Am 24.06.2015 hat Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Neu- und Umbesetzungen auf der obersten
Führungsebene der Generaldirektionen und des Generalsekretariats der Kommission bekanntgegeben, die
zum 01.09.2015 wirksam werden.
Neben dem Generalsekretariat, das mit Alexander Italianer (NL) einen neuen Generalsekretär erhält, werden
die Generaldirektoren der GDen COMM, CNECT, COMP, EAC, ECHO, ENV, FISMA, GROW, MARE, MOVE,
SANTE und TAXUD neu besetzt. Zudem wurden zwei Sonderberater-Posten im ESPC vergeben.
Hervorzuheben ist auch die Berufung von Jonathan Faull (GB) zum Generaldirektor der „Task Force
Strategische Fragen im Zusammenhang mit dem Referendum im Vereinigten Königreich“, von Marianne
Klingbeil (DE) zur Generaldirektorin des „Ausschuss für Regulierungskontrolle“ und Maarten Verwey (NL) zum
Generaldirektor des kürzlich geschaffenen Strukturreformunterstützenden Dienstes im Generalsekretariat der
Kommission.
Damit werden insgesamt fünf deutsche Generaldirektorenposten innehaben.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5252_de.pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
EU-CHINA GIPFEL
Am 29.06.2015 fand das 17. bilaterale Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und China statt. Die
EU wurde durch ER-Präsident Donald Tusk und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vertreten, China
durch Ministerpräsident Li Keqiang. Auf der Agenda stand neben Migrations- und Mobilitätsfragen auch die
Umsetzung der Strategischen Agenda 2020 für die Zusammenarbeit EU-China, dabei insbesondere die
Themen Frieden und Sicherheit, Wohlstand, nachhaltige Entwicklung und Kontakte zwischen den Menschen.
Webseite des Europäischen Rates zum EU-China Gipfel:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-summit/2015/06/29/´
STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR
LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH
DES STMI
Am 01.07.2015 hat das Großherzogtum Luxemburg als drittes Land im Rahmen der Triopräsidentschaft von
Lettland die EU-Präsidentschaft übernommen und das Programm für das kommende Halbjahr vorgestellt.
Unter der Überschrift „Eine Union für die Bürger“ skizziert Luxemburg eine ambitionierte Agenda, die sowohl
übergreifende Initiativen, z.B. zur besseren Rechtsetzung (siehe Beitrag der StK in diesem EB), als auch
konkrete Vorhaben in allen fachpolitischen Bereichen enthält (siehe weitere Beiträge der Ressorts in diesem
EB). Im Bereich Inneres haben die Umsetzung der Migrationsagenda und der Strategie für die Innere
Sicherheit 2015-2020 in Verbindung mit einer besseren Nutzung auch von außenpolitischen Instrumenten der
Unionspolitik höchste Priorität. Luxemburg will auf mehr Solidarität der Mitgliedstaaten drängen und eine
Verständigung über die Umverteilung von Flüchtlingen auf freiwilliger Basis erreichen. Die Präsidentschaft will
außerdem die Revision des Visakodex, die Einführung eines Rundreise-Visums, Vorschläge zur
Neuansiedlung und Umsiedlung, die Regelung für Minderjährige nach dem Dublin-System sowie das SmartBorders-Paket behandelt und die Diskussion über stärkere Ausgleichsmaßnahmen für den Schengen-Raum
vorantreiben. Zur Verbesserung der Inneren Sicherheit soll zudem die EU-PNR-Richtlinie bis Ende des
Jahres verhandelt sein. Damit verbunden soll auch die EU-Datenschutzreform mit einer Einigung sowohl über
die Datenschutzgrundverordnung, als auch den Richtlinienentwurf entscheidend vorangebracht werden. Im
Bereich des Verkehrs zielt die Präsidentschaft auf die Förderung zugleich leistungsfähiger, erschwinglicher
und nachhaltiger Mobilitätsangebote. Hierzu will die Präsidentschaft u.a. die Beratungen zur technischen
Harmonisierung in der Binnenschifffahrt abschließen und bis Ende des Jahres auch den ersehnten
Durchbruch bei der Neuregelung des europäischen Binnenmarkts für Schienenverkehrsleistungen erzielen
(„politische
Säule“
des
4.
Eisenbahnpakets).
Darüber
hinaus
will
die
Präsidentschaft
eine
Grundsatzdiskussion zur europäischen Verkehrspolitik führen und die nachhaltige innerstädtische Mobilität
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
fördern. Die von der Kommission angekündigte Strategie für den Luftverkehr scheint im Programm der
Präsidentschaft dagegen nicht auf. Im Bereich des Sports soll der Fokus vor allem auf der sportlichen
Frühförderung und der Prävention von Doping liegen. Die Präsidentschaft will zudem an frühere Arbeiten zum
Thema „Duale Karriere“ anknüpfen.
Zusammenfassung für das StMI relevanter Themenschwerpunkte:
Weitere Informationen:
Programm der luxemburgischen Ratspräsidentschaft:
http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf
AS Y L UN D M IG R AT IO N
EUROPÄISCHER RAT VERWIRFT VERPFLICHTENDE UMVERTEILUNG VON FLÜCHTLINGEN IN DER
EU
Der Europäische Rat hat am 25./26.06.2015 nach langer und emotional geführter Debatte den von der
Kommission zur Umsetzung der Migrationsagenda vorgelegten Vorschlag für eine verpflichtende
Umverteilung von Flüchtlingen in der EU durch Aktivierung der Notfall-Klausel nach Art. 78, Abs. 3 AEUV
verworfen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten, insbesondere aus Ost und Nordosteuropa, lehnten eine
Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen zur Entlastung von Italien und Griechenland ab, erklärten sich
jedoch zu freiwilligen Beiträgen bereit. Der Rat beschloss hierauf, dass die von der Kommission
vorgeschlagenen Kontingente von 40.000 Flüchtlingen im Rahmen der Umsiedlung sowie 20.000 Flüchtlingen
im Rahmen der Neuansiedlung auf freiwilliger Basis in den sich beteiligenden Mitgliedstaaten (EU 28 ohne
Großbritannien) umverteilt werden sollen. Die Innenminister erhielten den Auftrag, bis Ende Juli eine
Verteilung festzulegen. Hierzu werden die Mitgliedstaaten an die neue luxemburgische Ratspräsidentschaft
melden, welchen Zahlen sie aufzunehmen bereit sind. In den Ratsschlussfolgerungen wird betont, dass dies
nur „vorübergehend und ausnahmsweise“ geschehen solle; damit dürfte sich auch die Ankündigung der
Kommission in der Migrationsagenda, einen dauerhaften Umverteilungsprozess schaffen zu wollen,
schwerlich realisieren lassen. Statt dessen ist zunächst nur ein einmaliger Beschluss des Rates zu erwarten.
Dem Vorschlag der Kommission folgte der Rat hingegen, was einige weiteren grundsätzliche Vorstellungen
zur Fortentwicklung der Asyl- und Migrationspolitik betrifft. Der Rat betonte die Bedeutung der Bekämpfung
von Schleusern und bezeichnete die Migrationsagenda als Ausgangspunkt für die Entwicklung „eines
umfassenden und systemischen Konzepts". Als drei zentrale Prioritäten und Handlungsfelder definierte der
Rat
dabei
1.
Umsiedlung/
Neuansiedlung,
2.
Rückkehr
bzw.
Rückführung/
Rückübernahme/
Wiedereingliederung sowie 3. Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern. Durch zusätzliche
Maßnahmen sollen u.a. die Registrierungspraxis an „Hot Spots“ in Mitgliedstaaten mit EU-Außengrenzen
verbessert und Bewegungen der sekundären Migration eingedämmt werden. So ist beispielsweise geplant, in
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Mitgliedstaaten
an
der
EU-Außengrenze
mit
Hilfe
der
EU-Agenturen
„Aufnahme-
und
Erstaufnahmeeinrichtungen“ zu schaffen, in denen eine zuverlässige Registrierung gewährleistet und die
Durchführung von Asylverfahren unterstützt werden soll. Der Rat verständigte sich zudem darauf, das Prinzip
der sicheren Herkunftsstaaten durchgängig anzuwenden und die Rückführungspraxis u.a. mit Hilfe der
Grenzschutzagentur FRONTEX zu verbessern. Mit Blick auf die Zusammenarbeit mit Drittstaaten beschloss
der Rat, Instrumente z.B. der Entwicklungszusammenarbeit zu nutzen, um Anreize für Kooperation zu
schaffen. Ergänzend zum für Herbst 2015 geplanten Gipfel mit Herkunfts- und Transitstaaten im maltesischen
Valeta soll zudem auch ein hochrangiger Gipfel zu Migrationsströmen aus den Staaten des westlichen Balkan
stattfinden, um der starken Zunahme von Flüchtlingen aus dieser Region Rechnung zu tragen.
Weitere Informationen:
Schlussfolgerungen des ER:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199900_de.pdf
Erklärung von Ratspräsident Tusk zu den Schlussfolgerungen:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199970_de.pdf
RAT BESCHLIESST MILITÄREINSATZ „EUNAVFOR MED“ GEGEN SCHLEUSER IM MITTELMEER
Der Rat der Außenminister hat am 22.06.2015 dem Vorschlag der Kommission und des Europäischen
Auswärtigen Dienstes (EAD) für die erste Phase der geplanten Militärmission gegen Schleuser im Mittelmeer
zugestimmt. Die Mission „EUNAVFOR Med“ übernimmt ab sofort die Aufgabe, Schleusungsaktivitäten zu
erfassen und auszuspähen (Phase 1). Ziel ist es, zunächst mehr Erkenntnisse über das Vorgehen der
Schlepperbanden insbesondere vor der libyschen Küste zu gewinnen. Das Einsatzkonzept von EUNAVFOR
Med sieht in einer zweiten Phase vor, systematisch für die Schleusung in Frage kommende Schiffe zu
identifizieren und zu beschlagnahmen. In einer dritten Phase ist die militärische Zerstörung von Schiffen
geplant, die zur Schleusung eingesetzt werden. Ob und wann diese beiden weiteren Phasen des
Einsatzkonzepts aktiviert werden, ist jedoch von der erfolgreichen Klärung der völkerrechtlichen
Voraussetzungen abhängig. Hierfür bedarf es einer Zustimmung des UN-Sicherheitsrats und der Zustimmung
der betroffenen Küstenstaaten. Insbesondere im Falle Libyens gilt es als zweifelhaft, ob eine solche
Zustimmung erwirkt werden kann. Es ist zudem unklar, ob Russland dem EU-Militäreinsatz im UNSicherheitsrat zustimmen wird. Der Rat betonte in seiner heutigen Beschlussfassung zur ersten Phase von
EUNAVFOR Med, dass alle Maßnahmen mit dem Völkerrecht vereinbar sein werden und die Einhaltung der
Menschenrechte gesichert wird.
Weitere Informationen:
PM des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199633_en.pdf
Hintergrundinformationen des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/en/policies/migratory-pressures/
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Statement von EU-Außenbeauftragter Mogherini zum Ratsbeschluss:
http://tvnewsroom.consilium.europa.eu/event/foreign-affairs-council-june-2015/statement-by-eu-hr-mogherinion-eunavfor-med
HAUSHALTSAUSSCHUSS DES EP BILLIGT ZUSÄTZLICHE MITTEL FÜR MIGRATIONSPOLITIK
Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments stimmte am 23.06.2015 im Rahmen der Beratung
des Nachtragshaushalts DAB 5/2015 einer Etaterhöhung um 69,6 Mio. € an Zahlungsermächtigungen sowie
um 75,8 Mio. € an Verpflichtungsermächtigungen zugunsten von Maßnahmen für die bessere Steuerung von
Migrationsströmen zu. Die Erhöhung soll insbesondere die drei EU-Agenturen EASO, FRONTEX und
EUROPOL in die Lage versetzen, erweiterte Maßnahmen zur Bewältigung des Migrationsdrucks,
insbesondere über das Mittelmeer, umzusetzen. Mit der Budgeterhöhung würden die operativen Mittel, die
den Agenturen für das zweite Halbjahr für Maßnahmen zur Verfügung stehen, verdreifacht. Der
Haushaltsausschuss verdeutlichte in einer Mitteilung, dass jedoch auch diese deutliche Erhöhung angesichts
des Ausmaßes des Migrationsdrucks nicht als ausreichend angesehen wird. Die Vorlage des
Haushaltsausschusses muss noch vom Plenum des Parlaments und vom Rat gebilligt werden. Der Rat hat
bereits grundsätzlich sein Einverständnis erklärt, das Parlament wird in der Plenarsitzung von 06.-09.07.2015
über die Budgeterhöhung abstimmen.
Weitere Informationen:
PM des Parlaments:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150622IPR69261/html/Extra%E2%82%AC69.6-million-for-migration-measures-approved-in-Budgets-Committee
IN NE R E S IC H ER H EIT
EUGH:
BEI
ZUGEHÖRIGKEIT
ZU
TERRORISTISCHER
VEREINIGUNG
EINZELFALLPRÜFUNG
ERFORDERLICH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 24.06.2015 in der Rechtssache C-373/13 (H.T. gegen Land
Baden-Württemberg), entschieden, dass gemäß der Richtlinie 2004/EG/83 über Mindestnormen für die
Anerkennung und den Status von Flüchtlingen der Aufenthaltstitel eines anerkannten Flüchtlings wegen der
Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung widerrufen werden kann. Dies erfordert jedoch eine auf den
Einzelfall bezogene Prüfung der spezifischen tatsächlichen Umstände, die sich sowohl auf die Handlungen
der betroffenen Vereinigung, als auch auf die des betroffenen Flüchtlings beziehen muss. Im Falle einer
rechtmäßig verfügten, aber noch nicht erfolgten Ausweisung, darf der vormals Asylberechtigte zudem nicht
von den Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschlossen werden, sofern nicht eine in der
Richtlinie selbst ausdrücklich vorgesehene Ausnahme anwendbar ist. Das Gericht folgte damit den
Schlussanträgen von Generalanwältin Eleanor Sharpston.
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Weitere Informationen:
Urteil des EuGH:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=165215&pageIndex=0&doclang=DE&mode=l
st&dir=&occ=first&part=1&cid=173294
CY B ER S IC H ER H EIT
GESETZGEBER VERSTÄNDIGEN SICH AUF LEITPRINZIPIEN FÜR NIS-RICHTLINIE
Die ausgehende lettische Präsidentschaft verständigte sich am 29.06.2015 im Trilog mit Unterhändlern
von EP und Kommission auf Leitprinzipien für die Ausgestaltung der zwischen den gesetzgebenden
Institutionen umstrittenen Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen
Netzwerk- und Informationssicherheit in der EU (NIS-Richtlinie). Demnach sollen die Mitgliedstaaten festlegen
können, welche Unternehmen sich als Erbringer „elementarer Dienstleistungen“ (z.B. in den Bereichen
Energie und Verkehr) dem in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen, darunter von den Unternehmen
abgelehnte Berichtspflichten, zu unterwerfen haben. Um allzu große Unterschiede in der Definition – und
damit des Anwendungsbereichs der Richtlinie – zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden, sollen in der
Richtlinie klare Kriterien für die Klassifizierung definiert werden. Anbieter „digitaler Dienstleistungen“ sollen
hingegen – anders als bislang vom Rat gefordert – anderen Regelungen unterliegen also solche „elementarer
Dienstleistungen“. Wie genau, soll in weiteren Verhandlungen auf Arbeitsebene geklärt werden. Die Kontrolle
der Einhaltung der Richtlinie soll mit einer hybriden Organisationsstruktur gewährleistet werden: die
Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, nationale Cybersicherheitsstrategien zu verabschieden und eine
zuständige Behörde zu benennen. Deren Arbeit soll auf europäischer Ebene u.a. mit Hilfe eines Netzwerks
nationaler Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) koordiniert werden.
Weitere Informationen:
PM des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/06/29-network-information-security/
Gesetzgebungsvorschlag der Kommission:
http://eeas.europa.eu/policies/eu-cyber-security/cybsec_directive_de.pdf
FE U ERW E HR E N, R ET T UNG S DI E N ST , K AT AST RO PH E N SC HUT Z
HAUSHALTSAUSSCHUSS DES EP BILLIGT HILFEN FÜR FLUTOPFER IN ITALIEN, RUMÄNIEN,
BULGARIEN
Der Haushaltsausschuss des EP hat am 23.06.2015 der Vergabe von 66,5 Mio. € zur Beseitigung von
Flutschäden aus dem Jahr 2014 in Italien, Rumänien und Bulgarien seine Zustimmung erteilt. Die Mittel aus
dem Europäischen Solidaritätsfonds sollen zur Behebung der Schäden an Infrastruktur, privaten Wohnungen,
Geschäften, Landwirtschaft, Umwelt und historischen Stätten verwendet werden. Rumänien soll für die
Schäden die durch die Hochwasser im April-Mai und Juli-August 2014 entstanden sind, jeweils rund
12
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
4,2 Mio. € erhalten; Bulgarien für die Flutschäden aus dem Zeitraum Juli-August 2014 knapp 2 Mio. € und
Italien für die Schäden aus dem Zeitraum Oktober-November 2014 ca. 56 Mio. €. Die Entscheidung muss
noch vom Plenum des EP bestätigt werden. Der Rat hat bereits zugestimmt.
Weitere Informationen:
PM des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150622IPR69250/html/Budgets-MEPs-vote%E2%82%AC66.5-million-for-flood-repairs-in-Italy-Romania-and-Bulgaria
V ER K EH R SI NF R AST R UKT U R
KOMMISSION GIBT PROJEKTAUSWAHL FÜR TEN-V-FÖRDERUNG BEKANNT
Die Kommission hat am 30.06.2015 bekannt gegeben, welche Anträge auf Förderung im Rahmen des
Programms „Europa verbinden“ (Connecting Europe Facility, CEF) bewilligt werden sollen. Aus insgesamt
mehr als 700 Anträgen hat die Kommission 276 Verkehrsprojekte ausgewählt, die im Zeitraum 2015 bis 2020
rund 13,1 Mrd. € an Fördermitteln erhalten sollen. Die Auswahl der Kommission muss am 10.07.2015 vom
zuständigen CEF-Ausschuss bestätigt werden; sollte dies wie erwartet geschehen, wird die größte
Einzeltranche der bis 2020 für den Ausbau der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) insgesamt zur
Verfügung stehenden 24 Mrd. € verplant sein. Der Entscheidung kommt daher große Bedeutung für den
weiteren
Ausbau
der
Verkehrsinfrastruktur
und
auch
die Wettbewerbsfähigkeit
der
betreffenden
Mitgliedstaaten zu. Unter den von der Kommission ausgewählten Projektanträgen sind zahlreiche aus
Deutschland, darunter grenzüberschreitende Schienenverbindungen wie das Projekt „Stuttgart 21“,
Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms im Schienengüterverkehr und Projekte für eine effizientere
und umweltfreundlichere Logistik. Aus Bayern wurde der Ausbau der Schienenverbindung von Freilassing zur
deutsch-österreichischen Grenze berücksichtigt. Von Relevanz für Bayern sind zudem ausgewählte Projekte
in Österreich und Italien zur Verbesserung des alpenquerenden Verkehrs, darunter der Brenner-Basis-Tunnel.
Weitere Informationen:
PM der EU-Netzwerkeagentur INEA:
https://ec.europa.eu/inea/en/news-events/newsroom/record-%E2%82%AC131-billion-investment-transportinfrastructure-boost-jobs-and-growth
Liste der von Kommission ausgewählten Projekte des jährlichen Programms:
http://ec.europa.eu/transport/themes/infrastructure/news/doc/2015-06-29-cef/selection-decision-awp-2014.pdf
Liste der von Kommission ausgewählten Projekte des mehrjährigen Programms:
http://ec.europa.eu/transport/themes/infrastructure/news/doc/2015-06-29-cef/selection-decision-map-2014.pdf
13
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
EP UND ER BILLIGEN FINANZIERUNG DER EU-INVESTITIONSOFFENSIVE (EFSI-VERORDNUNG)
Am 24.06.2015 hat das Europäische Parlament (EP) die Vorschriften für den Investitionsfonds (EFSI) mit 464
Stimmen bei 131 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen gebilligt. Der Europäische Rat (ER) stimmte der EFSIVerordnung am 25./26.06.2015 in seinen Schlussfolgerungen endgültig zu. Der Rat hatte zuvor insgesamt
21 Mrd. € an Garantien zur Finanzierung tragfähiger Projekte in Aussicht gestellt, die Investitionen i.H.v.
315 Mrd. € in Europa anstoßen sollen („Juncker-Plan“). Das EP konnte in den Verhandlungen mit dem Rat
allerdings erreichen, dass rund 1 Mrd. € weniger aus den Programmen zur Förderung der Forschung und zur
Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in den EFSI umgeschichtet werden. Statt dessen wird der Anteil aus
ungenutzten Margen des EU-Haushalts zur Finanzierung des Garantiefonds um eine auf 3 Mrd. € erhöht,
während entsprechende Umschichtungen der Verkehrskomponente der „Connecting Europe Facility" um
500 Mio. € auf 2,8 Mrd. € und aus dem Forschungsprogramm „Horizont 2020“ um ebenfalls 500 Mio. € auf
2,2 Mrd. € gesenkt wurden. Nach Aussage des Berichterstatters für den Haushaltsausschuss des EP, José
Manuel Fernandes (EVP, PT), sieht der Garantiefonds 240 Mrd. € für Investitionen und 75 Mrd. € für die
KMU-Förderung vor. Der Investitionsfonds tritt nun in Kraft und Projekte können durch die Europäische
Investitionsbank (EIB) zeitnah gefördert werden. Die erste Investitionsperiode soll drei Jahre betragen und
anschließend evaluiert werden. Auszahlungen aus dieser Periode sind allerdings bis 2023 möglich.
Weitere Informationen:
PM des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150622IPR69218/pdf
Entschließung des EP vom 24.06.2015:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bTA%2bP8-TA-20150238%2b0%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fDE&language=DE
Verordnungsvorschlag der Kommission:
http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/proposal_regulation_efsi_en.pdf
Hintergrundinformationen der Kommission:
http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/index_en.htm#whatsnew
Hintergrundinformationen der Europäischen Investitionsbank:
http://www.eib.org/about/invest-eu/index.htm
PM der EIB vom 22.04.2015:
http://www.eib.org/infocentre/press/releases/all/2015/2015-086-eib-group-proposes-first-operations-for-efsiguarantee-and-rolls-out-the-investment-plan-for-europe.htm
PM der EIB vom 12.06.2015:
http://www.eib.org/infocentre/press/releases/all/2015/2015-131-finland-first-loan-under-investment-plan-foreurope-eib-supports-construction-of-large-scale-bio-product-mill.htm
14
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
SC HI E N EN V E RK E HR
INSTITUTIONEN VERSTÄNDIGEN SICH ZUR TECHNISCHEN SÄULE DES 4. EISENBAHNPAKETS
Vertreter von Rat, Kommission und EP haben am 17.06.2015 im Trilog eine informelle Verständigung zur
technischen Säule des 4. Eisenbahnpakets erzielt. Damit ist der Weg für die Annahme der
Kommissionsvorschläge einer Verordnung über die Europäische Eisenbahnagentur (ERA-VO), einer
Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EU (Interop-RL) sowie einer Richtlinie zur
Eisenbahnsicherheit (RSD) geebnet. Rat und EP müssen der Trilogeinigung noch formal im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens zustimmen, bevor die Rechtsakte zur technischen Harmonisierung in Kraft treten
können. Die Zustimmung des EP ist dabei an eine Verabschiedung auch der „politischen Säule“ des 4.
Eisenbahnpakets
zur
Liberalisierung
des
Schienenverkehrsmarkts
gebunden.
Die
luxemburgische
Präsidentschaft hat daher dem EP als Teil des erzielten Kompromisses in einer Protokollerklärung zugesagt,
dass sie die Kompromisstexte des Rates erst nach vorheriger Abstimmung mit dem EP diesem zur Annahme
zuleiten wird. Der AStV hat dem Trilog-Ergebnis und dem weiteren Vorgehen am 30.06.2015 zugestimmt.
Weitere Informationen:
Hintergrundinformationen des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/en/policies/4th-railway-package/technical-proposals
Memo der Kommission zum Vierten Eisenbahnpaket:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-45_de.htm
Verordnung (EG) Nr. 881/2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:220:0003:0015:DE:PDF
Beitrag der „Railway Gazette“:
http://www.railwaygazette.com/news/policy/single-view/view/technical-pillar-of-the-fourth-railway-packageagreed.html
B AU E N U ND W O H N E N
KOMMISSION FORDERT EINHALTUNG VON EU-RECHT BEI BAUVERSICHERUNGEN
Die Kommission hat am 18.06.2015 Frankreich im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens
aufgefordert, eine Bestimmung seines Versicherungsrechts zu ändern, der zufolge Bauunternehmer eine
Versicherung gegen Gebäudeschäden bei einem Unternehmen abschließen müssen, das in Frankreich
ansässig
ist.
Die
Regelung
stellt
nach
Auffassung
der
Kommission
eine
Beschränkung
der
Niederlassungsfreiheit nach Artikel 49 und 56 AEUV dar, da sie Versicherungsanbieter aus anderen
15
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Mitgliedstaaten diskriminiere. Die französische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die mit Gründen
versehene Stellungnahme der Kommission hin mitzuteilen, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Behebung
der Einschränkungen bei der Erbringung von Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt das Land
ergriffen wird. Anderenfalls droht eine Klage der Kommission vor dem EuGH.
Weitere Informationen:
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5162_de.htm
Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32006L0123
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ
LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH
DES STMJ
Am 01.07.2015 hat Luxemburg nunmehr zum 12. Mal den Ratsvorsitz der EU übernommen und schließt
damit die Triopräsidentschaft bestehend aus Italien, Lettland und Luxemburg (EB 01/15 und 13/14) ab.
Das Programm enthält keine Überraschungen und ist aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten
Jahre zwar hiervon auch geprägt, will aber den Bürger an sich in den Mittelpunkt seines Programms stellen.
Das heißt neben Wachstum und Beschäftigung, Binnenmarktbelebung und europäische Wettbewerbsfähigkeit
will man sich auch um die soziale Dimensionen kümmern (siehe im Einzelnen auch die Beiträge der anderen
Geschäftsbereiche in diesem EB).
Die Hauptpunkte für den Geschäftsbereich des StMJ finden sich unter den Überschriften „Die Migration
besser bewältigen – Freiheiten, Recht und Sicherheit miteinander verbinden“ und „Die Dynamik des
Binnenmarktes wiederbeleben durch Digitalisierung“ wieder. Zudem finden sich unter der Überschrift „Die
Europäische Wettbewerbsfähigkeit an einem globalen und transparenten Rahmen ausrichten“ noch die
Themenbereiche Unterzeichnung des Handelsabkommens mit Kanada (CETA) und die Fortführung der
Diskussionen zu den Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen mit den USA
(TTIP)
und
in
diesem
Zusammenhang
auch
die
Debatte
rund
um
den
Investor-Staat-
Streitbeilegungsmechanismus (ISDS), bei der es sich für eine größtmögliche Transparenz einsetzen will.
Link zum Programm in deutscher Sprache:
http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Vorläufiger Sitzungskalender:
http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/LU_Presidency_calendar_EN.pdf
KOMMISSION LEITET VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN DEUTSCHLAND WEGEN
VERSTOSS GEGEN DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE EIN
Die Kommission hat am 18.06.2015 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Österreich, Zypern,
Malta, Polen und Spanien eingeleitet, da deren nationale Vorschriften aus Sicht der Kommission gegen die
Vorgaben
der
Richtlinie
2006/123/EG
über
Dienstleistungen
im
Binnenmarkt
(genannt
„Dienstleistungsrichtlinie“) verstoßen würden. Die nationalen Bestimmungen enthielten „unverhältnismäßige
und nicht gerechtfertigte Hindernisse“ im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Deutschland wird
hierbei aufgefordert, die verbindlichen Mindestpreisvorgaben für Architekten, Ingenieure und Steuerberater
aufzuheben.
Das
Aufforderungsschreiben
der
Kommission
stellt
den
ersten
Schritt
im
Rahmen
eines
Vertragsverletzungsverfahrens dar. Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe der
Kommission zu reagieren.
Pressemeldung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5199_de.htm
Text der Dienstleistungsrichtlinie:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32006L0123&from=DE
INTA-AUSSCHUSS WEIST EP-RESOLUTION ZU TTIP ZURÜCK ANS PLENUM ZUR ABSTIMMUNG
In seiner außerordentlichen Sitzung am 29.06.2015 befasste sich der Ausschuss für internationalen Handel
(INTA) mit der Frage, wie mit den über 100 Änderungsanträgen sowie den Anträgen auf getrennte und
gesonderte Abstimmung aus dem EP-Plenum zur TTIP-Resolution des EP umzugehen sei. Dies war nach der
EP-Geschäftsordnung notwendig geworden, nachdem EP-Präsident Martin Schulz die für die Plenumssitzung
am 10.06.2015 zahlreich eingereichten Änderungsanträge an den INTA zur Beratung verwiesen hatte
(EB 12/15). Nachdem sich die Fraktionen geeinigt hatten, die Änderungsanträge nicht einzeln zur
Abstimmung zu stellen, fand sich eine erforderliche Mehrheit von 10 % (fünf Abgeordnete im INTA), um die
Anträge als Block wieder zurück ins Plenum zu verweisen. Zwar wurden in der Zwischenzeit einige
Änderungsanträge wieder zurückgezogen, die umstrittenen Anträge zu Investor-Staat-Schiedsvereinbarungen
(ISDS) aber nicht, so dass das Plenum hierzu Stellung beziehen muss. Wann das Plenum die Anträge
behandeln wird, ist noch nicht klar (siehe auch Beitrag des StMWi in diesem EB).
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Pressemitteilung des EP (in englischer Sprache):
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150629IPR71815/html/TTIP-MEPs-pave-wayfor-plenary-vote-by-retabling-June-amendments
STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT
WESENTLICHE ERGEBNISSE DER SITZUNG DER EUROGRUPPE AM 18.06.2015
Am 18.06.2015 traf sich im Vorfeld des ECOFIN-Rates am 19.06.2015 die Eurogruppe zu einer regulären
Sitzung in Luxemburg. Neben dem Sachstand in den Verhandlungen mit Griechenland wurden Zypern,
Portugal, die Artikel IV-Konsultation des IWF, die Politik im Niedrigzinsumfeld und das Europäische Semester
behandelt. Eurogruppenchef Dijsselbloem kritisierte mit deutlichen Worten die zu geringen Fortschritte in den
Verhandlungen zwischen Griechenland und den Institutionen. Eine Einigung sei nicht in Sicht. Notwendig sei
nun ein starkes Signal Griechenlands mit neuen, zusätzlichen Vorschlägen in den nächsten Tagen. Die
Eurogruppe begrüßte in einer Erklärung, dass das zyprische Anpassungsprogramm mit dem erfolgreichen
Abschluss der 6. Überprüfung wieder auf Kurs sei. Die Euro-Finanzminister billigten daher im Grundsatz die
Aktualisierungen am Memorandum of Understanding. Dies macht den Weg frei für die Auszahlung der
nächsten
ESM-Hilfstranche
in
Höhe
von
100 Mio. €,
die
nach
Abschluss
der
nationalen
Mitbestimmungsverfahren und der formalen Zustimmung des ESM-Gouverneursrats voraussichtlich Mitte Juli
erfolgen kann. Zu Portugal wurde die Eurogruppe über das Ergebnis der 2. Nachprogrammüberprüfung
informiert. Demnach werde in diesem Jahr eine verstärkte wirtschaftliche Erholung erwartet, die von einem
wachstumsfreundlichen Umfeld und anhaltendem Vertrauensgewinn getragen wird. Die Eurogruppe ist
zuversichtlich, dass Portugal den Anpassungsweg, etwa mit Reformen in der öffentlichen Verwaltung und auf
dem Arbeitsmarkt, erfolgreich weitergehen werde. Die geschäftsführende Direktorin des Internationalen
Währungsfonds, Christine Lagarde, stellte die Ergebnisse der Artikel IV-Konsultationen mit der Eurozone vor.
Zur Steigerung der mittelfristigen Wachstumspotentiale empfahl der IWF weitere Strukturreformen, eine
angemessene Finanzpolitik sowie die Sicherstellung eines stabilen Finanzsektors. Im Rahmen der
Diskussionsreihe um eine bessere Koordinierung der Strukturreformen in den Euroländern zur Stärkung von
Wachstum
und
Beschäftigung
fand
in
der
Eurogruppe
eine
Aussprache
zu
den
besonderen
Herausforderungen für die Fiskalpolitik im Niedrigzinsumfeld statt. So sollten die Euroländer die
Haushaltsspielräume durch die niedrigen Renditen auf Staatsanleihen zum Schuldenabbau, für Investitionen
und Wirtschaftsreformen nutzen. Außerdem diskutierten und billigten die Minister den von der Kommission
am 13.05.2015 im Rahmen des Europäischen Semesters vorgelegten Entwurf für Empfehlungen für die
Eurozone.
Stellungnahme der Eurogruppe zu Zypern:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199393_en.pdf
18
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Presseerklärung von Eurogruppenchef Dijsselbloem:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/06/18-press-remarks-Eurogroup-president/
Weitergehende Informationen:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2015/06/18/
WESENTLICHE ERGEBNISSE DES ECOFIN-RATES AM 19.06.2015
Am 19.06.2015 tagte der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) in Luxemburg. Wesentliche Themen
waren die Bankenstrukturreform, der Europäische Fonds für Strategische Investitionen (EFSI), einige
Steuerthemen, die Kapitalmarktunion, das Europäische Semester und die Umsetzung des Stabilitäts- und
Wachstumspakts.
Der Rat hat sich auf eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag über strukturelle Maßnahmen
zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union (sogenannte Bankenstrukturreform)
geeinigt. Dieser sieht im Wesentlichen hohe Schwellenwerte, einen negativen Anwendungsbereich aus
Proportionalitätsgründen, eine Integration des britischen Ring-Fencing-Ansatzes (Vickers Rule) und eine
Einteilung der Banken in zwei Kapitalklassen mit unterschiedlichen aufsichtlichen Anforderungen vor. Die
zuständige Behörde soll die Befugnis erhalten, nach einer umfassenden Bewertung geeignete Maßnahmen
auferlegen zu können, etwa die Abtrennung der Handelstätigkeit oder die Anordnung höherer
Eigenkapitalanforderungen. Da das EP sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnte,
können die Trilogverhandlungen noch nicht beginnen. Zuletzt ist der Berichtsentwurf des Berichterstatters
Gunnar Hökmark (EVP/SWE) am 26.05.2015 knapp im ECON-Ausschuss gescheitert.
Die EU-Finanzminister wurden über die nächsten Schritte bei der Schaffung des EFSI informiert. Sie
begrüßten, dass die Europäische Investitionsbank bereits erste zukünftige EFSI-Projekte vorfinanziert hat.
Außerdem behandelten die Finanzminister aktuelle steuerpolitische Themen. So fand zu dem Vorschlag der
Kommission für einen automatischen Informationsaustausch bei Tax Rulings vom März eine erste
Orientierungsdebatte statt. Die von der lettischen Ratspräsidentschaft angestrebte politische Einigung zur
Änderung
der
Zinsen-
Unternehmensbesteuerung
und
hat
Lizenzgebühren-Richtlinie
der
Rat
den
Bericht
wurde
der
nicht
erzielt.
Arbeitsgruppe
Zum
Verhaltenskodex
angenommen
und
in
Schlussfolgerungen die Fortschritte der Gruppe bei der Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs
während der lettischen Ratspräsidentschaft begrüßt.
Der ECOFIN-Rat billigte die Entwürfe der Kommission für die länderspezifische Empfehlungen betreffend die
Wirtschafts- und Haushaltspolitik sowie eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik in der
Eurozone. Zwischenzeitlich hat auch der Europäische Rat am 25./26.06.2015 die Empfehlungen bestätigt. Als
nächstes wird der ECOFIN-Rat die länderspezifischen Empfehlungen am 14.07.2015 formal verabschieden
und damit das Europäische Semester 2015 abschließen. Der Rat hat zudem Ratsschlussfolgerungen zur
Kapitalmarktunion beschlossen. Darin wurde die Schaffung einer Kapitalmarktunion vom Rat begrüßt. Im
19
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Vordergrund soll dabei die Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten für KMU stehen sowie die Stärkung
der Beteiligungskapitalkultur in der EU und langfristige Investitionen.
Bei der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts hat der Rat wie von der Kommission vorgeschlagen
die Defizitverfahren gegen Malta und Polen eingestellt. Zu Großbritannien stellte der Rat fest, dass keine
wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits ergriffen worden seien. Dem Vereinigten Königreich
wurde zwei Jahre mehr Zeit eingeräumt, um das Defizit auf unter 3 % des BIP zu senken. Da die neue
finnische Regierung am 27.05.2015 ein Strategieprogramm veröffentlicht hat, mit dem das Haushaltsdefizit
2016 auf unter 3 % des BIP gesenkt werden soll, hat der Rat auf Vorschlag der Kommission von der
Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Finnland abgesehen.
Die EU-Finanzminister erörterten zudem die Umsetzung der Bankenunion, insbesondere die Sanierung und
Abwicklung von Banken. Der Rat mahnte die Umsetzung der BRRD-Richtlinie sowie die Ratifizierung der
intergouvernmentalen Vereinbarung zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) an. Die Frage der
Brückenfinanzierung des SRF wird der Rat im Herbst wieder aufgreifen. Auch nahm der ECOFIN die
Berichtigungshaushalte Nr. 3 (Übertragung der Haushaltsüberschüsse auf 2015), Nr. 4 (Solidaritätsfonds) und
Nr. 5 (Kosten der Migrationsagenda) an. Außerdem hat der ECOFIN-Rat die Sanktionen gegen die von
Russland besetzte Halbinsel Krim bis zum 23.06.2015 verlängert.
Pressemitteilung des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2015/06/st10089_en15_pdf/
Pressemitteilung des Rates zur Bankenstrukturreform:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199537_de.pdf
Entwurf der Ratsschlussfolgerungen zur Kapitalmarktunion:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9852-2015-INIT/de/pdf
Pressemitteilungen des Rates zur Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199535_en.pdf (Malta und Polen)
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199563_en.pdf (Vereinigtes Königreich)
Pressemitteilung des Rates zur Verlängerung der Krim-Sanktionen:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199531_en.pdf
Pressemitteilung des Rates zu den Berichtigungshaushalten:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199533_en.pdf
Pressemitteilung zum Europäischen Semester:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199532_en.pdf
Weitergehende Informationen:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2015/06/19/
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
WESENTLICHE
ERGEBNISSE
22./24./25./27.06.2015
SOWIE
DER
DES
INFORMELLEN
INFORMELLEN
SITZUNGEN
EUROGIPFELS
DER
AM
EUROGRUPPE
22.06.2015
UND
AM
DES
EUROPÄISCHEN RATES AM 25.06.2015; VERHANDLUNGEN MIT GRIECHENLAND ABGEBROCHEN; 2.
HILFSPROGRAMM OHNE EINIGUNG 321
Nachdem in den informellen Eurogruppensitzungen am 22./24./25.06.2015 und auf dem informellen
Eurogipfel am 22.06.2015 und auf dem Europäischen Rat am 25.06.2015 keine Einigung zwischen
Griechenland und seinen Geldgebern erzielt worden war, sollte in der außerordentlichen Sitzung der
Eurogruppe am 27.06.2015 eine finale Entscheidung fallen. Am Vorabend hatte die griechische Regierung
aber überraschend und unerwartet entschieden, die Verhandlungen abzubrechen und am 05.07.2015 ein
Referendum in Griechenland abzuhalten, wobei die Tsipras-Regierung dem griechischen Volk eine
Ablehnung empfiehlt. Das griechische Parlament billigte diese Entscheidung am 27.06.2015 mit großer
Mehrheit. Die Eurogruppe lehnte aber die von Griechenland am 27.06.2015 beantragte weitere Verlängerung
des Hilfsprogramms bis nach Durchführung des Referendums ab. Der griechische Finanzminister Varoufakis
verweigerte seine Unterstützung zu einer entsprechenden Erklärung der Eurozone und musste für den
zweiten Teil die Sitzung verlassen, in der die Konsequenzen aus der Entscheidung Griechenlands sowie die
notwendigen nächsten Schritte zur Wahrung der Integrität und Stabilität der Eurozone diskutiert wurden. Nach
der Entscheidung der EZB, die ELA-Notkreditrahmen nicht weiter zu erhöhen, hat die griechische Regierung
am 28.06.2015 die Kreditinstitute und die Athener Börse bis zum Referendum geschlossen und
Kapitalverkehrskontrollen
eingeführt.
In
einem
Schreiben
vom
28.06.2015
an
alle
Staats-
und
Regierungschefs forderte Ministerpräsident Tsipras, dass die Regierungen ihre Entscheidung bezüglich
Nichtgewährung einer weiteren Verlängerung des Hilfsprogramms überdenken. In einer sehr emotionalen und
dreisprachig (Französisch, Englisch und Deutsch) gehaltenen Rede hat Kommissionspräsident Jean-Claude
Juncker das griechische Volk am 29.06.2015 aufgerufen, dem Spar- und Reformpaket der Gläubigerseite
zuzustimmen, und der griechischen Regierung Egoismus, taktische Spielchen und Populismus vorgeworfen.
Bereits am 28.06.2015 hat die Kommission zur Information der griechischen Bürger das letzte
Verhandlungsangebot der Institutionen, das er als fair und ausgewogen bezeichnete, auch in griechischer
Sprache veröffentlicht. In drei Telefonkonferenzen am 30.06. und 01.07.2015 hat die Eurogruppe einen
erneuten Antrag auf Verlängerung des Rettungsprogramms abgelehnt und weitere Verhandlungen zum
neuen griechischen ESM-Hilfsantrag ausgeschlossen, bis das Ergebnis des Referendums vorliegt. Am
30.06.2015 lief daher das zweite griechische Rettungsprogramm ohne erfolgreichen Abschluss der fünften
Programmüberprüfung aus.
Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem vom 22.06.2015 (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199808_en.pdf
Pressestatement von Präsident Tusk vom 22.06.2015 (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199829_en.pdf
Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem vom 25.06.2015 (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199934_en.pdf
21
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Pressestatement vom Präsident Tusk vom 25.06.2015 (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199954_en.pdf
Statement der Eurogruppe zu Griechenland vom 27.06.2015 (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199986_en.pdf
Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem vom 27.06.2015 (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199988_en.pdf
Ministererklärung von 18 Euroländern vom 27.06.2015 (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199989_en.pdf
Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem vom 27.06.2015 (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199991_en.pdf
Pressemitteilung der Kommission vom 28.06.2015:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5270_de.pdf
Letztes Verhandlungsangebot der Institutionen (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/attachment/IP-15-5270/en/List%20of%20prior%20actions%20%20version%20of%2026%20June%2020%2000.pdf
Rede von Kommissionspräsident Juncker vom 29.06.2015:
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5274_de.pdf
Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem vom 01.07.2015 (in englischer Sprache):
http://tvnewsroom.consilium.europa.eu/video/president-of-the-eurogroup-dijsselbloem-statement-on-greece
Informationen zum Referendum in Griechenland (in englischer Sprache):
http://www.referendum2015gov.gr/en/infographics/
NICHTZAHLUNG EINER IWF-RATE DURCH GRIECHENLAND: EFSF STELLT KREDITEREIGNIS FEST
Am 01.07.2015 hat die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) von der Nichtzahlung einer fälligen
IWF-Rate durch Griechenland Kenntnis genommen. Der IWF hat einen Zahlungsrückstand festgestellt. Über
einen griechischen Antrag auf Zahlungsaufschub will der IWF in den nächsten Wochen entscheiden. Aus
Sicht des EFSF hat die Nichtzahlung den Zahlungsverzug für bestimmte EFSF-Kredite zur Folge. Daher
musste EFSF-Chef Klaus Regling den Vorsitzenden der Euro-Arbeitsgruppe und das EFSF-Direktorium über
diese Entwicklung informieren. Der EFSF verweist in seiner Pressemitteilung auf drei Optionen: Kündigung
der Kredite und Forderung nach sofortiger Rückzahlung, Verzicht auf Ansprüche oder Rechte vorbehalten.
Der EFSF will seine nächsten Schritte eng mit der Euro-Arbeitsgruppe, der Kommission und dem IWF
abstimmen. Vizepräsident Dombrovskis hat dem EFSF am 01.07.2015 empfohlen, keine sofortige
Rückzahlung der Kredite zu fordern, sondern erst das Ergebnis der Verhandlungen über ein eventuelles
neues Hilfsprogramm abzuwarten.
Pressemitteilung des EFSF (in englischer Sprache):
http://www.esm.europa.eu/press/releases/efsf-takes-note-of-greeces-non-payment-to-imf.htm
22
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Pressemitteilung des IWF (in englischer Sprache):
http://www.imf.org/external/np/sec/pr/2015/pr15310.htm
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT FÜNF-PRÄSIDENTENBERICHT ZUR STÄRKUNG UND VERTIEFUNG
DER WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION
Am 22.06.2015 hat die Kommission den Fünf-Präsidentenbericht „Die Wirtschafts- und Währungsunion
vollenden“ veröffentlicht. Der Bericht wurde von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vorgelegt und in
enger
Zusammenarbeit
mit
dem
Präsidenten
des
Europäischen
Rates
Donald
Tusk,
Eurogruppenvorsitzenden Jeroen Dijsselbloem, EZB-Präsident Mario Draghi und Parlamentspräsident Martin
Schulz erstellt und baut auf dem sogenannten „Bericht der vier Präsidenten" vom Februar 2012 auf. Im
Vorwort wird betont, dass er das Ergebnis persönlicher Diskussionen der fünf Präsidenten wiedergibt. Der
Fünf-Präsidentenbericht enthält den Plan, wie die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis spätestens
2025 vollendet werden kann, und betrifft die Bereiche Wirtschaftsunion und Wettbewerbsfähigkeit,
Finanzunion (inkl. Bankenunion), Fiskalunion sowie Fortschritte hin zu einer politischen Union (demokratische
Legitimation, Rechenschaftspflicht). Dabei sind zwei Umsetzungsstufen vorgesehen. In einem ersten Schritt
soll ab 01.07.2015 bis 30.06.2017 die WWU „durch Handeln“ vertieft werden, d.h. die bestehenden
Instrumente und die bestehenden Verträge sollen genutzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und die
strukturelle Konvergenz zu fördern, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik auf EU- und nationaler Ebene
sicherzustellen
sowie
die
Finanzunion
zu
vollenden,
etwa
durch
ein
europäisches
Einlagensicherungssystem, und demokratische Rechenschaftspflicht zu stärken. Die zweite Stufe „Vollendung
der WWU“ sieht weiterreichende Maßnahmen vor, um den Konvergenzprozess verbindlicher auszugestalten,
zu „formalisieren“. Vorgeschlagen werden u.a. die Schaffung eines Mechanismus zur Abfederung von
schweren makroökonomischen Schocks und die Einrichtung eines „Schatzamtes" für die Eurozone. Ein für
Frühjahr 2017 angekündigtes Weißbuch soll den Übergang von Stufe 1 auf Stufe 2 vorbereiten und Wege und
konkrete Maßnahmen aufzeigen, wie die Stufe 2 vollendet werden kann. Zuvor soll eine Expertengruppe die
rechtlichen, ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen diskutieren und analysieren. Am Ende
dieses Prozesses steht bis spätestens 2025 die Vision einer stabilen und wohlhabenden WWU. Der
Europäische Rat hat am 25./26.06.2015 in den Schlussfolgerungen den Bericht zur Kenntnis genommen und
an den Rat zur Prüfung weitergeleitet. Am 01.07.2015 hat die Kommission den Bericht diskutiert und erste
konkrete Vorhaben angekündigt: für Herbst die Überprüfung der Sixpack- und Twopack-Gesetzgebung zur
wirtschaftspolitischen Steuerung der Eurozone und für Oktober ein Vorschlag für eine effizientere
Außenvertretung des Euroraums bei internationalen Einrichtungen im Finanzbereich. Zudem will sie die
Verhandlungen über eine Brückenfinanzierung des Einheitlichen Abwicklungsfonds vorantreiben und
die Beratungen für ein Europäisches Einlagensicherungssystem beginnen.
Pressemitteilung der Kommission vom 22.06.2015:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5240_de.pdf
23
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Fünf-Präsidentenbericht:
http://ec.europa.eu/priorities/economic-monetary-union/docs/5-presidents-report_de.pdf
Pressemitteilung der Kommission vom 01.07.2015:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5294_de.pdf
LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH
DES STMFLH
Am 01.07.2015 hat das Großherzogtum Luxemburg turnusgemäß die Ratspräsidentschaft übernommen und
hat dazu gestern sein Arbeitsprogramm veröffentlicht. Ein Schwerpunkt soll die Bekämpfung von
Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sein. Weitere Themen aus dem Bereich des StMFLH sind die
Verhandlungen zum Haushalt 2016, Wachstum und Beschäftigung, Digitalisierung und die Weiterentwicklung
der Wirtschafts- und Währungsunion. Die luxemburgische Ratspräsidentschaft hat sich insbesondere im
Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ehrgeizige Ziele gesetzt. So möchte Luxemburg die
Ratsverhandlungen über den Vorschlag zum automatischen Informationsaustausch von Tax Rulings bis Ende
des
Jahres
abschließen.
Die
Arbeiten
an
der
Gemeinsamen
konsolidierten
Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB) hätten ebenfalls hohe Priorität. Der neue Ratsvorsitz
strebt zudem eine Debatte über die Stärkung des Mandats zum Verhaltenskodex im Bereich
Unternehmensbesteuerung an. Im Bereich der Mehrwertsteuer möchte der Ratsvorsitz, falls nötig, die
Verhandlungen über die standardisierte Mehrwertsteuererklärung und die Behandlung von Gutscheinen
weiterführen. In das zweite Halbjahr 2015 fallen auch die jährlichen Haushaltsverhandlungen für das
Folgejahr. Luxemburg strebt eine Einigung über den Haushalt 2016 bis Ende 2015 an, wobei eine besondere
Aufmerksamkeit auf den Zahlungsermächtigungen und der Entwicklung des Zahlungsplans zum Abbau der
Außenstände liegen soll. Ein wesentliches Tätigkeitsfeld der luxemburgischen Ratspräsidentschaft wird
zudem Junckers Investitionsinitiative sein. Vor allem die Stärkung der Berechenbarkeit der regulatorischen
Rahmenbedingungen und der Abbau von Investitionshemmnissen stehen dabei im Vordergrund. Auch die
Errichtung der Kapitalmarktunion wird erwähnt, insbesondere die Arbeit an den zwei für die zweite
Jahreshälfte angekündigten Legislativvorschlägen zum Verbriefungsmarkt und zur Überarbeitung der
Prospektrichtlinie. Zudem plant Luxemburg, die Verhandlungen zur Bankenstrukturreformen und zum
ebenfalls erwarteten Vorschlag zur Sanierung und Abwicklung von Nichtbanken voranzutreiben.
Arbeitsprogramm:
http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf
24
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
EP VERABSCHIEDET INITIATIVBERICHT ZUR WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNG DER
EUROZONE
Am 24.06.2015 hat das EP-Plenum den Initiativbericht zur Überprüfung des Rahmens für die
wirtschaftspolitische Steuerung: Bestandsaufnahme und Herausforderungen angenommen. 317 Abgeordnete
stimmten dafür, 254 dagegen bei neun Enthaltungen. In der von Berichterstatterin Pervenche Berès
(S&D/FRA) erstellten Stellungnahme kritisieren die Abgeordneten, dass die Regelungen zu komplex seien, es
an Eigenverantwortung mangele und nicht einheitlich durchgesetzt werde. Außerdem begrüßt der Bericht die
Mitteilung der Kommunikation über die Nutzung der Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstumspakts,
insbesondere auch die einmalige Nichtberücksichtigung von Beiträgen zum EFSI beim Haushaltsdefizit.
Zudem sollten die länderspezifischen Empfehlungen stärker auf nationale Gegebenheiten Rücksicht nehmen
und durch eine stärkere Koordinierung Ausstrahlungseffekte vermeiden. Auch wiederholten die Abgeordneten
ihre Forderung nach einer Integrierung von ESM und Fiskalpakt ins Gemeinschaftsrecht sowie einer
Neubesetzung der Troika. Der Bericht ist der Beitrag des EP zum Fünf-Präsidentenbericht zur Vertiefung und
Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion, den die Kommission bereits am 22.06.2015 vorgelegt hat
(siehe auch Beitrag in diesem EB).
Pressemitteilung des EP (in englischer Sprache):
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150622IPR69222/pdf
Initiativbericht:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20150238+0+DOC+PDF+V0//DE
KOMMISSION NIMMT INTERREG-PROGRAMM FÜR NORDWEST-EUROPA AN
Die Kommission hat am 19.06.2015 das neue operationelle Förderprogramm der transnationalen
Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE) angenommen. Das Programm INTERREG IVB Nordwest-Europa wurde für die regionale
Zusammenarbeit
Deutschlands,
Belgiens,
Frankreichs,
Luxemburgs,
Irlands,
der
Niederlande,
Großbritanniens und der Schweiz konzipiert und umfasst für die Förderperiode 2014-2020 EU-Mittel von
insgesamt knapp 400 Mio. € bei einer Ko-Finanzierung von bis zu 60 %. Thematisch zielt das Programm ab
auf die Förderung von Projekten im Bereich regionale Innovationen, kohlenstoffarme Wirtschaft und
nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen. Der erste Aufruf für die Einreichung von Projekten erfolgte
bereits im April 2015.
Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/commission/2014-2019/cretu/announcements/north-western-european-countries-joinforces-invest-innovation-low-carbon-technologies-and-resource_en
25
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
INTERREG-Programm Nordwest-Europa (in englischer Sprache):
https://www.nweurope.eu/download.php?id=10135&type=doc
STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND
TECHNOLOGIE
LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH
DES STMWI
Zum 01.07.2015 hat Luxemburg die Präsidentschaft im Rat übernommen und führt somit bis Ende des Jahres
die
Triopräsidentschaft
Italiens,
Lettlands
und
Luxemburgs
zum
Abschluss.
In
seinem
Präsidentschaftsprogramm „Eine Union für die Bürger“ sieht Luxemburg den Bürger im Mittelpunkt des
europäischen Projekts und möchte entsprechende Grundsätze und Initiativen, wie etwa Subsidiarität und
Verhältnismäßigkeit, bessere Rechtsetzung und eine stärkere institutionelle Zusammenarbeit bei all seinen
Maßnahmen in den Vordergrund stellen. Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist ein gewisser Schwerpunkt auf den
Bereichen Finanzmarkt, Binnenmarkt und Digitalisierung, Handel sowie Energie erkennbar, wobei vieles recht
allgemein gehalten ist (s. im Einzelnen auch die Beiträge der anderen Geschäftsbereiche in diesem EB).
Insgesamt dürfte die derzeitige Griechenland-Krise allerdings noch zu mancher Verschiebung der
Schwerpunkte führen.
Website der luxemburgischen Ratspräsidentschaft:
http://www.eu2015lu.eu/de/index.html
Programm der luxemburgischen Ratspräsidentschaft:
http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf
W IRT S CH AFT M IT BI NN E NM AR KT U ND I N DU ST RI E
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT FÜNF-PRÄSIDENTENBERICHT ZUR STÄRKUNG UND VERTIEFUNG
DER WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION
Am 22.06.2015 hat die Kommission den Fünf-Präsidentenbericht „Die Wirtschafts- und Währungsunion
vollenden“ veröffentlicht. Der Bericht wurde von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vorgelegt und in
enger
Zusammenarbeit
mit
dem
Präsidenten
des
Europäischen
Rates
Donald
Tusk,
Eurogruppenvorsitzenden Jeroen Dijsselbloem, EZB-Präsident Mario Draghi und Parlamentspräsident Martin
Schulz erstellt und baut auf dem sogenannten Bericht der vier Präsidenten vom Februar 2012 auf. Im Vorwort
wird betont, dass er das Ergebnis persönlicher Diskussionen der fünf Präsidenten wiedergibt. Der FünfPräsidentenbericht enthält den Plan, wie die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis spätestens zum
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Jahr 2025 vollendet werden kann. Dieser betrifft die Bereiche Wirtschaftsunion und Wettbewerbsfähigkeit,
Finanzunion (inkl. Bankenunion), Fiskalunion sowie Fortschritte hin zu einer politischen Union (demokratische
Legitimation, Rechenschaftspflicht). Dabei sind zwei Umsetzungsstufen vorgesehen. In einem ersten Schritt
soll ab 01.07.2015 bis 30.06.2017 die WWU „durch Handeln“ vertieft werden, d.h. die bestehenden
Instrumente und die bestehenden Verträge sollen genutzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und die
strukturelle Konvergenz zu fördern, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik auf EU- und nationaler Ebene
sicherzustellen sowie die Finanzunion zu vollenden und demokratische Rechenschaftspflicht zu stärken. Die
zweite Stufe „Vollendung der WWU“ sieht weiterreichende Maßnahmen vor, um den Konvergenzprozess
verbindlicher auszugestalten, zu „formalisieren“. Ein für Frühjahr 2017 angekündigtes Weißbuch soll den
Übergang von Stufe 1 auf Stufe 2 vorbereiten und Wege und konkrete Maßnahmen aufzeigen, wie die Stufe 2
vollendet werden kann. Zuvor soll eine Expertengruppe die rechtlichen, ökonomischen und politischen
Rahmenbedingungen diskutieren und analysieren. Am Ende dieses Prozesses steht bis spätestens 2025 die
Vision einer stabilen und wohlhabenden WWU. Der Europäische Rat hat am 25./26.06.2015 in den
Schlussfolgerungen den Bericht zur Kenntnis genommen und an den Rat zur Prüfung weitergeleitet.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5240_de.pdf
Fünf-Präsidentenbericht:
http://ec.europa.eu/priorities/economic-monetary-union/docs/5-presidents-report_de.pdf
RAT UND ER EINVERSTANDEN MIT LÄNDERSPEZIFISCHEN EMPFEHLUNGEN IM RAHMEN DES
EUROPÄISCHEN SEMESTERS
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) billigte am 19.06.2015 die Entwürfe der Kommission für die
länderspezifische Empfehlungen betreffend die Wirtschafts- und Haushaltspolitik sowie eine Empfehlung zu
den Grundzügen der Wirtschaftspolitik in der Eurozone (EB 10/15). Zwischenzeitlich hat auch der
Europäische Rat (ER) am 25./26.06.2015 die Empfehlungen formal bestätigt. Als nächstes wird der ECOFINRat die länderspezifischen Empfehlungen am 14.07.2015 formal verabschieden und damit das Europäische
Semester 2015 abschließen (Beitrag des StMFLH in diesem EB).
Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199532_en.pdf
EP VERABSCHIEDET INITIATIVBERICHT ZUR WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNG DER
EUROZONE
Am 24.06.2015 hat das EP-Plenum den Bericht zur Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische
Steuerung: Bestandsaufnahme und Herausforderungen angenommen. 317 Abgeordnete stimmten dafür, 254
dagegen bei neun Enthaltungen. In der von Berichterstatterin Pervenche Berès (FRA/S&D) erstellten
Stellungnahme
kritisieren
die
Abgeordneten,
dass
die
Regelungen
zu
komplex
seien,
es
an
27
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Eigenverantwortung mangele und nicht einheitlich durchgesetzt werde. Außerdem begrüßt der Bericht die
Mitteilung der Kommunikation über die Nutzung der Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstumspakts,
insbesondere auch die einmalige Nichtberücksichtigung von Beiträgen zum EFSI beim Haushaltsdefizit.
Zudem sollten die länderspezifischen Empfehlungen stärker auf nationale Gegebenheiten Rücksicht nehmen
und durch eine stärkere Koordinierung Ausstrahlungseffekte vermeiden. Auch wiederholten die Abgeordneten
ihre Forderung nach einer Integrierung von ESM und Fiskalpakt ins Gemeinschaftsrecht sowie einer
Neubesetzung der Troika. Der Bericht ist der Beitrag des EP zum Fünf-Präsidentenbericht zur Vertiefung und
Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion, den die Kommission bereits am 22.06.2015 vorgelegt hat.
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150622IPR69222/pdf
EP UND RAT VERABSCHIEDEN VERORDNUNG ZUM EUROPÄISCHEN FONDS FÜR STRATEGISCHE
INVESTITIONEN (EFSI)
Nachdem sich die Unterhändler von Rat und EP Ende Mai auf einen Kompromiss im Rahmen der
Trilogverhandlungen über die Verordnung zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)
geeinigt hatten (EB 11/15), haben das EP-Plenum am 24.06.2015 und der Rat am 25.06.2015 ihre formale
Zustimmung hierzu gegeben. Die EFSI-Verordnungwurde am 03.07.2015 im Amtsblatt veröffentlicht.
Spätestens im Herbst 2015 soll der Fonds dann in die operationelle Phase eintreten können.
Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/06/09-investing-in-european-projects-councilconfirms-agreement-with-ep-on-new-fund/
Veröffentlichung im Amtsblatt:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOL_2015_169_R_0001&from=DE
ALLGEMEINE AUSRICHTUNG DES RATS ZUR BANKENSTRUKTURREFORM
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) hat sich am 19.06.2015 auf eine allgemeine Ausrichtung zum
Verordnungsvorschlag
über
strukturelle
Maßnahmen
zur
Erhöhung
der
Widerstandsfähigkeit
von
Kreditinstituten in der Union (sogenannte Bankenstrukturreform) geeinigt. Die Verordnung hat zum Ziel, dass
die für das Kerngeschäft riskanten Handelstätigkeiten abgetrennt oder mit genügend Eigenkapital hinterlegt
werden müssen. Nach der Position der Mitgliedstaaten soll die Verordnung grundsätzlich für global
systemrelevante Unternehmen und für Institute mit einer Bilanzsumme von mind. 30 Mrd. € sowie
Handelstätigkeiten von mind. 70 Mrd. € bzw. 10 % der Gesamtaktiva in den letzten drei Jahren gelten. Davon
ausgenommen sollen aus Proportionalitätsgründen Banken mit erstattungsfähigen Einlagen von weniger als
3 % der Bilanzsumme oder Privatkundeneinlagen von unter 35 Mrd. € sein. Darüber hinaus sollen die Institute
in zwei Kapitalklassen eingeteilt werden. Die Kapitalklasse 2 soll global systemrelevante Institute umfassen
sowie Institute, welche Handelsaktivitäten von mehr als 100 Mrd. € in den letzten drei Jahren aufweisen. Alle
28
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
anderen Unternehmen kommen in Kapitalklasse 1. Beide Kapitalklassen haben unterschiedliche aufsichtliche
Anforderungen. Da das EP sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnte, können die
Trilogverhandlungen noch nicht beginnen (siehe den Beitrag des StMFLH in diesem EB).
Pressemitteilung des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199537_de.pdf
RAT VERABSCHIEDET SCHLUSSFOLGERUNGEN ZUR KAPITALMARKTUNION
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECON) hat am 19.06.2015 Ratsschlussfolgerungen angenommen, die
die Schaffung einer Kapitalmarktunion begrüßen. Im Vordergrund sollen dabei die Erweiterung der
Finanzierungsmöglichkeiten für KMU stehen sowie die Stärkung der Beteiligungskapitalkultur in der EU und
langfristige Investitionen. Dabei soll die Kapitalmarktunion nur eine Ergänzung zur Bankenfinanzierung
darstellen (s. den Beitrag des StMFLH in diesem EB).
Angenommene Ratsschlussfolgerungen zur Kapitalmarktunion:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9852-2015-INIT/de/pdf
TRILOGEINIGUNG ZUR VERSICHERUNGSVERTRIEBSRICHTLINIE
Rat und EP haben sich im Rahmen der Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie über
Versicherungsvermittlungen (IMD) am 30.06.2015 auf einen Kompromiss geeinigt. Die Richtlinie 2002/92/EG
regelt
die
Vertriebspraktiken
für
alle
Versicherungsprodukte,
bisher
allerdings
nur
sofern
Versicherungsvermittler (Intermediäre) eingeschaltet sind. Mit der neugefassten Richtlinie soll der Vertrieb
nun unabhängig vom Vertriebskanal geregelt werden, d.h. auch bei Direktvertrieb, weshalb sie nun in
Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) umbenannt wurde. Diese soll den Versicherungsvertrieb für
Verbraucher im Hinblick auf Informationen und Provisionen transparenter machen und für mehr
Rechtssicherheit sorgen. Nun bedarf es noch der formalen Zustimmung durch EP und Rat.
Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5293_de.htm
VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN
GEGEN
DEUTSCHLAND
WEGEN
VERSTOSS
GEGEN
DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
Die Kommission hat am 18.06.2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und fünf weitere
Mitgliedstaaten (Österreich, Zypern, Malta, Polen und Spanien) eingeleitet. Insbesondere aufgrund der
verbindlichen Mindestpreisvorgaben für Architekten, Ingenieure und Steuerberater sieht die Kommission
einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Nach der offiziellen Benachrichtigung über die Einleitung
29
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
des Vertragsverletzungsverfahrens haben die Mitgliedstaaten nun zwei Monate Zeit um auf die Vorwürfe der
Kommission zu reagieren.
Nach Ansicht der Kommission sind verbindliche Mindestpreisvorgaben nicht erforderlich um eine hohe
Qualität der Dienstleistungen einheimischer oder ausländischer Anbieter sicherzustellen aber verhindern,
dass den Verbrauchern preisgünstigere Angebote zur Verfügung stehen. In der Dienstleistungsrichtlinie sind
Preisvorgaben
zwar
nicht
völlig
untersagt,
müssen
sich
aber
mit
zwingenden
Gründen
des
Allgemeininteresses rechtfertigen lassen und verhältnismäßig sein.
Pressemeldung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5199_de.htm
AUSSPRACHE
IM
EUROPÄISCHEN
PARLAMENT
(ITRE-AUSSCHUSS)
MIT
KOMMISSARIN
BIEŃKOWSKA
Am 23.06.2015 fand im EP (ITRE-Ausschuss) eine Aussprache mit der Kommissarin für Binnenmarkt,
Industrie, Unternehmertum und KMUs, Elzbieta Bieńkowska statt. Die Kommissarin betonte die Bedeutung
der Industrie in der Agenda der Kommission. Um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu sichern, müsse die
aktuelle Investitionslücke von rund 400 Mrd. € geschlossen und der Rückgang der Beschäftigung in der
Fertigungsindustrie (16 % zwischen 2000 und 2014) gestoppt werden. Die Kommissarin forderte
insbesondere Investitionen in neue Technologien und eine bessere Integration europäischer Unternehmen in
den Binnenmarkt und globale Wertschöpfungsketten. Daneben wurden die Ausbildung der Arbeitskräfte, die
Erhöhung der Energieeffizienz und der Energieversorgungssicherheit und ein vereinfachter Zugang zu
Finanzmitteln als wichtige Pfeiler einer europäischen Industriepolitik genannt.
Rede von Kommissarin Elżbieta Bieńkowska:
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5245_en.htm
ÜBERTRAGUNGSVEREINBARUNG ZWISCHEN KOMMISSION UND EIF FÜR EASI-BÜRGSCHAFTEN
AN SOZIAL- UND KLEINSTUNTERNEHMEN
Die Kommission unterzeichnete mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) am 24.06.2015 eine neue
Übertragungsvereinbarung im Rahmen des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale
Innovation (EaSI) zur Durchführung der EaSI-Bürgschaften an Kleinst- und Sozialunternehmen. Nach
Erwartung der Kommission sollen über Bürgschaften, die EaSI in Höhe von 96 Mio. € für den Zeitraum 20142020 bereitstelle, über 500 Mio. € an Darlehen an Kleinst- und Sozialunternehmen mobilisiert werden können.
Das Programm richtet sich insbesondere an Personen, die ein Kleinst- oder Sozialunternehmen gründen oder
ausbauen wollen, vor allem wenn sie Probleme beim Zugang zu Finanzmitteln haben. Der EIF werde keine
direkte finanzielle Unterstützung leisten, sondern die Durchführung erfolge über örtliche Finanzmittler wie
Mikrofinanzeinrichtungen und Banken. Das Programm knüpft an die auslaufende Progress-Mikrofinanzierung
30
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
der EU an, worüber nach Angaben des EIF dessen 50 Kooperationspartner in mehr als 20 Mitgliedstaaten der
EU Finanzierungsmittel für über 30.000 benachteiligte Kleinstunternehmer mobilisiert hatten (Beitrag des
StMAS in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5248_de.htm
Informationen zum EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI):
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1081&langId=de
RAT
VERABSCHIEDET
SCHLUSSFOLGERUNGEN
ZU
UMSETZUNGSPROBLEMEN
BEI
DER
KOHÄSIONSPOLITIK 2014-2020
Der
Rat
für
Allgemeine
Angelegenheiten
hat
am
23.06.2015
Schlussfolgerungen
zu
den
Umsetzungsproblemen bei der Kohäsionspolitik 2014-2020 angenommen. Darin bekennen sich die Minister
zunächst zur Rolle der Kohäsionspolitik als wichtigstes Instrument der EU-Investitionspolitik. Auch die jüngste
Reform, vor allem die Verknüpfung mit den Prioritäten der Europa 2020-Strategie, die thematische
Konzentration und die eingeführten Ex-ante-Konditionalitäten bewertet der Rat als Erfolg. Allerdings sieht er
auch Schwierigkeiten bei der Umsetzung in einigen Mitgliedstaaten und ruft diese zum Beispiel zur strengen
Umsetzung der Aktionspläne zu den Ex-ante-Konditionalitäten auf. Die Kommission wird vor allem ersucht,
bessere Hilfestellung in Form von Leitlinien bei der Nutzung von Finanzinstrumenten zu geben.
Pressemitteilung des Rates (ab S. 12; in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2015/06/Outcome-of-the-Council-meeting_EN_pdf/
Angenommene Schlussfolgerungen des Rates:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9622-2015-REV-1/de/pdf
EINIGUNG IM RAT (EBSCO) ZU DEN VERORDNUNGSVORSCHLÄGEN ÜBER MEDIZINPRODUKTE UND
IN-VITRO-DIAGNOSTIKA
Am 19.06.2015 hat sich der Rat für Beschäftigung Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EBSCO)
auf eine partielle allgemeine Ausrichtung zu den Verordnungsvorschlägen über Medizinprodukte und In-VitroDiagnostika geeinigt. Nach langen und komplizierten Verhandlungen (drei Jahre und sechs EURatspräsidentschaften) kann der Rat nun die Beratungen mit dem EP aufnehmen.
Pressemeldung des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/de/policies/new-rules-medical-in-vitro-diagnostic-devices/
31
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
DIG IT AL E S UN D M ED IE N
EUROPÄISCHER
RAT
UNTERSTÜTZT
STRATEGIE
ZUR
SCHAFFUNG
EINES
DIGITALEN
BINNENMARKTS
Der Europäische Rat hat am 26.06.2015 die Bedeutung der von der Kommission am 06.05.2015 vorgelegten
Strategie zur Schaffung eines europäischen Binnenmarkts unterstrichen. Es bestand Übereinstimmung, dass
der digitale Binnenmarkt große Chancen für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze bietet und als
Instrument zur Förderung des Wachstums in allen Regionen der EU genutzt werden sollte. Der Rat forderte,
dass

die Verordnung über den Telekommunikationsbinnenmarkt und die Richtlinie über Netz- und
Informationssicherheit zügig angenommen werden müssen,

das Datenschutzpaket bis zum Jahresende angenommen werden muss.
Pressemitteilung des Europäischen Rats:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-22-2015-INIT/de/pdf
INFORMELLE TRILOGVERHANDLUNGEN ZUM ENDE DER ROAMING GEBÜHREN UND ZUR
NETZNEUTRALITÄT
Am 30.06.2015 hat die lettische Präsidentschaft einen vorläufigen Kompromiss mit dem EP zum Ende der
Roaming Gebühren sowie zum Thema Netzneutralität erreicht. Danach sollen die Roaming-Gebühren für
Mobiltelefone in der EU zum 15.06.2017 abgeschafft und ein offener Internetzugang (Netzneutralität)
garantiert werden. Die Vereinbarung muss im Rat noch durch die Mitgliedstaaten bestätigt werden.
Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802200177_en.pdf
AU ß E NW I RT S C H AFT
KOMMISSARIN MALMSTRÖM GIBT AUSBLICK AUF NEUE HANDELSSTRATEGIE DER KOMMISSION
Handelskommissarin Cecilia Malmström gab am 23.06.2015 im Rahmen des European Trade Policy Day in
Brüssel einen Ausblick auf die für Herbst angekündigte Mitteilung zur neuen Handelsstrategie der
Kommission. Diese werde sich (1) der Frage widmen, wie Handelspolitik gemacht werde: Malmström möchte
sie umfassender, integrativer und transparenter, gleichzeitig ergebnisorientierter für KMU und Verbraucher
gestalten. Besondere Arten der Handelsbarrieren müsse man ebenfalls angehen, etwa für Umweltgüter,
digitalen Handel oder Wartungsdienstleistungen. Malmström forderte außerdem eine effektivere Umsetzung
bestehender Handelsabkommen und nahm hier vor allem die Mitgliedstaaten in die Pflicht. Die
Handelsstrategie werde sich (2) auch verstärkt den Bedenken und Werten des europäischen
32
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Integrationsprozesses widmen: der Achtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, dem Umweltschutz,
Entwicklungen in ärmeren Ländern und Regionen, Korruptionsbekämpfung und einem verantwortungsvollen
Umgang mit Ressourcen. Zudem wies Malmström (3) auf die Bedeutung einer modernen Handelsagenda für
die EU hin. Hier stünde der multilaterale Erfolg der Doha-Runde langfristig im Vordergrund, zu dem aktuell
verhandelte bilaterale Abkommen beitragen könnten. Zu letzteren zählt Malmström neben TTIP und Japan
auch Vietnam. Danach möchte man sich verstärkt auf den Asien-Pazifik-Raum, Afrika und Lateinamerika
(etwa die Überarbeitung des Abkommens mit Mexiko) konzentrieren.
Rede von Kommissarin Cecilia Malmström:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/june/tradoc_153543.pdf
AUSSCHUSS WEIST EP-RESOLUTION ZU TTIP ZURÜCK ZUR ABSTIMMUNG ANS PLENUM
In einer außerordentlichen Sitzung befasste sich der EP-Ausschuss für internationalen Handel (INTA) am
29.06.2015 mit der Frage, wie mit den 113 Änderungsanträgen sowie den Anträge auf getrennte und
gesonderte Abstimmung aus dem EP-Plenum zur TTIP-Resolution des EP umzugehen sei. Dies war nach der
EP-Geschäftsordnung notwendig, nachdem EP-Präsident Martin Schulz die für die Plenumssitzung am
10.06.2015 eingereichten Änderungsanträge an den INTA zur Beurteilung verwiesen hatte (EB 12/15).
Nachdem sich die Fraktionen geeinigt hatten, die Änderungsanträge nicht einzeln zur Abstimmung zu stellen,
fand sich eine erforderliche Mehrheit von 10 % (fünf Abgeordnete im INTA), um die Anträge als Block wieder
zurück ins Plenum zu verweisen. Zwar wurden in der Zwischenzeit einige Änderungsanträge wieder
zurückgezogen, die umstrittenen zu Investor-Staat-Schiedsvereinbarungen aber nicht, so dass das Plenum
hierzu Stellung beziehen muss (voraussichtlich am 08.07.2015).
Pressemitteilung des EP (in englischer Sprache):
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150629IPR71815/html/TTIP-MEPs-pave-wayfor-plenary-vote-by-retabling-June-amendments
EU UND CHINA SPRECHEN SICH FÜR VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT BEI INVESTITIONSPOLITIK
AUS
Anlässlich des 17. EU-China-Gipfels am 29.06.2015 in Brüssel standen neben den politischen Beziehungen,
globalen
Herausforderungen,
dem
Kampf
gegen
den
Klimawandel,
regionalen
und
auswärtigen
Angelegenheiten vor allem auch die gemeinsamen Wirtschaftsbeziehungen auf der Agenda. So sprachen
sich die EU und China in einer gemeinsamen Erklärung unter anderem für die weitere Stärkung ihrer
Investitionsbeziehungen aus und vereinbarten einen Austausch zu den jeweiligen Leuchtturminitiativen wie
etwa der europäischen Investitionsoffensive (EFSI) und der chinesischen Initiativen “Silk Road Economic Belt”
und “21st Century Maritime Silk Road”, bei denen man mögliche Synergien fördern wolle. Zum anderen
haben
sich
beide
Seiten
weiter
hinter
das
seit
Anfang
2014
in
Verhandlungen
befindliche
Investitionsschutzabkommen (EB 02/14) gestellt, bei dem mittlerweile sechs Verhandlungsrunden stattfanden.
33
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Langfristig
können
sich
beide
Seiten
auch
ein
Freihandelsabkommen
vorstellen,
das
Investitionsschutzabkommen möchte man aber erst einmal abschließen.
Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/internationalsummit/2015/06/29/?utm_source=DSMS&utm_medium=email&utm_campaign=29062015_EUChina_agenda+highlights_background+brief&utm_term=952.22335.850.0.22335&utm_content=all+customers
Gemeinsame Erklärung der EU und China (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/international-summit/2015/06/150629-EU-China-Joint-Statement/
T ECH NO LO G I E UN D I NNO V AT I O N
EU
STARTET
ZWEITEN
SATELLITEN
IM
RAHMEN
DES
ERDBEOBACHTUNGSPROGRAMMS
COPERNICUS
Am 23.06.2015 wurde im Rahmen des europäischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus ein zweiter
Satellit (Sentinel-2A) vom europäischen Weltraumbahnhof in Französisch-Guayana gestartet, nachdem
bereits 2014 der Satellit Sentinel-1A ins All gesandt wurde. Ziel des Programms ist insbesondere der
verbesserte Zugang zu Daten für den Umweltschutz und die Sicherheit in Europa.
Das Copernicus-Programm, das von der Kommission und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) ins
Leben gerufen wurde, dient der präzisen Erdbeobachtung auf Grundlage der Sentinel-Satelliten. Während der
erste
Sentinel-Satellit
Radaraufnahmen
bereitstellt,
verspricht
man
sich
vom
zweiten
Satelliten
hochauflösende optische Aufnahmen. Geplant ist, dass Programm bis 2021 auf sechs Satelliten
auszudehnen.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5235_de.htm
KOMMISSION
WIRD
RICHTLINIENVORSCHLAG
ZU
ERDBEOBACHTUNGSSATELLITEN-DATEN
ZURÜCKZIEHEN
Die Kommission hat am 01.07.2015 beschlossen, ihren Richtlinienvorschlag zu ErdbeobachtungssatellitenDaten (EB 12/2014) zurückzuziehen. Die Entscheidung wird damit begründet, dass es unwahrscheinlich sei,
dass die Richtlinie aufgrund von Widerstand im Rat und Parlament in einer Form verabschiedet werden kann,
die den angestrebten Zielen für den Binnenmarkt gerecht wird. Die vorgeschlagene Richtlinie zielte darauf ab,
durch
freien
Verkehr
hochauflösender
Satellitendaten
einen
funktionierenden
Markt
für
Erdbeobachtungsdaten sicherzustellen. Die Kommission wird im Rahmen des Arbeitsprogramms 2016 einen
neuen Vorschlag vorlegen.
34
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5286_de.htm
EN E RG IE
KOMMISSION
FORDERT
DEUTSCHLAND
ZUR
VOLLSTÄNDIGEN
UMSETZUNG
DER
ENERGIEEFFIZIENZRICHTLINIE AUF
Anlässlich der Umsetzungsüberprüfung in Bezug auf die Energieeffizienzrichtlinie in allen Mitgliedstaaten hat
die Kommission am 18.06.2015 Deutschland offiziell aufgefordert, für die vollständige Umsetzung der
Richtlinie zu sorgen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, der Aufforderung nachzukommen, ansonsten
kann die Kommission Klage beim EuGH einreichen und ein Zwangsgeld beantragen. Bislang haben 27
Mitgliedstaaten (alle außer Malta) ein Aufforderungsschreiben erhalten, da sie die Frist zur Umsetzung im
Juni 2014 hatten verstreichen lassen. Acht Mitgliedstaaten (Deutschland, Österreich, Portugal, Bulgarien,
Kroatien, Irland, Rumänien und Lettland), haben außerdem eine mit Gründen versehene Stellungnahme
erhalten, gegen zwei weitere wurde bereits Klage erhoben (Ungarn und Griechenland). Die Kommission
kündigte an, die Umsetzung weiter streng zu überwachen und gegen betroffene Länder vorzugehen.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5162_de.htm
KOMMISSION ERÖFFNET ZWEITE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN IM
RAHMEN DER FAZILITÄT „CONNECTING EUROPE“ (CEF) ZUR FÖRDERUNG TRANSEUROPÄISCHER
ENERGIEINFRASTRUKTURPROJEKTE
Die Kommission hat am 30.06.2015 die zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der
„Connecting Europe Facility“ (CEF) gestartet, um wichtige transeuropäische Energieinfrastrukturprojekte zu
fördern. Dabei handelt es sich um die restlichen 550 Mio. € der insgesamt 650 Mio. € für 2015. Die Frist für
die Einreichung von Vorschlägen endet am 30.09.2015, eine Entscheidung über die Auswahl der zu
finanzierenden Vorschläge wird für Ende dieses Jahres erwartet. Die erste Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen 2015 im Rahmen der CEF für den Energiebereich endete am 29.04.2015 (EB 06/15). Hier soll
bis Mitte Juli soll bekannt sein, welche Vorschläge für eine Förderung ausgewählt wurden.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5281_de.htm
Zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2015 im Rahmen der CEF für den Energiebereich (in
englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-energy/apply-funding/cef-energy-second-callproposals-2015
35
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
TRILOG-EINIGUNG ZU EMISSIONEN AUS MITTELGROSSEN FEUERUNGSANLAGEN
Am 23.06.2015 haben sich EP, Rat und Kommission auf einen Kompromiss zum Vorschlag für eine Richtlinie
zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen (MCP-RL)
geeinigt. Mit dieser Richtlinie sollen erstmalig Emissionen aus Feuerungsanlagen zwischen einem und 50
Megawatt auf EU-Ebene reguliert werden. Die Einigung beinhaltet Höchstgrenzwerte für Schwefeldioxid,
Stickoxide sowie Feinstaub bei Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen. Die Grenzwerte sollen ab
2025 gelten. Kleinere Feuerungsanlagen mit einer Leistung von einem bis fünf Watt müssen die Werte erst ab
2030 einhalten. Für einige Anlagen wie Fernwärmenetze, Anlagen, die Biomasse als Hauptbrennstoff
verfeuern, und Anlagen, die Teil kleiner isolierter Netze sind, können verlängerte Fristen für die Einhaltung
gewährt werden. Darüber hinaus sollen striktere Grenzwerte in Überschreitungsgebieten gelten und es
wurden Ausnahmeregelungen für Notfälle und Backup-Kapazitäten sowie Vorschriften für die Überwachung
der Emissionen von Kohlenmonoxid eingeführt. Der Rat muss die Einigung noch bestätigen, dann wird der
Rechtsakt dem EP zur Abstimmung in erster Lesung vorgelegt und dem Rat zur endgültigen Annahme
vorgelegt (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Link zur Pressemitteilung des EP (engl.):
http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150623IPR69713/html/Medium-combustionplants-emissions-informal-deal-with-Council
SO N ST IG E S
KOMMISSION STIMMT JOINT VENTURE VON EBOOKS.DE UND HUGENDUBEL ZU
Am 30.06.2015 hat die Kommission einem Joint Venture der eBook.de NET GmbH, Deutschland und der
Heinrich Hugendubel GmbH und Co. KG Buchhandlung, Deutschland zugestimmt. Die beiden Unternehmen
werden ihr Online-Geschäft im Bereich von eBooks, eBooks-Lesegeräten, Audio-Büchern, CDs und DVDs in
ein neues Gemeinschaftsunternehmen übertragen. Nach Ansicht der Kommission ist die Transaktion
aufgrund des geringen Marktanteils der Joint Ventures wettbewerbspolitisch unbedenklich.
Mitteilung der Kommission (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_7648
KOMMISSION STIMMT ÜBERNAHME DES TURBOMASCHINENHERSTELLERS DRESSER-RAND
DURCH SIEMENS ZU
Am 29.06.2015 hat die Kommission die Übernahme des US-amerikanischen Turbomaschinenherstellers
Dresser-Rand durch den deutschen Siemens-Konzern genehmigt. Beide Unternehmen produzieren
Turboverdichter und die Motoren, mit denen diese angetrieben werden. Nach anfänglichen Bedenken ist die
36
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Kommission nach eingehender Prüfung zu dem Schluss gelangt, dass die Fusion den Wettbewerb im
europäischen Wirtschaftsraum nicht erheblich beeinträchtigen wird.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5272_de.htm
STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH
DES STMELF
Am 01.07.2015 übernahm Luxemburg die Ratspräsidentschaft von Lettland. Zum zwölften Mal führt
Luxemburg bereits den Vorsitz im Rat der EU, das erste Mal seit dem Inkrafttreten des Vertrags von
Lissabon.
Die derzeitige Trio-Ratspräsidentschaft wurde am 1. Juli 2014 mit dem Vorsitz Italiens eingeleitet. Nach
Lettland übernimmt nun Luxemburg den Vorsitz während der zweiten Jahreshälfte 2015. Luxemburg wird
diese zum 31. Dezember 2015 abschließen. Hauptziel der derzeitigen Trio-Präsidentschaft sind die
vollständige Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise und die Ankurbelung des Wachstums in der EU.
Eine „Union für die Bürger" ist das Leitmotiv der luxemburgischen Präsidentschaft. Die aktive Einbindung und
die Berücksichtigung der Interessen der Bürger in allen Politikbereichen sind für Luxemburg zentrale
Elemente. Im Mittelpunkt stehen zielführende Verhandlungen über die interinstitutionelle Vereinbarung zur
besseren Rechtssetzung sowie die Schaffung von nachhaltigem Wachstum und Arbeitsplätzen im Rahmen
der Investitionsoffensive für Europa von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.
Die
Ernährungs-,
Landwirtschafts-
und
Forstthemen
stehen
insofern
im
Zentrum
des
Präsidentschaftsprogramms, das die zukünftigen Entwicklungen auf dem Grundprinzip der Nachhaltigkeit
aufbauen müssen.
Link zum Programm der luxemburgischen Ratspräsidentschaft
http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-et-priorites/index.html
WESENTLICHE ERGEBNISSE DER SITZUNG DES AGRI AM 16. UND 17.06.2015
Am 16. und 17.06.2015.2015 fand die Sitzung des AGRI des EP in Brüssel statt. Inhaltlich wurden die
folgenden wesentlichen Punkte behandelt:
37
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015

Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Arzneifuttermitteln sowie Aufhebung der
Richtlinie 90/167/EWG des Rates

Vorstellung des Berichts über die Ergebnisse der interinstitutionellen Verhandlungen zur
Tiergesundheit

Prüfung der Änderungsanträge der Kommissionverordnung zu Tierarzneimitteln

Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens-und Futtermittel in
ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen

Annahme des Entwurfs eines Berichts zum Thema Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen
und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden

Termin der nächsten Sitzung 15./16.07.2015 in Brüssel
Link zur Seite des AGRI:
http://www.europarl.europa.eu/committees/de/agri/home.html
EUGH-URTEIL: WASSERRAHMENRICHTLINIE GILT AUCH FÜR KONKRETE VORHABEN
Am 01.07.2015 hat der EuGH entschieden, dass die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit ihren
Zielen und Verpflichtungen auch für konkrete Vorhaben wie die Vertiefung eines schiffbaren Flusses gilt. Die
Wasserrahmenrichtlinie
verpflichtet
die
EU-Mitgliedstaaten
dazu,
eine
Verschlechterung
aller
Oberflächengewässer zu verhindern und sie soweit zu sanieren, dass sie spätestens Ende 2015 in einem
guten Zustand sind. Laut EuGH-Urteil sind dies nicht nur „programmatische" Verpflichtungen, sondern sie
seien auch auf konkrete Vorhaben anzuwenden. Die WRRL steht der Genehmigung eines Vorhabens dann
entgegen, wenn dieses Vorhaben zu einer Verschlechterung des Zustands des betreffenden Wasserkörpers
führen kann. Weiterhin stellte der EuGH fest, dass eine Verschlechterung eines Oberflächenwasserkörpers
dann vorliegt, wenn sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des Anhangs V der
WRRL um eine Klasse verschlechtert, auch wenn dies nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des
Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt. Das Urteil sieht allerdings auch Ausnahmen vor, zum Beispiel
wenn das Bauvorhaben von übergeordnetem oder öffentlichem Interesse ist. Dann müssten aber weitere in
der Richtlinie aufgeführte Auflagen eingehalten werden, die unter anderem vorschreiben, dass praktikable
Vorgaben getroffen werden müssten, um negative Auswirkungen zu mindern (siehe hierzu Beitrag des
StMUV in diesem EB).
Link zum EuGH-Urteil:
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-461/13
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
JAHRESBERICHT 2015 DER EU-PLATTFORM FÜR ERNÄHRUNG, KÖRPERLICHE BEWEGUNG UND
GESUNDHEIT
Die europäische Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit hat am 22.06.2015 ihren
Jahresbericht mit den Ergebnissen der Aktivitäten, die von den Mitgliedern der Plattform im Jahr 2014
durchgeführt wurden, veröffentlicht. Die Plattform bietet verschiedensten Organisationen auf EU-Ebene, die
im Bereich Ernährung und körperliche Bewegung tätig sind, seit dem Jahr 2005 ein Forum mit dem Ziel, dem
europaweiten Trend zu Übergewicht und Fettleibigkeit entgegenzuwirken. Zu den derzeit 33 PlattformMitgliedern zählen unter anderem auch Organisationen wie die „World Obesity Federation" (WOF),
„FoodDrink Europe" oder die „European Public Health Alliance" (EPHA) (siehe hierzu Beitrag des StMGP in
diesem EB).
Jahresbericht 2015 (englischer Fassung):
http://ec.europa.eu/health/nutrition_physical_activity/docs/eu_platform_2015_report_and_annex1-3_en.pdf
LUXEMBURGISCHEN RATSPRÄSIDENTSCHAFT: ÜBERBLICK ÜBER DIE SCHWERPUNKTE DES
ARBEITSPROGRAMMS
Am 01.07.2015 übernahm Luxemburg von Lettland die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Für
das zweite Halbjahr hat Luxemburg folgende Prioritäten für das Arbeitsprogramm formuliert:

Investitionen für mehr Wachstum und Beschäftigung freisetzen

Die soziale Dimension Europas vertiefen

Die Migration besser bewältigen – Freiheiten, Recht und Sicherheit miteinander verbinden

Die Dynamik des Binnenmarkts wiederbeleben durch Digitalisierung

Die europäische Wettbewerbsfähigkeit an einem globalen und transparenten Rahmen ausrichten

Das Prinzip der Nachhaltigkeit fördern

Die Präsenz der Europäischen Union in der Welt stärken
Inwieweit diese Prioritäten an aktuelle Entwicklungen, insbesondere in Griechenland, angepasst werden
müssen, wird sich zeigen (siehe hierzu Beitrag aus dem Bereich „Politische Schwerpunkte und Europäisches
Parlament" in diesem EB).
Arbeitsprogramm der Ratspräsidentschaft:
http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf
Website der Ratspräsidentschaft:
http://www.eu2015lu.eu/de/index.html
39
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION
EPSCO-RAT AM 18.06.2015
Bei ihrem Treffen am 18.06.2015 in Luxemburg beschäftigten sich die Arbeits- und Sozialministerinnen und minister der Mitgliedstaaten mit den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen
Semesters aus beschäftigungs- und sozialpolitischer Sicht. Es wurde auf die andauernden beschäftigungsund sozialpolitischen Herausforderungen trotz verbesserter wirtschaftlicher Lage hingewiesen und die
Bedeutung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen betont. Das gestraffte Verfahren, das mehr
Zeit zu Analyse und Diskussion lasse, sowie die fokussierten Empfehlungen wurden begrüßt. Daneben
erzielten die Ministerinnen und Minister eine allgemeine Ausrichtung zu den von der Kommission Anfang
März vorgeschlagenen Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Außerdem
wurden
Ratsschlussfolgerungen
Sonderbericht des
zum
Abbau
des
Europäischen Rechnungshofes
geschlechtsbedingten
zur
Rentengefälles
und
zum
EU-Jugendgarantie verabschiedet. Zu den
Vorschlägen für eine Antidiskriminierungsrichtlinie und Richtlinie über eine ausgewogenere Vertretung von
Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen gab es jeweils einen Fortschrittsbericht.
Webseite des Rates über die Tagung:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/epsco/2015/06/18-19/
Ergebnisse der Ratstagung mit allen Dokumenten:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/epsco/2015/06/st10088_en15_pdf/
EUROPÄISCHER RAT VERWIRFT VERPFLICHTENDE UMVERTEILUNG VON FLÜCHTLINGEN IN DER
EU
Der Europäische Rat hat am 25./26.06.2015 nach langer und emotional geführter Debatte den von der
Kommission zur Umsetzung der Migrationsagenda vorgelegten Vorschlag für eine verpflichtende
Umverteilung von Flüchtlingen in der EU durch Aktivierung der Notfall-Klausel nach Art. 78, Abs. 3 AEUV
verworfen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten, insbesondere aus Ost und Nordosteuropa, lehnten eine
Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen zur Entlastung von Italien und Griechenland ab, erklärten sich
jedoch zu freiwilligen Beiträgen bereit. Der Rat beschloss hierauf, dass die von der Kommission
vorgeschlagenen Kontingente von 40.000 Flüchtlingen im Rahmen der Umsiedlung sowie 20.000 Flüchtlingen
im Rahmen der Neuansiedlung auf freiwilliger Basis in den sich beteiligenden Mitgliedstaaten (EU 28 ohne
Großbritannien) umverteilt werden sollen. Die Innenminister erhielten den Auftrag, bis Ende Juli eine
Verteilung festzulegen. Hierzu werden die Mitgliedstaaten an die neue luxemburgische Ratspräsidentschaft
melden, welchen Zahlen sie aufzunehmen bereit sind. In den Ratsschlussfolgerungen wird betont, dass dies
nur „vorübergehend und ausnahmsweise" geschehen solle; damit dürfte sich auch die Ankündigung der
Kommission in der Migrationsagenda, einen dauerhaften Umverteilungsprozess schaffen zu wollen,
40
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
schwerlich realisieren lassen. Statt dessen ist zunächst nur ein einmaliger Beschluss des Rates zu erwarten
(siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB).
Schlussfolgerungen des ER:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199900_de.pdf
Erklärung von Ratspräsident Tusk zu den Schlussfolgerungen:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199970_de.pdf
LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM BEREICH DES STMAS
Zum 01.07.2015 übernimmt Luxemburg zum zwölften Mal die Ratspräsidentschaft der EU. Es hat sein
Programm unter den Titel „Eine Union für die Bürger" gestellt und sieht sieben prioritäre Handlungsfelder vor,
darunter die Vertiefung der sozialen Dimension. Insgesamt soll das Programm den Bürger in das Zentrum der
Tätigkeiten stellen. Ganz besonders wolle Luxemburg seine Arbeit als Ratsvorsitz auf die Investitionsoffensive
der Kommission abstimmen. Das Programm fügt sich ein in das vom Europäischen Rat am 26./27.06.2014
verabschiedete Programm für die Union in Zeiten des Wandels, die politischen Leitlinien des Präsidenten der
Kommission, das Jahresarbeitsprogramm der Kommission und das Programm der Trio-Präsidentschaft mit
Italien und Lettland. Im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik unterstützt Luxemburg ausdrücklich das
vom Kommissionspräsidenten geforderte „Triple-A" im sozialen Bereich und betont im Programm die
Bedeutung der sozialen Dimension der EU, die seit jeher in den Verträgen angelegt und durch die
zunehmenden sozialen Divergenzen in der EU infolge der Krise geschwächt sei (siehe hierzu Beitrag unter
Politische Schwerpunkte sowie Beiträge der anderen Ministerien in diesem EB).
Präsidentschaftsprogramm:
http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf
BERICHT DER FÜNF PRÄSIDENTEN ZUR WEITERENTWICKLUNG DER WIRTSCHAFTS- UND
WÄHRUNGSUNION EUROPAS
Unter der Federführung des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker wurde gemeinsam mit den
Präsidenten des Euro-Gipfels Donald Tusk, der Euro-Gruppe Jeroen Dijsselbloem, der Europäischen
Zentralbank Mario Draghi und des Europäischen Parlaments Martin Schulz ein Bericht zur der
Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas erstellt, der am 22.06.2015 vorgestellt und
vom Rat bei seiner Tagung am 26./27.06.2015 zur Kenntnis genommen wurde. Der Bericht sieht ein
zweistufiges Vorgehen vor: Die erste Stufe mit dem Titel „Vertiefung durch Handeln" schlägt für die Zeit vom
01.07.2015 bis 30.06.2017 Maßnahmen innerhalb der bestehenden Verträge und mit den bestehenden
Instrumenten vor, um die Wettbewerbsfähigkeit und die strukturelle Konvergenz in Europa zu fördern, die
Finanzunion zu vollenden, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik in den Mitgliedstaaten und im EuroWährungsgebiet herbeizuführen und beizubehalten sowie die politische Rechenschaftspflicht zu stärken. Die
41
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
zweite Stufe, die bis spätestens 2025 abgeschlossen werden soll, enthält deutlich weitergehende Vorschläge,
die zum Teil Vertragsänderungen erfordern, um die wirtschaftliche und institutionelle Architektur der
Wirtschafts- und Währungsunion zu vollenden. Für das Frühjahr 2017 wurde ein Weißbuch angekündigt, um
den Übergang von Stufe 1 zu Stufe 2 vorzubereiten. Die Überlegungen des Berichts beziehen sich in erster
Linie auf das Euro-Währungsgebiet; der Prozess solle jedoch allen Mitgliedstaaten offenstehen. Die
Kommission erörterte die ersten Schritte bereits bei ihrer Sitzung am 01.07.2015 (siehe hierzu Beitrag des
StMFLH in diesem EB).
Fünf-Präsidentenbericht:
http://ec.europa.eu/priorities/economic-monetary-union/docs/5-presidents-report_de.pdf
Pressemitteilung der Kommission vom 01.07.2015:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5294_de.htm
KOMMISSION ZIEHT MUTTERSCHUTZRICHTLINIE ZURÜCK
Am 01.07.2015 beschloss die Kommission, wie in ihrem Arbeitsprogramm 2015 vorgesehen, die Richtlinie
über den Mutterschaftsurlaub zurückzuziehen, nachdem Rat und EP trotz intensiver Bemühungen keine
Fortschritte auf dem Weg zu einer Einigung erzielt hätten. Mit der Rücknahme will die Kommission den Weg
frei machen für neue Initiativen, die die Lage von berufstätigen Eltern verbessern und bei denen eine Chance
auf Einigung besteht. Die Kommission kündigte insofern eine breiter angelegte Initiative an, die die Ziele des
Richtlinienvorschlags aufgreife, ein Mindestmaß an Schutz gewährleiste und den gesellschaftlichen
Entwicklungen der letzten zehn Jahre Rechnung trage. Noch sei nicht klar, welche Politikinstrumente
verwendet würden. Bevor die Zurücknahme in Kraft trete, werde die Kommission einen Fahrplan für die
neuen Initiativen vorlegen. Außerdem würden in einer öffentlichen Konsultation die Interessenträger um ihre
Einschätzungen gebeten, bevor die neue Initiative in das Arbeitsprogramm 2016 einfließe.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5287_de.htm
ÜBER 40 WEITERE UNTERNEHMEN UND ORGANISATIONEN TRETEN DER EUROPÄISCHEN
AUSBILDUNGSALLIANZ BEI
Auf einer Konferenz zur Europäischen Ausbildungsallianz am 22.06.2015 in Riga haben sich über 40
Unternehmen und Organisationen verpflichtet, jungen Menschen in der EU im Rahmen dieser Allianz mehr
und bessere Ausbildungsstellen anzubieten. Insgesamt sollen mit der Allianz durch die bisherigen
Verpflichtungen von Unternehmen und anderen Partnern laut Angaben der Kommission 140.000
Ausbildungsstellen für junge Menschen zur Verfügung gestellt werden. Die Konferenz erfolgte zusammen mit
einer von der lettischen Ratspräsidentschaft organisierten Sitzung der für Berufsbildung zuständigen Minister
der Mitgliedstaaten, EFTA-Staaten und Beitrittskandidaten. Die Ausbildungsallianz, die vor zwei Jahren von
der Kommission ins Leben gerufenen wurde, ist eine Art Plattform, die Partnerschaften zwischen
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Mitgliedstaaten oder innerhalb der Mitgliedstaaten zwischen Behörden, Unternehmen, Sozialpartnern,
Bildungseinrichtungen, Jugendvertretern und anderen Beteiligten fördern soll. Ziel ist, sowohl die Qualität der
Berufsbildung als auch das Angebot an Ausbildungsplätzen in der EU zu steigern, um zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit beizutragen (Näheres zum Treffen der für Berufsbildung zuständigen Minister siehe
Beitrag des StMBW in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5225_de.htm
Webseite zur Europäischen Ausbildungsallianz:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=en
Schlussfolgerungen von Riga der für berufliche Bildung zuständigen Minister:
http://www.izm.gov.lv/images/RigaConclusions_2015.pdf
ÜBERTRAGUNGSVEREINBARUNG ZWISCHEN KOMMISSION UND EIF FÜR EASI-BÜRGSCHAFTEN
AN SOZIAL- UND KLEINSTUNTERNEHMEN
Die Kommission unterzeichnete mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) am 24.06.2015 eine neue
Übertragungsvereinbarung im Rahmen des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale
Innovation (EaSI) zur Durchführung der EaSI-Bürgschaften an Kleinst- und Sozialunternehmen. Nach
Erwartung der Kommission sollen über Bürgschaften, die EaSI in Höhe von 96 Mio. € für den Zeitraum 2042020 bereitstelle, über 500 Mio. € an Darlehen an Kleinst- und Sozialunternehmen mobilisiert werden können.
Das Programm richtet sich insbesondere an Personen, die ein Kleinst- oder Sozialunternehmen gründen oder
ausbauen wollen, vor allem wenn sie Probleme beim Zugang zu Finanzmitteln haben. Der EIF werde keine
direkte finanzielle Unterstützung leisten, sondern die Durchführung erfolge über örtliche Finanzmittler wie
Mikrofinanzeinrichtungen und Banken. Das Programm knüpft an die auslaufende Progress-Mikrofinanzierung
der EU an, worüber nach Angaben des EIF dessen 50 Kooperationspartner in mehr als 20 Mitgliedstaaten der
EU Finanzierungsmittel für über 30.000 benachteiligte Kleinstunternehmer mobilisiert hatten.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5248_de.htm
Informationen zum EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI):
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1081&langId=de
ERSTE PHASE DER ÜBERGANGSREGELUNGEN FÜR KROATISCHE ARBEITNEHMER ENDET
Am 30.06.2015 endete die erste der drei Phasen der vorübergehenden Beschränkungsmöglichkeiten der
nationalen Arbeitsmärkte für Arbeitskräfte aus Kroatien. Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland,
Griechenland, Italien, Luxemburg und Spanien gewähren ab 01.07.2015 kroatischen Bürgern nun
uneingeschränkten Zugang zu ihren Arbeitsmärkten. Österreich, Malta, die Niederlande, Slowenien und das
Vereinigte Königreich hatten der Kommission mitgeteilt, ihre Beschränkungen für weitere drei Jahre zu
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
behalten. Die übrigen Mitgliedstaaten hatten Arbeitskräften aus Kroatien bereits zum Beitrittszeitpunkt am
01.07.2013 komplette Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährt.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5295_de.htm
ARBEITSLOSENQUOTE IM MAI 2015 IM EURORAUM BEI 11,1 % UND IN DER EU28 BEI 9,6 %
Laut Eurostat (Pressemitteilung vom 30. Juni 2015) lag die Arbeitslosenquote im Mai 2015 im Euroraum bei
11,1 % (schätzungsweise 17,726 Mio. Menschen) und somit unverändert gegenüber dem Vormonat. Im
Vergleich zum Vorjahresmonat ist dies ein Rückgang um 0,3 Prozentpunkte (Pp.). Die EU28 wies im Mai
2015 eine Arbeitslosenquote von 9,6 % (schätzungsweise 23,348 Mio. Menschen) auf, was ebenso keine
Veränderung zum Vormonat, jedoch einen Rückgang gegenüber dem Mai 2014 (10,3 %) darstellt.
Deutschland verzeichnete mit 4,7 % im Mai 2015 die niedrigste Arbeitslosenquote in der EU. Diese Zahl hat
sich gegenüber dem Vormonat nicht verändert und stellt eine Abnahme um 0,3 Pp. gegenüber dem
Vorjahresmonat dar. Auch die Jugendarbeitslosenquote war in Deutschland am niedrigsten (7,1 %). Diese hat
im Vergleich zum Vorjahresmonat (7,8 %) abgenommen und ist gegenüber dem Vormonat gleichgeblieben.
Eurostat: Pressemitteilung vom 30.06.2015
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6896067/3-30062015-AP-DE.pdf/4847e442-ffa3-4950-a10b9c74905a0128
EUROSTAT VERÖFFENTLICHT QUOTE DER OFFENEN STELLEN IM EURORAUM UND IN DER EU28:
1,7 %
Laut der Pressemitteilung von Eurostat vom 18. Juni 2015 lag die Quote der offenen Stellen im ersten Quartal
2015 sowohl für den Euroraum als auch für die EU28 bei 1,7 %. Der Euroraum blieb somit auf dem Niveau
des Vorjahresquartals, verzeichnete aber einen Rückgang gegenüber dem Wert des vierten Quartals 2014,
welcher bei 1,8 % gelegen hatte. Dagegen gab es in der EU28 keine Veränderung zum Vorquartal, während
es einen Anstieg gegenüber den 1,6 % des ersten Quartals gab. In Deutschland lag die Quote bei 2,9 %, was
einen Rückgang um 0,3 Prozentpunkte (Pp.) im Vergleich zum Vorquartal darstellt.
Eurostat, Pressemitteilung vom 18.06.2015:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6886530/3-18062015-BP-DE.pdf/9e62f7fe-2ba4-4481-b9cf81ab331f5573
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
EUROSTAT VERMELDET ANSTIEG DER ARBEITSKOSTEN IM EURORAUM UM 2,2 % UND IN DER
EU28 UM 2,5 % IM ERSTEN QUARTAL 2015
Gemäß der Pressemitteilung von Eurostat vom 18. Juni 2015stiegen im ersten Quartal 2015 die Arbeitskosten
pro Stunde im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal im Euroraum um 2,2 % und in der EU28 um
2,5 % (Erstes Quartal 2014: +0,7 % und +1,1 %). Die Arbeitskosten setzen sich aus Löhnen und Gehältern
sowie Lohnnebenkosten zusammen. Bereits im vierten Quartal 2014 waren diese im Euroraum um 1,2 % und
in der EU28 um 1,5 % gewachsen. Deutschland verzeichnete im ersten Quartal 2015 einen Anstieg um 3,2 %
(Lohnkosten +2,9 % und Nebenkosten +4,3 %).
Eurostat, Pressemitteilung vom 18.06.2015:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6886551/3-18062015-AP-DE.pdf/2dba3e48-f23a-42678b5e-3da8016ed3d3
STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST
MINISTER
FÜR
BERUFLICHE
BILDUNG
BILLIGEN
RIGA-SCHLUSSFOLGERUNGEN
MIT
MITTELFRISTIGEN ZIELEN FÜR DEN BEREICH DER BERUFLICHEN BILDUNG
Am 22.06.2015 haben sich die für berufliche Bildung zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten, der
Kandidatenländer sowie von Island, Norwegen und Liechtenstein im Rahmen einer Konferenz in Riga auf fünf
mittelfristige Ziele für die berufliche Bildung für den Zeitraum 2015 bis 2020 verständigt. Die Konferenz stand
unter dem Titel „Innovationen für die Zukunft der beruflichen Bildung" und diente der Fortschreibung des
Kopenhagenprozesses sowie der Halbzeitbewertung der im Brügge-Kommuniqué von 2010 gesetzten Ziele.
Im Rahmen der Konferenz verpflichteten sich zudem mehr als 40 Unternehmen und Organisationen, jungen
Menschen in der EU im Rahmen der Europäischen Ausbildungsallianz mehr und bessere Ausbildungsstellen
anzubieten (siehe hierzu auch Beitrag des StMAS in diesem EB).
Link zu den Schlussfolgerungen von Riga:
http://www.izm.gov.lv/images/RigaConclusions_2015.pdf
LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH
DES STMBW
Am 01.07.2015 hat Luxemburg für die kommenden sechs Monate die Ratspräsidentschaft übernommen. Das
Arbeitsprogramm des luxemburgischen Vorsitzes stellt Bildung und Forschung wieder in den Dienst von
Wachstum und Beschäftigungsfähigkeit. Im Kulturbereich steht die Rolle der Kultur für die Außenbeziehungen
der EU sowie für die Ziele der nachhaltigen Entwicklung im Vordergrund. Darüber hinaus sollen die von der
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Ratspräsidentschaft angesprochenen Handlungspunkte in den Bereichen Bildung und Kultur sowie Jugend
und Sport den Mitgliedstaaten ermöglichen, gezielte Maßnahmen zugunsten der sozialen Eingliederung und
einer aktiven Beteiligung der Bürger am politischen Leben umzusetzen. Dies soll auch zur Bekämpfung der
Radikalisierungstendenzen von Jugendlichen beitragen. Der digitalen Technologie wird bereichsübergreifend
Priorität eingeräumt– vor diesem Hintergrund sollen Initiativen auch in den Bereichen Forschung und
Innovation, hier insbesondere hinsichtlich Big Data und Cloud Computing, sowie im Bildungsbereich, vor
allem mit Blick auf auf digitale Kompetenz, begünstigt werden.
Link zum Arbeitsprogramm:
http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf
EU-FORSCHUNGSKOMMISSAR MOEDAS STELLT PRIORITÄTEN VOR
EU-Forschungskommissar Carlos Moedas hat am 22.06.2015 bei der Konferenz „A new start for Europe:
Opening up to an ERA of Innovation" in Brüssel in einer mit Verve vorgetragenen Rede sein Arbeitsprogramm
für die kommenden Jahre vorgestellt. Es gelte, ein erstes Kapitel des Europäischen Forschungsraums (EFR)
abzuschließen. Dazu gehöre auf EU-Ebene die Arbeit an einem Pensions-Schema für Wissenschaftler, um
ihnen ihre grenzüberschreitenden Lebenswege zu erleichtern. Gleichzeitig müsse ein neues Kapitel für den
EFR aufgeschlagen werden. Dies beziehe sich insbesondere auf die Berücksichtigung der digitalen
Dimension. Seine drei strategischen Prioritäten zielten auf offene Innovation, offene Wissenschaft und
Öffnung zur Welt ab. Zu den konkreten vom Kommissar erwähnten Maßnahmen gehörten die Schaffung
eines „Europäischen Innovationsrats", eine „European Science Cloud" im Rahmen von Open Data und eine
Initiative für Forschungsintegrität.
Wortlaut der Rede des Kommissars:
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5243_en.htm
LUXEMBURGERIN MARTINE REICHERTS WIRD GENERALDIREKTORIN FÜR BILDUNG UND KULTUR
Ab dem 01.09.2015 wird die Verwaltungsspitze der Generaldirektion für Bildung und Kultur (GD EAC) der
Kommission neu besetzt. Martine Reicherts löst Xavier Prats Monné ab, der in die Generaldirektion für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE) wechselt. Die 58-jährige Luxemburgerin, die seit 2007
Generaldirektorin des europäischen Publikationsamtes ist, war 2014 als Ersatz für Viviane Reding, die in das
EU-Parlament wechselte, für eine Übergangszeit von wenigen Monaten Kommissarin für Justiz, Grundrechte
und Bürgerschaft. Erst im vergangenen Sommer hatte der Spanier Xavier Prats Monné seinen Posten als
Generaldirektor der GD EAC angetreten. Der gegenwärtige Wechsel vollzieht sich im Zuge einer größeren
Umstrukturierung der obersten Verwaltungsebene der Kommission.
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Link zur Pressemitteilung zur Neubesetzung der Verwaltungsspitze der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5252_de.htm
Link zum Lebenslauf von Martine Reicherts (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/civil_service/docs/directors_general/reicherts_en.pdf
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT STUDIEN ZU LEHRKRÄFTEBEDARF UND QUALIFIKATIONEN VON
LEHRKRÄFTEN
Die Kommission hat am 25.06.2015 zwei Studien zum Lehrkräftebedarf und zu den Qualifikationen von
Lehrkräften veröffentlicht. Die Studie „Der Lehrerberuf in Europa unter der Lupe mit Einblick in Praktiken,
Vorstellungen und Richtlinien" stammt von Eurydice (Informationsnetzwerk zu den Bildungssystemen in
Europa), die Studie „Lehrmethoden in europäischen Sekundarstufen I und II" wurde von CRELL (Zentrum zur
Erforschung von Bildung und lebenslangem Lernen) veröffentlicht. Während der CRELL-Bericht deskriptiv die
Lehrmethoden in den Sekundarstufen I und II aufführt und diese vergleicht, befasst sich der Eurydice-Bericht
mit den aktuellen Herausforderungen der Lehrtätigkeit und arbeitet Probleme im heutigen Lehrerberuf heraus.
So beurteilt der Bericht die länderübergreifende Mobilität der Lehrkräfte, das Geschlechtergleichgewicht,
diverse Lehrpraktiken und den anstehenden Generationswechsel des Lehrpersonals. Letzterer führe dazu,
dass die EU mehr Lehrkräfte benötigte, die den aktuellen schulischen Herausforderungen gerecht werden.
Europaweit seien zwei Drittel der Lehrkräfte über 40 Jahre alt und rund 40 % der Lehrkräfte würden in den
kommenden 15 Jahren pensioniert.
Link zum Eurydice-Bericht „Der Lehrerberuf in Europa unter der Lupe mit Einblick in Praktiken, Vorstellungen
und Richtlinien“ (in englischer Sprache):
https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/eurydice/index.php/Publications:The_Teaching_Profession_in_Euro
pe:_Practices,_Perceptions,_and_Policies
Link zum CRELL-Bericht „Lehrmethoden in europäischen Sekundarstufen I und II“ (in englischer Sprache):
https://crell.jrc.ec.europa.eu/?q=publications/teaching-practices-primary-and-secondary-schools-europeinsights-large-scale
STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH
DES STMUV
Am
01.07.2015
hat
Luxemburg
die
Ratspräsidentschaft
übernommen.
Das
Programm
der
Ratspräsidentschaft trägt den Titel „Eine Union für die Bürger" und umfasst sieben Prioritäten: Investitionen
für mehr Wachstum und Beschäftigung freisetzen, die soziale Dimension Europas vertiefen, die Migration
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
besser bewältigen, Freiheiten, Recht und Sicherheit miteinander verbinden, die Dynamik des Binnenmarkts
wiederbeleben durch Digitalisierung, die europäische Wettbewerbsfähigkeit an einem globalen und
transparenten Rahmen ausrichten, das Prinzip der Nachhaltigkeit fördern sowie die Präsenz der
Europäischen Union in der Welt stärken. Für den Geschäftsbereich des StMUV ergeben sich folgende
Schwerpunkte:
UMWELT
Der Schwerpunkt im Umweltbereich ist Klimaschutz und eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Die größte
Herausforderung des Vorsitzes wird die Klimakonferenz (COP 21) im Dezember in Paris. Dazu sollen beim
informellen Umweltrat am 22./23.07.2015 Fragen der Ausgestaltung des europäischen Beitrags und der
Finanzierung des Klimaschutzes diskutiert werden und am 18.09.2015 ein Sonder-Umweltrat stattfinden, bei
dem die Ratsschlussfolgerungen für den Klimagipfel in Paris verabschiedet werden sollen. Ein weiterer
Schwerpunkt ist das geplante Kreislaufwirtschaftspaket. Im Bereich Luftqualität sollen die Verhandlungen
über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) und die Abgasnormen Euro 5/6/VI vorangetrieben
werden. Zudem stehen die Reform des Emissionszertifikatehandels, die Ratifizierung des MinamataÜbereinkommens und die Überprüfung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher
Stoffe
in
Elektro-
und
Elektronikgeräten
(RoHS-Richtlinie)
auf
der
Agenda.
Ratsschlussfolgerungen sind geplant zur Post-2015-Agenda für den Sondergipfel zur Nachhaltigen
Entwicklung in New York und zur Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie (einschließlich Review zur
FFH- und Vogelschutzrichtlinie).
VERBRAUCHERSCHUTZ, LEBENSMITTEL UND TIERGESUNDHEIT
Im Bereich Verbraucherschutz strebt Luxemburg eine Einigung über das Produktsicherheits- und
Marktüberwachungspaket und die Richtlinie über Pauschalreisen an. Im Bereich Lebensmittelrecht will sich
Luxemburg auf die Verordnung zu neuartigen Lebensmitteln und die Überarbeitung der Richtlinie über
Amtliche Kontrollen konzentrieren. Darüber hinaus will Luxemburg die Arbeiten an den Verordnungen zu
Tiergesundheit, Tierarzneimittel und Tierarzneifuttermittel fortführen.
Link zum Programm der luxemburgischen Ratspräsidentschaft:
http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf
UM W ELT UN D N AT U R SC HU T Z
TRILOG-EINIGUNG ZU EMISSIONEN AUS MITTELGROSSEN FEUERUNGSANLAGEN
Am 23.06.2015 haben sich EP, Rat und Kommission auf einen Kompromiss zum Vorschlag für eine Richtlinie
zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen (MCP-RL)
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
geeinigt. Mit dieser Richtlinie sollen erstmalig Emissionen aus Feuerungsanlagen zwischen einem und 50
Megawatt auf EU-Ebene reguliert werden. Die Einigung beinhaltet Höchstgrenzwerte für Schwefeldioxid,
Stickoxide sowie Feinstaub bei Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen. Die Grenzwerte sollen ab
2025 gelten. Kleinere Feuerungsanlagen mit einer Leistung von einem bis fünf Watt müssen die Werte erst ab
2030 einhalten. Für einige Anlagen wie Fernwärmenetze, Anlagen, die Biomasse als Hauptbrennstoff
verfeuern, und Anlagen, die Teil kleiner isolierter Netze sind, können verlängerte Fristen für die Einhaltung
gewährt werden. Darüber hinaus sollen striktere Grenzwerte in Überschreitungsgebieten gelten und es
wurden Ausnahmeregelungen für Notfälle und Backup-Kapazitäten sowie Vorschriften für die Überwachung
der Emissionen von Kohlenmonoxid eingeführt. Der Rat muss die Einigung noch bestätigen, dann wird der
Rechtsakt dem EP zur Abstimmung in erster Lesung vorgelegt und dem Rat zur endgültigen Annahme
vorgelegt.
Link zur Pressemitteilung des EP (engl.):
http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150623IPR69713/html/Medium-combustionplants-emissions-informal-deal-with-Council
KOMMISSION
VERANSTALTET
GROSSE
STAKEHOLDER-KONFERENZ
ZUR
KREISLAUFWIRTSCHAFT
Am 25.06.2015 hat die Kommission – wie im Arbeitsprogramm für 2015 angekündigt – eine StakeholderKonferenz zur Kreislaufwirtschaft (Closing the Loop - Circular Economy: boosting business, reducing waste)
veranstaltet. Ziel der Konferenz war es, parallel zu den bereits laufenden Konsultationen weitere möglichst
innovative Ideen und Beiträge von Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung und NGOs zu
sammeln, wie und mit welchen politischen, legislativen und sonstigen Maßnahmen der Wechsel von einem
linearen Wirtschaftssystem in eine echte Kreislaufwirtschaft gelingen kann. An der Veranstaltung nahmen
auch hochrangige Vertreter der Kommission teil, wie die Vizepräsidenten Frans Timmermans und Jyrki
Katainen sowie Umweltkommissar Karmenu Vella. Im Rahmen der Veranstaltung wurde eine neue Studie mit
dem Titel „Growth Within: A circular economy vision for a competitive Europe" vorgestellt, die skizziert, wie die
Vision einer Kreislaufwirtschaft in Europa in drei der ressourcenintensivsten Wirtschaftsbereichen Ernährung,
Mobilität und Gebäude-Infrastruktur konkret aussehen könnte. Die Ergebnisse der Konferenz inklusive der
vorgestellten Studie sollen zusammen mit den Ergebnissen aus den laufenden Konsultationen in die
Erarbeitung eines ambitionierten Vorschlags der Kommission zur Kreislaufwirtschaft einfließen, der Ende des
Jahres vorgelegt werden soll.
Link zur Tagesordnung und zum Webstream der Veranstaltung (engl.):
http://www.eventbrite.co.uk/e/closing-the-loop-circular-economy-boosting-business-reducing-wasteregistration-16866524228
Link zur Studie Ellen MacArthur Foundation (engl.):#
http://www.ellenmacarthurfoundation.org/books-and-reports
49
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
KOMMISSION STARTET ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZU ABFALLMÄRKTEN IN DER EU
Die Kommission hat in Ergänzung zur öffentlichen Konsultation zur Kreislaufwirtschaft eine Konsultation zur
Funktionsweise der Abfallmärkte in der EU gestartet. Die europäische Abfallindustrie hat ein hohes Potential
für Wachstum und Beschäftigung. Um dieses Potential auszuschöpfen und um den Übergang zu einer
Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen, ist es notwendig, die Funktionsweise der Abfallmärkte, ihre Chancen und
mögliche Hindernisse für diese Märkte zu verstehen. Ziel der öffentlichen Konsultation ist es,
ordnungspolitische Hindernisse, die einem funktionierenden europäischen Abfallmarkt im Wege stehen, zu
identifizieren, die Auswirkungen dieser Hindernisse aufzuzeigen und Vorschläge zu sammeln, wie diese
Hindernisse beseitigt werden könnten. Das Ergebnis der Konsultation wird eingehen in die Erarbeitung der
neuen Initiative zur Kreislaufwirtschaft, die Ende 2015 vorgelegt werden soll. Die Konsultation richtet sich an
alle interessierten Bürger, Organisationen, Behörden, Unternehmen, NGOs sowie alle Interessensträger und
läuft bis 04.09.2015.
Link zur Konsultation (engl.):
http://ec.europa.eu/environment/consultations/waste_market_en.htm
EFSA STARTET KONSULTATION ZU UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine öffentliche Konsultation zu drei
Entwürfen wissenschaftlicher Dokumente zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung gestartet. Das erste
Dokument ist ein Leitlinienentwurf zur Definition von Schutzzielen für die Umweltverträglichkeitsprüfung unter
Berücksichtigung von Biodiversität und Ökosystemleistungen. Die beiden anderen Dokumente sind Entwürfe
wissenschaftlicher Gutachten, die sich mit Fragen in Bezug auf gefährdete Arten und der ökologischen
Erholung bestimmter Organismen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung befassen. Ziel der
Konsultation ist es, die Art und Weise der Beurteilung von Gefahren für die Umwelt durch Behörden bei
regulierten Produkten wie Pflanzenschutzmitteln, Futtermittelzusatzstoffen oder genetisch veränderten
Organismen und invasiven gebietsfremden Arten so weit wie möglich zu harmonisieren. Die Konsultation
richtet sich an alle interessierten Kreise, Bürger, Organisationen, Behörden, Unternehmen, NGOs sowie alle
Interessensträger. Diese sind aufgerufen, Kommentare zu den Dokumentenentwürfen einzureichen. Die
Kommentare werden von der EFSA gesichtet, ausgewertet und veröffentlicht, relevante Kommentare werden
in die wissenschaftlichen Betrachtungen mit einbezogen. Die Konsultation läuft bis zum 10.09.2015.
Link zur Konsultation (engl.):
http://www.efsa.europa.eu/de/consultations/call/150622.htm
EUGH-URTEIL: WASSERRAHMENRICHTLINIE GILT AUCH FÜR KONKRETE VORHABEN
Am 01.07.2015 hat der EuGH entschieden, dass die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit ihren
Zielen und Verpflichtungen auch für konkrete Vorhaben wie die Vertiefung eines schiffbaren Flusses gilt. Die
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Wasserrahmenrichtlinie
verpflichtet
die
EU-Mitgliedstaaten
dazu,
eine
Verschlechterung
aller
Oberflächengewässer zu verhindern und sie soweit zu sanieren, dass sie spätestens Ende 2015 in einem
guten Zustand sind. Laut EuGH-Urteil sind dies nicht nur „programmatische" Verpflichtungen, sondern sie
seien auch auf konkrete Vorhaben anzuwenden. Die WRRL steht der Genehmigung eines Vorhabens dann
entgegen, wenn dieses Vorhaben zu einer Verschlechterung des Zustands des betreffenden Wasserkörpers
führen kann. Weiterhin stellte der EuGH fest, dass eine Verschlechterung eines Oberflächenwasserkörpers
dann vorliegt, wenn sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des Anhangs V der
WRRL um eine Klasse verschlechtert, auch wenn dies nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des
Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt. Das Urteil sieht allerdings auch Ausnahmen vor, zum Beispiel
wenn das Bauvorhaben von übergeordnetem oder öffentlichem Interesse ist. Dann müssten aber weitere in
der Richtlinie aufgeführte Auflagen eingehalten werden, die unter anderem vorschreiben, dass praktikable
Vorgaben getroffen werden müssten, um negative Auswirkungen zu mindern.
Link zum EuGH-Urteil:
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-461/13
V ER BR AU C H E R SC HU T Z
TRILOG-EINIGUNG ZU ABSCHAFFUNG DER ROAMING-GEBÜHREN AB 2017
Am 30.06.2015 haben sich die Vertreter von EP, Kommission und Rat auf eine Abschaffung der RoamingGebühren für die Handynutzung im Ausland geeinigt. Bei Reisen innerhalb der EU sollen Mobilfunknutzer ab
dem 15.06.2017 für Telefonate, SMS und Internetsurfen denselben Preis wie zu Hause zahlen, ohne
Aufschläge. Freikontingente an Telefonminuten, SMS oder Daten können dann im EU-Ausland genauso
genutzt werden wie zuhause. Um zu verhindern, dass Nutzer sich ihre SIM-Karte für das Handy im
günstigeren Ausland kaufen und sie daheim nutzen, können Anbieter beim Erreichen bestimmter Mengen an
Anrufen, SMS oder Daten Aufschläge erheben. Diese sollen aber deutlich unter den derzeitigen Obergrenzen
liegen. In einem ersten Zwischenschritt sollen die Roaming-Gebühren ab dem 01.04.2016 bereits deutlich
gesenkt werden. Dann dürfen laut der getroffenen Vereinbarung Telefonate ins Ausland nur noch 5 Cent pro
Minute kosten. Derzeit sind es noch bis zu 19 Cent für abgehende und 5 Cent für angenommene Anrufe. Die
Obergrenze für SMS wird von derzeit 6 Cent auf 2 Cent gesenkt. Die Kosten für mobiles Surfen im Internet
werden pro Megabyte an Daten von derzeit 20 Cent auf maximal 5 Cent sinken. Die Mehrwertsteuer kommt
zu diesen Kosten jeweils noch hinzu. Ein völliges Aus für die Extragebühren bedeutet dies allerdings nicht, es
wird Ausnahmen geben. So dürfen Anbieter dann Einschränkungen machen, wenn Nutzer nicht nur im
Urlaub, sondern häufiger im EU-Ausland telefonieren, SMS verschicken oder surfen. Rat und EP müssen
dem Kompromiss noch endgültig zustimmen.
Link zur Pressemitteilung des EU-Parlaments:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5265_de.htm
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Link zum Fact Sheet der Kommission (engl.):
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5275_en.htm
TRILOGEINIGUNG ZUR VERSICHERUNGSVERTRIEBSRICHTLINIE
Am 30.06.2015 haben sich Rat und EP im Rahmen der Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie
über Versicherungsvermittlungen (IMD) auf einen Kompromiss geeinigt. Die Richtlinie 2002/92/EG regelt die
Vertriebspraktiken für alle Versicherungsprodukte, bisher allerdings nur sofern Versicherungsvermittler
(Intermediäre) eingeschaltet sind. Mit der neugefassten Richtlinie soll der Vertrieb nun unabhängig vom
Vertriebskanal geregelt werden, d. h. auch bei Direktvertrieb, weshalb sie nun in Richtlinie zum
Versicherungsvertrieb (IDD) umbenannt wurde. Diese soll den Versicherungsvertrieb für Verbraucher im
Hinblick auf Informationen und Provisionen transparenter machen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Nun
bedarf es noch der formalen Zustimmung durch EP und Rat (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5293_de.htm
ENVI STIMMT KOMPROMISS ZUR NOVEL-FOOD-VERORDNUNG ZU
Am 25.06.2015 hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
(ENVI) dem Kompromiss zur Novel-Food-Verordnung zugestimmt, der zwischen Vertretern des EP, der
Kommission und des Rats vereinbart wurde. Neuartige Lebensmittel werden künftig im Hinblick auf die
Genehmigung zum Inverkehrbringen und die Sicherheitseinschätzung durch ein einfaches EU-weit vollständig
harmonisiertes Zulassungsverfahren geprüft. Die neue Verordnung umfasst nicht nur die Zulassung von
Lebensmitteln, die aus Zellen oder Gewebekulturen von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen, Insekten, Pilzen
und Algen isoliert oder produziert werden, sondern auf Forderung des Parlaments auch Lebensmittel von
geklonten Tieren. Zudem sind Maßnahmen vorgesehen, um die Definition von Nanomaterial auf dem
aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten. Tierversuche sollen weiter beschränkt und Doppelversuche
soweit als möglich vermieden werden. Im Fall einer Zulassungsbeantragung für ein neuartiges Lebensmittel
muss die Kommission in Zukunft das Vorsorgeprinzip anwenden, wenn dessen Unbedenklichkeit nicht geprüft
werden kann oder diesbezüglich wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen. Laut Verordnung muss bei
einem möglichen Verdacht auf eine Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit die Europäische Agentur
für Lebensmittelsicherheit EFSA eine entsprechende Bewertung durchführen. Das Parlament wird über die
Vereinbarung voraussichtlich auf seiner Plenumssitzung in Straßburg am 05.10.2015 abstimmen. Im Rat wird
die Abstimmung dann im Oktober oder November 2015 erfolgen.
Link zum Kompromisstext (engl.):
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/envi/dv/novelfoods/novelfoodsen.pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE
LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH
DES STMGP
Luxemburg führt zum zwölften Mal den Vorsitz im Rat der EU und zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten des
Vertrags von Lissabon an. Die luxemburgische Ratspräsidentschaft strebt eine „Union für die Bürger" an, in
der Bürger angehört und deren Interessen in allen Politikbereichen berücksicht werden sollen. Im Fokus
stehen dabei erfolgreiche Verhandlungen über die interinstitutionelle Vereinbarung zur besseren
Rechtssetzung sowie die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen. Die Gesundheits- und Pflegethemen
stehen, wie bereits unter den vorherigen Vorsitzen, nur insofern im Zentrum des Präsidentschaftsprogramms,
als dass sie nachhaltig zum Wirtschaftswachstum beitragen.
Arbeitsprogramm der luxemburgischen Ratspräsidentschaft:
http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf
TAGUNG
DES
RATES
„BESCHÄFTIGUNG,
SOZIALPOLITIK,
GESUNDHEIT
UND
VERBRAUCHERSCHUTZ" (EPSCO) AM 18./19.06.2015 IN LUXEMBURG - ERGEBNISSE AUS DEM
GESCHÄFTSBEREICH DES STMGP
Auf der Tagung des Rates am 19.06.2015 haben sich die EU-Gesundheitsminister auf eine partielle
allgemeine Ausrichtung zu den Verordnungsvorschlägen über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (ohne
Erwägungsgründe) geeinigt. Nach langen und komplizierten Verhandlungen (drei Jahre und sechs EURatspräsidentschaften) kann der Rat nun die Beratungen mit dem Parlament aufnehmen. Ferner beriet der
Rat auf Initiative der schwedischen Delegation über einen neuen Rahmen für die Alkoholpolitik der EU. Auf
Initiative der Delegationen von Griechenland, Italien, Zypern und Malta erörterten die EU-Gesundheitsminister
die Bedeutung der Gesundheitsdimension der Europäischen Agenda für Migration.
Pressemitteilung des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802199534_de.pdf
GUTACHTEN ÜBER CHLORAT IN LEBENSMITTELN: RISIKEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 24.06.2015 ein wissenschaftliches
Gutachten über chronische und akute Risiken für die öffentliche Gesundheit aufgrund der Exposition
gegenüber Chlorat durch die Ernährung (einschließlich Trinkwasser) veröffentlicht. Chlorat kann in
Lebensmitteln durch die Verwendung von gechlortem Wasser u. a. bei der Lebensmittelverarbeitung
vorkommen. Die am stärksten betroffenen Lebensmittelgruppen sind Obst und Gemüse. Die Hauptquelle für
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
Chlorat in der Ernährung ist jedoch Trinkwasser. Das Gutachten ergab, dass eine längerfristige Exposition
gegenüber Chlorat in Lebensmitteln, vor allem für die Gesundheit von Kindern, bedenklich ist, insbesondere
für jene mit leichtem und moderatem Jodmangel.
EFSA Journal (englische Fassung):
http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/4135.htm
Pressemitteilung der EFSA:
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/150624a.htm
JAHRESBERICHT 2015 DER EU-PLATTFORM FÜR ERNÄHRUNG, KÖRPERLICHE BEWEGUNG UND
GESUNDHEIT
Die europäische Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit hat am 22.06.2015 ihren
Jahresbericht mit den Ergebnissen der Aktivitäten, die von den Mitgliedern der Plattform im Jahr 2014
durchgeführt wurden, veröffentlicht. Die Plattform bietet verschiedensten Organisationen auf EU-Ebene, die
im Bereich Ernährung und körperliche Bewegung tätig sind, seit dem Jahr 2005 ein Forum mit dem Ziel, dem
europaweiten Trend zu Übergewicht und Fettleibigkeit entgegenzuwirken. Zu den derzeit 33 PlattformMitgliedern zählen unter anderem auch Organisationen wie die „World Obesity Federation" (WOF),
„FoodDrink Europe" oder die „European Public Health Alliance" (EPHA).
Jahresbericht 2015 (englischer Fassung):
http://ec.europa.eu/health/nutrition_physical_activity/docs/eu_platform_2015_report_and_annex1-3_en.pdf
LOGO FÜR ONLINE-APOTHEKEN ERSCHEINT SEIT 01.07.2015
Seit 01.07.2015 steht das Logo für Online-Apotheken gemäß der Durchführungsverordnung Nr. 699/2014 der
Kommission vom 24.06.2014 über die Gestaltung des gemeinsamen Logos zur Identifizierung von Personen,
die der Öffentlichkeit Arzneimittel zum Verkauf im Fernabsatz anbieten, und über die technischen,
elektronischen und kryptografischen Anforderungen zur Überprüfung der Echtheit desselben mit all seinen
Funktionen zur Verfügung. Das Logo erscheint auf den Websites der Online-Apotheken und setzt sich aus der
Flagge des EU-Landes, in dem die Online-Apotheke ihren Sitz hat, sowie dem Text „Zur Überprüfung der
Legalität dieser Website hier klicken" in der Amtssprache des betreffenden Landes zusammen. Durch einen
Klick wird der Anwender auf die Website der national zuständigen Behörde und auf eine Liste aller
zugelassenen Online-Apotheken bzw. Arzneimittelvertreiber weitergeleitet.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 699/2014 der Kommission:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0699&from=DE
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
IUK- UND MEDIENPOLITIK
LUXEMBURGISCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT: SCHWERPUNKTE AUS DEM BEREICH IUK- UND
MEDIENPOLITIK
Luxemburg hat sein Ratsarbeitsprogramm für die nächsten sechs Monate mit folgenden Schwerpunkten im
Bereich Audiovisuelles, Telekommunikation und Internet herausgegeben. Dies wurde mit dem ausdrücklichen
Hinweis verbunden, keinen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben:
- Angesichts der steigenden Nutzung des Internets und mobiler Geräte als bevorzugte Mittel zum Betrachten
audiovisueller Inhalte prüft die KOM derzeit im Rahmen des REFIT-Verfahrens zur Audiovisuellen
Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL) die Frage, ob zwischenzeitliche schnelle Veränderung der Technologie
und des Marktes punktuelle Anpassungen erforderlich machen. Insofern wurde im Rahmen des 18-MonatsProgramms des Rates (01.07.2014 – 31.12.2015) angekündigt, dieses Thema mit Vorrang zu behandeln,
sobald und sofern ein Vorschlag zur Änderung der AVMD-RL von der KOM vorgelegt wird.
- Des Weiteren will die Präsidentschaft die Überlegungen für eine Modernisierung der Urheberrechte zur
Förderung von Kreativität und Innovation sowie zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes weiterverfolgen.
Dabei geht es um eine Anpassung an das digitale Zeitalter, um es den Kreativindustrien zu ermöglichen, sich
weiterzuentwickeln, wobei gleichzeitig die Interessen der Rechteinhaber und Verbraucher gewahrt werden
sollen. Auch gegen ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund des geografischen Standorts (Geoblocking)
soll vorgegangen werden, um geografisch bedingte Blockaden von Online-Inhalten abzubauen.
- Zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt will der Vorsitz einen erhöhten Datenschutz bis
Ende des
Jahres
erreichen. Dabei
ist geplant, die Reform
des
Rechtsrahmens
zum
Schutz
personenbezogener Daten unter luxemburgischer Präsidentschaft abzuschließen.
- Das Dossier zum barrierefreien Zugang zu öffentlichen Websites soll ebenfalls zügig abgeschlossen
werden, um eine flächendeckende Inklusion sicherzustellen und so eine aktive Beteiligung aller Bürger am
politischen Leben zu gewährleisten.
- Weitere Themen des Vorsitzes sind im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie der KOM die Förderung
der digitalen Kompetenz, die im Rahmen verschiedener Veranstaltungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln
behandelt werden soll, sowie frequenzpolitische Fragen (einschließlich der Vorbereitung der Welt-FunkKonferenz 2015).
Arbeitsprogramm der luxemburgischen Ratspräsidentschaft:
http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
EINIGUNG ZUM TELEMMUNIKATIONSPAKET ERZIELT
Rat und EP haben sich im 4. Trilog am 29.06.2015 zum TSM-Paket (Verordnungsvorschlag bezüglich
Maßnahmen zum Europäischen Binnenmarkt für elektronische Kommunikation, EB 12/15) über die bis dahin
strittigen Punkte bei Roaming sowie bei Netzneutralität geeinigt. Der erzielte Kompromiss beinhaltet die
endgültige Abschaffung der Roaming-Entgelte ab 15.06.2017, wobei bereits zum 30.04.2016 eine deutliche
Absenkung der Höchsttarife für Roaming erfolgen soll (abgehende Anrufe: 5 Cent/Min. statt derzeit 19 Cent,
SMS 2 Cent/Min. statt 6 Cent und Datenübertragungen 5 Cent/Min. statt 20 Cent pro MB.) Im Bereich der
Netzneutralität wird erstmals der Grundsatz des diskriminierungsfreien Zugangs aller Bürger zu
Internetinhalten legislativ festgeschrieben. Eine bezahlte Priorisierung von Diensten im „normalen Internet"
soll
unzulässig
sein.
Allerdings
sieht
der
Kompromiss
für
bestimmte
Spezialdienste,
etwa
für
Videokonferenzen, Gesundheits- oder Verkehrsdienste, eine bevorzugte Behandlung vor, solange das
normale Angebot dadurch nicht eingeschränkt wird. Rat und EP müssen dem Text noch offiziell zustimmen,
damit die Verordnung wie geplant am 30.04.2016 in Kraft treten kann.
Weitere Informationen zu Roaming-Gebühren und offenes Internet (Fragen und Antworten):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/6/40802200177_en.pdf
EUROPÄISCHER RAT FÜR ZÜGIGE VERABSCHIEDUNG DES TSM-PAKETS
Der Europäische Rat unterstrich im Rahmen der am 06.05.2015 vorgestellten 3. Priorität der KOM zum
digitalen Binnenmarkt in seinen Schlussfolgerungen die Bedeutung der Durchführung einer ehrgeizigen
Reform des Telekommunikationsrahmens einschließlich einer wirksameren Frequenzkoordinierung unter
gleichzeitiger Wahrung der nationalen Zuständigkeiten. Konkret sprach sich der Rat dabei insbesondere auch
für die zügige Annahme der Telekommunikationsbinnenmarktverordnung (TSM-Paket) aus, die Roaming
einschließe (EB 12/15).
Die Schlussfolgerungen sind abrufbar unter:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-22-2015-INIT/de/pdf
ONLINE-TAGESZEITUNG MIT „VIDEO"-LINK KEIN AUDIOVISUELLER MEDIENDIENST
Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szponar ist weder die Internetseite einer Tageszeitung, die
audiovisuelles Material enthält, noch irgendein Teilbereich dieser Internetseite als ein audiovisueller
Mediendienst im Sinne der AVMD-RL (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) anzusehen.
In dem zugrundeliegenden Fall stellte die Kommunikationsbehörde Austria 2012 fest, dass es sich bei dem
„Video"-Link auf der Internetseite „Tiroler Tageszeitung online", der zu einem Katalog mit etwa 300 Videos
führte, um einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf handele und somit anzeigepflichtig sei. New Media
Online legte gegen diese Feststellung Berufung ein. Der Verwaltungsgerichtshof (Österreich) hat daraufhin
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
den Gerichtshof der Europäischen Union ersucht, im Wege der Vorabentscheidung die Frage zu beantworten,
welche Kriterien die Einstufung einer Dienstleistung als audiovisuellen Mediendienst im Sinne der AVMD-RL
erlauben.
Schlussantrag ist abrufbar unter:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-07/cp150075de.pdf
ASSOCIATION OF COMMERCIAL TELEVISION IN EUROPE STELLT STUDIE ZUM KOMMERZIELLEN
RUNDFUNK IN EINEM NEUEN DIGITALEN RUNDFUNK VOR
Am 08.06.2015 veranstaltete die Association of Commercial Television in Europe (ACT) in Brüssel ein
Seminar zur Mediendiensterichtlinie (AVMD-RL) und REFIT mit dem Titel „The Next Decade for Media and
Commercial Communication Markets". Dabei wurden die Ergebnisse einer von ACT in Auftrag gegebenen
internen Studie über die zentralen Entwicklungen des digitalen Wandels und neuer Marktakteure in der
Werbewirtschaft vorgestellt. Anschließend skizzierte der ACT-Direktor Ross Biggam seine Vorstellung einer
realistischen Regulierung in einem sich wandelnden Markt.
Homepage ACT:
www.acte.be
KOMMISSION
GENEHMIGT
GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN
DER
RECHTEVERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN PRSFM, STIM UND GEMA FÜR DIE LIZENZVERGABE IM
BEREICH ONLINE-MUSIK
Am 16.06.2015 hat die KOM die beabsichtigte Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zur kollektiven
Rechtwahrnehmung
durch
drei
europäische
Verwertungsgesellschaften
nach
der
EU-
Fusionskontrollverordnung genehmigt (EB 02/15). Dabei handelt es sich um die Deutsche Gesellschaft für
musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die britische PRS for Music
Limited (PRSfM) und die schwedische Sveriges Tonsättares Internationella Musikbyrå u.p.a. (STIM), die die
Urheberrechte für Musikwerke verwerten (Lizenzvergabe, Erhebung von Nutzungsgebühren et cetera). Die
Genehmigung ist mit der Auflage verbunden, dass anderen Marktteilnehmern ermöglicht wird, in den
Wettbewerb
für
Urheberrecht-Verwaltungsdienste
einzutreten,
das
heisst die
Kunden
des
Gemeinschaftsunternehmens behalten das Recht, zu konkurrierenden Anbietern zu wechseln.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5204_de.htm
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 13/2015 vom 03.07.2015
EUROPÄISCHER MENSCHENGERICHTSHOF IN STRASSBURG: FORENBETREIBER HAFTET FÜR
BELEIDIGUNGEN DER NUTZER
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 16.06.2015 entschieden, dass
Betreiber kommerzieller Online-Foren für anonyme Leserkommentare auf ihrem Portal verantwortlich sind
(Urteil vom 16.06.2015, Az. 64569/09). Demzufolge müssen sie auch ohne Aufforderung der Betroffenen
Kommentare beleidigenden Inhalts innerhalb einer angemessenen Frist entfernen. Andernfalls kann, so der
EGMR, derjenige, der im Webforum eines kommerziellen Anbieters beleidigt oder bedroht wird, vom
Forenbetreiber Schadensersatz fordern (auch wenn dieser die beleidigenden Kommentare bereits entfernt
hat, jedoch erst nach entsprechenden Hinweisen).
Das Urteil ist abrufbar unter:
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/Pages/search.aspx#
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