BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan Nr. 94/8 „Am Hardtanger“ Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 1. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.03.2013 beschlossen, dass für den Bereich östlich der Straße „Am Hardtanger“ und östlich der östlichen Bebauung „Am Hardtanger“, südlich der Teilflächen mit den Fl.Nr. 2534/8, 2536/38 und der Fl.Nr. 2534/10, westlich der Fl.Nr. 2546, alle Gemarkung Fürstenfeldbruck und nördlich der Maisacher Straße ein Bebauungsplan aufgestellt wird. 2. Der Stadtrat stimmte dem Bebauungsplanentwurf Nr. 94/8 „Am Hardtanger“ in der Fassung vom 30.06.2015 und der zugehörigen Begründung in seiner Sitzung am 30.06.2015 zu. Der Umgriff des Bebauungsplans Nr. 94/8 wurde geändert. Das Plangebiet besteht aus zwei Teilflächen. Der nördliche Bereich umfasst das Gebiet östlich der Straße „Am Hardtanger“, südlich der Fl.Nr. 2534/10 und der Teilfläche 2545/10, westlich der Teilfläche Fl.Nr. 2546, alle Gemarkung Fürstenfeldbruck und nördlich der Maisacher Straße. Der südliche Bereich umfasst das Gebiet östlich der Fl.Nr 1057/327, Gemarkung Fürstenfeldbruck, und des Rudolf Diesel Rings, südlich der Maisacher Straße, westlich der Teilflächen Fl.Nr. 2545/1, 2748/4, 1057/25, 1057/26 und nördlich der Fl.Nr. 1057/337 und der Teilflächen Fl.Nr. 1057/345 und 1057/27, alle Gemarkung Fürstenfeldbruck (im Lageplan schwarz umrandet und mit Planteil A beschriftet). Die Ausgleichsflächen befinden sich an zwei Standorten. Der erste Standort befindet sich östlich der östlichen Bebauung „Am Hardtanger“ und der „Liebigstraße“, südlich der Teilfläche Fl.Nr. 2546/1, westlich der Teilfläche Fl.Nr. 2546 und nördlich der Fl.Nr. 2545/8 und der Teilflächen 2534/3, 2545/10 und 2546, alle Gemarkung Fürstenfeldbruck. Der zweite Standort befindet sich östlich der Fl.Nr. 1057, 1057/1, 1057/2 und der Teilfläche Fl.Nr. 1057/495, südlich der Teilfläche Fl.Nr. 1029/1, alle Gemarkung Malching, westlich der westlichen Grundstücke an der St 2054 und nördlich der Teilfläche 1029/1, Gemarkung Malching (im Lageplan schwarz umrandet und mit Planteil B (Ausgleichsfläche) beschriftet) Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Betriebserweiterung der Firma Schleifring zu schaffen. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 94/8 „Am Hardtanger“. in der Fassung vom 30.06.2015 sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom 01.10. bis einschließlich 02.11.2015 im Bauamt (Rathaus der Stadt Fürstenfeldbruck, Hauptstraße 31, Zi. 214) während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Fürstenfeldbruck, den 17.09.2015 Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck Gez. Erich Raff 2. Bürgermeister Ortsüblich bekannt gemacht durch Anschlag an den Amtstafeln Angeheftet am: 23.09.2015 Abgenommen am: 04.11.2015 ………………………………………………. (Unterschrift und Dienstbezeichnung) Siegel
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