Aufstellung des Bebauungsplanes der Nr. 165 "Wohnanlage südlich Gunzelinstraße – ehemaliges Hallenbad" – Peine, zugl. Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 72 "Hallenbad" - Peine Allgemeine Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung Wesentliche Ziele der Bauleitplanung sind • • • Wiederbelebung des derzeit ungenutzten Geländes südlich der Gunzelinstraße, verbunden mit dem Abriss der vorhandenen leer stehenden Gebäude des ehemaligen Hallenbades Schaffung eines innerstädtischen Wohnquartiers unter dem Gesichtspunkt "Mehrgenerationenwohnen" Vergrößerung des Angebotes an altersgerechtem Wohnraum Im Plangebiet hat sich in der jüngeren Vergangenheit nach Aufgabe der Hallenbadnutzung in zentraler Stadtlage eine ungenutzte Siedlungsfläche entwickelt. Mit Hilfe der vorliegenden Planung soll die Fläche neu geordnet werden. Das Gelände kann nach Abriss der leerstehenden Gebäude zur Schaffung von innenstadttypischen Wohnformen genutzt werden. Vorbereitende Bauleitplanung Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Peine ist das Plangebiet als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Es besteht eine Überlagerung mit einer Fläche für Sportanlagen. Die neu vorgesehenen Nutzungen bedürfen ausschließlich einer Darstellung als Wohnbaufläche (W). Aufgrund der Tatsache, dass ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 2 BauGB aufgestellt wird, ist eine Flächennutzungsplanänderung jedoch nicht erforderlich. Vielmehr wird der Flächennutzungsplan nach Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens im Wege der Berichtigung angepasst. Verbindliche Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 "Wohnanlage südlich Gunzelinstraße – ehemaliges Hallenbad" – Peine, zugl. Teilaufhebung Bebauungsplanes Nr. 72 "Hallenbad" - Peine Für das Plangebiet besteht derzeit ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Es handelt sich um den Bebauungsplan Nr. 72 "Hallenbad", der am 08.04.1969 rechtskräftig wurde. Er umfasst neben dem Hallenbadbereich noch weitere Flächen an der Stormstraße und an der Gunzelinstraße. Für den Ausschnitt der jetzt vorgesehenen Planung setzt er eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Hallenbad" fest. Als Maß der Nutzung ist eine Geschossflächenzahl von 0,7 bei maximal zulässiger Zweigeschossigkeit festgesetzt. Die baulichen Aktivitäten der Vergangenheit erfolgten auf der Grundlage dieses Planes, der nunmehr durch den vorgesehenen Bebauungsplan Nr. 165 "Wohnanlage südlich Gunzelinstraße – ehemaliges Hallenbad" in Teilen überplant und aufgehoben wird. Da das Plangebiet vollständig dem "Innenbereich" zuzuordnen ist, insgesamt eine Gesamtgröße von nur rd. 10.500 m² hat und die Planung der Wiedernutzbarmachung aktuell brachliegender Flächen dient, kann das Verfahren gem. § 13a BauGB angewendet werden. Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig -2B-Plan Nr. 165 "Wohnanlage südlich Gunzelinstraße – ehem. Hallenbad" - Peine, zugl. Teilaufhebung B-Plan Nr. 72 "Hallenbad" - Peine Stadt Peine Planinhalt: Die verbindliche Bauleitplanung dient der Revitalisierung von bebauten Flächen, die durch den Gebäudebestand des ehemaligen Hallenbades und entsprechende Stellplatzflächen sowie Grünflächen geprägt sind. Das Gelände liegt südlich der Gunzelinstraße und erstreckt sich bis zur Stormstraße. Die aktuelle Planung sieht nach Abriss der Hallenbadgebäude die Nutzung des Gesamtareals als Quartier für "Mehrgenerationenwohnen" vor. Dabei sollen unterschiedliche Altersgruppen jeweils innerhalb der bevorzugten Wohnformen wohnen, während die Frei- und Aufenthaltsflächen wie Grünanlagen, Hausgärten und Spielflächen teilweise gemeinsam genutzt werden. Um diese spezielle Nutzungsstruktur etablieren zu können, ist eine Kombination von verschiedenen Wohnformen vorgesehen. Vorerst sind Stadthäuser, Stadtvillen sowie Mehrfamilienhäuser geplant. Es soll sowohl der Bedarf von jüngeren Familien mit größeren Wohneinheiten, als auch der Bedarf an barrierefreien Wohnungen mit kleineren Wohneinheiten gedeckt werden. Alle zukünftigen Gebäude sollen in 3-geschossiger Bauweise plus Staffelgeschoss mit Flachdach errichtet werden. Zwischen den einzelnen Gebäudekomplexen werden Grünflächen und Gartenanlagen für eine Auflockerung des Quartiers sorgen. Zurzeit sind zwei Varianten im Gespräch. In der Variante 1 wird der bisherige Stellplatz des Bades erhalten und zukünftig für das Anwohnerparken genutzt. In der bisher favorisierten Variante 2 wird der überwiegende Teil der erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage unter dem Grundstück im Bereich der jetzigen Gebäude des Hallenbades entstehen. Zudem sind kleinteilige oberirdische Stellplatzflächen geplant, mit dem Ziel, die bestehenden Stellplatzflächen zu integrieren. Im Bereich des bisherigen Hauptstellplatzes an der Gunzelinstraße werden zwei weitere Stadtvillen platziert. Das Maß der baulichen Nutzung wird in Anlehnung an den Bestand im Quartier an der Gunzelinstraße festgesetzt. Die Erschließung des Geländes erfolgt sowohl von der Gunzelinstraße, als auch von der Stormstraße aus. Bezüglich der Ver- und Entsorgung werden die innerhalb des Plangebietes vorhandenen Strukturen, wie z. B. der Fernwärmeanschluss, genutzt und bedarfsgerecht ausgebaut. Das Bild der den Straßenraum der Gunzelinstraße prägenden typischen innerstädtischen Bebauung soll im Plangebiet aufgegriffen und die städtebauliche Integration durch gestalterische Vorgaben bewirkt werden. Diesbezügliche Regelungen werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages getroffen. Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig
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