Bekanntmachungstext und Lageplan mit

BEKANNTMACHUNG
DER STADT BAD BRAMSTEDT
Der Bürgermeister
- Bauamt -
Bad Bramstedt, den 11.02.2016
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 (südlich Bi,möhler Straße) der Stadt Bad
Bramstedt für das Gebiet "südlich der Bimöhler Straße und östlich der Straßen
Dönnewegstraße und Am Alten Kurpark"
hier: a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB)
Der Ausschuss für Planungs- und Umweltangelegenheiten der Stadt Bad Bramstedt hat
in seiner Sitzung am 21,09,2015 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 57
(südlich Bimöhler Straße) der Stadt Bad Bramstedt für das Gebiet "südlich der Bimöhler Straße und östlich der Straßen Dönnewegstraße und Am Alten Kurpark" gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss selbst und der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr, 57 werden hiermit bekannt gemacht.
Städtebauliche Absicht und Zielsetzung dieses Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der
Wohnungsbauflächen aus der Strukturplanung Wohnbauentwicklung-Ost. Bei dem
Plangebiet handelt es sich quasi um den 3. Abschnitt der vorgenannten Strukturplanung, Das Gebiet schließt unmittelbar östlich an das bereits realisierte Baugebiet aus
dem Planverfahren des Bebauungsplanes Nr. 55 an. Erster Abschnitt war der Bereich
des Bebauungsplangebietes Nr. 49 im Jahr 2005.
Damit wird das städtebauliche Ziel verfolgt, innerhalb des im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Bramstedt bereits als Wohnbauflächen dargestellten Bereiches des Strukturplangebietes, die Bereitstellung von Wohnbauflächen fortzusetzen,
Dem Ausschuss für Planungs- Und Umweltangelegenheiten wurde in seiner Sitzung am
30.11.2015 auch bereits ein planerischer Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 57 präsentiert. In der Folge wurde das Plangebiet noch um ein weiteres Grundstück ergänzt.
Inhaltlich sind zusätzlich Teilflächen für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus festgesetzt worden. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2016 sodann beschlossen,
auf der Grundlage dieses ergänzten planerischen Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs, 1 BauGB und gleichfalls die frühzeitige
Beteiligung der von den Planungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs, 1 BauGB durchzuführen,
Im Rahmen dieses Verfahrensabschnittes nach § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf
des Bebauungsplanes Nr. 57 (südlich Bimöhler Straße) der Stadt Bad Bramstedt für
das Gebiet "südlich der Bimöhler Straße und östlich der Straßen Dönnewegstraße und
Am Alten Kurpark" in der Zeit vom
23. Februar 2016 bis zum 22. März 2016
in der Stadtverwaltung Bad Bramstedt, Bleeck 17-19, 24576 Bad Bramstedt, Bauamt,
Zimmer 4.3, während folgender Zeiten
montags, dienstags, donnerstags, freitags
donnerstags zusätzlich
ansonsten nach Vereinbarung
8.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geboten.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen und Hinweise zu
dem Planvorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB wird hiermit bekannt gemacht.
Stadt Bad Bramstedt
Der Bürgermeister
~ürgen
Kütbach
Bürgermeister
Anlage:
Lageplan mit Geltungsbereichsdarstellung
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 57