BEKANNTMACHUNG DER STADT BAD BRAMSTEDT Der Bürgermeister - Bauamt - Bad Bramstedt, den 11.02.2016 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 (südlich Bi,möhler Straße) der Stadt Bad Bramstedt für das Gebiet "südlich der Bimöhler Straße und östlich der Straßen Dönnewegstraße und Am Alten Kurpark" hier: a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Ausschuss für Planungs- und Umweltangelegenheiten der Stadt Bad Bramstedt hat in seiner Sitzung am 21,09,2015 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 57 (südlich Bimöhler Straße) der Stadt Bad Bramstedt für das Gebiet "südlich der Bimöhler Straße und östlich der Straßen Dönnewegstraße und Am Alten Kurpark" gefasst. Der Aufstellungsbeschluss selbst und der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr, 57 werden hiermit bekannt gemacht. Städtebauliche Absicht und Zielsetzung dieses Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Wohnungsbauflächen aus der Strukturplanung Wohnbauentwicklung-Ost. Bei dem Plangebiet handelt es sich quasi um den 3. Abschnitt der vorgenannten Strukturplanung, Das Gebiet schließt unmittelbar östlich an das bereits realisierte Baugebiet aus dem Planverfahren des Bebauungsplanes Nr. 55 an. Erster Abschnitt war der Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 49 im Jahr 2005. Damit wird das städtebauliche Ziel verfolgt, innerhalb des im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Bramstedt bereits als Wohnbauflächen dargestellten Bereiches des Strukturplangebietes, die Bereitstellung von Wohnbauflächen fortzusetzen, Dem Ausschuss für Planungs- Und Umweltangelegenheiten wurde in seiner Sitzung am 30.11.2015 auch bereits ein planerischer Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 57 präsentiert. In der Folge wurde das Plangebiet noch um ein weiteres Grundstück ergänzt. Inhaltlich sind zusätzlich Teilflächen für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus festgesetzt worden. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2016 sodann beschlossen, auf der Grundlage dieses ergänzten planerischen Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs, 1 BauGB und gleichfalls die frühzeitige Beteiligung der von den Planungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs, 1 BauGB durchzuführen, Im Rahmen dieses Verfahrensabschnittes nach § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 (südlich Bimöhler Straße) der Stadt Bad Bramstedt für das Gebiet "südlich der Bimöhler Straße und östlich der Straßen Dönnewegstraße und Am Alten Kurpark" in der Zeit vom 23. Februar 2016 bis zum 22. März 2016 in der Stadtverwaltung Bad Bramstedt, Bleeck 17-19, 24576 Bad Bramstedt, Bauamt, Zimmer 4.3, während folgender Zeiten montags, dienstags, donnerstags, freitags donnerstags zusätzlich ansonsten nach Vereinbarung 8.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geboten. Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen und Hinweise zu dem Planvorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht. Stadt Bad Bramstedt Der Bürgermeister ~ürgen Kütbach Bürgermeister Anlage: Lageplan mit Geltungsbereichsdarstellung Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 57
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