Bürgerbegehren: „Keine Ausweisung eines Gewerbegebietes südlich der B 300“ Mit meiner Unterschrift beantrage ich gem. Art. 18 a der Bayer. Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheids zu folgender Frage: Sind Sie dafür, dass auf die Ausweisung eines Gewerbegebiets südlich der B 300 verzichtet wird und alle diesbezüglichen planerischen Maßnahmen durch die Stadt Stadtbergen beendet werden? Begründung: Die Stadt Stadtbergen plant südlich der B 300 ein neues riesiges Gewerbegebiet. Seine Realisierung ist mit gravierenden Nachteilen verbunden, so zum Beispiel zusätzlichem Schleichverkehr mit mehr Lärm und Abgasen in allen Stadtteilen, Verlust an Wohnqualität, Verbrauch besten landwirtschaftlichen Bodens, Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsqualität, letztlich Verlust und Zerstörung von Heimat. Vorname Name Geb.- datum Straße, Hausnummer Unterschrift 1. Stadtbergen 2. Stadtbergen 3. Stadtbergen 4. Stadtbergen 5. Stadtbergen 6. Stadtbergen 7. Stadtbergen 8. Stadtbergen 9. Stadtbergen 10. Stadtbergen Als Vertreter gem. Art. 18a Abs.4 BayGo werden benannt: Stellvertreter der Vertreter : 1. Rolf Dittrich, Schillerstraße 29, 86391 Stadtbergen 2. Thomas Miehler, Weidenröschenweg 1, 86391 Stadtbergen 3. Ralf Lemmermann, Schattbergweg 6, 86391 Stadtbergen Von 1 Claudia Hintermayr, Bauernstraße 11c, 86391 Stadtbergen Von 2 Paul Reisbacher, Steinackerstraße 19, 86391 Stadtbergen Von 3 Sylvia Strauch, Tournelystraße 4, 86391 Stadtbergen Bemerk. d. Behörde Die Vertretungsberechtigten werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigung gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Bürgerbegehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile.
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