Pressemitteilung: Windpark südlich Brelingen

PRESSEMITTEILUNG
Fraktion im Rat der
Gemeinde Wedemark
Windpark südlich Brelingen
CDU distanziert sich von der Flächenfestsetzung
„An unserem Beschluss an der Windenergie festzuhalten hat sich nichts
geändert, wohl aber an dem Flächenvorschlag der Potentialfläche südlich
von Brelingen“, leitet Holger Bleich als Ausschussvorsitzender Planen und
Bauen das Pressegespräch ein. „
Wir wollen die Energiewende auch in der Wedemark einleiten und positiv
begleiten, aber nicht auf einer Fläche in der Mitte unserer Gemeinde. Die
Fläche ist aus Naherholungssicht und aus Naturschutzsicht einfach nicht
geeignet, ist sich die CDU Gemeinderatsfraktion einig.
Weiterhin ist uns unverständlich, warum die Region Hannover als Planungsträger des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) den Vogelschutz höher gewichtet als den Schutz der Menschen vor Ort. Der Vogelwelt
wird ein Abstand zu den Windenergieanlagen (WEA) von 1.500 Metern für
den Roten Milan bzw. 1.000 Metern für kleinere Vögel zugestanden, dem
Menschen aber nur ein Abstand von 800 Metern. „Das ist ein unakzeptables
Missverhältnis und wird von der CDU nicht mitgetragen“, stellt Daniel Leide
als Ausschussmitglied klar.
Uns wurde suggeriert, die Abstände von 800m zu Siedlungsgebieten würden sich aus aktuellen Gerichtsentscheidungen herleiten lassen. „Uns ist
heute aber klar, dass diese Äußerung unzutreffend ist und ein Scheinargument aus der Verwaltungsspitze der Gemeinde Wedemark war“, ist sich
Bleich sicher. Die Region Hannover ist verpflichtet „substantiellen Raum“
der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Würde bei der Flächensuche im
Ausschlussverfahren ein größerer Abstand als 800 Meter gewählt, blieben
fast keine grünen Stellen auf der Regionskarte mehr übrig.
Diesen Umstand allerdings zugrunde zu legen und daraus abzuleiten, der
Abstand von 800 Metern zu Wohngebieten sei ausreichend, lassen wir uns
als CDU vor Ort nicht gefallen. Wir werten diese Abstandsregelung als reine
Willkür und halten den Schutzgedanken an den Menschen für nicht angemessen. Andere Bundesländer halten bis zu 1.500 Meter Abstand ein, bzw.
es wird von Fachleuten ein Abstand von 10-facher Nabenhöhe vorgeschlagen und für angemessen befunden.
Bei diesen Argumenten fordern wir die Region Hannover auf, Ihre Ausschlusskriterien zu lockern. Bisher dürfen aus Sicht der Region keine WEAnlagen in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden. Dies ist der ausschlaggebende Punkt, warum die zentral gelegene Fläche in Brelingen
überhaupt so schnell in die erste Wahl kommen konnte. Editha Lorberg als
zuständige Landtagsabgeordnete fügt hinzu, das aus Landessicht in Niedersachsen keine Anlagen
in Wäldern stehen dürfen. Auch dies ist in Nachbarbundesländern anders und wird dort befürwortet.
„Das Waldverbot kann und sollte auch in Niedersachsen nicht nur auf den Prüfstand, sondern sollte
aufgegeben werden“, argumentiert Lorberg.
Zum Schluss formuliert Bleich für die CDU: „Wir haben in der Gemeinde Wedemark viel besser
geeignete Flächen mit ausreichenden Abständen zur Wohnbebauung, dazu müsste die Region
Hannover allerdings Ihre Voraussetzungen überdenken. Wir sollten uns nicht an das Gängelband
der Region Hannover legen lassen!“, schließt Bleich dass Pressegespräch.
Ansprechpartner: Holger Bleich, Tel. dstl. 05031-9566-16