4. März 2016 Mainz-Finthen: Neues Wohnquartier südlich der Flugplatzstraße (rap) - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens Am südlichen Ortsrand von Mainz-Finthen beabsichtigt ein privater Investor die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers im rückwärtigen Bereich der Bebauung entlang der Flugplatzstraße. Das seitens des Investors in Abstimmung mit der Stadt Mainz für diesen Bereich erarbeitete städtebauliche Konzept sieht die Entwicklung eines Quartiers mit einer aufgelockerten Einfamilienhausbebauung in Form von Einzelhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen vor. Das geplante Wohnquartier wird von der Flugplatzstraße her erschlossen. Für die weitere Entwicklung und die spätere Realisierung des geplanten Wohnquartiers muss neues Baurecht geschaffen werden. Aus diesem Grund hat der Stadtrat der Stadt Mainz in seiner Sitzung am 03.02.2016 beschlossen, für den in Frage kommenden Bereich den Bebauungsplan „Elmerberg (F 90)" aufzustellen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) In der gleichen Sitzung hat der Stadtrat den Beschluss gefasst, zu dem Entwurf des o. a. Bebauungsplanes „F 90" die gesetzlich vorgesehene, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) durchzuführen. Diese frühzeitige Beteiligung findet am Donnerstag, 17.03.2016 um 18.30 Uhr im Bürgerhaus Finthen (Kleiner Saal), Am Obstmarkt 24, 55126 Mainz statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen o. a. Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Diese werden von den Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes an dem o. a. Termin erörtert. Im Anschluss an die Erörterung wird der Öffentlichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern, Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Als zusätzliche Information steht der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes „F 90" im Internet unter der Adresse www.mainz.de/stadtplanungsamt im Zeitraum vom 17.03.2016 bis 15.04.2016 zur Verfügung. Äußerungen können bis zum 15.04.2016 vorgebracht werden.
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