Mainz-Finthen: Neues Wohnquartier südlich der Flugplatzstraße

4. März 2016
Mainz-Finthen: Neues Wohnquartier südlich
der Flugplatzstraße
(rap) - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines
Bauleitplanverfahrens
Am südlichen Ortsrand von Mainz-Finthen beabsichtigt ein privater
Investor die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers im rückwärtigen
Bereich der Bebauung entlang der Flugplatzstraße. Das seitens des
Investors in Abstimmung mit der Stadt Mainz für diesen Bereich
erarbeitete städtebauliche Konzept sieht die Entwicklung eines Quartiers
mit
einer
aufgelockerten
Einfamilienhausbebauung
in
Form
von
Einzelhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen vor. Das geplante
Wohnquartier wird von der Flugplatzstraße her erschlossen.
Für die weitere Entwicklung und die spätere Realisierung des geplanten
Wohnquartiers muss neues Baurecht geschaffen werden. Aus diesem
Grund hat der Stadtrat der Stadt Mainz in seiner Sitzung am 03.02.2016
beschlossen, für den in Frage kommenden Bereich den Bebauungsplan
„Elmerberg (F 90)" aufzustellen.
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In der gleichen Sitzung hat der Stadtrat den Beschluss gefasst, zu dem
Entwurf des o. a. Bebauungsplanes „F 90" die gesetzlich vorgesehene,
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) durchzuführen.
Diese frühzeitige Beteiligung findet am Donnerstag, 17.03.2016 um
18.30 Uhr im Bürgerhaus Finthen (Kleiner Saal), Am Obstmarkt 24,
55126 Mainz statt.
Die
Beteiligung
der
Öffentlichkeit
dient
der
Unterrichtung
der
Öffentlichkeit über die allgemeinen o. a. Ziele und Zwecke der Planung,
sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die
Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Diese werden von den Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes an dem o.
a. Termin erörtert. Im Anschluss an die Erörterung wird der Öffentlichkeit,
den Bürgerinnen und Bürgern, Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Als zusätzliche Information steht der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes
„F 90" im Internet unter der Adresse www.mainz.de/stadtplanungsamt im
Zeitraum vom 17.03.2016 bis 15.04.2016 zur Verfügung.
Äußerungen können bis zum 15.04.2016 vorgebracht werden.