Mediadaten Nordexpress 2016

Preisliste Nr. 58
gültig ab 1. Januar 2016
Allgemeine Verlagsangaben
n Verlag C. H. Wäser KG GmbH & Co.
■ Druck Kieler Zeitung GmbH & Co. Offsetdruck KG
■ Postanschrift Postfach 1533, 23785 Bad Segeberg
■ Agenturprovision Anzeigen über Werbeagenturen werden zum Grundpreis
abgerechnet, Provision 15 %
■ Geschäftsstellen nord express
Landweg 24, 24576 Bad Bramstedt
Telefon: 04192/3031, Fax: 04192/9404
■ Hausanschrift Hamburger Straße 26, 23795 Bad Segeberg
■ Telefon 04551/90492 (Auftragsannahme)
■ Fax 04551/90449
Friedenstr. 7, 24568 Kaltenkirchen
Telefon: 04191/72260-0, Fax: 04191/72260-19
Partnertitel
Kieler Express
Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG GmbH & Co.
Fleethörn 1–7, 24103 Kiel
■ E-Mail [email protected]
■ Internet www.nordexpress-online.de
■ Anzeigenleiter Thorsten Dücker, Telefon: 04551/90469
E-Mail: [email protected]
■ Beilagendisposition Telefon: 0431/903-2572, Fax: -2599
E-Mail: [email protected]
■ Verlagssonder- Tanja Kracht, Telefon: 04551/90462, Fax: -64
veröffentlichungen E-Mail: [email protected]
■ Anzeigenberater/in Bad Segeberg und Umland
Sven Kronemann, Tel. 04551/90415, Fax -49
E-Mail: [email protected]
Torben Fritsch, Tel. 04551/90416, Fax -49
E-Mail: [email protected]
Bad Bramstedt und Henstedt-Ulzburg
Lena Ruch, Tel. 04192/899033,
Fax 04192/9404
E-Mail: [email protected]
Kaltenkirchen und Umland
Martin Sponholz, Tel. 04191/7226013,
Fax 04191/7226019
E-Mail: [email protected]
■ Erscheinungsweise wöchentlich mittwochs
■ Anzeigen-
schlusstermin
Montag, 17 Uhr
■ Chiffregebühr Bei Abholung € 3,00, bei Zusendung € 4,00
■ Nachlässe Ausgabebezogene (Laufzeit 12 Monate)
Malstaffel Mengenstaffel
6 Anzeigen = 5% 1.000 mm = 12 Anzeigen = 10% 2.000 mm = 24 Anzeigen = 15% 5.000 mm = 36 Anzeigen = 18%
10.000 mm = 52 Anzeigen = 20%
53 Anzeigen = 23%
104 Anzeigen = 25%
■ Bankverbindung HypoVereinsbank AG
Kto.-Nr. 90020479 (BLZ 20030000)
IBAN DE22200300000090020479
■ Zahlungs- bedingungen Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto zahlbar.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe
der gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Alle Preise zzgl.
gesetzlicher MwSt.
■ Geschäfts- bedingungen Für alle Aufträge gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen
in Zeitungen und Zeitschriften.
5%
10%
15%
20%
Technische Daten
n Satzspiegel Berliner Format 430 mm Höhe x 282 mm Breite
n Panorama-Anzeigen 13 Spalten 430 mm Höhe x 588 mm Breite
Mindestvolumen 2600 mm
n Spaltenbreiten 1 Spalte 45,00 mm 2 Spalten 92,25 mm 3 Spalten 139,50 mm 4 Spalten 186,75 mm
5 Spalten 234,00 mm
6 Spalten 281,25 mm
n Grundschrift Anzeigenteil: 7,9 Punkt (Gotham Book)
Textteil: 8,6 Punkt (Excelsior)
n Druckverfahren Rollen-Offsetdruck,
Druckform: Digital (CTP), Positivplatte
n Rasterweite 48 Linien je cm (48er-Raster)
n Rasterpunktform SandyP
n Rasterwinklung Cyan 15 ° Yellow 0 ° n Tonwertumfang Lichterpunkt auslaufend
erster druckender Ton 5 %, Neutraltiefe 95 %
n Tonwertzuwachs Kontrollfeld 40 % – Tonwertzunahme 26 % +/- 3 %
Kontrollfeld 80 % – Tonwertzunahme 13 % +/- 1 %
n Strichbreite negative Striche mind. 0,15 mm
positive Striche mind. 0,10 mm
n Aufbau der 4c-Form Graufarbenreduzierung (GCR) und Buntfarbenaddition
Gesamtflächendeckung max. 240 %
schwarze Flächen (100 %) nicht mit Cyan, Magenta
oder Yellow unterlegen
n Druckrichtung Stehende Seiten, Fuß vorauslaufend
n Farbreihenfolge Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz
n Farbe Euro-Skala: DIN 16539
Farben aus dem HKS-Z-Farbfächer und
Pantonefarben werden im Zusammendruck
aus Skalenfarben annähernd erreicht
Magenta 45 °
Schwarz 75 °
Digitale Druckvorlagenübermittlung
Ausgangsbasis
Bitte stellen Sie den Anzeigenauftrag und eine Kopie des Anzeigenmotives unter Angabe des Datei- bzw. Ordnernamens der Anzeigenabteilung zur Prüfung zur
Verfügung.
Unterstützte Dateiformate
Druckoptimiertes PDF (vorzugsweise PDF X3)
EPS (Schriften in Pfade oder includiert, Bilder einbinden)
Achtung: keine vorseparierten Dateien, keine DCS-Dateien!
Bitte beachten
keine RGB-Bilder, keine LZW-Komprimierung, keine JPEG,
Auflösung Bilder ab 300 dpi, keine Schnittmarken und Beschnittzugaben anlegen.
Übertragung
E-Mail: [email protected]
Alle zu übermittelnden Dateien müssen in einem Ordner zusammengefasst werden. Dieser Ordner sollte einen eindeutigen Hinweis haben, der sich aus Kunde
und Erscheinungstermin mit Objekt zusammensetzt (z. B. Musterkunde, ET: 1.7.09,
NE). Vor E-Mail-Übertragung bitte den Buchungsauftrag faxen.
Technische Rückfragen unter Telefon 0431/903-2597
■ Wichtiger Hinweis
Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus der Euroskala aufgebaut
und können von Farbfächern abweichen. Geringfügige Abweichungen im
Passer und/oder beim Farbton sind nicht reklamationsfähig.
nord express am Mittwoch
n Grundpreise für Auftraggeber mit Sitz außerhalb des Verbreitungsgebietes und Werbeagenturen
Schwarz-Weiß-Anzeigen Farbanzeigen (Mindestvolumen 100 mm)
1 Zusatzfarbe
€/mm
€/mm
2 Zusatzfarben
3 Zusatzfarben
€/mm
€/mm
nord express gesamt /mm 2,35
2,53
3,01
3,20
Titelseite /mm 3,57
3,85
4,57
4,85
Titelkopf (45 x 45 mm) 226,45
244,40
289,86
307,59
Zeilenpreis gewerblich 3,39
nord express Segeberg /mm 1,23
1,33
1,58
1,67
Titelseite /mm 1,77
1,91
2,27
2,41
181,49
195,87
232,30
246,51
Titelkopf (45 x 45 mm)
Zeilenpreis gewerblich 2,72
nord express West /mm 1,38
1,49
1,76
1,87
Titelseite /mm 2,01
2,17
2,57
2,73
181,49
195,87
232,30
246,51
Das aktuelle Schaufenster /mm 1,17
1,27
1,50
1,59
Zeilenpreis gewerblich 2,98
Titelkopf (45 x 45 mm)
nord express am Mittwoch
n Ortspreise für Auftraggeber innerhalb des Verbreitungsgebietes (Ausnahme Werbeagenturen)
Schwarz-Weiß-Anzeigen Farbanzeigen (Mindestvolumen 100 mm)
1 Zusatzfarbe
€/mm
€/mm
2 Zusatzfarben
3 Zusatzfarben
€/mm
€/mm
nord express gesamt /mm 2,00
2,15
2,55
2,72
Titelseite /mm 3,04
3,28
3,89
4,12
192,48
207,74
246,38
261,45
Titelkopf (45 x 45 mm)
Zeilenpreis gewerblich 2,89
nord express Segeberg /mm 1,05
1,13
1,34
1,42
Titelseite /mm 1,51
1,63
1,93
2,05
154,26
166,49
197,45
209,53
Titelkopf (45 x 45 mm)
Zeilenpreis gewerblich 2,31
nord express West /mm 1,17
1,26
1,50
1,59
Titelseite /mm 1,71
1,84
2,18
2,32
Titelkopf (45 x 45 mm)
154,26
166,49
197,45
209,53
Das aktuelle Schaufenster /mm 1,00
1,08
1,28
1,36
Zeilenpreis gewerblich 2,53
Private Familienanzeigen /mm 0,33
Private Familienanzeigen (NE + SZ) /mm 0,70
Gratulationsanzeigen (NE + SZ) /mm 0,33
Private Gelegenheitsanzeigen (NE) Zeile 0,50
Priv. Gelegenheitsanzeigen (NE + SZ) Zeile 0,75
Kombination nord express am Mittwoch mit SZ
Bei Belegung innerhalb von 8 Tagen ohne Satz-, Format- und Farbabweichungen gelten für den nord express folgende Preise:
n Grundpreise für Auftraggeber mit Sitz außerhalb des Verbreitungsgebietes und Werbeagenturen
Schwarz-Weiß-Anzeigen Farbanzeigen (Mindestvolumen 100 mm)
1 Zusatzfarbe
€/mm
€/mm
2 Zusatzfarben
3 Zusatzfarben
€/mm
€/mm
nord express gesamt 1,932,112,442,65
Titelseite
3,263,54 4,14 4,47
nord express Segeberg 0,941,031,201,29
Titelseite
1,501,621,892,04
nord express West 1,041,131,321,41
Titelseite 1,76
1,90
2,22
2,39
2 Zusatzfarben
3 Zusatzfarben
€/mm
€/mm
n Ortspreise für Auftraggeber innerhalb des Verbreitungsgebietes (Ausnahme Werbeagenturen)
Schwarz-Weiß-Anzeigen Farbanzeigen (Mindestvolumen 100 mm)
1 Zusatzfarbe
€/mm
€/mm
nord express gesamt 1,641,792,082,25
Titelseite
2,773,01 3,52 3,80
nord express Segeberg 0,800,88 1,02 1,10
Titelseite
1,271,37 1,61 1,73
nord express West 0,880,96 1,12 1,20
Titelseite 1,51
1,64
1,90
2,07
Kombinationen
nord express mit Teilausgaben Kieler Express
n Grundpreise für Auftraggeber mit Sitz außerhalb des Verbreitungsgebietes und Werbeagenturen
n Ortspreise für Auftraggeber innerhalb des Verbreitungsgebietes (Ausnahme Werbeagenturen)
Titel nord express Teilausgabe West Teilausgabe Ost Teilausgabe Nord Eckernförder Rundschau
Auflage 91.100 Exemplare 90.500 Exemplare 92.075 Exemplare 24.900 Exemplare 28.550 Exemplare
€/mm €/mm €/mm €/mm €/mm
Grundpreis 2,35 1,72 1,53 0,85 0,85
Ortspreis 2,00 1,46
1,30
0,73
0,72
n Farbaufschläge: 1 Zusatzfarbe 10 % • 2 Zusatzfarben 25 % • 3 Zusatzfarben 40 %
n Kombinationsrabatte:
(bei identischer Anzeige)
2 Ausgaben 10 %
3 Ausgaben 20 %
■ Teilausgaben ■ Verbreitungsgebiet
nord express
Altengörs, Alveslohe, Armstedt, Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Bark, Bebensee, Bilsen, Bimöhlen, Blomnath, Blunk, Bockhorn, Bornhöved, Borstel,
Brokstedt, Bühnsdorf, Daldorf, Damsdorf, Diekhof, Dreggers, Eilsdorf, Ellerau, Fahrenkrug, Fehrenbötel, Fitzbek, Föhrden-Barl, Fredesdorf, Freiweide, Fuhlendorf, Garbek, Geschendorf, Gnissau, Goldenbek, Gönnebek, Groß Niendorf, Groß Rönnau, Großenaspe, Hagen, Hamdorf, Hartenholm,
Hasenkrug, Hasenmoor, Heidmoor, Heidmühlen, Henstedt-Ulzburg, Herrenmühle, Hitzhusen, Högersdorf, Hüttblek, Itzstedt, Kampen, Kaltenkirchen, Kattendorf, Kayhude, Kisdorf, Kisdorferwohld, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems I, Krems II, Kükels, Latendorf, Leezen, Lentföhrden,
Mielsdorf, Mönkloh, Mözen, Nahe, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Neversdorf, Nützen, Oering, Oersdorf, Pronstorf, Quaal, Quarnstedt, Quickborn (nur EH), Reinsbek, Rickling, Rohlstorf, Rotenhahn, Sarlhusen, Schackendorf, Schafhaus, Schieren, Schlamersdorf, Schmalfeld, Schönmoor,
Seedorf, Seth, Sievershütten, Söhren, Steinbek, Stipsdorf, Strenglin, Strukdorf, Struvenhütten, Stuvenborn, Sülfeld, Tarbek, Tensfeld, Todesfelde,
Tönningstedt, Trappenkamp, Travenhorst, Traventhal, Voßhöhlen, Wahlstedt, Wakendorf I, Wakendorf II, Warder, Weddelbrook, Weede, Westerrade,
Wiemersdorf, Willenscharen, Willingrade, Winsen, Wittenborn, Wrist
Achterwehr, Barmissen, Bissee, Blumenthal, Böhnhusen, Bokel, Boksee, Bordesholm, Borgdorf-Seedorf, Bothkamp, Bovenau, Bredenbek, Brügge,
Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Felde, Flintbek, Grevenkrug, Großbarkau, Groß Buchwald, Großharrie, Groß Vollstedt, Haßmoor, KielBelvedere, -Brunswik, -Düstenbrook, -Innenstadt, -Hammer, -Hassee, -Hasseldieksdamm, -Russee, -Klausbrook, -Mettenhof, -Rondeel/Südfriedhof, -Uni-Bereich, -Suchsdorf, Kirchbarkau, Klein Barkau, Kronshagen, Langwedel, Loop, Melsdorf, Mielkendorf, Molfsee, Mühbrook, Negenharrie,
Nettelsee, Nortorf, Ottendorf, Quarnbek, Reesdorf, Rodenbek, Rumohr, Schacht-Audorf, Schierensee, Schmalstede, Schönbek, Schönhorst, Schülp
b. N., Sören, Techelsdorf, Warder, Warnau, Wattenbek, Westensee
Ascheberg, Barsbek, Behrensdorf, Belau, Bendfeld, Blekendorf, Bösdorf, Bosau, Brodersdorf, Dannau, Dersau, Dobersdorf, Fahren, Fargau-Pratjau,
Fiefbergen, Giekau, Grebin, Heikendorf, Helmstorf, Högsdorf, Höhndorf, Hohenfelde, Hohwacht, Honigsee, Kalübbe, Kiel-Dietrichsdorf, -Ellerbek,
-Elmschenhagen, -Gaarden, -Kronsburg, -Kroog, -Moorsee, -Neumühlen, -Rönne, -Wellingdorf, -Wellsee, Kirchnüchel, Klamp, Klausdorf/Schwentine, Köhn, Krokau, Krummbek, Kühren, Laboe, Lammershagen, Lebrade, Lehmkuhlen, Löptin, Lütjenburg, Lutterbek, Martensrade, Mönkeberg,
Mucheln, Panker, Passade, Plön, Pohnsdorf, Postfeld, Prasdorf, Preetz, Probsteierhagen, Raisdorf, Rastorf, Ratjensdorf, Ruhwinkel, Schellhorn,
Schlesen, Schönberg, Schönböken, Schönkirchen, Schwartbuck, Selent, Stakendorf, Stein, Stocksee, Stolpe, Stoltenberg, Tröndel, Wahlstorf, Wankendorf, Wisch
Altenholz, Dänischenhagen, Kiel-Friedrichsort, -Holtenau, -Pries, -Schilksee, -Wik, -Projensdorf, Knoop, Schwedeneck, Strande
Alt Duvenstedt, Ascheffel, Barkelsby, Bistensee, Borgstedt, Brekendorf, Brodersby, Bünsdorf, Damendorf, Dörphof, Eckernförde, Felm, Fleckeby,
Gammelby, Gettorf, Goosefeld, Groß-Wittensee, Güby, Haby, Holtsee, Hummelfeld, Karby, Klein-Wittensee, Kosel, Loose, Neudorf-Bornstein, Neuwittenbek, Noer, Osdorf, Osterby, Owschlag, Rade b. R., Rickert, Rieseby, Schinkel, Sehestedt, Thumby, Tüttendorf, Waabs, Winnemark
West
Ost
Nord
Eckernförder Rundschau
Weitere Informationen zu den Verbreitungsgebieten erhalten Sie beim Beilagenservice – Telefon: 0431/903-2572; E-Mail: [email protected]
Ausgabe
Segeberg
Bad Segeberg
Bad Bramstedt
Ausgabe
West
Kaltenkirchen
Henstedt-Ulzburg
Verbreitungsgebiet
Quickborn
nord express
am Mittwoch
Prospektbeilagen
n Preise pro 1.000 Stück
Gesamtauflage: nord express 91.100 Exemplare
nord express Segeberg 36.850 Exemplare
nord express West 54.250 Exemplare
Teilbelegung ab 1.000 Exemplare
n Wichtiger Hinweis
Muster bzw. Blindmuster 7 Tage vor Streutermin.
Prospekte dürfen keine Fremdanzeigen enthalten und nicht durch Form
und Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken.
n Produktangaben
Höchstformat: 21 x 30 cm (gefalzt), Mindestformat: 10,5 x 15,0 cm. Einzelblatt-Beilagen dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen folgende Gewichte nicht unterschreiten: DIN A4: 8 g, DIN A5: 6 g, DIN A6: 4 g
Falzung: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuz-, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Beilagen müssen den Falz an der langen Seite haben. Leporellound Altarfalz sind nicht möglich.
Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten
sein. Sie dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen eine einwandfreie
sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig ist.
n Sonstiges
Warenproben können nicht beigelegt werden.
Die Veröffentlichung eines kostenlosen Hinweises liegt im Ermessen des Verlages.
Zuschuss: Bei Auflagen unter 50.000 Exemplaren ist eine Zuschussmenge von
1 %, bei Auflagen über 50.000 Exemplaren ist eine Zuschussmenge von 0,5 %
erforderlich.
Gewicht Grundpreis €* bis 20 g 66,72
Ortspreis €**
56,71
bis 30 g 70,52
59,94
bis 40 g 74,33
63,18
bis 50 g 86,85
73,82
bis 60 g 102,07
86,76
bis 70 g 119,48
101,56
bis 80 g 141,22
120,04
22,75
19,34
jede weitere 10 g * Grundpreise für Auftraggeber außerhalb Schleswig-Holsteins und Werbeagenturen
**Ortspreise für Auftraggeber aus Schleswig-Holstein (Ausnahme Werbeagenturen)
Anlieferung: frühestens 7, spätestens 3 Werktage vor Erscheinungstermin Montag
bis Freitag 7 bis 17 Uhr. Anlieferung zu anderen Zeiten bedingt Zwischenlagerung zulasten des Auftraggebers.
Anlieferung der Beilagen frei Haus mit vollständigen Begleitpapieren (Lieferschein mit folgenden Angaben: Beilagentitel, Beilagentermin, zu belegendes
Objekt und Ausgabe, Auftraggeber, gelieferte Menge je Ausgabe und gelieferte
Gesamtmenge). Kosten, die durch nicht termingerechte Anlieferung der Beilagen oder verspäteten Rücktritt entstehen, trägt der Auftraggeber.
Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden.
Rücktrittstermin: 14 Tage vor Beilegetermin.
Versand: Vermerk: Frei Verwendungsraum.
n Verpackung
Die Beilagen müssen sauber auf Europaletten gestapelt und gegen Transportschäden und Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Die einzelnen Lagen
müssen kantengerade eine Höhe von ca. 100 mm aufweisen, damit sie von Hand
greifbar sind und dürfen nicht in Folie eingeschweißt werden. Unsachgemäße
Verpackung führt zu verbogenen Beilagen, die nicht beigelegt werden können.
n Anlieferung
Druckzentrum Kieler Nachrichten, Warenannahme,
Gewerbegebiet Kiel-Moorsee (B 404), Radewisch 2, 24145 Kiel.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Segeberger Zeitung, C. H. Wäser KG GmbH & Co. („Verlag“) und ihren Anzeigenkunden („Auftraggeber“) für sämtliche,
auch künftige Anzeigen- oder Beilagenaufträge. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der
Verlag ihrer Geltung zugestimmt hat. Dies gilt auch falls der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers einen Auftrag vorbehaltlos
ausführt. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende
Abreden bedürften der Schriftform.
1.Definitionen: „Anzeigenauftrag“ ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Auftraggebers in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
„Beilagenauftrag“ ist der Vertrag über die Veröffentlichung von in das Druckerzeugnis
einzulegendem werblichem Beilagenmaterial. „Textteil-Anzeigen“ sind Anzeigen, die mit
mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
2.Soweit im Rahmen der Vereinbarung eines bestimmten Anzeigenvolumens/Jahr eine Abrufmöglichkeit der innerhalb des Volumens liegenden Anzeigen durch den Auftraggeber
vereinbart ist, so hat der Abruf dieses Anzeigenvolumens stets in einem 12-Monatszeitraum, beginnend mit der ersten Anzeigenveröffentlichung zu erfolgen. Ein Anspruch auf
Gewährleistung des Abrufvolumens darüber hinaus besteht nicht.
3.Anzeigen- oder Beilagenaufträge werden vom Verlag grundsätzlich nach billigem Ermessen in Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift platziert, soweit
nicht abweichend im jeweiligen Auftrag vereinbart. Bei konkreten Platzierungswünschen
müssen die Aufträge so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dieser dem Auftraggeber
noch rechtzeitig etwaige Beanstandungen mitteilen und etwaige Nachbesserungen einfordern kann, d.h. bis spätestens 3 Tage vor dem Erscheinungstag. Der Verlag veröffentlicht
Anzeigen in der jeweils passenden Rubrik, ist jedoch auch berechtigt, Anzeigen an anderer
Stelle zu platzieren, soweit dies thematisch passt und nicht für den Auftraggeber unzumutbar ist.
4.Beilagenaufträge werden erst nach Vorlage eines Musters für die Beilage und dessen Billigung durch den Auftraggeber ausgeführt. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung
beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken könnten oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Der Verlag verteilt die Beilagen mit geschäftlicher Sorgfalt, wobei bis zu 3% Fehlzustellung oder Verluste als technisch bedingt und
branchenüblich gelten und keine Mangelgewährleistungsansprüche begründen.
5.Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen bzw.
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für
den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Sind etwaige Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar,
sondern werden sie erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Gewährleistungsansprüche gegen den Verlag. Dies gilt auch bei
Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, sofern der Auftraggeber den Verlag nicht
vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler schriftlich hingewiesen hat.
6.Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines vereinbarten Anzeigenvolumens – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern des Verlags aufgegeben werden. Ein Vertragsschluss über die Anzeigen- oder Beilagenveröffentlichung kommt erst durch gesonderte Annahme des Auftrags durch den Verlag – spätestens mit Durchführung des Auftrags
selbst – zustande. Die Ablehnung eines Auftrages teilt der Verlag dem Auftraggeber unverzüglich mit.
7.Sind keine spezifischen Veröffentlichungsgrößen vereinbart, legt der Verlag für die Veröffentlichung der Anzeige die für entsprechende Anzeigen übliche und tatsächlich erfolgte
Abdruckhöhe zugrunde.
8.Bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der
Anzeige stehen dem Auftraggeber die allgemeinen Mängelgewährleistungsansprüche zu.
Der Auftraggeber kann wählen zwischen einer angemessenen Minderung des Zahlungsanspruchs des Verlags oder Schaltung einer einwandfreien Ersatzanzeige. Sowohl im Rahmen der Minderung als auch bei Schaltung einer Ersatzanzeige sind ggf. dem Auftraggeber
aus der Schaltung der mangelhaften Anzeige erwachsene Vorteile zu berücksichtigen. Bei
Mängeln der Ersatzanzeige ist der Auftraggeber zur angemessenen Minderung berechtigt.
Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Veröffentlichung schriftlich
gegenüber dem Verlag zu rügen. Werden im unternehmerischen Verkehr Mängel – ausgenommen nicht offensichtliche Mängel – nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
Rechnung geltend gemacht, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geliefert.
9.Aus einer Auflagenminderung des Druckerzeugnisses kann nur bei Beauftragung eines
Anzeigenvolumens (s.o. Ziff. 2) und nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet
werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die vereinbarte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine solche nicht vereinbart
wurde – die durchschnittliche verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres mindestens in dem Maße unterschritten wird, wie aus nachfolgender Aufstellung ersichtlich:
Bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren:
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren:
20 %
15 %
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren:
10 %
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren:
5 %.
Dem Auftraggeber steht bei Absinken der Auflage in der vorgenannten Höhe ein Rücktrittsrecht für die künftigen Anzeigenveröffentlichungen aus einem vereinbarten Anzeigenvolumen zu. Auflagenschwankungsbedingte Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen,
wenn der Auftraggeber innerhalb eines vereinbarten Anzeigenvolumens trotz Erscheinen
der Auflagenhöheveröffentlichung vor der jeweiligen Anzeige nicht vor Anzeigenveröffentlichung Ansprüche wegen Absinkens der Auflagenhöhe geltend macht. Es gelten die jeweils
veröffentlichten Auflagenlisten der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW).
10.Die Rechnung wird in der Regel spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige
übersandt. Der Rechnungsbetrag ist zur Zahlung an den Verlag fällig innerhalb der aus
der jeweils gültigen Preisliste ersichtlichen und mit Zugang der Rechnung zu laufen beginnenden Frist, soweit nicht abweichend vereinbart. Das Lastschrifverfahren erfolgt per
SEPA-Lastschrift. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs wird die grundsätzliche Frist für
die Information vor Einzug auf einen Tag vor Belastung verkürzt.
11. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verlag berechtigt, die weitere Ausführung laufender
Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung zurückzustellen und für die noch ausstehenden
Aufträge Vorauszahlung zu verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers, wie insbesondere im Falle der Stellung eines Insolvenzantrags oder
anhaltenden Verzuges mit der Zahlung fälliger Rechnungen gegenüber dem Verlag ist der
Verlag berechtigt, auch während laufender Anzeigenaufträge das Erscheinen weiterer Anzeigen oder Beilagen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von
der Vorauszahlung des Betrages und dem Ausgleich weiterer fälliger Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
12. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern nach billigem Ermessen des Verlags geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr
beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige bzw. der Beilage.
13. Der Verlag bewahrt übergebene Druckunterlagen drei Monate nach Ausführung des Auftrages auf und vernichtet diese anschließend, sofern nicht der Auftraggeber vorher die Rücksendung gegen Übernahme der damit verbundenen Kosten verlangt.
14. Aufgrund gesonderter Vereinbarung fertigt der Verlag auch die für die Anzeigenschaltung
erforderlichen Druckunterlagen und Zeichnungen für den Auftraggeber an. Hierfür berechnet
der Verlag nur dann gesonderte Kosten nach Maßgabe des entstandenen Aufwands, wenn
es nach Anfertigung der Druckunterlagen nicht zur Schaltung der geplanten Anzeige kommt
oder wenn aufgrund von vom Auftraggeber zu vertretender Umstände wiederholte Überarbeitungen der erstellten Druckunterlagen durch den Verlag erforderlich sind.
15. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der
Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf
Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf
Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt werden, werden vernichtet.
Der Verlag behält sich vor, bei begründetem Verdacht eingehende Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffre-Dienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von
geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Der
Verlag kann mit dem Aufraggeber die Selbstabholung oder gebührenpflichtige Zusendung
vereinbaren. Auskünfte über Chiffre-Anzeigen werden weder telefonisch noch ohne Vorlage
des Chiffre-Ausweises erteilt.
16. Der Verlag haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit seiner Organe und Gehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist in diesem Falle jedoch der Höhe nach beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
17. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der
Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Für das Vertragsverhältnis gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind oder werden einzelne der
vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: Oktober 2015
Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Telefon- und Kontoverbindung etc.), die jedoch
ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung und -durchführung verwendet werden (§§ 27, 33 BDSG).
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