Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/1699
21. Wahlperiode
02.10.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 24.09.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Tod wegen Operations-Verweigerung eines Menschen ohne Aufenthaltsstatus
Am 23.9.2015 berichtete die „Hamburger Morgenpost“, dass vor zwei
Wochen ein Mensch in der Asklepios Klinik Wandsbek starb, weil ihm eine
lebensrettende Operation und Verlegung in eine Klinik, die eine Herzoperation hätte fachgerecht durchführen können, verweigert wurde. Als Begründung
für die verweigerte Aufnahme in Krankenhäuser, die die Operation hätten
fachgerecht durchführen können, wurde nach Informationen der „Hamburger
Morgenpost“ eine fehlende Krankenversicherung angegeben.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Nachdem die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz am 17. September
2015 von dem Todesfall am 8. September 2015 in der Asklepios Klinik Wandsbek
Kenntnis erhalten hatte, wurden die Beteiligten umgehend zur Stellungnahme aufgefordert. Am 22. September 2015 hat die Behörde Strafanzeige gegen unbekannt
erstattet.
Einzelne Fragen und Teilfragen der Schriftlichen Kleinen Anfrage beziehen sich auf
Sachverhalte in Zusammenhang mit dem Todesfall, die der ärztlichen Schweigepflicht
unterliegen, sodass dem Senat hierzu keine näheren Informationen vorliegen und
Auskünfte nicht erteilt werden können.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.
Gab es vor circa 14 Tagen in der Asklepios Klinik Wandsbek einen
Todesfall eines nicht krankenversicherten Menschen aufgrund von multiplem Organversagen?
Wenn ja, an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit und aus welchem Grund
ist der Patient verstorben?
2.
Wenn es multiples Organversagen war, was waren die Gründe, die zu
diesem Organversagen geführt haben?
Zu den näheren Umständen des in der Vorbemerkung genannten Todesfalls hat die
beteiligte Asklepios Kliniken Hamburg GmbH unter Hinweis auf die ärztliche Schweigepflicht und das eingeleitete staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren keine Auskünfte
erteilt.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
3.
Warum hat die Asklepios Klinik Wandsbek den Patienten nicht operiert?
Der Patient konnte nicht in der Asklepios Klinik Wandsbek operiert werden, weil die
Klinik über keine kardiochirurgische Spezialabteilung verfügt.
Drucksache 21/1699
4.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
An welchem Tag und zu welcher Uhrzeit und aus welchem medizinischen Grund wurde die Notwendigkeit einer Verlegung in ein anderes
Krankenhaus durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte festgestellt?
Siehe Antwort zu 1. und 2.
5.
Gab es andere als medizinische Gründe, mit denen die Notwendigkeit
der Verlegung begründet wurde? Zum Beispiel finanzielle Gründe oder
fachliche personelle Gründe?
6.
Hat die Asklepios Klinik Wandsbek folgende Kliniken um Aufnahme dieses Patienten ersucht: Asklepios Klinik St. Georg, Asklepios Klinik Harburg, UKE, Albertinen-Krankenhaus und eine namentlich nicht bekannte
Klinik in Lübeck?
7.
Wurden die angefragten Kliniken aufgrund ihrer herzchirurgischen Abteilungen und fachlich darauf spezialisierten Personalsituation angefragt?
Nach den dem Senat bisher vorliegenden Erkenntnissen hat die Asklepios Klinik
Wandsbek aus medizinischen Gründen bei den genannten Häusern die Übernahme
des Patienten zur dort möglichen kardiochirurgischen Versorgung nachgefragt.
8.
Wenn nein, mit welcher Begründung wurde der Patient von diesen Kliniken abgewiesen? Weshalb ist eine Verlegung trotz der dringend gebotenen Anwendung lebenserhaltender Maßnahmen durch eine Spezialklinik
nicht erfolgt?
9.
An welchem Tag und zu welcher Uhrzeit haben die behandelnden Ärzte
und Ärztinnen festgestellt, dass der Patient nicht mehr transportfähig
war?
Die Umstände, die zum Tod des Patienten geführt haben, und die jeweilige Rolle der
Beteiligten sind Gegenstand der staatsanwaltlichen Ermittlungen.
10. Hat die zuständige Behörde eine Untersuchung des Vorfalles veranlasst?
Wenn ja, liegt bereits ein Ergebnis der Untersuchung vor?
Siehe Vorbemerkung.
11. Kann die zuständige Behörde im vorliegenden Fall eine unterlassene Hilfeleistung gänzlich ausschließen?
Siehe Antwort zu 8. und 9.
12. Welche Konsequenzen wird die zuständige Behörde aus diesem Vorfall
ziehen, damit in Zukunft kein Mensch in Hamburg infolge nicht erfolgter
Aufnahme beziehungsweise Verlegung in einem Krankenhaus zu Tode
kommt?
Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan der Freien und Hansestadt aufgenommen sind, müssen im Rahmen ihrer Aufgabenstellung und soweit die erforderlichen
Fachabteilungen bestehen, die Krankenhausversorgung sicherstellen, ohne Rücksicht
auf Art und Schwere der Erkrankungen, soziale Stellung, Rasse, Herkunft und Konfession der Patientinnen und Patienten sowie darauf, wer zur Zahlung der Pflegesätze
verpflichtet ist. Die Hamburger Plankrankenhäuser werden auf ihre Verpflichtungen,
die mit der Aufnahme in den Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg
verbunden sind, auch weiterhin regelmäßig hingewiesen.
13. Wie vielen Menschen in Hamburg wurde 2014 und im laufenden Jahr
eine Aufnahme beziehungsweise Verlegung in ein Krankenhaus aufgrund fehlender Krankenversicherung verweigert? In wie vielen Fällen
handelte es sich jeweils um die Verweigerung einer Notfallversorgung
und Grundversorgung zur Behandlung akuter Erkrankungen?
Der zuständigen Behörde liegen keine Informationen vor, dass Menschen in Hamburg
in den Jahren 2014 und 2015 die Aufnahme in ein Krankenhaus aufgrund fehlender
Krankenversicherung verweigert wurde. 2