Checkliste_Fluggaeste mit eingeschraenkter Mobilitaet

Sie brauchen Unterstützung beim Fliegen?
Das sind Ihre Rechte!
CHECKLISTE FÜR FLUGGÄSTE
MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
Auch Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist, sollen wie jeder andere Bürger mit dem Flugzeug
verreisen können - und haben deshalb Anspruch auf kostenfreie Unterstützung am Flughafen und
während des Fluges.
Grundsätzlich gilt: Fluggesellschaften dürfen Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist, nicht
zurückzuweisen, wenn sie ein gültiges Ticket vorweisen können.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Die Fluggesellschaften können die Beförderung verweigern
• um geltende gesetzliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten oder
• wenn wegen der Größe des Flugzeugs oder seiner Türen die Anbordnahme oder die Beförderung
physisch unmöglich ist.
Falls einem Fluggast mit eingeschränkter Mobilität die Beförderung verweigert wird, hat dieser
das Recht, die Gründe zu erfahren. Auf eine entsprechende Anfrage muss die Fluggesellschaft
binnen 5 Tagen ihre Gründe schriftlich mitteilen.
Falls einem Fluggast mit eingeschränkter Mobilität die Beförderung aus Sicherheitsgründen verweigert
wird, hat er Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf eine alternative Beförderung. Die
Fluggesellschaft ist in letzterem Fall also verpflichtet, ihr Möglichstes zu tun, um dem Fluggast eine
Alternative zu bieten.
Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität haben an Flughäfen sowohl vor dem Abflug als
auch nach der Landung und - falls nötig - auch an Bord das Recht auf Unterstützung.
• Wenn Sie aufgrund eingeschränkter Mobilität Hilfe brauchen beim Einchecken, beim Boarding
oder während des Fluges, sollten Sie die Fluggesellschaft, den Reiseveranstalter oder das
Reisebüro mindetsens 48 Stunden vor Abflug über Ihre besonderen Bedürfnisse informieren.
Wird der Flug von mehreren Gesellschaften durchgeführt, sollte man sicherheitshalber jede
Fluggesellschaft gesondert kontaktieren.
In den Fällen, in denen der Einsatz eines anerkannten Begleithundes erforderlich ist, sollte
dies der Fluggesellschaft, dem Reisebüro oder dem Veranstalter gemäß den geltenden
einzelstaatlichen Bestimmungen über die Beförderung von Begleithunden an Bord von
Luftfahrzeugen - sofern vorhanden – gemeldet werden.
• Planen Sie genügend Zeit am Flughafen ein. Es gibt oftmals einen Schalter, an denen Fluggäste
mit beschränkter Mobilität ihre Ankunft anmelden und Unterstützung verlangen können.
Sie können auch umgehend zum Check-In. Informieren Sie sich vorab über den Aufbau des
Flughafens, damit Sie Ihren Weg kennen. Einen Lageplan finden Sie auf der Website des
Flughafens. Sie können auch beim Flughafen anrufen und fragen.
Sie brauchen Unterstützung beim Fliegen?
Das sind Ihre Rechte!
CHECKLISTE FÜR FLUGGÄSTE
MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
• Die EU-Verordnung regelt, dass Fluggäste rechtzeitig am Flughafen sein müssen, um die
angemeldete Unterstützung zu erhalten. Klären Sie im Vorfeld mit der Fluggesellschaft oder
mit dem Flughafen, wann Sie spätestens vor Ort sein müssen. Keine Hilfe leisten müssen die
Fluggesellschaften beim Essen oder bei der Medikamenteneinnahme während des Fluges.
Sollten Sie diese Art Hilfe benötigen, beispielsweise während eines längeren Fluges, können die
Fluggesellschaften verlangen, dass Sie von einer anderen Person begleitet werden.
• Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität haben das Recht, darüber informiert zu werden, welche
Sicherheitsvorschriften für sie gelten.
• Sollte der Rollstuhl oder eine andere Mobilitäts- und Bewegungshilfe eines Fluggastes während
der Abfertigung am Flughafen oder während dem Transport im Flugzeug verloren gehen oder
beschädigt werden, besteht ein Schadensersatzanspruch.
So beschweren Sie sich, wenn Ihnen die Unterstützung verweigert wird:
Sollten während dem Antrag auf Unterstützung Probleme entstanden sein, können Sie die
Flughafenbehörde oder die betroffene Fluggesellschaft in Kenntnis setzen.
Sollten Sie unzufrieden mit deren Rückmeldung sein, können Sie die nationale Durchsetzungsstelle des
Landes kontaktieren, in dem sich der Vorfall ereignet hat.
Die jeweilige nationale Stelle zur Rechtsdurchsetzung der Verordnung [EG] 1107/2006 für die Rechte
behinderter oder mobil eingeschränkter Fluggäste finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/air/doc/prm/2006_1107_national_enforcement_bodies.pdf