Pressemeldung vom 23. Februar 2016

Pressemeldung vom 23. Februar 2016
„Der Amtsschimmel mit der dicken Post“; Berichte in der AZ und in
Tele M1; Klarstellung
Die angeblich „dicke Post“, welche der Amtsschimmel Hauseigentümer Willi Staubli im
Hasli zugestellt hat, war ein einfacher Brief der Gemeinde Muri.
Jeder Bauherr, der einen Neubau erstellt oder ein Gebäude sanieren will, muss ein Material- und Farbkonzept zur Genehmigung einreichen, bevor er die Fassade bemalt. Das
Fassadenbild auf dem alten Gebäude im Hasli wurde tatsächlich schon vor ca. 2 Jahren
aufgemalt. Da für dieses Gebäude eine Abbruchbewilligung erteilt worden war, wurde
das von Barbara Enzler gestaltete Bild unbürokratisch auf Zeit toleriert. Zum Abbruch
kam es allerdings nicht: Willi Staubli erwarb das Gebäude mitsamt dem Fassadenbild.
Nachdem sich ein benachbarter Mieter anlässlich eines kürzlich angesetzten Augenscheins in anderer Angelegenheit über die ungleiche Behandlung beschwert hatte, sah
sich die Gemeinde Muri zu einer Reaktion veranlasst. Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Recht. Erschwerend kam hinzu, dass der Weiler Hasli ein im ISOS
(Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz) eingetragener Ort von nationaler Bedeutung ist.
Grundsätzlich ist nichts gegen diesen Hausschmuck einzuwenden. Der Gemeinderat ist
jedoch verpflichtet, auch im vorliegenden Fall alle Bürgerinnen und Bürger gleich zu behandeln.
Die Gemeinde hat Kontakt mit dem Grundeigentümer aufgenommen und wird die Einreichung eines nachträglichen Gesuchs mit ihm besprechen. Die Gemeinde wird sich beim
Kanton für eine nachträgliche Bewilligung stark machen und hofft, dass auf diesem Weg
das Fassadenbild erhalten bleibt.
5630 Muri, 23.02.2016
Gemeinderat Muri