Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden Departament da construcziun, traffic e selvicultura dal Grischun Dipartimento costruzioni, trasporti e foreste dei Grigioni Stadtgartenweg 11, 7001 Chur Tel. 081 257 36 14 / Fax 081 257 21 60 [email protected] www.bvfd.gr.ch Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden Stadtgartenweg 11, 7001 Chur An die Vernehmlassungsadressaten 16. Dezember 2015 Einladung zur Vernehmlassung Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes und der kantonalen Jagdverordnung Sehr geehrte Damen und Herren Das geltende Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1989. Seither und mit der Einführung der Jagdplanung orientiert sich unsere Jagd an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Erstmals angepasst worden ist das kantonale Jagdgesetz im Jahr 2006. Vor allem der damals eingeführte Jagdunterbruch im September hat sich bewährt. Seither werden auf der Hochjagd rund 300 Hirsche mehr erlegt. Rückblickend dürfen wir festhalten, dass die damals gesetzten Ziele mit angepassten Bejagungskonzepten im Wesentlichen erreicht werden konnten. Graubünden weist heute gesunde, den regionalen Verhältnissen weitgehend angepasste und natürlich strukturierte Wildbestände auf. Ebenso konnten die Fallwildverluste merklich vermindert und die Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass reduziert werden. Der Frühlingsbestand beim Hirschwild belief sich dieses Jahr auf 16 000 Tiere. Dieser Bestand muss nachhaltig reduziert werden, um künftig übermässige Wildschäden am Wald zu verhindern. Die vorliegende Revisionsvorlage beinhaltet vier Schwerpunkte: 1. Verlängerung der Hochjagd in den Monat Oktober Die Hochjagd auf Hirsch- und Rehwild soll zwischen dem 15. und 31. Oktober für höchstens vier Tage wiedereröffnet werden. Die im Gesetzesentwurf gewählte Formulierung ist flexibel ausgestaltet. Insbesondere lässt sie die Möglichkeit offen, die Oktoberjagd auch regional durchzuführen. Im Zusammenhang mit der Oktoberjagd erfährt auch die Steinwildjagd eine Änderung. Diese dauert neu vom 1. Oktober bis 15. November. 2. Kantonale Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" Die Regierung anerkennt, dass einzelne Begehren der Initiantinnen und Initianten begründet sind und in modifizierter Form als indirekter Gegenvorschlag im Rahmen der vorliegenden Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes umgesetzt werden sollen. Mit der vorliegenden Revision wird daher ein weitgehendes Verbot der Fallenjagd vorgeschlagen. Ebenso soll die Verankerung der jagdlichen Schiesspflicht mit der Verpflichtung zum Erlass verbindlicher Leistungsnormen auf Gesetzes- W :\AJF\Jagd\KORRESP\Einladung zur Vernehmlassung_Teilrevision kJG und kJV.docx 2 stufe verankert werden. Weiter soll die Einführung bleifreier Kugel- und Schrotmunition vorgeschrieben werden, sobald dies aus Sicherheitsgründen und aufgrund tierschützerischer Überlegungen verantwortet werden kann. Künftig soll überdies ein Jagdausschluss bei Unfähigkeit zur weidgerechten Jagdausübung wegen übermässigem Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss vor und während der Jagd möglich sein. 3. Abschaffung der Fallenjagd Mit der Abschaffung der Fallenjagd wird einem Begehren der Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" entsprochen. Die Fallenjagd hat heute nur noch eine untergeordnete Bedeutung. Notwendig ist sie zur Verhütung von Wildschäden im Siedlungsbereich (z.B. Marderschäden an Fahrzeugen) sowie bei Landwirtschaftsbetrieben in Dorfnähe und einzelnen Gebäuden. In diesen Fällen dürfen die Jagdaufsicht und vom Amt für Jagd und Fischerei ermächtigte Jägerinnen und Jäger weiterhin die Kastenfalle verwenden, sofern der Schusswaffengebrauch aus Sicherheitsgründen nicht verantwortet werden kann. 4. Erhöhung der Patentgebühren Für einheimische Jägerinnen und Jäger soll das Hochjagdpatent von 697 Franken auf neu 800 Franken erhöht werden. Auch bei auswärtigen Jägerinnen und Jägern soll eine Anhebung der Patentgebühr um 14,8 Prozent erfolgen. Für diese Erhöhung sprechen zwei Gründe. Einerseits sind die in den letzten Jahren rückläufigen Einnahmen aus dem Patentverkauf zu kompensieren, und anderseits wird die Oktoberjagd zu Mindereinnahmen bei der Sonderjagd führen. Nur mit der Erhöhung der Jagdpatentgebühren kann der Ertrag aus den Patent- und Abschussgebühren sowie aus den weiteren Einnahmen aus der Jagd auch künftig mindestens die Aufwendungen des Jagdwesens decken. Die Vernehmlassungsdokumentation ist ab sofort in allen drei Kantonssprachen im Internet abrufbar (www.bvfd.gr.ch). Auf Bestellung (Tel. Nr. 081 / 257 36 06) werden die Unterlagen auch per Post oder E-Mail zugestellt. Die Frist für die Einreichung der Vernehmlassung dauert bis 22. Februar 2016. Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit und Unterstützung. Freundliche Grüsse Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden Vorsteher: Dr. Mario Cavigelli, Regierungsrat Beilage: - Liste der Vernehmlassungsadressaten
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