Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes und

Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Departament da construcziun, traffic e selvicultura dal Grischun
Dipartimento costruzioni, trasporti e foreste dei Grigioni
Stadtgartenweg 11, 7001 Chur
Tel. 081 257 36 14 / Fax 081 257 21 60
[email protected]
www.bvfd.gr.ch
Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Stadtgartenweg 11, 7001 Chur
An die
Vernehmlassungsadressaten
16. Dezember 2015
Einladung zur Vernehmlassung
Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes und der kantonalen Jagdverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren
Das geltende Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1989. Seither und mit der Einführung der
Jagdplanung orientiert sich unsere Jagd an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Erstmals angepasst worden ist das kantonale Jagdgesetz im Jahr 2006. Vor allem der damals eingeführte Jagdunterbruch im September hat sich bewährt. Seither werden auf der Hochjagd rund 300 Hirsche
mehr erlegt. Rückblickend dürfen wir festhalten, dass die damals gesetzten Ziele mit angepassten
Bejagungskonzepten im Wesentlichen erreicht werden konnten. Graubünden weist heute gesunde,
den regionalen Verhältnissen weitgehend angepasste und natürlich strukturierte Wildbestände auf.
Ebenso konnten die Fallwildverluste merklich vermindert und die Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass reduziert werden. Der Frühlingsbestand beim Hirschwild
belief sich dieses Jahr auf 16 000 Tiere. Dieser Bestand muss nachhaltig reduziert werden, um
künftig übermässige Wildschäden am Wald zu verhindern.
Die vorliegende Revisionsvorlage beinhaltet vier Schwerpunkte:
1.
Verlängerung der Hochjagd in den Monat Oktober
Die Hochjagd auf Hirsch- und Rehwild soll zwischen dem 15. und 31. Oktober für höchstens vier
Tage wiedereröffnet werden. Die im Gesetzesentwurf gewählte Formulierung ist flexibel ausgestaltet. Insbesondere lässt sie die Möglichkeit offen, die Oktoberjagd auch regional durchzuführen. Im
Zusammenhang mit der Oktoberjagd erfährt auch die Steinwildjagd eine Änderung. Diese dauert
neu vom 1. Oktober bis 15. November.
2.
Kantonale Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd"
Die Regierung anerkennt, dass einzelne Begehren der Initiantinnen und Initianten begründet sind
und in modifizierter Form als indirekter Gegenvorschlag im Rahmen der vorliegenden Teilrevision
des kantonalen Jagdgesetzes umgesetzt werden sollen. Mit der vorliegenden Revision wird daher
ein weitgehendes Verbot der Fallenjagd vorgeschlagen. Ebenso soll die Verankerung der jagdlichen Schiesspflicht mit der Verpflichtung zum Erlass verbindlicher Leistungsnormen auf Gesetzes-
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stufe verankert werden. Weiter soll die Einführung bleifreier Kugel- und Schrotmunition vorgeschrieben werden, sobald dies aus Sicherheitsgründen und aufgrund tierschützerischer Überlegungen verantwortet werden kann. Künftig soll überdies ein Jagdausschluss bei Unfähigkeit zur
weidgerechten Jagdausübung wegen übermässigem Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss vor
und während der Jagd möglich sein.
3.
Abschaffung der Fallenjagd
Mit der Abschaffung der Fallenjagd wird einem Begehren der Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" entsprochen. Die Fallenjagd hat heute nur
noch eine untergeordnete Bedeutung. Notwendig ist sie zur Verhütung von Wildschäden im Siedlungsbereich (z.B. Marderschäden an Fahrzeugen) sowie bei Landwirtschaftsbetrieben in Dorfnähe und einzelnen Gebäuden. In diesen Fällen dürfen die Jagdaufsicht und vom Amt für Jagd und
Fischerei ermächtigte Jägerinnen und Jäger weiterhin die Kastenfalle verwenden, sofern der
Schusswaffengebrauch aus Sicherheitsgründen nicht verantwortet werden kann.
4.
Erhöhung der Patentgebühren
Für einheimische Jägerinnen und Jäger soll das Hochjagdpatent von 697 Franken auf neu 800
Franken erhöht werden. Auch bei auswärtigen Jägerinnen und Jägern soll eine Anhebung der Patentgebühr um 14,8 Prozent erfolgen. Für diese Erhöhung sprechen zwei Gründe. Einerseits sind
die in den letzten Jahren rückläufigen Einnahmen aus dem Patentverkauf zu kompensieren, und
anderseits wird die Oktoberjagd zu Mindereinnahmen bei der Sonderjagd führen. Nur mit der Erhöhung der Jagdpatentgebühren kann der Ertrag aus den Patent- und Abschussgebühren sowie
aus den weiteren Einnahmen aus der Jagd auch künftig mindestens die Aufwendungen des Jagdwesens decken.
Die Vernehmlassungsdokumentation ist ab sofort in allen drei Kantonssprachen im Internet abrufbar (www.bvfd.gr.ch). Auf Bestellung (Tel. Nr. 081 / 257 36 06) werden die Unterlagen auch per
Post oder E-Mail zugestellt.
Die Frist für die Einreichung der Vernehmlassung dauert bis 22. Februar 2016.
Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit und Unterstützung.
Freundliche Grüsse
Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Graubünden
Vorsteher:
Dr. Mario Cavigelli, Regierungsrat
Beilage:
- Liste der Vernehmlassungsadressaten