Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel Sehr gute Rückverfolgbarkeit Anbieter: MeinekleineFarm.org UG Produkt: Bio-Leberwurst Verkauf: www.meinekleinefarm.org Rückverfolgbarkeit: bis zum Tier Werbeversprechen: „Wir zeigen den Menschen, wo ihre Wurst herkommt. Nicht nur stehen die Adresse des Bauern und des Metzgers auf der Wurst (und der Abstand, also Tiertransportweg zwischen den beiden), sondern das Tier selbst ist zu sehen. Auf jeder Wurst ist ein Foto genau des Schweins oder Rinds, aus dem die Wurst gemacht ist.“ Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit? Bild und Nummer des Schweines sowie Adresse des Bauern und des Metzgers befinden sich direkt auf der Verpackung. Diese Informationen erschienen beim ersten Test: Anfrage der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Anbieter nachgehakt, warum die Herkunft der Gewürze nicht nachgewiesen wird. Antwort des Anbieters: Keine schriftliche Antwort, erst verspätete telefonische Reaktion nach Anfrage: „Der Tiernachweis hat oberste Priorität, die Herkunft des Gewürznachweises ist nicht möglich, da der Aufwand in Beziehung zum Nutzen zu hoch ist.“ Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg: Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: ja Rückverfolgbarkeit der weiteren Zutaten: nein Code: gut sichtbar und Nachverfolgung möglich Produktfoto des geschlachteten Schweins: vorhanden Kommunikation bei Anfrage: mittelmäßig Verbesserungsmöglichkeiten: Kundenkommunikation verbessern © Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015 Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel Sehr gute Rückverfolgbarkeit Anbieter: Ceralia Getreideprodukte GmbH Produkt: Frucht Porridge Verkauf: Edeka Märkte in Bayern Rückverfolgbarkeit: bis zum landwirtschaftlichen Betrieb Werbeversprechen: „BeOrigin steht für Lebensmittel… die zurückverfolgt werden können bis zu ihrem Ursprung – unseren Landwirten. Unsere Produkte enthalten nur Zutaten, deren Erzeuger wir persönlich kennen und denen wir vertrauen. So weit es möglich ist, achten wir natürlich auch auf die Regionalität. So wächst der Hauptbestandteil unserer Produkte, das Getreide direkt vor der Haustür, vor den Toren Mühldorfs.“ Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit? Übers Smartphone: QR-Code scannen Übers Internet: Produkt ID und Mindesthaltbarkeitsdatum auf www.BeOrigin.de eingeben Diese Informationen erschienen beim ersten Test: Anfrage der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Anbieter nachgehakt, warum nicht alle Inhaltsstoffe nachverfolgt werden können Antwort des Anbieters: „Im Falle des von Ihnen angemerkten Öko Reismehls, ist von einer Herkunftsangabe abgesehen worden, da dieses weder geschmacklich noch optisch für den Verbraucher wahrnehmbar ist.“ „In diesem Zusammenhang können wir Ihnen mitteilen, dass das Öko Reismehl aus der Türkei stammt.“ Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg: Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: ja Code: gut sichtbar und Nachverfolgung möglich Rückverfolgung der Zutaten: bis zum landwirtschaftlichen Betrieb, einzige Ausnahme Reismehl Kommunikation auf Anfrage: mittelmäßig Verbesserungsmöglichkeiten: Kundenkommunikation verbessern © Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015 Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel Sehr gute Rückverfolgbarkeit Anbieter: followfish - fish & more GmbH Produkt: Thunfischfilets Einkauf: Bioläden (z.B. Denns, Basic) und Supermärkte (z.B. Rewe, Edeka) Rückverfolgbarkeit: bis zum Fanggebiet Werbeversprechen: „Unter dem Motto „Folge dem wahren Geschmack“ hat der Kunde die Möglichkeit jedes angebotene Produkt mittels eines Tracking-Codes bis ins Wasser zurückzuverfolgen. Followfish ist somit die wohl weltweiterste Marke bzw. Bewegung, die alle Lieferanten und Beschaffungswege komplett offenlegt und damit eine Brücke von den Fischern zu den Konsumenten und Konsumentinnen baut.“ Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit? Übers Smartphone: QR-Code auf der Packung scannen Diese Informationen erschienen beim ersten Test: Übers Internet: Trackingcode auf www.followfish.de eingeben Anfrage der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Anbieter nachgehakt, warum nicht alle Inhaltsstoffe, z.B. Sonnenblumenöl, nachverfolgt werden können und der Link zum Fischverarbeiter nicht funktioniert. Antwort des Anbieters: „Die Rückverfolgbarkeit von unseren Produkten ist bei uns ein aktuelles Thema, deshalb haben wir ab Juni einen Transparenzmanager eingestellt, um unsere Rückverfolgbarkeit weiter zu entwickeln und zu optimieren.“ (Anm. der VZ: Der nicht funktionierende Link wurde bis zum 30. Juni 15 repariert) Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg: Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit wird eingehalten: ja Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat: bis zum Fanggebiet Code: gut sichtbar und Nachverfolgung möglich Kommunikation auf Anfrage: mittelmäßig Verbesserungsmöglichkeiten: Rückverfolgbarkeit aller Zutaten verbessern, regelmäßige Kontrolle der Links vornehmen © Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015 Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel Sehr gute Rückverfolgbarkeit Anbieter: Produkt: KAT e.V. (Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.) Freilandeier Verkauf: gesamter Einzelhandel Rückverfolgbarkeit: bis zum Legebetrieb Werbeversprechen: „Über die Abfragemaske www.was-steht-auf-dem-ei.de können Verbraucher mittels Stempel auf dem Ei mehr über den Erzeugerbetrieb mit Bildern und weiteren Informationen erfahren, sofern dieser am KATSystem teilnimmt.“ Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit? Eier-Code kann entweder unter http://www.wassteht-auf-dem-ei.de/ oder bei der „Was steht auf dem Ei“-App eingegeben werden Diese Informationen erschienen beim zweiten Test: Anfrage der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum die Eier nur bis zur Deutschen Frühstücksei GmbH und Co KG zurückverfolgt werden können. Antwort des Anbieters: „Es tut uns sehr leid, dass bei dem Betrieb … keine Bilder hinterlegt waren. Wir haben dieses bereits aktualisiert und können Ihnen mitteilen, dass es sich hierbei um die Farm Garrel der Deutschen Frühstücksei GmbH und Co KG handelt. Auch der Name der Farm ist jetzt ersichtlich.“ Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: ja, nur Bilder fehlten beim ersten Test Code: sichtbar, auf dem Ei Rückverfolgbarkeit der Eier: bis zum Legebetrieb Kommunikation auf Anfrage: mittelmäßig Verbesserungsmöglichkeiten: Angabe der Herkunftsangaben ständig auf Korrektheit überprüfen. Ist allerdings auch in Planung, so sollen die GPS-Koordinaten der Ställe in die Abfrageseite aufgenommen werden. © Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015 Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel Akzeptable Rückverfolgbarkeit Anbieter: fTRACE - GS1 Germany GmbH Produkt: Hackfleisch Einkauf: Partner von fTRACE sind z.B. Wiesenhof, Böklunder, Tillman’s, Tönnies, Aldi Rückverfolgbarkeit: bis zum Land Werbeversprechen: „fTRACE ist ein Service, mit dem Sie im Internet oder über Ihr Smartphone Produkte zurückverfolgen können. So erfahren Sie bereits beim Einkauf, woher das Produkt kommt und wann und wie es verarbeitet wurde.“ Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit? Übers Smartphone: QR-Code scannen Diese Informationen erschienen beim ersten Test: Übers Internet: Trackingcode auf www.ftrace.de eingeben Anfrage der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum nicht in die Region oder zu dem landwirtschaftlichen Betrieb der Aufzucht rückverfolgt werden kann. Antwort des Anbieters: „Die Anzeige der Herkunftsinformationen(…) kann durch den Hersteller/Händler produktindividuell eingestellt bzw. vorgegeben werden.“ „In der aktuellen fTRACE 3.0 kann das Land der Geburt angezeigt werden. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen diese Information in das System übermitteln.“ Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg Werbeversprechen für Rückverfolgbarkeit eingehalten: ja Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat: Nachverfolgung ins Produktionsland möglich, allerdings keine Rückverfolgbarkeit in eine konkrete Region oder den Ort der Aufzucht und der Geburt. Code: gut sichtbar und Nachverfolgung möglich Kommunikation auf Anfrage: sehr gut Verbesserungsmöglichkeiten: Die Unternehmen zur größtmöglichen Transparenz verpflichten, z.B. Region der Aufzucht oder Land der Geburt © Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015 Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel Akzeptable Rückverfolgbarkeit Anbieter: Aldi Nord Transparenz Code (ATC) Produkt: Schinken-Teewurst Einkauf: Aldi Nord Rückverfolgbarkeit: bis zum Land Werbeversprechen: „Der ALDI Transparenz Code (ATC) ist unsere Plattform zur Rückverfolgbarkeit von Fleisch und fleischhaltigen Produkten.“ Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit? Übers Smartphone: QR-Code scannen Diese Informationen erschienen beim ersten Test: Übers Internet: ATC-Nummer auf http://transparenz. aldi-nord.de/ eingeben Anfrage der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum nicht in die Region oder zu dem landwirtschaftlichen Betrieb der Aufzucht rückverfolgt werden kann. Antwort des Anbieters: „Hinsichtlich Ihrer Frage, ob die Angaben zum Ort der Aufzucht konkretisiert werden können, weisen wir darauf hin, dass ALDI NORD bei der Zurverfügungstellung der Informationen (…) darauf verzichtet hat, Daten über die Region (…) sowie den genauen Ort (…) der Aufzucht, bzw. den Erzeuger anzugeben. Denn in einem Pilotprojekt (…) konnten wir herausarbeiten, dass (…)technische Herausforderungen vorerst zu bewältigen sind.“ Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: ja Code: gut sichtbar und Nachverfolgung möglich Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat: bis zum Land Kommunikation auf Anfrage: sehr gut Zusatzinformation: Rückverfolgbarkeit für weitere Produkte angedacht, z.B. Sonnenblumenöl Verbesserungsmöglichkeiten: regionale Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat verbessern © Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015 Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel Akzeptable Rückverfolgbarkeit, Verbesserung geplant Anbieter: FRoSTA Tiefkühlkost GmbH Produkt: Gemüse MIX „Asiatische Küche“ Einkauf: gesamter Einzelhandel Rückverfolgbarkeit: bis zum Land, teilweise bis zur Region Werbeversprechen: „Hier erfahren Sie alles über die Herkunft der Zutaten zu Ihrer Packung.“ Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit? Diese Informationen erschienen beim ersten Test: Übers Smartphone: QR-Code scannen Übers Internet: Trackingcode auf www.zutatentracker.de eingeben Anfrage der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum nicht bei allen Zutaten in die Region rückverfolgt werden kann und warum Zusatzvideos nicht funktionieren. Antwort des Anbieters: „Jetzt werden wir die Benutzerfreundlichkeit und damit auch die Transparenz für den Verbraucher noch deutlich verbessern. Daran arbeiten wir zurzeit mit Hochdruck. Allerdings wollen wir diese Neuerung erst im September öffentlich vorstellen, wenn die ersten neuen Produkte produziert werden. Die Seite www.zutatentracker.de wird komplett überarbeitet.“ Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: ja Code: gut sichtbar und Nachverfolgung möglich Rückverfolgbarkeit der Zutaten: bis zum Land und teilweise bis zur Region Kommunikation auf Anfrage: sehr gut Zusatzinformation: Videos, Informationen zu Zutaten und Zusatzstoffen, weitere Verbesserungen, z.B. ab September geplant Verbesserungsmöglichkeiten: Mehr regionale Hinweise aufnehmen, ist allerdings auch in Planung. So soll Herkunftsnachweis bei selbst angebauten Zutaten, z.B. Erbsen, Bohnen oder Spinat, bis auf Feld zukünftig möglich sein. © Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015 Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel Akzeptable Rückverfolgbarkeit Anbieter: REWE Produkt: Instant-Kakao (REWE Bio) Verkauf: REWE Rückverfolgbarkeit: bis zum Land, teilweise bis zur Region Werbeversprechen: „Mit Fairtrade-Code begeben Sie sich auf eine virtuelle Reise und erfahren was der Faire Handel vor Ort in den Anbauländern bewirkt!“ Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit? Diese Informationen erschienen beim ersten Test: Übers Internet: FAIRTRADE-Code auf www.fairtradedeutschland.de eingeben Anfrage der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, wie garantiert werden kann, dass trotz des Mengenausgleichs ausschließlich biologisch angebauter Kakao und Rohrzucker verwendet werden. Antwort des Anbieters: „Fairtrade-Mengenausgleich bei Bioprodukten bedeutet, dass es in der Verarbeitung zu einer Vermischung von biologisch angebauten Produkten ohne Fairtrade-Herkunft mit biologisch angeboten Produkten aus Fairtrade zertifizierten Herkünften kommen kann.“ Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: nur teilweise, da Mengenausgleich und daher keine physische Rückverfolgbarkeit Code: nicht auf dem ersten Blick zu finden Rückverfolgbarkeit der Zutaten: bis zum Land, teilweise bis zur Region Kommunikation auf Anfrage: Rewe sehr gut; Fairtrade gut, aber späte Beantwortung der Anfrage Verbesserungsmöglichkeiten: Zukünftig bei Bio-Produkten auf Mengenausgleich verzichten, da fairer und nicht fairer Kakao und fairer und nicht fairer Zucker vermischt werden. © Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015 Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel Anfangs mangelhafte Rückverfolgbarkeit, aber bereits nachgebessert Anbieter: Bio mit Gesicht GmbH Produkt: EDEN Möhrensaft Verkauf: Tegut Märkte sowie Naturkostläden Rückverfolgbarkeit: nur bis zum Abfüller Werbeversprechen: „Bio mit Gesicht: Sehen, wo’s herkommt. Unter diesem Motto macht „Bio mit Gesicht“ im Internet transparent, woher Bio-Produkte kommen und wo sie erzeugt und verarbeitet werden: Auf „Bio mit Gesicht“-Ware finden Sie eine „Bio-mit-Gesicht-Nummer“ und einen Hinweis auf die Website www.bio-mitgesicht.de. Sie können den Betrieb bei einem virtuellen Besuch kennenlernen: Wer lebt und arbeitet dort, welche Richtlinien werden eingehalten, was lässt sich Interessantes vom Betrieb berichten?“ Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit? Die Nummer auf der Rückseite der Flasche muss auf der Internetseite www.bio-mit-gesicht.de eingegeben werden. Diese Informationen erschienen beim ersten Test: Anfrage der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Anbieter nachgehakt, warum die Rückverfolgbarkeit beim Abfüller endet. Antwort des Anbieters: „Wir haben alle bmg-Nummern überprüft und mussten leider feststellen, dass in einem Fall die Rückverfolgbarkeitskette aufgrund einer Fehlbuchung abbrach. Wir haben diesen Fehler umgehend behoben, sodass nun alle Informationen über bio-mit-gesicht.de abrufbar sind.“ Ein Zweiter Test bestätigt diese Angaben. Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: Nein, Rückverfolgbarkeit nur bis zum Abfüller, nicht zum regionalen Anbaugebiet, Nachbesserung erfolgt Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat: nur bis zum Produzenten Code: gut sichtbar aber Nachverfolgung zunächst nicht möglich Kommunikation auf Anfrage: sehr gut Verbesserungsmöglichkeiten: Regelmäßige Kontrolle der Auslobung „Bio mit Gesicht“ und Herkunftsversprechen generell einhalten © Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015 Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel Anfangs mangelhafte Rückverfolgbarkeit, aber bereits nachgebessert Anbieter: J.J. Darboven Produkt: Café Intención ecológico Verkauf: Gesamter Einzelhandel Rückverfolgbarkeit: bis zum Land, teilweise bis zur Region Werbeversprechen: „Mit Fairtrade-Code begeben Sie sich auf eine virtuelle Reise und erfahren was der Faire Handel vor Ort in den Anbauländern bewirkt!“ Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit? Übers Internet: Diese Informationen erschienen beim ersten Test: FAIRTRADE-Code auf www.info.fairtrade.net eingeben Anfrage der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum so viele Anbaugebiete für den Kaffee benannt werden, aber nur ein Anbaugebiet auf der Karte sichtbar war. Antwort des Anbieters: „Unglücklicherweise sind alle Anbaugebiete für alle Produkte auf der Fairtrade-Homepage benannt. Dies ist bedauerlicherweise ein Fehler den wir Dank ihrer Anfrage entdeckt und umgehend an Fairtrade zur Korrektur gemeldet haben.“ (Darboven) „Inzwischen haben wir diesen Fehler korrigiert.“ (Fairtrade) Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: nur teilweise, da zu viele Gebiete benannt und dadurch ungenaue Herkunftsangaben, aber Nachbesserung erfolgt Code: sichtbar, aber nicht auf der Schauseite Rückverfolgbarkeit des Kaffees: bis zum Land, teilweise bis zur Region Kommunikation auf Anfrage: Darboven sehr gut; Fairtrade gut, aber späte Beantwortung der Anfrage Verbesserungsmöglichkeiten: Angaben der Herkunftsangaben ständig auf Korrektheit überprüfen © Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015 Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel Anfangs ungenügende Rückverfolgbarkeit, aber bereits nachgebessert Anbieter: Iglo GmbH Produkt: Es wurden zwei Produkte getestet: Fischstäbchen und Blatt-Spinat Verkauf: Gesamter Einzelhandel Rückverfolgbarkeit: bis zum Fanggebiet beim Fisch, Link funktioniert nicht beim Spinat Werbeversprechen: „Erfahren Sie, wo ihr Gemüse herkommt und wie wir für die bestmögliche Qualität sorgen.“ „Erfahren Sie wo Ihr Fisch herkommt und wie wir unsere Fischstäbchen herstellen.“ Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit? Code kann über die Internetseite www.iglo.de gesucht werden Diese Informationen erschienen beim ersten Test: Fischstäbchen: Spinat: Anfrage der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum bei den Produkten Blattspinat und Fischstäbchen die Rückverfolgung nicht möglich war. Antwort des Anbieters: „Ebenso wie beim Spinat-Tracking wird auch für das Fisch-Tracking das Back-sowie das Front End technisch überarbeitet, um die Funktion auch für Smartphones und Tablets verfügbar zu machen. Hier ist die Verfügbarkeit im Laufe des Julis vorgesehen.“ (Anm. der VZ.: Funktion bei Fisch seit 6.8.15 repariert) Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: nein, da Spinat- und Fischrückverfolgung beim ersten Test nicht verfügbar war Code: sichtbar Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat: bis zum Fanggebiet beim Fisch, Spinat-Rückverfolgung generell nur bei „Rahm-Spinat“ möglich, nicht bei „Blatt-Spinat“ Kommunikation auf Anfrage: gut, aber fehlender Hinweis auf Einschränkung bei Spinat Zusatzinformationen: zu Fangmethode und MSC, demnächst auch für Smartphones und Tablets verfügbar Verbesserungsmöglichkeiten: Funktion der Links ständig auf Korrektheit überprüfen, Rückverfolgbarkeit auf alle Spinatprodukte ausweiten © Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015 Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel Anfangs ungenügende Rückverfolgbarkeit, aber bereits nachgebessert Anbieter: Rewe Markt GmbH Produkt: Thunfisch-Filets Verkauf: Rewe Rückverfolgbarkeit: bis zum Fanggebiet Werbeversprechen: „Sie möchten mehr über die Herkunft des Fisches wissen, der in Ihrem Produkt verwendet wird? Geben Sie einfach den zehnstelligen Tracking-Code ein, den Sie seitlich auf der Verpackung beim Mindesthaltbarkeitsdatum finden.“ Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit? Trackingcode auf www.rewe.de/meinfisch eingeben oder QR-Code mit Smartphone scannen Diese Informationen erschienen beim ersten Test: Anfrage der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum die Rückverfolgbar mit Hilfe des Tracking Codes nicht möglich war. Antwort des Anbieters: Telefonische Antwort nach erster Anfrage „Wir haben den Tracking-Code nach Erhalt ihres Schreibens getestet und konnten keine Fehler feststellen.“ (Anm. der VZ: Vor dem Schreiben der Verbraucherzentrale funktionierte der Link nicht, aber nach der Anfrage.) Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: nein, aber Nachbesserung erfolgt Code: sichtbar Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat: bis zum Fanggebiet Kommunikation auf Anfrage: sehr gut Zusatzinformationen: zu Fangmethoden Verbesserungsmöglichkeiten: Funktion der Links ständig auf Korrektheit überprüfen © Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015
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