Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel

Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel
Sehr gute Rückverfolgbarkeit
Anbieter:
MeinekleineFarm.org UG
Produkt:
Bio-Leberwurst
Verkauf:
www.meinekleinefarm.org
Rückverfolgbarkeit:
bis zum Tier
Werbeversprechen:
„Wir zeigen den Menschen, wo ihre Wurst herkommt. Nicht nur stehen die Adresse des Bauern und des
Metzgers auf der Wurst (und der Abstand, also Tiertransportweg zwischen den beiden), sondern das Tier
selbst ist zu sehen. Auf jeder Wurst ist ein Foto genau des Schweins oder Rinds, aus dem die Wurst
gemacht ist.“
Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit?
Bild und Nummer des Schweines sowie Adresse
des Bauern und des Metzgers befinden sich direkt
auf der Verpackung.
Diese Informationen erschienen beim ersten Test:
Anfrage der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Anbieter nachgehakt, warum die Herkunft der Gewürze nicht
nachgewiesen wird.
Antwort des Anbieters:
Keine schriftliche Antwort, erst verspätete telefonische Reaktion nach Anfrage:
„Der Tiernachweis hat oberste Priorität, die Herkunft des Gewürznachweises ist nicht möglich, da der
Aufwand in Beziehung zum Nutzen zu hoch ist.“
Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg:
Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: ja
Rückverfolgbarkeit der weiteren Zutaten: nein
Code: gut sichtbar und Nachverfolgung möglich
Produktfoto des geschlachteten Schweins: vorhanden
Kommunikation bei Anfrage: mittelmäßig
Verbesserungsmöglichkeiten: Kundenkommunikation verbessern
© Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015
Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel
Sehr gute Rückverfolgbarkeit
Anbieter:
Ceralia Getreideprodukte GmbH
Produkt:
Frucht Porridge
Verkauf:
Edeka Märkte in Bayern
Rückverfolgbarkeit:
bis zum landwirtschaftlichen Betrieb
Werbeversprechen:
„BeOrigin steht für Lebensmittel… die zurückverfolgt werden können bis zu ihrem
Ursprung – unseren Landwirten. Unsere Produkte enthalten nur Zutaten, deren
Erzeuger wir persönlich kennen und denen wir vertrauen. So weit es möglich ist,
achten wir natürlich auch auf die Regionalität. So wächst der Hauptbestandteil
unserer Produkte, das Getreide direkt vor der Haustür, vor den Toren Mühldorfs.“
Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit?
Übers Smartphone:
QR-Code scannen
Übers Internet: Produkt ID und
Mindesthaltbarkeitsdatum auf
www.BeOrigin.de eingeben
Diese Informationen erschienen beim ersten Test:
Anfrage der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Anbieter nachgehakt, warum nicht alle Inhaltsstoffe
nachverfolgt werden können
Antwort des Anbieters:
„Im Falle des von Ihnen angemerkten Öko Reismehls, ist von einer Herkunftsangabe abgesehen worden, da
dieses weder geschmacklich noch optisch für den Verbraucher wahrnehmbar ist.“
„In diesem Zusammenhang können wir Ihnen mitteilen, dass das Öko Reismehl aus der Türkei stammt.“
Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg:
Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: ja
Code: gut sichtbar und Nachverfolgung möglich
Rückverfolgung der Zutaten: bis zum landwirtschaftlichen Betrieb, einzige Ausnahme Reismehl
Kommunikation auf Anfrage: mittelmäßig
Verbesserungsmöglichkeiten: Kundenkommunikation verbessern
© Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015
Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel
Sehr gute Rückverfolgbarkeit
Anbieter:
followfish - fish & more GmbH
Produkt:
Thunfischfilets
Einkauf:
Bioläden (z.B. Denns, Basic) und Supermärkte
(z.B. Rewe, Edeka)
Rückverfolgbarkeit:
bis zum Fanggebiet
Werbeversprechen:
„Unter dem Motto „Folge dem wahren Geschmack“ hat der Kunde die Möglichkeit jedes angebotene
Produkt mittels eines Tracking-Codes bis ins Wasser zurückzuverfolgen. Followfish ist somit die wohl
weltweiterste Marke bzw. Bewegung, die alle Lieferanten und Beschaffungswege komplett offenlegt und
damit eine Brücke von den Fischern zu den Konsumenten und Konsumentinnen baut.“
Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit?
Übers Smartphone:
QR-Code auf der Packung scannen
Diese Informationen erschienen beim ersten Test:
Übers Internet:
Trackingcode auf www.followfish.de
eingeben
Anfrage der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Anbieter nachgehakt, warum nicht alle Inhaltsstoffe, z.B.
Sonnenblumenöl, nachverfolgt werden können und der Link zum Fischverarbeiter nicht funktioniert.
Antwort des Anbieters:
„Die Rückverfolgbarkeit von unseren Produkten ist bei uns ein aktuelles Thema, deshalb haben wir ab Juni
einen Transparenzmanager eingestellt, um unsere Rückverfolgbarkeit weiter zu entwickeln und zu
optimieren.“
(Anm. der VZ: Der nicht funktionierende Link wurde bis zum 30. Juni 15 repariert)
Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg:
Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit wird eingehalten: ja
Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat: bis zum Fanggebiet
Code: gut sichtbar und Nachverfolgung möglich
Kommunikation auf Anfrage: mittelmäßig
Verbesserungsmöglichkeiten: Rückverfolgbarkeit aller Zutaten verbessern, regelmäßige Kontrolle der
Links vornehmen
© Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015
Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel
Sehr gute Rückverfolgbarkeit
Anbieter:
Produkt:
KAT e.V. (Verein für kontrollierte
alternative Tierhaltungsformen e.V.)
Freilandeier
Verkauf:
gesamter Einzelhandel
Rückverfolgbarkeit:
bis zum Legebetrieb
Werbeversprechen:
„Über die Abfragemaske www.was-steht-auf-dem-ei.de können Verbraucher mittels Stempel auf dem Ei
mehr über den Erzeugerbetrieb mit Bildern und weiteren Informationen erfahren, sofern dieser am KATSystem teilnimmt.“
Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit?
Eier-Code kann entweder unter http://www.wassteht-auf-dem-ei.de/ oder bei der „Was steht
auf dem Ei“-App eingegeben werden
Diese Informationen erschienen beim zweiten Test:
Anfrage der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum die Eier nur bis zur Deutschen Frühstücksei
GmbH und Co KG zurückverfolgt werden können.
Antwort des Anbieters:
„Es tut uns sehr leid, dass bei dem Betrieb … keine Bilder hinterlegt waren. Wir haben dieses bereits
aktualisiert und können Ihnen mitteilen, dass es sich hierbei um die Farm Garrel der Deutschen
Frühstücksei GmbH und Co KG handelt. Auch der Name der Farm ist jetzt ersichtlich.“
Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg
Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: ja, nur Bilder fehlten beim ersten Test
Code: sichtbar, auf dem Ei
Rückverfolgbarkeit der Eier: bis zum Legebetrieb
Kommunikation auf Anfrage: mittelmäßig
Verbesserungsmöglichkeiten: Angabe der Herkunftsangaben ständig auf Korrektheit überprüfen. Ist
allerdings auch in Planung, so sollen die GPS-Koordinaten der Ställe in die Abfrageseite aufgenommen
werden.
© Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015
Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel
Akzeptable Rückverfolgbarkeit
Anbieter:
fTRACE - GS1 Germany GmbH
Produkt:
Hackfleisch
Einkauf:
Partner von fTRACE sind z.B. Wiesenhof,
Böklunder, Tillman’s, Tönnies, Aldi
Rückverfolgbarkeit:
bis zum Land
Werbeversprechen:
„fTRACE ist ein Service, mit dem Sie im Internet oder über Ihr
Smartphone Produkte zurückverfolgen können. So erfahren Sie bereits
beim Einkauf, woher das Produkt kommt und wann und wie es
verarbeitet wurde.“
Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit?
Übers Smartphone: QR-Code scannen
Diese Informationen erschienen beim ersten Test:
Übers Internet: Trackingcode auf www.ftrace.de
eingeben
Anfrage der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum nicht in die Region oder zu dem
landwirtschaftlichen Betrieb der Aufzucht rückverfolgt werden kann.
Antwort des Anbieters:
„Die Anzeige der Herkunftsinformationen(…) kann durch den Hersteller/Händler produktindividuell
eingestellt bzw. vorgegeben werden.“
„In der aktuellen fTRACE 3.0 kann das Land der Geburt angezeigt werden. Voraussetzung ist, dass die
Unternehmen diese Information in das System übermitteln.“
Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg
Werbeversprechen für Rückverfolgbarkeit eingehalten: ja
Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat: Nachverfolgung ins Produktionsland möglich, allerdings keine
Rückverfolgbarkeit in eine konkrete Region oder den Ort der Aufzucht und der Geburt.
Code: gut sichtbar und Nachverfolgung möglich
Kommunikation auf Anfrage: sehr gut
Verbesserungsmöglichkeiten: Die Unternehmen zur größtmöglichen Transparenz verpflichten, z.B. Region
der Aufzucht oder Land der Geburt
© Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015
Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel
Akzeptable Rückverfolgbarkeit
Anbieter:
Aldi Nord Transparenz Code (ATC)
Produkt:
Schinken-Teewurst
Einkauf:
Aldi Nord
Rückverfolgbarkeit:
bis zum Land
Werbeversprechen:
„Der ALDI Transparenz Code (ATC) ist unsere Plattform zur
Rückverfolgbarkeit von Fleisch und fleischhaltigen Produkten.“
Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit?
Übers Smartphone: QR-Code scannen
Diese Informationen erschienen beim ersten Test:
Übers Internet:
ATC-Nummer auf http://transparenz.
aldi-nord.de/ eingeben
Anfrage der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum nicht in die Region oder zu dem
landwirtschaftlichen Betrieb der Aufzucht rückverfolgt werden kann.
Antwort des Anbieters:
„Hinsichtlich Ihrer Frage, ob die Angaben zum Ort der Aufzucht konkretisiert werden können, weisen wir
darauf hin, dass ALDI NORD bei der Zurverfügungstellung der Informationen (…) darauf verzichtet hat,
Daten über die Region (…) sowie den genauen Ort (…) der Aufzucht, bzw. den Erzeuger anzugeben. Denn in
einem Pilotprojekt (…) konnten wir herausarbeiten, dass (…)technische Herausforderungen vorerst zu
bewältigen sind.“
Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg
Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: ja
Code: gut sichtbar und Nachverfolgung möglich
Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat: bis zum Land
Kommunikation auf Anfrage: sehr gut
Zusatzinformation: Rückverfolgbarkeit für weitere Produkte angedacht, z.B. Sonnenblumenöl
Verbesserungsmöglichkeiten: regionale Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat verbessern
© Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015
Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel
Akzeptable Rückverfolgbarkeit, Verbesserung geplant
Anbieter:
FRoSTA Tiefkühlkost GmbH
Produkt:
Gemüse MIX „Asiatische Küche“
Einkauf:
gesamter Einzelhandel
Rückverfolgbarkeit:
bis zum Land, teilweise bis zur Region
Werbeversprechen:
„Hier erfahren Sie alles über die Herkunft der Zutaten zu Ihrer Packung.“
Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit?
Diese Informationen erschienen beim ersten Test:
Übers Smartphone: QR-Code scannen
Übers Internet: Trackingcode auf
www.zutatentracker.de eingeben
Anfrage der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum nicht bei allen Zutaten in die Region
rückverfolgt werden kann und warum Zusatzvideos nicht funktionieren.
Antwort des Anbieters:
„Jetzt werden wir die Benutzerfreundlichkeit und damit auch die Transparenz für den Verbraucher noch
deutlich verbessern. Daran arbeiten wir zurzeit mit Hochdruck. Allerdings wollen wir diese Neuerung erst im
September öffentlich vorstellen, wenn die ersten neuen Produkte produziert werden. Die Seite
www.zutatentracker.de wird komplett überarbeitet.“
Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg
Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: ja
Code: gut sichtbar und Nachverfolgung möglich
Rückverfolgbarkeit der Zutaten: bis zum Land und teilweise bis zur Region
Kommunikation auf Anfrage: sehr gut
Zusatzinformation: Videos, Informationen zu Zutaten und Zusatzstoffen, weitere Verbesserungen,
z.B. ab September geplant
Verbesserungsmöglichkeiten: Mehr regionale Hinweise aufnehmen, ist allerdings auch in Planung. So soll
Herkunftsnachweis bei selbst angebauten Zutaten, z.B. Erbsen, Bohnen oder Spinat, bis auf Feld
zukünftig möglich sein.
© Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015
Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel
Akzeptable Rückverfolgbarkeit
Anbieter:
REWE
Produkt:
Instant-Kakao (REWE Bio)
Verkauf:
REWE
Rückverfolgbarkeit:
bis zum Land, teilweise bis zur Region
Werbeversprechen:
„Mit Fairtrade-Code begeben Sie sich auf eine virtuelle Reise und erfahren was der Faire Handel vor Ort in
den Anbauländern bewirkt!“
Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit?
Diese Informationen erschienen beim ersten Test:
Übers Internet:
FAIRTRADE-Code auf
www.fairtradedeutschland.de
eingeben
Anfrage der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, wie garantiert werden kann, dass trotz des
Mengenausgleichs ausschließlich biologisch angebauter Kakao und Rohrzucker verwendet werden.
Antwort des Anbieters:
„Fairtrade-Mengenausgleich bei Bioprodukten bedeutet, dass es in der Verarbeitung zu einer Vermischung
von biologisch angebauten Produkten ohne Fairtrade-Herkunft mit biologisch angeboten Produkten aus
Fairtrade zertifizierten Herkünften kommen kann.“
Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg
Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: nur teilweise, da Mengenausgleich und daher
keine physische Rückverfolgbarkeit
Code: nicht auf dem ersten Blick zu finden
Rückverfolgbarkeit der Zutaten: bis zum Land, teilweise bis zur Region
Kommunikation auf Anfrage: Rewe sehr gut; Fairtrade gut, aber späte Beantwortung der Anfrage
Verbesserungsmöglichkeiten: Zukünftig bei Bio-Produkten auf Mengenausgleich verzichten, da fairer und
nicht fairer Kakao und fairer und nicht fairer Zucker vermischt werden.
© Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015
Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel
Anfangs mangelhafte Rückverfolgbarkeit, aber bereits nachgebessert
Anbieter:
Bio mit Gesicht GmbH
Produkt:
EDEN Möhrensaft
Verkauf:
Tegut Märkte sowie Naturkostläden
Rückverfolgbarkeit:
nur bis zum Abfüller
Werbeversprechen:
„Bio mit Gesicht: Sehen, wo’s herkommt. Unter diesem Motto macht „Bio mit Gesicht“ im Internet
transparent, woher Bio-Produkte kommen und wo sie erzeugt und verarbeitet werden: Auf „Bio mit
Gesicht“-Ware finden Sie eine „Bio-mit-Gesicht-Nummer“ und einen Hinweis auf die Website www.bio-mitgesicht.de. Sie können den Betrieb bei einem virtuellen Besuch kennenlernen: Wer lebt und arbeitet dort,
welche Richtlinien werden eingehalten, was lässt sich Interessantes vom Betrieb berichten?“
Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit?
Die Nummer auf der Rückseite der Flasche muss
auf der Internetseite www.bio-mit-gesicht.de
eingegeben werden.
Diese Informationen erschienen beim ersten Test:
Anfrage der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Anbieter nachgehakt, warum die Rückverfolgbarkeit beim
Abfüller endet.
Antwort des Anbieters:
„Wir haben alle bmg-Nummern überprüft und mussten leider feststellen, dass in einem Fall die
Rückverfolgbarkeitskette aufgrund einer Fehlbuchung abbrach. Wir haben diesen Fehler umgehend
behoben, sodass nun alle Informationen über bio-mit-gesicht.de abrufbar sind.“
Ein Zweiter Test bestätigt diese Angaben.
Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg
Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: Nein, Rückverfolgbarkeit nur bis zum Abfüller,
nicht zum regionalen Anbaugebiet, Nachbesserung erfolgt
Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat: nur bis zum Produzenten
Code: gut sichtbar aber Nachverfolgung zunächst nicht möglich
Kommunikation auf Anfrage: sehr gut
Verbesserungsmöglichkeiten: Regelmäßige Kontrolle der Auslobung „Bio mit Gesicht“ und
Herkunftsversprechen generell einhalten
© Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015
Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel
Anfangs mangelhafte Rückverfolgbarkeit, aber bereits nachgebessert
Anbieter:
J.J. Darboven
Produkt:
Café Intención ecológico
Verkauf:
Gesamter Einzelhandel
Rückverfolgbarkeit:
bis zum Land, teilweise bis zur Region
Werbeversprechen:
„Mit Fairtrade-Code begeben Sie sich auf eine virtuelle Reise und erfahren
was der Faire Handel vor Ort in den Anbauländern bewirkt!“
Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit?
Übers Internet:
Diese Informationen erschienen beim ersten Test:
FAIRTRADE-Code auf
www.info.fairtrade.net
eingeben
Anfrage der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum so viele Anbaugebiete für den Kaffee
benannt werden, aber nur ein Anbaugebiet auf der Karte sichtbar war.
Antwort des Anbieters:
„Unglücklicherweise sind alle Anbaugebiete für alle Produkte auf der Fairtrade-Homepage benannt. Dies ist
bedauerlicherweise ein Fehler den wir Dank ihrer Anfrage entdeckt und umgehend an Fairtrade zur
Korrektur gemeldet haben.“ (Darboven)
„Inzwischen haben wir diesen Fehler korrigiert.“ (Fairtrade)
Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg
Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: nur teilweise, da zu viele Gebiete benannt
und dadurch ungenaue Herkunftsangaben, aber Nachbesserung erfolgt
Code: sichtbar, aber nicht auf der Schauseite
Rückverfolgbarkeit des Kaffees: bis zum Land, teilweise bis zur Region
Kommunikation auf Anfrage: Darboven sehr gut; Fairtrade gut, aber späte Beantwortung der Anfrage
Verbesserungsmöglichkeiten: Angaben der Herkunftsangaben ständig auf Korrektheit überprüfen
© Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015
Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel
Anfangs ungenügende Rückverfolgbarkeit, aber bereits nachgebessert
Anbieter:
Iglo GmbH
Produkt:
Es wurden zwei Produkte getestet:
Fischstäbchen und Blatt-Spinat
Verkauf:
Gesamter Einzelhandel
Rückverfolgbarkeit:
bis zum Fanggebiet beim Fisch, Link
funktioniert nicht beim Spinat
Werbeversprechen:
„Erfahren Sie, wo ihr Gemüse herkommt und wie wir für die
bestmögliche Qualität sorgen.“
„Erfahren Sie wo Ihr Fisch herkommt und wie wir unsere Fischstäbchen
herstellen.“
Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit?
Code kann über die Internetseite
www.iglo.de gesucht werden
Diese Informationen erschienen beim ersten Test:
Fischstäbchen:
Spinat:
Anfrage der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum bei den Produkten Blattspinat und
Fischstäbchen die Rückverfolgung nicht möglich war.
Antwort des Anbieters:
„Ebenso wie beim Spinat-Tracking wird auch für das Fisch-Tracking das Back-sowie das Front End technisch
überarbeitet, um die Funktion auch für Smartphones und Tablets verfügbar zu machen. Hier ist die
Verfügbarkeit im Laufe des Julis vorgesehen.“ (Anm. der VZ.: Funktion bei Fisch seit 6.8.15 repariert)
Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg
Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: nein, da Spinat- und Fischrückverfolgung
beim ersten Test nicht verfügbar war
Code: sichtbar
Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat: bis zum Fanggebiet beim Fisch, Spinat-Rückverfolgung generell
nur bei „Rahm-Spinat“ möglich, nicht bei „Blatt-Spinat“
Kommunikation auf Anfrage: gut, aber fehlender Hinweis auf Einschränkung bei Spinat
Zusatzinformationen: zu Fangmethode und MSC, demnächst auch für Smartphones und Tablets
verfügbar
Verbesserungsmöglichkeiten: Funktion der Links ständig auf Korrektheit überprüfen, Rückverfolgbarkeit
auf alle Spinatprodukte ausweiten
© Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015
Stichprobe: Rückverfolgbarkeit von Zutaten für Lebensmittel
Anfangs ungenügende Rückverfolgbarkeit, aber bereits nachgebessert
Anbieter:
Rewe Markt GmbH
Produkt:
Thunfisch-Filets
Verkauf:
Rewe
Rückverfolgbarkeit:
bis zum Fanggebiet
Werbeversprechen:
„Sie möchten mehr über die Herkunft des Fisches wissen, der in Ihrem Produkt verwendet wird? Geben Sie
einfach den zehnstelligen Tracking-Code ein, den Sie seitlich auf der Verpackung beim
Mindesthaltbarkeitsdatum finden.“
Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit?
Trackingcode auf www.rewe.de/meinfisch
eingeben oder QR-Code mit Smartphone scannen
Diese Informationen erschienen beim ersten Test:
Anfrage der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale hat beim Anbieter nachgehakt, warum die Rückverfolgbar mit Hilfe des Tracking
Codes nicht möglich war.
Antwort des Anbieters:
Telefonische Antwort nach erster Anfrage
„Wir haben den Tracking-Code nach Erhalt ihres Schreibens getestet und konnten keine Fehler feststellen.“
(Anm. der VZ: Vor dem Schreiben der Verbraucherzentrale funktionierte der Link nicht, aber nach der
Anfrage.)
Abschließende Bewertung der Verbraucherzentrale Hamburg
Werbeversprechen zur Rückverfolgbarkeit eingehalten: nein, aber Nachbesserung erfolgt
Code: sichtbar
Rückverfolgbarkeit der Hauptzutat: bis zum Fanggebiet
Kommunikation auf Anfrage: sehr gut
Zusatzinformationen: zu Fangmethoden
Verbesserungsmöglichkeiten: Funktion der Links ständig auf Korrektheit überprüfen
© Verbraucherzentrale Hamburg, 2. September 2015