Jugendlandesliga Saison 2016 Gerätturnen männlich Veranstalter: Ausrichter: Ort: Termin: Zeitplan: Meldeschluss: Meldegebühr: Meldungen: Hessischer Turnverband e.V. KTV Koblenz TV Weißkirchen/Ts. TV Hösbach Altendiez Stierstadt Hösbach 06.03.2016 20.03.2016 23.04.2016 wird nach Eingang der Meldungen bekannt gegeben 21. Februar 2016 Die Meldegebühr beträgt pro Mannschaft 250,00 €. Das Meldegeld muss bis zum 01.03.2016 auf dem Konto der Liga Gerätturnen männlich eingegangen sein: Jürgen Kleiner Hessische Turnliga IBAN: DE20 5086 4322 0000 0562 35 BIC: GENODE510RA Verwendungszweck: Meldegeld Jugendlandesliga 2016 *Vereinsname* Auch bei Nichtantritt wird das Meldegeld fällig. Alle Meldungen erfolgen über den Meldebogen (www.htv-online.de Downloadbereich Gerätturnen männlich) an den Ligaobmann Hans-Joachim Buchmann (Niesiger Straße 113a, 36039 Fulda, [email protected]). Die Meldung ist per E-Mail erwünscht. Wettkämpfe Wettkampf Bezeichnung Altersklasse Anforderung JLL GTm Jugendlandesliga Gerätturnen männlich 2016 11-18 Jahre LK2, Strukturgruppen können nicht durch NE-Teile erfüllt werden, Wertteile werden verdoppelt (NE=0; A=0,2; B=0,4; C=0,6…) Bemerkungen Der Einsatz von Jugendlichen unter 11 Jahren ist genehmigungspflichtig und beim Ligaobmann zu beantragen. Die namentliche Meldung darf bis 01.03.2016 um zwei weitere Turner ergänzt werden. Dies muss schriftlich an den Ligaobmann geschehen. Andere, als die gemeldeten Turner sind nicht startberechtigt – auch nicht als Ersatzturner. Die Wettkampfunterlagen werden bis zum 04.03.2016 an die beteiligten Vereine versandt. Die Startpässe sind am Wettkampftag dem Oberkampfrichter vorzulegen. Seite 1 von 2 Startrecht In der Liga sind nur Vereine startberechtigt, die Mitglieder des Hessischen Turnverbandes sind. Gastmannschaften aus benachbarten Turnverbänden können auf Beschluss der Ligaversammlung zugelassen werden. Mit der Meldung wird die Einwilligung des Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Wettkampf, sowie eine Bestätigung der Sportgesundheit erteilt. Kampfrichter Die an Wettkämpfen beteiligten Vereine haben grundsätzlich nach dem fachgebietsspezifischen Schlüssel Kampfrichter/in und/oder Helfer/in zu stellen. Vereine, die dieser Verpflichtung nicht entsprechen, haben eine Strafgebühr in Höhe von 100,00 € pro fehlendem Kampfrichter bzw. Helfer zu entrichten. Kampfrichterschlüssel Jugendlandesliga Gerätturnen männlich: Jeder teilnehmende Verein muss pro Mannschaft an jedem Wettkampftag eine/n Kampfrichter/in (mind. Landeslizenz) stellen. Die gemeldeten Kampfrichter/-innen müssen am gesamten Wettkampftag zur Verfügung stehen. Der Kampfrichter-Einsatzplan ist verpflichtend. Veröffentlichung von persönlichen Daten und Fotos Mit der Meldung erklärt sich die Teilnehmer/in bzw. deren Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Jahrgang), Ergebnisse sowie offizielle Fotos und Filmaufnahmen (z. B. auch in Aktion), die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettkampf stehen, für redaktionelle Zwecke auf der Homepage des Hessischen Turnverbandes bzw. in Druckmedien veröffentlicht werden dürfen. Auszeichnungen Die Siegermannschaft erhält den Wanderpokal der Jugendlandesliga. Alle Mannschaften erhalten eine Urkunde mit Vereinsnamen, Platzierung und Punktzahl. Lothar Ohl Vizepräsident Wettkampfsport Seite 2 von 2 Dr. Yves Mattheß komm. Landesfachwart GTm Hans-Joachim Buchmann Ligaobmann
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