-8- 1.4 Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses Es werden nur schriftliche Auskünfte erteilt (Fax-Auskünfte möglich); die Einsichtnahme in die Richtwertkarte vor Ort ist gebührenfrei; Aktuelle Bodenrichtwertauskünfte über das Internet unter www.boris-bayern.de Richtwertkarte M = 1 : 10.000 (farbig) - analog Dauerauskunft - Internet 140,-- € 120,-- € Einzelauskunft - analog Einzelauskunft - Internet 30,-- € 25,-- € Auskunft aus der Kaufpreissammlung 60,-- € Geschäftsbericht - analog Geschäftsbericht - Internet 60,-- € 50,-- € Gebühren für Gutachtenerstellung a) Gebühren für bebaute Grundstücke nach Höhe des im Gutachten ermittelten Wertes Bei einem ermittelten Wert Gebühren bis 200.000,00 € 1.650,00 € bis 300.000,00 € 1.700,00 € bis 400.000,00 € 1.800,00 € bis 500.000,00 € 1.900,00 € bis 1.000.000,00 € 1.000,00 € zuzüglich 2 v. T. des Wertes über 1.000.000,00 € bis 10.000.000,00 € 2.000,00 € zuzüglich 1 v. T. des Wertes über 10.000.000,00 € 5.000,00 € zuzüglich 0,7 v.T. des Wertes Die wertabhängige Gebühr kann um bis zu 50 v.H. erhöht werden, wenn die Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht. Sind in einem Gutachten für ein Wertermittlungsobjekt mehrere Werte für mehrere Stichtage oder entsprechende Wertunterschiede zu ermitteln, so wird der Gebührenberechnung die Summe aus dem höchsten ermittelten Wert und je einem Viertel aller weiteren ermittelten Werte zu Grunde gelegt. b) Für die Wertermittlung von unbebauten Grundstücken, land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken kann die wertabhängige Gebühr um bis zu 50 v.H. ermäßigt werden. c) Die Gebühr erhöht sich für jeden aus der Kaufpreissammlung herangezogenen Vergleichswert, für jeden herangezogenen Bodenrichtwert und für jedes herangezogene wertermittlungsrelevante Datum entsprechend der Gebühr nach Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses. -9- Neben den Gebühren werden Auslagen (z.B. Telekommunikationsleistungen, Portogebühren, Reisekosten, Grundbucheinsicht u.a.) nach Maßgabe des § 15 Abs. 5 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverodnung - BayGaV) in Rechnung gestellt. Wertgutachten können von jedermann schriftlich bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Auskünfte über den Bearbeitungsablauf erhalten Sie bei der Geschäftsstelle. Der Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Hof mit den Ortsteilen Epplas, Wölbattendorf, Unterkotzau, Haidt, Leimitz, Jägersruh, Eppenreuth und Pirk (siehe auch Übersichtsplan auf Seite 13). 1.5 Erstellte Gutachten in den Jahren 2000 bis 2014 Der Gutachterausschuss der Stadt Hof hat in den Jahren 2000 bis 2014 insgesamt 369 Gutachten erstellt. Jahr Anzahl Summe Verkehrswerte in Euro 2000 15 1.400.000,-- 2001 30 30.100.000,-- 2002 17 2.700.000,-- 2003 32 5.616.000,-- 2004 41 5.015.000,-- 2005 31 5.774.000,-- 2006 16 9.146.000,-- 2007 22 9.068.500,-- 2008 18 3.267.500,-- 2009 34 7.577.800,-- 2010 22 2.790.600,-- 2011 18 7.259.800,-- 2012 29 5.082.000,-- 2013 24 2.960.500,-- 2014 20 4.325.500,-- Summen: 369 102.083.200,-- Außerdem wurden noch zahlreiche Gutachten zur Ermittlung von ortsüblichen Vergleichsmieten, Bodenwertermittlungen und Kurzgutachten gefertigt.
© Copyright 2024 ExpyDoc