1.4 Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses

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1.4
Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses
Es werden nur schriftliche Auskünfte erteilt (Fax-Auskünfte möglich);
die Einsichtnahme in die Richtwertkarte vor Ort ist gebührenfrei;
Aktuelle Bodenrichtwertauskünfte über das Internet unter www.boris-bayern.de
Richtwertkarte M = 1 : 10.000 (farbig) - analog
Dauerauskunft - Internet
140,-- €
120,-- €
Einzelauskunft - analog
Einzelauskunft - Internet
30,-- €
25,-- €
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
60,-- €
Geschäftsbericht - analog
Geschäftsbericht - Internet
60,-- €
50,-- €
Gebühren für Gutachtenerstellung
a) Gebühren für bebaute Grundstücke nach Höhe des im Gutachten ermittelten Wertes
Bei einem ermittelten Wert
Gebühren
bis
200.000,00 €
1.650,00 €
bis
300.000,00 €
1.700,00 €
bis
400.000,00 €
1.800,00 €
bis
500.000,00 €
1.900,00 €
bis
1.000.000,00 €
1.000,00 €
zuzüglich 2 v. T. des Wertes
über 1.000.000,00 € bis 10.000.000,00 €
2.000,00 €
zuzüglich 1 v. T. des Wertes
über
10.000.000,00 €
5.000,00 €
zuzüglich 0,7 v.T. des Wertes
Die wertabhängige Gebühr kann um bis zu 50 v.H. erhöht werden, wenn die Ermittlung
besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzlichen
Aufwand verursacht. Sind in einem Gutachten für ein Wertermittlungsobjekt mehrere
Werte für mehrere Stichtage oder entsprechende Wertunterschiede zu ermitteln, so
wird der Gebührenberechnung die Summe aus dem höchsten ermittelten Wert und je
einem Viertel aller weiteren ermittelten Werte zu Grunde gelegt.
b) Für die Wertermittlung von unbebauten Grundstücken, land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken kann die wertabhängige Gebühr um bis zu 50 v.H. ermäßigt
werden.
c) Die Gebühr erhöht sich für jeden aus der Kaufpreissammlung herangezogenen Vergleichswert, für jeden herangezogenen Bodenrichtwert und für jedes herangezogene
wertermittlungsrelevante Datum entsprechend der Gebühr nach Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des
Kostenverzeichnisses.
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Neben den Gebühren werden Auslagen (z.B. Telekommunikationsleistungen, Portogebühren, Reisekosten, Grundbucheinsicht u.a.) nach Maßgabe des § 15 Abs. 5 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverodnung - BayGaV) in Rechnung
gestellt.
Wertgutachten können von jedermann schriftlich bei der Geschäftsstelle beantragt
werden.
Auskünfte über den Bearbeitungsablauf erhalten Sie bei der Geschäftsstelle.
Der Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet
der kreisfreien Stadt Hof mit den Ortsteilen Epplas, Wölbattendorf, Unterkotzau, Haidt,
Leimitz, Jägersruh, Eppenreuth und Pirk (siehe auch Übersichtsplan auf Seite 13).
1.5
Erstellte Gutachten in den Jahren 2000 bis 2014
Der Gutachterausschuss der Stadt Hof hat in den Jahren 2000 bis 2014
insgesamt 369 Gutachten erstellt.
Jahr
Anzahl
Summe Verkehrswerte
in Euro
2000
15
1.400.000,--
2001
30
30.100.000,--
2002
17
2.700.000,--
2003
32
5.616.000,--
2004
41
5.015.000,--
2005
31
5.774.000,--
2006
16
9.146.000,--
2007
22
9.068.500,--
2008
18
3.267.500,--
2009
34
7.577.800,--
2010
22
2.790.600,--
2011
18
7.259.800,--
2012
29
5.082.000,--
2013
24
2.960.500,--
2014
20
4.325.500,--
Summen:
369
102.083.200,--
Außerdem wurden noch zahlreiche Gutachten zur Ermittlung von ortsüblichen
Vergleichsmieten, Bodenwertermittlungen und Kurzgutachten gefertigt.