Aargauische Volksinitiative Stimmrechtsalter 16 Gestützt auf § 64 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.000) stellen die unterzeichnenden im Kanton Aargau stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger folgendes Initiativbegehren: Die Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.000) sei wie folgt zu ändern: § 59 Stimmrecht (ersetzt bestehenden) ¹Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben, im Kanton Aargau wohnen und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde des Kantons Aargau wohnen. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, unterzeichnen es handschriftlich. Wer unbefugt an einem Initiativbegehren teilnimmt oder das Ergebnis einer Unterschriftensammlung fälscht, macht sich nach Art. 282 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt, macht sich nach Art. 281 StGB strafbar. Nr. Postleitzahl Politische Gemeinde Name Vorname Geburtsdatum Wohnadresse (Tag/Monat/Jahr) (Strasse und Hausnummer) (eigenhändig, handschriftlich und möglichst in Blockschrift) Eigenhändige Unterschrift Kontrolle (leer lassen) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Das Initiativkomitee, bestehend aus nachstehenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit einfacher Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder zurückzuziehen: Patrik Brack, Schmiedgasse 11, 5722 Gränichen; Mia Gujer, Nägelistrasse 5, 5430 Wettingen; Werner Schenker, Jakob Bächlistrasse 12, 5033 Buchs; Dimitri Spiess Amselacherweg 11, 5033 Buchs; Laura Kern, Rain 20, 5000 Aarau; Isabelle Faes, Wylgasse 10, 5600 Lenzburg; Bettina Rahn Meier, Lochweg 5c, 5033 Buchs Die untenstehende Stimmrechtsbescheinigung wird durch das Initiativkomitee eingeholt. Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende _ _ _ _ _ _ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative in aargauischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben. Die zur Bescheinigung zuständige Amtsperson: Amtsstempel Ort: Datum: Eigenhändige Unterschrift: Amtliche Eigenschaft: Veröffentlicht im Amtsblatt des Kantons Aargau vom Freitag, 15. Januar 2016. Ablauf der Sammelfrist: 15. Januar 2017. Bitte die Liste vollständig oder teilweise ausgefüllt sofort zurücksenden an: Initiative „Stimmrechtsalter 16“, c/o JUSO Aargau, Bachstrasse 43, 5001 Aarau Weitere Unterschriftenlisten und Argumentarien kostenlos bestellen unter [email protected]
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