Füllen Sie dieses Formular am Computer aus. Sie haben folgende Möglichkeiten das Formular einzureichen: 1. 2. 3. 4. Persönliche Abgabe – ausgefülltes Formular ausdrucken, unterzeichnen und im zuständigen Amt abgeben Post – ausgefülltes Formular ausdrucken, unterzeichnen und an das zuständige Amt senden Fax – ausgefülltes Formular ausdrucken, unterzeichnen und an die unten angegebene Nummer senden E-Mail – nur bei digitaler Unterschrift möglich Stadtgemeinde Bruneck Stadtpolizei Rathausplatz 1 39031 Bruneck Stempelgebühr zu 16,00 € VIGNETTEN: PARK- UND DURCHFAHRTSGENEHMIGUNGEN. ANTRAG DER/DIE ANTRAGSTELLER/IN PERSÖNLICHE DATEN Vorname Nachname Geburtsdatum Geburtsgemeinde Steuernummer WOHNSITZ Straße Hausnummer Postleitzahl Gemeinde KONTAKTDATEN Telefon Mobiltelefon E-Mail Fax FAHRZEUGEIGENTÜMER/IN falls nicht der/die Antragsteller/in Vorname Nachname Geburtsdatum Geburtsgemeinde Straße Hausnummer Telefon Mobiltelefon Steuernummer Postleitzahl E-Mail Gemeinde Fax DATEN DES FAHRZEUGS/DER FAHRZEUGE Fahrzeugtyp Kennzeichen Fahrzeugtyp Kennzeichen Fahrzeugtyp Kennzeichen Fahrzeugtyp Kennzeichen Fahrzeugtyp Kennzeichen Fahrzeugtyp Kennzeichen Fahrzeugtyp Kennzeichen Fahrzeugtyp Kennzeichen Fahrzeugtyp Kennzeichen Fahrzeugtyp Kennzeichen Tel. 0474 545999 – Fax 0474 545988 [email protected] - www.gemeinde.bruneck.bz.it Öffnungszeiten Stadtpolizei: Mo – Fr von 8.05 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 16.30 Seite 1 von 3 ERSUCHT UM Gelbe Vignette: Jahresgenehmigung für Auf- und Abladetätigkeiten Die erteilte Genehmigung kann für die darauffolgenden zweiJahre verlängert werden. Nach dem dritten Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden. Für die Gemeindestraße/n: Genehmigung für: Durchfahrt Durchfahrt und Parken (nur in Ausnahmefällen) Auf- und Abladen (max. 30 min) Grund für den Antrag: Zeitraum Jahr: Mo Di Mi Do von Uhrzeit (00:00): Fr Sa So bis Uhrzeit (00:00): ständig Grüne Vignette: Dreijahresgenehmigung für Anrainer/innen bzw. Grundeigentümer/innen Für die Gemeindestraße/n: Genehmigung für: Durchfahrt Auf- und Abladen (max. 30 min) Grund für den Antrag: Zeitraum Jahr: Mo Di Mi von Uhrzeit (00:00): Do Fr Sa So bis Uhrzeit (00:00): ständig Schwarze Vignette: Sondergenehmigung für institutionelle Zwecke Für die Gemeindestraße/n: Genehmigung für: Parken in blauer Zone Durchfahrt und Parken Auf- und Abladen (max. 30 min) Parken ohne Parkscheibe Zeitraum Jahr: Mo Di Mi von Uhrzeit (00:00): Do Fr Sa So bis Uhrzeit (00:00): Grund für den Antrag: ständig Rote Vignette: zeitweilige Genehmigung für Auf- und Abladetätigkeiten für max. drei Monate Für die Gemeindestraße/n: Genehmigung für: Durchfahrt Durchfahrt und Parken Auf- und Abladen (max. 30 min) Dauer: von Datum (tt.mm.jjjj): bis Datum (tt.mm.jjjj): Grund für den Antrag: ERKLÄRUNGEN • Der/die Antragsteller/in erklärt, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen sowie feststellbar und belegbar sind – Art. 43 des D.P.R. Nr. 445/2000 in geltender Fassung. • Der/die Antragsteller/in erklärt in Kenntnis zu sein, dass bei Abgabe unwahrer Erklärungen bzw. bei Erstellung oder Gebrauch von gefälschten Urkunden und Dokumenten, die vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen angewandt werden – Art. 76 des D.P.R. Nr. 445/2000 in geltender Fassung. • Der/die Antragsteller/in erklärt, die Datenschutzbestimmungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Tel. 0474 545999 – Fax 0474 545988 [email protected] - www.gemeinde.bruneck.bz.it Öffnungszeiten Stadtpolizei: Mo – Fr von 8.05 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 16.30 Seite 2 von 3 GEBÜHREN 1. 1 Stempelgebühr zu 16,00 € für diesen Antrag • kann direkt bei der Stadtpolizei bezahlt werden • Befreiungsgrund 2. 1 Stempelgebühr zu 16,00 € für die Genehmigung • kann direkt bei der Stadtpolizei bezahlt werden • Befreiungsgrund Eventuelle Informationen zu diesem Antrag erhalten Sie über die angegebenen Kontaktdaten. Datum Tel. 0474 545999 – Fax 0474 545988 [email protected] - www.gemeinde.bruneck.bz.it Öffnungszeiten Stadtpolizei: Mo – Fr von 8.05 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 16.30 Seite 3 von 3 Der/die Antragsteller/in
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