Vignetten. Park - Stadtgemeinde Bruneck

Füllen Sie dieses Formular am Computer aus. Sie haben folgende Möglichkeiten das Formular einzureichen:
1.
2.
3.
4.
Persönliche Abgabe – ausgefülltes Formular ausdrucken, unterzeichnen und im zuständigen Amt abgeben
Post – ausgefülltes Formular ausdrucken, unterzeichnen und an das zuständige Amt senden
Fax – ausgefülltes Formular ausdrucken, unterzeichnen und an die unten angegebene Nummer senden
E-Mail – nur bei digitaler Unterschrift möglich
Stadtgemeinde Bruneck
Stadtpolizei
Rathausplatz 1
39031 Bruneck
Stempelgebühr zu 16,00 €
VIGNETTEN: PARK- UND DURCHFAHRTSGENEHMIGUNGEN. ANTRAG
DER/DIE ANTRAGSTELLER/IN
PERSÖNLICHE DATEN
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Geburtsgemeinde
Steuernummer
WOHNSITZ
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Gemeinde
KONTAKTDATEN
Telefon
Mobiltelefon
E-Mail
Fax
FAHRZEUGEIGENTÜMER/IN falls nicht der/die Antragsteller/in
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Geburtsgemeinde
Straße
Hausnummer
Telefon
Mobiltelefon
Steuernummer
Postleitzahl
E-Mail
Gemeinde
Fax
DATEN DES FAHRZEUGS/DER FAHRZEUGE
Fahrzeugtyp
Kennzeichen
Fahrzeugtyp
Kennzeichen
Fahrzeugtyp
Kennzeichen
Fahrzeugtyp
Kennzeichen
Fahrzeugtyp
Kennzeichen
Fahrzeugtyp
Kennzeichen
Fahrzeugtyp
Kennzeichen
Fahrzeugtyp
Kennzeichen
Fahrzeugtyp
Kennzeichen
Fahrzeugtyp
Kennzeichen
Tel. 0474 545999 – Fax 0474 545988
[email protected] - www.gemeinde.bruneck.bz.it
Öffnungszeiten
Stadtpolizei: Mo – Fr von 8.05 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 16.30
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ERSUCHT UM
Gelbe Vignette: Jahresgenehmigung für Auf- und Abladetätigkeiten
Die erteilte Genehmigung kann für die darauffolgenden zweiJahre verlängert werden. Nach dem dritten Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Für die Gemeindestraße/n:
Genehmigung für:
Durchfahrt
Durchfahrt und Parken (nur in Ausnahmefällen)
Auf- und Abladen (max. 30 min)
Grund für den Antrag:
Zeitraum
Jahr:
Mo
Di
Mi
Do
von Uhrzeit (00:00):
Fr
Sa
So
bis Uhrzeit (00:00):
ständig
Grüne Vignette: Dreijahresgenehmigung für Anrainer/innen bzw. Grundeigentümer/innen
Für die Gemeindestraße/n:
Genehmigung für:
Durchfahrt
Auf- und Abladen (max. 30 min)
Grund für den Antrag:
Zeitraum
Jahr:
Mo
Di
Mi
von Uhrzeit (00:00):
Do
Fr
Sa
So
bis Uhrzeit (00:00):
ständig
Schwarze Vignette: Sondergenehmigung für institutionelle Zwecke
Für die Gemeindestraße/n:
Genehmigung für:
Parken in blauer Zone
Durchfahrt und Parken
Auf- und Abladen (max. 30 min)
Parken ohne Parkscheibe
Zeitraum
Jahr:
Mo
Di
Mi
von Uhrzeit (00:00):
Do
Fr
Sa
So
bis Uhrzeit (00:00):
Grund für den Antrag:
ständig
Rote Vignette: zeitweilige Genehmigung für Auf- und Abladetätigkeiten für max. drei Monate
Für die Gemeindestraße/n:
Genehmigung für:
Durchfahrt
Durchfahrt und Parken
Auf- und Abladen (max. 30 min)
Dauer:
von Datum (tt.mm.jjjj):
bis Datum (tt.mm.jjjj):
Grund für den Antrag:
ERKLÄRUNGEN
• Der/die Antragsteller/in erklärt, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen sowie feststellbar und belegbar sind – Art. 43 des
D.P.R. Nr. 445/2000 in geltender Fassung.
• Der/die Antragsteller/in erklärt in Kenntnis zu sein, dass bei Abgabe unwahrer Erklärungen bzw. bei Erstellung oder Gebrauch von
gefälschten Urkunden und Dokumenten, die vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen angewandt werden – Art. 76 des D.P.R. Nr.
445/2000 in geltender Fassung.
• Der/die Antragsteller/in erklärt, die Datenschutzbestimmungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein.
Tel. 0474 545999 – Fax 0474 545988
[email protected] - www.gemeinde.bruneck.bz.it
Öffnungszeiten
Stadtpolizei: Mo – Fr von 8.05 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 16.30
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GEBÜHREN
1.
1 Stempelgebühr zu 16,00 € für diesen Antrag
• kann direkt bei der Stadtpolizei bezahlt werden
• Befreiungsgrund
2.
1 Stempelgebühr zu 16,00 € für die Genehmigung
• kann direkt bei der Stadtpolizei bezahlt werden
• Befreiungsgrund
Eventuelle Informationen zu diesem Antrag erhalten Sie über die angegebenen Kontaktdaten.
Datum
Tel. 0474 545999 – Fax 0474 545988
[email protected] - www.gemeinde.bruneck.bz.it
Öffnungszeiten
Stadtpolizei: Mo – Fr von 8.05 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 16.30
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Der/die Antragsteller/in