Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6883 15. Wahlperiode 11. 05. 2015 Antrag der Abg. Ulrich Müller u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Kein Deutschunterricht in Frankreich – ein pädagogisches Modell für Deutschland? Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche praktischen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Folgen der geplanten Abschaffung zweisprachigen Unterrichts (in Französisch und Deutsch) sowie der Europaklassen und der Reduzierung der Gesamtstundenzahl für die zweite Fremdsprache an Frankreichs Mittelschulen sie nach ihrer Einschätzung des Vorhabens sieht; 2. welche Konsequenzen sich aus den geplanten Maßnahmen im Elsass und im Verhältnis zu Baden-Württemberg ergeben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es zum Sprachunterricht im badischen Landesteil und im Elsass spezielle Vereinbarungen gibt („Lerne die Sprache des Nachbarn“); 3. welche rechtliche Qualität die Maßnahmen zur Förderung des Französischunterrichts in Baden und zur Förderung des Deutschunterrichts im Elsass haben, mit wem sie geschlossen worden sind und was sich im Falle einer einseitigen Aufkündigung durch die französische Seite daraus ergäbe; 4. was sie tun kann und will, damit die Fähigkeit, die Sprache des Nachbarn zu lernen, diesseits und jenseits des Rheins durch den Vorstoß der sozialistischen Bildungsministerin nicht beeinträchtigt wird; 5. ob sie es vor dem Hintergrund der Entwicklung in Frankreich und unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten für den Spracherwerb als sinnvoll erachtet, dass in Südbaden der Französischunterricht ab 2016/2017 erst wieder in der Klassenstufe sechs aufgenommen werden soll, nachdem er zuvor in der Grundschule erteilt wurde; 1 Eingegangen: 11. 05. 2015 / Ausgegeben: 10. 06. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6883 6. wie sie die Begründung der französischen Ministerin für ihre Position beurteilt, dass nämlich der Deutschunterricht aufgrund der mit ihm verbundenen Anforderungen aus „Gerechtigkeitsgründen“ abgeschafft bzw. massiv reduziert werden soll, da „allein die Kinder wohlhabender Familien vom Angebot des doppelten Fremdsprachenunterrichts (…) profitieren“ würden; 7. ob sie in ihrer eigenen Schulpolitik das Absenken des Niveaus, die Stoff- oder Stundenzahlreduzierung als Mittel, „mehr soziale Gerechtigkeit“ im oder mithilfe des Schulunterrichts herzustellen betrachtet oder ob sie diesen Gedanken von „mehr Gleichheit durch weniger Anforderung“ prinzipiell ablehnt; 8. inwiefern sie befürchtet, dass dort, wo Schulpolitik auf der Basis dieser Argumentation betrieben wird, die Fähigkeiten und Chancen von Jugendlichen für ihr späteres Leben (im Falle von Fremdsprachenkenntnissen z. B. im Hinblick auf die Globalisierung und die europäische Integration) generell reduziert werden, Leistungsbereitschaft und Leistungsfreude sinken und ein sozial so nicht erwünschter Zuwachs des Anteils von Schülern an Privatschulen zu befürchten sein könnte. 08. 05. 2015 Müller, Rau, Wacker, Schütz, Wald, Stächele, Traub, Dr. Stolz, Röhm, Meier-Augenstein CDU Begründung Die aktuellen Berichte über die in Frage 1 erwähnten Maßnahmen der französischen Schulpolitik sind für sich genommen, in Bezug auf das besonders intensive Verhältnis von Baden-Württemberg zum Osten Frankreichs und als gedankliches Konstrukt (Sozialpolitik durch Reduzierung von Anforderungen) aus Sicht der Antragsteller kritikwürdig. Noch sind die Entscheidungen in Frankreich nicht gefallen – in dieser Situation ist es vorrangig Recht und Pflicht Baden-Württembergs, auf die französische Politik Einfluss zu nehmen – und zwar schnell und nachdrücklich. Immerhin jeder sechste Schüler in Frankreich lernt Deutsch, 9000 Deutschlehrer gibt es in Frankreich. Hier steht zunächst kulturell und für die Beziehung beider Länder (z. B. beim Schüleraustausch, der Arbeit des Deutsch-Französischen Jugendwerks, im kleinen Grenzverkehr, bei Städtepartnerschaften usw.) viel auf dem Spiel. Die wirtschaftliche Bedeutung Deutschlands (und Baden-Württembergs) für Frankreich und umgekehrt ist sehr hoch. Das alles spricht dafür, die Fähigkeit, Deutsch zu sprechen, nicht gezielt zu reduzieren, so wie es auch in Deutschland darum geht, Fremdsprachen- (und Französisch-)Kenntnisse im Zuge wachsender Verflechtung zu fördern. Zu diesen Aspekten erklärten die Sprecher der Deutsch-Französischen Parlamentariergruppe, Andreas Jung MdB (CDU) und Pierre-Yves Le Borgn’ (Abgeordneter der Nationalversammlung, Parti socialiste), in einer Stellungnahme: „Als 1963 Charles de Gaulle und Konrad Adenauer den Elysee-Vertrag unterzeichneten, gaben sich die neuen Freunde ein Versprechen: Unsere Kinder und Enkel lernen die Sprache des anderen. Wörtlich heißt es ,Die beiden Regierungen erkennen die wesentliche Bedeutung an, die der Kenntnis der Sprache des anderen in jedem der beiden Länder für die deutsch-französische Zusammenarbeit zukommt.ʻ Das gilt heute wie damals. Damit ist beschrieben, was auf dem Spiel steht: Die Besonderheiten der Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich und die kulturelle Vielfalt in Europa.“ 2 Die Begründung der französischen Bildungsministerin, Anforderungen für eine „Elite“ aus Gründen sozialer Gleichheit aus dem öffentlichen Schulwesen zu eliminieren, ist zusätzlich problematisch. Es ist niemandem gedient, wenn keiner mehr zu spezifischen und besonderen Leistungen in der Lage ist. Wenn nicht alle eine zweite Fremdsprache gut können, ist das kein Grund, dass sie keiner mehr kann – im Gegenteil. Die eine oder andere Aussage bzw. Entscheidung oder ein Vorhaben der Landesregierung in ihrer Schulpolitik (unabhängig vom Fremdsprachenunterricht) könnte von einem ähnlichen Grundgedanken inspiriert sein. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6883 Um der Landesregierung Gelegenheit zu geben, diesem Eindruck entgegenzutreten, wurde im Zusammenhang mit dem im Betreff genannten Thema die Frage 7 gestellt. Stellungnahme Mit Schreiben vom 2. Juni 2015 Nr. 36-6521.-F/121 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche praktischen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Folgen der geplanten Abschaffung zweisprachigen Unterrichts (in Französisch und Deutsch) sowie der Europaklassen und der Reduzierung der Gesamtstundenzahl für die zweite Fremdsprache an Frankreichs Mittelschulen sie nach ihrer Einschätzung des Vorhabens sieht; 2. welche Konsequenzen sich aus den geplanten Maßnahmen im Elsass und im Verhältnis zu Baden-Württemberg ergeben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es zum Sprachunterricht im badischen Landesteil und im Elsass spezielle Vereinbarungen gibt („Lerne die Sprache des Nachbarn“); Das Anhörungsverfahren der Réforme du collège wurde am 10. April 2015 abgeschlossen und die Reform wurde verabschiedet. Am 19. Mai 2015 wurden ein Dekret und ein Erlass zur Reform des Collège im „Journal officiel“ veröffentlicht. Dem Kultusministerium ist keine Prognose darüber möglich, wie sich in Frankreich die Zahl der Deutsch lernenden Schülerinnen und Schüler angesichts der Reform des Collège verändern wird. Sollte es zu einer Absenkung kommen oder sollte sich die Förderung des Deutschunterrichts in Frankreich insgesamt verschlechtern, würde die Landesregierung dies mit großer Sorge sehen. Während Lehrkräfte, Lehrerverbände und Akteure der deutsch-französischen Zusammenarbeit teilweise von einer drastischen Kürzung des Deutschunterrichts in Frankreich sprechen, stellt die französische Regierung die Reform als eine Stärkung des Deutschunterrichts dar und kündigt eine Erhöhung der Stellen für Deutschlehrer an. Schülerinnen und Schüler, die schon in der Grundschule Deutschunterricht erhalten haben, was vor allem das Elsass und Lothringen betrifft, sind ausgenommen. Dies sind insgesamt ca. 5 Prozent der französischen Schülerinnen und Schüler. Mögliche Auswirkungen –Deutsch ist im grenznahen Bereich zu Baden-Württemberg und dem Saarland oft Grundschulsprache und wird damit von Klasse 1 bis 9 unterrichtet; flächendeckend waren die bisherigen Anstrengungen, an Grundschulen Deutsch anzubieten, jedoch wenig erfolgreich. –Es gibt Befürchtungen, dass die Abschaffung der bilingualen und der EuropaKlassen („classes bilangues“, „sections européennes“) sich auf die AbiBacSchulen auswirken. Diese sind in Frankreich zwar Lycées (Klassen 10 bis 12) und nicht Gegenstand der Reform, jedoch sind sie indirekt betroffen, da die Teilnahme an bilingualen Klassen und insbesondere die Erteilung von bilingualem Sachfachunterricht wichtige Voraussetzungen für eine Wahl des AbiBac-Zuges sind. Sorgen werden auch zum Ausdruck gebracht für die deutsch-französischen Schulpartnerschaften, deren Schüler sich zu einem Großteil aus Schulen mit verstärktem Deutschunterricht rekrutieren, wie etwa die Partnerschaften, die das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW/OFAJ) im schulischen Bereich fördert. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6883 –Auch an den beruflichen Schulen gibt es bisher die Möglichkeit, sich durch einen verstärkten Deutschunterricht in sogenannten „Europäischen Klassen“ mit integriertem Auslandspraktikum auf den deutschen oder europäischen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Sollten Einschränkungen in der deutschen Sprache eintreten, könnte dies auch zu Lasten dieser internationalen Klassen gehen, was möglicherweise langfristig Auswirkungen auf die deutsch-französische Mobilität im beruflichen Bereich haben könnte. 3. welche rechtliche Qualität die Maßnahmen zur Förderung des Französischunterrichts in Baden und zur Förderung des Deutschunterrichts im Elsass haben, mit wem sie geschlossen worden sind und was sich im Falle einer einseitigen Aufkündigung durch die französische Seite daraus ergäbe; Alle Vereinbarungen, die von Frankreich mit Deutschland bzw. Baden-Württemberg unterzeichnet wurden, sollen laut französischer Pressemitteilungen weiter Bestand haben bzw. eingehalten werden. 4 Datum Name der Erklärung / Vereinbarung Unterzeichner 15. Mai 1995 Lerne die Sprache des Nachbarn KM, Akademie Straßburg 05. April 2004 Gemeinsame Erklärung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und der Akademie von Straßburg über Schulpartnerschaften am Oberrhein KM, Akademie Straßburg 10. Dez. 2004 Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vermittlung von individuellen Schüleraustauschmaßnahmen mittlerer Dauer KM, Akademie Straßburg 22. Jan. 2005 Absichtserklärung zur Gründung einer gemeinsamen „Akademie der beruflichen Bildung“ (ABB) KM, Akademie Straßburg, Akademie Dijon, Akademie Lyon 04. Feb. 2010 Deutsch-französische Agenda 2020 Bund (ohne Länderbeteiligung), Frankreich 19. Jan. 2012 Chancengleichheit und Mobilität KM, Akademie Straßburg 22. Jan. 2013 Deutsch-französische Qualitätscharta für bilinguale Kindertageseinrichtungen Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für deutsch-franz. Zusammenarbeit, Minister für Bildung der französischen Republik 10. Juni 2013 Oberrhein-Charta zur Förderung der Mehrsprachigkeit Oberrheinkonferenz 12. Sept. 2013 Deutsch-französische Rahmenvereinbarung über die grenzüberschreitende Berufsausbildung am Oberrhein 28 Partner beiderseits des Rheins (Verwaltungen, Kammern, Arbeitsagenturen) ohne Beteiligung des KM 23. Jan. 2015 Gemeinsame Absichtserklärung über die Entwicklung und den Ausbau der gemeinsamen Zusatzqualifikation „Azubi-BacPro“ KM und Akademie Straßburg Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6883 4. was sie tun kann und will, damit die Fähigkeit, die Sprache des Nachbarn zu lernen, diesseits und jenseits des Rheins durch den Vorstoß der sozialistischen Bildungsministerin nicht beeinträchtigt wird; Baden-Württemberg ist sich als direktes Nachbarland und aufgrund vielfältiger freundschaftlicher Beziehungen zu Frankreich seiner besonderen Verantwortung für Französisch als Fremdsprache bewusst. Französisch hat dementsprechend an den Schulen in Baden-Württemberg und insbesondere am Oberrhein einen hohen Stellenwert und kann an allen allgemein bildenden Schulen gelernt werden. Es bestehen derzeit viele Möglichkeiten des Austauschs von Schülerinnen und Schülern auf deutscher und französischer Seite, die neben der Verbesserung der Sprachkompetenz auch Einblick in die Kultur, Lebensweise, Politik und Wirtschaft des jeweils anderen Landes ermöglichen (auf die Antworten zu den Ziffern 2 und 3 wird verwiesen). Baden-Württemberg ist beim bilingualen Lehren und Lernen bundesweit Vorreiter – die erste Schule mit deutsch-französischem Zug war 1969 das Hegau-Gymnasium in Singen und insgesamt hat Baden-Württemberg die meisten AbiBac-Schulen – 17 Gymnasien. Die Landesregierung hat die Förderung des bilingualen Sachunterrichts an AbiBac-Schulen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten mit einem Ministerratsbeschluss am 22. Juli 2014 ausdrücklich bestätigt. Mögliche Auswirkungen der Reform des Collège in Frankreich werden derzeit intern erörtert. Regierungsvertreter sind hierzu auch mit Vertretern der entsprechenden Institutionen auf französischer Seite im Gespräch. 5. ob sie es vor dem Hintergrund der Entwicklung in Frankreich und unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten für den Spracherwerb als sinnvoll erachtet, dass in Südbaden der Französischunterricht ab 2016/2017 erst wieder in der Klassenstufe sechs aufgenommen werden soll, nachdem er zuvor in der Grundschule erteilt wurde; Zu den wesentlichen Zielen der Bildungsplanreform gehört, die horizontale Durchlässigkeit zwischen den Schularten zu erhöhen. Den Schülerinnen und Schülern wird der Wechsel der Schulart ohne strukturelle Hindernisse ermöglicht. Aus diesem Grund wird die zweite Fremdsprache im Gymnasium, in der Realschule und in der Gemeinschaftsschule künftig einheitlich in Klasse 6 beginnen. Ausnahmen sind die altsprachlichen Gymnasien und die AbiBac-Schulen, die weiterhin parallel mit zwei Fremdsprachen in der 5. Klasse beginnen können. Die Entscheidung, welche der Fremdsprachen Englisch, Latein und Französisch in den Gymnasien als erste bzw. zweite Pflichtfremdsprache eingeführt wird, liegt in der Verantwortung der Schule. Die Festlegung, was erste und was zweite Fremdsprache ist, kann die Schule je nach Zug in Absprache mit dem zuständigen Regierungspräsidium vornehmen. Am Oberrhein besteht für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 5 mit einer anderen Fremdsprache als Französisch beginnen, die Möglichkeit, das in der Grundschule begonnene Französisch in einem sogenannten „Brückenkurs“ fortzuführen. Diese Kurse sind freiwillig und ergänzen den Pflichtunterricht. 6. wie sie die Begründung der französischen Ministerin für ihre Position beurteilt, dass nämlich der Deutschunterricht aufgrund der mit ihm verbundenen Anforderungen aus „Gerechtigkeitsgründen“ abgeschafft bzw. massiv reduziert werden soll, da „allein die Kinder wohlhabender Familien vom Angebot des doppelten Fremdsprachenunterrichts (…) profitieren“ würden; Eine Äußerung der französischen Bildungsministerin, wonach der Deutschunterricht in Frankreich massiv reduziert oder abgeschafft werden soll, ist der Landesregierung nicht bekannt. Gemäß den der Landesregierung vorliegenden Äußerungen der französischen Bildungsministerin soll mit der Reform allen Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, die zweite Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 7 (statt wie bisher, außerhalb der Zwei-Sprachen-Klassen, ab 8) bis Jahrgangsstufe 9 mit einer Stundenzahl von 2,5 Stunden pro Woche zu lernen. Damit solle der Fremd- 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6883 sprachenunterricht insgesamt gestärkt werden. Zudem ist eine Förderung des Deutschunterrichts angekündigt, beispielsweise durch Schaffung von 514 zusätzlichen Stellen für Deutschlehrer. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Ziffern 1 und 2 verwiesen. 7. ob sie in ihrer eigenen Schulpolitik das Absenken des Niveaus, die Stoff- oder Stundenzahlreduzierung als Mittel, „mehr soziale Gerechtigkeit“ im oder mithilfe des Schulunterrichts herzustellen betrachtet oder ob sie diesen Gedanken von „mehr Gleichheit durch weniger Anforderung“ prinzipiell ablehnt; 8. inwiefern sie befürchtet, dass dort, wo Schulpolitik auf der Basis dieser Argumentation betrieben wird, die Fähigkeiten und Chancen von Jugendlichen für ihr späteres Leben (im Falle von Fremdsprachenkenntnissen z. B. im Hinblick auf die Globalisierung und die europäische Integration) generell reduziert werden, Leistungsbereitschaft und Leistungsfreude sinken und ein sozial so nicht erwünschter Zuwachs des Anteils von Schülern an Privatschulen zu befürchten sein könnte. Die baden-württembergische Landesregierung ist bei der Übernahme der Regierungsverantwortung mit dem Ziel angetreten, den Bildungserfolg vom soziokulturellen Hintergrund zu entkoppeln und damit die Bildungsgerechtigkeit im Land zu erhöhen. Dazu hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen eingeleitet oder bereits umgesetzt, beispielsweise die Einführung der Gemeinschaftsschule, die Weiterentwicklung der Realschulen, die Weiterentwicklung des baden-württembergischen Bildungssystems zu einem Zwei-Säulen-System, die Reform der Bildungspläne für die allgemein bildenden Schularten, die Verankerung der Inklusion im Schulgesetz, den Ausbau von Ganztagsangeboten sowie den Ausbau der Bildungsangebote im beruflichen Bereich. Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern den gemäß ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und Lernentwicklung bestmöglichen Bildungsabschluss und somit einen optimalen Start in ein erfolgreiches Berufsleben zu ermöglichen. Wie schon mehrfach betont, stehen bei allen Reformen der Landesregierung im Bildungsbereich die Stärkung der Qualität der Bildung in Baden-Württemberg im Vordergrund sowie der Anspruch, das Schulsystem auf die Herausforderungen der Zukunft einzustellen. In Vertretung Dr. Schmidt Ministerialdirektor 6
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