Chinesische Liste (CL)

KAV-Wahl
Liste 26
Chinesische Liste (CL)
01
02
03
04
05
06
Gu, Yuhua
Yang, Ming
Cai, Lianzhen
Li, Zhengjun
Wang, Mengmeng
Ma, Fabiao
07
08
09
10
1 1
12
Zhang, Haichen
Zhou, Hui
Peng, Tao
Zhang, Chi
Jiang, Bo
Jiao, Heru
13
14
15
16
17
18
Li, Hong
Zhu, Xudong
Xu, Guoqin
Shi, Bingyun
Shao, Yaqiong
Luo, Chang
Ziele
Verständigung, gemeinsames Leben.
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29. November 2015
Machen Sie mit!
Ausländer-Beiratswahl
Wer ist die KAV?
Die KAV ist die Kommunale Ausländervertretung, also der Ausländerbeirat der Stadt Frankfurt am Main.
Sie vertritt die Belange der ausländischen Einwohner der Gemeinde.
Sie berät die Gremien der Stadt Frankfurt in allen Angelegenheiten, die
ausländische Einwohner betreffen. Als ein politisches Gremium, welches
sowohl in der Hessischen Gemeindeordnung verankert als auch an einer
Nahtstelle zwischen Stadtverordnetenversammlung und Verwaltung auf
der einen und ausländischen Personen und Vereinen auf der anderen
Seite angesiedelt ist, kann sich die KAV also für eine lokale Integrationspolitik einsetzen und gegen Ungleichheit und Diskriminierung vorgehen.
Die KAV engagiert sich unter anderem für das friedliche Miteinander von
Deutschen und Migranten unter Rücksichtnahme auf Kultur, Religion und
Sprache, für Bildungschancen und Integration in Kindertagesstätten und
Schulen und für die Förderung der ausländischen Vereine.
Wer darf wählen?
Alle Ausländer- / innen, EU-Bürgerinnen / EU-Bürger und Staatenlose die
am 7. November 2010 das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet sind.
Wer darf NICHT wählen?
Personen die einen deutschen Pass besitzen auch wenn sie früher einmal
eine andere Staatsbürgerschaft hatten (Eingebürgerte), oder die deutsche
und eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen. (sogenannte Doppelstaatler)
Wo und wie kann ich wählen?
Ab dem 26. Oktober 2015 wird Ihnen die Wahlbenachrichtigung per Post
zugesandt.
Persönlich
Am 29. November 2015 in einem Wahllokal in der Nähe Ihres Wohnsitzes.
Bitte nehmen Sie die Wahlbenachrichtigung mit.
Sie können auch schon vorher wählen:
Schriftlich
Ab dem 19. Oktober 2015 wird das Briefwahllokal im Wahlamt geöffnet.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
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Antrag auf Briefwahl
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Antrag auf
Briefwahl. Schicken Sie den ausgefüllten Antrag, ausreichend frankiert
an das Wahlamt Frankfurt am Main. Die Adresse finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.
Stimmzettel ausfüllen
Wenige Tage später erhalten Sie per Post Ihren Stimmzettel, einen
„Wahlschein“, Umschläge und ein Merkblatt.
Stimmzettel: Kreuzen Sie persönlich die Liste oder die Kandidat/-innen
Ihrer Wahl an. Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen
Umschlag und verschließen Sie ihn.
Wahlschein: Unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt“ zur
Briefwahl.
Stecken Sie den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in
den – in der Regel – roten Wahlbriefumschlag.
Stimmzettel abschicken
Schicken Sie Ihren Wahlbrief an das Wahlamt. Briefmarke ist innerhalb
Deutschlands nicht nötig. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18.00 Uhr
vorliegen, da um 18.00 Uhr die Wahl endet.
Online
Ab dem 19. Oktober 2015 können Sie die Unterlagen auch online beantragen. Sie benötigen dazu Ihren Wahlbezirk und Ihre WählerverzeichnisNummer. Beides steht auf der Wahlbenachrichtigung oben im gelben
Bereich.
Nähere Informationen zur Briefwahl / Wahllokale finden Sie unter:
www.frankfurt.de (Rathaus – Stadtpolitik – Wahlen - Wahl zur Kommunalen
Ausländer- und Ausländerinnenvertretung)
Weitere Informationen
Geschäftsstelle der KAV
Lange Str. 25 – 27, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 212-37765
Internet: www.kav.frankfurt.de
Bürgeramt, Statistik und Wahlen (Wahlamt)
Zeil 3, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 212-40400
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