KAV-Wahl Liste 26 Chinesische Liste (CL) 01 02 03 04 05 06 Gu, Yuhua Yang, Ming Cai, Lianzhen Li, Zhengjun Wang, Mengmeng Ma, Fabiao 07 08 09 10 1 1 12 Zhang, Haichen Zhou, Hui Peng, Tao Zhang, Chi Jiang, Bo Jiao, Heru 13 14 15 16 17 18 Li, Hong Zhu, Xudong Xu, Guoqin Shi, Bingyun Shao, Yaqiong Luo, Chang Ziele Verständigung, gemeinsames Leben. KAV_Wählerliste-26.indd 1 28.10.15 14:07 29. November 2015 Machen Sie mit! Ausländer-Beiratswahl Wer ist die KAV? Die KAV ist die Kommunale Ausländervertretung, also der Ausländerbeirat der Stadt Frankfurt am Main. Sie vertritt die Belange der ausländischen Einwohner der Gemeinde. Sie berät die Gremien der Stadt Frankfurt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Als ein politisches Gremium, welches sowohl in der Hessischen Gemeindeordnung verankert als auch an einer Nahtstelle zwischen Stadtverordnetenversammlung und Verwaltung auf der einen und ausländischen Personen und Vereinen auf der anderen Seite angesiedelt ist, kann sich die KAV also für eine lokale Integrationspolitik einsetzen und gegen Ungleichheit und Diskriminierung vorgehen. Die KAV engagiert sich unter anderem für das friedliche Miteinander von Deutschen und Migranten unter Rücksichtnahme auf Kultur, Religion und Sprache, für Bildungschancen und Integration in Kindertagesstätten und Schulen und für die Förderung der ausländischen Vereine. Wer darf wählen? Alle Ausländer- / innen, EU-Bürgerinnen / EU-Bürger und Staatenlose die am 7. November 2010 das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet sind. Wer darf NICHT wählen? Personen die einen deutschen Pass besitzen auch wenn sie früher einmal eine andere Staatsbürgerschaft hatten (Eingebürgerte), oder die deutsche und eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen. (sogenannte Doppelstaatler) Wo und wie kann ich wählen? Ab dem 26. Oktober 2015 wird Ihnen die Wahlbenachrichtigung per Post zugesandt. Persönlich Am 29. November 2015 in einem Wahllokal in der Nähe Ihres Wohnsitzes. Bitte nehmen Sie die Wahlbenachrichtigung mit. Sie können auch schon vorher wählen: Schriftlich Ab dem 19. Oktober 2015 wird das Briefwahllokal im Wahlamt geöffnet. Sie haben folgende Möglichkeiten: KAV_Wählerliste-26.indd 2 Antrag auf Briefwahl Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Antrag auf Briefwahl. Schicken Sie den ausgefüllten Antrag, ausreichend frankiert an das Wahlamt Frankfurt am Main. Die Adresse finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung. Stimmzettel ausfüllen Wenige Tage später erhalten Sie per Post Ihren Stimmzettel, einen „Wahlschein“, Umschläge und ein Merkblatt. Stimmzettel: Kreuzen Sie persönlich die Liste oder die Kandidat/-innen Ihrer Wahl an. Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Umschlag und verschließen Sie ihn. Wahlschein: Unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt“ zur Briefwahl. Stecken Sie den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den – in der Regel – roten Wahlbriefumschlag. Stimmzettel abschicken Schicken Sie Ihren Wahlbrief an das Wahlamt. Briefmarke ist innerhalb Deutschlands nicht nötig. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18.00 Uhr vorliegen, da um 18.00 Uhr die Wahl endet. Online Ab dem 19. Oktober 2015 können Sie die Unterlagen auch online beantragen. Sie benötigen dazu Ihren Wahlbezirk und Ihre WählerverzeichnisNummer. Beides steht auf der Wahlbenachrichtigung oben im gelben Bereich. Nähere Informationen zur Briefwahl / Wahllokale finden Sie unter: www.frankfurt.de (Rathaus – Stadtpolitik – Wahlen - Wahl zur Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung) Weitere Informationen Geschäftsstelle der KAV Lange Str. 25 – 27, 60311 Frankfurt am Main Telefon: 212-37765 Internet: www.kav.frankfurt.de Bürgeramt, Statistik und Wahlen (Wahlamt) Zeil 3, 60311 Frankfurt am Main Telefon: 212-40400 28.10.15 14:07
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