Information zur Prüfungsordnung Neu ab 1.9.2015 1 PRÜFUNGEN AN MUSIKSCHULEN NÖ Anmelden und Durchführen Die Prüfungsordnung Neu ab 1.9.2015 ermöglicht eine Vielzahl von Anrechnungen und Kooperationen. Nur korrekt angemeldete und durchgeführte Prüfungen ermöglichen die mit der Prüfungsordnung verbundenen Anrechnungen. Siehe Prüfungsordnung Punkt 1 – 10 und Anhang 1 – 10 (dies sind wichtige Erläuterungen). Verwenden Sie nur noch die neuen Formulare und Unterlagen. Entfernen Sie bitte alle alten Formulare und Unterlagen der früheren Fassungen der Prüfungsordnung!! Anmeldung Alle Prüfungen an einer Musikschule mit Prüfungsordnung müssen beim Musikschulmanagement Niederösterreich angemeldet werden, um gültig zu sein. Jede Elementar-, Übertritts- oder Abschlussprüfung an einer Musikschule mit Prüfungsordnung berechtigt zum Erwerb eines Leistungsabzeichens des Blasmusikverbandes. Verwenden Sie zur Anmeldung das neue Online Anmeldeportal. Nur in Ausnahmefällen machen Sie vom Papierformular Gebrauch (Worddokument auf der Homepage). Melden Sie die Prüfungen spätestens 4 Wochen vor dem Termin beim Musikschulmanagement Niederösterreich an: Link: http://msm.volkskulturnoe.at/Registration/Register_Pruefungsordnung.aspx Siehe Prüfungsordnung Punkt 1 (und Anhang 1) und Punkt 5 (und Anhang 5). SchülerInnen einer Musikschule mit oder ohne Prüfungsordnung, die eine Prüfung bei einem Termin des NÖ Blasmusikverbandes ablegen, müssen ihre Prüfung beim NÖ Blasmusikverband anmelden. Es gelten die Richtlinien des NÖ Blasmusikverbandes. Siehe Mappe Teil NÖBV. Die Musikschulleitung kann die außerhalb der Musikschule abgelegten Prüfungen als Elementar-, Übertritts- oder Abschlussprüfung anerkennen. Siehe Prüfungsordnung Punkt 8 (und Anhang 8.) Prüfungen Die neuen Bezeichnungen der Prüfungen sind: Elementarprüfung – Junior. Erste Übertrittsprüfung – Bronze. Zweite Übertrittprüfung – Silber. Abschlussprüfung – Gold. Die Bezeichnungen der Prüfungen gelten für alle Fächer, also z.B. kann die Kurzform „Bronze“ auch für Klavier, Violine oder Blockflöte etc. verwendet werden. Siehe Prüfungsordnung Punkt 2 (und Anhang 2). JMLA/MLA Jede Elementar-, Übertritts- oder Abschlussprüfung berechtigt zum Erwerb eines Leistungsabzeichens. Die SchülerInnen müssen vor Prüfungsantritt bei einem Musikverein oder in Ausbildung gemeldet sein. Ob ein Leistungsabzeichen gewünscht wird, tragen Sie nicht ins Anmeldeformular sondern nur in das Prüfungsprotokoll ein (JMLA ankreuzen). – Bei den Schlaginstrumenten berechtigt das Orchestermodul zum Erwerb der Leistungsabzeichen. – Musikschulmanagement Niederösterreich Information zur Prüfungsordnung Neu ab 1.9.2015 2 Abwicklung zum Erwerb der Leistungsabzeichen: Siehe Prüfungsordnung Anhang 1 und Mappe Teil NÖBV. Die Musikschule sendet nach den Prüfungen eine Meldeliste (xls-Liste auf der Homepage; vormals Statistikblatt) und Kopien der betreffenden Prüfungsprotokolle (auch als pdf) an den NÖ Blasmusikverband. Ein Leistungsabzeichen kostet derzeit Euro 10,00. Wenn das Leistungsabzeichen erst zu einem späteren Zeitpunkt gewünscht wird, beantragen Sie es beim NÖBV-Büro zum gewünschten Zeitpunkt mit Vorlage Prüfungsprotokoll und Meldeliste. Musikkundetests müssen ausnahmslos vor der praktischen Hauptfachprüfung absolviert und benotet werden. Es gelten nur genehmigte Tests. Siehe Prüfungsordnung Punkt 3 (und Anhang 3) und Mappe Teil Musikkunde. Musikkundetests lesen Sie bitte im Teil Musikkunde. Anrechnungen: Wenn Sie Anrechnungen gestatten (Befreiung Besuch Musikkunde, Anrechnung aus Wettbewerbsteilnahmen) sollten diese bei gleichen Bedingungen für alle SchülerInnen gleich gelten. Siehe Prüfungsordnung Punkt 8. (und Anhang 8.). Prüfungsprotokolle müssen bei der Prüfung vorliegen und nach der Prüfung vollständig ausgefüllt sein. Einige von der Schülerin/dem Schüler besuchten musikpraktische Ergänzungsfächer sind im Protokoll anzuführen. Die Prüfungsprotokolle verbleiben in der Musikschule. Siehe Prüfungsordnung Punkt 7 (und Anhang 7). Der Prüfungsverlauf soll zwischen Leitung und LehrerInnen abgesprochen werden. Wer begrüßt und moderiert die Prüfung im Gesamten, wer führt die SchülerInnen durch die Prüfung (meist die HF-Lehrkraft) bzw. sind SchülerInnen ganz selbständig, wann wird über die Prüfungen beraten und eine Beurteilung gefunden, wie werden die Ergebnisse zum Publikum moderiert? Kommission: Richtig besetzen. Elementarprüfung: 2 Personen. ÜP1 und ÜP2: 3 Personen. Abschlussprüfung: 4 Personen. Ab der ÜP2 muss der fachkundige Beisitz eine Lehrkraft sein, die das Prüfungsfach unterrichtet. Bei der Abschlussprüfung muss zusätzlich ein externer fachkundiger Beisitz engagiert werden. Die Kosten für Prüfungsbeisitzer am besten pro Jahr kalkulieren und im Budget fixieren. Siehe Prüfungsordnung Punkt 4 (und Anhang 4). Form der Prüfungen – Prüfung ist Präsentation mit Applaus: Alle Prüfungen sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Die gleiche Kommission muss alle Prüfungsteile hören. Technikteile und konzertante Teile sollen zeitnah beieinander liegen. Die beste Form sind zweigeteilte konzertante oder Präsentationsprüfungen, hier wird ein Teil des Programms in einem Technikteil davor gespielt. Welche Stücke Sie für die konzertanten Teile wählen, ist Ihnen überlassen. Eine Mindestspielzeit pro Stufe ist für den konzertanten Teil definiert. Eine zeitliche Obergrenze für Prüfungen geben ungefähr die Rahmenzeiten wider. Abschlussprüfungen sind in jedem Fall als Konzert zu gestalten. Siehe Prüfungsordnung Punkt 6 (und Anhang 6). Stücke und Vorbereitung – Das Wesentliche passiert im Vorfeld: Grundlage für die Prüfungsprogramme sind die fachspezifischen Beiblätter. Siehe Mappe Teil Beiblätter. Das Kammermusik-, Ensemble- Bandstück ist bei allen Prüfungen (ausgenommen Elementarprüfung) verpflichtend. Es darf kein Stück des Programms vergessen werden. Die Musikschulleitung sollte zwei Wochen vor den Prüfungen die vorausgefüllten Prüfungsprotokolle auf ihre Richtigkeit hin ansehen. Die Literaturwahl ist ohne Pflichtstücke, orientieren Sie sich über den Schwierigkeitsgrad in den Referenzlisten bzw. in den Beiblättern. – Das Ideal: Die Schülerin/der Schüler hat die Prüfung schon vor Prüfungsantritt bestanden. Siehe Prüfungsordnung Punkt 7 (und Anhang 7) Sonderform Elementarprüfung: Neu ist eine Kommission bestehend aus Vorsitzendem und HF-Lehrkraft. Die Elementarprüfung kann mit dem Vorspiel von zwei Stücken im öffentlichen Rahmen und dem Absolvieren von Tonleitern und leichtem Blattspiel im Musikschulmanagement Niederösterreich Information zur Prüfungsordnung Neu ab 1.9.2015 3 Unterricht absolviert werden. Andererseits kann die Elementarprüfung aber auch individuell von einer Musikschule mit umfangreicherem (jedoch angemessenem) Programm gestaltet werden. Die Prüfungsordnung schreibt den Besuch der Musikkunde in der Elementarstufe nicht verpflichtend vor. Die Musikschulleitung kann jedoch die Elementare Musikkunde verpflichten. Die Urkunde der Elementarprüfung ist ohne Beurteilung. Elementarprüfungen müssen nicht angemeldet und auch nicht zwingend protokolliert werden. Ausnahme: Wer das Junior-Leistungsabzeichen erringen möchte, muss sowohl die Prüfung anmelden als auch Protokolle führen. Siehe Prüfungsordnung Punkt 2 (und Anhang 2). Urkunden Die Schülerinnen und Schüler sollen nach der Prüfung auf jeden Fall ein Feedback und als Beleg der Prüfung zumindest eine Urkunde erhalten. Prüfungsurkunden sind ein Dokument der Musikschulausbildung und Nachweis eines Lernniveaus laut KOMU-Lehrplan. Deshalb haben Prüfungsurkunden in allen Musikschulwerken der Bundesländer fachliche Relevanz, auch zur Vorlage bei schulischen Einrichtungen. Die Prüfungsurkunden des Musikschulmanagement NÖ sind als Papierdrucksorte erwerbbar oder aus dem MusicOffice ausdruckbar. Musikschulabzeichen (Anstecker) sind in den Farben Junior-Blau, Bronze, Silber und Gold erhältlich. In diesen Farben gibt es kleine (für den Musikschulpass) und große (5cm) Aufkleber. Siehe Prüfungsordnung Punkt 9 (und Anhang 9). Eine aktuelle Bestellliste Drucksorten ist auf der Homepage zu finden. Die neuen Drucksorten (Bronze etc.) sind ab Weihnachten 2015 erhältlich. Neuannahme der Prüfungsordnung: Die Annahme der Prüfungsordnung erfolgt mit einem Formular. Siehe Mappe Teil Allgemein und auf der Homepage. Der nächste Zeitpunkt der Annahme ist der 30. November 2015 für Prüfungen ab Januar 2016, der letzte Zeitpunkt der Annahme ist der 29. Februar 2016 für Prüfungen ab April 2016. Kontakt: Elisabeth Deutsch T. 02742 9005 16897 Mobil 0664 960 88 56 [email protected] Haben Sie Fragen zu Ihren Prüfungsprogrammen: kontaktieren Sie die FachgruppenkoordinatorInnen Die Prüfungsordnung auf der Homepage: www.musikschulmanagement.at Lehrerentwicklung Prüfungsordnung Stand der Informationen: 4.11.2015 Musikschulmanagement Niederösterreich
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