Anmelden und Durchführen

Information zur Prüfungsordnung Neu ab 1.9.2015
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PRÜFUNGEN AN MUSIKSCHULEN NÖ
Anmelden und Durchführen
Die Prüfungsordnung Neu ab 1.9.2015 ermöglicht eine Vielzahl von
Anrechnungen und Kooperationen.
Nur korrekt angemeldete und durchgeführte Prüfungen ermöglichen die mit der
Prüfungsordnung verbundenen Anrechnungen. Siehe Prüfungsordnung Punkt 1 – 10 und
Anhang 1 – 10 (dies sind wichtige Erläuterungen).
Verwenden Sie nur noch die neuen Formulare und Unterlagen. Entfernen Sie bitte alle alten
Formulare und Unterlagen der früheren Fassungen der Prüfungsordnung!!
Anmeldung
Alle Prüfungen an einer Musikschule mit Prüfungsordnung müssen beim
Musikschulmanagement Niederösterreich angemeldet werden, um gültig zu sein. Jede
Elementar-, Übertritts- oder Abschlussprüfung an einer Musikschule mit Prüfungsordnung
berechtigt zum Erwerb eines Leistungsabzeichens des Blasmusikverbandes.
Verwenden Sie zur Anmeldung das neue Online Anmeldeportal. Nur in Ausnahmefällen
machen Sie vom Papierformular Gebrauch (Worddokument auf der Homepage). Melden Sie
die Prüfungen spätestens 4 Wochen vor dem Termin beim Musikschulmanagement
Niederösterreich an:
Link: http://msm.volkskulturnoe.at/Registration/Register_Pruefungsordnung.aspx
Siehe Prüfungsordnung Punkt 1 (und Anhang 1) und Punkt 5 (und Anhang 5).
SchülerInnen einer Musikschule mit oder ohne Prüfungsordnung, die eine Prüfung bei einem
Termin des NÖ Blasmusikverbandes ablegen, müssen ihre Prüfung beim NÖ
Blasmusikverband anmelden. Es gelten die Richtlinien des NÖ Blasmusikverbandes. Siehe
Mappe Teil NÖBV.
Die Musikschulleitung kann die außerhalb der Musikschule abgelegten Prüfungen als
Elementar-, Übertritts- oder Abschlussprüfung anerkennen. Siehe Prüfungsordnung Punkt 8
(und Anhang 8.)
Prüfungen
Die neuen Bezeichnungen der Prüfungen sind: Elementarprüfung – Junior. Erste
Übertrittsprüfung – Bronze. Zweite Übertrittprüfung – Silber. Abschlussprüfung – Gold. Die
Bezeichnungen der Prüfungen gelten für alle Fächer, also z.B. kann die Kurzform „Bronze“
auch für Klavier, Violine oder Blockflöte etc. verwendet werden.
Siehe Prüfungsordnung Punkt 2 (und Anhang 2).
JMLA/MLA
Jede Elementar-, Übertritts- oder Abschlussprüfung berechtigt zum Erwerb eines
Leistungsabzeichens. Die SchülerInnen müssen vor Prüfungsantritt bei einem Musikverein oder
in Ausbildung gemeldet sein. Ob ein Leistungsabzeichen gewünscht wird, tragen Sie nicht ins
Anmeldeformular sondern nur in das Prüfungsprotokoll ein (JMLA ankreuzen). – Bei den
Schlaginstrumenten berechtigt das Orchestermodul zum Erwerb der Leistungsabzeichen. –
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Abwicklung zum Erwerb der Leistungsabzeichen: Siehe Prüfungsordnung Anhang 1 und
Mappe Teil NÖBV. Die Musikschule sendet nach den Prüfungen eine Meldeliste (xls-Liste
auf der Homepage; vormals Statistikblatt) und Kopien der betreffenden Prüfungsprotokolle
(auch als pdf) an den NÖ Blasmusikverband. Ein Leistungsabzeichen kostet derzeit Euro
10,00.
Wenn das Leistungsabzeichen erst zu einem späteren Zeitpunkt gewünscht wird,
beantragen Sie es beim NÖBV-Büro zum gewünschten Zeitpunkt mit Vorlage
Prüfungsprotokoll und Meldeliste.
Musikkundetests müssen ausnahmslos vor der praktischen Hauptfachprüfung absolviert
und benotet werden. Es gelten nur genehmigte Tests. Siehe Prüfungsordnung Punkt 3 (und
Anhang 3) und Mappe Teil Musikkunde. Musikkundetests lesen Sie bitte im Teil Musikkunde.
Anrechnungen: Wenn Sie Anrechnungen gestatten (Befreiung Besuch Musikkunde,
Anrechnung aus Wettbewerbsteilnahmen) sollten diese bei gleichen Bedingungen für alle
SchülerInnen gleich gelten. Siehe Prüfungsordnung Punkt 8. (und Anhang 8.).
Prüfungsprotokolle müssen bei der Prüfung vorliegen und nach der Prüfung vollständig
ausgefüllt sein. Einige von der Schülerin/dem Schüler besuchten musikpraktische
Ergänzungsfächer sind im Protokoll anzuführen. Die Prüfungsprotokolle verbleiben in der
Musikschule. Siehe Prüfungsordnung Punkt 7 (und Anhang 7).
Der Prüfungsverlauf soll zwischen Leitung und LehrerInnen abgesprochen werden. Wer
begrüßt und moderiert die Prüfung im Gesamten, wer führt die SchülerInnen durch die
Prüfung (meist die HF-Lehrkraft) bzw. sind SchülerInnen ganz selbständig, wann wird über
die Prüfungen beraten und eine Beurteilung gefunden, wie werden die Ergebnisse zum
Publikum moderiert?
Kommission: Richtig besetzen. Elementarprüfung: 2 Personen. ÜP1 und ÜP2: 3 Personen.
Abschlussprüfung: 4 Personen. Ab der ÜP2 muss der fachkundige Beisitz eine Lehrkraft
sein, die das Prüfungsfach unterrichtet. Bei der Abschlussprüfung muss zusätzlich ein
externer fachkundiger Beisitz engagiert werden. Die Kosten für Prüfungsbeisitzer am besten
pro Jahr kalkulieren und im Budget fixieren. Siehe Prüfungsordnung Punkt 4 (und Anhang 4).
Form der Prüfungen – Prüfung ist Präsentation mit Applaus: Alle Prüfungen sind für die
Öffentlichkeit zugänglich. Die gleiche Kommission muss alle Prüfungsteile hören.
Technikteile und konzertante Teile sollen zeitnah beieinander liegen. Die beste Form sind
zweigeteilte konzertante oder Präsentationsprüfungen, hier wird ein Teil des Programms in
einem Technikteil davor gespielt. Welche Stücke Sie für die konzertanten Teile wählen, ist
Ihnen überlassen. Eine Mindestspielzeit pro Stufe ist für den konzertanten Teil definiert. Eine
zeitliche Obergrenze für Prüfungen geben ungefähr die Rahmenzeiten wider.
Abschlussprüfungen sind in jedem Fall als Konzert zu gestalten. Siehe Prüfungsordnung
Punkt 6 (und Anhang 6).
Stücke und Vorbereitung – Das Wesentliche passiert im Vorfeld: Grundlage für die
Prüfungsprogramme sind die fachspezifischen Beiblätter. Siehe Mappe Teil Beiblätter. Das
Kammermusik-, Ensemble- Bandstück ist bei allen Prüfungen (ausgenommen
Elementarprüfung) verpflichtend. Es darf kein Stück des Programms vergessen werden. Die
Musikschulleitung sollte zwei Wochen vor den Prüfungen die vorausgefüllten
Prüfungsprotokolle auf ihre Richtigkeit hin ansehen. Die Literaturwahl ist ohne Pflichtstücke,
orientieren Sie sich über den Schwierigkeitsgrad in den Referenzlisten bzw. in den
Beiblättern. – Das Ideal: Die Schülerin/der Schüler hat die Prüfung schon vor Prüfungsantritt
bestanden. Siehe Prüfungsordnung Punkt 7 (und Anhang 7)
Sonderform Elementarprüfung: Neu ist eine Kommission bestehend aus Vorsitzendem
und HF-Lehrkraft. Die Elementarprüfung kann mit dem Vorspiel von zwei Stücken im
öffentlichen Rahmen und dem Absolvieren von Tonleitern und leichtem Blattspiel im
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Unterricht absolviert werden. Andererseits kann die Elementarprüfung aber auch individuell
von einer Musikschule mit umfangreicherem (jedoch angemessenem) Programm gestaltet
werden. Die Prüfungsordnung schreibt den Besuch der Musikkunde in der Elementarstufe
nicht verpflichtend vor. Die Musikschulleitung kann jedoch die Elementare Musikkunde
verpflichten. Die Urkunde der Elementarprüfung ist ohne Beurteilung. Elementarprüfungen
müssen nicht angemeldet und auch nicht zwingend protokolliert werden. Ausnahme: Wer
das Junior-Leistungsabzeichen erringen möchte, muss sowohl die Prüfung anmelden als
auch Protokolle führen. Siehe Prüfungsordnung Punkt 2 (und Anhang 2).
Urkunden
Die Schülerinnen und Schüler sollen nach der Prüfung auf jeden Fall ein Feedback und als
Beleg der Prüfung zumindest eine Urkunde erhalten. Prüfungsurkunden sind ein Dokument
der Musikschulausbildung und Nachweis eines Lernniveaus laut KOMU-Lehrplan. Deshalb
haben Prüfungsurkunden in allen Musikschulwerken der Bundesländer fachliche Relevanz,
auch zur Vorlage bei schulischen Einrichtungen.
Die Prüfungsurkunden des Musikschulmanagement NÖ sind als Papierdrucksorte erwerbbar
oder aus dem MusicOffice ausdruckbar. Musikschulabzeichen (Anstecker) sind in den
Farben Junior-Blau, Bronze, Silber und Gold erhältlich. In diesen Farben gibt es kleine (für
den Musikschulpass) und große (5cm) Aufkleber.
Siehe Prüfungsordnung Punkt 9 (und Anhang 9). Eine aktuelle Bestellliste Drucksorten ist
auf der Homepage zu finden. Die neuen Drucksorten (Bronze etc.) sind ab Weihnachten
2015 erhältlich.
Neuannahme der Prüfungsordnung:
Die Annahme der Prüfungsordnung erfolgt mit einem Formular. Siehe Mappe Teil Allgemein
und auf der Homepage. Der nächste Zeitpunkt der Annahme ist der 30. November 2015 für
Prüfungen ab Januar 2016, der letzte Zeitpunkt der Annahme ist der 29. Februar 2016 für
Prüfungen ab April 2016.
Kontakt:
Elisabeth Deutsch
T. 02742 9005 16897
Mobil 0664 960 88 56
[email protected]
Haben Sie Fragen zu Ihren Prüfungsprogrammen:
kontaktieren Sie die FachgruppenkoordinatorInnen
Die Prüfungsordnung auf der Homepage:
www.musikschulmanagement.at  Lehrerentwicklung  Prüfungsordnung
Stand der Informationen: 4.11.2015
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