Beitragsordnung des Evangelischen Gymnasiums Lernwelten in Trägerschaft des Schulvereins Lernwelten e.V. gültig ab 01.08.2015 Die Finanzierung der Schule wird in der Wartefrist auf vollständige Zahlung der staatlichen Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft durch Elternbeiträge und Bankkredite abgesichert. Der Schulträger verpflichtet sich, bei allen Ausgaben die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Rechnungsführung zu beachten, bzw. Nutzen – Kostenüberlegungen unter Berücksichtigung des pädagogischen Anliegens der Schule anzustellen. Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Haushaltsbericht des Vorstandes sowie den Bericht des Rechnungsprüfers entgegen. Die monatlichen Elternbeiträge gliedern sich folgendermaßen: 1. Für das Schuljahr erhebt die Schule ein Schulgeld in Höhe von EUR 65,00 pro Monat / pro Kind. Für das 1. Geschwisterkind der Familie, welches zeitgleich das Evangelische Gymnasium Lernwelten besucht, gilt ein monatliches Schulgeld in Höhe von EUR 45,00. Für das 2. Geschwisterkind der Familie, welches zeitgleich das Evangelische Gymnasium Lernwelten besucht, gilt ein monatliches Schulgeld in Höhe von EUR 35,00. Für das 3. Geschwisterkind der Familie, welches zeitgleich das Evangelische Gymnasium Lernwelten besucht, gilt ein monatliches Schulgeld in Höhe von EUR 25,00. 2. Für das Schuljahr erhebt die Schule – als Ganztagsschule – ein Betreuungsgeld in Höhe von EUR 65,00 pro Monat / pro Kind. Für das 1. Geschwisterkind der Familie, welches zeitgleich das Evangelische Gymnasium Lernwelten besucht, gilt ein monatliches Betreuungsgeld in Höhe von EUR 45,00. Für das 2. Geschwisterkind der Familie, welches zeitgleich das Evangelische Gymnasium Lernwelten besucht, gilt ein monatliches Schulgeld in Höhe von EUR 35,00. Für das 3. Geschwisterkind der Familie, welches zeitgleich das Evangelische Gymnasium Lernwelten besucht, gilt ein monatliches Schulgeld in Höhe von EUR 25,00. 3. Für die Zeit der Wartefrist erhebt die Schule einen Investitionszuschuss in Höhe von EUR 50,00 / pro Kind monatlich. 4. Für die Finanzierung der Sanierung und Erweiterung unseres Schulgebäudes erhebt die Schule ein Baugeld in Höhe von mindestens EUR 10,00 pro Monat / pro Kind. 5. Für die Unterstützung einkommensschwacher Familien, die auf Grund ihrer finanziellen Lage nicht die Möglichkeit haben, das volle Schulgeld zu zahlen, erhebt die Schule eine Einzahlung in den Solidarfond in Höhe von mindestens EUR 10,00 pro Monat / pro Kind. Für die Zahlungen der Elternbeiträge ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlich. Die Zahlungen werden am 02. des Monats fällig und damit eingezogen. Bei Verzug (auch Rücklastschrift) wird eine Gebühr von EUR 10,00 je Zahlungsvorgang erhoben. Bescheinigungen für die Zahlung des Schul- sowie des Betreuungsgeldes werden am Ende des jeweiligen Schuljahres erstellt. Die Elternbeiträge können beim zuständigen Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Persönliche Anfragen zu den Elternbeiträgen sind an die Geschäftsführung des Trägervereins zu richten und mit ihm zu klären. Sämtliche im Zusammenhang mit der Elternbeitragserhebung bekannt gewordenen Daten unterliegen dem Datenschutz.
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