Beitragsberechnung von A bis Z Inhalt Beitragsgruppen und -sätze Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Beiträge berechnen Sonderzahlungen und Märzklausel Aufbringung und Zahlung der Beiträge Geringfügig entlohnt Beschäftigte Entgelt in der Gleitzone Zuschüsse des Arbeitgebers Seite 2 Beitragsgruppen und -sätze Beitragsgruppen und -sätze Beitragsgruppenschlüssel Krankenversicherung (1. Stelle) Arbeitslosenversicherung (3. Stelle) 0 = Kein Beitrag 0 = Kein Beitrag 1 = Allgemeiner Beitrag 1 = Voller Beitrag 3 = Ermäßigter Beitrag 2 = Halber Beitrag 6 = Pauschalbeiträge (Minijobs) 9 = Freiwillige Krankenversicherung (Firmenzahler) Rentenversicherung (2. Stelle) 0 = Kein Beitrag 1 = Voller Beitrag 3 = Halber Beitrag 5 = Pauschalbeiträge (Minijobs) Seite 4 Pflegeversicherung (4. Stelle) 0 = Kein Beitrag 1 = Voller Beitrag 2 = Halber Beitrag Beitragsgruppe eines versicherungspflichtig Beschäftigten (ohne Besonderheiten): 1111 Beitragsgruppen und -sätze Beitragssätze: Krankenversicherung – 1000 - allgemein 14,6 % (Entgeltfortzahlung für mind. 6 Wochen) Arbeitnehmeranteil 7,3 % Arbeitgeberanteil 7,3 % – 3000 - ermäßigt (ohne Krankengeldanspruch) 14,0 % Arbeitnehmeranteil 7,0 % Arbeitgeberanteil 7,0 % – Zusatzbeitrag (ZBP/ZBF) einkommensabhängig + Quellenabzugsverfahren Seite 5 durchschnittlicher (wenn Beiträge von Dritten getragen werden) 0,9 % individueller (IKK classic) 0,8 % ______________________________________ Beispiel Viktor Sinn übt eine von vornherein auf 8 Wochen befristete, versicherungspflichtige Beschäftigung aus (5.10. bis 29.11.2015). Maßgebend ist der ermäßigte Beitragssatz (3000). Aufgrund der Befristung auf weniger als 10 Wochen (4 Wochen Wartezeit + 6 Wochen Entgeltfortzahlung) kann kein Anspruch auf Krankengeld entstehen. Beitragsgruppen und -sätze Durchschnittlicher Zusatzbeitrag – Wird vom Bundesgesundheitsministerium auf Empfehlung des GKVSchätzerkreises festgelegt – Gilt beispielsweise für Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe Azubis in außerbetrieblichen Einrichtungen Behinderte Menschen in Werkstätten, Einrichtungen etc. Teilnehmer an FSJ und FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst – Selbst dann, wenn die jeweilige Krankenkasse einen geringeren oder gar keinen individuellen Zusatzbeitrag erhebt – Auch anzuwenden für Azubis bis 325 Euro im Monat (Geringverdiener) sowie für Teilnehmer an MobiPro-EU und EQJ Seite 6 Beitragsgruppen und -sätze Kassenindividueller Zusatzbeitrag – Zuweisungen aus Gesundheitsfonds decken Finanzbedarf nicht – Krankenkassen legen Höhe in ihrer Satzung fest (keine Obergrenze!) – Gesetz gibt keinen bestimmten Termin vor, d.h. Anpassungen sind auch unterjährig möglich – Individuelle Zusatzbeitragssätze sind in ITSG-Beitragssatzdatei hinterlegt – Außen vor: geringfügig entlohnt Beschäftigte (Pauschalbeitrag = 13 %) – Betriebsrentner: Anpassungen immer mit 2-monatiger Verzögerung – Fester Bestandteil des KV-Beitrags (Fälligkeit, Zahlung) – gesonderte Berechnung neben dem AN- und AG-Anteil Seite 7 Beitragsgruppen und -sätze Kassenindividueller Zusatzbeitrag ___________________________________________________________________________ Beispiel - Versicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer - Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz = 0,8 % - Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im September 2015 = 2.750,00 EUR Berechnung des KV-Beitrags für September 2015: Arbeitgeberanteil KV (7,3 %) = Arbeitnehmeranteil KV (7,3 %) = Individueller Zusatzbeitrag KV (0,8 %) = Arbeitnehmeranteil KV insgesamt = Gesamtbeitrag KV = Seite 8 200,75 EUR 200,75 EUR 22,00 EUR 222,75 EUR 423,50 EUR Beitragsgruppen und -sätze Beitragssätze Rentenversicherung – 0100 18,7 % Arbeitslosenversicherung – 0010 3,0 % Pflegeversicherung – 0001 2,35 % PV-Beitragszuschlag Kinderlose 0,25 % – Ausnahmen: bis Vollendung des 23. Lebensjahrs bzw. alle vor dem 1.1.1940 Geborenen – Nachweis über Elterneigenschaft gehört in die Entgeltunterlagen – Zuschlagspflicht entfällt rückwirkend bei Einhalten der 3-Monats-Frist, ansonsten erst ab Folgemonat Seite 9 Beitragsgruppen und -sätze Beitragszuschlag Kinderlose ____________________________________________________________ Beispiel Die Firma Höfer beschäftigt drei jüngere Arbeitnehmer, die noch keine Kinder haben. Sie wurden am 11.1.1992, 31.3.1992 bzw. 1.4.1992 geboren. Die Lohnbuchhalterin hat für den ältesten der drei Beschäftigten, der am 10.1.2015 sein 23. Lebensjahr vollendet, ab dem 1.2.2015 den Beitragszuschlag zu erheben. Die anderen beiden vollenden im März 2015 ihr 23. Lebensjahr, sodass der Zuschlag ab dem 1.4.2015 in Abzug zu bringen ist. Seite 10 Beitragsgruppen und -sätze Beitragszuschlag Kinderlose ____________________________________________________________ Fortsetzung des Beispiels Zwei dieser Arbeitnehmer bekommen in 2015 ihr erstes Kind, einer am 30.5.2015 (Geburtsurkunde wird am 28.8.2015 vorgelegt) und einer am 14.8.2015 (Nachweis erfolgt am 20.11.2015). Im ersten Fall entfällt der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung ab dem 1.5.2015, im zweiten Fall erst ab dem 1.12.2015. Seite 11 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung – Alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung – Unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch darauf besteht, welche Bezeichnung sie haben oder in welcher Form (Geld- oder Sachleistung) sie gewährt werden Grundsatz: Beitrags- folgt Steuerpflicht – Aber: Zuflussprinzip gilt nur bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt – Laufendes Arbeitsentgelt = Entstehungsprinzip – Abweichungen: SVeV (Sozialversicherungsentgeltverordnung) Steuerfreie Entgelte und andere Ausnahmen – Nicht zum Arbeitsentgelt gehören: einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge oder Zuschüsse, soweit sie lohnsteuerfrei sind und zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gezahlt werden – Pauschal versteuerte Entgelte – wie z. B. Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung – sind ebenfalls kein Arbeitsentgelt Seite 13 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt ja/nein? Art des Bezuges ja nein laufend x Abfindung x x x x x x x 13. Monatsgehalt Gewinnbeteiligung Jubiläumsgeschenk Mehrarbeitsvergütung x x1) x x x x x x Provisionen Sachbezüge Urlaubsabgeltung Urlaubsgeld Vermögenswirksame Leistungen Weihnachtsgeld 1) bezogen auf Abrechnungsmonat x2) x x x x x 2) nicht bezogen auf Abrechnungsmonat Tipp: Die IKK-Fachbroschüre „Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung“ gewährt einen Überblick über die Entgeltarten und deren Beurteilung. Seite 14 einmalig Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ______________________________________________________________________ Beispiel Florian Kohl arbeitet als Verkäufer im Autohaus Sandberg. Hierfür erhält er bei einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden ein Fixgehalt in Höhe von 2.000 EUR monatlich. Zusätzlich zahlt ihm sein Arbeitgeber für jedes verkaufte Fahrzeug eine Provision in Höhe von 250 EUR. Im August 2015 ist er an vier Verkäufen beteiligt. Außerdem feiert das Autohaus Sandberg in diesem Monat sein 10-jähriges Bestehen und gewährt allen Mitarbeitern 500 EUR als Jubiläumszuwendung. Die Feierlichkeit wird als verkaufsfördernde Maßnahme genutzt, um an zwei Sonntagen zu öffnen. Hierdurch fallen 10 Überstunden bei Florian Kohl an, für die ein 100 %-iger Zuschlag gewährt wird. Das Mittagessen stellt an beiden Sonntagen der Arbeitgeber. Seite 15 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Im August 2015 sind folgende Bezüge dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt von Florian Kohl hinzuzurechnen: − Monatsgehalt 2.000,00 EUR − Provisionen (4 x 250 EUR =)1.000,00 EUR − Jubiläumszuwendung 500,00 EUR − Mehrarbeit 1 118,30 EUR − Mittagessen (2 x 3,00 EUR =) 6,00 EUR Insgesamt 1 3.624,30 EUR Da der Stundengrundlohn mit 11,83 EUR (39 Std. x 13 Wochen : 3 Monate = 169 Std./Monat; 2.000 EUR : 169 Std. = 11,83 EUR/Std.) die 25-EUR-Grenze nicht erreicht, ist der Sonntagsarbeitszuschlag mit insgesamt 118,30 EUR sowohl steuer- als auch beitragsfrei. Seite 16 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge – Beitragsfrei, soweit sie auf einem Stundengrundlohn von maximal 25 EUR beruhen – Steuerfreier Grundlohn liegt bei 50 EUR je Stunde Sachbezugswerte (2015) – Unentgeltliche Mahlzeiten Frühstück = Mittag-/Abendessen = Seite 17 – Berechnung der SV-Beiträge: Brutto ermitteln im sog. Abtastverfahren – Hinzurechnen der vom Arbeitgeber übernommenen Lohn- und Kirchensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Arbeitnehmeranteile Arbeitgeberseitige Leistungen – Monatswerte festgelegt in der SVeV – Freie Unterkunft Erwachsene = Jugendliche/Azubis = Nettolohnvereinbarungen 223,00 EUR 189,55 EUR 49,00 EUR 90,00 EUR – Beitragsfrei, wenn die Zuschüsse zusammen mit der Entgeltersatzleistung das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 EUR/Monat übersteigen (Bagatellgrenze) Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Bagatellgrenze von 50 EUR ___________________________________________________________________ Beispiel Das Bruttoarbeitsentgelt von Uta Hauser beträgt 3.000,00 EUR monatlich, das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt 2.100,00 EUR. Der Arbeitgeber gewährt Sachbezüge in Höhe von 500,00 EUR brutto im Monat während des Krankengeldbezugs weiter. Die IKK classic zahlt 1.628,10 EUR Netto-Krankengeld im Monat. Der SV-Freibetrag von (2.100,00 – 1.628,10 =) 471,90 EUR wird durch die Brutto-Zahlungen des Arbeitgebers zwar monatlich um 28,10 EUR überschritten, dieser Betrag übersteigt jedoch nicht die Freigrenze von 50,00 EUR, es liegt also keine beitragspflichtige Einnahme vor. Seite 18 Beiträge berechnen Beiträge berechnen Beitragsberechnung – Bei hälftiger Tragung ist zunächst ein Anteil zu ermitteln, kaufmännisch zu runden und dann zu verdoppeln: Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt xx ½ ½ Beitragssatz Beitragssatz == AN AN 100 100 AN AN (gerundet) (gerundet) xx 22 == Gesamtbeitrag Gesamtbeitrag – Ansonsten (z.B. KV-Zusatzbeitrag, PVBeitragszuschlag) sind die Beitragsanteile separat zu ermitteln, kaufmännisch zu runden und zu addieren Seite 20 Beitragspflichtige Zeiten – Versicherungspflichtige Beschäftigung – Bis zu einem Monat unbezahlter Urlaub Arbeitsbummelei ________________________________________ Beispiel Lena Mai hat aus familiären Gründen in der Zeit vom 9.11. bis 27.11. unbezahlten Urlaub. Das Teilentgelt beträgt im Monat November 1.675 EUR. Der unbezahlte Urlaub hat keinen Einfluss auf die SV-Tage und die Beitragsberechnung. Beiträge berechnen Beitragsfreie Zeiten – Keine Beitragspflicht bei Bezug von bzw. Anspruch auf Kranken-/Mutterschaftsgeld Verletzten-/Übergangsgeld Elterngeld, Elternzeit – Keine SV-Tage, d.h. nicht für Ermittlung anteilige JahresBeitragsbemessungsgrenze berücksichtigen – Sog. Wartetage wurden seit 2010 generell als SV-Tage behandelt – unabhängig davon, ob noch laufendes Arbeitsentgelt gewährt wird oder nicht – Wichtig: Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz entsteht der Krankengeldanspruch seit dem 23. Juli 2015 am Tag der ärztlichen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit und nicht mehr erst am Folgetag – die „WartetageProblematik“ dürfte sich damit erledigt haben Seite 21 Beiträge berechnen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – Beiträge aus dem Arbeitsentgelt maximal bis zur jeweiligen BBG – KV und PV (2015): – RV und ALV (2015): 49.500 EUR Ost = 62.400 EUR West = 72.600 EUR Teil-BBG – Wenn die Beschäftigung im Laufe des Entgeltabrechnungszeitraums beginnt oder endet: Jahres-BBG Jahres-BBG xx Kalendertage Kalendertage 360 360 Tage Tage Seite 22 Beiträge berechnen Teil-BBG ________________________________________________________________ Beispiel Aus persönlichen Gründen muss Mark Wilde seine Arbeit am 10.9. aufgeben. Für den September erhält er ein Entgelt von 1.500 EUR (Rechtskreis West). KV/PV BBG für 10 Kalendertage 1.375,00 EUR Beiträge aus 1.375,00 EUR RV/ALV BBG für 10 Kalendertage 2.016,67 EUR Beiträge aus 1.500,00 EUR Seite 23 Beiträge berechnen Mehrfachbeschäftigung – Bei Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungen, deren Arbeitsentgelte zusammen die BBG zur KV/PV und/oder RV/ALV überschreiten, sind die Arbeitsentgelte nur anteilig bis zur BBG heranzuziehen – Wichtig: Die beitragspflichtigen Einnahmen sind im Vorfeld der Verhältnisberechnung auf die BBG zu reduzieren ____________________________________________________________________ Beispiel Karin Färber aus Dortmund arbeitet zum einen seit Jahren bei der Firma Klaus Otte als Vertriebsleiterin (4.350 EUR/Monat). Vom 1.3.2015 an arbeitet sie zusätzlich stundenweise bei der Peters GmbH als kaufmännische Angestellte (1.000 EUR/Monat). Seite 24 Beiträge berechnen Für die Verhältnisberechnung gilt: 4.125,00 × 4.125,00 : 5.125,00 = 3.320,12 EUR 1.000,00 × 4.125,00 : 5.125,00 = 804,88 EUR Insgesamt = 4.125,00 EUR Klaus Otte: 2 Monate × 4.125,00 EUR = 10 Monate × 3.320,12 EUR = Peters GmbH: 10 Monate × 804,88 EUR = Insgesamt = 8.250,00 EUR 33.201,20 EUR 8.048,80 EUR 49.500,00 EUR Karin Färber und die Firma Klaus Otte haben für 2015 KV- und PV-Beiträge nur aus 41.451,20 EUR zu zahlen. Der Beitragsberechnung in der Beschäftigung bei der Peters GmbH sind lediglich 8.048,80 EUR zugrunde zu legen. In der RV und ALV (West) wird die BBG nicht erreicht (72.600 EUR). Seite 25 Beiträge berechnen Mehrfachbeschäftigung: Qualifizierter Meldedialog _________________________________________________________________________________ Beispiel (Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2015) Arbeitgeber A (PGR = 101, BGR = 9111) Laufendes Arbeitsentgelt (Monat/Jahr) Einmalzahlung im Juli 2.180 EUR/26.160 EUR 5.000 EUR Arbeitgeber B (PGR = 101, BGR = 9111) Laufendes Arbeitsentgelt (Monat/Jahr) 2.400 EUR/28.800 EUR Gesamtentgelt (59.960) > BBG-KV (49.500), Prüfverfahren ist einzuleiten: Schritt 1: Aufforderung an Arbeitgeber, GKV-Monatsmeldungen abzugeben Schritt 2: Arbeitgeber übermitteln GKV-Monatsmeldungen (58) für jeden einzelnen Monat von Januar bis Dezember 2015, inkl. gewährtes laufendes Arbeitsentgelt (getrennt nach KV/PV, RV, ALV) sowie die Einmalzahlung Schritt 3: Krankenkassenmeldung aufgrund Überschreitung der BBG-KV mit einem DBBG für jeden Monat der Mehrfachbeschäftigung (beitragsrechtliche Behandlung der Einmalzahlung ist ersichtlich) Seite 26 Sonderzahlungen und Märzklausel Sonderzahlungen und Märzklausel Beitragspflicht von Sonderzahlungen – Zuordnung zum Monat der Auszahlung – Häufige Einmalbezüge sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld Tantieme/Gewinnbeteiligung – Monats-BBG nicht überschritten keine besondere Beitragsberechnung __________________________________________ Beispiel Monatsverdienst Urlaubsgeld im Juli 2015 3.000 EUR 900 EUR Beiträge von 3.900 EUR (mtl. BBG-KV/PV 2015 = 4.125 EUR) Seite 28 – Monatliche BBG bereits mit laufendem Lohn/Gehalt überschritten = Sonderzahlungen stets beitragsfrei (Prüfung erübrigt sich) – Monats-BBG überschritten Prüfung anteilige Jahres-BBG __________________________________________ Beispiel Monatsverdienst Urlaubsgeld im Juli 2015 2.800 EUR 1.700 EUR Mtl. BBG-KV/PV (2015 = 4.125 EUR) ist überschritten, somit muss die anteilige Jahres-BBG geprüft werden. Sonderzahlungen und Märzklausel Berechnungsformel Anteilige Anteilige Jahres-BBG Jahres-BBG ./. ./. bisheriges bisheriges beitragspflichtiges beitragspflichtiges Entgelt Entgelt == beitragspflichtiger beitragspflichtiger Teil Teil (maximal (maximal die die Sonderzahlung) Sonderzahlung) Anteilige Jahres-BBG – Alle beitragspflichtigen Zeiten bei dem Arbeitgeber, der die Sonderzahlung gewährt – Volle Kalendermonate sind stets mit 30 SV-Tagen anzusetzen – Teilmonate nur mit den tatsächlichen Kalendertagen Bisheriges beitragspflichtiges Entgelt – Jahresverdienst im Zeitraum der anteiligen Jahres-BBG – Beitragsfreies Entgelt bleibt unberücksichtigt Seite 29 Sonderzahlungen und Märzklausel Differenz mit Sonderzahlung vergleichen ___________________________________________________________________ Beispiel Monatsverdienst (2015) Urlaubsgeld im Juni 3.700 EUR 3.000 EUR Beitragspflicht des Urlaubsgeldes (KV/PV): Seite 30 Anteilige Jahres-BBG (01/2015 - 06/2015) 24.750 EUR ./. bisheriger Jahresverdienst (3.700 x 6 =) 22.200 EUR Differenz 2.550 EUR Beitragspflichtiges Urlaubsgeld Beitragsfreies Urlaubsgeld 2.550 EUR 450 EUR Sonderzahlungen und Märzklausel ___________________________________________________________________ Fortsetzung des Beispiels Monatsverdienst (2015) Urlaubsgeld im Juni −davon beitragspflichtig Weihnachtsgeld im November 3.700 EUR 3.000 EUR 2.550 EUR 3.500 EUR Beitragspflicht des Weihnachtsgeldes (KV/PV): Anteilige Jahres-BBG (01/2015 - 11/2015) 45.375 EUR ./. bisheriger Jahresverdienst (3.700 x 11) + beitragspfl. Urlaubsgeld (2.550 EUR) = Seite 31 43.250 EUR Differenz 2.125 EUR Beitragspflichtiges Weihnachtsgeld Beitragsfreies Weihnachtsgeld 2.125 EUR 1.375 EUR Sonderzahlungen und Märzklausel Anteilige Jahres-BBG ___________________________________________________________________ Beispiel Monatsverdienst (2015) Krankengeld vom 16.3. bis 12.5.2015 Tantieme im Juni 3.300 EUR 4.000 EUR Ermittlung der SV-Tage: Monat Beitragspflichtig SV-Tage Januar 3.300 EUR 30 Februar 3.300 EUR 30 März 1.650 EUR 15 April - EUR - Mai 2.090 EUR 19 Juni 3.300 EUR 30 13.640 EUR 124 Insgesamt Seite 32 Sonderzahlungen und Märzklausel Anteilige Jahres-BBG bis Juni 2015 KV/PV: 49.500 EUR x 124 SV-Tage : 360 Tage =17.050,00 EUR ./. bisheriger Jahresverdienst (ohne Tantieme)13.640,00 EUR Differenz 3.410,00 EUR Beitragspflicht Tantieme 3.410,00 EUR RV/ALV: 72.600 EUR x 124 SV-Tage : 360 Tage = 25.006,67 EUR ./. bisheriger Jahresverdienst (ohne Tantieme)13.640,00 EUR Differenz Beitragspflicht Tantieme Seite 33 11.366,67 EUR 4.000,00 EUR Sonderzahlungen und Märzklausel Märzklausel Ruhende/beendete Beschäftigung – Wenn Sonderzahlungen in den Monaten Januar bis März nicht voll beitragspflichtig sind – Zuordnung zum letzten Abrechnungsmonat im laufenden Kalenderjahr (auch bei Beitragsfreiheit im Zuordnungsmonat) – Und Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber im Vorjahr – Endete Beschäftigung bereits im Vorjahr, besteht Beitragspflicht nur, wenn März-Klausel greift Zuordnung zum Vorjahr – Es gelten die Beitragsfaktoren des Zuordnungsmonats ____________________________________________________________________ Beispiel Arbeitgeber A Arbeitgeber B Arbeitgeber A Monatsverdienst Gewinnbeteiligung am 20.1.2015 bis 30.6.2014 1.7. bis 31.12.2014 1.1.2015 bis laufend 3.200 EUR 1.500 EUR Zuordnung zum Juni 2014 – Arbeitgeber A Seite 34 Aufbringung und Zahlung der Beiträge Aufbringung und Zahlung der Beiträge Beitragstragung bei Pflichtversicherten – Grundsatz: Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte – Ausnahme 1: KV-Zusatzbeitrag vom Arbeitnehmer allein – Ausnahme 2: PV-Beitragszuschlag (0,25 %) vom Arbeitnehmer allein – Ausnahme 3: Geringverdiener Arbeitgeber trägt bis 325 EUR Beiträge allein (einschließlich KVZusatzbeitrag/PV-Beitragszuschlag) Aber: hälftig aus Überschreitung durch Einmalzahlung Seite 36 ________________________________________________ Beispiel Auszubildender Niklas Stein erhält zusätzlich zu seiner Ausbildungsvergütung (310 EUR) im November ein Weihnachtsgeld in Höhe von 130 EUR. Beitragstragung im November: 325 EUR - Arbeitgeber trägt Beiträge allein 115 EUR - Arbeitgeber/-nehmer gemeinsam Aufbringung und Zahlung der Beiträge Fälligkeit der SV-Beiträge – Drittletzter Bankarbeitstag im Monat Am Sitz der Einzugsstelle 24. und 31. Dezember außen vor – Voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld unter Berücksichtigung von Änderungen bei Zahl der Arbeitnehmer Arbeitstage und -stunden Beitragsfaktoren – Verbleibender Restbetrag muss so gering wie möglich ausfallen und ist am drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig – Dasselbe gilt für den Ausgleich einer evtl. Überzahlung Seite 37 Vereinfachungsregelung – Beitragsschuld des Vormonats, sofern Änderungen regelmäßig durch Mitarbeiterwechsel Variable Entgeltbestandteile – Regelmäßigkeit liegt vor, wenn o.g. Änderungen in aktueller Abrechnung sowie den beiden letzten davor – Keine Anwendung mehr, sobald in jedem der drei letzten Monate vor dem aktuellen kein Mitarbeiterwechsel oder keine variablen Entgeltbestandteile vorliegen Aufbringung und Zahlung der Beiträge Beitragsnachweis-Datensatz – Grundsätzlich für jeden Abrechnungsmonat neu zu übermitteln – Einreichungsfrist: spätestens zwei Tage vor der Fälligkeit, d.h. fünftletzter Bankarbeitstag – Durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfe (z.B. sv.net) – Ggf. Dauer-Beitragsnachweis bei gleichbleibenden Parametern; i.d.R. neu einzureichen zum Jahreswechsel aufgrund veränderter Rechengrößen Seite 38 Aufbringung und Zahlung der Beiträge Abgabe- und Fälligkeitstermine (2015) Eingang Beitragsnachweis Jan. 26. Juli 27. Feb. 23. Aug. 25. März 25. Sept. 24. April 24. Okt. 26. Mai 22. Nov. 24. Juni 24. Dez. 22. Zahlungseingang Jan. 28. Juli 29. Feb. 25. Aug. 27. März 27. Sept. 28. April 28. Okt. 28. Mai 27. Nov. 26. Juni 26. Dez. 28. Seite 39 Aufbringung und Zahlung der Beiträge Abgabe- und Fälligkeitstermine (2015) ____________________________________________________________________________ Beispiel Die Beschäftigten der Huber KG erhalten Stundenlohn. Die Lohnbuchhaltung ermittelt daher nach gewissenhafter Schätzung die voraussichtlichen Bruttoentgelte und daraus die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat Januar 2015 in Höhe von 6.511 EUR. Diese werden der IKK classic gegenüber bis spätestens 26.1.2015 nachgewiesen und rechtzeitig zur Fälligkeit am 28.1.2015 gezahlt. Nach der Abrechnung für den Monat Januar 2015 ermittelt die Lohnbuchhaltung ein tatsächliches Beitragssoll für den Monat Januar 2015 in Höhe von 6.847 EUR. Der Differenzbetrag von 336 EUR ist zusammen mit den (geschätzten) Beiträgen für den Monat Februar 2015 bis spätestens zum 23.2.2015 nachzuweisen und ist am 25.2.2015 fällig. Seite 40 Geringfügig entlohnt Beschäftigte Geringfügig entlohnt Beschäftigte Pauschal zur Krankenversicherung – Sofern versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig – Nur bei Versicherung in der GKV (z. B. Familienversicherung, Einkommensgrenze hier ebenfalls 450 EUR) – Arbeitgeber zahlt Pauschalbeitrag: gewerblich = 13 % im Privathaushalt = 5 % Pauschal zur Rentenversicherung – Im Minijob RV-frei (Besitzstandsregelung), von der RV-Pflicht befreit oder aus anderen Gründen RV-frei – Arbeitgeber zahlt Pauschalbeitrag: gewerblich = 15 % im Privathaushalt = 5 % Seite 42 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung – Arbeitgeberbeiträge: gewerblich = 15 % im Privathaushalt = 5 % – Arbeitnehmerbeiträge (2015): gewerblich = 3,7 % im Privathaushalt = 13,7 % – Mindestbemessungsgrundlage: 175 EUR monatlich Bei geringerem Entgelt muss Arbeitnehmer aufstocken Weitere Informationen auch unter: www.minijob-zentrale.de Geringfügig entlohnt Beschäftigte Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung ___________________________________________________________________ Beispiel Hagen Steinemann ist als Student gesetzlich krankenversichert. Er nimmt zum 1.6.2015 eine Aushilfstätigkeit im Supermarkt auf. Dafür erhält er eine monatliche Vergütung in Höhe von 350 EUR. Vom Befreiungsrecht macht er keinen Gebrauch. Beiträge des Arbeitgebers: KV: 350,00 EUR x 13 % = RV: 350,00 EUR x 15 % = Beiträge des Arbeitnehmers: RV: 350,00 EUR x 3,7 % = Seite 43 45,50 EUR 52,50 EUR 12,95 EUR Geringfügig entlohnt Beschäftigte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ________________________________________________________________________ Beispiel Petra Schneider ist privat krankenversichert und seit dem 1.8.2015 als Haushaltshilfe tätig. Ihr Arbeitsentgelt beträgt 100 EUR im Monat. Sie hat sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Mindestbeitrag: RV: 175,00 EUR x 18,7 % = ./. Arbeitgeberanteil RV: 100,00 EUR x 15 % = Arbeitnehmeranteil = 32,73 EUR 15,00 EUR 17,73 EUR Hinweis: Seit dem 1. September 2015 betragen die Umlagesätze der Minijob-Zentrale zur Umlage 1 = 1,00 % und zur Umlage 2 = 0,30 %, zuvor waren es 0,70 % bzw. 0,24 %. Seite 44 Entgelt in der Gleitzone Entgelt in der Gleitzone Gleitzonenregelung – Ziel: Beseitigung der sog. Niedriglohnschwelle Personenkreis Fiktive beitragspflichtige Einnahme: 850 − 450 ×F × (AE − 450) 850 − 450 850 − 450 F × 450 + Faktor „ F“ für 2015 = 0,7585 – Ausschließlich versicherungspflichtig Beschäftigte Vereinfachte Formel (2015): 1,2716875 x AE – 230,934375 – Ausnahmen: z. B. Auszubildende, Praktikanten, Teilnehmer an dualen Studiengängen Option: Reduzierungsverzicht in der Rentenversicherung Regelmäßiges Arbeitsentgelt – Grundsätze für die Ermittlung analog Geringfügigkeit – Innerhalb der Gleitzone von 450,01 bis 850,00 EUR Seite 46 Tipp: Online-Gleitzonenrechner (auch zur Berechnung von Mehrfachbeschäftigungen) auf: www.ikk-classic.de Entgelt in der Gleitzone Gleitzonenregelung ______________________________________________________________________ Beispiel Das monatliche Arbeitsentgelt von Werner Hinze in seiner einzigen Beschäftigung bei der Firma Nowack beträgt 550,00 EUR. Ermittlung der Rentenversicherungsbeiträge (für die anderen Versicherungszweige gilt das gleiche Verfahren): Beitragspflichtige Einnahme 1,2716875 x 550,00 – 230,934375 = 468,49 EUR Rentenversicherungsbeitrag 468,49 EUR × 9,35 % x 2 = 87,60 EUR abzüglich Arbeitgeberbeitragsanteil 550,00 EUR × 9,35 % = – 51,43 EUR Arbeitnehmerbeitragsanteil = 36,17 EUR Seite 47 Zuschüsse des Arbeitgebers Zuschüsse des Arbeitgebers Krankenversicherung Pflegeversicherung – Krankenversicherungsfreie oder von der KV-Pflicht befreite Arbeitnehmer – Personenkreis und Voraussetzungen identisch zur Krankenversicherung – Zuschuss für PKV-Versicherte Sofern Leistungen mit denen der GKV vergleichbar sind (Bescheinigungspflicht alle 3 Jahre) Max. in Höhe GKV-Zuschuss – Höchstbeitragszuschuss (2015) Bundesgebiet Bundesland Sachsen 27,84 EUR 48,47 EUR – Höchstbeitragszuschuss (2015) mit Krankengeld 301,13 EUR ohne Krankengeld 288,75 EUR Hinweis: Klarstellung im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes, dass für Bezieher von Kurzarbeitergeld hinsichtlich des KV-Zuschusses der um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz erhöhte allgemeine Beitragssatz maßgebend ist. 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