Beitrags - IKK classic

Beitragsberechnung von A bis Z
Inhalt
Beitragsgruppen und -sätze
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Beiträge berechnen
Sonderzahlungen und Märzklausel
Aufbringung und Zahlung der Beiträge
Geringfügig entlohnt Beschäftigte
Entgelt in der Gleitzone
Zuschüsse des Arbeitgebers
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Beitragsgruppen
und -sätze
Beitragsgruppen und -sätze
Beitragsgruppenschlüssel
Krankenversicherung (1. Stelle)
Arbeitslosenversicherung (3. Stelle)
0
= Kein Beitrag
0
= Kein Beitrag
1
= Allgemeiner Beitrag
1
= Voller Beitrag
3
= Ermäßigter Beitrag
2
= Halber Beitrag
6
= Pauschalbeiträge (Minijobs)
9
= Freiwillige Krankenversicherung
(Firmenzahler)
Rentenversicherung (2. Stelle)
0
= Kein Beitrag
1
= Voller Beitrag
3
= Halber Beitrag
5
= Pauschalbeiträge (Minijobs)
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Pflegeversicherung (4. Stelle)
0
= Kein Beitrag
1
= Voller Beitrag
2
= Halber Beitrag
Beitragsgruppe eines versicherungspflichtig Beschäftigten
(ohne Besonderheiten): 1111
Beitragsgruppen und -sätze
Beitragssätze: Krankenversicherung
– 1000 - allgemein
14,6 %
(Entgeltfortzahlung für mind. 6 Wochen)
Arbeitnehmeranteil
7,3 %
Arbeitgeberanteil
7,3 %
– 3000 - ermäßigt
(ohne Krankengeldanspruch)
14,0 %
Arbeitnehmeranteil
7,0 %
Arbeitgeberanteil
7,0 %
– Zusatzbeitrag (ZBP/ZBF)
einkommensabhängig + Quellenabzugsverfahren
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durchschnittlicher (wenn Beiträge
von Dritten getragen werden)
0,9 %
individueller (IKK classic)
0,8 %
______________________________________
Beispiel
Viktor Sinn übt eine von vornherein
auf 8 Wochen befristete, versicherungspflichtige Beschäftigung aus
(5.10. bis 29.11.2015).
Maßgebend ist der ermäßigte Beitragssatz (3000). Aufgrund der Befristung auf weniger als 10 Wochen
(4 Wochen Wartezeit + 6 Wochen
Entgeltfortzahlung) kann kein Anspruch auf Krankengeld entstehen.
Beitragsgruppen und -sätze
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
– Wird vom Bundesgesundheitsministerium auf Empfehlung des GKVSchätzerkreises festgelegt
– Gilt beispielsweise für
Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe
Azubis in außerbetrieblichen Einrichtungen
Behinderte Menschen in Werkstätten, Einrichtungen etc.
Teilnehmer an FSJ und FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst
– Selbst dann, wenn die jeweilige Krankenkasse einen geringeren oder gar
keinen individuellen Zusatzbeitrag erhebt
– Auch anzuwenden für Azubis bis 325 Euro im Monat (Geringverdiener)
sowie für Teilnehmer an MobiPro-EU und EQJ
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Beitragsgruppen und -sätze
Kassenindividueller Zusatzbeitrag
– Zuweisungen aus Gesundheitsfonds decken Finanzbedarf nicht
– Krankenkassen legen Höhe in ihrer Satzung fest (keine Obergrenze!)
– Gesetz gibt keinen bestimmten Termin vor, d.h. Anpassungen sind auch
unterjährig möglich
– Individuelle Zusatzbeitragssätze sind in ITSG-Beitragssatzdatei hinterlegt
– Außen vor: geringfügig entlohnt Beschäftigte (Pauschalbeitrag = 13 %)
– Betriebsrentner: Anpassungen immer mit 2-monatiger Verzögerung
– Fester Bestandteil des KV-Beitrags (Fälligkeit, Zahlung) – gesonderte
Berechnung neben dem AN- und AG-Anteil
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Beitragsgruppen und -sätze
Kassenindividueller Zusatzbeitrag
___________________________________________________________________________
Beispiel
- Versicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer
- Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz = 0,8 %
- Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im September 2015 = 2.750,00 EUR
Berechnung des KV-Beitrags für September 2015:
Arbeitgeberanteil KV (7,3 %) =
Arbeitnehmeranteil KV (7,3 %) =
Individueller Zusatzbeitrag KV (0,8 %) =
Arbeitnehmeranteil KV insgesamt =
Gesamtbeitrag KV =
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200,75 EUR
200,75 EUR
22,00 EUR
222,75 EUR
423,50 EUR
Beitragsgruppen und -sätze
Beitragssätze
Rentenversicherung
– 0100
18,7 %
Arbeitslosenversicherung
– 0010
3,0 %
Pflegeversicherung
– 0001
2,35 %
PV-Beitragszuschlag Kinderlose
0,25 %
– Ausnahmen: bis Vollendung des 23. Lebensjahrs bzw. alle vor dem
1.1.1940 Geborenen
– Nachweis über Elterneigenschaft gehört in die Entgeltunterlagen
– Zuschlagspflicht entfällt rückwirkend bei Einhalten der 3-Monats-Frist,
ansonsten erst ab Folgemonat
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Beitragsgruppen und -sätze
Beitragszuschlag Kinderlose
____________________________________________________________
Beispiel
Die Firma Höfer beschäftigt drei jüngere Arbeitnehmer,
die noch keine Kinder haben. Sie wurden am 11.1.1992,
31.3.1992 bzw. 1.4.1992 geboren.
Die Lohnbuchhalterin hat für den ältesten der drei
Beschäftigten, der am 10.1.2015 sein 23. Lebensjahr
vollendet, ab dem 1.2.2015 den Beitragszuschlag zu
erheben.
Die anderen beiden vollenden im März 2015 ihr
23. Lebensjahr, sodass der Zuschlag ab dem
1.4.2015 in Abzug zu bringen ist.
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Beitragsgruppen und -sätze
Beitragszuschlag Kinderlose
____________________________________________________________
Fortsetzung des Beispiels
Zwei dieser Arbeitnehmer bekommen in 2015 ihr erstes
Kind, einer am 30.5.2015 (Geburtsurkunde wird am
28.8.2015 vorgelegt) und einer am 14.8.2015 (Nachweis
erfolgt am 20.11.2015).
Im ersten Fall entfällt der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung ab dem 1.5.2015, im zweiten Fall erst
ab dem 1.12.2015.
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Beitragspflichtiges
Arbeitsentgelt
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung
– Alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung
– Unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch darauf besteht, welche
Bezeichnung sie haben oder in welcher Form (Geld- oder Sachleistung) sie gewährt werden
Grundsatz: Beitrags- folgt Steuerpflicht
– Aber: Zuflussprinzip gilt nur bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
– Laufendes Arbeitsentgelt = Entstehungsprinzip
– Abweichungen: SVeV (Sozialversicherungsentgeltverordnung)
Steuerfreie Entgelte und andere Ausnahmen
– Nicht zum Arbeitsentgelt gehören: einmalige Einnahmen, laufende
Zulagen, Zuschläge oder Zuschüsse, soweit sie lohnsteuerfrei sind
und zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gezahlt werden
– Pauschal versteuerte Entgelte – wie z. B. Zuwendungen aus Anlass
einer Betriebsveranstaltung – sind ebenfalls kein Arbeitsentgelt
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Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt ja/nein?
Art des Bezuges
ja
nein
laufend
x
Abfindung
x
x
x
x
x
x
x
13. Monatsgehalt
Gewinnbeteiligung
Jubiläumsgeschenk
Mehrarbeitsvergütung
x
x1)
x
x
x
x
x
x
Provisionen
Sachbezüge
Urlaubsabgeltung
Urlaubsgeld
Vermögenswirksame Leistungen
Weihnachtsgeld
1)
bezogen auf Abrechnungsmonat
x2)
x
x
x
x
x
2)
nicht bezogen auf Abrechnungsmonat
Tipp: Die IKK-Fachbroschüre „Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung“
gewährt einen Überblick über die Entgeltarten und deren Beurteilung.
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einmalig
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
______________________________________________________________________
Beispiel
Florian Kohl arbeitet als Verkäufer im Autohaus Sandberg. Hierfür
erhält er bei einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden ein Fixgehalt
in Höhe von 2.000 EUR monatlich.
Zusätzlich zahlt ihm sein Arbeitgeber für jedes verkaufte Fahrzeug
eine Provision in Höhe von 250 EUR. Im August 2015 ist er an vier
Verkäufen beteiligt.
Außerdem feiert das Autohaus Sandberg in diesem Monat sein
10-jähriges Bestehen und gewährt allen Mitarbeitern 500 EUR
als Jubiläumszuwendung.
Die Feierlichkeit wird als verkaufsfördernde Maßnahme genutzt,
um an zwei Sonntagen zu öffnen. Hierdurch fallen 10 Überstunden
bei Florian Kohl an, für die ein 100 %-iger Zuschlag gewährt wird.
Das Mittagessen stellt an beiden Sonntagen der Arbeitgeber.
Seite 15
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Im August 2015 sind folgende Bezüge dem beitragspflichtigen
Arbeitsentgelt von Florian Kohl hinzuzurechnen:
− Monatsgehalt
2.000,00 EUR
− Provisionen (4 x 250 EUR =)1.000,00 EUR
− Jubiläumszuwendung
500,00 EUR
− Mehrarbeit 1
118,30 EUR
− Mittagessen (2 x 3,00 EUR =) 6,00 EUR
Insgesamt
1
3.624,30 EUR
Da der Stundengrundlohn mit 11,83 EUR (39 Std. x 13 Wochen : 3 Monate =
169 Std./Monat; 2.000 EUR : 169 Std. = 11,83 EUR/Std.) die 25-EUR-Grenze
nicht erreicht, ist der Sonntagsarbeitszuschlag mit insgesamt 118,30 EUR
sowohl steuer- als auch beitragsfrei.
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Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge
– Beitragsfrei, soweit sie auf einem
Stundengrundlohn von maximal
25 EUR beruhen
– Steuerfreier Grundlohn liegt bei
50 EUR je Stunde
Sachbezugswerte (2015)
– Unentgeltliche Mahlzeiten
Frühstück =
Mittag-/Abendessen =
Seite 17
– Berechnung der SV-Beiträge: Brutto
ermitteln im sog. Abtastverfahren
– Hinzurechnen der vom Arbeitgeber
übernommenen Lohn- und Kirchensteuer, des Solidaritätszuschlags
und der Arbeitnehmeranteile
Arbeitgeberseitige Leistungen
– Monatswerte festgelegt in der SVeV
– Freie Unterkunft
Erwachsene =
Jugendliche/Azubis =
Nettolohnvereinbarungen
223,00 EUR
189,55 EUR
49,00 EUR
90,00 EUR
– Beitragsfrei, wenn die Zuschüsse
zusammen mit der Entgeltersatzleistung das Nettoarbeitsentgelt
nicht um mehr als 50 EUR/Monat
übersteigen (Bagatellgrenze)
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Bagatellgrenze von 50 EUR
___________________________________________________________________
Beispiel
Das Bruttoarbeitsentgelt von Uta Hauser beträgt 3.000,00 EUR
monatlich, das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt 2.100,00 EUR.
Der Arbeitgeber gewährt Sachbezüge in Höhe von 500,00 EUR
brutto im Monat während des Krankengeldbezugs weiter. Die
IKK classic zahlt 1.628,10 EUR Netto-Krankengeld im Monat.
Der SV-Freibetrag von (2.100,00 – 1.628,10 =) 471,90 EUR
wird durch die Brutto-Zahlungen des Arbeitgebers zwar
monatlich um 28,10 EUR überschritten, dieser Betrag übersteigt jedoch nicht die Freigrenze von 50,00 EUR, es liegt
also keine beitragspflichtige Einnahme vor.
Seite 18
Beiträge berechnen
Beiträge berechnen
Beitragsberechnung
– Bei hälftiger Tragung ist zunächst ein
Anteil zu ermitteln, kaufmännisch zu
runden und dann zu verdoppeln:
Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt xx ½
½ Beitragssatz
Beitragssatz
== AN
AN
100
100
AN
AN (gerundet)
(gerundet) xx 22 == Gesamtbeitrag
Gesamtbeitrag
– Ansonsten (z.B. KV-Zusatzbeitrag, PVBeitragszuschlag) sind die Beitragsanteile separat zu ermitteln, kaufmännisch zu runden und zu addieren
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Beitragspflichtige Zeiten
– Versicherungspflichtige
Beschäftigung
– Bis zu einem Monat
unbezahlter Urlaub
Arbeitsbummelei
________________________________________
Beispiel
Lena Mai hat aus familiären Gründen
in der Zeit vom 9.11. bis 27.11. unbezahlten Urlaub. Das Teilentgelt beträgt
im Monat November 1.675 EUR.
Der unbezahlte Urlaub hat keinen
Einfluss auf die SV-Tage und die
Beitragsberechnung.
Beiträge berechnen
Beitragsfreie Zeiten
– Keine Beitragspflicht bei Bezug von bzw. Anspruch auf
Kranken-/Mutterschaftsgeld
Verletzten-/Übergangsgeld
Elterngeld, Elternzeit
– Keine SV-Tage, d.h. nicht für Ermittlung anteilige JahresBeitragsbemessungsgrenze berücksichtigen
– Sog. Wartetage wurden seit 2010 generell als SV-Tage
behandelt – unabhängig davon, ob noch laufendes
Arbeitsentgelt gewährt wird oder nicht
– Wichtig: Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
entsteht der Krankengeldanspruch seit dem 23. Juli 2015
am Tag der ärztlichen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit
und nicht mehr erst am Folgetag – die „WartetageProblematik“ dürfte sich damit erledigt haben
Seite 21
Beiträge berechnen
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
– Beiträge aus dem Arbeitsentgelt maximal bis zur
jeweiligen BBG
– KV und PV (2015):
– RV und ALV (2015):
49.500 EUR
Ost = 62.400 EUR
West = 72.600 EUR
Teil-BBG
– Wenn die Beschäftigung im Laufe des Entgeltabrechnungszeitraums beginnt oder endet:
Jahres-BBG
Jahres-BBG xx Kalendertage
Kalendertage
360
360 Tage
Tage
Seite 22
Beiträge berechnen
Teil-BBG
________________________________________________________________
Beispiel
Aus persönlichen Gründen muss Mark Wilde seine Arbeit am
10.9. aufgeben. Für den September erhält er ein Entgelt von
1.500 EUR (Rechtskreis West).
KV/PV
BBG für 10 Kalendertage 1.375,00 EUR
Beiträge aus 1.375,00 EUR
RV/ALV
BBG für 10 Kalendertage 2.016,67 EUR
Beiträge aus 1.500,00 EUR
Seite 23
Beiträge berechnen
Mehrfachbeschäftigung
– Bei Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungen, deren Arbeitsentgelte
zusammen die BBG zur KV/PV und/oder RV/ALV überschreiten, sind die
Arbeitsentgelte nur anteilig bis zur BBG heranzuziehen
– Wichtig: Die beitragspflichtigen Einnahmen sind im Vorfeld der Verhältnisberechnung auf die BBG zu reduzieren
____________________________________________________________________
Beispiel
Karin Färber aus Dortmund arbeitet zum einen seit Jahren bei
der Firma Klaus Otte als Vertriebsleiterin (4.350 EUR/Monat).
Vom 1.3.2015 an arbeitet sie zusätzlich stundenweise bei der
Peters GmbH als kaufmännische Angestellte (1.000
EUR/Monat).
Seite 24
Beiträge berechnen
Für die Verhältnisberechnung gilt:
4.125,00 × 4.125,00 : 5.125,00 = 3.320,12 EUR
1.000,00 × 4.125,00 : 5.125,00 = 804,88 EUR
Insgesamt = 4.125,00 EUR
Klaus Otte:
2 Monate × 4.125,00 EUR =
10 Monate × 3.320,12 EUR =
Peters GmbH:
10 Monate × 804,88 EUR =
Insgesamt =
8.250,00 EUR
33.201,20 EUR
8.048,80 EUR
49.500,00 EUR
Karin Färber und die Firma Klaus Otte haben für 2015 KV- und
PV-Beiträge nur aus 41.451,20 EUR zu zahlen. Der Beitragsberechnung in der Beschäftigung bei der Peters GmbH sind
lediglich 8.048,80 EUR zugrunde zu legen. In der RV und ALV
(West) wird die BBG nicht erreicht (72.600 EUR).
Seite 25
Beiträge berechnen
Mehrfachbeschäftigung: Qualifizierter Meldedialog
_________________________________________________________________________________
Beispiel (Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2015)
Arbeitgeber A (PGR = 101, BGR = 9111)
Laufendes Arbeitsentgelt (Monat/Jahr)
Einmalzahlung im Juli
2.180 EUR/26.160 EUR
5.000 EUR
Arbeitgeber B (PGR = 101, BGR = 9111)
Laufendes Arbeitsentgelt (Monat/Jahr)
2.400 EUR/28.800 EUR
Gesamtentgelt (59.960) > BBG-KV (49.500), Prüfverfahren ist einzuleiten:
Schritt 1: Aufforderung an Arbeitgeber, GKV-Monatsmeldungen abzugeben
Schritt 2: Arbeitgeber übermitteln GKV-Monatsmeldungen (58) für jeden
einzelnen Monat von Januar bis Dezember 2015, inkl. gewährtes laufendes
Arbeitsentgelt (getrennt nach KV/PV, RV, ALV) sowie die Einmalzahlung
Schritt 3: Krankenkassenmeldung aufgrund Überschreitung der BBG-KV
mit einem DBBG für jeden Monat der Mehrfachbeschäftigung
(beitragsrechtliche Behandlung der Einmalzahlung ist ersichtlich)
Seite 26
Sonderzahlungen und
Märzklausel
Sonderzahlungen und Märzklausel
Beitragspflicht von Sonderzahlungen
– Zuordnung zum Monat der Auszahlung
– Häufige Einmalbezüge sind
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Tantieme/Gewinnbeteiligung
– Monats-BBG nicht überschritten
keine besondere Beitragsberechnung
__________________________________________
Beispiel
Monatsverdienst
Urlaubsgeld im Juli 2015
3.000 EUR
900 EUR
Beiträge von
3.900 EUR
(mtl. BBG-KV/PV 2015 = 4.125 EUR)
Seite 28
– Monatliche BBG bereits mit laufendem Lohn/Gehalt überschritten =
Sonderzahlungen stets beitragsfrei
(Prüfung erübrigt sich)
– Monats-BBG überschritten
Prüfung anteilige Jahres-BBG
__________________________________________
Beispiel
Monatsverdienst
Urlaubsgeld im Juli 2015
2.800 EUR
1.700 EUR
Mtl. BBG-KV/PV (2015 = 4.125 EUR)
ist überschritten, somit muss die anteilige Jahres-BBG geprüft werden.
Sonderzahlungen und Märzklausel
Berechnungsformel
Anteilige
Anteilige Jahres-BBG
Jahres-BBG
./.
./. bisheriges
bisheriges beitragspflichtiges
beitragspflichtiges Entgelt
Entgelt
== beitragspflichtiger
beitragspflichtiger Teil
Teil
(maximal
(maximal die
die Sonderzahlung)
Sonderzahlung)
Anteilige Jahres-BBG
– Alle beitragspflichtigen Zeiten bei dem Arbeitgeber, der die Sonderzahlung gewährt
– Volle Kalendermonate sind stets mit 30 SV-Tagen anzusetzen
– Teilmonate nur mit den tatsächlichen Kalendertagen
Bisheriges beitragspflichtiges Entgelt
– Jahresverdienst im Zeitraum der anteiligen Jahres-BBG
– Beitragsfreies Entgelt bleibt unberücksichtigt
Seite 29
Sonderzahlungen und Märzklausel
Differenz mit Sonderzahlung vergleichen
___________________________________________________________________
Beispiel
Monatsverdienst (2015)
Urlaubsgeld im Juni
3.700 EUR
3.000 EUR
Beitragspflicht des Urlaubsgeldes (KV/PV):
Seite 30
Anteilige Jahres-BBG (01/2015 - 06/2015)
24.750 EUR
./. bisheriger Jahresverdienst (3.700 x 6 =)
22.200 EUR
Differenz
2.550 EUR
Beitragspflichtiges Urlaubsgeld
Beitragsfreies Urlaubsgeld
2.550 EUR
450 EUR
Sonderzahlungen und Märzklausel
___________________________________________________________________
Fortsetzung des Beispiels
Monatsverdienst (2015)
Urlaubsgeld im Juni
−davon beitragspflichtig
Weihnachtsgeld im November
3.700 EUR
3.000 EUR
2.550 EUR
3.500 EUR
Beitragspflicht des Weihnachtsgeldes (KV/PV):
Anteilige Jahres-BBG (01/2015 - 11/2015)
45.375 EUR
./. bisheriger Jahresverdienst (3.700 x 11)
+ beitragspfl. Urlaubsgeld (2.550 EUR) =
Seite 31
43.250 EUR
Differenz
2.125 EUR
Beitragspflichtiges Weihnachtsgeld
Beitragsfreies Weihnachtsgeld
2.125 EUR
1.375 EUR
Sonderzahlungen und Märzklausel
Anteilige Jahres-BBG
___________________________________________________________________
Beispiel
Monatsverdienst (2015)
Krankengeld vom 16.3. bis 12.5.2015
Tantieme im Juni
3.300 EUR
4.000 EUR
Ermittlung der SV-Tage:
Monat
Beitragspflichtig
SV-Tage
Januar
3.300 EUR
30
Februar
3.300 EUR
30
März
1.650 EUR
15
April
- EUR
-
Mai
2.090 EUR
19
Juni
3.300 EUR
30
13.640 EUR
124
Insgesamt
Seite 32
Sonderzahlungen und Märzklausel
Anteilige Jahres-BBG bis Juni 2015
KV/PV: 49.500 EUR x 124 SV-Tage : 360 Tage =17.050,00 EUR
./. bisheriger Jahresverdienst (ohne Tantieme)13.640,00 EUR
Differenz
3.410,00 EUR
Beitragspflicht Tantieme
3.410,00 EUR
RV/ALV: 72.600 EUR x 124 SV-Tage : 360 Tage = 25.006,67 EUR
./. bisheriger Jahresverdienst (ohne Tantieme)13.640,00 EUR
Differenz
Beitragspflicht Tantieme
Seite 33
11.366,67 EUR
4.000,00 EUR
Sonderzahlungen und Märzklausel
Märzklausel
Ruhende/beendete Beschäftigung
– Wenn Sonderzahlungen in den
Monaten Januar bis März nicht
voll beitragspflichtig sind
– Zuordnung zum letzten Abrechnungsmonat im laufenden Kalenderjahr
(auch bei Beitragsfreiheit im Zuordnungsmonat)
– Und Beschäftigung bei demselben
Arbeitgeber im Vorjahr
– Endete Beschäftigung bereits im
Vorjahr, besteht Beitragspflicht nur,
wenn März-Klausel greift
Zuordnung zum Vorjahr
– Es gelten die Beitragsfaktoren des
Zuordnungsmonats
____________________________________________________________________
Beispiel
Arbeitgeber A
Arbeitgeber B
Arbeitgeber A
Monatsverdienst
Gewinnbeteiligung am 20.1.2015
bis 30.6.2014
1.7. bis 31.12.2014
1.1.2015 bis laufend
3.200 EUR
1.500 EUR
Zuordnung zum Juni 2014 – Arbeitgeber A
Seite 34
Aufbringung und Zahlung
der Beiträge
Aufbringung und Zahlung der Beiträge
Beitragstragung bei Pflichtversicherten
– Grundsatz: Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte
– Ausnahme 1: KV-Zusatzbeitrag vom
Arbeitnehmer allein
– Ausnahme 2: PV-Beitragszuschlag
(0,25 %) vom Arbeitnehmer allein
– Ausnahme 3: Geringverdiener
Arbeitgeber trägt bis 325 EUR Beiträge allein (einschließlich KVZusatzbeitrag/PV-Beitragszuschlag)
Aber: hälftig aus Überschreitung
durch Einmalzahlung
Seite 36
________________________________________________
Beispiel
Auszubildender Niklas Stein erhält zusätzlich
zu seiner Ausbildungsvergütung (310 EUR)
im November ein Weihnachtsgeld in Höhe
von 130 EUR.
Beitragstragung im November:
325 EUR - Arbeitgeber trägt Beiträge allein
115 EUR - Arbeitgeber/-nehmer gemeinsam
Aufbringung und Zahlung der Beiträge
Fälligkeit der SV-Beiträge
– Drittletzter Bankarbeitstag im Monat
Am Sitz der Einzugsstelle
24. und 31. Dezember außen vor
– Voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld unter Berücksichtigung von
Änderungen bei
Zahl der Arbeitnehmer
Arbeitstage und -stunden
Beitragsfaktoren
– Verbleibender Restbetrag muss so
gering wie möglich ausfallen und ist
am drittletzten Bankarbeitstag des
Folgemonats fällig
– Dasselbe gilt für den Ausgleich einer
evtl. Überzahlung
Seite 37
Vereinfachungsregelung
– Beitragsschuld des Vormonats, sofern
Änderungen regelmäßig durch
Mitarbeiterwechsel
Variable Entgeltbestandteile
– Regelmäßigkeit liegt vor, wenn o.g.
Änderungen in aktueller Abrechnung
sowie den beiden letzten davor
– Keine Anwendung mehr, sobald in jedem der drei letzten Monate vor dem
aktuellen kein Mitarbeiterwechsel oder
keine variablen Entgeltbestandteile
vorliegen
Aufbringung und Zahlung der Beiträge
Beitragsnachweis-Datensatz
– Grundsätzlich für jeden Abrechnungsmonat neu zu übermitteln
– Einreichungsfrist: spätestens zwei Tage vor der Fälligkeit, d.h.
fünftletzter Bankarbeitstag
– Durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus
systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels
maschineller Ausfüllhilfe (z.B. sv.net)
– Ggf. Dauer-Beitragsnachweis bei gleichbleibenden Parametern;
i.d.R. neu einzureichen zum Jahreswechsel aufgrund veränderter
Rechengrößen
Seite 38
Aufbringung und Zahlung der Beiträge
Abgabe- und Fälligkeitstermine (2015)
Eingang
Beitragsnachweis
Jan.
26.
Juli
27.
Feb.
23.
Aug.
25.
März
25.
Sept.
24.
April
24.
Okt.
26.
Mai
22.
Nov.
24.
Juni
24.
Dez.
22.
Zahlungseingang
Jan.
28.
Juli
29.
Feb.
25.
Aug.
27.
März
27.
Sept.
28.
April
28.
Okt.
28.
Mai
27.
Nov.
26.
Juni
26.
Dez.
28.
Seite 39
Aufbringung und Zahlung der Beiträge
Abgabe- und Fälligkeitstermine (2015)
____________________________________________________________________________
Beispiel
Die Beschäftigten der Huber KG erhalten Stundenlohn. Die Lohnbuchhaltung ermittelt daher nach gewissenhafter Schätzung die voraussichtlichen Bruttoentgelte und daraus die Sozialversicherungsbeiträge für
den Monat Januar 2015 in Höhe von 6.511 EUR. Diese werden der
IKK classic gegenüber bis spätestens 26.1.2015 nachgewiesen und
rechtzeitig zur Fälligkeit am 28.1.2015 gezahlt.
Nach der Abrechnung für den Monat Januar 2015 ermittelt die
Lohnbuchhaltung ein tatsächliches Beitragssoll für den Monat
Januar 2015 in Höhe von 6.847 EUR. Der Differenzbetrag von
336 EUR ist zusammen mit den (geschätzten) Beiträgen für den
Monat Februar 2015 bis spätestens zum 23.2.2015 nachzuweisen
und ist am 25.2.2015 fällig.
Seite 40
Geringfügig entlohnt
Beschäftigte
Geringfügig entlohnt Beschäftigte
Pauschal zur Krankenversicherung
– Sofern versicherungsfrei oder nicht
versicherungspflichtig
– Nur bei Versicherung in der GKV
(z. B. Familienversicherung, Einkommensgrenze hier ebenfalls 450 EUR)
– Arbeitgeber zahlt Pauschalbeitrag:
gewerblich = 13 %
im Privathaushalt = 5 %
Pauschal zur Rentenversicherung
– Im Minijob RV-frei (Besitzstandsregelung), von der RV-Pflicht befreit
oder aus anderen Gründen RV-frei
– Arbeitgeber zahlt Pauschalbeitrag:
gewerblich = 15 %
im Privathaushalt = 5 %
Seite 42
Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung
– Arbeitgeberbeiträge:
gewerblich = 15 %
im Privathaushalt = 5 %
– Arbeitnehmerbeiträge (2015):
gewerblich = 3,7 %
im Privathaushalt = 13,7 %
– Mindestbemessungsgrundlage:
175 EUR monatlich
Bei geringerem Entgelt muss
Arbeitnehmer aufstocken
Weitere Informationen auch unter:
www.minijob-zentrale.de
Geringfügig entlohnt Beschäftigte
Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung
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Beispiel
Hagen Steinemann ist als Student gesetzlich krankenversichert.
Er nimmt zum 1.6.2015 eine Aushilfstätigkeit im Supermarkt auf.
Dafür erhält er eine monatliche Vergütung in Höhe von 350 EUR.
Vom Befreiungsrecht macht er keinen Gebrauch.
Beiträge des Arbeitgebers:
KV: 350,00 EUR x 13 % =
RV: 350,00 EUR x 15 % =
Beiträge des Arbeitnehmers:
RV: 350,00 EUR x 3,7 % =
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45,50 EUR
52,50 EUR
12,95 EUR
Geringfügig entlohnt Beschäftigte
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage
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Beispiel
Petra Schneider ist privat krankenversichert und seit dem 1.8.2015
als Haushaltshilfe tätig. Ihr Arbeitsentgelt beträgt 100 EUR im Monat.
Sie hat sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Mindestbeitrag:
RV: 175,00 EUR x 18,7 % =
./. Arbeitgeberanteil
RV: 100,00 EUR x 15 % =
Arbeitnehmeranteil =
32,73 EUR
15,00 EUR
17,73 EUR
Hinweis: Seit dem 1. September 2015 betragen die Umlagesätze der
Minijob-Zentrale zur Umlage 1 = 1,00 % und zur Umlage 2 = 0,30 %,
zuvor waren es 0,70 % bzw. 0,24 %.
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Entgelt in der Gleitzone
Entgelt in der Gleitzone
Gleitzonenregelung
– Ziel: Beseitigung der sog. Niedriglohnschwelle
Personenkreis
Fiktive beitragspflichtige Einnahme:
850  −  450  ×F  × (AE − 450)

 

  850 − 450   850 − 450 


F × 450 +  
Faktor „ F“ für 2015 = 0,7585
– Ausschließlich versicherungspflichtig
Beschäftigte
Vereinfachte Formel (2015):
1,2716875 x AE – 230,934375
– Ausnahmen: z. B. Auszubildende,
Praktikanten, Teilnehmer an dualen
Studiengängen
Option: Reduzierungsverzicht in der
Rentenversicherung
Regelmäßiges Arbeitsentgelt
– Grundsätze für die Ermittlung analog
Geringfügigkeit
– Innerhalb der Gleitzone von 450,01
bis 850,00 EUR
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Tipp: Online-Gleitzonenrechner (auch
zur Berechnung von Mehrfachbeschäftigungen) auf: www.ikk-classic.de
Entgelt in der Gleitzone
Gleitzonenregelung
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Beispiel
Das monatliche Arbeitsentgelt von Werner Hinze in seiner einzigen
Beschäftigung bei der Firma Nowack beträgt 550,00 EUR.
Ermittlung der Rentenversicherungsbeiträge (für die anderen
Versicherungszweige gilt das gleiche Verfahren):
Beitragspflichtige Einnahme
1,2716875 x 550,00 – 230,934375 =
468,49 EUR
Rentenversicherungsbeitrag
468,49 EUR × 9,35 % x 2 =
87,60 EUR
abzüglich Arbeitgeberbeitragsanteil
550,00 EUR × 9,35 % =
– 51,43 EUR
Arbeitnehmerbeitragsanteil =
36,17 EUR
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Zuschüsse des
Arbeitgebers
Zuschüsse des Arbeitgebers
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
– Krankenversicherungsfreie oder von
der KV-Pflicht befreite Arbeitnehmer
– Personenkreis und Voraussetzungen
identisch zur Krankenversicherung
– Zuschuss für PKV-Versicherte
Sofern Leistungen mit denen der
GKV vergleichbar sind (Bescheinigungspflicht alle 3 Jahre)
Max. in Höhe GKV-Zuschuss
– Höchstbeitragszuschuss (2015)
Bundesgebiet
Bundesland Sachsen 27,84 EUR
48,47 EUR
– Höchstbeitragszuschuss (2015)
mit Krankengeld
301,13 EUR
ohne Krankengeld 288,75 EUR
Hinweis: Klarstellung im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes,
dass für Bezieher von Kurzarbeitergeld hinsichtlich des KV-Zuschusses
der um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz erhöhte allgemeine
Beitragssatz maßgebend ist.
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