Beiträge und Gebühren

Verein für Leistungs-, Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport
Beiträge und Gebühren
Stand: 01.01.2016
Der ATV erhebt von seinen Mitgliedern Mitgliedsbeiträge, die sich ab 01.01.2016 wie folgt pro Monat
bestimmen:
Mitglieder bis 6 Jahre:
Mitglieder von 7 bis 13 Jahre:
Mitglieder von 14 bis 24 Jahre:
Mitglieder ab 25 Jahre:
4€
6€
8€
12 €
Kleiner Familienverbund:
Großer Familienverbund:
passive Mitglieder:
einmalige Aufnahmegebühr:
16 €
24 €
8€
5€
Ein Familienverbund besteht aus Mitgliedern einer Familie i.S.d. Zivilrechts, die i.d.R. in einem gemeinsamen
Haushalt leben. Ein kleiner Familienverbund setzt sich zusammen aus einem Erwachsenen und zwei
Minderjährigen. Ein großer Familienverbund setzt sich zusammen aus zwei Erwachsenen und beliebig vielen
Minderjährigen. Werden die Minderjährigen volljährig, scheiden sie automatisch aus dem Familienverbund aus
und werden mit ihrem altersentsprechenden Beitrag berechnet. Passive Mitglieder sind solche, die das Sportund Trainingsangebot des ATV ausnahmslos nicht nutzen. Bezieher des Arbeitslosengeldes II sowie Bezieher
von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12 bezahlen die Hälfte des Beitrages. Der Anspruch ist halbjährlich
dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich nachzuweisen.
Die Mitgliedsbeiträge können durch Mitgliederbeschluss auf der Jahreshauptversammlung geändert werden.
Die jeweils aktuellen Beitragssätze sind auf der Homepage des ATV veröffentlicht und können außerdem in der
Geschäftsstelle erfragt werden (Lippspieker 25, 45721 Haltern am See, Tel. 02364/9407515). Im Übrigen gilt § 9
der Satzung:
§ 9 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug
1)
Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren. Es können abteilungsspezifische Beiträge und
Gebühren für besondere Leistungen des Vereins erhoben werden.
2) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, der Aufnahmegebühr und der Gebühren für besondere Leistungen des Vereins
sowie die Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung durch Beschluss. Über die Erhebung und Höhe von
abteilungsspezifischen Beiträgen entscheidet der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss.
3) Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen.
4) Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins
durch eine Bearbeitungsgebühr, die der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss festsetzt.
5) Von Mitgliedern, die dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Beitrag zum Fälligkeitstermin
eingezogen.
6) Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende
Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.
7) Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne
weitere Mahnung in Zahlungsverzug.
8) Fällige Beitragsforderungen werden vom Verein außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht. Die entstehenden Kosten hat das Mitglied zu tragen.
9) Der geschäftsführende Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen oder –pflichten ganz oder
teilweise erlassen oder stunden bzw. Mitgliedern die Teilnahme am Lastschriftverfahren erlassen.
10) Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.
Bei Eintritt in den Verein wird der erste Beitrag einmalig anteilig für das laufende Kalenderhalbjahr zzgl. der
einmaligen Aufnahmegebühr erhoben. Ab dem dann folgenden Halbjahr erfolgt der Beitragseinzug halbjährlich
im Februar und August für das laufende Kalenderhalbjahr. Die Gläubiger-Identifikationsnummer des ATV
lautet: DE33atv00000263215. Die Mandatsreferenznummer wird individuell durch den ATV vergeben.
Postanschrift:
Geschäftsstelle:
Vereinsregister:
Bankverbindung:
Alter Turnverein Haltern von 1882 e.V.
Internet: http://www.atv-haltern.de
Lippspieker 25, 45721 Haltern am See
E-Mail: [email protected]
Tel. 02364/9 40 75 15
Amtsgericht Gelsenkirchen, VR10436
Steuernummer: 359/5730/0327
Volksbank Haltern, IBAN: DE08 4266 1330 0100 8426 00, BIC: GENODEM1HLT
1. Vorsitzender: Rupert Joemann, 2. Vorsitzender: Martin Hülsken, 3. Vorsitzender: Prof. Dr. Holger Pooten, Schatzmeisterin: Birgit Davidis