Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung und

Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
monatliche berechnungsgrössen ab dem 1. januar 2016
Beitragsbemessungsgrenze
4.237,50 Euro
Bezugsgröße
2.905,00 Euro
Bemessungsgrundlage
Mindesteinkommen
für Fachschüler, Berufsfachschüler und Studenten
an ausländischen Hochschulen
597,00 Euro
bei Mitgliedschaftserhalt ohne Leistungsanspruch
290,50 Euro
für hauptberuflich Selbständige
2.178,75 Euro
für hauptberuflich Selbständige mit Gründungs­
zuschuss der Arbeitsagentur sowie für geringver­
dienende und weitgehend nichtvermögende haupt­
beruflich Selbständige
1.452,50 Euro
für alle sonstigen freiwilligen Versicherten
968,33 Euro
beitragssätze krankenversicherung
Beitragssätze
sonstige Beitragssätze
allgemeiner Beitragssatz
14,6 %
ermäßigter Beitragssatz
14,0 %
Zusatzbeitragssatz
1,30 %
für Studenten 1), Fachschüler und Berufsfachschüler
und Studenten an ausländischen Hochschulen
ausländische Renten
10,22 %
7,3 %
beitragssätze pflegeversicherung
bundeseinheitlich
Vordr. 13511.0050 12. 15 – BAL I – 60 000 – 3348
bei Anspruch auf Beihilfe
oder Heilfürsorge bei Krankheit
oder Pflege nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder
Grundsätzen
bei nachgewiesener Elterneigenschaft 2)
2,35 %
ohne nachgewiesener Elterneigenschaft 2)
2,60 %
bei nachgewiesener Elterneigenschaft 2)
1,175 %
ohne nachgewiesener Elterneigenschaft 2)
1,425 %
1) Dieser Beitragssatz gilt auch für Studierende nach dem Ende der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten bis zu der
das Studium abschließenden Prüfung, jedoch längstens für die Dauer von 6 Monaten.
2)Die Elterneigenschaft ist gegenüber der beitragsabführenden Stelle (Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger, Zahlstelle von Versorgungs­
bezügen), bei Selbstzahlern der Pflegekasse, nachzuweisen. Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind bzw. das 23. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, sind generell von der Zuschlagspflicht ausgenommen.
Stand: 1. Januar 2016