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FACHGRUPPENNEWS
2|15
Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Juwelen- und Uhrenhandels
EDITORIAL
Muttertagsaktion 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
endlich hat sich das Frühjahr auch bei uns
eingestellt.
Die Frühjahrsgarderobe wird einer Musterung
unterzogen und vieles Altes durch Neues ersetzt.
Auch der Muttertag steht vor der Tür und
dazu würde sicherlich auch das eine oder
andere neue Schmuckstück oder eine neue
schicke Uhr gut passen.
Deshalb wollen wir Sie unterstützen, das Geschäft anzukurbeln. Was wäre besser dazu geeignet als eine Werbeaktion zum Muttertag
– weg von kurzlebigen Konsumgütern hin zu
einer kleinen wertbeständigen Aufmerksamkeit mit hohem Erinnerungswert.
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INHALT
Obmann: KommR Frank-Thomas Moch
Geschäftsführer: Rudolf Vogt
Sachbearbeiterin: Elisabeth Höger
Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien
T 01/514 50-3227 | F 01/514 50-3288
E [email protected]
W wko.at/wien/schmuckhandel
Wir wünschen Ihnen, dass auch in Ihrem Betrieb ein Gutschein eingelöst wird und Sie so
einen neuen Kunden gewinnen können.
Wir verlosen heuer 10 Gutscheine im Wert
von jeweils € 200,-- über unsere Kundenwebsite www.wiener-juweliere.at.
Das sind € 2.000,00 direkte Werbeunterstützung für unsere Mitgliedsbetriebe. Näheres
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Landesgremium Wien des
Juwelen- und Uhrenhandels
finden Sie im Blattinneren, wir werden Ihnen
auch noch persönlich detaillierte Informationen zuschicken.
KommR Frank-Thomas Moch
Obmann
Muttertagsaktion 2015 der Wiener Juweliere
Gutschein
Für:
über
5
200,–
Diesen Gutschein können Sie bei jedem Juwelier einlösen,
der auf der Website www.wiener-juweliere.at gelistet ist.
Der Gutschein ist gültig bis 30.06.2015 und kann nicht in bar abgelöst werden.
Ausgestellt am:
Nr. 2 | April 2015
Der neue Ausschuss 12B Juwelen- und Uhrenhandel............................................................. 2
Muttertagsaktion 2015 - Gewinnspiel...................................................................................... 2
Großhandelsplattform.............................................................................................................. 3
Neue Verpackungsverordnung................................................................................................. 3
Videoüberwachung - Erleichterung für bestimmte Branchen................................................. 4
Branchenmaterial: Tragtaschen, Batteriewechsel, Rechtsberatung Dr. Prunbauer............... 4
Branchenmaterial: Das blaue Buch, Leitfaden, Mutter- und Vatertagsplakate...................... 5
Kooperation mit dem Opferschutzverein Weißer Ring............................................................. 5
Eurovision Song Contest Vienna 2015...................................................................................... 6
Lehrausbildungsprämie .......................................................................................................... 6
Publikationen: Allg. Geschäftsbedingungen für den Warenvertrieb in Webshops.................. 7
Publikationen: Gewährleistung und Garantie, Rechnungsstellung im Umsatzsteuerrecht.... 8
FACHGRUPPENNEWS
2
Juwelen- und Uhrenhandel
WICHTIGE FACHLICHE BRANCHENINFORMATIONEN
Der neue Ausschuss 12B Juwelen- und Uhrenhandel
Berufszweig für den Einzelhandel mit Juwelen, Gold-, Silberwaren und Uhren
(kurz EH Juwelen, Uhren):
Obmann:
Moch Frank-Thomas
Obmann-Vorsitzender: Pachmann Georg S.
Stellvertreter:
Forstinger Susanne
Faly Gabriel
Ausschuss: Faly Gabriele, Forstinger Susanne,
Horak Walter, Schulz Heinrich
Ausschuss: Domandl Bernhard, Fischer Michaela Christine, Mag., Forstinger Susanne
Katharina, Heldwein Anton, Mag., Horak
Walter, Pachmann Georg S., Schulz Heinrich, Singer Martin, Mag., Stoisser Erek,
Mag., Wieser Markus, Mag.
Liste 1: ÖWB-6 Mandate
Liste 2: SWV-1 Mandat
Liste 4: Grüne-1 Mandat
Liste 5: IV für Handel-4 Mandate
Liste 7: 1 Mandat (Minderheitenmandat)
Daher hat der Ausschuss statt der vorgegebenen 12 Sitze in der laufenden Periode 2015
– 2020 13 Sitze.
Berufszweiges Großhandel mit Uhren
und Uhrenbestandteilen, Juwelen, Gold-,
Silberwaren, Edelsteinen und Perlen
(kurz GH Juwelen, Uhren):
© Trueffelpix - Fotolia
Mit Wirkung vom 25. März 2015 (konstituierende Sitzung) hat der neue Ausschuss seine
Arbeit aufgenommen:
Obmann-Vorsitzender: Stoisser Erek, Mag.
Ausschuss: Moch Frank-Thomas, Singer
Martin, Mag., Wieser Markus, Mag.
MUTTERTAGSAKTION 2015
Muttertagsaktion 2015 – Verkaufsunterstützendes Gewinnspiel!
Traditionell werden zum Muttertag Parfums, Blumen etc. verschenkt. Aber viele schenken
dem wichtigsten Menschen im
Leben eines Jeden von uns etwas
„Wertbeständiges“ !
Verlost werden 10 Gutscheine zu je
€ 200,00 – einzulösen bei allen Wiener
Juwelieren, die auf www.wiener-juweliere.at gelistet sind.
Das sind alle unsere Mitglieder, die eine Berechtigung für den Einzelhandel juwelenund Uhren haben (die Daten werde automatisch vom Firmen A-Z übertragen).
Wenn Sie nicht sicher sind, ob auch Sie dabei
sind, werfen Sie einen Blick auf die Website!
(Angabe von Namen, Email, Telefon und
Wohnort)
 Beginne des Spieles: 27. April 2015, Mitternacht
Ende des Spieles: 10. Mai 2015, Mitternacht
 Verlosung und Versand der Gutscheine erfolgt am 11. Mai 2015
 Gültigkeit der Gutscheine ist beschränkt
bis 30.6.2015
(Sollte doch noch ein Gutschein später in Ihrem Geschäft präsentiert werden, nehmen Sie
ihn bitte an. Er wird vom Gremium selbstverständlich eingelöst!)
Die Gutscheine werden wie folgt von uns
personalisiert:
 Name des Gewinners
 Fortlaufende Nummerierung
 Stempel des Gremiums und Unterschrift
Wie wird die Muttertagsaktion beworben?
Beworben wird diese Aktion durch Werbung
in großen Online-Zeitungen (Krone, woman
etc.). Außerdem verstärken wir in diesem
Zeitraum unsere Aktivitäten bei Google Adwords.
Wie komme ich zu meinen € 200,00, wenn
ein Kunde den Gutschein einlöst?
Firmenstempel und Unterschrift auf der
Rückseite des Gutscheines
schreiben Sie Ihren IBAN gut leserlich dazu
schicken Sie dann den Gutschein an das
Gremium:
Wie läuft das Gewinnspiel ab?
Verlost werden 10 Gutscheine zu je € 200,00
 Die Mitspieler müssen sich registrieren
Wirtschaftskammer Wien
Juwelen- und Uhrenhandel
Schwarzenbergplatz 14 | 1040 Wien
Elisabeth Höger | T 514 50 - 3227
E [email protected]
Falls Sie unsere Website www.wiener-juweliere.at
noch nicht kennen sollten, dann hier einige Informationen darüber:
Sie haben auch die Möglichkeit einer eigenen, individuellen Seite.
Eintragung unter:
W www.wiener-juweliere.at/registrierung.php
3
Großhandelsplattform
B2B Plattform für Einzel- und
Großhändler aus dem Uhren-,
Juwelen- und Schmuckbereich
sowie für Dienstleister der Branche im Gewerbe und Handwerk
In der heutigen Zeit ist das Internet eine
unabdingbare Informationsquelle, welche
nicht nur privaten Personen, sondern auch
Unternehmern Nutzen bringt.
Unter
www.branchenführerschmuckunduhren.at können Groß- sowie Einzelhändler ihre Waren und Dienstleistungen (wie
etwa das Versilbern, Fassen, Lasern, Erzeugen oder Umarbeiten) anbieten und haben
somit die Möglichkeit, diverse Unternehmen
für ihr jeweiliges Anliegen kontaktieren zu
können.
Durch die Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen online präsentieren zu können,
erweitert sich das Geschäftsfeld enorm.
Verbunden mit der dadurch entstehenden
Erweiterung geschäftlicher Beziehungen ist
auch die Zeitersparnis nicht zu vergessen.
Das Suchen mit Hilfe von diversen Kategorien oder einer Volltextrecherche stehen
hierbei im Vordergrund.
Um dieses Angebot zukünftig auch Unternehmen der Schmuckbranche bieten zu können, leitet Bundesgremialobmann FrankThomas Moch das Projekt einer eigenen
virtuellen Plattform, welche Handel und
Handwerk verbindet.
Wenn Sie daran interessiert sind an der virtuellen Schatzkarte teilnehmen zu wollen,
dann finden Sie das Anmeldeformular auf der
Homepage des Bundesgremiums des Uhren-,
Juwelen-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels www.juweliere-austria.org.
Für das Editieren der Daten wird Ihnen im
Falle einer Anmeldung als Großhändler und
Dienstleister vom Büro des Bundesgremiums
ein Passwort zugesandt.
Für Einzelhändler ist auf www.branchenführerschmuckunduhren.at ein Einstieg
mittels WKÖ-Mitgliedsnummer und PINCode möglich.
Bundesgremium des Juwelen-, Uhren-, Kunst,
Antiquitäten- und Briefmarkenhandels
www.juweliere-austria.org
WICHTIGE FACHLICHE BRANCHENINFORMATIONEN
Neue Verpackungsverordnung - Änderungen ab 2015
Ab 1.1.2015 sind Verpackungen nun nach der
neuen Systematik (Haushalts- oder Gewerbeverpackungen) einzustufen und dementsprechend zu lizenzieren.
Zur leichteren Handhabung und Hilfsstellung
finden Sie im Downloadbereich das Merkblatt
der Bundessparte Handel sowie einen Entscheidungsbaum. Außerdem finden Sie unter
dem Punkt „Links“ Merkblätter des BMFLUW
zu Verpackungen.
Datenblatt unter:
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Umweltrecht/Verpackungsverordnung-neu-Sammel_2.pdf
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www.wko.at/Content.Node/branchen/
oe/Umweltrecht/Entscheidungsbaum-Verpackung.pdf
© WKO
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FACHGRUPPENNEWS
4
Juwelen- und Uhrenhandel
Videoüberwachung - Erleichterungen für bestimmte Branchen - auch für
Juweliere
Die Seit 27.5.2010 geltende Standardverordnung für Videoüberwachung ermöglicht
den Juwelieren die Installation einer Videoüberwachung im Geschäft ohne Antrag und
Genehmigung bei der Datenschutzbehörde (aber bitte trotzdem melden wegen DVRNummer).
 Aufzeichnung muss verschlüsselt sein
 Löschung der Daten nach max. 72 Stunden

Übermittlung lediglich an Polizei,
Staatsanwaltschaft, Gericht oder Versicherung
gestellten ihr Einverständnis zur Überwachung geben; wir empfehlen dies schriftlich
kundzutun und unser Formular „Einverständniserklärung zur Videoüberwachung“
unterschreiben zu lassen.
Den genauen Text entnehmen Sie bitte dem
Bundesgesetzblatt!
Das Formular für die Einverständniserklärung der Mitarbeiter finden Sie unter:
wkw.at/schmuckhandel
Folgende Branchen sind betroffen:
 Banken
 Juweliere, Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, Gold- und Silberschmiede
 Trafik
Tankstelle
Dies gilt nur, wenn die Bilder digital aufgezeichnet werden. Für bloße Echtzeitbetrachtung bzw. für die Bildaufzeichnung mit analogen Geräten (VHSVideorecorder) gelten
diese Datenschutzbestimmungen nicht!
Voraussetzungen (kurz gefasst):
Nach wie vor müssen alle betroffen An-
Datenschutzbehörder:
https://www.dsb.gv.at/
Gesamter Gesetzestext:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=bundesnormen&Gesetze
snummer=10001597
BRANCHENMATERIAL
Tragtaschen
Batteriewechsel –
Hinweis auf Wasserdichtheitsprüfung
Wir möchten alle unsere Mitglieder daran erinnern, dass im eigenen Interesse vor dem Auswechseln von Uhrenbatterien auf die Dichtheitsprüfung hingewiesen werden sollte.
Um eine für den Händler als auch für den
Kunden klare Situation zu schaffen, haben
wir ein Informationsplakat erstellt (A3 oder
A4). Es wurde so konzipiert, dass es entweder
direkt in der Auslage oder im Geschäft gut
sichtbar angebracht werden kann. Alle späteren Diskussionen über die nicht erfolgte Information wären somit obsolet.
© Gremium
Bestellungen bei Elisabeth Höger
T 01/514 50-3227
E [email protected]
Kostenlose
Rechtsberatung - Dr.
Prunbauer
© Dr. Prunbauer
1 Einheit = 200 Stück 0,49 Cent/Stück. = € 98,00/Einheit
Mindestabgabe: 1 Einheit
Dieser Betrag enthält keine Umsatzsteuer, da die Wirtschaftskammer Wien und damit das Landesgremium als Körperschaft
öffentlichen Rechts kein Unternehmer im
Sinne des § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz
1994 ist.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Preis von 0,49 Cent/Stück weit
unter dem Einkaufspreis liegt und das Gremium die Differenz für Sie als werbeunterstützende Maßnahme trägt, ebenso wie die Lieferkosten.
HINWEIS zum BATTERIEWECHSEL
Sehr geehrte Kunden!
Die Wasserdichtheit nach einem Batteriewechsel kann nur dann garantiert werden,
wenn ein Auftrag zur Überprüfung der
Dichtheit gegeben wird!
In diesem Fall kommen die aufgewendete
Arbeitszeit und die zum Abdichten des
Gehäuses erforderlichen Ersatzteile
zur Verrechnung!
Ihr Juwelen- und
Uhrenfachgeschäft
Anzufordern ist das kostenlose Plakat direkt im Gremium:
Elisabeth Höger
T 01/514 50-3227
E [email protected]
© 2jenn - Fotolia.com
Alle Mitglieder haben die Möglichkeit,
jeden Mittwoch nach Voranmeldung
eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich hier
um eine Erstberatung und erstreckt sich
in der Regel auf Gewährleistung, öffentliches Recht, Schadenersatz aber auch
Mietrecht usw.
Die Anmeldung erfolgt über das Gremium bei:
Elisabeth Höger
T 01/514 50 /3227
E [email protected]
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Das blaue Buch
Das „Blaue Buch“ enthält die international vereinbarten und anerkannten Regeln
und Handelsbräuche für die Erzeugung und
den Handel mit Diamanten, Perlen, Zuchtperlen, Edelsteinen und deren Synthesen und
Imitationen.
steinbuches, sowie den bereits ausgelieferten
Teil, der jetzt nochmals komplett neu übersetzt worden ist, da sich Inhalt, Bezifferung
und Bezüge auf Anhänge geändert haben.
- fehlende Anhänge A und B wurden übersetzt inkl. sämtlicher Änderungen.
Alle Mitglieder, darunter auch Österreich, und
alle registrierten CIBJO Laboratorien haben
sich verpflichtet, diese Regeln anzuerkennen. Ziel: Schaffung von Rechtssicherheit
und eine internationale Harmonisierung.
€ 12,– pro Stück frei Haus
Die aktuelle Lieferung umfasst: eine komplette Überarbeitung des gesamten Edel-
Lieferkosten werden vom Gremium getragen
zu erhalten im Gremium:
Elisabeth Höger
T 01/514 50-3227
E [email protected]
Neuer und umfassender Leitfaden für den Uhren- und Schmuckhandel
Die Autoren Gerhard Ellert und Leopold
Rössler haben die Erstausgabe des Leitfadens überarbeitet.
Der Umfang zur Erstausgabe hat sich nun
verdoppelt und entstanden ist ein beeindruckendes und für die Branche sehr wertvolles
Werk mit über 400 Seiten.
Diese ausgezeichnete Unterlage für Mitarbeiter im Schmuck- und Uhrenhandel sollte
als Nachschlagwerk in jedem Geschäft aufliegen.
Elisabeth Höger
T 01/514 50-3227
E [email protected]
Mutter- und Vatertagsplakate
Auch heuer stellt der Handel seinen Mitgliedern wieder Mutter- und Vatertagsplakate zur Verfügung. Hängen Sie diese Plakate in Ihre Auslage und erinnern
Sie so die Passanten an diesen Tag.
Anzufordern bei:
Elisabeth Höger
T 01/514 50-3227
E [email protected]
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© Floydine - Fotolia.com
14. Juni
Vatertag
© S. Kobold- Fotolia.com
SICHERHEIT
Die Kooperation mit dem Opferschutzverein WEISSER RING –
unsere Unterstützung für Überfallsopfer
Spezielle Hotline für unsere Mitglieder:
Montag bis Freitag von 9.00-17.00 Uhr
01/712 14 05
In Notfällen 24 stündig täglich zum
Ortstarif : 0810 955 065
WICHTIG: die Beratung erfolgt ABSOLUT ANONYM, es gibt auch keine zeitliche Beschränkung für Ihren Anspruch!
Nähere Informationen zum WEISSEN RING
erhalten Sie auf der Website des Gremiums
wko.at/wien/schmuckhandel.
FACHGRUPPENNEWS
FACHGRUPPENNEWS
26
Juwelen- und Uhrenhandel
Vienna‘s Entrepreneurs Welcome the Eurovison Song Contest Vienna 2015
Auch die Wiener Wirtschaft heißt
alle Fans aus dem In- und Ausland herzlich willkommen!
Damit Sie und Ihre Gäste bei diesem Großevent stilecht mitfeiern können, stellt die
Wirtschaftskammer Wien allen interessierten Wiener Unternehmen kostenlose Merchandising-Pakete in zwei Varianten zu
Verfügung.
Diese Pakete beinhalten Dekomaterial aber
auch Artikel, die Sie an Ihre Kunden weitergeben können.
ESC Gastro Paket
ESC Merchandising
Paket
2 A1 Plakate
2 A1 Plakate
Die Pakete können bis Freitag, 8. Mai 2015
bestellt werden.
2 A2 Plakate
2 A2 Plakate
Achtung: Begrenztes Kontingent!
30 Tischaufsteller
100 Stockfähnchen
Die Auslieferung der Pakete erfolgt bis spätestens Freitag, 15.5.2015.
300 Bierdeckel
200 Knabbersackerl
(Soletti 10g)
2 Kioskfahnen
2 Kioskfahnen
<< Zur Bestellung >>
Bitte geben Sie uns bei der Bestellung unbedingt Ihre Öffnungszeiten (für die Anlieferung) und eine Ansprechperson bekannt.
Bestellen Sie jetzt Ihr kostenfreies MerchandisingPaket zum Eurovision Song Contest Vienna unter:
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13.04.2015 13:29:27
LEHRLINGE
Lehrausbildungsprämie
Merkblatt - Basisförderung
Für alle Lehrverhältnisse. Statt
der bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie.
Was wird gefördert?
Die Ausbildung eines Lehrlings über ein
Lehrjahr.
Die Förderung wird immer nach Ablauf des
jeweiligen Lehrjahres gewährt.
Wer kann die Förderung beantragen?
 Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz
(BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen
Berufsausbildungsgesetz
(LFBAG) auszubilden.
Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlings¬entschädigungen
Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlings¬entschädigungen
Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliche Brutto-lehrlingsentschädigung
 Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird
die Basisförderung aliquot berechnet
Sollte kein Kollektivvertrag anwendbar
sein, ist eine allfällige Satzung durch
das Bundeseinigungsamt bzw. die tatsächlich bezahlte Lehrlingsentschädigung bis zu einem Referenzwert ausschlaggebend.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis
nach dem 27.06.2008
 Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht oder hat regulär durch
Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung
(bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet.
Die Lehrlingsentschädigung darf nicht
unter dem Kollektivvertrag liegen
Wie wird die Förderung beantragt?
 Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch
den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
Die Antragstellung erfolgt durch die
Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post
(ausreichend frankiert) oder Fax an die
zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.
Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.
Wie komme ich zu meinem Förderantrag?
 Serviceleistung Ihrer Lehrlingsstelle: Ein
vorbereiteter Förderantrag wird Ihnen
bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen
bis 6 Wochen nach Ende des jeweiligen
Lehrjahres zugesandt.
Sie haben keinen vorbereiteten Förderantrag erhalten?
 Download des Formulars von lehre-foerdern.at
Anforderung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres
Bundeslandes
wkw.at, Suchbegriff: Lehre Förderung
undesnormen&Gesetzesnummer=10001597
© sk_design-Fotolia
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STEUERN UND RECHT
Ersthelfer im Betrieb
Nochmals als dringender Hinweis: Betriebliche Ersthelfer
sind Pflicht für Unternehmen
ständen von höchstens 4 Jahren ein mindestens 8-stündige Auffrischung absolvieren oder in Abständen von 2 Jahren eine
mindestens 4-stündige Auffrischung.
Unternehmen sind verpflichtet, für eine ausreichende Anzahl von betrieblichen Ersthelfern in jeder Arbeitsstätte zu sorgen.
Das Ausbildungszentrum des Wiener Roten
Kreuzes bietet Ihnen in Kooperation mit
der Wirtschaftskammer Erste-Hilfe-Schulungen an.
Von dieser Ersten-Hilfe-Kooperation profitiert Ihr Unternehmen, egal, ob es sich um
Erstschulungen (16 Stunden), Auffrischungen (4 oder 8 Stunden) oder Erste-HilfeSchulungen für Spezialthemen handelt.
Bei Nutzung der Wirtschaftskammerkooperation bitten wir Sie um Nennung „WKW“.
Ab dem 1.1.2015 sind in Arbeitsstätten mit weniger als 5 Beschäftigten
Ersthelfer mit zumindest nachweislich einer 8-stündige Erste-Hilfe-Auffrischung auszubilden – die bis dahin
gültige 6-stündige Unterweisung (Führerscheinkurse)– ist somit nicht mehr
ausreichend.
Die Wirtschaftskammer hat einen Nachlass
von 10 % auf geschlossene Firmenkurse
für den Aktionszeitraum Jänner 2015 bis
Kontakt:
E [email protected]
T 01 / 795 80-6000
März 2015 in Wien erwirkt.
In Arbeitsstätten mit mindestens fünf
gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmern
müssen Unternehmen für eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern mit zumindest einer 16-stündigen Erste-Hilfe-Ausbildung sorgen.
Die erforderliche Anzahl von geschulten
Ersthelfern ist nach Größe und Art des Betriebes in der Arbeitsstättenverordnung bzw.
Arbeitnehmerinnenschutzgesetz geregelt.
Auffrischung notwendig
Alle Ersthelferinnen müssen zudem in Ab-
© Syda Productions - Fotolia
PUBLIKATIONEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Warenvertrieb in Webshops (B2C)
3., aktualisierte Auflage 2015
Die vorliegende Broschüre bezieht sich auf
Webshops B2C, also auf Kaufverträge (nicht
auf Dienstleistungen) zwischen Unternehmen
einerseits und Verbrauchern (Konsumenten)
andererseits;
kann B2B auch verwendet werden, da die Einhaltung der strengeren Vorschriften für den
B2C-Bereich auch für den B2B-Bereich möglich (wenn auch nicht notwendig) ist;
enthält Musterformulierungen und allgemeinrechtliche Erläuterungen die gerade
berührten Rechtsgebiete betreffend;
bietet so die Möglichkeit, eigene und
fremde AGB zu überprüfen sowie eigene
AGB zu erstellen oder zu ergänzen.
Kubanek (Hg),Beiträge von Bogendorfer/Gstättner/Handig/Kubanek/Pöcherstorfer/
Zach
Download:
AGB_B2C_2015_Inhalt.pdf
Erscheinungsdatum: 22.01.2015
Publikationsart: Broschüre mit Download
Mitgliederpreis: € 12,00 (inkl. 10,00% USt)
FACHGRUPPENNEWS
FACHGRUPPENNEWS
Juwelen- und Uhrenhandel
28
Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistungsreform als eine der wichtigsten Novellen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB).
Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir
Sie an Hand von Beispielen über die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz und über
das Leistungsstörungsrecht informieren.
Um die Anwendung dieser Bestimmungen im
unternehmerischen Alltag zu erleichtern und
damit Auseinandersetzungen mit (privaten
oder unternehmerischen) Kunden von vornhe-
rein zu vermeiden, werden konkrete Tipps und
Erläuterungen gegeben. Im Anhang sind der
Text der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sowie
andere relevante gesetzliche Bestimmungen
(ABGB, KSchG und UGB) nachzulesen.
Download:
Inhalt_G&G_19_11_2014.pdf
Erscheinungsdatum: 28.11.2014
Publikationsart: Broschüre
Mitgliederpreis:
€ 18,00 (inkl. 10,00% USt)
Preis zzgl. Versandpauschale 3,96 €
Rechnungsstellung im Umsatzsteuerrecht, 2. Auflage
Tipps für die Praxis
Diese Broschüre vermittelt einen anwenderfreundlichen Überblick über die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zur Rechnungsstellung.
Allgemeine Grundlagen in Bezug auf die Verpflichtung zur Rechnungsstellung, die Rechnungsstellungsfristen und vieles mehr werden übersichtlich dargestellt.
Sämtliche Rechnungsmerkmale und ihre um-
satzsteuerrechtlichen Voraussetzungen werden detailliert beschrieben. Als Hilfestellung
bei der korrekten Rechnungsarchivierung
dient eine Zusammenfassung der Grundsätze
zur Aufbewahrung von Rechnungen.
Die Änderung der Rechnungsstellungsvorschriften ab 2013 finden Sie kompakt zusammengefasst, um für die Neuerungen gerüstet zu sein.
Erscheinungsdatum: 01.06.2014
Publikationsart: Broschüre
Mitgliederpreis: € 9,90 (inkl. 10,00% USt)
FRAUEN- UND
FAMILIENFREUNDLICHSTE BETRIEBE IN WIEN
Landesbewerb Wien zum Staatspreis 2015
Alle Infos und Teilnahmebedinungen finden Sie unter
www.familienfreundlichsterbetrieb.at
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Impressum
21.04.2015 11:10:40
Nr. 2 | April 2015
Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller:
Landesgremium Wien des Juwelen- und Uhrenhandels,
Wien 4., Schwarzenbergplatz 14
Herstellungsort: 1040 Wien
Offenlegung: wko.at/wien/schmuckhandel/offenlegung
Obmann
Geschäftsführer
Sachbearbeitung
KommR Frank-Thomas Moch
Rudolf Vogt
Elisabeth Höger
Layout und Design: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der
Sparte Handel
Druck: Ertl & Ertl GmbH, Wien
Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen.
Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder des Autors
dieser Information wird daher ausgeschlossen.