FACHGRUPPENNEWS 2|15 Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Juwelen- und Uhrenhandels EDITORIAL Muttertagsaktion 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, endlich hat sich das Frühjahr auch bei uns eingestellt. Die Frühjahrsgarderobe wird einer Musterung unterzogen und vieles Altes durch Neues ersetzt. Auch der Muttertag steht vor der Tür und dazu würde sicherlich auch das eine oder andere neue Schmuckstück oder eine neue schicke Uhr gut passen. Deshalb wollen wir Sie unterstützen, das Geschäft anzukurbeln. Was wäre besser dazu geeignet als eine Werbeaktion zum Muttertag – weg von kurzlebigen Konsumgütern hin zu einer kleinen wertbeständigen Aufmerksamkeit mit hohem Erinnerungswert. ch s ge n! s g ne a rt in e t w ut ge M INHALT Obmann: KommR Frank-Thomas Moch Geschäftsführer: Rudolf Vogt Sachbearbeiterin: Elisabeth Höger Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien T 01/514 50-3227 | F 01/514 50-3288 E [email protected] W wko.at/wien/schmuckhandel Wir wünschen Ihnen, dass auch in Ihrem Betrieb ein Gutschein eingelöst wird und Sie so einen neuen Kunden gewinnen können. Wir verlosen heuer 10 Gutscheine im Wert von jeweils € 200,-- über unsere Kundenwebsite www.wiener-juweliere.at. Das sind € 2.000,00 direkte Werbeunterstützung für unsere Mitgliedsbetriebe. Näheres k n e Landesgremium Wien des Juwelen- und Uhrenhandels finden Sie im Blattinneren, wir werden Ihnen auch noch persönlich detaillierte Informationen zuschicken. KommR Frank-Thomas Moch Obmann Muttertagsaktion 2015 der Wiener Juweliere Gutschein Für: über 5 200,– Diesen Gutschein können Sie bei jedem Juwelier einlösen, der auf der Website www.wiener-juweliere.at gelistet ist. Der Gutschein ist gültig bis 30.06.2015 und kann nicht in bar abgelöst werden. Ausgestellt am: Nr. 2 | April 2015 Der neue Ausschuss 12B Juwelen- und Uhrenhandel............................................................. 2 Muttertagsaktion 2015 - Gewinnspiel...................................................................................... 2 Großhandelsplattform.............................................................................................................. 3 Neue Verpackungsverordnung................................................................................................. 3 Videoüberwachung - Erleichterung für bestimmte Branchen................................................. 4 Branchenmaterial: Tragtaschen, Batteriewechsel, Rechtsberatung Dr. Prunbauer............... 4 Branchenmaterial: Das blaue Buch, Leitfaden, Mutter- und Vatertagsplakate...................... 5 Kooperation mit dem Opferschutzverein Weißer Ring............................................................. 5 Eurovision Song Contest Vienna 2015...................................................................................... 6 Lehrausbildungsprämie .......................................................................................................... 6 Publikationen: Allg. Geschäftsbedingungen für den Warenvertrieb in Webshops.................. 7 Publikationen: Gewährleistung und Garantie, Rechnungsstellung im Umsatzsteuerrecht.... 8 FACHGRUPPENNEWS 2 Juwelen- und Uhrenhandel WICHTIGE FACHLICHE BRANCHENINFORMATIONEN Der neue Ausschuss 12B Juwelen- und Uhrenhandel Berufszweig für den Einzelhandel mit Juwelen, Gold-, Silberwaren und Uhren (kurz EH Juwelen, Uhren): Obmann: Moch Frank-Thomas Obmann-Vorsitzender: Pachmann Georg S. Stellvertreter: Forstinger Susanne Faly Gabriel Ausschuss: Faly Gabriele, Forstinger Susanne, Horak Walter, Schulz Heinrich Ausschuss: Domandl Bernhard, Fischer Michaela Christine, Mag., Forstinger Susanne Katharina, Heldwein Anton, Mag., Horak Walter, Pachmann Georg S., Schulz Heinrich, Singer Martin, Mag., Stoisser Erek, Mag., Wieser Markus, Mag. Liste 1: ÖWB-6 Mandate Liste 2: SWV-1 Mandat Liste 4: Grüne-1 Mandat Liste 5: IV für Handel-4 Mandate Liste 7: 1 Mandat (Minderheitenmandat) Daher hat der Ausschuss statt der vorgegebenen 12 Sitze in der laufenden Periode 2015 – 2020 13 Sitze. Berufszweiges Großhandel mit Uhren und Uhrenbestandteilen, Juwelen, Gold-, Silberwaren, Edelsteinen und Perlen (kurz GH Juwelen, Uhren): © Trueffelpix - Fotolia Mit Wirkung vom 25. März 2015 (konstituierende Sitzung) hat der neue Ausschuss seine Arbeit aufgenommen: Obmann-Vorsitzender: Stoisser Erek, Mag. Ausschuss: Moch Frank-Thomas, Singer Martin, Mag., Wieser Markus, Mag. MUTTERTAGSAKTION 2015 Muttertagsaktion 2015 – Verkaufsunterstützendes Gewinnspiel! Traditionell werden zum Muttertag Parfums, Blumen etc. verschenkt. Aber viele schenken dem wichtigsten Menschen im Leben eines Jeden von uns etwas „Wertbeständiges“ ! Verlost werden 10 Gutscheine zu je € 200,00 – einzulösen bei allen Wiener Juwelieren, die auf www.wiener-juweliere.at gelistet sind. Das sind alle unsere Mitglieder, die eine Berechtigung für den Einzelhandel juwelenund Uhren haben (die Daten werde automatisch vom Firmen A-Z übertragen). Wenn Sie nicht sicher sind, ob auch Sie dabei sind, werfen Sie einen Blick auf die Website! (Angabe von Namen, Email, Telefon und Wohnort) Beginne des Spieles: 27. April 2015, Mitternacht Ende des Spieles: 10. Mai 2015, Mitternacht Verlosung und Versand der Gutscheine erfolgt am 11. Mai 2015 Gültigkeit der Gutscheine ist beschränkt bis 30.6.2015 (Sollte doch noch ein Gutschein später in Ihrem Geschäft präsentiert werden, nehmen Sie ihn bitte an. Er wird vom Gremium selbstverständlich eingelöst!) Die Gutscheine werden wie folgt von uns personalisiert: Name des Gewinners Fortlaufende Nummerierung Stempel des Gremiums und Unterschrift Wie wird die Muttertagsaktion beworben? Beworben wird diese Aktion durch Werbung in großen Online-Zeitungen (Krone, woman etc.). Außerdem verstärken wir in diesem Zeitraum unsere Aktivitäten bei Google Adwords. Wie komme ich zu meinen € 200,00, wenn ein Kunde den Gutschein einlöst? Firmenstempel und Unterschrift auf der Rückseite des Gutscheines schreiben Sie Ihren IBAN gut leserlich dazu schicken Sie dann den Gutschein an das Gremium: Wie läuft das Gewinnspiel ab? Verlost werden 10 Gutscheine zu je € 200,00 Die Mitspieler müssen sich registrieren Wirtschaftskammer Wien Juwelen- und Uhrenhandel Schwarzenbergplatz 14 | 1040 Wien Elisabeth Höger | T 514 50 - 3227 E [email protected] Falls Sie unsere Website www.wiener-juweliere.at noch nicht kennen sollten, dann hier einige Informationen darüber: Sie haben auch die Möglichkeit einer eigenen, individuellen Seite. Eintragung unter: W www.wiener-juweliere.at/registrierung.php 3 Großhandelsplattform B2B Plattform für Einzel- und Großhändler aus dem Uhren-, Juwelen- und Schmuckbereich sowie für Dienstleister der Branche im Gewerbe und Handwerk In der heutigen Zeit ist das Internet eine unabdingbare Informationsquelle, welche nicht nur privaten Personen, sondern auch Unternehmern Nutzen bringt. Unter www.branchenführerschmuckunduhren.at können Groß- sowie Einzelhändler ihre Waren und Dienstleistungen (wie etwa das Versilbern, Fassen, Lasern, Erzeugen oder Umarbeiten) anbieten und haben somit die Möglichkeit, diverse Unternehmen für ihr jeweiliges Anliegen kontaktieren zu können. Durch die Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen online präsentieren zu können, erweitert sich das Geschäftsfeld enorm. Verbunden mit der dadurch entstehenden Erweiterung geschäftlicher Beziehungen ist auch die Zeitersparnis nicht zu vergessen. Das Suchen mit Hilfe von diversen Kategorien oder einer Volltextrecherche stehen hierbei im Vordergrund. Um dieses Angebot zukünftig auch Unternehmen der Schmuckbranche bieten zu können, leitet Bundesgremialobmann FrankThomas Moch das Projekt einer eigenen virtuellen Plattform, welche Handel und Handwerk verbindet. Wenn Sie daran interessiert sind an der virtuellen Schatzkarte teilnehmen zu wollen, dann finden Sie das Anmeldeformular auf der Homepage des Bundesgremiums des Uhren-, Juwelen-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels www.juweliere-austria.org. Für das Editieren der Daten wird Ihnen im Falle einer Anmeldung als Großhändler und Dienstleister vom Büro des Bundesgremiums ein Passwort zugesandt. Für Einzelhändler ist auf www.branchenführerschmuckunduhren.at ein Einstieg mittels WKÖ-Mitgliedsnummer und PINCode möglich. Bundesgremium des Juwelen-, Uhren-, Kunst, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels www.juweliere-austria.org WICHTIGE FACHLICHE BRANCHENINFORMATIONEN Neue Verpackungsverordnung - Änderungen ab 2015 Ab 1.1.2015 sind Verpackungen nun nach der neuen Systematik (Haushalts- oder Gewerbeverpackungen) einzustufen und dementsprechend zu lizenzieren. Zur leichteren Handhabung und Hilfsstellung finden Sie im Downloadbereich das Merkblatt der Bundessparte Handel sowie einen Entscheidungsbaum. Außerdem finden Sie unter dem Punkt „Links“ Merkblätter des BMFLUW zu Verpackungen. Datenblatt unter: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Umweltrecht/Verpackungsverordnung-neu-Sammel_2.pdf W www.wko.at/Content.Node/branchen/ oe/Umweltrecht/Entscheidungsbaum-Verpackung.pdf © WKO Spi tze Wir suchen Eine Initiative der WIRTSCHAFTSKAMMER WIEN Unsere Chefin ist leiwand, weil ... ... uns sofort tausend Gründe dafür einfallen! Jetzt mitspielen & gewinnen! www.leiwandeChefInnen.at FACHGRUPPENNEWS 4 Juwelen- und Uhrenhandel Videoüberwachung - Erleichterungen für bestimmte Branchen - auch für Juweliere Die Seit 27.5.2010 geltende Standardverordnung für Videoüberwachung ermöglicht den Juwelieren die Installation einer Videoüberwachung im Geschäft ohne Antrag und Genehmigung bei der Datenschutzbehörde (aber bitte trotzdem melden wegen DVRNummer). Aufzeichnung muss verschlüsselt sein Löschung der Daten nach max. 72 Stunden Übermittlung lediglich an Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Versicherung gestellten ihr Einverständnis zur Überwachung geben; wir empfehlen dies schriftlich kundzutun und unser Formular „Einverständniserklärung zur Videoüberwachung“ unterschreiben zu lassen. Den genauen Text entnehmen Sie bitte dem Bundesgesetzblatt! Das Formular für die Einverständniserklärung der Mitarbeiter finden Sie unter: wkw.at/schmuckhandel Folgende Branchen sind betroffen: Banken Juweliere, Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, Gold- und Silberschmiede Trafik Tankstelle Dies gilt nur, wenn die Bilder digital aufgezeichnet werden. Für bloße Echtzeitbetrachtung bzw. für die Bildaufzeichnung mit analogen Geräten (VHSVideorecorder) gelten diese Datenschutzbestimmungen nicht! Voraussetzungen (kurz gefasst): Nach wie vor müssen alle betroffen An- Datenschutzbehörder: https://www.dsb.gv.at/ Gesamter Gesetzestext: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=bundesnormen&Gesetze snummer=10001597 BRANCHENMATERIAL Tragtaschen Batteriewechsel – Hinweis auf Wasserdichtheitsprüfung Wir möchten alle unsere Mitglieder daran erinnern, dass im eigenen Interesse vor dem Auswechseln von Uhrenbatterien auf die Dichtheitsprüfung hingewiesen werden sollte. Um eine für den Händler als auch für den Kunden klare Situation zu schaffen, haben wir ein Informationsplakat erstellt (A3 oder A4). Es wurde so konzipiert, dass es entweder direkt in der Auslage oder im Geschäft gut sichtbar angebracht werden kann. Alle späteren Diskussionen über die nicht erfolgte Information wären somit obsolet. © Gremium Bestellungen bei Elisabeth Höger T 01/514 50-3227 E [email protected] Kostenlose Rechtsberatung - Dr. Prunbauer © Dr. Prunbauer 1 Einheit = 200 Stück 0,49 Cent/Stück. = € 98,00/Einheit Mindestabgabe: 1 Einheit Dieser Betrag enthält keine Umsatzsteuer, da die Wirtschaftskammer Wien und damit das Landesgremium als Körperschaft öffentlichen Rechts kein Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 ist. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Preis von 0,49 Cent/Stück weit unter dem Einkaufspreis liegt und das Gremium die Differenz für Sie als werbeunterstützende Maßnahme trägt, ebenso wie die Lieferkosten. HINWEIS zum BATTERIEWECHSEL Sehr geehrte Kunden! Die Wasserdichtheit nach einem Batteriewechsel kann nur dann garantiert werden, wenn ein Auftrag zur Überprüfung der Dichtheit gegeben wird! In diesem Fall kommen die aufgewendete Arbeitszeit und die zum Abdichten des Gehäuses erforderlichen Ersatzteile zur Verrechnung! Ihr Juwelen- und Uhrenfachgeschäft Anzufordern ist das kostenlose Plakat direkt im Gremium: Elisabeth Höger T 01/514 50-3227 E [email protected] © 2jenn - Fotolia.com Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, jeden Mittwoch nach Voranmeldung eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich hier um eine Erstberatung und erstreckt sich in der Regel auf Gewährleistung, öffentliches Recht, Schadenersatz aber auch Mietrecht usw. Die Anmeldung erfolgt über das Gremium bei: Elisabeth Höger T 01/514 50 /3227 E [email protected] 5 Das blaue Buch Das „Blaue Buch“ enthält die international vereinbarten und anerkannten Regeln und Handelsbräuche für die Erzeugung und den Handel mit Diamanten, Perlen, Zuchtperlen, Edelsteinen und deren Synthesen und Imitationen. steinbuches, sowie den bereits ausgelieferten Teil, der jetzt nochmals komplett neu übersetzt worden ist, da sich Inhalt, Bezifferung und Bezüge auf Anhänge geändert haben. - fehlende Anhänge A und B wurden übersetzt inkl. sämtlicher Änderungen. Alle Mitglieder, darunter auch Österreich, und alle registrierten CIBJO Laboratorien haben sich verpflichtet, diese Regeln anzuerkennen. Ziel: Schaffung von Rechtssicherheit und eine internationale Harmonisierung. € 12,– pro Stück frei Haus Die aktuelle Lieferung umfasst: eine komplette Überarbeitung des gesamten Edel- Lieferkosten werden vom Gremium getragen zu erhalten im Gremium: Elisabeth Höger T 01/514 50-3227 E [email protected] Neuer und umfassender Leitfaden für den Uhren- und Schmuckhandel Die Autoren Gerhard Ellert und Leopold Rössler haben die Erstausgabe des Leitfadens überarbeitet. Der Umfang zur Erstausgabe hat sich nun verdoppelt und entstanden ist ein beeindruckendes und für die Branche sehr wertvolles Werk mit über 400 Seiten. Diese ausgezeichnete Unterlage für Mitarbeiter im Schmuck- und Uhrenhandel sollte als Nachschlagwerk in jedem Geschäft aufliegen. Elisabeth Höger T 01/514 50-3227 E [email protected] Mutter- und Vatertagsplakate Auch heuer stellt der Handel seinen Mitgliedern wieder Mutter- und Vatertagsplakate zur Verfügung. Hängen Sie diese Plakate in Ihre Auslage und erinnern Sie so die Passanten an diesen Tag. Anzufordern bei: Elisabeth Höger T 01/514 50-3227 E [email protected] i g a . Mterta 0 1 ut M © Floydine - Fotolia.com 14. Juni Vatertag © S. Kobold- Fotolia.com SICHERHEIT Die Kooperation mit dem Opferschutzverein WEISSER RING – unsere Unterstützung für Überfallsopfer Spezielle Hotline für unsere Mitglieder: Montag bis Freitag von 9.00-17.00 Uhr 01/712 14 05 In Notfällen 24 stündig täglich zum Ortstarif : 0810 955 065 WICHTIG: die Beratung erfolgt ABSOLUT ANONYM, es gibt auch keine zeitliche Beschränkung für Ihren Anspruch! Nähere Informationen zum WEISSEN RING erhalten Sie auf der Website des Gremiums wko.at/wien/schmuckhandel. FACHGRUPPENNEWS FACHGRUPPENNEWS 26 Juwelen- und Uhrenhandel Vienna‘s Entrepreneurs Welcome the Eurovison Song Contest Vienna 2015 Auch die Wiener Wirtschaft heißt alle Fans aus dem In- und Ausland herzlich willkommen! Damit Sie und Ihre Gäste bei diesem Großevent stilecht mitfeiern können, stellt die Wirtschaftskammer Wien allen interessierten Wiener Unternehmen kostenlose Merchandising-Pakete in zwei Varianten zu Verfügung. Diese Pakete beinhalten Dekomaterial aber auch Artikel, die Sie an Ihre Kunden weitergeben können. ESC Gastro Paket ESC Merchandising Paket 2 A1 Plakate 2 A1 Plakate Die Pakete können bis Freitag, 8. Mai 2015 bestellt werden. 2 A2 Plakate 2 A2 Plakate Achtung: Begrenztes Kontingent! 30 Tischaufsteller 100 Stockfähnchen Die Auslieferung der Pakete erfolgt bis spätestens Freitag, 15.5.2015. 300 Bierdeckel 200 Knabbersackerl (Soletti 10g) 2 Kioskfahnen 2 Kioskfahnen << Zur Bestellung >> Bitte geben Sie uns bei der Bestellung unbedingt Ihre Öffnungszeiten (für die Anlieferung) und eine Ansprechperson bekannt. Bestellen Sie jetzt Ihr kostenfreies MerchandisingPaket zum Eurovision Song Contest Vienna unter: wko.at/wien/esc-pakete Banner_200 x 35_13-4-15.indd 1 13.04.2015 13:29:27 LEHRLINGE Lehrausbildungsprämie Merkblatt - Basisförderung Für alle Lehrverhältnisse. Statt der bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie. Was wird gefördert? Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr. Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt. Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen. Wie hoch ist die Förderung? Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlings¬entschädigungen Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlings¬entschädigungen Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliche Brutto-lehrlingsentschädigung Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet Sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. die tatsächlich bezahlte Lehrlingsentschädigung bis zu einem Referenzwert ausschlaggebend. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.06.2008 Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht oder hat regulär durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung (bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet. Die Lehrlingsentschädigung darf nicht unter dem Kollektivvertrag liegen Wie wird die Förderung beantragt? Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres. Wie komme ich zu meinem Förderantrag? Serviceleistung Ihrer Lehrlingsstelle: Ein vorbereiteter Förderantrag wird Ihnen bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen bis 6 Wochen nach Ende des jeweiligen Lehrjahres zugesandt. Sie haben keinen vorbereiteten Förderantrag erhalten? Download des Formulars von lehre-foerdern.at Anforderung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes wkw.at, Suchbegriff: Lehre Förderung undesnormen&Gesetzesnummer=10001597 © sk_design-Fotolia 7 STEUERN UND RECHT Ersthelfer im Betrieb Nochmals als dringender Hinweis: Betriebliche Ersthelfer sind Pflicht für Unternehmen ständen von höchstens 4 Jahren ein mindestens 8-stündige Auffrischung absolvieren oder in Abständen von 2 Jahren eine mindestens 4-stündige Auffrischung. Unternehmen sind verpflichtet, für eine ausreichende Anzahl von betrieblichen Ersthelfern in jeder Arbeitsstätte zu sorgen. Das Ausbildungszentrum des Wiener Roten Kreuzes bietet Ihnen in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Erste-Hilfe-Schulungen an. Von dieser Ersten-Hilfe-Kooperation profitiert Ihr Unternehmen, egal, ob es sich um Erstschulungen (16 Stunden), Auffrischungen (4 oder 8 Stunden) oder Erste-HilfeSchulungen für Spezialthemen handelt. Bei Nutzung der Wirtschaftskammerkooperation bitten wir Sie um Nennung „WKW“. Ab dem 1.1.2015 sind in Arbeitsstätten mit weniger als 5 Beschäftigten Ersthelfer mit zumindest nachweislich einer 8-stündige Erste-Hilfe-Auffrischung auszubilden – die bis dahin gültige 6-stündige Unterweisung (Führerscheinkurse)– ist somit nicht mehr ausreichend. Die Wirtschaftskammer hat einen Nachlass von 10 % auf geschlossene Firmenkurse für den Aktionszeitraum Jänner 2015 bis Kontakt: E [email protected] T 01 / 795 80-6000 März 2015 in Wien erwirkt. In Arbeitsstätten mit mindestens fünf gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmern müssen Unternehmen für eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern mit zumindest einer 16-stündigen Erste-Hilfe-Ausbildung sorgen. Die erforderliche Anzahl von geschulten Ersthelfern ist nach Größe und Art des Betriebes in der Arbeitsstättenverordnung bzw. Arbeitnehmerinnenschutzgesetz geregelt. Auffrischung notwendig Alle Ersthelferinnen müssen zudem in Ab- © Syda Productions - Fotolia PUBLIKATIONEN Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Warenvertrieb in Webshops (B2C) 3., aktualisierte Auflage 2015 Die vorliegende Broschüre bezieht sich auf Webshops B2C, also auf Kaufverträge (nicht auf Dienstleistungen) zwischen Unternehmen einerseits und Verbrauchern (Konsumenten) andererseits; kann B2B auch verwendet werden, da die Einhaltung der strengeren Vorschriften für den B2C-Bereich auch für den B2B-Bereich möglich (wenn auch nicht notwendig) ist; enthält Musterformulierungen und allgemeinrechtliche Erläuterungen die gerade berührten Rechtsgebiete betreffend; bietet so die Möglichkeit, eigene und fremde AGB zu überprüfen sowie eigene AGB zu erstellen oder zu ergänzen. Kubanek (Hg),Beiträge von Bogendorfer/Gstättner/Handig/Kubanek/Pöcherstorfer/ Zach Download: AGB_B2C_2015_Inhalt.pdf Erscheinungsdatum: 22.01.2015 Publikationsart: Broschüre mit Download Mitgliederpreis: € 12,00 (inkl. 10,00% USt) FACHGRUPPENNEWS FACHGRUPPENNEWS Juwelen- und Uhrenhandel 28 Gewährleistung und Garantie Die Gewährleistungsreform als eine der wichtigsten Novellen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB). Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Sie an Hand von Beispielen über die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz und über das Leistungsstörungsrecht informieren. Um die Anwendung dieser Bestimmungen im unternehmerischen Alltag zu erleichtern und damit Auseinandersetzungen mit (privaten oder unternehmerischen) Kunden von vornhe- rein zu vermeiden, werden konkrete Tipps und Erläuterungen gegeben. Im Anhang sind der Text der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sowie andere relevante gesetzliche Bestimmungen (ABGB, KSchG und UGB) nachzulesen. Download: Inhalt_G&G_19_11_2014.pdf Erscheinungsdatum: 28.11.2014 Publikationsart: Broschüre Mitgliederpreis: € 18,00 (inkl. 10,00% USt) Preis zzgl. Versandpauschale 3,96 € Rechnungsstellung im Umsatzsteuerrecht, 2. Auflage Tipps für die Praxis Diese Broschüre vermittelt einen anwenderfreundlichen Überblick über die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zur Rechnungsstellung. Allgemeine Grundlagen in Bezug auf die Verpflichtung zur Rechnungsstellung, die Rechnungsstellungsfristen und vieles mehr werden übersichtlich dargestellt. Sämtliche Rechnungsmerkmale und ihre um- satzsteuerrechtlichen Voraussetzungen werden detailliert beschrieben. Als Hilfestellung bei der korrekten Rechnungsarchivierung dient eine Zusammenfassung der Grundsätze zur Aufbewahrung von Rechnungen. Die Änderung der Rechnungsstellungsvorschriften ab 2013 finden Sie kompakt zusammengefasst, um für die Neuerungen gerüstet zu sein. Erscheinungsdatum: 01.06.2014 Publikationsart: Broschüre Mitgliederpreis: € 9,90 (inkl. 10,00% USt) FRAUEN- UND FAMILIENFREUNDLICHSTE BETRIEBE IN WIEN Landesbewerb Wien zum Staatspreis 2015 Alle Infos und Teilnahmebedinungen finden Sie unter www.familienfreundlichsterbetrieb.at Inserat_193x50_210415.indd 1 Impressum 21.04.2015 11:10:40 Nr. 2 | April 2015 Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: Landesgremium Wien des Juwelen- und Uhrenhandels, Wien 4., Schwarzenbergplatz 14 Herstellungsort: 1040 Wien Offenlegung: wko.at/wien/schmuckhandel/offenlegung Obmann Geschäftsführer Sachbearbeitung KommR Frank-Thomas Moch Rudolf Vogt Elisabeth Höger Layout und Design: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel Druck: Ertl & Ertl GmbH, Wien Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen. 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