Seminar-Ausschreibung Einreiseverweigerung, Haft, Ausschaffung

Universität Bern
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Proff. Achermann/Künzli/Weber
Seminar-Ausschreibung
Einreiseverweigerung, Haft, Ausschaffung: Die Anwendung ausländerrechtlicher Zwangsmittel
am Flughafen Zürich
gemeinsame Lehrveranstaltung der Departemente Öffentliches Recht und Strafrecht
Frühjahrssemester 2016
In diesem Seminar werden ausgewählte Themen und Probleme aus dem Bereich der Ein- und Ausreise
ausländischer Staatsangehöriger primär aus öffentlich-rechtlicher, aber auch aus strafrechtlicher Sicht
in folgenden vier Blöcken behandelt:
1. Einreise (Schengener Grenzregime, Einreisevoraussetzungen, Visa inkl. Humanitäre Visa)
2. Aufenthalt im Flughafen (Asylverfahren, Inadmissibles, Aufenthalt in der Transitzone als
Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung?)
3. Ausländerrechtliche Administrativhaft (Voraussetzungen und Haftbedingungen)
4. Zwangsausschaffungen
Die Themen sollen nicht bloss abstrakt-theoretisch angegangen werden, sondern mit Bezug auf die
konkrete Situation im Flughafen Zürich. Dem Seminar werden nach Möglichkeit auch Fachpersonen aus
den Bereichen Haft, Migration und Polizei beiwohnen. Besichtigungen etwa des Ausschaffungsgefängnisses und anderer Lokalitäten des Flughafens sollen den Praxisbezug stärken.
Daten: Vorbesprechung: Freitag 26. Februar 2016, 14-18 Uhr, UniS
Blockseminar: 19.-21- Mai (19. und 20. Mai am Flughafen Zürich, 21. Mai in der UniS)
Zielpublikum
Es handelt sich um ein Fortgeschrittenen-Seminar für Studierende auf Masterstufe sowie
Weiterbildungsstudierende. Bachelor- sowie Minorstudierende können zugelassen werden, wenn sie mit
der Thematik vorbefasst sind.
Die Teilnehmerzahl ist auf 22 beschränkt.
Voranmeldung
Ab sofort bis am 10. Januar 2016 per E-Mail an [email protected] mit kurzer
Begründung, weshalb Sie dieses Seminar interessiert, und einer Auflistung allfälliger thematischer
Vorkenntnisse. Anzugeben sind Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Matrikelnummer,
Studiengang und Semesterzahl.
Bewertung
Mündlicher Vortrag und schriftliche Arbeit werden als Seminarleistung (Art. 16 RSL 2007/Art. 14 RSP
2003) anerkannt.
Masterarbeit
Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Seminars eine Masterarbeit zu verfassen. Dabei soll die
Masterareit wenn möglich vor dem Blockseminar geschrieben werden. Für den mündlichen Beitrag
werden 5 ECTS vergeben; für die schriftliche Masterarbeit (60‘000 bis 90‘000 Zeichen) 15 ECTS. Die
genauen Fristen für die Masterarbeit werden mit den betreffenden Studierenden individuell vereinbart.
SCIP-Weiterbildungsstudium
SCIP-Studierende können das Seminar als "Kriminologie IV: Vertiefungsseminar" anrechnen lassen.