Wesentliche Änderungen im Studienplan 2016

Die wichtigsten Änderungen im Studienplan 2016 im Vergleich mit Studienplan 2011
Wir empfehlen Ihnen, den neuen Studienplan genau durchzuarbeiten!
Alle Programme
Artikel im SP
Art. 132
Inhalt
Art, Termin und Ort der Leistungskontrollen werden im KSL publiziert.
Was ist neu
KSL ist Grundlage
Art. 151
Die Studierenden melden sich innerhalb der durch die Studienleitung
ausgeschriebenen Fristen für die entsprechende Leistungskontrolle an. Die
Teilnahme am erstmöglichen Termin der Leistungskontrolle ist obligatorisch.
Bisherige Regelung, aber nun im Studienplan
festgehalten
Art. 18, 30, 34, 38, 42,
53, 65, 70
Inhalte und Studienziele
Alle Studiengangsziele wurden neu entsprechen den
Dublin Deskriptoren und aufzubauenden
Kompetenzen verfasst
Die Bachelorabschlussnote resultiert aus dem Mittel der nach ECTS-Punkten
gewichteten Noten aller einzelnen Leistungskontrollen des Einführungsstudiums,
des Aufbaustudiums Geographie und des oder der Minor.
Neue Berechnung der Bachelornote
1
In Kombination mit dem Bachelor-Studienprogramm Geographie Major sind alle
an den Fakultäten der Universität Bern im entsprechenden Umfang angebotenen
Minor-Studienprogramme zugelassen; die Kombination des MajorStudienprogramms Geographie mit einem Minor-Studienprogramm Geographie ist
nicht möglich. 2 Ebenfalls als Minor angerechnet werden kann Kartographie der
ETH Zürich. Weitere Minor können auf Gesuch hin bewilligt werden. 3 Es wird
empfohlen erst im zweiten Studienjahr mit dem Studium des oder der Minor zu
beginnen, sich aber möglichst früh bei der Studienfachberatung des Minor zu
informieren.
Neu sind die Minor frei wählbar, es braucht kein
Gesuch mehr für den Minor Kartographie
Gemäss Anhang 2,
Die zu belegenden Kurse in den Minor Programmen
werden im Anhang 2 geregelt
Bachelorprogramme
Art. 261
Art. 27
Art. 31
Art. 35
Art. 39
Bei der grossen Anzahl Möglichkeiten kann es aber
Fächer geben, die nicht in vier Semestern absolviert
werden können!
Masterprogramme
Art. 2 f
Art. 42
Art. 161
Art. 44 1
Art. 453
Art. 563
Art. 48
Art. 493
Art. 603
Art. 52
Art. 55
Master-Studienprogramm Geographie (Major 90 ECTS Punkte)
Neues Studienprogramm
Der Umfang des Masterstudiums beträgt insgesamt 120 ECTS-Punkte, davon
entfallen entweder 90 ECTS-Punkte auf das Major-Studienprogramm und 30 ECTSPunkte auf das Minor-Studienprogramm oder 120 ECTS-Punkte auf das MonoStudienprogramm.
... Die nicht kompensierbare Pflichtveranstaltung im Masterprogramm kann
zweimal wiederholt werden ...
(Mono Master 120 ECTS-Punkte)
1
Das Studienprogramm besteht aus folgenden Leistungen:
a Modul Pflichtleistungen im Umfang von mindestens 6 ECTS-Punkten,
...
d Wahlbereich im Umfang von maximal 15 ECTS
Wahl zwischen zwei Masterprogrammen
Die Masterarbeit schliesst Masterkolloquien ein. Die Unit, in der die Masterarbeit
verfasst wird, kann zu besuchende Leistungseinheiten als Teil der Wahlleistungen
(Art. 44 Abs. 1 Bst. c) voraussetzen und bei Beginn der Masterarbeit festlegen.
1
Die Masterarbeit besteht aus einer schriftlichen Arbeit sowie einem
Masterreferat. 4 Das Masterreferat wird von zwei Prüfenden abgenommen; eine
oder einer davon ist die leitende Person der schriftlichen Arbeit. Die zweite
prüfende Person darf nicht aus der gleichen Unit sein, in der die Arbeit verfasst
wurde.
Die Verfasserin oder der Verfasser einer Masterarbeit gilt nach der Gesetzgebung
über das Urheberrecht als Urheberin oder Urheber. Die Weiterverwendung bzw.
Publikation einer Masterarbeit wird in einer Vertraulichkeits- und
Zugänglichkeitserklärung geregelt.
Studierende, die Studienleistungen an einer anderen Universität absolvieren,
können maximal 30 auswärts erworbene ECTS-Punkte an das Masterstudium
anrechnen lassen (Art. 9a Abs. 1 RSL Phil.-nat.).
Master-Major 90 ECTS-Punkte)
1
Das Studienprogramm besteht aus folgenden Leistungen:
a Modul Pflichtleistungen im Umfang mindestens 6 ECTS Punkten,
...
d Wahlbereich im Umfang von 6 ECTS,
Bisherige Regelung, aber nun im Studienplan
festgehalten
Neue Pflichtveranstaltung um Umfang von 6 ECTS
während zwei Semestern.
Neuer Wahlbereich: hier können Kurse von anderen
Instituten oder Fakultäten der Universität Bern
angerechnet werden
Voraussetzungen für die Masterarbeiten können
von der entsprechenden Unit vorgegeben werden
Es gibt nur noch das Referat, also keine Wahl mehr
ob Prüfung oder Referat
Prüfende müssen aus verschiedenen Units kommen
Eine Zugänglichkeitsvereinbarung mit dem
Leiter/der Leiterin regelt die Verwendung der
Masterarbeit
Gilt für Erasmus-oder Aufenthalte an anderen
Universitäten
Neue Pflichtveranstaltung um Umfang von 6 ECTS
während zwei Semestern
Neu Wahlbereich: hier können Kurse von anderen
Instituten oder Fakultäten der Universität Bern
angerechnet werden
Art. 63
Art. 671
Doktorat
Art. 722
Art. 733
Art. 772
Art. 80
In Kombination mit dem Master-Studienprogramm Geographie Major sind alle an
den Fakultäten der Universität Bern im Umfang von 30 ECTS angebotenen Master
Minor-Studienprogramme zugelassen.
(Master-Minor Geographie 30 ECTS-Punkte)
Das Studienprogramm besteht aus den folgenden Leistungen:
a Modul Wahlleistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten, frei wählbar aus dem
gesamten Lehrangebot inklusive des Methodenmoduls der Masterstufe.
Veranstaltungen aus dem Feldmodul können nur gewählt werden, wenn genügend
freie Plätze vorhanden sind.
Neue Möglichkeit eine Minor auch im Master zu
belegen
Es umfasst die Teilnahme an den Doktorandenkolloquien und/oder an einer
Graduate School, sowie der Erarbeitung der Doktorarbeit. Die
Doktorandenvereinbarung regelt Pflichten und Rechte im Einzelnen.
Doktorandinnen und Doktoranden sind bei Beginn der Dissertation der
Studienleitung zu melden.
Doktorandenvereinbarung im Studienplan
festgehalten
Das Gesamtprädikat berechnet sich aus den beiden Noten der Doktorarbeit
(Gewichtung 3) und der Doktorprüfung (Gewichtung 1).
Das Ergänzungs- und Fachstudium Geographie für Studierende der Pädagogischen
Hochschule ist in Anhang 3 geregelt.
Neuer Berechnungsmodus
Keine Pflichtveranstaltung mehr im Master Minor
Doktoranden müssen den Beginn Ihrer Diss der
Studienleitung melden
PH-Regelung nicht mehr im Studienplan, sondern im
Anhang