Die wichtigsten Änderungen im Studienplan 2016 im Vergleich mit Studienplan 2011 Wir empfehlen Ihnen, den neuen Studienplan genau durchzuarbeiten! Alle Programme Artikel im SP Art. 132 Inhalt Art, Termin und Ort der Leistungskontrollen werden im KSL publiziert. Was ist neu KSL ist Grundlage Art. 151 Die Studierenden melden sich innerhalb der durch die Studienleitung ausgeschriebenen Fristen für die entsprechende Leistungskontrolle an. Die Teilnahme am erstmöglichen Termin der Leistungskontrolle ist obligatorisch. Bisherige Regelung, aber nun im Studienplan festgehalten Art. 18, 30, 34, 38, 42, 53, 65, 70 Inhalte und Studienziele Alle Studiengangsziele wurden neu entsprechen den Dublin Deskriptoren und aufzubauenden Kompetenzen verfasst Die Bachelorabschlussnote resultiert aus dem Mittel der nach ECTS-Punkten gewichteten Noten aller einzelnen Leistungskontrollen des Einführungsstudiums, des Aufbaustudiums Geographie und des oder der Minor. Neue Berechnung der Bachelornote 1 In Kombination mit dem Bachelor-Studienprogramm Geographie Major sind alle an den Fakultäten der Universität Bern im entsprechenden Umfang angebotenen Minor-Studienprogramme zugelassen; die Kombination des MajorStudienprogramms Geographie mit einem Minor-Studienprogramm Geographie ist nicht möglich. 2 Ebenfalls als Minor angerechnet werden kann Kartographie der ETH Zürich. Weitere Minor können auf Gesuch hin bewilligt werden. 3 Es wird empfohlen erst im zweiten Studienjahr mit dem Studium des oder der Minor zu beginnen, sich aber möglichst früh bei der Studienfachberatung des Minor zu informieren. Neu sind die Minor frei wählbar, es braucht kein Gesuch mehr für den Minor Kartographie Gemäss Anhang 2, Die zu belegenden Kurse in den Minor Programmen werden im Anhang 2 geregelt Bachelorprogramme Art. 261 Art. 27 Art. 31 Art. 35 Art. 39 Bei der grossen Anzahl Möglichkeiten kann es aber Fächer geben, die nicht in vier Semestern absolviert werden können! Masterprogramme Art. 2 f Art. 42 Art. 161 Art. 44 1 Art. 453 Art. 563 Art. 48 Art. 493 Art. 603 Art. 52 Art. 55 Master-Studienprogramm Geographie (Major 90 ECTS Punkte) Neues Studienprogramm Der Umfang des Masterstudiums beträgt insgesamt 120 ECTS-Punkte, davon entfallen entweder 90 ECTS-Punkte auf das Major-Studienprogramm und 30 ECTSPunkte auf das Minor-Studienprogramm oder 120 ECTS-Punkte auf das MonoStudienprogramm. ... Die nicht kompensierbare Pflichtveranstaltung im Masterprogramm kann zweimal wiederholt werden ... (Mono Master 120 ECTS-Punkte) 1 Das Studienprogramm besteht aus folgenden Leistungen: a Modul Pflichtleistungen im Umfang von mindestens 6 ECTS-Punkten, ... d Wahlbereich im Umfang von maximal 15 ECTS Wahl zwischen zwei Masterprogrammen Die Masterarbeit schliesst Masterkolloquien ein. Die Unit, in der die Masterarbeit verfasst wird, kann zu besuchende Leistungseinheiten als Teil der Wahlleistungen (Art. 44 Abs. 1 Bst. c) voraussetzen und bei Beginn der Masterarbeit festlegen. 1 Die Masterarbeit besteht aus einer schriftlichen Arbeit sowie einem Masterreferat. 4 Das Masterreferat wird von zwei Prüfenden abgenommen; eine oder einer davon ist die leitende Person der schriftlichen Arbeit. Die zweite prüfende Person darf nicht aus der gleichen Unit sein, in der die Arbeit verfasst wurde. Die Verfasserin oder der Verfasser einer Masterarbeit gilt nach der Gesetzgebung über das Urheberrecht als Urheberin oder Urheber. Die Weiterverwendung bzw. Publikation einer Masterarbeit wird in einer Vertraulichkeits- und Zugänglichkeitserklärung geregelt. Studierende, die Studienleistungen an einer anderen Universität absolvieren, können maximal 30 auswärts erworbene ECTS-Punkte an das Masterstudium anrechnen lassen (Art. 9a Abs. 1 RSL Phil.-nat.). Master-Major 90 ECTS-Punkte) 1 Das Studienprogramm besteht aus folgenden Leistungen: a Modul Pflichtleistungen im Umfang mindestens 6 ECTS Punkten, ... d Wahlbereich im Umfang von 6 ECTS, Bisherige Regelung, aber nun im Studienplan festgehalten Neue Pflichtveranstaltung um Umfang von 6 ECTS während zwei Semestern. Neuer Wahlbereich: hier können Kurse von anderen Instituten oder Fakultäten der Universität Bern angerechnet werden Voraussetzungen für die Masterarbeiten können von der entsprechenden Unit vorgegeben werden Es gibt nur noch das Referat, also keine Wahl mehr ob Prüfung oder Referat Prüfende müssen aus verschiedenen Units kommen Eine Zugänglichkeitsvereinbarung mit dem Leiter/der Leiterin regelt die Verwendung der Masterarbeit Gilt für Erasmus-oder Aufenthalte an anderen Universitäten Neue Pflichtveranstaltung um Umfang von 6 ECTS während zwei Semestern Neu Wahlbereich: hier können Kurse von anderen Instituten oder Fakultäten der Universität Bern angerechnet werden Art. 63 Art. 671 Doktorat Art. 722 Art. 733 Art. 772 Art. 80 In Kombination mit dem Master-Studienprogramm Geographie Major sind alle an den Fakultäten der Universität Bern im Umfang von 30 ECTS angebotenen Master Minor-Studienprogramme zugelassen. (Master-Minor Geographie 30 ECTS-Punkte) Das Studienprogramm besteht aus den folgenden Leistungen: a Modul Wahlleistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten, frei wählbar aus dem gesamten Lehrangebot inklusive des Methodenmoduls der Masterstufe. Veranstaltungen aus dem Feldmodul können nur gewählt werden, wenn genügend freie Plätze vorhanden sind. Neue Möglichkeit eine Minor auch im Master zu belegen Es umfasst die Teilnahme an den Doktorandenkolloquien und/oder an einer Graduate School, sowie der Erarbeitung der Doktorarbeit. Die Doktorandenvereinbarung regelt Pflichten und Rechte im Einzelnen. Doktorandinnen und Doktoranden sind bei Beginn der Dissertation der Studienleitung zu melden. Doktorandenvereinbarung im Studienplan festgehalten Das Gesamtprädikat berechnet sich aus den beiden Noten der Doktorarbeit (Gewichtung 3) und der Doktorprüfung (Gewichtung 1). Das Ergänzungs- und Fachstudium Geographie für Studierende der Pädagogischen Hochschule ist in Anhang 3 geregelt. Neuer Berechnungsmodus Keine Pflichtveranstaltung mehr im Master Minor Doktoranden müssen den Beginn Ihrer Diss der Studienleitung melden PH-Regelung nicht mehr im Studienplan, sondern im Anhang
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