Antwort auf die Kleine Anfrage 637 des Thüringer Ministeriums für

Thüringer Landtag
6. Wahlperiode
1542
Drucksache 6/
18.12.2015
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos)
und
Antwort
des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Indikator: Dauerhaft bewachsener Gewässerrandstreifen
Die Kleine Anfrage 637 vom 3. November 2015 hat folgenden Wortlaut:
Gemäß einer Vielzahl von Indikatoren des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können auf Basis aktueller Datengrundlagen der Länder die Zielerreichnungsgrade der
oben genannten Indikatoren regelmäßig überprüft werden.
Aus dem Tagungsband der 59. Pflanzenschutztagung geht hervor, dass für den Indikator "Anteil von Gewässern mit dauerhaft bewachsenen Gewässerrandstreifen an Oberflächengewässern in der Agrarlandschaft"
bundesweit aggregierte Ergebnisse vorgestellt wurden, welche aber im Detail, dass heißt auf das jeweilige
Bundesland bezogen, dem zuständigen Landesministerium vorliegen. Für den oben genannten Indikator
wurden umfangreiche Kennzahlen im Ergebnis einer Analyse des Gewässerrandbereichs zwischen landwirtschaftlicher Nutzfläche und Gewässer ermittelt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Größe bemisst die Flächensumme pflanzenschutzrelevanter Landwirtschaftsflächen in Thüringen?
2. Welche Größe bemisst die Flächensumme des Randstreifens von fünf Metern Breite, der an die Böschungsoberkante angrenzt und in dem sich eine (Teil-)Fläche mit pflanzenschutzrelevanter Nutzung
befindet?
3. Welche Größe bemisst die Flächensumme des Randstreifens von zehn Metern Breite, der an die Böschungsoberkante angrenzt und in dem sich eine (Teil-)Fläche mit pflanzenschutzrelevanter Nutzung
befindet?
4. Welche Gesamtlänge der Gewässer in Thüringen wurden zur Ableitung des oben genannten Indikators
betrachtet?
5. Wie hoch ist der Anteil von Gewässern von bis zu drei Metern Breite in Bezug auf alle betrachteten Gewässer (Frage 4) im Untersuchungsraum Thüringen?
6. Wie hoch ist der Anteil von Gewässern von drei bis sechs Metern Breite in Bezug auf alle betrachteten
Gewässer (Frage 4) im Untersuchungsraum Thüringen?
7. Wie hoch ist der Anteil von Gewässern von sechs bis zwölf Metern Breite in Bezug auf alle betrachteten
Gewässer (Frage 4) im Untersuchungsraum Thüringen?
Druck: Thüringer Landtag, 12. Januar 2016
Drucksache 6/
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8. Welche Größe bemisst die Flächensumme pflanzenschutzrelevanter Landwirtschaftsflächen innerhalb
des Randstreifens von fünf Metern Breite?
9. Welche Größe bemisst die Flächensumme pflanzenschutzrelevanter Landwirtschaftsflächen innerhalb
des Randstreifens von zehn Metern Breite?
10.Welche Größe bemisst die Flächensumme der nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des
Gewässerrandstreifens von fünf Metern Breite?
11.Welche Größe bemisst die Flächensumme der nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des
Gewässerrandstreifens von zehn Metern Breite?
12.Auf welche Datengrundlagen beziehen sich die Antworten der Fragen 1 bis 11 (bitte tabellarisch auflisten:
Datensatz, Referenzjahr, Maßstabsebene)?
13.Welche Varianz weisen die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 auf und ist eher mit einer Über- oder Unterschätzung auszugehen (bitte tabellarisch nach folgender Form auflisten: Fragen, Genauigkeit, Über- oder
Unterschätzung, Begründung für Über- oder Unterschätzung)?
14.Welche Unschärfen können in den Antworten der Fragen 1 bis 11 enthalten sein und mit welchen praktikablen Methoden können Unschärfen in der statistischen Auswertung von digitalen Landschaftsdaten
begegnet werden?
15.Welche Konsequenz hat der momentane Zielerreichungsgradtrend des oben genannten Indikators auf
die seitens der Landesregierung angestrebten Ziele, Maßnahmen sowie Zeitpläne zur Verringerung der
Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch
und Tier sowie auf den Naturhaushalt?
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan­
desre­gierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Die Flächensumme pflanzenschutzrelevanter Landwirtschaftsflächen in Thüringen bemisst 635.742 Hektar.
Zu 2.:
Die Flächensumme des Randstreifens von fünf Meter Breite, der an die Böschungsoberkante angrenzt und
in dem sich eine (Teil-)Fläche mit pflanzenschutzrelevanter Nutzung befindet, bemisst 4.292 Hektar.
Zu 3.:
Die Flächensumme des Randstreifens von zehn Meter Breite, der an die Böschungsoberkante angrenzt
und in dem sich eine (Teil-)Fläche mit pflanzenschutzrelevanter Nutzung befindet, bemisst 8.644 Hektar.
Zu 4.:
Es wurde eine Gesamtlänge der Gewässer in Thüringen von 6.140 Kilometer betrachtet.
Zu 5.:
Der Anteil von Gewässern bis drei Meter Breite in Bezug aller betrachteten Gewässer (Frage 4) im Untersuchungsraum Thüringen beträgt 94,9 Prozent.
Zu 6.:
Der Anteil von Gewässern von drei bis sechs Meter Breite in Bezug aller betrachteten Gewässer (Frage 4)
im Untersuchungsraum Thüringen beträgt 3,5 Prozent.
Zu 7.:
Der Anteil von Gewässern von sechs bis zwölf Meter Breite in Bezug aller betrachteten Gewässer (Frage
4) im Untersuchungsraum Thüringen beträgt 1,6 Prozent.
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Zu 8.:
Die Flächensumme pflanzenschutzrelevanter Landwirtschaftsflächen innerhalb des Randstreifens von
fünf Meter Breite bemisst 2.231 Hektar.
Zu 9.:
Die Flächensumme pflanzenschutzrelevanter Landwirtschaftsflächen innerhalb des Randstreifens von
zehn Meter Breite bemisst 5.977 Hektar.
Zu 10.:
Die Flächensumme der nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Gewässerrandstreifens
von fünf Meter Breite bemisst 2.061 Hektar.
Zu 11.:
Die Flächensumme der nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Gewässerrandstreifens
von fünf Meter Breite bemisst 2.666 Hektar.
Zu 12.:
Die Berechnungen in Bezug auf den Indikator "Anteil von Gewässern mit dauerhaft bewachsenen Gewässerrandstreifen an Oberflächengewässern in der Agrarlandschaft" erfolgen in der Verantwortung des Julius Kühn-Instituts. Die Antworten der Fragen 1 bis 11 beziehen sich nach Auskunft des Julius Kühn-Instituts
auf die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Datengrundlagen.
Lfd. Nr.
1
2
Datensatz
Bedeutung
Maßstabsebene
ATKIS-Basis DLM
Gewässernetz
~ 1:25.000
Feldblock-Geometrien Pflanzenschutzrelevante Anbau~ 1:10.000
fläche, Bodennutzungskategorien
(BNK) Ackerland, Dauerkulturen
Obstbau, Weinbau
Referenzjahr
2010
2009
Zu 13.:
Die Berechnungen in Bezug auf den Indikator "Anteil von Gewässern mit dauerhaft bewachsenen Gewässerrandstreifen an Oberflächengewässern in der Agrarlandschaft" erfolgen in der Verantwortung des Julius Kühn-Instituts.
Die Antworten der Fragen 1 bis 11 weisen nach Auskunft des Julius Kühn-Instituts eine Varianz in Bezug
auf eine Über- oder Unterschätzung laut den Angaben in der nachfolgenden Tabelle auf.
Lfd. Nr. Datensatz
Bedeutung
1
ATKIS-Basis DLM Gewässernetz
2
Begründung
Notwendige Annahmen zur Breite des Gewässers werden derart festgelegt, dass der "Anteil nichtlandwirtschaftlich genutzter Fläche im Gewässerrandbereich"
eher eine Unterschätzung darstellt, d.h. in der Realität
größere nichtlandwirtschaftlich genutzte Randbereiche
vorhanden sind. Bezogen auf die pflanzenschutzrelevante Anbaufläche im Gewässerrandbereich bedeutet der Ansatz eher eine Überschätzung dieser Fläche.
Feldblock-Geome- Pflanzenschutzrele- Notwendige Annahmen zur pflanzenschutzrelevanten
trien
vante Anbaufläche Anbaufläche werden derart festgelegt (vgl. auch Antwort
auf Frage 14), dass der "Anteil pflanzenschutzrelevanter
Anbaufläche" eher eine Überschätzung darstellt, d.h. in
der Realität weniger pflanzenschutzrelevante Nutzung
im Randbereich vorhanden ist.
Zu 14.:
Die Berechnungen in Bezug auf den Indikator "Anteil von Gewässern mit dauerhaft bewachsenen Gewässerrandstreifen an Oberflächengewässern in der Agrarlandschaft" erfolgen in der Verantwortung des Julius
Kühn-Instituts. Nach Auskunft des Julius Kühn-Instituts wurde im Falle Thüringens die pflanzenschutzrele-
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vante Anbaufläche aus der Angabe zu Bodennutzungskategorien (BNK) abgeleitet; berücksichtigt worden
sind Ackerland, Dauerkulturen, Obstbau und Weinbau.
In der Auswertung (Status-Quo-Analyse) fand eine gewässerschonende Nutzung auf dem Feldblock, z. B.
durch Agrarumweltmaßnahmen und Schläge mit Grünlandnutzung (innerhalb eines als BNK = Ackerland
klassifizierten Feldblocks) keine Berücksichtigung. Diese Daten lagen laut Angabe des Julius Kühn-Instituts
nur für wenige Bundesländer vor und wurden daher generell nicht berücksichtigt. Den vorgenannten Aspekt
will das Julius Kühn-Institut in einer Neuberechnung 2016 berücksichtigen, indem anonymisierte Geoinformationen zu Agrarumwelt-, Greening-Maßnahmen und Nutzungsinformationen auf Schlagebene aus den
Bundesländern in die Berechnung einfließen. Dadurch wird es möglich sein, den Anteil der pflanzenschutzrelevanten Anbaufläche an Gewässern präziser zu bestimmen.
Zu 15.:
Die vorliegenden Ergebnisse der erfolgten Berechnungen kennzeichnen zunächst nur die Ausgangslage,
weitere Berechnungen werden, wie beispielsweise in der Antwort zu Frage 14 dargestellt, erfolgen. Ziel im
Nationalen Aktionsplan ist es, dauerhaft bewachsene Gewässerrandstreifen von mindestens fünf Meter Breite in sensiblen Gebieten zu schaffen und wirksame Pufferstreifen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an allen Oberflächengewässern in der Agrarlandschaft zu etablieren. Zur Reduzierung der Stoffeinträge
und um eine eigendynamische Entwicklung der Fließgewässer zu ermöglichen, verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln im Uferrandstreifen von zehn Meter
durch Anpassung des Wassergesetzes auszuschließen.
Keller
Ministerin
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