ACHTUNG - ES MUSS JETZT GEHANDELT WERDEN!

Wichtige Information!
ACHTUNG - ES MUSS JETZT GEHANDELT WERDEN!
Staubgrenzwert um mehr als 50 % gesenkt
Unternehmen
U
Unte
nte
ern
müssen ihre Mitarbeiter laut Gefahrstoffverordnung
vor Stäuben und Rauchen aus der Luft schütve
erordn
zen. Um Erkrankungen in Zukunft noch effektiver vorzubeugen,
beuge
en hat der Gesetzgeber den Arbeitsplatzgrenzwert
(AGW)
(AGW
W) für alveolengängigen, also lungengängigen Staub (A-Staub)
von
auf 1,25 mg/m³ gesenkt.
v n 3 mg/m³
vo
m
Arbeitgeber
müssen aktiv werden
Arbe
Werden
We
erd
rden AGWs überschritten, müssen Arbeitgeber grundsätzlich
entsprechende
Gegenmaßnahmen ergreifen. Im Fall der aktuellen
e
ntspre
Grenzwertabsenkung sind sie aufgefordert, ihre GefährdungsbeurGrenzw
teilung einschließlich Messungen zu aktualisieren und dafür zu sordass Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik vorliegen.
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Mit TEKA sind Sie auf der sicheren Seite
Wir unterstützen sie hierbei gerne und führen in Ihrem Betrieb eine
optische Staubmessung durch. Dazu messen wir an mehreren relevanten Stellen der Halle die Staubkonzentration und werten diese für Sie
aus. Falls die Grenzwerte überschritten werden, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein Konzept, wie die Staubkonzentration in Ihrer
Produktionshalle reduziert werden kann.
Die Absaugung der verschmutzten Luft zählt zu den wirkungsvollsten Schutzmechanismen. Wer hier auf die mobilen und stationären
Absaug- und Filteranlagen von TEKA setzt, ist gut beraten. Denn wir
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sind Spitzenreiter in Sachen geprüfte Sicherheit und verwenden ausschließlich höchste Filterqualität.
Sprechen Sie Ihren Kundenberater an oder rufen Sie uns an, um einen
unverbindlichen Termin zu vereinbaren.
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