Mitteilungsblatt

Mitteilungsblatt
der Stadt Rendsburg
Das Mitteilungsblatt der Stadt Rendsburg erscheint mittwochs, sofern Veröffentlichungen vorliegen. Es ist
erhältlich bei der Stadt Rendsburg, Am Gymnasium 4, 24768 Rendsburg oder unter www.rendsburg.de.
Mittwoch,
28. Oktober 2015
Ausgabe 17/2015
Inhalt:
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Seite 65
47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Suhmsheide-Ost (ehem.
Feldwebel-Schmid-Kaserne) Süd“
Bebauungsplanes Nr. 92 d der Stadt Rendsburg für das Gebiet
“Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Süd“
Bebauungsplanes Nr. 92 e der Stadt Rendsburg für das Gebiet
“Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Mitte-Süd“
Bekanntmachung der Stadt Rendsburg
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
47. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Süd“
Bebauungsplanes Nr. 92 d der Stadt Rendsburg
für das Gebiet “Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Süd“
Bebauungsplanes Nr. 92 e der Stadt Rendsburg
für das Gebiet “Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Mitte-Süd“
Die vom Bauausschuss der Stadt Rendsburg am 01.04.2014 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligte und
zur Auslegung beschlossene Entwürfe zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „SuhmsheideOst (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Süd“, des Bebauungsplanes Nr. 92 d “Suhmsheide-Ost
(ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Süd“ und des Bebauungsplanes Nr. 92 e der Stadt Rendsburg
für das Gebiet “Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Mitte-Süd“ sind
vom 04. November bis zum 02. Dezember 2015
im Neuen Rathaus der Stadt Rendsburg, Am Gymnasium 4, an der Bekanntmachungstafel im Foyer
und im Fachbereich III Bau und Umwelt, Fachdienst Bauverwaltung, Zimmer 214, während der
Servicezeiten öffentlich einsehbar.
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Geltungsbereich
47. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
begrenzt: im Norden durch die Hauptzufahrtstraße
„Anton Schmid Straße“, im Osten durch die Schleswiger
Chaussee, im Süden durch die nördliche Grenze der
ehem. Bahntrasse (Husum-Kiel) und im Westen durch
die östliche Grenze der Nebenzufahrtstraße „ErichMahrt-Straße“
Geltungsbereich
Bebauungsplanes Nr. 92 d wird begrenzt: im Norden
durch
die
südliche
Plangebietsgrenze
des
Bebauungsplanes Nr. 92 e, im Osten durch die
Schleswiger Chaussee, im Süden durch die nördliche
Grenze der ehem. Bahntrasse (Husum-Kiel) und im
Westen
durch
die
östliche
Grenze
der
Nebenzufahrtstraße „Erich-Mahrt-Straße“, die den SüdWestteil des Geländes erschließt.
Geltungsbereich
Bebauungsplanes Nr. 92 e wird begrenzt: im Norden
durch
die
Hauptzufahrtstraße
„Anton
Schmid
Straße“ und Osten durch die Schleswiger Chaussee, im
Süden durch die nördliche Straße entlang der OktogonGaragenbebauung und im Westen durch die östliche
Grenze der Nebenzufahrtstraße „Erich-Mahrt-Straße“,
die den Süd-Westteil des Geländes erschließt.
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Neben dem Entwürfen der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der
Begründung und den in der Bauleitplanung benannten Rechtsgrundlagen liegen noch folgende
umweltbezogene Informationen wie Gutachten bzw. Fachbeiträge und umweltbezogene
Stellungnahmen von Behörden und sonstige Trägern öffentlicher Belange, sowie DIN Vorschriften I
Richtlinien I Verordnungen und Erlasse ebenfalls mit öffentlich aus:
Es liegen umweltbezogene Informationen vor zu Verkehrsbelastungen, Geräuschimmissionen,
Altlastensituation, potenzielle Vorkommen planungsrelevanter Arten sowie zum gegenwärtigen
Zustand und zu den Eingriffen in Landschaft und Natur.
Weiter umweltbezogene Informationen / Aussagen sind nach Themenblöcken in den Gutachten und
Untersuchungen aufgeführt.
Gutachten und Untersuchungen
1. Umweltbericht Teil II
Informationen / Aussagen: Umweltprüfung, Eingriffsregelung
Artenschutz, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Mensch, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser,
Klima/Luft,
Landschaft,
Kultur
und
Sachgüter,
Bewertung
der
Umweltschutzgüter,
Biotoptypbewertung, Schutzgebiete, Landschaft / Landschaftsbild, Umweltverträglichkeit,
Vermeidung Minimierung / Kompensation
2. Rahmenkonzept Ausgleich mit integriertem Artenschutz;
2a. Artenschutzbeitrag (Artenschutzvorprüfung)
Informationen/ Aussagen:
Nachweise und potenzielle Vorkommen planungsrelevanter Arten, Bewertung im Hinblick auf das
geplante Vorhaben, Bereits vorgesehene Vermeidungsmaßnahmen, Erhaltungszustand der
planungsrelevanten Arten, Zusammenfassung der Artenschutzvorprüfung
2b. „landschaftsplanerischen Fachbeitrag“
Informationen/ Aussagen:
Ausgangssituation
natürlicher
Gegebenheiten,
Nutzungsstrukturen
und
Biotoptypen,
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Biotoptypenliste des Plangebietes, Maßnahmen der
Landschaftspflege
3. Verkehrsuntersuchung
Informationen/ Aussagen:
Anforderungen an die Planung aus verkehrstechnischer
Verkehrsbelastungen, Hindernisse, Verkehrsführung
Sicht,
Auswirkungen
zu
4. Geräuschimmissionen
Informationen/ Aussagen:
Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht, Einzuhaltende Schallimmissionen
Verkehrslärm, Hindernisse Schallemissionen Verkehr, Schallimmissionen und Beurteilung
5. Bewertung der Altlastensituation
Informationen/ Aussagen:
Anforderungen an die Planung durch Altlasten, Einzuhaltende Belastungswerte, Hindernisse,
Sanierungsmaßnahmen, Belastungen und Beurteilung
Umweltbezogene Stellungnahmen
6. Stellungnahme "Kreis RE“
Verkehr, Landschaftsplanung, Bodenschutz, Immissionsschutz, Artenschutz
7.
Stellungnahme "Kreis RE“
Eingriff Ausgleich, Artenschutz
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Weitere Untersuchungen / Daten / Grundlagen
8. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I, S. 1548)
9.
Gebietsentwicklungsplanung für den Stadt-Umlandbereich Rendsburg, Entwicklungsplan,
Ausschnitt Rendsburg Nord, Stand 30.07.2008.
10. Stadt Rendsburg: Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für die Fläche der
Feldwebel-Schmid-Kaserne, Stand 15.5. 2008,
11. Thiehlen Projektträger Gesellschaft GmbH & Co KG: “Gelände der ehemaligen Feldwebel
Schmid-Kaserne, Rendsburg, Rahmenkonzept Ausgleich mit integriertem Artenschutz;
Bearbeitung: Büro Bioplan, Kiel / Büro karsch: projektbegleitung umwelt, Recklinghausen
(Federführung); Stand 29.10.2012.
12. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SH: Bodenkarte 1:25.000, Blatt
Owschlag (1978)
13. Stadt Rendsburg: Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für die Fläche der
Feldwebel-Schmid-Kaserne, Stand 15.5. 2008, S. 22
14. Das Umweltinformationsportal S.-H. (www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index)
15. www.umweltdaten.landsh.?thema=grundwasserkoerper/wk_nr=Ei14
16. Wasserschutzgebietsverordnung vom 27.01.2010 GVOBl. S.-H. 2010, Nr. 128 v. 27.01.2010
17. Stadt Rendsburg: Landschaftsplan Rendsburg, Textteil, S. 37 ; Stand 2001
18. Min. f. Umwelt, Natur und Forsten: Erläuterungen zum Landschaftsrahmenplan für den
Planungsraum III; Kiel, Juni 2000, S. 30
19. Büro GeoConsult, Hamburg: Bewertung der Altlastensituation Feldwebel Schmid-Kaserne,
Bebauungsplan „Suhmsheide Ost“, Teilfläche Nr. 92d, Rendsburg; Bericht Nr. 789-14-A, Stand
05.12.2014 u. Bericht Nr. 789-14-C, Stand 12.03.2015.
20. Landschaftsplanerischer Fachbeitrag, Stand 15.12.2013; Verfasser: karsch: projektbegleitung
umwelt GbR
21. Verkehrsuntersuchung vom April 2013; Verfasser: Büro Blanke / Ambrosius
21. Stellungnahme Plangebiet Feldwebel Schmid-Kaserne, Rendsburg zu Fragestellungen der
Geräuschimmissionen, Verf.: Büro Flörke, Az. AF/B7330 vom 24.12.2013
23. Sanierungsvertrag Altlasten Stadt Rendsburg/Kreis Rendsburg Eckernförde/ Oktogon Thielen
Projektträgergesellschaft mbH &Co.KG vom 13.5.2015
24. Artenschutzbericht zum BPlan 92a vom Februar 2012; Verf. Büro Bioplan
25. Artenschutzbericht zum BPlan 92c vom Juli 2012; Verf. Büro Bioplan
26. Begründung zur Satzung der Stadt Rendsburg über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes
Nr.24 "Kronwerker Moor, Mastbrook, K 1" vom 12.09.2005.
27. DIN-18005 Normen „schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005“
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während
der Servicezeiten im Fachbereich Bau und Umwelt, Fachdienst Bauverwaltung, Zimmer 214, zur
Niederschrift abgegeben werden.
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Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht
von Bedeutung ist. Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Rendsburg, den 28.10.2015
Stadt Rendsburg – Der Bürgermeister
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