Mitteilungsblatt der Stadt Rendsburg Das Mitteilungsblatt der Stadt Rendsburg erscheint mittwochs, sofern Veröffentlichungen vorliegen. Es ist erhältlich bei der Stadt Rendsburg, Am Gymnasium 4, 24768 Rendsburg oder unter www.rendsburg.de. Mittwoch, 28. Oktober 2015 Ausgabe 17/2015 Inhalt: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Seite 65 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Süd“ Bebauungsplanes Nr. 92 d der Stadt Rendsburg für das Gebiet “Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Süd“ Bebauungsplanes Nr. 92 e der Stadt Rendsburg für das Gebiet “Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Mitte-Süd“ Bekanntmachung der Stadt Rendsburg Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Süd“ Bebauungsplanes Nr. 92 d der Stadt Rendsburg für das Gebiet “Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Süd“ Bebauungsplanes Nr. 92 e der Stadt Rendsburg für das Gebiet “Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Mitte-Süd“ Die vom Bauausschuss der Stadt Rendsburg am 01.04.2014 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligte und zur Auslegung beschlossene Entwürfe zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „SuhmsheideOst (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Süd“, des Bebauungsplanes Nr. 92 d “Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Süd“ und des Bebauungsplanes Nr. 92 e der Stadt Rendsburg für das Gebiet “Suhmsheide-Ost (ehem. Feldwebel-Schmid-Kaserne) Mitte-Süd“ sind vom 04. November bis zum 02. Dezember 2015 im Neuen Rathaus der Stadt Rendsburg, Am Gymnasium 4, an der Bekanntmachungstafel im Foyer und im Fachbereich III Bau und Umwelt, Fachdienst Bauverwaltung, Zimmer 214, während der Servicezeiten öffentlich einsehbar. 65 Geltungsbereich 47. Änderung des Flächennutzungsplanes wird begrenzt: im Norden durch die Hauptzufahrtstraße „Anton Schmid Straße“, im Osten durch die Schleswiger Chaussee, im Süden durch die nördliche Grenze der ehem. Bahntrasse (Husum-Kiel) und im Westen durch die östliche Grenze der Nebenzufahrtstraße „ErichMahrt-Straße“ Geltungsbereich Bebauungsplanes Nr. 92 d wird begrenzt: im Norden durch die südliche Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 92 e, im Osten durch die Schleswiger Chaussee, im Süden durch die nördliche Grenze der ehem. Bahntrasse (Husum-Kiel) und im Westen durch die östliche Grenze der Nebenzufahrtstraße „Erich-Mahrt-Straße“, die den SüdWestteil des Geländes erschließt. Geltungsbereich Bebauungsplanes Nr. 92 e wird begrenzt: im Norden durch die Hauptzufahrtstraße „Anton Schmid Straße“ und Osten durch die Schleswiger Chaussee, im Süden durch die nördliche Straße entlang der OktogonGaragenbebauung und im Westen durch die östliche Grenze der Nebenzufahrtstraße „Erich-Mahrt-Straße“, die den Süd-Westteil des Geländes erschließt. 66 Neben dem Entwürfen der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und den in der Bauleitplanung benannten Rechtsgrundlagen liegen noch folgende umweltbezogene Informationen wie Gutachten bzw. Fachbeiträge und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstige Trägern öffentlicher Belange, sowie DIN Vorschriften I Richtlinien I Verordnungen und Erlasse ebenfalls mit öffentlich aus: Es liegen umweltbezogene Informationen vor zu Verkehrsbelastungen, Geräuschimmissionen, Altlastensituation, potenzielle Vorkommen planungsrelevanter Arten sowie zum gegenwärtigen Zustand und zu den Eingriffen in Landschaft und Natur. Weiter umweltbezogene Informationen / Aussagen sind nach Themenblöcken in den Gutachten und Untersuchungen aufgeführt. Gutachten und Untersuchungen 1. Umweltbericht Teil II Informationen / Aussagen: Umweltprüfung, Eingriffsregelung Artenschutz, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Mensch, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur und Sachgüter, Bewertung der Umweltschutzgüter, Biotoptypbewertung, Schutzgebiete, Landschaft / Landschaftsbild, Umweltverträglichkeit, Vermeidung Minimierung / Kompensation 2. Rahmenkonzept Ausgleich mit integriertem Artenschutz; 2a. Artenschutzbeitrag (Artenschutzvorprüfung) Informationen/ Aussagen: Nachweise und potenzielle Vorkommen planungsrelevanter Arten, Bewertung im Hinblick auf das geplante Vorhaben, Bereits vorgesehene Vermeidungsmaßnahmen, Erhaltungszustand der planungsrelevanten Arten, Zusammenfassung der Artenschutzvorprüfung 2b. „landschaftsplanerischen Fachbeitrag“ Informationen/ Aussagen: Ausgangssituation natürlicher Gegebenheiten, Nutzungsstrukturen und Biotoptypen, Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Biotoptypenliste des Plangebietes, Maßnahmen der Landschaftspflege 3. Verkehrsuntersuchung Informationen/ Aussagen: Anforderungen an die Planung aus verkehrstechnischer Verkehrsbelastungen, Hindernisse, Verkehrsführung Sicht, Auswirkungen zu 4. Geräuschimmissionen Informationen/ Aussagen: Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht, Einzuhaltende Schallimmissionen Verkehrslärm, Hindernisse Schallemissionen Verkehr, Schallimmissionen und Beurteilung 5. Bewertung der Altlastensituation Informationen/ Aussagen: Anforderungen an die Planung durch Altlasten, Einzuhaltende Belastungswerte, Hindernisse, Sanierungsmaßnahmen, Belastungen und Beurteilung Umweltbezogene Stellungnahmen 6. Stellungnahme "Kreis RE“ Verkehr, Landschaftsplanung, Bodenschutz, Immissionsschutz, Artenschutz 7. Stellungnahme "Kreis RE“ Eingriff Ausgleich, Artenschutz 67 Weitere Untersuchungen / Daten / Grundlagen 8. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I, S. 1548) 9. Gebietsentwicklungsplanung für den Stadt-Umlandbereich Rendsburg, Entwicklungsplan, Ausschnitt Rendsburg Nord, Stand 30.07.2008. 10. Stadt Rendsburg: Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für die Fläche der Feldwebel-Schmid-Kaserne, Stand 15.5. 2008, 11. Thiehlen Projektträger Gesellschaft GmbH & Co KG: “Gelände der ehemaligen Feldwebel Schmid-Kaserne, Rendsburg, Rahmenkonzept Ausgleich mit integriertem Artenschutz; Bearbeitung: Büro Bioplan, Kiel / Büro karsch: projektbegleitung umwelt, Recklinghausen (Federführung); Stand 29.10.2012. 12. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SH: Bodenkarte 1:25.000, Blatt Owschlag (1978) 13. Stadt Rendsburg: Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für die Fläche der Feldwebel-Schmid-Kaserne, Stand 15.5. 2008, S. 22 14. Das Umweltinformationsportal S.-H. (www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index) 15. www.umweltdaten.landsh.?thema=grundwasserkoerper/wk_nr=Ei14 16. Wasserschutzgebietsverordnung vom 27.01.2010 GVOBl. S.-H. 2010, Nr. 128 v. 27.01.2010 17. Stadt Rendsburg: Landschaftsplan Rendsburg, Textteil, S. 37 ; Stand 2001 18. Min. f. Umwelt, Natur und Forsten: Erläuterungen zum Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III; Kiel, Juni 2000, S. 30 19. Büro GeoConsult, Hamburg: Bewertung der Altlastensituation Feldwebel Schmid-Kaserne, Bebauungsplan „Suhmsheide Ost“, Teilfläche Nr. 92d, Rendsburg; Bericht Nr. 789-14-A, Stand 05.12.2014 u. Bericht Nr. 789-14-C, Stand 12.03.2015. 20. Landschaftsplanerischer Fachbeitrag, Stand 15.12.2013; Verfasser: karsch: projektbegleitung umwelt GbR 21. Verkehrsuntersuchung vom April 2013; Verfasser: Büro Blanke / Ambrosius 21. Stellungnahme Plangebiet Feldwebel Schmid-Kaserne, Rendsburg zu Fragestellungen der Geräuschimmissionen, Verf.: Büro Flörke, Az. AF/B7330 vom 24.12.2013 23. Sanierungsvertrag Altlasten Stadt Rendsburg/Kreis Rendsburg Eckernförde/ Oktogon Thielen Projektträgergesellschaft mbH &Co.KG vom 13.5.2015 24. Artenschutzbericht zum BPlan 92a vom Februar 2012; Verf. Büro Bioplan 25. Artenschutzbericht zum BPlan 92c vom Juli 2012; Verf. Büro Bioplan 26. Begründung zur Satzung der Stadt Rendsburg über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr.24 "Kronwerker Moor, Mastbrook, K 1" vom 12.09.2005. 27. DIN-18005 Normen „schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005“ Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Servicezeiten im Fachbereich Bau und Umwelt, Fachdienst Bauverwaltung, Zimmer 214, zur Niederschrift abgegeben werden. 68 Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Rendsburg, den 28.10.2015 Stadt Rendsburg – Der Bürgermeister 69
© Copyright 2024 ExpyDoc