Ausbildungsmusikkorps der Bundeswehr Bewerbung als Feldwebel im Militärmusikdienst Allgemeines Als Bewerber für die Laufbahn der Feldwebel im Militärmusikdienst der Bundeswehr, sollte eines der hier aufgeführten Orchesterinstrumente beherrscht werden. Orchesterinstrumente: Querflöte, Oboe, Klarinette (deutsches System), Fagott, Saxophon, Waldhorn, Trompete, Tenorhorn/ Bariton, Posaune, Tuba, Keyboard oder Schlagzeug. Als Schlagzeuger sollten sie über gute Kenntnisse auf der kleinen Trommel, Pauken, Marimbaphon (Stabspiele) sowie Drum Set verfügen. In der Regel sind hierfür zwischen 6 und 10 Jahren Einzelunterricht an einer Musikschule oder einem Privatlehrer erforderlich. In den Literaturlisten im Internet unter http://www.ausbildungsmusikkorps.de findet der Bewerber Vortragsstücke zur musikfachlichen Eignungsfeststellung. Ein Musikschullehrer kann unter zur Hilfenahme dieser Musikstücke den Schwierigkeitsgrad der Eignungsfeststellung mit dem Leistungsstand seines Schülers vergleichen. Weiterhin werden gute Musiktheoriekenntnisse erwartet. • Mindestverpflichtungszeit 12 Jahre • Höchstalter 29 Jahre bei Einstellung • Musikfachliche Eignungsfeststellung Ausbildungsmusikkorps Bw • allgemeine Eignungsfeststellung Karrierecenter Düsseldorf • Aufgrund der Begabtenförderung in Deutschland ist ein Studium an einer Kunst- oder Musikhochschule in Deutschland auch ohne Abitur zulässig. (Hauptschule mit Qualifikation) www.ausbildungsmusikkorpsbw.streitkraeftebasis.de Ausbildungsmusikkorps der Bundeswehr Ablauf der Bewerbung: 1. Kontaktaufnahme mit dem Karriereberater des Wohnortes telefonisch unter: 0800/ 980 088 0 im Netz unter http://www.bundeswehr-karriere.de 2. Karriereberater des Wohnortes leitet die Bewerbung an das KarrC in Düsseldorf weiter. Nach Terminabsprache mit dem AusbMusKorps Bw erfolgt die Einladung zur musikfachlichen Eignungsfeststellung. Diese findet regelmäßig im März eines jeden Jahres statt. 3. Nach bestandener Teilnahme an der musikfachlichen EP, lädt das KarrC Düsseldorf zeitnah zur allgemeinen Eignungsfeststellung ein. 4. Einstellung zum 01. Juli eines Jahres. Bei Überschneidungen mit dem Beginn der Schulferien sind Ausnahmeregelungen durch die jeweilige Schule möglich. Weitere Hinweise zur musikfachlichen Eignungsfeststellung finden Sie im Netz unter http://www.ausbildungsmusikkorps.de E-Mail: [email protected] telefonisch unter: 02102 28 2505 www.ausbildungsmusikkorpsbw.streitkraeftebasis.de
© Copyright 2024 ExpyDoc