REGISTRIERKASSEN: Die neuesten Fakten - e

MODE & FREIZEIT
[intern]
TEXTIL | LEDERWAREN | SCHUHE | SPORT
Mitgliederinformation der Landesgremien Wien des Einzel- und
Großhandels mit Mode und Freizeitartikeln
REGISTRIERKASSEN:
Die neuesten Fakten
Lehrlingsausbildung:
Junior Sales 2015 Handelstag:
An sozialen Medien
kommt keiner vorbei
5|15
9.12.: Modehandel
Gremialveranstaltung
Registrierkassenpflicht
MODE & FREIZEIT
I
N
Z
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A
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L
Landesgremium Wien des Einzelhandels
mit Mode und Freizeitartikeln
Obmann: KommR Herbert Gänsdorfer
Obmann-Stellvertreter: KommR Helmut Schramm
Obmann-Stellvertreterin: Tanja Marta-Cellnigg
Berufszweig Sport
Vorsitzender:
KommR Dkfm. Ernst Aichinger
Berufszweig Textil
Vorsitzender:
KommR Günther Rossmanith
O
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H
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N
Obmann des Landesgremiums Wien
des Großhandels mit Mode und Freizeitartikeln
wir können es nicht oft genug betonen: Wir fordern auf allen Ebenen des
Handels umfassende Steuergerechtigkeit, z. B. bei den Big Playern des
Online-Handels, die in Österreich so gut wie keine Ertragssteuern bezahlen. Und wir wehren uns auch gegen die wenigen schwarzen Schafe im
stationären Einzelhandel, die Steuern nicht korrekt abführen und damit
den Wettbewerb zuungunsten der anständigen Betriebe verzerren. Was
jetzt aber mit der von der Regierung beschlossenen Registrierkassenpflicht gefordert wird, ist weder besonders sinnvoll noch einfach umzusetzen. Hier waren leider Dilettanten am Werk!
Berufszweig Schuhe
Vorsitzender:
Friedrich Ammaschell
R
KommR RALPH G. PLAICHINGER
Liebe Leserinnen und Leser,
Berufszweig Lederwaren
Vorsitzender:
KommR Herbert Gänsdorfer
G
Obmann des Landesgremiums Wien
des Einzelhandels mit Mode und
Freizeitartikeln
D
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L
Landesgremium Wien des Großhandels
mit Mode und Freizeitartikeln
Obmann: KommR Ralph G. Plaichinger
Obmann-Stellvertreter: KommR Karl K. Gödde
Obmann-Stellvertreter: KommR Ernst Tobola
Berufszweig Textil
Vorsitzender:
KommR Ralph G. Plaichinger
Berufszweig Lederwaren
Vorsitzender:
KommR Karl K. Gödde
Berufszweig Schuhe
Vorsitzender:
KommR Dr. Kurt Riemer
Geschäftsführerin:
Elisabeth Rammel
T +43(0)1/514 50-3218
E [email protected]
Sachbearbeiterin:
Renate Führer: T +43 (0)1/514 50-3219, E. [email protected]
Gremialgeschäftsstelle: Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien
W www.wko.at/wien/mode-freizeitartikel-eh
www.wko.at/wien/mode-freizeitartikel-gh
Der Wirtschaftskammer ist es zwar schon gelungen, die eine oder andere Unsinnigkeit aus dem Verordnungsentwurf zu eliminieren - besonderer
Dank gilt hier dem Geschäftsführer der Bundessparte Handel, Mag. René
Tritscher, der im Finanzministerium unermüdlich intervenierte - aber erst
seit 13. November liegt die endgültige Durchführungsverordnung (Erlass)
vor, obwohl die Registrierkassenverordnung schon mit 1.1. 2016 in Kraft
treten wird.
Damit die Kassa weiter klingelt
Wir haben Ihnen in dieser MFI-Ausgabe alle relevanten Bestimmungen
kurz zusammen gefasst und um die neuesten Erkenntnisse aus dem Erlass ergänzt, damit ihre Kassa auch im nächsten Jahr noch ordentlich klingeln kann. Dazu zählen Beispiele über Warengruppen und handelsübliche
Bezeichnungen sowie die Übergangsbestimmungen, die unter gewissen
Umständen Straffreiheit in den ersten drei bis sechs Monaten garantieren.
Hier noch kurz drei Hinweise aus unserer Sicht:
> D
ie Registrierkassenverordnung betrifft auch den Großhandel, sofern
z. B. in einem Modezentrum und durch Inkasso beim Kunden vor Ort
Barumsätze getätigt werden.
> B
eachten Sie, dass unter „Barumsätzen“ auch alle Bankomat- und
Kreditkartenzahlungen zu verstehen sind, obwohl sonst betriebswirtschaftlich zwischen „barer“ (Bargeld) und „unbarer“ Zahlung im Handel (Bankomat-, Kreditkarten) unterschieden wird.
> L
assen Sie sich vom Lieferanten garantieren, dass die Kassa, die Sie
für 2016 brauchen und eventuell neu anschaffen, auch die zusätzlichen
Bestimmungen ab dem 1.1.2017 erfüllt. Formulare gibt es bei uns in
der Wirtschaftskammer.
Wir laden Sie auch gerne zu den weiteren Veranstaltungen zu diesem
diffizilen Thema ein,
Ihre Obleute
Fotocredits: david bohmann photography, Fotostudio Nessler,
Foto Weinwurm
Serviceleistungen exklusiv für unsere Gremialmitglieder:
Juristischer Sprechtag: Jeden Mittwoch in der Zeit von 14:30 bis
15:30 Uhr besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung
(Mietrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerbeordnung) durch Juristen der
Rechtsanwaltskanzlei Prunbauer. Die Sprechtage finden in der Gremialgeschäftsstelle, 1040, Schwarzenbergplatz 14, Parterre links, Zimmer 1, statt. Für Fragen in Steuerangelegenheiten bieten wir eine kostenlose Erstberatung durch einen Experten der BDO Agitas GmbH an.
Wenn Sie diese Beratungen in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie Frau Renate Führer unter +43 (0)1 514 50-3219 oder per
E-Mail: [email protected]
Arbeitsrechtliche Auskünfte: Sollten Sie Fragen zu den Kollektivverträgen (Handelsangestellte und-arbeiter) haben, steht Ihnen das
Kompetenzzentrum für Arbeitsrecht der Wirtschaftskammer Wien
unter T +43 (0)1 514 50-1550 • W www.wko.at/wien/sp zur Verfügung.
Ralph Plaichinger
Herbert Gänsdorfer
PS: Unsere Druckerei, Hans Jentzsch & Co GmbH, die in unserem Auftrag die
Mitgliederinformation MFI besonders umweltfreundlich herstellt, ist seit August 2015 als erste Druckerei in Wien auch mit dem CSR-Gütesiegel für Druckereien ausgezeichnet worden, womit erstmals die ökologischen und sozialen Bemühungen des 50-Mitarbeiter-Unternehmens berücksichtigt wurden.
Wir gratulieren herzlich!
david bohmann photography
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KommR HERBERT GÄNSDORFER
Fotostudio Nessler
[intern]
» Editorial «
Zufriedene Kundinnen dank Mystery Shopping
FÜR SIE ZUSAMMENGESTELLT:
Alle Fotos: © picturesborn Nessler
Die Fakten der
Registrierkassenverordnung
Über 1.300 Wiener UnternehmerInnen informierten sich am 24. 9. im Austria Center Wien anlässlich der Roadshow
Registrierkassenpflicht über die ab 1. 1. 2016 in Kraft tretende Registrierkassenverordnung. Da zwischenzeitlich auch
der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht nach der Bundesabgabenordnung
(BAO), Barumsatzverordnung (BarUV 2015) und Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) vorliegt, haben wir
diese Fakten in der nachfolgenden Zusammenstellung noch eingebaut. Nach der Begutachtungszeit konnten im Erlass noch Nachbesserungen im Sinne der Wirtschaft (Übergangsphase betreffend finanzstrafrechtliche Konsequenzen bei Nichterfüllung der Registrierkassen und Belegerteilungspflicht im ersten Halbjahr 2016) erreicht werden.
Die Einführung der Registrierkassenpflicht mit 1. 1. 2016 ist also fix, ab 1. 1.
2017 kommt zusätzlich die „Registrierkassensicherheitsverordnung“ (RKS-V)
hinzu, die alle Kassen manipulationssicher machen soll. Die Wirtschaftskammer hat rückblickend vor allem bei den
Automaten und Webshops sowie - voraussichtlich - bei der Bezeichnung der
Ware auf dem Kassenbeleg Erleichterungen erzielt. Die bisher vorgesehenen Bestimmungen, dass die genaue
handelsübliche Bezeichnung eines Artikels eingegeben werden muss - was
ohne ein Warenwirtschaftssystem praktisch unmöglich ist - und wofür beim
Kassiervorgang einfach die Zeit fehlt, ist
damit wohl verhindert.
Auch die Übergangsbestimmungen, die
in den ersten Monaten Straffreiheit vorsehen, konnten in den Entwurf hineinreklamiert werden.
"Wir bekennen uns zum Kampf gegen Steuerhinterziehung und schützen damit alle ordentlichen Unternehmer, die ihre Steuern korrekt abführen. Mit der Registrierkassenpflicht in der
vorliegenden Form haben wir aber absolut keine Freude. Der Erlass bringt sehr viele Auflagen
und aufwändige Anschaffungen sowie organisatorische Veränderungen für jedes Handelsunternehmen mit sich. Es ist trotz
aller Bemühungen der Wirtschaftskammer, Verbesserungen
zu erreichen und Nachverhandlungen zu fordern - die zwischenzeitlich zum Teil auch erfüllt wurden - aber unsere Aufgabe, umfassend zu informieren und den
Mitgliedsbetrieben die hochkomplexe Materie verständlich näher
Die Messe Wien bot die entsprechende Kulisse, das Thema
Registrierkassenpflicht sorgte für reges Interesse der Wiener HändlerInnen.
zu bringen."
Spartenobmann Dr. Rainer Trefelik
MODE & FREIZEIT
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Alle Fotos: © picturesborn Nessler
» Registrierkassenverordnung «
„Ein Registrierkassensystem muss zum jeweiligen Betrieb passen und
sich an die betrieblichen Abläufe anpassen und nicht umgekehrt“, meinten die Vortragenden des Abends, Steuerberater Karl Scholik und Kassenexperte Markus Zoglauer.
DIE WICHTIGSTEN FAKTEN
ZUR REGISTRIERKASSENPFLICHT:
Ab welcher Umsatzgrenze besteht Kassenpflicht?
Für Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 15.000 € und Barumsätzen über 7.500 € besteht ab dem
Jahr 2016 die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems. Als Registrierkasse können auch serverbasierende
Aufzeichnungssysteme, Waagen und
Taxameter mit Kassenfunktionen dienen. Beide Umsatzgrenzen müssen
überschritten werden, damit die Kassenpflicht eintritt. Ab 1. Jänner 2017
muss zusätzlich eine technische Sicherheitseinrichtung im Kassensystem vorhanden sein.
Was versteht man unter Barumsätzen?
Als Barumsätze gelten Umsätze, bei
denen die Gegenleistung mit Bargeld,
Kredit- oder Bankomatkarte, sowie
anderen vergleichbaren Zahlungsformen (z.B. Zahlung mittels Mobiltelefon oder PayLife Quick) beglichen
wird. Als Barzahlung gilt weiters die
Hingabe von Barschecks sowie vom
Unternehmer ausgegebener und von
ihm an Geldes statt angenommener
Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen
und dergleichen. Bezahlung mit Erlagschein oder E-Banking zählt nicht
zu den Barumsätzen.
WICHTIG: Im Sinne der Verordnung sind
auch Bankomat- und Kreditkartenumsätze als Barumsätze zu verstehen!
Wie werden Gutscheine behandelt?
Die Behandlung von Gutscheinen richtet sich danach, ob ein reiner Wertgutschein (z. B. 100 € Gutschein) oder ein
Gutschein für eine konkret beschriebene Leistung (z. B. eine Massage)
vorliegt. Ein Gutschein für eine kon-
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MODE & FREIZEIT
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Bei einer begleitenden Fachausstellung von 30 Kassen- und Softwareanbietern konnten sich die Besucher vor und nach der Veranstaltung umfassend informieren.
krete Leistung wird sofort beim Verkauf als Barumsatz angesehen (sofern bar
oder per Kreditkarte bezahlt), dementsprechend ist auch sofort ein Beleg mit der
Registrierkasse auszustellen.
Anders ist die Behandlung bei einem Wertgutschein, wie das im Handel idR der
Fall ist. Hier ist der bloße Verkauf des Gutscheins kein Umsatz und muss - wie
bisher - nicht in der Registrierkasse erfasst werden, die Einlösung des Gutscheines ist jedoch ein Barumsatz, bei dem ein Beleg ausgestellt werden muss.
berschreiten der Grenzen für die Kassenpflicht
Ü
Ab dem erstmaligen Überschreiten der oben genannten Grenzen muss der Unternehmer mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) ein geeignetes Kassensystem haben.
Ein Unternehmer, der die Grenzen im Jahr 2015 überschreitet, muss also grundsätzlich ab 1.1. 2016 eine elektronische Registrierkasse haben. Wenn der Unternehmer die Grenzen 2016 nicht mehr überschreitet und absehbar ist, dass er sie
künftig auch nicht überschreiten wird (etwa durch Umstellung auf „Nichtbarumsatzgeschäfte“), besteht für ihn ab 1.1.2017 keine Registrierkassenpflicht mehr.
Was bedeutet der Begriff „Betrieb“ für die Kassenpflicht – sind mehrere Betriebsstandorte einzeln zu bewerten?
Die Kassenpflicht gilt pro Betrieb. Betrieb ist durch eine eigene Buchhaltung gekennzeichnet. In den Einkommensteuerrichtlinien ist der Begriff Betrieb folgendermaßen definiert:
Allgemein kann der Begriff Betrieb als die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel in einer organisatorischen Einheit
verstanden werden. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist ein Betrieb aber nur gegeben, wenn er der Erzielung von betrieblichen Einkunftsarten dient. Ein Betrieb
kann zwar mehrere Teilbetriebe (Betriebszweige) oder Betriebsstätten umfassen;
der Gewinn ist dennoch einheitlich zu ermitteln.
as versteht man unter Belegerteilungspflicht?
W
Für jeden Betrieb besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung bei Barzahlungen einen
Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Sanktionen für den Kunden sind
aber nicht vorgesehen.
JEDER BELEG MUSS FOLGENDEN INHALT AUFWEISEN:
> Bezeichnung des leistenden/liefernden Unternehmens
> fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben werden
> Tag der Belegausstellung
> Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung
> Betrag der Barzahlung
> bei Verwendung der technischen Sicherheitseinrichtung ab 1.1.2017 müssen
noch zusätzlich folgende Bestandteile auf dem Beleg aufscheinen: Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt, maschinenlesbarer Code (z.B. QR-Code).
» Registrierkassenverordnung «
Vom Beleg muss der Unternehmer eine Durchschrift oder elektronische Abspeicherung machen und wie alle Buchhaltungsunterlagen sieben Jahre aufbewahren.
Sind händisch ausgestellte Belege ab 2016 auch zulässig?
Wenn Kassenpflicht besteht, wird der Beleg aus dem System erstellt. Wenn keine Kassenpflicht besteht (weil beispielsweise die Umsätze unter den relevanten
Grenzen liegen) gilt für Unternehmer dennoch die Belegerteilungsverpflichtung.
In diesem Fall wird der Beleg händisch, mittels Kassenblock mit fortlaufender
Nummer geschrieben. Händisch ausgestellte Belege gibt es auch bei „mobilen
Gruppen“.
Gibt es Ausnahmen/Erleichterung von der Beleg – bzw. Registrierkassenpflicht?
Die Belegerteilungsverpflichtung gilt für jeden Betrieb ab 1.1.2016 (egal ob Kassenpflicht besteht oder nicht). Ausnahmen von der Belegerteilungspflicht gibt es
nur für die „Kalte-Händeregelung“, bestimmte Automaten, Feuerwehrfeste und
dergleichen.
Der Bundesminister für Finanzen lässt für gewisse Unternehmergruppen bzw.
Umsatzarten Ausnahmen und Erleichterungen bei der Einzelaufzeichnungspflicht, der Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems und der Belegerteilungsverpflichtung zu.
DIESE FÄLLE SIND:
> f ür Umsätze bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 € je Betrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, jedoch nicht in oder in
Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden (Kalte-Händeregelung) ist keine Kassen- und Belegerteilungspflicht vorgesehen,
ebenso
> für bestimmte Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten.
> n
ur von der Registrierkassenpflicht befreit sind Betriebe, bei denen keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld erfolgt. Diese Ausnahme betrifft die
sogenannten Webshops. Grundsätzlich besteht für Webshops keine Registrierkassenpflicht.
> W
ird neben dem Webshop noch ein z.B. Verkaufslokal geführt, dann besteht
für dieses Kassenpflicht, wenn die Umsätze der beiden Teilbetriebe zusammen die relevanten Umsatzgrenzen (15.000 € bzw. 7.500 €) übersteigen.
Erleichterungen hinsichtlich der zeitlichen Erfassung der Bareinnahmen in die
Registrierkasse gibt es für „mobilen Gruppen“ (die ihre Leistungen außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen).
Bei Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten, die nach dem 31. Dezember
2015 in Betrieb genommen werden, ist weder eine Kasse noch ein Beleg notwendig, wenn die Gegenleistung für die Einzelumsätze 20 € nicht übersteigt.
Zertifizierung von Kassen und Kassenanbietern
Es gibt weder eine Liste mit zertifizierten Kassenanbietern noch eine Zertifizierung von Kassensystemen, da dies nicht vorgesehen ist.
Anschaffungskosten einer Registrierkasse
Die Kosten für die Anschaffung bzw. Umrüstung einer „einfachen“ Registrierkasse mit entsprechendem Sicherheitssystem werden voraussichtlich 400 € bis
1.000 € betragen. Es besteht auch die Möglichkeit auf vorhandenen Geräten (z.B.
Laptops, PC) eine geeignete Kassensoftware zu installieren und einen Drucker
anzuschließen, um der Kassenpflicht zu entsprechen.
Gibt es Steuerbegünstigungen für die Anschaffung einer Registrierkasse?
Als Unterstützung zur Finanzierung der vorgeschriebenen Systeme (Anschaffung
oder Umrüstung) ist eine beim Betriebsfinanzamt beantragbare Prämie in Höhe
von 200 € pro Kassensystem (maximal aber 30 € pro Erfassungseinheit) vorgesehen. Die Prämie kann bei der jeweiligen Steuererklärung geltend gemacht werden;
wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben und stellt keine Betriebseinnahme dar (d.h.
sie ist steuerfrei). Für die Inanspruchnahme müssen die Ausgaben jedoch vor dem
1.1.2017 erfolgen.
Handelsübliche Bezeichnung (Artikel, Warengruppe oder auch Symbole oder Schlüsselzeichen) auf dem Kassenbeleg
Grundsätzlich kann die handelsübliche Bezeichnung oder die Art der sonstigen
Leistung auch durch Schlüsselzahlen
oder Symbole ausgedrückt werden,
wenn ihre eindeutige Bestimmung aus
der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist (etwa durch
Aushang in den Geschäftsräumlichkeiten).
Unter handelsüblicher Bezeichnung
ist jene Bezeichnung zu verstehen,
unter der die Ware im Geschäftsverkehr bestellt wird. Es genügt die Verwendung branchenüblicher Sammelbezeichnungen (z. B. Bücher, Büromöbel, Kfz-Ersatzteile, Waschmittel,
Spielwaren, Spirituosen). Überbegriffe
wie „Waren“ oder „Material“ genügen
nicht, weil sie für alle Branchen Verwendung finden.
IM ERLASS ZUR REGISTRIERKASSENVERORDNUNG FINDEN SICH FÜR
UNSERE GREMIEN DIE FOLGENDEN
BEISPIELE:
BRANCHE
BekleidungsgeschäftSchuhgeschäft
ZULÄSSIGE
WARENBEZEICHNUNG NACH
§ 11 USTG
Latzhose blau, Laufschuhe
Gr. 52, bestimmter
Windjacke grün,
Marken, Pumps,
Gr. 50
Sneakers
ZULÄSSIGE
WARENBEZEICHNUNG
NACH § 132A BAO
Hose, Sportschuhe,
JackeDamenschuhe
KEINE ZULÄSSIGE
WARENBEZEICHNUNG
NACH § 132A BAO
KleidungSchuhe
Einzelhändler und andere gewerblich tätige Unternehmer, die Waren
verschiedener Hersteller beschaffen
und an einen Endverbraucher verkaufen, erfüllen in einer Übergangsphase bis 31.12.2020 die Einzelaufzeichnungs-Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht auch dann, wenn sie die
Warenbezeichnung in der zu verwendenden Registrierkasse eingeschränkt
bis auf 15 Warenbezeichnungen erfassen und entsprechend dieser Erfassung
auf den Belegen ausweisen. Dies gilt
nur insoweit, als am 31.12.2015 im Betrieb kein Warenwirtschaftssystem verfügbar ist.
Überprüfung der Kassen
Die Finanzpolizei oder der Betriebsprüfer kann das Kassensystem im
Rahmen einer finanzpolizeilichen
Kontrolle oder im Rahmen von AußenMODE & FREIZEIT
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5
» Registrierkassenverordnung «
Strafen bei Nichtverwendung einer Registrierkasse (wenn man unter die Registrierkassenpflicht fällt)
Die vorsätzliche Verletzung der bloßen Verpflichtung zur Verwendung der
vorgeschriebenen
Registrierkasse,
sofern dadurch nicht ein anderes Finanzvergehen verwirklicht wird, kann
mit bis zu 5.000 € geahndet werden;
eine entsprechende systematische
Manipulation der Registrierkasse, die
ein Verkürzungsdelikt ermöglicht, mit
einer Geldstrafe bis zu 25.000 €.
machen können (z. B. die Anschaffung einer Registrierkasse war aufgrund von
Nichteinhaltung der Lieferfristen durch die Kassenhersteller nicht möglich oder
die Installation der notwendigen Software für die elektronische Festhaltung der
Umsätze war mangels notwendiger fachlicher Beratung durch den IT-Servicefachmann nicht rechtzeitig möglich oder die erforderliche Einschulung des Unternehmers und seiner Erfüllungsgehilfen war nicht zeitgerecht durchführbar).
Neuerungen ab 1. 1. 2017
Ab 1.1.2017 müssen alle Kassensysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung (Signaturerstellungseinheit) verfügen. Diese Signaturerstellungseinheiten können bei einem im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen
Zertifizierungsdienstanbieter, der qualifizierte Signaturzertifikate anbietet, erworben werden.
In Österreich werden diese sicheren Signaturerstellungseinheiten, die den Erfordernissen der Registrierkassensicherheitsverordnung entsprechen, derzeit von
den folgenden zwei akkreditierten Zertifizierungsdienstleistern angeboten:
> A-Trust
> e-commerce monitoring GmbH
Unser wichtiger Tipp zum Schluss:
Wenn Sie heuer noch eine Kasse kaufen, weil Sie bisher keine hatten bzw. Ihre
derzeitige Kasse unzureichend ist, lassen Sie sich von Ihrem Anbieter schriftlich
bestätigen, dass die Kasse auch die gesetzlichen Anforderungen ab 1.1.2017 erfüllen kann. Entsprechende Formulare gibt es z. B. in der nachfolgend angeführten Broschüre, die auch zum Download zur Verfügung steht.
Bestimmungen für die Übergangsphase
Der Entwurf sieht im Grunde des § 25
FinStrG nachstehende Übergangsregelungen vor.
Unberührt von dieser geplanten Regelung bleibt die Verfolgung und Bestrafung von Hinterziehungen und Verkürzungen von Abgaben.
1. QUARTAL 2016
Es werden in der Übergangsphase
(Zeitraum 1. Jänner 2016 bis 31. März
2016) von den Abgabenbehörden und
deren Organe keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen bei bloßer Nichterfüllung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gesetzt.
Vielmehr werden die Organe der Finanzverwaltung in diesem Bereich
durch Beauskunftung die Unternehmerinnen und Unternehmer proaktiv
unterstützen.
2. QUARTAL 2016
Bis zum 30. Juni 2016 werden weiters
von den Abgabenbehörden und deren Organen bei bloßer Nichterfüllung
der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen
gesetzt, wenn der oder die Betroffenen besondere Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten glaubhaft
WEIT ER E INFO R M AT I O N U N D DOW NLOA DS :
Dass das Informationsbedürfnis groß ist, bewies die Zahl von
1300 Wiener UnternehmerInnen,
die sich über die
neue Registrierkassenpflicht informierten und
mit zahlreichen
Fragen beteiligten, die (linkes
Bild) Moderatorin Iris Thalbauer/WKO Bundessparte Handel an
die Experten Karl
Scholik und Markus Zoglauer weiterleitete.
Alle Fotos: © picturesborn Nessler
prüfungen überprüfen. Auch „Mystery
Shopping“ ist erlaubt, um die Belegerteilungspflicht zu testen.
Die einzelnen Kassen sind nicht online mit dem Finanzamt verbunden,
ein Chip in der Kassa speichert aber
alle Aufzeichnungen. Bei einer Überprüfung muss ein USB-Stick bereit liegen, um den Mitarbeitern des Finanzamtes oder der Finanzpolizei die Daten („Finanzamtsexport“) herunter zu
laden und übergeben zu können.
REGISTRIER­
KASSEN­NEWS
Exklusiv
https://www.wko.at/Wien/Registrierkassenpflicht
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MODE & FREIZEIT
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1
REGISTRIERKASSENNEWS Exklusiv
Foto: © Fotowerk
» Ein fröhliches Weihnachtsfest! «
Wir wünschen Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest
und ein glückliches, erfolgreiches Neues Jahr!
Wir danken Ihnen herzlichst für die gute Zusammenarbeit und freuen uns,
Sie bei unseren Aktivitäten 2016 persönlich begrüßen zu dürfen.
Ihre Landesgremien für den Handel mit Mode und Freizeitartikeln
Einzelhandel:
Großhandel:
Gremialgeschäftsführerin:
Herbert Gänsdorfer,
Ralph Plaichinger,
Elisabeth Rammel
Helmut Schramm,
Karl Kristian Gödde,
Tanja Marta-Cellnigg,
Ernst Tobola und
Dkfm. Ernst Aichinger,
Dr. Kurt Riemer.
Fritz Ammaschell und
Günther Rossmanith.
MODE & FREIZEIT
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7
» Veranstaltungen «
EINLADUNGEN:
Unsere nächsten Veranstaltungen
Die Landesgremien Einzelhandel bzw. Großhandel mit Mode und Freizeitartikeln empfehlen den Besuch
der nachstehenden Veranstaltungen der beiden Gremien bzw. von Veranstaltungen mit relevanten Themen für Mitglieder unserer Gremien.
„WK WIEN-STEUERABEND 2015“
Schwerpunkte: Steuerreform und Registrierkassenpflicht
PROGRAMM:
Das Phänomen Produktpiraterie:
Eckpunkte der Steuerreform
Trends und Defizite
> der neue Einkommensteuertarif
Die Österreichische Vereinigung für gewerb> wichtige Änderungen für GmbHs und
lichen Rechtsschutz
und Urheberrecht
Montag,
30.11.2015 (ÖV)
| 19.00 Uhr
> deren Auswirkungen auf die steueroptimale Rechtsform veranstaltet
nach
ihrer Kreisky
Generalversammlung
Austria
Center
Vienna
|
Bruno
Platz
1
|
1220 Wien
eines Unternehmens
am Donnerstag, den 3. Dezember 2015 ab
> Neues in der Lohnverrechnung (Sachbezug PKW etc.)
18 Uhr eine offene und kostenlos zugängliche
> die neue Besteuerung bei Immobilien
Podiumsdiskussion zum Thema „Das Phäno> Änderungen
in der
Umsatzsteuer
men Produktpiraterie – Trends und Defizite“.
Eckpunkte
der
Steuerreform
„WK WIEN-STEUERABEND 2015“
ƒ der neue Einkommensteuertarif
Im Rahmen dieser Diskussionsveranstaltung
REGISTRIERKASSENPFLICHT
werden Amtsdirektor Gerhard Marosi (zu- Mag. Hannes Seidelberger
ƒ wichtige Änderungen für GmbH´s und
> alle rechtlichen Informationen und
für Produktpiraterie im Bundesmi- ist als Geschäftsführer des
ƒ deren Auswirkungen auf die steueroptimale Rechtsform einesständig
Unternehmens
> wichtige
technische Hilfestellungen
nisterium
für Finanzen), Dr. Maximilian Bur- Schutzverbands gegen unƒ Neues in der Lohnverrechnung (Sachbezug PKW etc.)
Wettbewerb auch
ger-Scheidlin (Geschäftsführer der ICC Aust- lauteren
ehrenamtlicher
Generalseƒ die neue Besteuerung bei Immobilien
VORTRAGENDE
Anmeldung
via
ria - Internationale Handelskammer) und Dr. kretär der ÖV (ÖsterreichiT 01/514 50-1446
ƒ Änderungen
in derWK
Umsatzsteuer
> Mag. Hannelore
Brindl,
Wien
Andreas Manak (ein mit dieser Thematik
lau- sche Vereinigung für geW wko.at/wien/steuern
> Mag. Natascha Stornig, LeitnerLeitner
Rechtsschutz
fend befasster Rechtsanwalt) kurze EinleiF 01/514werblichen
50-91446
und
Urheberrecht).
> Mag.
Petra
Ibounig,
WK
Wien
[email protected]
Registrierkassenpflicht
tungsstatements zur Bekämpfung Eder
ProAnmeldeschluss:
November 2015
> Mag. Siegfried
Gruber,Informationen
technischer und
Fachexperte duktpiraterie national und
international26.
geben.
ƒ alle rechtlichen
für Kassensysteme
ƒ wichtige technische Hilfestellungen
Außerdem wirken Gremialobmann Herbert Gänsdorfer und
Berufszweigvorsitzender Dkfm. Ernst Aichinger als Vertreter
der Wirtschaft und ausgewiesene Experten am Podium mit,
BESUinCden
die sich beide insbesondere
Lederwaren- und
ƒ Mag. Hannelore Brindl, WK Wien
H DEBranchen
R REGIS
Sportartikelhandel schonKA
lange
intensiv
mitTeiner
Verfolgung
ƒ Mag. Natascha Stornig, LeitnerLeitner
S
S
E
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AUSSTE RIERIM ANSCHLUSS
BEREITSbeschäftigen.
L
ƒ Mag. Petra Ibounig, WK Wien
L
von gefälschten Produkten
U
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G
AB 17.00
Buffet undƒ Beratungen
beiGruber,
den Informationsständen
UHR MÖ
Mag. Siegfried
technischer Fachexperte für Kassensysteme
GLICH! Hon.Abschließend wird unter der Leitung von Rechtsanwalt
Prof. Dr. Guido Kucsko mit diesen drei ausgewiesenen Experim Anschluss
Buffet und Beratungen bei den
Informationsständen
ten, der Strafrichterin Mag. Martina Spreitzer-Kropiunik vom
WK WIEN-STEUERABEND
2015
Landesgericht für Strafsachen Wien und den mit diesem TheModeration
30.11.2015,
19.00 Uhr,
Mit freundlicher
ma befassten Vertretern aus der
Wirtschaft Unterstützung:
darüber diskutiert,
Angelika Ahrens, ORF
Austria Center
Vienna, Bruno Kreisky Platz 1, 1220 Wien
wie die Situation bei der Produktpiraterie und ähnlichen ProACHTUNG: Besuch der Registrierkassenausstellung
blemen insbesondere von den Betroffenen in Österreich gesehen wird und die derzeitigen Verfolgungsmöglichkeiten zu bebereits ab 17 Uhr möglich!
werten sind.
MODERATION
Vortragende
Angelika
Ahrens, ORF
Fotografie & Film: Wir dürfen Sie als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer an der Veranstaltung darüber informieren, dass im Rahmen dieser Veranstaltung möglicherweise Fotografien und/oder Filme erstellt
werden. Diese Aufnahmen können in verschiedenen Medien (Print, TV, Online …) und in Publikationen (Print, Online …) der Wirtschaftskammer oder ihr nahestehende Verbände Verwendung finden.
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MODE & FREIZEIT
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Foto: Z. V. g.
Programm
» Veranstaltungen «
Podiumsdiskussion:
„Das Phänomen Produktpiraterie – Trends und Defizite“
3.12.2015, 18 Uhr, Festsaal des Spartenhauses,
Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien
Wenn Sie als Mitglied unserer Gremien von
Produktpiraterie betroffen sind, können Sie gerne
an der Veranstaltung teilnehmen. Anmeldungen unter:
[email protected]
Registrierkassenpflicht:
In Anbetracht der Wichtigkeit des Themas „Registrierkassenpflicht“ haben die beiden Modegremien einen zusätzlichen Informationstermin eingeschoben.
Foto: Z. V. g.
Die Veranstaltung für die EH- und GH-Mitglieder zum Thema Registrierkassenpflicht findet am 9.12.2015, 19 Uhr, im Wilhelm-Neusser-Saal, 1030 Wien, Rudolf-Sallingerplatz 1 (ACHTUNG: neuer Veranstaltungsort!) statt; Einlass 18.30 Uhr
Als Vortragende konnte Frau Mag. Petra Ibounig
(Abteilung Finanzpolitik der
WKW) gewonnen werden,
die bereits bei der Spartenveranstaltung im Austria Center bzw. bei der Veranstaltung
Steuerreform
als Expertin zur Verfügung
stand.
INHALTE:
> Wer braucht ab wann eine Registrierkasse?
> Was heißt Einzelaufzeichnungspflicht?
> Wie muss ein Beleg ab dem nächsten
Jahr aussehen?
> Welche Ausnahmen und Erleichterungen
von der Kassenpflicht gibt es?
> Was bedeutet der Manipulationsschutz
ab 2017?
> Welche Strafen und Kontrollen sind vorgesehen?
> Worauf muss beim Kauf eines Kassensystems geachtet werden?
Registrierkassenpflicht
9. 12. 2015, 19.00 Uhr, Rudolf-Sallingerplatz 1,
Wilhelm-Neusser-Saal, 1030 Wien
(ACHTUNG: neuer Veranstaltungsort!)
Anmeldungen erbeten an: [email protected]
Workshop:
Foto: Z. V. g.
Zusatzveranstaltung für die Modegremien
Nach dem ersten Workshop „Das erfolgreiche Verkaufsgespräch in 7 Schritten“ am 17.9.2015 haben uns die TeilnehmerInnen (Foto) folgendes Feedback gegeben: „Die TrainerInnen konnten gut auf die Gruppe/unterschiedliche TeilnehmerInnen eingehen“, „Es war sehr interaktiv – alles war sehr
gut veranschaulicht und nicht trocken präsentiert. Das Seminar hat Spaß
gemacht und der Inhalt sehr kompakt und strukturiert verarbeitet“, „Die Inhalte wurden in einem lockeren Rahmen bearbeitet und waren sehr verständlich!“, „Neue Motivation, Wissen wird unterhaltsam und angenehm
vermittelt“, „Alles war perfekt“.
Zeit: 14.1.2016, von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Ort: Spartenhaus, Schwarzenbergplatz 14, Saal 501 (5. Stock), 1040 Wien
Trainer: S
usanne Brandt – Collonil Academy
Teilnahmegebühr: Dieses Seminarangebot wird mit 50 %
vom Landesgremium gefördert. Der Kostenbeitrag für Sie
beträgt pro Teilnehmer Euro 75,00 – (inkl. kleinem Imbiss
und Zertifikat)
Anmeldungen: Landesgremium Wien des Einzelhandels
mit Mode und Freizeitartikeln, 1040 Wien,
Schwarzenbergplatz 14
E-Mail: [email protected] – Fax: 01/ 505 74 17
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Anmeldungen nur
schriftlich entgegen nehmen können. Die Angabe der Namen des/der TeilnehmerInnen ist bei der Anmeldung unbedingt erforderlich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen
gerne unter 01/514 50 3219 zur Verfügung.
„Das erfolgreiche Verkaufsgespräch in 7 Schritten“
Sie und Ihre MitarbeiterInnen erhalten u. a. wertvolles Hintergrundwissen über Verkaufspsychologie und praxisnahe Schulung
über Kundenansprache.
DIE INHALTE DIESES SEMINARS SIND:
> Vorteil stationärer Handel vs. Online
> Kundenwahrnehmung (verbal/nonverbal)
> die verbindliche Kundensprache, der elegante Einstieg
> zielorientierte Bedarfsermittlung, Sender und Empfänger
> strategische Verkaufspsychologie aus/in der Praxis
> Einwandbehandlung mit Erfolg, der Profi-Stoßdämpfer
> Kaufabschluss und Verabschiedung/Wertschätzung des
Kunden
Businessfrühstücke:
Erster Termin am 19. 1. 2016
Das Landesgremium Einzelhandel mit Mode und Freizeitartikeln
ist gerade dabei, ein neues Veranstaltungsformat zu entwickeln,
das ab Jänner 2016 monatlich umgesetzt werden soll.
DIE IDEE:
An Hand eines vorgegebenen Themas wird zu einem Businessfrühstück eingeladen, wo über das Thema und weitere aktuelle
Fragen des Modehandels in ungezwungener Atmosphäre diskutiert werden kann. Das erste Businessfrühstück ist für den
19.1.2016 terminisiert, weitere Informationen in der nächsten
Ausgabe von Mode & Freizeit Intern.
MODE & FREIZEIT
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» Aktuelle Informationen «
Offizielles für Sie zusammengefasst
ANSPRUCHSZINSEN:
ab 1. Oktober 2015
Mit 1.10.2015 begann die Anspruchsverzinsung für Steuernachforderungen und Steuergutschriften der Einkommen- und Körperschaftsteuer des Jahres
2014, welche vom Finanzamt nach dem
30.9.2015 noch nicht per Bescheid vorgeschrieben wurden, zu laufen.
Sofern sich aus der bescheidmäßigen
Veranlagung 2014 eine Steuernachzahlung oder eine Steuergutschrift ergibt,
wird diese ab 1.10.2015 bis zum Bescheiddatum verzinst (maximal für 48
Monate).
Die Anspruchszinsen sind pro Jahr mit
2 % über dem Basiszinssatz veranschlagt. Aufgrund des derzeit negativen Basiszinssatzes ergibt sich ein aktueller Zinssatz in Höhe von 1,88 %.
Anspruchszinsen, die den Betrag von
€ 50,- nicht erreichen, werden nicht
festgesetzt.
VIDEOÜBERWACHUNG
Aus gegebenem Anlass - Fehlverhalten
von Kassenmitarbeitern im Modehandel - rufen wir Ihnen kurz die Regelungen zur Videoüberwachung nach der Datenschutzgesetz-Novelle 2010 in Erinnerung.
„Videoüberwachung“ im Sinne dieser
Regelungen ist die systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung
von Ereignissen, die ein bestimmtes
Objekt (überwachtes Objekt) oder eine
bestimmte Person (überwachte Person)
betreffen, durch technische Bildaufnahme– oder Bildübertragungsgeräte.
Rechtmäßige Zwecke einer Videoüberwachung sind der Schutz des überwachten Objekts oder der überwachten Person oder die Erfüllung rechtlicher Sorgfaltspflichten; dies jeweils
einschließlich der Beweissicherung im
Hinblick auf die aufgezeichneten Ereignisse.
Der Einsatz der Videoüberwachung darf
nicht unverhältnismäßig sein. Sofern
daher taugliche Mittel zur Zielerreichung bestehen, die weniger eingriffsintensiv sind, als das Mittel der Videoüberwachung, so sind diese der Videoüberwachung vorzuziehen.
Verboten ist die Videoüberwachung an
Orten, die zum höchstpersönlichen Lebensbereich des Betroffenen zählen (z.
B. Umkleide– oder WC-Kabinen). Weiters ist die gezielte Videoüberwachung
zur Kontrolle von Mitarbeitern an Arbeitsstätten verboten. Damit ist jedoch
nicht die Überwachung von Objekten
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MODE & FREIZEIT
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an Arbeitsstätten (z. B. von Kassenräumen) erfasst, weil derartige Überwachungen nicht auf die Leistungskontrolle von Arbeitnehmern gerichtet sind.
Videoüberwachungen unterliegen der
Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde/Datenverarbeitungsregister.
Außer im Falle einer Echtzeitüberwachung ist jeder Verwendungsvorgang
einer Videoüberwachung zu protokollieren. Grundsätzlich sind Videoaufzeichnungen spätestens nach 72 Stunden zu
löschen.
Nähere Information und z. B. auch die
Strafbestimmungen finden Sie unter
https://www.wko.at/Content.Node/
Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Verwaltungs--und-Verfassungsrecht/Datenschutz/Videoueberwachung.html
ERLASS BMASK:
Lehrausbildung für jugendliche Asylwerber
Angesichts der anhaltenden Flüchtlingsströme, die auch Österreich in besonderem Maße betreffen, ist eine steigende Anzahl von Asylanträgen zu erwarten. Eine besondere Gruppe unter
den AsylwerberInnen sind die (unbegleiteten) Jugendlichen. Im Sinne einer
vorausschauenden Integrationspolitik
soll ihnen schon während des Asylverfahrens die Möglichkeit geboten werden, berufliche Qualifikationen zu erwerben, die ihren Berufseinstieg nach
einem positiven Asylbescheid erleichtern oder - im Fall eines negativen Ausgangs des Asylverfahrens - für ihr weiteres berufliches Fortkommen im Herkunftsland verwertbar sind.
Aus Sicht des BMASK ist es daher im
öffentlichen und integrationspolitischen Interesse vertretbar, für jugendliche AsylwerberInnen, die eine konkrete Lehrstelle in Aussicht und zum Zeitpunkt der Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
Beschäftigungsbewilligungen gemäß § 4
Abs. 2 und 3 Z 1 AuslBG für die Dauer der
Lehrzeit (§7 Abs. 4 AuslBG) zu erteilen.
Wie schon bisher sind Lehrlingsbewilligungen in allen Lehrberufen zulässig, in
denen ein nachgewiesener Lehrlingsmangel besteht. Die Prüfung und Auswahl der in Betracht kommenden Lehrberufe kann - wie bisher - auf regionaler Ebene in Koordination mit der Landesgeschäftsstelle erfolgen.
Darüber hinaus sind Lehrlingsbewilligungen jedenfalls in allen Berufen möglich, die in der jeweils geltenden Fach-
kräfteverordnung nach § 13 AuslBG
(Mangelberufsliste) angeführt sind und
eine Lehrausbildung voraussetzen.
Die Beschäftigungsbewilligung ist zu
erteilen, wenn der/die jugendliche AsylwerberIn seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen ist und einen faktischen Abschiebschutz (§ 12 AsylG) oder
ein Aufenthaltsrecht (§ 13 AsylG) für die
Dauer des Asylverfahrens hat oder gemäß § 46a FPG geduldet ist und für die
Besetzung dieser Lehrstelle keine bevorzugte und gleich qualifizierte Ersatzarbeitskraft erfolgreich vermittelt
werden kann (Arbeitsmarktprüfung).
Gemäß § 4 Abs. 3 Z 1 AuslBG ist in allen
Fällen die einhellige Befürwortung des
Regionalbeirats erforderlich. Die Geschäftsstellen werden ersucht, bei Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf
eine einhellige Befürwortung im Regionalbeirat hinzuwirken. Die als Lehrlinge
beschäftigten AsylwerberInnen können
Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erwerben und
sind verfügbar, solange sie ein Aufenthaltsrecht haben.
ARBEITSMARKTGIPFEL ENTLASTET BETRIEBE
Der Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfel
von Bundesregierung und Sozialpartnern
hat für die Wirtschaft folgende wichtige
wachstums- und beschäftigungsfördernde Impulse gesetzt:
Senkung der Lohnnebenkosten
Die Lohnnebenkosten sollen zwischen
2016 und 2018 um fast 1 Mrd. Euro gesenkt werden. Allein damit werden nach
einer WIFO-Berechnung 14.000 neue
Arbeitsplätze geschaffen und die heimischen Betriebe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Das ist die größte Lohnnebenkostensenkung, die es in
den vergangenen Jahrzehnten gegeben
hat. Damit wird eine wesentliche Forderung der Wirtschaft erfüllt. Gesenkt
werden soll der Insolvenzentgelt-Sicherungsbeitrag um 0,1 % schon mit
1.1.2016. Der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds sinkt mit 1.1.2017
um 0,4 % und mit 1.1.2018 um weitere
0,2 %.
Pragmatische Lösung bei der Beschäftigung Älterer
Was die Beschäftigung Älterer betrifft,
wird zunächst auf bewusstseinsbildende Maßnahmen gesetzt. Die Wirtschaftskammer wird nach einem branchenmäßigen Monitoring des Hauptverbandes über die entsprechende Be-
» Aktuelle Informationen «
schäftigungslage diesbezüglich Betriebe beraten. Verbessert
sich die Arbeitsmarktlage für Ältere dennoch nicht, tritt mit
1.1.2018 ein Anreiz- und Sanktionsmechanismus in Kraft. Für
Betriebe über 25 Mitarbeiter, welche überdurchschnittlich viele Ältere beschäftigen, sinken die Lohnnebenkosten um weitere 0,1 %. Für Betriebe, die unterdurchschnittlich Ältere beschäftigen, verdoppelt sich die Auflösungsabgabe (derzeit 118
Euro) im Kündigungsfall.
Die Wirtschaft konnte diesem Kompromiss zustimmen,
> weil die Lohnnebenkosten bis 2018 massiv gesenkt werden;
> weil man zuerst auf freiwillige Maßnahmen zur Beschäftigung Älterer setzt, bevor es zu einer allfälligen Anhebung
der Auflösungsabgabe bzw. einer zusätzlichen Entlastung
für Betriebe kommt;
> weil mit dieser Lösung ein dauerhafter Quotenmalus ebenso wenig kommt wie ein Überstunden-Strafeuro, eine „Maschinensteuer“, eine generelle Arbeitszeitverkürzung bzw.
sechs Wochen Urlaubsanspruch.
Einstellungshilfe für Ältere oder Flüchtlinge
Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßt, dass in der aktiven Arbeitsmarkt-Politik in Zukunft zusätzlich 350 Mio.
Euro zur Arbeitsmarkt-Integration insbesondere von Älteren und Asylberechtigten zur Verfügung stehen. Ein großer
Teil dieser Mittel geht an Unternehmen, welche ältere Arbeitslose einstellen (Eingliederungsbeihilfe).
Zusätzliche Mittel in Höhe von rund 70 Mio. Euro für das AMS
dienen der besseren Integration von Flüchtlingen. Darüber
hinaus werden 10 Mio. Euro zur Unterstützung von Betrieben und Lehrlingen eingesetzt. Das sind gute erste Schritte.
Die Wirtschaftskammer hat bereits Vorschläge ausgearbeitet, wie junge Asylberechtige auf Ausbildungsplätze vermittelt werden können, für die sich keine Inländer finden. Jedoch braucht Österreich aber bis spätestens Ende des Jahres einen umfassenden Masterplan zur Bewältigung des Zustroms an Asylwerbern.
CRESCENDO:
Wiener UnternehmerIN
des Jahres
Der Unternehmenspreis Crescendo der WKW wird
am 17.3.2016 zum zweiten Mal verliehen. Gesucht
wird wieder der oder die Wiener UnternehmerIn
des Jahres 2016.
Mit Crescendo wird herausragende wirtschaftliche Leistung
und unternehmerische Persönlichkeit ausgezeichnet. Das
Besondere an Crescendo ist, dass er sich an keine bestimmte Branche, spezifische Zielgruppe oder Unternehmensgröße richtet – teilnahmeberechtigt sind alle Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer. Neben den Kategorien AUFBRUCH, AUFSTIEG, AUSDAUER, die sich auf die jeweilige
Unternehmensphase beziehen, wird der Crescendo`16 zusätzlich in der neuen Kategorie MEISTERLEISTUNG zum
Thema „Familienunternehmen des Jahres“ verliehen.
Nä here Info un ter :
http://www.unternehmenspreis-crescendo.at/
KOMMENTAR
Unter "MFI-Insider"
schreibt ein engagierter Vertreter der
Wirtschaft seine pointierten Gedanken über
dringend nötige Veränderungen in unserer
Branche, dieser Stadt
und diesem Land. Die
Kolumne bleibt daher
ausnahmsweise ohne
Namensnennung.
Für den stationären Einzelhandel ist
es ein absoluter Tiefschlag, der die
Modebranche seit Wochen massiv
aufregt: Die Zalando-Werbung mit
den Schauspielerinnen Senta Berger,
Hannelore Elsner und Christiane Hörbiger. Die drei bekannten älteren Schauspielerinnen verkünden vor dem TV-Hauptabendprogramm nämlich „Man darf halt nicht altmodisch sein!“
und laden als Testimonials eine ältere Käuferschicht ein, online einzukaufen und sich zum Einkaufen „zu Hause die Zeit zu
nehmen“.
Der Branche liegt diese Werbung schwer im Magen. Haben
die drei das notwendig, werde ich oft gefragt, die werden doch
nicht am Hungertuch nagen? Noch dazu, wo Zalando nicht gerade den besten Ruf genießt: Das Unternehmen steht wegen
der Behandlung seiner MitarbeiterInnen immer wieder in den
Medien, beschäftigt in Österreich auch keine (gefährdet aber
viele Arbeitsplätze im stationären Einzelhandel, vor allem in
KMUs) und zahlt hierzulande so gut wie keine Ertragssteuern.
Auch ökologische Aspekte wischen die drei Zalando-Aktivistinnen mit dem Satz „Wenn es nicht gefällt, schicke ich es zurück“ beiseite: Bei Schuhen und Textilien wird oft sinnlos Ware
hin- und hergeschickt und es ist nicht anzunehmen, dass Frau
Hörbiger viel Freude an ihrem neuen Kostüm hätte, wenn sie
wüsste, dass es schon in einigen Wohnzimmern - weil die „engen Kabinen“ im Handel stören - probiert und danach mehrfach retourniert wurde.
Eine steirische Schuhhändlerin schreibt in einem offenen Brief
an die drei Damen: „Mit Ihrem Werbeauftritt vermitteln Sie all
den Menschen im Einzelhandel, all den Mitarbeiterinnen, die
sich rührend um Sie gekümmert haben, dass unsere Arbeit bis
jetzt nichts wert war und Sie uns obendrein noch für altmodisch halten.“
Jüngere KonsumentInnen halten allerdings die Zalando-Werbung für altmodisch. Haben sie sich doch bisher eher mit dem
Spot mit den kreischenden jungen Damen beim Schuhauspacken identifiziert. Experten halten die „Senioren“-Werbung daher sogar für kontraproduktiv, weil sie eine junge internetaffine
Zielgruppe eher abschreckt. Und die junge Zielgruppe ist beim
Online-Kauf ja viel größer, als die von Zalando per Imagetransfer angestrebte ältere, für die sonst - auch wenn das im Spot
als „altmodisch“ verhöhnt wird - die Nahversorgung im stationären Handel besonders wichtig ist.
Ich will einem „Kollegen“, auch wenn er als Pure-Player ein
ganz großer der Branche ist, nichts Böses wünschen. Ich fordere nur Chancengleichheit und fairen Wettbewerb. Und hoffe
inständig, dass es nicht die Absicht der drei Zalando-Werbeträgerinnen war, Klein- und Mittelbetrieben, die Arbeitsplätze
schaffen, Lehrlinge ausbilden und in unserem Land Steuern
bezahlen, bewusst zu schaden,
meint Ihr MFI-Insider
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HANDELSTAG 2015:
An sozialen Medien
kommt keiner vorbei!
Der Handelstag der Sparte Handel im Redoutensaal der Wiener Hofburg stand dieses Jahr im Zeichen der Veränderung von Marketingstrategien durch Social Media. Über 850 Handelsunternehmen
verfolgten den packenden Vortrag von ZiB2-Anchorman Armin Wolf zum Thema: „Facebook, Twitter
& Co: Was bringt Social Media dem Wiener Handel?“ Außerdem erhielt das Wiener Familienunternehmen Radatz mit dem Handelshermes 2015 die höchste Auszeichnung, die der Wiener Handel zu
vergeben hat.
„Social-Media-Plattformen eröffnen ganz neue Möglichkeiten für Handelsunternehmen. Deshalb starten wir 2016 eine umfassende Online-Offensive für Wiener
Handelsunternehmen“, eröffnete der neue Spartenobmann Rainer Trefelik seinen
ersten Handelstag. Und lobte dabei die Gremien des Mode und Freizeitartikelhandels, die schon im Jänner Armin Wolf mit diesem Thema zu Gast hatten.
Spartenobmann Trefelik ging eingangs auf die aktuellen Probleme des Wiener
Handels (Registrierkassenpflicht, Ringsperren und Demonstrationen, Tourismuszonen) ein und verpflichtete sich zu aktivem Handeln: Er versprach, dass der Wiener Handel künftig mehr agieren und nicht nur versuchen wird, neue Belastungen
abzuwehren. Für ihn zählen dazu beherztes Auftreten bei der Registrierkassenpflicht, die schon zu einer sechsmonatigen Übergangsfrist geführt hat, die Erstellung eines universitären Gutachtens über die unterschiedliche Wertung von echten Demonstrationen versus Spaßdemos und kommerzielle Veranstaltungen sowie ein Forderungspaket an die Gewerkschaft, was die Tourismuszonen betrifft.
Social Media – Paradigmenwechsel im Kommunikationsverhalten
Getreu dem Titel seiner Key-Note behandelte Dr. Armin Wolf speziell die Frage
der Nutzung von Social Media durch Unternehmen. Wolf erläuterte, dass „die
Menschen heute weniger miteinander reden als früher“. Der Grund: Der Medienkonsum ist durch die digitale Revolution der letzten zwei Jahrzehnte ein anderer
geworden. Wir leben heute in der Welt der „Digital Natives“, die mit digitalen Medien aufgewachsen sind und jedes neue Gerät sofort anstecken und verwenden.
Die „Digital Immigrants“ - also die älteren Semester - tun sich da schwerer. Wolf
vergleicht diesen Umstand mit dem Erlernen einer Fremdsprache: Wer mit der
Sprache aufgewachsen ist, tut sich viel leichter als jemand, der sie erst später
mühsam erlernen muss.
Social Media funktioniert wie jede Unterhaltung
Besonders populär in sozialen Medien ist, was unterhaltsam ist, was nützlich ist und
was empfohlen wird. Bei den Empfehlungen beweist die Untersuchung „Trust in Ad-
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vertising“, wie wichtig Empfehlungsmarketing in der Wirtschaft ist: Empfehlungen von Bekannten und online
gepostete Bewertungen von anderen
Konsumenten sind jene Werbekanäle, denen die meisten Konsumenten in
Europa vertrauen. Wolfs Hauptaussage: Social Media funktioniert wie jede
Unterhaltung. Um diese Kanäle richtig anzuwenden, müssen Unternehmen etwas zu erzählen haben („Wenn
Sie es nicht haben, lassen Sie es!“),
zuhören und antworten („und auch jedes Schreiben beantworten, denn soziale Medien sind interaktiv“), sich Zeit
nehmen (Wolf selbst ist täglich mindestens zwei Stunden auf Twitter und
Facebook unterwegs). Sein Tipp: Wer
neu in den Bereich soziale Netze einsteigen will, soll sich auch Social Media Guidelines bedienen, z. B. die der
Wirtschaftskammer Österreich.
Sein abschließendes Resümee: Welches soziale Netzwerk wird in fünf
Jahren bleiben? „Das kann man nicht
sagen“, meinte Wolf und fügte aber
hinzu: „Aber es wird soziale Netzwerke geben, denn sie erfüllen im Digitalzeitalter ein grundlegendes menschliches Bedürfnis: Sie sind der moderne
Marktplatz.“
» Handelstag 2015 «
Handelshermes 2015 geht an Familie Radatz
WKW-Präsident DI Walter Ruck meinte in seiner Eröffnungsansprache, dass
der Handel rasch positive Impulse braucht, um wieder frühere Wachstumsraten
zu erreichen. Dazu zählen etwa weniger Bürokratie, die Abschaffung von Bagatellsteuern oder endlich die Einführung von Tourismuszonen. In seiner Laudatio
für den Handelshermes-Preisträger Radatz hob Ruck hervor, dass „die Familie
Radatz den Wirtschaftsstandort Wien nicht nur nachhaltig geprägt hat, sondern
mit ihren Spezialitäten ein Identifikationsmerkmal dieser Stadt ist.“
Alle Fotos: © picturesborn Nessler
Dr. Armin Wolf ist gebürtiger Innsbrucker und stellvertretender Chefredakteur des ORF-Fernsehens sowie
ZiB2-Moderator. Er betreibt den beliebtesten Twitter-Account Österreichs mit derzeit mehr als 240.000 Followern
und ist seit Jahren Vorreiter in der Nutzung sozialer Medien. Für dieses Engagement wurde er 2011 zum „Onliner
des Jahres“ und 2012 zum „Kommunikator des Jahres“ gewählt. Der ORF-Anchorman war außerdem schon „Journalist des Jahres“ und besitzt drei „Romys“ als beliebtester
TV-Moderator.
Hinter der erfolgreichen Geschichte des Namens Radatz steht vor allem die
Persönlichkeit des Firmengründers, Franz Radatz. 1962 eröffnete er mit seiner Frau Elisabeth sein erstes eigenes Geschäft in der Karolinengasse „auf der
Wieden“, im 4. Bezirk. Dort begann die Geschichte der Marke, die ein Synonym
für feine Würste aus Wien werden sollte. Heute beliefern Radatz und Stastnik
neben den eigenen 23 Radatz-Filialen und 10 Radatz-Märkten österreichweit
die wichtigsten Handelsketten. Innovation und Tradition prägen auch weiterhin
den Stil eines Unternehmens, das größten Wert auf die Ausbildung von Lehrlingen in den Filialen und die profunde Weiterbildung seiner Mitarbeiter legt.
Der Handelshermes wurde als Auszeichnung für Persönlichkeiten kreiert, die besondere Verdienste um den Wiener Handel erworben haben. WKW-Präsident Walter Ruck
überreichte den HANDELSHERMES 2015 an Dr. Franz Radatz, den Geschäftsführer des
Familienunternehmens Radatz Fleischwaren-VertriebsgesmbH.
Der Familie Radatz gratulierten auch (v. l. n. r.) Gremialobmann Ralph
Plaichinger, ZiB-Anchorman Armin Wolf und Moderatorin Johanna
Setzer von Puls 4.
LEHRLINGSWORKSHOPS:
Die Wirtschaftskammer Wien bietet zwei unterschiedliche Workshops an:
Rechtliche Grundlagen zur Lehrlingsausbildung
Qualität in der Lehrausbildung / Erfahrungsaustausch
Dieser Workshop befasst sich mit den rechtlichen Aspekten der Lehrlingsausbildung. Erläutert werden unter anderem Arbeitszeiten des Lehrlings, Auflösungsmöglichkeiten des Lehrverhältnisses und Rechte und Pflichten
des Lehrlings und des Lehrberechtigten.
In diesem Workshop erhalten Sie Informationen zu den Themen Umgang mit Jugendlichen, Motivation, effektive Ausbildungsplanung - vom Lehreinstieg zur qualifizierten Fachkraft!
TE R MINE:
Donnerstag, 28.01.2016, 9-12 Uhr, Forum EPU/KMU,
Operngasse 17-21, 1040 Wien
Donnerstag, 28.04.2016, 14-17 Uhr, Forum EPU/KMU,
Operngasse 17-21, 1040 Wien
Termine:
Donnerstag, 17.12.2015, 14-17 Uhr, Forum EPU/KMU,
Operngasse 17-21, 1040 Wien
Donnerstag, 25.02.2016, 9-12 Uhr, Forum EPU/KMU,
Operngasse 17-21, 1040 Wien
Donnerstag, 19.05.2016, 14-17 Uhr, Forum EPU/KMU,
Operngasse 17-21, 1040 Wien
Info, Kontakt und Anmeldungen (je 15 Teilnehmern pro Workshop): Lehrlingsstelle – Lehrbetriebsservice |1030 Wien, RudolfSallinger-Platz 1 | Gabriele Hammerl | T 01/514 50-2412 | F 01/514 50-2426 | E [email protected] | W wko.at/wien/lehrling
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Immer neue
Ring-Sperren
belasten den
Handel
Dr. RAINER TREFELIK
Obmann der Sparte Handel
der Wirtschaftskammer Wien
Umsatzverluste an Demo-Tagen gefährden
langfristig Arbeitsplätze. Rainer Trefelik, Obmann der Sparte Handel der WK Wien, fordert
eine Reduktion der Ringstraßen-Sperren.
Die Ringstraße ist eine der Hauptverkehrsadern Wiens. Doch die Zahl der Tage, an denen der Ring gesperrt wird, wird jährlich
größer. Auch in den letzten Wochen fanden immer wieder Demonstrationen statt,
zum Beispiel zur Legalisierung von Cannabis oder mit „Rasen am Ring” eine Veranstaltung gegen Autos in der Stadt. Das
Ergebnis: Hunderte Konsumenten, Lieferanten und Geschäftsleute wurden zu Umwegen gezwungen, konstatiert Rainer Trefelik, Obmann der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Wien. „Dem Handel wurde
dadurch wieder ein beträchtlicher Schaden
zugefügt”, sagt Trefelik. Denn die Konsequenzen der durch die Ringsperren „provozierten Verkehrsinfarkte” trage neben den
Lieferanten und Autofahrern vor allem der
Handel.
„Den Kunden vergeht die Lust, in die Stadt
einkaufen zu gehen. Und zwar nicht nur an
Tagen, an denen der Ring tatsächlich gesperrt wird. Denn je öfter man im Stau steht,
wenn man in die Stadt will, desto seltener
wird man dorthin fahren wollen”, geht Trefelik von einem bleibenden Schaden für die
Geschäftsleute der Inneren Stadt aus.
Das werde langfristig auch Arbeitsplätze kosten, fürchtet Trefelik. Denn Betriebe melden Umsatzrückgänge von bis zu 50
Prozent an Tagen mit Ringstraßen-Sperre. Die Statistik zeigt: Seit 2010 haben Veranstaltungen und Demos in der Wiener Innenstadt deutlich zugenommen. Kam es damals durchschnittlich jeden sechsten Tag
zu einer Sperre, so wird mittlerweile jeden
vierten bis fünften Tag der Ring zumindest
teilweise gesperrt. Trefelik fordert daher
mehr Augenmaß bei der Bewilligung solcher Events.
„Uns liegt es fern, das freie Demonstrationsrecht in Frage zu stellen, es geht aber
um Verhältnismäßigkeiten. Rechtfertigen
aktionistische Picknickevents etwa ein innerstädtisches Verkehrschaos?”, fragt sich
Trefelik.
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AUSZEICHNUNG:
FRIEDRICH
AMMASCHELL -
Silberne Ehrenmedaille
Friedrich Ammaschell, geboren 1960 in Graz, absolvierte eine Lehrausbildung zum Bürokaufmann bei Ring Schuh Einkaufsvereinigung Graz. Ab
1987 zeichnete er für den Einkauf vorerst bei Quick Schuh Graz und dann
ab 1988 bei Nord West Ariston verantwortlich. Schließlich wurde Herr
Ammaschell im Jahre 1989 Marketingleiter und Prokurist bei der Firma
Ring Schuh.
1996 übernahm er
dann die Geschäftsführung der Wiener
Firma „Schuh Kaiser“. Im Jahre 1998
wagte Herr Ammaschell den Schritt in
die Selbstständigkeit
und gründete die Ammaschell Schuhhandels GmbH, wo er bis
heute geschäftsführender Gesellschafter
ist. Gemeinsam mit
seiner Gattin betreibt Die Verleihung der Silbernen Ehrenmedaille der Wirtschaftskamer vier Schuhgeschäf- mer Wien durch Vizepräsident Josef Bitzinger und Kammerdirektor
te, und zwar in Mauer, Mag. Heinz Wollinger (links) ist ein besonderes Zeichen des Dankes
in Simmering sowie und der Anerkennung für Fritz Ammaschell und seinen unermüdlichen Einsatz und das verdienstvolle Wirken um den österreichiin Perchtoldsdorf und schen Schuhhandel.
Mödling.
Neben einem breitgefächerten Sortiment an Schuhen und Taschen legt
das Unternehmen sehr viel Wert auf gut geschultes Personal und deren
Aus- und Weiterbildung. Dies spiegelt sich auch im Einsatz von Fritz Ammaschell für Lehrlinge in der Schuhbranche wider, in dem er z. B. Fachexkursionen für die Schüler und Fachlehrer organisiert und auch die Funktion des Lehrabschlussprüfers übernommen hat.
Als Berufszweigvorsitzender des Schuheinzelhandels im Landesgremium Wien des Einzelhandels mit Mode und Freizeitartikeln sowie im Bundesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln gilt sein voller
Einsatz allen Branchenkollegen des Schuhhandels. Sein besonderes Engagement setzt er auch als Obmann der Werbegemeinschaft der österreichischen Schuhwirtschaft und als Obmann des Schutzverbandes gegen
unlauteren Wettbewerb ein. Seit 2014 bekleidet er auch das Amt des Vizepräsidenten des europäischen Schuhhandelsverbandes CEDDEC.
Foto: © picturesborn Helga Nessler
KOMMENTAR
Foto: © Gerry Frank Photography 2015
» Wien-Aktuell «
Als Gratulanten stellten sich bei Fritz Ammaschell ein (v.l.n.r.): Dkfm. Ernst Aichinger,
Berufszweigvorsitzender Sport, Spartenobmann Dr. Rainer Trefelik, GremialobmannStellvertreterin Tanja Marta-Cellnigg, Gremialgeschäftsführerin Elisabeth Rammel,
Gremialobmann Herbert Gänsdorfer und Fonds-Präsident Helmut Schramm.
» Wien-Aktuell «
LEHRLINGSAUSBILDUNG:
JUNIOR SALES 2015
Die Sparte Handel der WK Wien vergab heuer wieder den Junior Sales Hermes für besonders engagierte junge Verkaufstalente. Bereits im Mai startete die Vorauswahl im Zuge eines Verkaufswettbewerbs an
den Berufsschulen in Wien.
Insgesamt 80 Lehrlinge des zweiten und dritten Lehrjahres nahmen an der Vorauswahl zum Verkaufswettbewerb Junior Sales Award teil. 15 Kandidaten
aus den unterschiedlichsten Branchen stellten sich
schließlich der Herausforderung des Landesverkaufswettbewerbes.
Jeder Teilnehmer beim Landeswettbewerb zum Junior Sales Champion oder auch beim Fernlehrgang Handel Wien leiste einen wichtigen Beitrag für den eigenen
Karriereweg und für die Zukunft des Wiener Handels.
„Durch die Auszeichnung von Lehrlingen werden Engagement und persönliche Leistungen anerkannt und
bewusste Karriereplanung gefördert – denn eines ist
sicher: Lehrberufe in der Wirtschaft haben Zukunft“,
zeigte sich die Bildungsbeauftragte der Sparte Handel, Eva Zirps-Ehrenberger überzeugt.
Auf dem Prüfstand der Jury standen neben der Prä„Der Handel ist zweitgrößter Arbeitgeber der Wiener Wirtschaft, daher ist es so wichsentation der Waren und dem Fachwissen auch Argutig, kompetente Fachkräfte auszubilden”, erklärte WK Wien-Vizepräsident Josef Bitmentation und Einwandbehandlung. Außerdem waren
zinger, der gemeinsam mit Spartenobmann Dr. Rainer Trefelik und der Vorsitzenden
Englischkenntnisse gefragt, denn auch ein englischdes bildungspolitischen Ausschusses der Sparte Handel, Mag. Eva Zirps-Ehrenberger,
die Sieger des Wettbewerbs auszeichnete.
sprachiger Testkunde wollte kompetent bedient werden. Die Siegerin Azra Selimi (Fa. Ströck) überzeugte
mit ihrem Auftreten, Fachwissen und persönlichen Charme.
Alle Fotos: Sparte Handel
> D
IE LEHRE IM H A N D EL:
Vielseitig, spannend und abwechslungsreich präsentieren sich die Jobs im Handel. Ob modebegeistert, handwerklich interessiert, technikorientiert oder naturverbunden, mit 15 attraktiven Branchenschwerpunkten findet jeder den richtigen Bereich.
Parallel zur Lehrausbildung kann auch die Berufsmatura abgelegt werden. Der neue Hochschul-Lehrgang „Akademischer
Handelsmanager“ sowie das Master-Programm „MSc Handelsmanagement“ bieten zusätzlich die Möglichkeit einer Weiterbildung auf akademischem Niveau.
Auch das Landesgremium Einzelhandel mit Mode und Freizeitartikeln war unter den Preisträgern vertreten. Hannah Fuchs/Fuchs Geschenke
(links bei der Preisverleihung) belegte den zweiten Platz, Thomas Smolka/Hervis (rechts beim Verkaufsgespräch mit dem Kunden Leo Hödl vom
BIWI) erreichte den dritten Platz. Mit Stephanie Schindlauer/Peek & Cloppenburg (derzeit in Karenz) belegte ein weiterer Lehrling aus unserem
Gremium den undankbaren vierten Platz.
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» Wien-Aktuell «
MODESCHAU: TRAVEL WITH STYLE –
Urlaubsflair trifft Mode
Am 19. September trafen sich mode- und reiseaffine Wienerinnen in Döbling. BMW Heiligenstadt bot den gediegenen Rahmen und Caravelle Seereisen ergänzte mit professionelle Reiseberatung (Kreuzfahrten). Besonderes Highlight war dann die
Modeschau der BRIEFTAUBE mit Outfits von BASLER für die Dame und PAUL&SHARK für den Herrn. Elegantes Schuhwerk
vom österreichischen Traditionslabel HÖGL machte die edlen Outfits genauso wie Reisegepäck von LEDERWAREN HIETZING
als Modeaccessoire erst so richtig komplett.
Fotos : Toni Bauer, Manfred Ruthner
Wo Brieftaube draufsteht, ist für die Damen Basler und für den Herrn Paul&Shark drin sowie ein Trolley von Lederwaren Hietzing (mittleres Bild)
dabei. Ergänzt wurde die Modeschau durch einen lebendigen Auftritt der sechsten Brieftaube-Generation, gekleidet in Napapijri.
Mag. Marie-Béatrice Fröhlich (links im Bild,
gemeinsam mit Gremialobmann Herbert Gänsdorfer/Lederwaren Hietzing und seiner Stellvertreterin Tanja Marta-Cellnigg) von Brieftaube formulierte in Richtung der Mitgliedsbetriebe unseres Gremiums: "Diese gelungene Gemeinschaftsveranstaltung beweist einmal mehr: Gemeinsam sind wir besser! Cross
Selling funktioniert nicht nur innerhalb einer
Marke, sondern auch von einer Marke zur anderen, von einem Unternehmen zum anderen.
Die Kunden des einen sind die Zielgruppe des
anderen, und so kann durch die Zusammenfassung ergänzender Produkte eine sehr wirkungsvolle Marketinggeschichte entstehen.
Nach dem Motto, WIN-WIN für alle!"
„FASHION SHOWTIME IN GANZ WIEN“:
Ihre Modeschau wird gefördert
„FASHION SHOWTIME in ganz Wien“ ist schon weit über zwei Jahre aktiv. Mit dieser Förderaktion sponsert Ihr Gremium
Ihre Modeschau mit einem einmaligen Betrag von bis zu fünfhundert Euro, damit möglichst viele Modeaktivitäten in Wien
gesetzt werden.
Ziel der Aktion ist es, Mode auch lokal in einer Einkaufsstraße, einem Bezirk oder Grätzl ins Gespräch zu bringen. Die teilnehmenden Mitgliedsbetriebe werden mit ihrem Angebot damit in ihrem Umfeld stärker wahrgenommen. Sie binden auch
Stammkunden ans Unternehmen und lukrieren höhere Umsätze. Und wenn die ganze Stadt über Mode spricht, profitieren
letztendlich alle Wiener Modehändler.
Es wurden sowohl Einzelaktivitäten gefördert, wo ein Mitgliedsbetrieb z. B. in seinem Geschäft oder in einer benachbarten
Location eine Modeschau durchführt hat, aber auch Modeschauen, die gleich mehrere Mitgliedsbetriebe gemeinsam veranstaltet haben. Bei Gemeinschaftsmodeschauen werden aber immer nur die Mitgliedsbetriebe unseres Gremiums gefördert.
16
MODE & FREIZEIT
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» Wien-Aktuell «
FASHION-SHOW: „EN SUITE“
by Goldenes Quartier
Zum ersten Mal fand am 10. September
2015 der weltweite Shoppingevent VOGUE
Fashion´s Night Out in Wien statt. Eigens
für die Premiere der VOGUE Fashion’s
Night Out in Wien wurde mit der Wiener
Landesinnung für Mode und Bekleidungstechnik, unter der Leitung von Patrizia
Markus, die Designinitiative „EN SUITE“
by Goldenes Quartier entwickelt: Mehr als
50 Wiener Modemacher entwarfen speziell für diesen Abend exklusive Kreationen, darunter Michel Mayer, Elfenkleid,
JCHOERL, Eva Poleschinski, Ingried Brugger und Wien Couture Preisträger.
Patrizia MARKUS - Innungsmeisterin der Mode
und Bekleidungstechnik - liegt sehr viel daran, das kreative Potential, das Wien zu bieten
hat, weit über seine Grenze hinaus zu promoten sowie Medien- und PR-Arbeit zu verstärken. Sie möchte Wiener Handwerkskunst und
Design mit höchstem Qualitätsanspruch eine
Plattform bieten und die Modearbeit forcieren.
In einer mehrjährigen Strategie wird es Kooperationen mit starken wirtschaftlichen Partnern aus der Modewelt mit den Wiener Modemachern geben, um die Präsenz der Wiener
Modeszene in der Öffentlichkeit weiter zu steigern.
„EN SUITE“ inszenierte internationale Fashionbrands des Goldenen
Quartiers und des Wiener Modehandwerks. Am goldenen Catwalk,
der anlässlich der VOGUE Fashion’s Night Out durch das gesamte Goldene Quartier führte, waren
Looks der internationalen und lokalen Labels zu den drei aktuellen
Themen „Black & White Essentials“, „Flower Prints“, „Metallic Effects“ zu sehen.
Fotos: Katharina Schiffl
it der Dachmarke “Wiener Modemacher”
M
steht den Mitgliedern ein Corporate Design zur
Verfügung, das am Markt die visuelle Präsenz
erhöht und für die Kunden “sichtbar” wird.
MODE & FREIZEIT
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» Wien-Aktuell «
BETRIEBSBESUCH:
Dörte Kaufmann
Die Wirtschaftskammer Wien hilft
Ihnen kostenlos bei der Suche nach
geeigneten Kooperationspartnern
und berät Sie gerne. Zurzeit liegen
folgende Anfragen vor:
Dörte Kaufmann braucht man in MODE & FREIZEIT INTERN kaum mehr vorstellen, denn die aktive Unternehmerin wurde als Preisträgerin des Wettbewerbs
„Beste Homepage im Modehandel“ des Bundesgremiums schon ausführlich vorgestellt. Nun ist ihr Laden vom vierten Bezirk in den fünften übersiedelt. Dörte
Kaufmann brauchte dazu aber nur die Straßenseite wechseln, denn die Kettenbrückengasse bildet die Grenze zwischen den beiden Bezirken. Anlässlich der
Übersiedlung wurde sie von Berufszweigobmann-Stellvertreterin Verena Bachler-Szenkovits am neuen Standort in der Kettenbrückengasse 17 aufgesucht.
Dörte Kaufmann ist Kunsthistorikerin und hat von Kind auf viel mit Handarbeit
zu tun gehabt. Schon ihre Großmutter hat die ganze Familie „benäht“ und somit
ist das „Selbermachen“ ein großes Thema für Frau Kaufmann geworden. Selbermachen im Sinne von selbst etwas schaffen, mit Individualität und hohem
Qualitätsanspruch.
Sie verarbeitet ausschließlich fair produzierte Naturmaterialien, das Stricken
wird von dem von ihr neu gegründeten Verein „fadenwerk“ übernommen. Das
ist eine Initiative sozial engagierter Auftraggeber, die es Frauen ermöglicht, in
Strickrunden oder in Heimarbeit zu stricken und zu häkeln und so mit ihrem
Hobby Einkommen zu erzielen. www.fadenwerkwien.at
Mit ihrer Kollektion – Einzelstücke in Serie – kann Frau Kaufmann individuell auf
ihre Kundinnen eingehen, durch die kompromisslos gute Qualität bekommt sie
auch die entsprechende Wertschätzung.
Chiffre-Nr.: 8256b-15
Friseurin sucht branchennahe/n Unternehmerkollegen/in für gemeinsame Messeauftritte.
Ich betreibe einen Friseursalon in Wien-Josefstadt und suche interessierte
Partnerunternehmen, die Interesse haben
mit uns gemeinsam in der Öffentlichkeit
z.B. auf bekannten und gut-frequentierten
Messen (La Donna, div. Mode- und Fashion-Messen bzw. auch internationale Messen) aufzutreten, sich zu präsentieren.
Chiffre-Nr.: 971c-15
18
Bei Interesse wenden Sie sich bitte
an das POOL Kooperations-Service,
Tel.: 01/514 50-6724,
E-Mail-Adresse: [email protected], bzw. Web: http://wko.at/wien/pool.
MODE & FREIZEIT
[intern] 5 | 15
Foto: Rudolf Strobl
Wir sind ein traditionelles und stadtbekanntes Wiener Zuckerlgeschäft mit über
5000 ausgewählten Spezialitäten und suchen interessierte Partnerunternehmen
(z.B. aus Gewerbe, Handel etc.) für ein
Shop in Shop-Konzept mit Süßwaren. Es
ist kein Wareneinsatz notwendig, einzig
entsprechende Kundenfrequenz ist für die
erfolgreiche Konzeptumsetzung von Vorteil. Unser Konzept ist bereits erfolgreich
– mit Theater-Spielstätten – im Einsatz.
Wir erstellen mit dem Partnerunternehmens ein kleines, auf deren Kunden abgestimmtes Verkaufsprogramm (vom süßen
Geschenk bis zu z.B. einfachen Säckchen
mit Süßwarenklassikern – Orangetten,
Weingummi etc.) zusammen. Das individuelle Sortiment präsentieren wir im Unternehmen und verkaufen dies in unserem
Namen.
Die Kettenbrückengasse weist ein gut funktionierendes Unternehmer-Netzwerk auf und hat
durch viele gleichgelagerte Geschäfte und Initiativen eine gewaltige Aufwertung erfahren. Das
gelebte „Miteinander“ zeichnet sich auch durch den Umstand aus, dass die Einrichtung von Dörte
Kaufmann vom Nachbarbetrieb „Bananas“ (Bananas Mobiliar 1930-1980) stammt, was Synergien
schafft und diesem eine zusätzliche Ausstellungsfläche bietet.
Foto: Susanne Keuschnig
Haben Sie Interesse an Kooperationen?
Wiener
Zuckerlgeschäft
sucht
Dienstleistungs-, Handels- und Gewerbebetriebe für Shop in Shop Verkaufslösung von Süßwaren.
Dörte Kaufmann ist mit der neuen Adresse sehr zufrieden. Ihr Standort liegt jetzt näher zum
Naschmarkt und durch die höhere Passantenfrequenz kommen mehr Kunden ins Geschäft mit
den tollen Handstrickaccessoires.
MODE & FREIZEIT
[intern]
G R O S S H A N D E L
» Wien-Aktuell «
GROSSHANDEL:
Logistikkonzept 2030+
In seiner Eigenschaft als Obmann des Großhandelsausschusses der Sparte Handel konnte Gremialobmann-Stv.
Kari Gödde in der Veranstaltung „Logistikkonzepte 2030+“ zahlreiche Vertreter des Wiener Großhandels zu einer
Veranstaltung mit Dipl. Ing. Andrea Faast von der Abteilung Stadtplanung und Verkehrspolitik begrüßen.
PLATTFORM WIRTSCHAFTSVERKEHR
Andrea Faast widmete sich den Themen Weißbuch Verkehr der EU, Fachkonzept Mobilität der Stadt Wien aus
der Sicht der Wirtschaft und Logistikkonzept 2030+.
Zum Fachkonzept Mobilität der Stadt Wien zählen dabei
die internationale Erreichbarkeit Wien, die Weiterentwicklung der Güterverteilzentren und die Erstellung eines Betriebszonenkonzepts, Multifunktionsstreifen mit
Ladezonen für Privat- und Wirtschaftsverkehr, die Schaffung von gemeinsamen Ladehöfen, die Errichtung von
Grätzelboxen, gute Bedingungen für Lastenräder, gezielte Förderung von E-Mobilität und die Einführung einer
allgemeinen LKW-Maut.
Präsentationstitel / Verfasser
Dipl. Ing. Faast nahm zu diesen einzelnen Punkten aus
Sicht der Wiener Wirtschaft Stellung und stellte ihrerseits die „Logistikprojekte 2030+“ vor. Dazu zählen u. a. die Plattform
Wirtschaftsverkehr, nachhaltige Logistik Wien-Umland 2030+, Urban Loading, Strukturanalyse zur Errichtung von Ladezonen, Tourenplanung und Ladezonen sowie Radkombitransport Donaukanal.
FONDS DER WIENER KAUFMANNSCHAFT: Willkommen in Parkview19!
Fotos: PRD/Klemm
Eine hervorragende Perspektive haben SeniorInnen in der Park Residenz Döbling, die vom Fonds der Wiener Kaufmannschaft betrie- „Wenn Sie als Mitglied unseres Gremiums einen Platz für Ihre Anben wird. In dem kürzlich neu eröffneten Gebäudeteil Parkview19 gehörigen suchen, können Sie sich gerne direkt an mich wenden.
der Park Residenz Döbling wurden mit einer Investitionssumme von Als langjähriger Obmann unseres Gremiums bin ich als neuer Prä2,35 Millionen e in Rekordzeit 32 moderne, von Glasflächen domisident des Fonds der Wiener Kaufmannschaft auch für die Park
nierte Panorama-Appartements geschaffen, die einen einzigartigen
Ausblick in das „grüne Herz“ Döblings bieten. Dabei genießen künf- Residenz Döbling zuständig und gerne bereit, mich direkt für Sie
tige BewohnerInnen nicht nur hohen Wohnkomfort, sondern können einzusetzen und mich persönlich um Ihr Anliegen zu kümmern.
auch auf das breite und von hoher Qualität geprägte Angebotsspek- Rufen Sie mich doch einfach an: 0664 2433302!“ Helmut Schramm
trum der Park Residenz Döbling zurückgreifen. Allgemeine Betreuungs- und Serviceleistungen, die im Grundangebot inkludiert sind,
die Vorteile eines gehobenen Hotelservices sowie Pflegeleistungen samt Betreuungsstation bei Bedarf, stehen zur Verfügung.
Parkview19, das grüne Herz Döblings, wurde von WKW-Präsident DI Walter Ruck und Helmut Schramm, dem neuen Präsidenten des Fonds der Wiener Kaufmannschaft vor kurzem eröffnet. Die Parkresidenz Döbling mit allen ihren Einrichtungen steht grundsätzlich allen künftigen BewohnerInnen
offen, ehemalige Mitglieder der Wirtschaftskammer werden aber begünstigt aufgenommen und erhalten eine Preisreduktion.
MODE & FREIZEIT
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Konjunkturentwicklung im stationären Einzelhandel I II. Quartal 2015
» Konjunkturentwicklung «
KONJUNKTURENTWICKLUNG IM
STATIONÄREN EINZELHANDEL:
III. Quartal 2015
Beste Umsatzentwicklung im Juli
Das III. Quartal 2015 hat mit deutlichen Umsatzzuwächsen im Juli begonnen. Die
Erlöse sind im Juli 2015 – nach leichten Rückgängen im Juli 2014 – nominell um
+2,4 % und real um +1,6 % gestiegen.
Der August war wiederum durch eine rückläufige Umsatzentwicklung (nominell:
-1,3 %, real: -2,4 %) gekennzeichnet. In diesem Monat sind die Erlöse insbesondere in den modischen Branchen (Bekleidung, Schuhe) zurückgegangen. Im Sep-
tember haben sich diese Branchen wieder erholt und ein leichtes Plus erzielen
Im
III. Quartal 2015 verzeichnet der stationäre Einzelhandel in Österreich ein nomikönnen.
nelles Umsatzplus von +1,7 %. Real (unter Berücksichtigung der Preissteigerung im
Im Einzelhandel insgesamt sind die Umsätze im September nominell um +0,9 %
Einzelhandel) sind die Erlöse um +0,7 % gestiegen. Damit setzt sich die positive Entgegenüber dem Vorjahr gewachsen. Real liegen die Erlöse knapp unter dem Vorwicklung der ersten beiden Quartale 2015 fort. Getragen wird diese durch das hohe
jahresniveau (-0,1 %).
Umsatzplus
im Lebensmitteleinzelhandel.
Grafik 4
Branchen ist dies auf ein zweistelliges
Minus im August zurückzuführen. Dieses hat auch durch ein Plus im Juli und
September nicht kompensiert werden
können.
Die durchschnittlichen Verkaufspreiserhöhungen im Einzelhandel entsprechen mit 1,0 % der Inflationsrate laut
Statistik Austria. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass die Verkaufspreiserhöhungen im Möbeleinzelhandel
(2,1 %) höher ausgefallen sind als in den
Vorquartalen. Zudem ist es im Bekleidungseinzelhandel – nach Preisrückgängen in den ersten beiden Quartalen
2015 – im III. Quartal wieder zu leichten
Preissteigerungen gekommen (0,2 %).
In der umsatzstärksten Einzelhandelsbranche, dem Lebensmittelhandel, sind
die Verkaufspreise weiterhin um etwa
1 % gestiegen. Zu nennenswerten Preissenkungen ist es lediglich im Sportartikeleinzelhandel gekommen (-3,0 %).
Umsatzentwicklung im stationären Einzelhandel
Juli – September 2015
Veränderungen nominell und real in Prozent gegenüber dem Vorjahr
%
3,0
2,4
2,0
1,6
1,0
0,9
0,0
-0,1
-1,3
-1,0
-2,0
-2,4
-3,0
Juli
August
Umsatzentwicklung nominell
September
Umsatzentwicklung real
Der Lebensmitteleinzelhandel ist auf Basis Nielsen Umsatzbarometer exkl. Hofer und Lidl enthalten.
36
% der Einzelhandelsgeschäfte erzielen im III. Quartal 2015 nominelle UmsatzzuDie Preisbereinigung erfolgt auf Basis eines Deflators auf Branchenebene (Quelle: Statistik Austria).
wächse,
18 % verzeichnen Erlöse auf Vorjahresniveau, während bei 46 % die UmsätAuf Grund der laufenden Aktualisierung der Datengrundlage kann es zu geringfügigen Änderungen
bereits veröffentlichten
zegegenüber
zurückgegangen
sind. Ergebnissen kommen.
Im Vergleich zum Durchschnitt der EU28 hat sich der österreichische Einzelhandel im Juli und August 2015 (deflationiert und arbeitstägig bereinigt) jedoch
deutlich schwächer entwickelt.
Quelle: KMU Forschung Austria
Deutliches Plus im Lebensmitteleinzelhandel
Die dynamische Umsatzentwicklung im Einzelhandel im III. Quartal 2015 ist auf das
hohe Plus im Lebensmitteleinzelhandel (nominell: +5,6 %, real: +4,7 %) zurückzuführen, welcher knapp ein Drittel aller Einzelhandelsumsätze erzielt. Neben dem
Lebensmitteleinzelhandel sind die Umsätze auch im Einzelhandel mit Uhren und
Schmuck (+2,3 %) und im Einzelhandel mit Sportartikeln (+1,4 %) nominell angestiegen.
Die höchsten nominellen Umsatzrückgänge müssen im III. Quartal der Einzelhandel mit Schuhen (-3,7 %), der Einzelhandel mit Büchern und Schreibwaren (-3,0
%) sowie der Einzelhandel mit Bekleidung (-2,1 %) hinnehmen. In den modischen 6
Für das Gesamtjahr 2015 rechnet das
WIFO weiterhin mit einer schwachen
Konjunkturentwicklung der heimischen
Wirtschaft. Das BIP wird nominell um
+2,4 % bzw. real um +0,7 % ansteigen.
Die EinzelhändlerInnen sind für die
nächsten Monate dennoch zuversichtlicher als im Vorjahr.
AKTUELL: Konjunkturbeobachtung der KMU Forschung Austria im Einzelhandel Jänner bis September 2015
UMSATZVERÄNDERUNG ZUM VORJAHR IN %
Einzelhandel1)Bekleidung Lederwaren
nominell
1/2015
1,3
Sportartikel
nominell
real
nominell real
nominell
real
nominell real
0,7
-0,5
1,1
-5,4
-7,7
-0,5
-1,6
3,2
8,3
2/2015
-0,2
-0,7
-2,3
0,3
-2,3
-1,9
-7,3
-8,3
3,8
8,2
3/2015
0,9
0,0
-0,4
0,3
0,8
-0,2
-6,8
-7,7
3,1
5,2
4/2015
0,2
-0,7
2,8
2,7
-4,0
-5,1
3,2
1,5
2,1
4,8
5/2015
-3,1
-3,8
-6,3
-6,0
-3,6
-5,3
-3,7
-4,9
-2,0
1,4
6/2015
3,02,1
7/2015
2,4
1,6
8/2015
-1,3
-2,4
9/2015
0,9-0,1
20
Schuhe
real
MODE & FREIZEIT
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6,97,1
1,0
-10,1
1,1
-10,0
2,01,3
4,13,8
0,0
-12,4
-1,7
-11,2
3,84,7
4,92,4
1,4
-17,8
-0,63,0
-0,3
1,8
5,9
-21,6
0,2
4,0
3,41,5
2,32,9
» Wien-Aktuell «
HERBSTTAGUNG
des Bundesgremiums
» MFI Insider
Firmenehrungen
» Aktuelles
aus NÖ «
Die Herbsttagung des Bundesgremiums Mode und Freizeitartikelhandels fand auf Einladung des niederösterreichischen Landesgremiums im Berghotel Tulbingerkogel statt. Großen Umfang nahm die Diskussion über die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ein, wobei Bundesspartengeschäftsführer
Mag. Tritscher ausführlich über seine Bemühungen berichtete, noch eine Verschiebung des geplanten
Einführungstermins 1. 1. 2016 zu erreichen.
Der Grund dafür ist ganz einfach: Die gestaffelten Einführungstermine mit 1. 1. 2016 und 1. 1. 2017 (inkl. Registrierkassensicherheits-Verordnung) lassen sich nach Angaben von Registrierkassenherstellern noch nicht gemeinsam realisieren, da bei Ankauf
einer neuen Kassa vor Weihnachten nur die Auflagen für 2016, aber noch nicht die Auflagen für 2017 erfüllbar sind. Den neuesten Stand bei der Registrierkassenverordnung lesen Sie in unserer Titelgeschichte, wo Sie auch die entsprechenden Downloadmöglichkeiten finden.
Die Obleute der vier Berufszweige legten die KMU-Zahlen für die ersten acht Monate vor, die kumuliert leicht negativ und obendrein extrem volatil sind. Die Umsatzmeldungen für den August waren - mit Ausnahme des Sportartikelhandels - extrem im Minus. Um die Umsätze anzukurbeln, legten die Berufszweige auch ihre Werbemaßnahmen für das zweite Halbjahr vor, z. B. die
Lederwarenwerbung für Weihnachten, den größten Schuhkarton der Welt oder den 10 €-Sportgutschein zur europäischen Woche
des Sports sowie die Wahl des besten Lieferanten im Bekleidungshandel.
Gernot Schneebauer von „HEARTBEAT - Lehrling mit Herz und Hirn“ stellte mit dem Lehrlingsausbildungskonzept „Diplomlehrgang Lifestyle und Persönlichkeit“ eine ganzheitliche Lehrlingsweiterbildung für Modeunternehmen auf höchstem Niveau vor.
Das Konzept wurde exklusiv für die TIG Modebetriebe (Anschlusshäuser der KATAG) erstellt und fußt auf einem 4-Säulen-Modell.
Es richtet sich zunächst an die UnternehmerInnen und dann an
die AusbildnerInnen und in der dritten Säule an die Gesamtorganisation mit allen MitarbeiterInnen im Unternehmen und deren Aufmerksamkeit und Wertschätzung für die Lehrlinge, um
schlussendlich in der vierten Säule Lehrlingen eine fundierte
Ausbildung zur Persönlichkeitsentwicklung zu geben.
Die vierte Säule, auch Lehrlingscollege genannt, ist das Herzstück von HEARTBEAT. Im Rahmen einer je einwöchigen Ausbildung werden in allen drei Lehrjahren Grundeinstellungen
wie Leistung, Eigenverantwortung, Kommunikation, Teamgeist
und kompetentes Auftreten sowie Kundenorientierung trainiert
und in den beruflichen Alltag transferiert.
Fotos: Helmut Schramm
Interessant ist auch, dass unser Bundesgremium den zehnthöchsten Anteil an Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) unter
allen Fachgruppen aufweist, nämlich 33,9 % im Berufszweig
Bekleidung und Textilien, 38,4 bei Lederwaren und Nebenartikeln, 27 % im Schuh- und 37,3 im Sportartikelhandel.
Das von Gernot Schneebauer von „HEARTBEAT - Lehrling mit Herz und
Hirn“ vorgestellte Lehrlingsausbildungskonzept „Diplomlehrgang Lifestyle und Persönlichkeit“ soll nach seiner Implementierung auf das gesamte Bundesgremium Mode und Freizeit übertragen werden.
Berichte aus dem sozialpolitischen Ausschuss über den Stand
der Kollektivvertragsreformgespräche mit einem Ausblick auf
die KV-Runde 2016 sowie über das gerade verhinderte Arbeitsrechtspaket mit der 6. Urlaubswoche, zur Mehrwertsteuerabführung im grenzüberschreitenden Online-Handel sowie über
die Barrierefreiheit, die am 1. 1. 2016 in Kraft tritt, beendeten
die angeregten Diskussionen unter den Branchenkollegen aus
allen Bundesländern.
MODE & FREIZEIT
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21
» Branchennews «
Aktuelles für Sie zusammengefasst
Alle Branchen:
Lederwaren:
„Ö3 CHRISTMAS-SHOPPING“:
Kauf im österreichischen Handel
KOMMENTAR
Auch heuer wird in der Vorweihnachtszeit von 26. November bis 23. Dezember 2015 wieder die erfolgreiche Aktion „Ö3 Christmas-Shopping“ in Kooperation von Wirtschaftskammer Österreich und Ö3 durchgeführt.
Hier die Infos rund um die heurige Aktion:
> Vo rpro motio n au f Ö 3 :
26. bis 29. November 2015
> Spielze itraum au f Ö 3 :
30. November bis 23. Dezember 2015
Besser statt billiger
SCHREIBER
Nicht ohne Frust fasst der Handel seine täglichen Erfahrun- EVELYN
Freie Journalistin
gen in der lapidaren Feststellung zusammen: Ohne Rabatte
läuft nichts. Ob Factory Outlets, Diskonter, Filialisten, kleine oder mittelständische,
selbstständig geführte Betriebe, EPU, Eigenmarken-Shops der Industrie oder Online-Plattformen – sie alle stehen vor dem Problem, dass Schnäppchenjäger nach
dem ultimativen Preiskick suchen und das frühere Verständnis für Wertbegriffe
verloren haben. Kein Wunder, überschlägt sich die Werbung doch in einschlägigen
Floskeln, und ganzjährige, aus dubiosen Gründen genehmigte Rotstift-Aktionen anstelle oder ergänzend zu ehemals fest anberaumten, offiziellen Saisonschlussverkaufsterminen haben das Vertrauen der Verbraucher in ein korrektes Kalkulationsschema längst erschüttert.
Problem Preisschlacht
Den Ausweg aus diesem Dilemma im gegenseitigen Unterbieten der Preisschmerzgrenze zu suchen, kann sich bitter rächen, wenn es zum Beginn der neuen Saison
an den notwendigen Mitteln für den Einkauf mangelt, weil die Nachlässe doch ein
größeres Loch in die Kapitaldecke gerissen haben. Der Teufelskreis schließt sich in
der Unfähigkeit zur Warenwiederbeschaffung, sofern man nicht zu minderwertigen
No Name-Produkten greifen will, die den Trading down-Trend fortsetzen.
Unschwer zu übersehen sind die Auswirkungen fehlgeleiteter Preiskonzepte auf die
Glaubwürdigkeit des Unternehmens. Das einmal erschütterte Vertrauen in kaufmännische Correctness lässt sich nur schwer wieder kitten und einmal aus Enttäuschung
abgewanderte Kunden kehren nur sehr selten an die ,,Tatorte“ zurück.
n
öRe !
ö3 hwinnen
e
&g
Im Idealfall kompensiert der Facheinzelhandel die gehobene Preiskategorie mit einem Servicepaket, das ein Höchstmaß an Beratungskompetenz, persönliche Ansprache und Berücksichtigung individueller Kundenwünsche beinhaltet.
In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich.
Alle Infos auf oe3.oRF.at
Bei Bekanntgabe der gezogenen
Rechnung im Radio werden der Gewinner, die Einkaufssumme und auch
wieder das Geschäft, in dem eingekauft wurde, genannt.
OE3_CMS15_Postkarte_A6.indd 1
28.10.15 14:00
Live-Runden wird es heuer keine
mehr geben, jedoch wurden folgende
Neuerungen vereinbart: Da der österreichische Handel durch ausländische
Online-Plattformen immer mehr unter Druck steht (Kraftkraftabfluss von
insgesamt 3 Mrd. Euro pro Jahr!) soll
das Thema „Kauf im österreichischen
Handel“ in das Ö3 Christmas-Shopping einfließen, um den österreichischen Handel im Weihnachtsgeschäft
zu unterstützen. Aus diesem Grund
werden zwischen 19. und 30.11.2015
39 entsprechende Radio-Spots auf
Ö3 im Umfeld der Vorpromotion zum
Ö3 Christmas-Shopping ausgestrahlt.
Zudem wird es Moderationshinweise
auf den österreichischen stationären
22
MODE & FREIZEIT
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Um diese Trümpfe ausspielen zu können, fehlt oft die Gelegenheit: Passanten meiden stationäre Shops oder wehren ab, wenn Mitarbeiter ihre Hilfe anbieten. Die Versuchung, sich per Mausclick bedienen zu lassen, macht manche Verbraucher zu
manipulierbaren Warenempfängern, die viel zu spät merken, dass wahre Einkaufserlebnisse nur im Kontakt von Mensch zu Mensch, nicht jedoch auf Versandbasis
stattfinden.
Wenn es gelingt, Abtrünnige zurückzugewinnen und von den ehrlichen Konditionen
kundenorientierter, lokaler Fachgeschäfte zu überzeugen, dann steht dem Nebeneinander der diversen Vertriebsformen nichts mehr mehr im Wege.
Evelyn Schreiber
und österreichischen Onlinehandel
über den gesamten Aktionszeitraum
und direkt bei den Spielrunden sowie
gezielte Hinweise auf den österreichischen Onlinehandel auf den Onlineseiten von Ö3 geben. ACHTUNG: die Aktion ist nur für den österreichischen Internethandel gedacht. Ausländische
Online-Händler oder Plattformen sind
nicht Zielgruppe der Aktion.
von Ö3 zur Verfügung gestellt:
Downloadbare
Drucksujets,
Online-Banner und Promotion-Video:
Als Werbematerialien werden Ihnen
wie im Vorjahr folgende Drucksujets
D i e D r u c k s u j e t s w e rd e n a u f
> Poster
> Postkarten
> Kassabon-Kleber
> Folder Direktvertrieb
www.derhandel.at
z u m D o w n lo a d b e re i t g e s t e l l t .
» Branchennews «
Schuhhandel:
Textil:
„Alte Schuhe machen neue Freude“
In Memoriam Kurt Turek
Kurz vor Redaktionsschluss haben wir die traurige Nachricht vom Ableben des
ehemaligen Bundesgremialobmanns KommR Kurt Turek erhalten.
KommR Kurt Turek war einer der profiliertesten
Kenner des österreichischen Textilhandels und
prägte mit seinem profunden Fachwissen insbesondere die Zeit der Veränderungen in der textiÖsterreich hat in den vergangenen Wolen Landschaft vor dem EU-Beitritt Österreichs.
chen bewiesen, dass es ein „großes
Schon in den 1960er Jahren leitete er den JuniHerz“ hat und Menschlichkeit ein geleborenkreis des Wiener Textilgremiums und war
ter Wert in unserem Land ist. Doch egal,
später Präsident des Klubs der Textilkaufleute,
ob hierzulande oder anderswo: Nicht jedem heutigen Modeclub.
der kann sich mehrmals pro Jahr neue
Parallel dazu war er viele Jahre AusschussmitSchuhe leisten, manche können sich
glied des Landesgremiums Wien des Textileinüberhaupt keine neuen Schuhe leisten.
zelhandels. 1980 wurde er unter KommR Franz
Weil dem so ist, haben sich Österreichs
Bican für kurze Zeit stellvertretender GremialobDreiwöchige,
österreichweite Schuhsammel-Aktion
zu Gunsten
bedürftiger
Schuhhändler
gemeinsam
mit Humana
mann, um noch im selben Jahr die Funktion des Bundesgremialobmanns des
entschlossen,
Bedürftigen
zu größten
helfen.
Menschen
startet
mit
einem
fulminanten
Kick-off
und
dem
österreichischen Textilhandels zu übernehmen. Außerdem war er Obmann des
Der Österreichische Schuhhandel hat
Schuhkarton
Österreichs
am
Wiener
Rathausplatz.
Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb. Turek blieb bis 1995 ein sehr
daher vom 16. Oktober 2015 bis zum 6.
erfolgreicher Bundesgremialobmann und gehörte dem Wiener und dem BunNovember 2015 österreichweit zum
desgremium mit vollem
Einsatz noch
zum Jahr
2005 an.
Österreich
hat bis
in den
vergangenen
Wochen bewiesen,
dass es ein
Herz“ aufhat
Ausmustern
des „großes
Schuhschranks
Menschlichkeit
ein
gelebter
Wert
in unserem Land
ist. Doch
egal, des
ob aktuellen
hierzulande
gerufen.
Anlässlich
SaiUnser Mitgefühl giltund
seiner
Witwe Ilse - die wie
viele
Ehefrauen
von Funktionären
sonwechsels
bei Schuhen
war dies
eine
besonders viel Einsatz
in den
eigenen Betrieb
- sowie
Kurt
oder
anderswo:
Nichtinvestiert
jeder hat
kann
sichSohn
mehrmals
pro
Jahr neue
Schuhe
leisten,
verlockende Möglichkeit, mehr Platz
jr. Der gesamte Modehandel wird KommR Kurt Turek stets ein ehrendes Andenmanche können sich überhaupt keine neuen Schuheim
leisten.
dem so
ist, haben
vollen, Weil
hauseigenen
Schuhregal
zu
ken bewahren.
sich Österreichs Schuhhändler gemeinsam mit Humana
entschlossen,
Bedürftigen
schaffen.
Die gespendeten
Altschuhe ruft
kamen
Bedürftigen
zugute undzum
die
Textil Panel Austria startet
zu helfen. Der Österreichische Schuhhandel der WKO
daher
österreichweit
„Freudenspender“ wurden mit einem
Ab Mitte Oktober haben
teilnehmende Händler
in Österreich die Möglichkeit,
ihre wö- des2,-aktuellen
Ausmustern
des Schuhschranks
auf. Anlässlich
Saisonwechsels
bei
EURO - Gutschein
als Dankeschön
chentlichen sowie monatlichen
Absatzund
Veränderungsdaten
mit
den
Daten
anderer
Schuhen ist dies eine verlockende Möglichkeit, mehr
Platz im vollen, hauseigenen
„belohnt“.
Händler zu vergleichen. Olaf Matthias von der Unternehmensberatung Matthias ConsulSchuhregal
zu
schaffen.
Die
gespendeten
Altschuhe
kommen
Bedürftigen und die
ting e.U. entwickelte mit dem Textil Panel Austria (TPA) ein Benchmarking Tool für den
textilen Einzelhandel in„Freudenspender“
Österreich.
werden mit einem 2,- EUR - Gutschein als Dankeschön „belohnt“.
„Alte Schuhe machen neue Freude“ Österreichweite Schuhsammel-Aktion 2015 der WKO
startet am 16.10.2015
Foto: z. V. g.
Durch 25 Jahre Erfahrung in der Textilindustrie, im Franchising und im Handel weiß
Olaf Matthias, dass man den Markt und seinen eigenen Wettbewerb kennen muss,
um rasch auf Marktveränderungen und Kundenbedürfnisse zu reagieren. Umfängliche Marktdaten sowie
ein Querschnitt
aller Betriebsgrößen
waren für im
denJahr
rein ösDiese
Altschuhsammel-Idee
(erstmals
2012 durchgeführt) unter dem Motto
terreichischen Markt „Alte
bis jetztSchuhe
kaum erhältlich.
Im
Textil
Panel
Austria
werden
die
machen neue Freude“ findet vom 16. Oktober 2015 bis zum 6.
gemeldeten Abverkäufe und Veränderungsraten nach Warengruppen, erzielter
November
2015
in ganz
Österreich
bei allen kooperierenden Schuhhändlern statt.
Spanne, Betriebstyp und Größe, Bundesland,
Umsatzgrößen,
etc. vorgenommen.
Zum Saisonende werden
dieListe
Datender
um Schuhgeschäfte,
die Entwicklung der wichtigsten
Eine
die an derFabrikanRücknahmeaktion teilnehmen, findet man
ten ergänzt.
unter http://www.schuhunddu.at/2015/09/15/alte-schuhe-machen-neue-freude/
Für die
Einfach, anonym, vertrauensvoll!
Verwertung der Schuhe ist Kooperationspartner Humana – people to people
Durch volle Web Integration haben alle Betriebsgrößen die Möglichkeit, am Textil
Der Kick-off der Aktionswochen fand am Wieverantwortlich.
Panel Austria teilzunehmen
und von den wöchentlichen Auswertungen zu profitiener Rathausplatz von 16. – 18. Oktober 2015
mit dem „GRÖSSTEN SCHUHKARTON ÖSren. Das Textil Panel Austria bietet volle Transparenz, ohne eigene BetriebsgeheimTERREICHS“ statt. Hier wurde im Rahmen
nisse preisgeben zu müssen und wird ausschließlich anonymisiert und kumuliert an
der „Urban Village“ http://www.wienzufuss.
Teilnehmer des Textil Alte
PanelsSchuhe
kommuniziert.
Zu
Beginn
des
TPA
am
19.10.2015
werhaben einen Wert
at/jahr-des-zu-fuss-gehens/urbanvillage/
den die Absatzdaten zuerst nur nach Warengruppen ausgewertet. Im zweiten Schritt
direkt vor dem Wiener Rathaus nicht nur das
auch nach Warengruppen und den Regionen West, Ost und Zentral. Erst im dritten
Schuhmacherhandwerk erklärt und live geOft
setzen
wir
uns
viel
zu
wenig
mit
dem
Wert
von
Dingen
auseinander. Vieles, was
zeigt, sondern auch die Schuhspendenaktion
Schritt auch nach Bundesland, Hausgrößen, Ortsgrößen, Lage usw.
wir einfach so wegwerfen, hat anderswo auf der Welteingeleitet.
noch durchaus einen Wert. So
TEXTIL
PANEL
AUSTRIA
ist es auch mit unseren getragenen Schuhen. Sie sind
vielleicht
nicht übernommen
mehr modisch,
CV-Schuh
von Brandt
Monatsgebühr im Jahresabo: 30 €. Die ersten 50 Teilhaben möglicherweise nie so wirklich gut gepasst, aber sie sind „wertvoll“ für einen
nehmer erhalten die wöchentliche, monatliche AusZu einer Marktbereinigung kommt es
Verein,
wie Humana,
die diese
Schuhe
dem erlösten Geld
bei und
den mit
Warenwirtschaftssystemen
wertung
des Textil Panels
Austria die
ersten nützen
6 Mona- können
te kostenlos. Anmeldung
unter:
Entwicklungsprojekte
überall
auf http://www.matthider Welt finanzieren.für den Schuhhandel. Die Brandt Soft-
Foto: z. V. g.
as-consulting.at/de/textil-panel-austria/anmeldung/
Olaf Matthias ist ausgebildeter Textilkaufmann und diplomierter Betriebswirt und verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Textilindustrie und im Modehandel. Er war in diversen Markenunternehmen (Rudolf Wöhrl, Mustang Jeans, Ahlers AG, Pioneer Jeans,
Pierre Cardin, Jupiter, Clinton Großhandel, Camp David, Kangol,
Palmers, Sympatex Technologies) und konnte seine nationale sowie
internationale Kompetenz im Systemvertrieb entwickeln und sich in den Bereichen Franchise, Shopin-Shop, Vertriebspartnerschaften und Retail spezialisieren.
ware-Produkte GmbH in Aschaffenburg übernimmt mit 1.1.2016 das Warenwirtschaftssystem CV-Schuh und
die bestehenden Wartungs- und Updateverträge von der Fa. Schmidinger.
MODE & FREIZEIT
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» Branchennews «
Brandt betreibt seit 1983 Warenwirtschaftssysteme für den Schuh-, Sport- und Lederwarenhandel, ist seit 1987 auf dem österreichischen Markt vertreten und betreut derzeit 45 Handelsunternehmen. Der WaWi-Anbieter verspricht, die bestehenden
CV-Programme an die gesetzlichen Erfordernisse und die neue Registrierkassenpflicht anzupassen.
Brandt hat in diesen Tagen auch das Warenwirtschaftssystem WWS2000 der Fa. Glöckler übernommen. Damit werden in
Österreich insgesamt 230 Handelsunternehmen mit Warenwirtschaftssystemen aus dem Haus Brandt in Aschaffenburg
betreut.
SPORT:
BSO Cristall-Gala 2015
Bereits seit 17 Jahren ehrt die Österreichische Bundes-Sportorganisation alljährlich
verdiente Funktionäre des österreichischen Sports. Oftmals stellen Funktionäre das
Bindeglied zwischen Sportlern, Vereinen und dem Sportartikelfachhandel dar.
D I E G E W I N N E R I N N E N 2 0 1 5 IN
D E N SE C H S K ATE G O R I E N S IN D :
Die Idee: 500.000 Menschen im österreichischen Sportsystem sind Vorbilder.
Durch ihr Engagement für andere, durch ihre Kompetenz, durch ihre Begeisterung. Sie sind Herz, Hirn und Seele des Sports. Stellvertretend für sie alle wurden auch 2015 besondere Menschen im Sport von der Österreichischen BundesSportorganisation und dem Sportministerium mit besonderen Awards ausgezeichnet, mit den BSO Cristallen 2015.
>T
OP-SPORTBOTSCHAFTER 2015: Teamchef Marcel Koller (Fußball)
>T
OP-TRAINER 2015: Stefan Hömberg (Beach Volleyball)
>T
OP-SPORTVEREIN 2015: ASKÖ Henndorf Orienteering (ASKÖ)
> TOP-FUNKTIONÄRIN 2015: Atteneder Silvia (SPORTUNION)
V.l.n.r.: Sektionschef i. R.
Dr. Theo Siegl, MinR Ing.
Mag. Ewald Bauer/ Abteilungsleiter Bewegung und
Sport im Bundesministerium für Bildung und Frauen, Mag. Eldrid Mänhardt,
Berufszweigobmann
Dkfm. Ernst Aichinger und
Dr. Harald Sippl vom Bundesgremium Handel mit
Mode und Freizeitartikeln.
>T
OP-FUNKTIONÄR 2015: Westreicher Harald (Tennis)
>F
RAUEN-POWER PROJEKT 2015: Woman goes tri (Triathlon)
„Diese Veranstaltung ist all jenen, zum großen Teil freiwillig engagierten, Menschen im
Sport gewidmet, die im Hintergrund arbeiten
und die tollen Erfolge und den Sport im Allgemeinen erst möglich machen. Ein großes Dan-
Im Rahmen der BSO Cristall-Gala 2015 überreichte
Berufszweigobmann
KommR Dkfm. Ernst Aichinger den begehrten
Cristall an Frau Silvia Atteneder von der Sportunion, die als Topfunktionärin 2015 ausgezeichnet
wurde.
keschön an die wertvolle Arbeit, die vor allem
an der Basis in den Vereinen Tag für Tag geleistet wird!“
PROWINTER in Bozen
Die AußenwirtschaftsCenter der WKO in Italien planen einen österreichischen Gemeinschaftsstand auf der PROWINTER, Fachmesse für Verleih, Ausrüstung & Technologie im
Bergsport, die vom 6. bis 8. April 2016 in Bozen stattfinden wird.
BSO-Präsident Herbert Kocher
MODE & FREIZEIT
[intern]
G R O S S H A N D E L
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DIE S CHWERPUN K T E D ER M ESS E S I N D :
U N SE R L E I STU N G SA N G E B OT :
> Ausrüstung, Bekleidung und Zubehör für den Wintersport
> Maschinen, Dienstleistungen und Produkte für den Verleih
> Technologien für Ski- und Wandergebiete
> Bikes und Zubehör für den Verleih
> Sport- und Freizeitanlagen
> Planung, Beratung und Marketing
> gezielte Vorab-Bewerbung Ihrer Produkte
> Bereitstellung eines bezugsfertigen, individuellen Ausstellungsbereichs im Rahmen des Gruppenstandes
> eine Gemeinschaftslounge
> Standbetreuung durch zweisprachiges Personal der Außenwirtschafts
Center während der gesamten Veranstaltung
> Abwicklung aller organisatorischen Belange mit der Messeleitung
> Firmeneintrag im offiziellen Messekatalog (Printversion und online)
MODE & FREIZEIT
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» Branchennews «
TEILNA HMEGEB ÜH REN :
Dank Förderungen der Internationalisierungsoffensive ist es möglich, allen Teilnehmern einen Pauschalpreis von
EUR 1.200 für eine Fläche von 9m² zu gewähren. Darüber hinaus wird der Vollpreis (EUR 181/m²) verrechnet.
Für alle weiteren Leistungen gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Nachbarschaftsmessen der WKO.
Wei te re Infor mat io n e n u n d d as A n m e l d efo r m ula r fi nd e n S i e unte r
https://www.wko.at/Content.Node/Veranstaltungsdetailseite.html?vaid=1920a354-4c33-48e1-9088-b85cca43bf68
AN MELDESCHLU SS : 11.12.2015
Safer snow more fun
Die ARGE „safer snow more fun“ setzt auf eine neue Sicherheitskampagne für den Wintersport. „Lass die Sau zu Hause“, das
ist nur ein Titel der teils provokativen, vor allem aber witzigen Sujets zum Thema „Verantwortungsvolles Verhalten auf der
Piste“ der ARGE safer snow sore fun.
Als ein Pionierland des alpinen Skilaufs ist Österreich eine der führenden Skinationen der Welt. Seit über zehn Jahren
leistet die ARGE „safer snow more fun“ Aufklärungsarbeit bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und arbeitet mit
erfolgreichen Konzepten zur Unfallprävention im alpinen Wintersport, die vor allem auf eine verstärkte Bewusstseinsbildung und mehr Eigenverantwortung auf der Piste abzielt. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgemeinschaft liegen auf der
Hand – die vor Jahren durchgeführte Kampagne „Helm auf! Gut drauf!“ ist Basis dafür, dass heute nahezu 100 Prozent
aller Kinder Helme tragen.
LASS DIE SAU
ZUHAUSE.
Fahre rücksichtsvoll.
VIELE UNFÄLLE
PASSIEREN DURCH
ÜBERMÜDUNG.
Mach mal Pause.
E INE INITIATIVE D ER PA RT N ER D ER A RG E SA F E R SN OW M O R E F U N :
Um einen sportlichen und unfallfreien Tag im Schnee zu verbringen, wurden Themen wie richtige Ausrüstung, Eigeneinschätzung, Pistenregeln und Verantwortung aufgegriffen. Die Sujets mit den Slogans „Lass die Sau zuhause“, „Viele Unfälle passieren durch Übermüdung“, „Brems dich ein“ und „Bindung gut. Knochen gut.“ werden als Postkarten bei Partnern der Branche, auf zahlreichen online- und Social Media Kanälen sowie vor Ort in den Winterregionen eingesetzt, um
möglichst viele Wintersportler zu erreichen.
BREMS DICH EIN.
Nicht rasen.
BINDUNG GUT.
KNOCHEN GUT.
Lass Deine Ausrüstung prüfen.
Diese provokativen, aber witzigen Postkarten können auch im Bundesgremium unter [email protected] bestellt werden.
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WEIHNACHTSÖFFNUNGS-
ZEITENPLAKAT 2015
» Pressespiegel «
Die Branche im Licht der Medien
Marken
Sixpack ist out
!
Alle Wiener Handelsunternehmen haben in den letzten Tagen das aktuelle Weihnachtsöffnungszeiten-Plakat zugeschickt bekommen. Wenn Sie am 8. Dezember nicht offen
halten, so können Sie den diesbezüglichen unteren Teil abschneiden.
Falls Sie weitere Weihnachtsplakate benötigen, so können Sie diese gerne kostenlos in der Sparte Handel unter
T 01/514 50-3403 bzw. per Mail an [email protected] anfordern
oder hier zum Selberdrucken downloaden:
http://news.wko.at/Media/bc8542a0-b36d-4079-8d4cb009bb74e8bf/Handelstag/Handelsnews_Online_Dezember_2015/weihnachtsplakat_2015_fertig.pdf
Geschäftszeiten in der Weihnachtszeit 2015
Weihnachtsöffnungszeiten für Wien
Die möglichen Öffnungszeiten für den allgemeinen Kleinhandel zu Weihnachten 2015 sind (Sonderöffnungszeiten,
z. B. Souvenirhandel, Neujahrsartikel können Sie gerne im
Gremium erfragen): Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis
18.00 Uhr, an den vier Weihnachtssamstagen (28.11., 5.12.,
12.12. und 19.12) von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Am 24. 12. beträgt die maximale Öffnungszeit 6.00 Uhr bis 14.00 Uhr, am
31.12. 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Gesamtoffenhaltezeit von
Mo – Fr 6:00 – 21:00 Uhr und Sa 6:00 – 18:00 Uhr darf 72
Stunden nicht überschreiten.
Einarbeiten für Weihnachten und den Jahreswechsel
Alljährlich bieten die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage
und der Jahreswechsel die Möglichkeit des Einarbeitens der
zwischen die Feiertage fallenden Arbeitstage. Fällt in Verbindung mit Feiertagen die Arbeitszeit an Werktagen aus,
um den Arbeitnehmern eine längere zusammenhängende
Freizeit zu ermöglichen, so kann die ausfallende Normalarbeitszeit auf die Werktage von höchstens 13 zusammenhängenden, die Ausfallstage einschließenden Wochen verteilt
werden. Der Kollektivvertrag kann den Einarbeitungszeitraum verlängern. Die tägliche Normalarbeitszeit darf bei
einem Einarbeitungszeitraum von bis zu 13 Wochen 10 Stunden bei einem längeren Einarbeitungszeitraum 9 Stunden
nicht überschreiten.
INFOS UNTER: https://www.wko.at/Content.Node/Service/
Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/Einarbeiten_fuer_Weihnachten_und_den_Jahreswechsel.html?newsletter=wkw+department8.n%252fa.handelsnews+3%252f2015+online+-+20151109.link.link+bezeichnung.
original
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Vieles ist im Nachhinein einfach nur peinlich. Vor allem wenn
es fotografische Beweise davon gibt. So wie der Einkaufsbummel in London, der im einparfümierten, mit Bumm-bumm-Musik beschallten Laden von Abercrombie&Fitch gipfelte. Foto mit
Waschbrettbauch-Jungs inklusive. Diese Sixpack-Typen begegneten einem einst überall in den Szene-Vierteln. Aufgedruckt auf
A&F-Sackerln, mit denen in den Einkaufsstraßen prominiert wurde.
Quasi als Beweis, dass der Kapuzenpulli, auf dem der Schriftzug
des New-Yorker-Labels in Riesenlettern prangte, echt war und kein
billiger Fake vom letzten Strandurlaub. A&F war die Marke für die
feschen Leut’, meinte zumindest Firmenchef Mike Jeffries. Alle anderen wolle er gar nicht als Kunden, betonte er. Ein paar Shitstorms
später musste Jeffries den Hut nehmen. Der Imageschaden ist geblieben, die Kunden sind vielerorts ausgeblieben.
„In“ finden viele jetzt etwas anderes. Und zwar jeden Monat etwas
anderes. Modemacher – von Primark über UrbanOutfitters bis zur
spanischen Zara-Mutter Inditex – drücken aufs Tempo. Manche
werfen jedes Monat eine neue Kollektion auf den Markt. Zu Billigstpreisen. Ihre Kunden wollen alles für möglichst wenig Geld – und
sie wollen es schnell. Die Kopie schafft es schon so schnell in den
Markt wie das Original des Designers. Solche Kunden lassen behäbige Traditionshäuser schnell verdammt alt aussehen.
(KURIER, Simone Hoepke, 19.09.2015).
Teure Marken verlieren Kampf gegen schnelle Mode
Marken wie Gap, Abercrombie & Fitch und Quicksilver haben eines
gemeinsam: Einen Riss in der Erfolgsgeschichte. Die Verkaufszahlen stocken. Die Jugend kauft lieber bei günstigen Modeketten
ein, die zwar keine so große Marken-Aura aufgebaut haben, aber
schnell im Kopieren von Designertrends sind.
Modezyklen gehören in der Textilindustrie freilich seit jeher zum
Geschäft. Was sich geändert hat, ist das Tempo, mit dem Mode gemacht wird, seitdem Blogger die Branche vor sich hertreiben.
„Mode ist wie Joghurt. Es hat ein Verfallsdatum“, wird Amancio Ortega, Chef des mittlerweile größten Textilhauses der Welt, Inditex,
zitiert. Mit Marken wie Zara, Massimo Dutti und Bershka hat er den
Modemarkt neu aufgerollt und selbst das schwedische Modehaus
H&M (aktuell rund 3700 Standorte weltweit) in die Schranken gewiesen. Mehr als 6700 Filialen zählen zum spanischen Inditex-Konzern. Der Konzernumsatz allein im letzten Quartal: 4,37 Milliarden
Euro. Die Konkurrenz schläft nicht. Auch der spanische Konkurrent
Mango, die irische Primark-Gruppe oder das japanische Label Uniqlo pressen massenweise Mode in den Markt.
(KURIER, Simone Hoepke, 19.09.2015).
Wo die Deutschen am häufigsten Klamotten kaufen
Samstag sieht es in fast jeder deutschen Stadt ähnlich aus. Egal ob
im Norden oder Süden, im Westen oder Osten: Menschen tragen
pralle Einkaufstüten durch die Innenstädte. Samstag ist Einkaufstag in Deutschland – auch in Zeiten des Online-Handels gehen viele
lieber in die Innenstadt als ins Netz. Auf der Einkaufsliste stets beliebt: Bekleidung.
Welches Bekleidungsstück dann in der Einkaufstasche landet, hat
nicht nur mit Trends und Geschmäckern zu tun, sondern auch mit
der Marke. Die Ergebnisse überraschen: An der Spitze liegt ein traditionsreiches deutsches Bekleidungshaus. Auch der Abgesang auf
die Kaufhäuser scheint verfrüht.
Hier kaufen die Deutschen Ihre Bekleidung ein
(Quelle: West-Ost-Markenstudie 2015, MDR-Werbung und IMK)
Platz 10 > New Yorker: 12,9 Prozent.
Platz 9 > Esprit: 15,6 Prozent.
Platz 8 > Karstadt: 15,7 Prozent.
» Pressespiegel «
Platz 7 >
Platz 6 >
Platz 5 >
Platz 4 >
Kik: 16,3 Prozent.
S.Oliver: 16,6 Prozent.
Ernsting‘s Family: 17 Prozent.
P
eek & Cloppenburg: 18,4 Prozent.
Platz 3 > Galeria Kaufhof: 21,7 Prozent.
ennes & Mauritz (H&M): Platz 2 > H
25 Prozent.
Platz 1 > C&A: 43,9 Prozent.
Dass es Primark nicht in die Top 10
schafft, könnte auch daran liegen, dass
das irische Unternehmen mit vergleichsweise wenigen Filialen in Deutschland
Handelsblatt, 16.09.2015
vertreten ist.
Online-Handel
Digitalisierung des Einzelhandels
„Something interesting is happening“,
formulierte Tom Goodwin, Senior Vice
President der US-Filiale von Havas Media, der sechsgrößten Medienagentur
weltweit. Uber, so merkt er an, sei der
größte Taxi-Anbieter auf diesem Planeten, besitzt aber keine Fahrzeuge. Facebook, der populärste Medienbetreiber
weltweit, schaffe keine Inhalte. Alibaba
wiederum, der international wertvollste Einzelhändler, hätte keinerlei Lagerbestand. Als letztes Exempel seiner
Bestandaufnahme der heutigen Geschäftswelt nennt Goodwin schließlich
Airbnb: Der global führende Anbieter von
Unterkünften besitze keine Immobilien.
Dass mithin „something interesting“,
also reichlich Denkwürdiges, in unserem Wirtschaftsgefüge passiert, dürfte
auch dem schläfrigsten Manager nicht
entgangen sein. Die digitale Revolution
frisst sich tief und tiefer in die Innereien
unseres Konsumverhaltens.Das merken
mittlerweile auch Ketten und Konzerne,
die sich für unangreifbar hielten. Ikea
zum Beispiel. Auf einem neuen Sofa
will man doch Probe sitzen, oder? Nun:
Der schwedische Möbelriese hat „nur“
7500 Katalognummern in seinem Online-Angebot, Newcomer wie der reine
Internetanbieter Home24 halten dagegen die zehnfache Menge an Artikeln
in ihren virtuellen Schaufensterflächen
parat. Zalando, das Berliner Modehaus
2.0, hat augenscheinlich – siehe die
Werbespots mit Senta Berger & Co. –
gerade die Generation 50 plus ins Visier
genommen. Können Traditionelle bald
schließen? Jein. Persönliche, fundierte
Beratung wird ungebrochen geschätzt.
Erst unlängst aber zog orf.at – unter der
plakativen Überschrift „Die verschlafene Revolution“ – eine Zwischenbilanz:
„Platzhirsche geraten in Bedrängnis“.
Das gilt übrigens auch für die Platzhirsche im Medien- und Agentur-Business.
Denn was wollen Tom Goodwin und
Co. ihren Klienten in Zukunft an Werbemaßnahmen empfehlen, wenn sich
– Achtung, Gegentrend! – Ad-Blocker
zunehmend breitmachen und der ewige
Kaufrausch in Konsummüdigkeit umschlägt. „Die Presse“, Print-Ausgabe, 20.09.2015
Ein ganzes Dorf auf Steuerflucht
Die Ladenbesitzer eines Ortes in Wales
kopieren die Steuertricks von Starbucks
und Amazon. Das Beispiel soll Schule
machen und die Politik dazu drängen,
Schlupflöcher für Konzerne zu schließen.
Die Gewerbetreibenden von Crickhowell
haben sich zusammengetan, um der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen. Vom
Fleischer bis zur Floristin: Alle haben sie
für bescheidene Gewinne brav Steuern
gezahlt. Anders als die Apples und Facebooks dieser Welt, die ihre Profite in
Steueroasen schleusen. Das verschlechtert auch die Chancen der lokalen Ladenbesitzer im Wettbewerb. Wenn sich auf
der High Street ein Starbucks einnistet,
kann Sam ihr Number 18 Café zusperren. Emma kämpft mit ihrem Buchladen einen ungleichen Kampf gegen den
Online-Giganten Amazon. Aber deshalb
marschieren die Dorfbewohner nicht
etwa in Westminster auf. Ihr Protest ist
subtiler und schlauer: Sie schauen sich
gemeinsam die Tricks der großen Konzerne ab und machen sie nach.
Fiskus in der Bredouille
Mit einem fertigen Konzept wurden sie
bei der Steuerbehörde vorstellig. Dort hat
man sie, freundlich mit den Zähnen knirschend, empfangen. Nun prüft der Fiskus das Schema eingehend. Es orientiert
sich an der Kaffeehauskette Caffè Nero‘s.
Diese zahlt trotz Milliardenumsätzen
seit 2008 keinen einzigen Penny Körperschaftsteuer, dank einer Holding auf der
Isle of Man. Die Beamten haben nun die
Wahl zwischen Pest und Cholera: Wenn
sie den Kleinen verweigern, was sie dem
Großen gewährt haben, geht ein Sturm
der Entrüstung los. Wenn sie das Konzept aber durchwinken, macht das Beispiel Schule. In den Hauptrollen: die Besitzerin der lokalen Lachsräucherei, der
Betreiber eines Shops für Outdoor-Kleidung, der Optiker und die erwähnte Kaffeehauswirtin. Sie sind die treibenden
Kräfte. Manche Kollegen haben sich noch
nicht entschieden, ob sie das Konzept zur
Steuervermeidung selbst nutzen wollen.
Aber den „Spirit“ dahinter teilen sie alle.
„Wir wollen doch Steuern zahlen, weil wir
alle die lokalen Schulen und Spitäler nutzen“, erklärt Sprachrohr Jo Carthew von
der Black Mountain Smokery. „Aber wir
wollen auch geänderte Gesetze, damit jeder seinen fairen Anteil leistet.“ Auf jeden
Fall trifft die Kampagne einen wunden
Punkt. Denn der Trend zeigt: Kleinere
Firmen tragen einen steigenden Anteil
an der Unternehmenssteuerlast.
“Die Presse”, Print-Ausgabe, 15.11.2015
IN ZAHLEN:
>0
Pfund Körperschaftsteuer hat die
Kette Caffè Nero in Großbritannien
seit 2008 gezahlt – bei Umsätzen von
in Summe 1,2 Milliarden Pfund.
>5
Tausend Pfund ist der Betrag, den
Facebook im Vorjahr an den britischen Fiskus überwiesen hat.
>9
Milliarden Pfund gehen dem Finanzministerium in London nach eigener
Schätzung pro Jahr durch Steuerflucht und unerwünschte Steuervermeidung verloren.
Mit getragener Mode im Internet Geld
machen
In diesen Zeiten, in denen Mode einem
raschen Wandel unterworfen ist und
Boutiquen und Kleiderketten innerhalb
kürzester Zeit neue Sachen im Angebot
haben, quellen die Kleiderschränke von
Leuten mit Mode-Tick meist über. Um
da Platz zu schaffen, trugen bisher meist
Frauen ihre Sachen in Secondhandshops,
um die oft wenig getragenen guten Stücke
dort in Kommission zu geben. Secondhand-Boutiquen stehen in direkter Konkurrenz zu Internetseiten wie Ebay oder
Willhaben, die Marktplätze für gebrauchte Ware sind. Seit einiger Zeit mischt auch
das österreichische Start-up Shpock mit,
das eine App entwickelt hat, die mithilfe
von Ortungsdaten ein schnelles Zusammenbringen von Anbieter und Nachfrager erlaubt. Diese Innovation beim Secondhandhandel hat den norwegischen
Medienkonzern Schibsted im September
bewogen, beim Start-up auf 91 Prozent
aufzustocken. Alle Secondhandshop-Anbieter sagen, dass ihre Kunden bekannte Bekleidungsmarken bevorzugen, da
ihnen Qualität und Ausfertigung dieser
Brands bekannt ist. Während im stationären Handel höhere Qualitäten bevorzugt werden und man Billigketten-Marken erst gar nicht in Kommission nimmt,
sind bei Shpock H&M, gefolgt von Esprit
und Zara, die bevorzugten Fashion-Labels. Die aktuelle Wirtschaftskrise stützt
diese Hinwendung zu Secondhand. Laut
Imas kauft jeder Zehnte gebrauchte
Ware. Etwa jeder Fünfte durchforstet regelmäßig Zeitungen und Internetseiten
nach Schnäppchen.
KV-Abschluss: Die Kollektivvertragsver-
handlungen für 2016 sind trotz anfänglich großer Divergenzen überraschend schnell abgeschlossen worden.
Es gibt "nur" eine Erhöhung der kollektivvertraglichen
Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen, Änderungen im Rahmenrecht sind nicht vorgesehen. Die
durchschnittliche Erhöhung über alle Gehaltstafeln beträgt 1,48 %. Die Lehrlingsentschädigungen werden auf
Basis der Gehaltstafel A, Gehaltsgebiet A um 1,55 % erhöht. Nähere Informationen erhalten Sie in der nächsten Ausgabe von MFI, wo wir auch die neuen Gehaltstafeln für Wien (Gehaltstafel A für Lederwaren- und
Sportartikelhandel bzw. Gehaltstafel G für den Textilund Schuhhandel) für Sie abdrucken und einige Berechnungsbeispiele anführen.
MODE & FREIZEIT
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ARTISANAL
VISIONARY
ESSENTIAL
Die Landesgremien Wien des Einzel- und Großhandels mit Mode und Freizeitartikeln laden Sie
sehr herzlich ein zum
MODEABEND für Einkäufer
zum ORDERSTART
am Dienstag, 15. Dezember 2015,
ab 19.00 Uhr
Mode- und Textilgroßhandelscenter St. Marx,
„Eingang MGC Messe“
Modecenterstraße 22, 1030 Wien
PROGRAMM
19.00 Uhr W E LC O M E-Drink und Snackbuffet
19.30 Uhr B E G R Ü SS U N G - E I N L E I TU N G
19.40 Uhr F A S H I O N S H OW folgender Unternehmen: Aname, Braunstein E. & E. (Marke Kontatto), CADORO (Marken Arqueonautas, H.I.S., Codello), Ornstein (Marke Dolce-Vita), Clarissa (Marken Holiday
Jeans, C&L Shirts), Caro Fashion, ONEsinn Mode & Accessoires, Philomena
Christ Fashion und FEND Fashion
20.30 UHR M O DE VO R TR AG F Ü R E I NKÄ UF E R ZU M O R DE R S TA R T für die Saison Herbst/Winter 2016/17
– Marga Indra-Heide - Firma FashionTrend-Consulting
david bohmann photography
Marga Indra-Heide: „Der
Ausblick auf die Wintersaison 2016/17 ist vielversprechend.
Widersprüchlich und vielseitig!
Gegensätze ziehen sich
an und das Spiel mit klaren Bekenntnissen zu unterschiedlichen Stilwelten sorgt für Spannung.“
MODEABEND
für Einkäufer zum ORDERSTART
21.45 Uhr N
E T WO RK I N G bei Buffet mit Dessertvariationen
Anmeldung bis spätestens 9. Dezember 2015 via:
F 01/505 74 17
[email protected]
Whttp://wko.at/wien/modehandel-einkaeufervortrag
Impressum
MODE & FREIZEIT
[ıntern] 5.15
Medieninhaber: Landesgremien Wien des Einzelund Großhandels mit Mode und Freizeitartikeln,
T +43 (0)1/514 50-3219 | F +43 (0)1/505 74 17
E [email protected]
Für den Inhalt verantwortlich: Landesgremien Wien des
Einzel- und Großhandels mit Mode und Freizeitartikeln
Redaktion: KommR Helmut Schramm, Erich Plessberger,
Elisabeth Rammel
Lektorat: Renate Führer
Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung sind Fehler nie
auszuschließen. Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder
des Autors dieser Information wird daher ausgeschlossen.
Gestaltung und Druck: Druckerei Jentzsch,
1210 Wien, Scheydgasse 31
Offenlegung nach dem Mediengesetz:
Medieninhaber (Verleger): Landesgremien Wien
des Einzel- und Großhandels mit Mode und
Freizeitartikeln, Schwarzenbergplatz 14, 1041 Wien.
Offenlegung Einzelhandel:
www.wko.at/wien/mode-freizeitartikel-eh-offenlegung
Offenlegung Großhandel:
www.wko.at/wien/mode-freizeitartikel-gh-offenlegung
Grundlegende Richtung:
Information der Gremialmitglieder über rechtliche und
wirtschaftliche Belange der Branche.
P.b.b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1040 Wien,
Zulassungsnummer 02Z033983M