Weltweit engagiert Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien in China Mathias Müller | Wang Jiawei | Darmstadt | 24.06.2015 © Rödl & Partner 24.06.2015 1 Agenda 01 Fallbeispiel – Auftrag aus dem Ausland 02 Die 10 Goldenen Regeln 03 Ihre Ansprechpartner © Rödl & Partner 24.06.2015 2 Agenda 01 Fallbeispiel – Auftrag aus dem Ausland 02 Die 10 Goldenen Regeln 03 Ihre Ansprechpartner © Rödl & Partner 24.06.2015 3 Fallbeispiel – Auftrag aus dem Ausland Ein wichtiger Kunde vergibt einen Großauftrag aus dem Bereich Erneuerbare Energien in China. © Rödl & Partner 24.06.2015 4 Fallbeispiel – Auftrag aus dem Ausland Wie gehen Sie vor? © Rödl & Partner 24.06.2015 5 Komplexität aufgrund grenzüberschreitender Fakten (Lokale) Subunternehmer Buchführung Arbeitserlaubnis Aufenthaltsgenehmigung Handelsrecht Reporting Umsatzsteuer Arbeitsrecht Projektdauer Steuerrecht Haftung? Vertragsrecht Projektart Versicherungsrechtliche Fragen © Rödl & Partner Doppelbesteuerungsabkommen Lohnsteuer Abzugssteuern Sozialabgaben Mitarbeiter 24.06.2015 6 Agenda 01 Fallbeispiel – Auftrag aus dem Ausland 02 Die 10 Goldenen Regeln 03 Ihre Ansprechpartner © Rödl & Partner 24.06.2015 7 Die 10 Goldenen Regeln Regel 1: Know Your Partner! Wenn ich mich selbst und meinen Gegner kenne, kann ich jede Schlacht gewinnen – The Art of War von Sun Wu (um 545 v. Chr. – 470 v. Chr.) Verifizieren des Vertragspartners • Prüfen der gesellschaftsrechtlichen Dokumente, z.B. Geschäftslizenz in China • Prüfen bei den Behörden – manchmal sogar Online-Recherche möglich Andere Länder, andere Sitten • Kennen der Kultur von meinem Geschäftspartner Wichtig in Asien: Gesicht verlieren – absolutes No Go(al)! In China ist stets der Vertrag mit Abstempeln wirksam © Rödl & Partner 24.06.2015 8 Die 10 Goldenen Regeln Regel 2: Was schreiben die lokalen Vorschriften im Gastland vor? Informieren Sie sich frühzeitig über zwingende lokale Vorschriften! Einfuhrgenehmigung Produktionslizenz CCC Zertifizierung EE-Projekt in China Devisenkontrolle – RMB Chinesischer Standard – GB Produkthaftung © Rödl & Partner 24.06.2015 9 Die 10 Goldenen Regeln Regel 3: Formulieren Sie Ihre Verträge genau! Der Auftrag ist da – man ist sich einig – doch der rechtliche Rahmen fehlt. Was tun? Die Parteien sind grundsätzlich berechtigt, den Vertrag nach ihren eigenen Bedürfnissen frei zu gestalten Bestimmen Sie genau das auf ihren Vertrag anwendbare Recht • Deutsches Recht vs. ausländisches Recht • UN-Kaufrecht • Achtung: gesetzliche Ausnahme nach den Vorschriften des Gastlandes (bspw. Joint Venture Vertrag in China – zwingende Anwendung des chinesischen Rechts) Gerichtsstandklausel • Vollstreckung im Ausland – Ergebnisorientiendes Denken Schiedsvereinbarung • Klare Nennung des zuständigen Schiedsgerichtshofs – Vermeiden Sie die Optionsklausel • Achtung: Streitigkeit der Schiedsinstitutionen in China – SHIAC vs. CIETAC © Rödl & Partner 24.06.2015 10 Die 10 Goldenen Regeln Regel 4: Sichern Sie die Kaufpreiszahlung vertraglich ab! Vermeiden Sie, in größere Vorleistung gehen zu müssen! Vertrauen Sie nicht auf die vermeintliche Zahlungsmoral von Ihren Vertragspartnern, unabhängig davon ob es sich dabei um ein kleines, großes oder staatliches Unternehmen handelt. Nutzen Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten: • Vorschusszahlung • Abschlagszahlungen • Kreditausfallversicherungen • Treuhandkonten • Bankbürgschaften Sichern Sie sich zumindest die Höhe Ihrer Auslagen durch eine Vorschusszahlung ab. Bei Preiskalkulation bauen Sie ausreichende Puffer rein. © Rödl & Partner 24.06.2015 11 Die 10 Goldenen Regeln Regel 5: Nutzen Sie rechtliche sowie steuerliche Erleichterungen! Auslandstätigkeitserlass (ATE) 1 2 3 4 Tax Refund – ggf. als Verhandlungsposition Fördermittel im Inland sowie Ausland © Rödl & Partner Doppelbesteuerungsabkommen 24.06.2015 12 Regel 5: Nutzen Sie rechtliche sowie steuerliche Erleichterungen! Exkurs: Quellensteuern bei Transaktionen in China Die einfachste Form der Erhebung von Steuer: Inländischer Zahlungsverpflichtete haftet für die abzuführende Steuer In devisenbewirtschafteten Ländern kann die Bezahlung des Projektes von der Einbehaltung der Quellensteuer abhängig gemacht werden. Worauf fallen Quellensteuer an: Wie werden sie steuerlich behandelt: Zinsen Im Quellenland: Lizenzgebühren Einbehalt der Quellensteuer i.d.R. zunächst nach nationalen Recht. Vergütungen für „technische“ Dienstleistungen (Fees for Technical Services, „FTS“) Gewinnrückführung: DBA Ermäßigung auf Antrag In Deutschland: • Dividenden Anrechnung • ‚Branch Profit Tax‘ Abzug Keine Freistellung Steuerliche Kosten © Rödl & Partner Versteuerung des Projektes! 24.06.2015 13 Regel 5: Nutzen Sie rechtliche sowie steuerliche Erleichterungen! Exkurs: Quellensteuern bei Transaktionen in China Steuerliche Kosten Quellensteuern sind nur teilweise in Deutschland anrechenbar. Häufig kommt es zu Anrechnungsüberhängen. Subaufträge: Soweit Hauptauftrag eine Betriebsstätte begründet, kann auch die Zahlung von Subaufträgen zur Quellensteuerpflicht führen (z.B. in Indien!). Die Quellensteuer ist nicht auf die deutsche Gewerbesteuer anrechenbar. Der Anrechnungsüberhang kann nicht anderweitig genutzt oder abgesetzt werden. Es handelt sich um steuerliche Kosten. Achtung: bei komplexen Beteiligungsstrukuten ‚Briefkastenfirmen oder Personengesellschaften haben häufig keinen DBA Schutz Verteuerung des Projektes! Unterschiedliche Auslegung der Begriffe zwischen deutschen und ausländischen Steuerbehörden führt zu Doppelbesteuerung Vertragliche Regelungen = Steuerklausel! © Rödl & Partner 24.06.2015 14 Regel 5: Nutzen Sie rechtliche sowie steuerliche Erleichterungen! Überblick: Neues DBA Deutschland China Hintergrund Neuerungen Gültiges DBA stammt aus dem Jahre 1985 Quellensteuer auf Dividenden VR China stark gewandelt • qualifizierenden Beteiligungen auf 5% ermäßigt seit Oktober 2007 Verhandlungen zum neuen DBA • Einschaltung von Holdinggesell-schaften in SIN bzw. HK nicht mehr generell erforderlich neues DBA bringt wichtige Erleichterungen • für Ausschüttungen aus der VR China (indirekt für Holdinggesell-schaften in Singapur und Hongkong) • für Betriebsstätten und dabei insbesondere die Bau- und Montagebetriebsstätten sowie für Dienstleistungsbetriebstätten Bau- und Montagebetriebsstätten Neues DBA China • zukünftig erst wenn > als 12 Monate (Dienstleistung-)Betriebsstätten • Vereinfachung: zukünftig 183 Tage statt bisher 6-Monats-Regelung Aktivitätsvorbehalt • umfassende Auskunftsregelungen DBA könnte bereits ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten! • für Betriebsstätteneinkünfte und Dividenden muss zuvor noch von beiden Staaten in innerstaatliches Recht umgewandelt werden • Wegfall der Regelungen zur fiktiven Quellensteuer • direkter Verweis auf § 8 AStG umfassende zwischenstaatliche Auskunftsklauseln © Rödl & Partner 24.06.2015 15 Die 10 Goldenen Regeln Regel 6: Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum, bevor Sie ins Ausland gehen! Domain 6 IP Portfolio 5 Marken 4 2 Gebrauchsmuster 3 Know-how © Rödl & Partner Patent 1 Geschmacksmuster 24.06.2015 16 Die 10 Goldenen Regeln Regel 7: Verrechnungspreise – frühzeitig vorbereiten! Mangelnde Information Leistungsverrechnung Steueroptimierung Erfolgszuweisung und Motivation Planung und Kontrolle Bilanzielle und steuerliche Ergebnisermittlung © Rödl & Partner 24.06.2015 17 Regel 7: Verrechnungspreise – frühzeitig vorbereiten! Top Thema der Steuerverwaltungen! Dauerhafte Verluste Verluste bei gleichzeitig steigenden Umsätzen Unterschiedliche Margen Gewinne entsprechen nicht den übernommenen Funktionen und Risiken Niedrigere Gewinne als die Restkonzern Stark schwankende Gewinnsituation Hohes Verrechnungspreisaufgriffsrisiko Gefahr der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung Geschäfte mit Steueroasen © Rödl & Partner Viele verbundene Geschäfte Komplexe Transaktionsarten Keine zeitgerechte Offenlegung von Dokumentation Deutlich niedrigere Gewinne als branchenüblich Verstoß gegen den Fremdvergleichsgrundsatz Geistiges Eigentum und immaterielle Vermögenswerte 24.06.2015 18 Regel 7: Verrechnungspreise – frühzeitig vorbereiten! Was ist zu tun? Prüfung der derzeitigen Verrechnungspreis-Strategie und der Prüfungsrisiken • Haben Sie eine? • Ist sie ausreichend? • Wird sie einer Überprüfung standhalten? Überprüfung unternehmeninterner Kapazität, Resource, Erfahrung etc. Entwicklung passender Verechnungspreisstrategien oder Verbesserung des bisherigen Verrechnungpreis-Konzeptes Rechtzeitige Vorbereitung und Erstellung von Dokumentation auf Basis des Fremdvergleichs Überprüfung des Bedarfs an einem APA und CSA und Abwägung der Vor- und Nachteile © Rödl & Partner 24.06.2015 19 Die 10 Goldenen Regeln Regel 8: Mitarbeiterentsendung – Gestaltung auf alle 4 Ebenen Sozialversicherungsrecht Arbeitsrecht Steuerrecht Aufenthaltstitel VISA & Immigration © Rödl & Partner 24.06.2015 20 Die 10 Goldenen Regeln Regel 8: Mitarbeiterentsendung – Tipps Frühzeitiger Entwurf Entsenderichtlinie Mitarbeiter frühzeitig Sozialversicherungsinformieren recht Mitarbeiterentsendung Steuerrecht Klären Sie das Vergütungspaket Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter © Rödl & Partner 24.06.2015 21 Die 10 Goldenen Regeln Regel 9: Vorsichtig mit der steuerlichen Betriebsstätte! Bau- oder Montagetätigkeit Bei Mitarbeiterentsendung (183-Regelung ist dann irrelevant) 6/12-MonatsFrist? Beginn/Ende Betriebsstätte Kooperation von Ihren Vertragspartnern © Rödl & Partner Mehrere Projekte Landessepzifische Regelung, z.B. bei Ermittlung Gewinn 24.06.2015 22 Regel 9: Vorsichtig mit der steuerlichen Betriebsstätte! Zunehmende Bedeutung da häufig Doppelbesteuerung Innerstaatliche Regelungen, die den Betriebsstättenbegriff verselbständigen 1 2 Regelungen zu Gewinnabgrenzungen werden nicht harmonisiert Fokus Betriebsstätte 4 3 Umsatzsteuerliche Fragestellungen DBA werden unterschiedlich ausgelegt Ergebnis: In keinem Bereich im internationalen Kontext ist das Risiko einer Doppelbesteuerung so hoch wie bei der Begründung von Betriebsstätten © Rödl & Partner 24.06.2015 23 Regel 9: Vorsichtig mit der steuerlichen Betriebsstätte! Ansatz der OECD – Diskussion seit 2003 Vereinheitlichung des Betriebsstättenbegriffs Kommissionärsstrukturen (Abgrenzung zwischen selbständigen u. unselbständigen Vertreter)? Verfügungsmacht über eine Einrichtung? Subunternehmen sind dem Auftragnehmer zuzurechnen? Auseinandergehende Meinungen Deutschland stellt hohe Anforderungen an den Betriebsstättenbegriff Angelsächsische Staaten und einige Schwellenländer folgen einer weiten Definition einer Betriebsstätte Begriffsklärung bei Kommissionärsbetriebsstätte n, Montagebetriebsstätten und Forschungseinrichtungen Übertragung auf Transaktionen in Asien Keine OECD Mitgliedsländer, jedoch ‚Follower‘ In der Regel weite Auslegung Betriebsstättenbegriffes Innerstaatliche Diskussion noch nicht abgeschlossen und häufig kann das Thema in Transaktionen bedingt richtig abgebildet werden. Hohes Risiko einer unterschiedlichen Auslegungen bei Betriebsstätten Hohes Risiko einer Doppelbesteuerung © Rödl & Partner 24.06.2015 24 Regel 9: Vorsichtig mit der steuerlichen Betriebsstätte! Brennpunkt - Betriebsstätten Risiko Doppelbesteuerung Abweichende Ansicht Besteuerung der Betriebsstätten -gewinne Mitarbeiter Steuerpflichtig im Ausland ab Tag 1 Compliance Aufwand Compliance Aufwand sehr hoch kostenintensiv. Quellensteuern einzubehalten auch bei Zahlungen an Subunternehm er Risiko von Fehlern Steuermehrkos ten Strafzuschlägen Steuerverfahren mit ungewissem Ausgang Betriebsstätte? © Rödl & Partner 24.06.2015 25 Regel 9: Vorsichtig mit der steuerlichen Betriebsstätte! Betriebsstätte bei Mitarbeiterentsendung wirtschaftlicher Arbeitgeber Anzahl und Qualifikation der entsandten Mitarbeiter Risiko und Verantwortung für die Arbeit entsandter Mitarbeiter Gehalt Wer trägt das Gehalt des Mitarbeiters? Wo wird das Gehalt besteuert? Vollständige Besteuerung des Gehalts? Rückvergütung an dt. Gesellschaft Aufenthaltsdauer Kostenverrechnung erfolgt mit oder ohne Gewinnaufschlag Monate/ Jahre Zeitweise/ dauerhaft vollständige Weiterbelastung des Gehalts Weisungsrecht Betriebsstätte? © Rödl & Partner 24.06.2015 26 Die 10 Goldenen Regeln Regel 10: Compliance! Compliance! Compliance! COMPLIANCE MANAGEMENT Rechtliche Risiken identifizieren und bewerten Koordination © Rödl & Partner Richtlinien & Prozesse festlegen Information, Schulung & Beratung Berichterstattung 24.06.2015 Audits & Maßnahmen im Einzelfall Kommunikation 27 Die 10 Goldenen Regeln Buy 10 get 1 Free: Gemeinsam sind wir stärker – Mit Rödl & Partner, starke Unterstützung an Ihrer Seite ca. 4.000 Mitarbeiter – 102 Niederlassungen – 46 Länder © Rödl & Partner 24.06.2015 28 Ausgezeichnete Qualität „Juristische Firma des Jahres“ in der Kategorie „Steuerrecht“ im 2. Jahr in Folge sowie „Empfohlene Kanzlei“ in den Kategorien Arbeitsrecht und Prozessrecht in der Slowakei (2015) „M&A Law Firm of the Year in Germany 2014” „Czech Law Firm of the Year” in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in der Kategorie „Steuerrecht” Best Lawyers empfiehlt Rödl & Partner (2013 und 2014) „Mergers and Acquisitions Law Firm of the Year 2012“ in Deutschland 1. Platz: Business Process Outsourcing im „Book of Lists 2014“ Polen „Lead Advisory of the Year 2012“ in Deutschland Lünendonk GmbH und Maleki Group: B2B-Service-Award 2012 Die „WirtschaftsWoche“ zeichnete Rödl & Partner in den Bereichen Compliance (2012) und Unternehmenssteuerrecht (2010) als TopKanzlei aus. „M&A Law Firm of the Year 2011” Preisgekrönte Beratung von Rödl & Partner: Mehr Informationen sowie weitere Auszeichnungen finden Sie unter www.roedl.de/auszeichnungen © Rödl & Partner 24.06.2015 29 Agenda 01 Fallbeispiel – Auftrag aus dem Ausland 02 Die 10 Goldenen Regeln 03 Ihre Ansprechpartner © Rödl & Partner 24.06.2015 30 Ihre Ansprechpartner Jiawei (Victor) Wang, LL.M. Legal Counsel, China Desk Rödl & Partner Friedrichstrasse 6 70174 Stuttgart Tel. +49 (0)711 78 19 14 32 [email protected] Vita Jiawei Wang LL.M. ist Legal Counsel bei Rödl & Partner Stuttgart und am China Desk tätig. Er hat Rechtswissenschaften sowohl in Shanghai als auch in Heidelberg studiert und ist in der Volksrepublik China als Anwalt zugelassen. Vor seinem Engagement bei Rödl & Partner war er für verschiedene Anwaltskanzleien in Deutschland, Singapur sowie in China tätig. Seine Beratungsschwerpunkte mit Bezug zum chinesischen Recht liegen im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und internationalen Handelsrecht. Herr Wang vertritt unter anderem deutsche Industrieunternehmen bei Vertragsverhandlungen und bei Rechtsstreitigkeiten mit chinesischen Geschäftspartnern. Ferner ist er auf Fragen des chinesischen Arbeitsrechts, sowie die Bereiche Company Compliance und White-Collar Crime spezialisiert. „Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. „Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. © Rödl & Partner 24.06.2015 31 Ihre Ansprechpartner Mathias Müller, MBA (Chicago) Steuerberater, CPA (Ill.,USA), Associate Partner Rödl & Partner Denninger Str. 84 81925 München Tel. +49 (89) 928 780 210 Fax +49 (89) 928 780 300 [email protected] Vita Mathias Müller ist Steuerberater und Certified Public Accountant (Ill. USA) mit einem MBA von der University of Chicago „Booth“. Durch langjährige Asienaufenthalte in Hongkong, Singapur und China kennt er die Region aus erster Hand. Vor seinem Einstieg bei Rödl & Partner war er über mehrere Jahre bei Ernst & Young, Arthur Anderson und der Steuerabteilung von ADP tätig. Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen Unternehmenskauf und –verkauf, Internationale Restrukturierungen, Unternehmensexpansionen nach Asien, sowie die Abwicklung von Anlagen- und Großprojekten. Auf diesem Gebiet hat Herr Müller bereits zahlreiche TurnkeyProjekte in Schwellenländern wie der VR China und Indien, Afrika und Lateinamerika aus dem Bereich Anlagenbau (Fördertechnik, Bergbau, Hafenanlagen und Solarkraftwerke) betreut. „Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. „Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. © Rödl & Partner 24.06.2015 32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und auf Wiedersehen! 谢谢大家! © Rödl & Partner 24.06.2015 33
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