1 Vereinbarung über die Teilnahme an der

Vereinbarung über die Teilnahme an der "LEOMANIE"
zwischen
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-nachstehend Teilnehmer-
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und
der Zoo Schwerin GGmbH, Waldschulweg 1, 19061 Schwerin
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-nachstehend Organisator-
Folgendes wird vereinbart:
1. Der Teilnehmer wird sich an der „LEOMANIE“ 2015-2017 mit1 Stück
Löwen-Rohling/en beteiligen. Die Teilnehmergebühr beträgt je Löwen-Rohling in StandartAusführung Euro 1.250,00 zzgl. gültiger MwSt.
In diesem Betrag sind außer dem Rohling gemäß der als Anlage beigefügten Beschreibung
die für die Organisation und Durchführung der „LEOMANIE“ 2015-2017 anfallenden Kosten
und Informationsmaterial enthalten. Ferner wird für jeden ausgestatteten Löwen ein
Teilnahmeschild zur Verfügung gestellt.
2. Der Organisator kann nicht mit der Finanzierung der „LEOMANIE“ 2015-2017 in
Vorleistung treten, so dass der vorgenannte Betrag mit der Unterzeichnung dieser
Vereinbarung fällig wird. Der Betrag ist nach Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen auf
das Konto bei der Sparkasse Mecklenburg Schwerin zu überweisen.
3. Die Lieferzeit beträgt min. 6 Wochen ab Zahlung der Teilnehmergebühr. Der Abholtermin
wird dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt. Bei Übernahme ist die Mangelfreiheit zu
bestätigen. Im Übrigen wird die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur künstlerischen Gestaltung des jeweiligen Rohlings
und zur Teilnahme an allen offiziellen Veranstaltungen der „LEOMANIE“ 2015-2017 mit der
gestalteten Löwen-Skulptur gemäß dem endgültigen Zeit- und Ablaufplan.
5. Die individuelle Gestaltung des jeweiligen LÖWEN-Rohlings erfolgt nach Maßgabe durch
den Teilnehmer oder von ihm beauftragte Dritte auf eigene Kosten. Der Organisator stellt auf
Wunsch kostenfrei eine Liste von interessierten Künstlern zur Verfügung.
Es gilt als vereinbart:
a. Die Bearbeitungsanleitung ist einzuhalten
b. Die Grundform des Rohlings muss erhalten bleiben.
c. Eine Ausgestaltung, die gegen Anstand und Sitte verstößt oder den Charakter der
„LEOMANIE“ 2015-2017 widerspricht, darf nicht erfolgen.
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6. Der Organisator übernimmt die Verkehrsicherungspflicht für die von ihm übernommenen
und aufgestellten Löwen-Skulpturen.
Werden Löwen-Skulpturen im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt, so ist die vorherige
Abstimmung über den genauen Aufstellort mit der zuständigen Behörde durch den
Organisator notwendig. Nach Beendigung der „LEOMANIE“ 2015-2017 werden die
Löwen-Skulpturen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt.
7. Der Organisator beabsichtigt, die „LEOMANIE“ 2015-2017 zu dokumentieren und z.B. in
Buchform zu veröffentlichen. Der Teilnehmer stimmt dem zu und wird die notwendigen
Maßnahmen gestatten und ermöglichen. Soweit erforderlich, überträgt er die Urheber- und
Vermarktungsrechte auf die Schweriner Zoo GGmbH oder einen von diesem genannten
Dritten. Sofern der Teilnehmer selbst einen Dritten mit der Gestaltung beauftragt, wird er
auch dessen Zustimmung zur Veröffentlichung im gleichen Umfang einholen.
Schwerin, den ________________
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Teilnehmer
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Zoo Schwerin GGmbH
IBAN: DE95 1405 2000 0380 0626 90
SWIFT-BIC: NOLADE21LWL (Schwerin, Meckl.)
Geschäftsführer: Dr. Tim Schikora HR: Amtsgericht Schwerin HRB 3907
Aufsichtsratsvorsitzender: Silvio Horn
Steuernummer: 079/133/40234
Kontonummer: 3800 62690 BLZ 140 520 00, Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
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