Allgemeine Geschäftsbedingungen Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Seminarhotel Springer Schlößl Betriebs GmbH (in der Folge kurz „Hotel“ genannt) sind Vertragsbestandteil des von Ihnen (in Folge kurz „Veranstalter“ genannt) erteilten Auftrages. Anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen Vorschriften und übernimmt durch die Auftragserteilung die Haftung für deren Einhaltung. 1. GARANTIE DER TEILNEHMENDEN PERSONEN Das Hotel benötigt bei allen Veranstaltungen die genaue Angabe der Zahl der teilnehmenden Personen. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, für die das Hotel alle Vorbereitungen trifft Die Mindestzahl wird dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Sollte die Zahl der Teilnehmer größer sein als vereinbart, wird das Hotel versuchen, nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten, alle Teilnehmer zu bewirten und unterzubringen. Die über die vereinbarte Zahl hinausgehenden Gedecke, Nächtigungen, Speisen und Getränke usw. werden zusätzlich verrechnet. 2. STORNIERUNG VON VERANSTALTUNGEN BZW. NÄCHTIGUNGEN: a) Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich durch den Veranstalter an das Hotel gerichtet werden. Mündliche Stornierungen werden nicht akzeptiert. b) Für Stornierungen einer mehrtätigen Veranstaltung (Raummiete, Grundtechnik und Gastronomie zu einem Pauschalpreis) wird vereinbart: 1. Stornierungen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei. 2. Bei Stornierungen ab dem 29. Tag bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 80 % der gesamten Veranstaltungskosten als Stornogebühren verrechnet. 3. Bei Stornierungen ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind die gesamten Veranstaltungskosten als Stornogebühren zu bezahlen. 4. Bei gleichzeitiger Buchung einer Veranstaltung samt Zimmerreservierung gelten die in Punkt 1. bis 3. angeführten Stornobedingungen gleichzeitig auch für die Nächtigungskosten. c) Für Stornierungen einer eintägigen Veranstaltung werden folgende Stornogebühren vereinbart: 1. Stornierungen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei. 2. Bei Stornierungen ab dem 29. Tag bis vor Veranstaltungsbeginn sind die gesamten Veranstaltungskosten als Stornogebühren zu bezahlen. 3. Die Stornogebühren gemäß dem Punkt c) 2. fallen nicht an, wenn die geplante Veranstaltung zwischen dem 29. und 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn auf einen Termin innerhalb von 60 Tagen (gerechnet ab dem ursprünglichen Veranstaltungsdatum) fixiert wird. d) Für Stornierungen von Zimmerreservierungen ohne Zusammenhang mit einer Veranstaltung wird für Einzelreservierungen vereinbart, 1. Stornierungen bis 24 Stunden vor Check-In sind kostenfrei. 2. Für Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Check-In und für Nichtanreise (no shows) wird der Preis für eine Nächtigung in Rechnung gestellt. 3. Bei vorzeitiger Abreise wird der gesamte Nächtigungspreis für die gebuchte Aufenthaltsdauer verrechnet. 4. Die Stornogebühr gemäß d) 3. fällt nicht an, wenn die vorzeitige Abreise mindestens 24 Stunden vor der tatsächlichen Abreise dem Hotel gemeldet wird. In diesem Fall werden nur die anteiligen Nächtigungskosten für die kommende Nacht verrechnet. e). Bei Zimmerreservierungen ohne Zusammenhang mit einer Veranstaltung wird für Gruppenreservierungen vereinbart, 1. Stornierungen bis 6 Wochen vor Check-In der Gruppe sind kostenfrei. 2. Bei Stornierungen bis 30 Tage vor Reiseantritt werden 50 % der Nächtigungskosten an Stornogebühren vereinbart, ab dem 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 80 % und ab dem 19. Tag bis Reiseantritt 100 %. 3. Ausgenommen von den in Punkt e) beschriebenen Stornobedingungen sind Reservierungen zu Silvester. Zu Silvester müssen Stornierungen 3 Monate vor geplanter Anreise erfolgen, für Stornierungen danach werden 100 % der Nächtigungskosten als Stornogebühr vereinbart. Eine Liste der Reiseteilnehmer ist jeweils 14 Tage vor Reiseantritt dem Hotel zu übermitteln. f) Für die Stornierung (Reduzierung) der gebuchten Personenanzahl wird vereinbart, 1. die Reduzierung der Personenanzahl bis zu 20 % - 3 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn ist möglich , es werden die Kosten für die tatsächlich gebuchten, aktualisierten Personen verrechnet. Stornierungen nach diesem Zeitpunkt, bleiben unberücksichtigt. 2. bei Reduzierungen von mehr als 20 % - 3 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn werden die Veranstaltungskosten nur um 20% vermindert und es sind daher 80 % der gesamten Veranstaltungskosten zu bezahlen. 3. SERVICE Wir stellen für die Betreuung jene Anzahl von Mitarbeitern bereit, die einem internationalen Qualitätsstandard entspricht. Sollte zur Erfüllung Ihrer Sonderwünsche zusätzliches Personal nötig sein, wird dieses mit € 19,-- (exkl. MwSt.) pro Mitarbeiter und Stunde verrechnet (Ab 22:00 Uhr + 50% Nachtzuschlag). 4.TECHNIKERARBEITEN Das Stellen der Tische, Stühle und seminartechnischen Einrichtung ist in der Saalmiete (Pauschalen) enthalten. Die Preise für zusätzliche Arbeiten, wie Aufbau von Podien, Laufsteg, Licht/Tonanlagen oder ähnliches entnehmen Sie unserer Präsentationsmappe. Sind für die Veranstaltung komplizierte technische Arbeiten oder Geräte, welche nicht in unserer Raumausstattung enthalten sind erforderlich, so wird das Hotel Fremdfirmen mit der Durchführung beauftragen und den Veranstalter mit den dafür entstehenden Kosten belasten. Aus logistischen Gründen behalten wir uns vor, gebuchte Seminarräume im Anlassfall zu verlegen. 5. PREISE Unsere Preise verstehen sich inkl. Steuern, Abgaben und Bedienungsgeld, gültig bis zu Erscheinen einer neuen Preisliste. 6. ANGEBOT Die von uns erstellten Angebote und Programme bleiben bis zur Auftragserteilung geistiges Eigentum des Hotels. Werden von uns angebotene Programme nicht bei uns gebucht, sondern anderswo durchgeführt, behalten wir uns vor marktübliche Agenturhonorare in Rechnung zu stellen. 7. WERTSACHEN Für Verlust oder Beschädigung von Sachen (auch Bargeld), welche von Teilnehmern der Veranstalter oder von Veranstaltern selbst miteingebracht werden (die sich insbesondere in Pkws befinden) und sich auf dem Betriebsgrundstück (inkl. Park) befinden, kann vom Hotel keine Haftung übernommen werden. 8. GETRÄNKE Falls keine andere Vereinbarung, wie z.B. Pauschale getroffen wurde, werden alle Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch/Bestellwert in Rechnung gestellt. 9. MITGEBRACHTE SPEISEN UND GETRÄNKE Ohne schriftliche Vereinbarung dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Eigenkonsumation in das Hotel mitgebracht werden. Das Hotel wird für mitgebrachte Speisen und Getränke ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen. 10. MUSIK, KÜNSTLERISCHE DARBIETUNGEN Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung künstlerische Darbietungen planen, so ist er verpflichtet, rechtzeitig für die Anmeldung bezüglich AKM und Vergnügungssteuer, sowie Meldung beim zuständigen Veranstaltungsreferenten (örtliches Kommissariat) zu sorgen. Mit seinem Auftrag befreit der Veranstalter das Hotel von jeder Verantwortung dafür. 11. DEKORATION Der Veranstalter ist verpflichtet, für beabsichtigte Installationen von Dekorations- oder sonstigen Gegenständen die Genehmigung der Hotelleitung einzuholen. Die Anbringung muss durch fachmännisches Personal und in Absprache mit der Hotelleitung erfolgen. Es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Vom Hotel beigestellte Dekorationsgegenstände bleiben auch nach der Veranstaltung in unserem Eigentum. Sämtliche durch Herstellung, Auf- und Abbau entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters. 12. HAFTUNG Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst. Gegebenenfalls kann die Hotelleitung den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Das Parken von Pkws erfolgt nicht im Zuge eines Veranstaltungsvertrages und erfolgt daher auf eigene Gefahr. Es besteht absolutes Hundeverbot auf dem gesamten Gelände! 13. KÜNDIGUNG Die Hotelleitung ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet b) der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet erscheinen, und c) im Falle der höheren Gewalt Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt. 14. RECHNUNGSLEGUNG Die Rechnung wird am Tage des Veranstaltungsendes ausgestellt. Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen. Bei Zahlungsverzug sind 15% Verzugszinsen zu entrichten. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zur Übernahme aller vorprozessualen Kosten im Falle unpünktlicher Bezahlung. 15. WLAN-NUTZUNG Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Das gilt insbesondere für folgende Punkte: a) das WLAN wird weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtwidrigen Inhalten genutzt. b) es werden keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich gemacht. c) die geltenden Jugendschutzvorschriften werden beachtet. d) es werden keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versendet oder verbreitet. e) das WLAN wird nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder andere Formen unzulässiger Werbung genutzt. f) es ist ausdrücklich untersagt File-sharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Filmdownloads über unser Internet zu starten. Der Gast stellt den Inhaber des Beherbergungsbetriebes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. 16. VEREINBARUNGEN Abweichungen von vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form. 17. GERICHTSSTAND Für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, wird Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Wien, November 2013
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