Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission begrüßt Vereinbarung der Mitgliedstaaten für belastbare Prüfungen der Luftschadstoffemissionen von Fahrzeugen Brüssel, 28. Oktober 2015 Wie die Kommission immer wieder betonte, spiegeln Laboruntersuchungen die Luftverunreinigung unter realen Fahrbedingungen nicht genau wider. Aus diesem Grund hat die Kommission intensiv daran gearbeitet, in diesem Bereich für Klarheit zu sorgen. Wir haben bereits eine Reform der Art und Weise durchgeführt, wie Tests durchgeführt werden sollten, damit sie die tatsächlichen Emissionen unter realen Fahrbedingungen widerspiegeln. Nun haben die Mitgliedstaaten vereinbart, dass ab dem 1. September 2017 auf der Grundlage dieser neuartigen Prüfungen der Emissionen unter realen Fahrbedingungen („RDE“: real driving emissions) entschieden wird, ob ein neues Fahrzeugmodell auf den Markt gebracht werden darf. Elżbieta Bieńkowska, für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliches Kommissionsmitglied, stellte hierzu fest: „Die EU ist sowohl die erste als auch bisher einzige Weltregion, in der diese belastbaren Prüfmethoden verbindlich eingeführt werden. Und das ist noch nicht das Ende des Prozesses. Wir werden diesen wichtigen Schritt mit einer Überarbeitung der Rahmenverordnung über die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen ergänzen. Wir arbeiten intensiv daran, einen Vorschlag zur Stärkung des Typgenehmigungssystems und zur Stärkung der Unabhängigkeit der Fahrzeugprüfung vorzulegen. Wir haben ein offenes Ohr für die vorgebrachten Meinungen und Ideen und ich danke insbesondere dem Europäischen Parlament für seine wertvollen Beiträge.“ Im technischen Ausschuss, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, wurde heute vereinbart, dass die neue RDE-Prüfung verbindlich für die Typgenehmigungen gelten soll, die von den nationalen Typgenehmigungsbehörden (TGB) ab September 2017 für alle neu zugelassenen Fahrzeugtypen (und ab September 2019 für alle Neufahrzeuge) erteilt werden. Angesichts der bei den derzeit hergestellten Dieselfahrzeugen begrenzten technischen Möglichkeiten für eine kurzfristig erreichbare Verbesserung des Emissionsverhaltens unter Realbedingungen haben die Mitgliedstaaten vereinbart, dass die Automobilhersteller den Unterschied zwischen dem gesetzlichen, unter Laborbedingungen geprüften Grenzwert und den Werten des RDE-Verfahrens, die sich ergeben, wenn das Fahrzeug von einem realen Fahrer auf einer realen Straße gefahren wird (der sogenannte „Übereinstimmungsfaktor“), verringern müssen. Dies soll in zwei Schritten erfolgen: - in einem ersten Schritt müssen die Automobilhersteller diesen Unterschied bei neuen Modellen bis September 2017 (und bei Neufahrzeugen bis September 2019) auf einen Übereinstimmungsfaktor von höchstens 2,1 (110 %) verringern - in einem zweiten Schritt wird dieser Unterschied unter Berücksichtigung technischer Toleranzen bei allen neuen Modellen bis Januar 2020 (und bei allen Neufahrzeugen bis Januar 2021) auf einen Faktor von 1,5 (50 %) verringert. Die heutige Einigung der Mitgliedstaaten über die zulässige Abweichung zwischen einerseits den gesetzlichen, unter realen Fahrbedingungen gemessen Grenzwerten und andererseits den unter Laborbedingungen gemessenen stellt eine erhebliche Verringerung im Vergleich zur derzeitigen Differenz (durchschnittlich 400 %) dar. Hintergrund In den letzten Jahren hat die Kommission mit Nachdruck auf eine Verschärfung sowohl der tatsächlichen NOx-Emissionsgrenzwerte als auch der Prüfverfahren hingearbeitet. NOx-Emissionsgrenzwerte (Stickoxid) für Dieselfahrzeuge wurden wie folgt verschärft (alle Anwendungszeitpunkte gelten für neue Typgenehmigungen; für alle Neufahrzeuge erfolgt die Anwendung immer ein Jahr später): - Januar 2000: 500 mg/km (Euro 3) - Januar 2005: 250 mg/km (Euro 4) - September 2009: 180 mg/km (Euro 5) - September 2014: 80 mg/km (Euro 6) Nun wird durch die Einführung der neuen RDE-Prüfmethoden eine weitere Verschärfung der Emissionsvorschriften erreicht. Nach den der Kommission vorliegenden Daten überschreiten derzeit hergestellte Euro-6-Dieselfahrzeuge im Durchschnitt unter realen Fahrbedingungen im Vergleich zu Labortests den NOx-Grenzwert um das Vier- bis Fünffache (400 %). Der zuständige Regelungsausschuss (Technischer Ausschuss „ Kraftfahrzeuge“ (TCMV)) stimmte im Mai 2015 für das neuartige RDE-Prüfverfahren und dieses wird Anfang 2016 in Kraft treten. Das RDEVerfahren ergänzt die laborgestützten Verfahren. So soll überprüft werden, ob die im Labor gemessenen Emissionen von Stickoxiden (NOx) – und zu einem späteren Zeitpunkt auch der Grenzwert für die Partikelzahl – unter realen Fahrbedingungen bestätigt werden können. Dies bedeutet, dass das Auto im Freien und auf tatsächlichen Straßen gefahren wird, wobei es nach dem Zufallsprinzip beschleunigt und abgebremst wird. Die Schadstoffemissionen werden mit transportablen Emissionsmesseinrichtungen (portable emission measuring systems, PEMS) gemessen, die am Fahrzeug befestigt werden. Durch die RDE-Prüfung lassen sich die derzeit beobachteten Diskrepanzen zwischen den im Labor und den auf der Straße unter realen Bedingungen gemessenen Emissionswerten erheblich reduzieren; so kann ferner der Manipulation durch Abschalteinrichtungen zum großen Teil entgegengewirkt werden. Während der ersten Phase ab Januar 2016 wird das transportable RDE-Prüfsystem für Überwachungszwecke verwendet. Am 28. Oktober 2015 verabschiedete der Technische Ausschuss „Kraftfahrzeuge“ das zweite Maßnahmenpaket in Bezug auf die für die RDE-Prüfung geltenden und nicht zu überschreitenden Emissionsgrenzwerte (NTE-Grenzwerte); diese Maßnahmen müssen in Kraft treten, damit sich die RDEPrüfung auf die Übereinstimmungsbescheinigung auswirkt, die von der nationalen Typgenehmigungsbehörde (TGB) ausgestellt wird. Nächste Schritte Der Entwurf einer Verordnung über das Ausschussverfahren wird nun an das Europäische Parlament und den Rat zur Regulierungskontrolle weitergeleitet. Weitere Informationen FAQs - Air pollutant emissions standards (nur auf Englisch) Europäische Kommission Generaldirektion Binnenmarkt und Industrie Entwurf der Durchführungsmaßnahme in Bezug auf RDE-NTE-Grenzwerte IP/15/5945 Kontakt für die Medien: Lucia CAUDET (+32 2 295 61 82) Heli PIETILA (+32 2 2964950) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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