Kommission begrüßt Vereinbarung der Mitgliedstaaten

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission begrüßt Vereinbarung der Mitgliedstaaten für belastbare
Prüfungen der Luftschadstoffemissionen von Fahrzeugen
Brüssel, 28. Oktober 2015
Wie die Kommission immer wieder betonte, spiegeln Laboruntersuchungen die
Luftverunreinigung unter realen Fahrbedingungen nicht genau wider.
Aus diesem Grund hat die Kommission intensiv daran gearbeitet, in diesem Bereich für Klarheit zu
sorgen. Wir haben bereits eine Reform der Art und Weise durchgeführt, wie Tests durchgeführt werden
sollten, damit sie die tatsächlichen Emissionen unter realen Fahrbedingungen widerspiegeln. Nun
haben die Mitgliedstaaten vereinbart, dass ab dem 1. September 2017 auf der Grundlage dieser
neuartigen Prüfungen der Emissionen unter realen Fahrbedingungen („RDE“: real driving emissions)
entschieden wird, ob ein neues Fahrzeugmodell auf den Markt gebracht werden darf.
Elżbieta Bieńkowska, für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliches
Kommissionsmitglied, stellte hierzu fest: „Die EU ist sowohl die erste als auch bisher einzige
Weltregion, in der diese belastbaren Prüfmethoden verbindlich eingeführt werden. Und das ist noch
nicht das Ende des Prozesses. Wir werden diesen wichtigen Schritt mit einer Überarbeitung der
Rahmenverordnung über die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen ergänzen.
Wir arbeiten intensiv daran, einen Vorschlag zur Stärkung des Typgenehmigungssystems und zur
Stärkung der Unabhängigkeit der Fahrzeugprüfung vorzulegen. Wir haben ein offenes Ohr für die
vorgebrachten Meinungen und Ideen und ich danke insbesondere dem Europäischen Parlament für
seine wertvollen Beiträge.“
Im technischen Ausschuss, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, wurde heute
vereinbart, dass die neue RDE-Prüfung verbindlich für die Typgenehmigungen gelten soll, die von den
nationalen Typgenehmigungsbehörden (TGB) ab September 2017 für alle neu zugelassenen
Fahrzeugtypen (und ab September 2019 für alle Neufahrzeuge) erteilt werden.
Angesichts der bei den derzeit hergestellten Dieselfahrzeugen begrenzten technischen Möglichkeiten
für eine kurzfristig erreichbare Verbesserung des Emissionsverhaltens unter Realbedingungen haben
die Mitgliedstaaten vereinbart, dass die Automobilhersteller den Unterschied zwischen dem
gesetzlichen, unter Laborbedingungen geprüften Grenzwert und den Werten des RDE-Verfahrens, die
sich ergeben, wenn das Fahrzeug von einem realen Fahrer auf einer realen Straße gefahren wird (der
sogenannte „Übereinstimmungsfaktor“), verringern müssen. Dies soll in zwei Schritten erfolgen:
- in einem ersten Schritt müssen die Automobilhersteller diesen Unterschied bei neuen Modellen bis
September 2017 (und bei Neufahrzeugen bis September 2019) auf einen Übereinstimmungsfaktor
von höchstens 2,1 (110 %) verringern
- in einem zweiten Schritt wird dieser Unterschied unter Berücksichtigung technischer Toleranzen bei
allen neuen Modellen bis Januar 2020 (und bei allen Neufahrzeugen bis Januar 2021) auf einen
Faktor von 1,5 (50 %) verringert.
Die heutige Einigung der Mitgliedstaaten über die zulässige Abweichung zwischen einerseits den
gesetzlichen, unter realen Fahrbedingungen gemessen Grenzwerten und andererseits den unter
Laborbedingungen gemessenen stellt eine erhebliche Verringerung im Vergleich zur derzeitigen
Differenz (durchschnittlich 400 %) dar.
Hintergrund
In den letzten Jahren hat die Kommission mit Nachdruck auf eine Verschärfung sowohl der
tatsächlichen NOx-Emissionsgrenzwerte als auch der Prüfverfahren hingearbeitet.
NOx-Emissionsgrenzwerte (Stickoxid) für Dieselfahrzeuge wurden wie folgt verschärft (alle
Anwendungszeitpunkte gelten für neue Typgenehmigungen; für alle Neufahrzeuge erfolgt die
Anwendung immer ein Jahr später):
- Januar 2000:
500 mg/km (Euro 3)
- Januar 2005:
250 mg/km (Euro 4)
- September 2009:
180 mg/km (Euro 5)
- September 2014:
80 mg/km (Euro 6)
Nun wird durch die Einführung der neuen RDE-Prüfmethoden eine weitere Verschärfung der
Emissionsvorschriften erreicht. Nach den der Kommission vorliegenden Daten überschreiten derzeit
hergestellte Euro-6-Dieselfahrzeuge im Durchschnitt unter realen Fahrbedingungen im Vergleich zu
Labortests den NOx-Grenzwert um das Vier- bis Fünffache (400 %).
Der zuständige Regelungsausschuss (Technischer Ausschuss „ Kraftfahrzeuge“ (TCMV)) stimmte im
Mai 2015 für das neuartige RDE-Prüfverfahren und dieses wird Anfang 2016 in Kraft treten. Das RDEVerfahren ergänzt die laborgestützten Verfahren. So soll überprüft werden, ob die im Labor
gemessenen Emissionen von Stickoxiden (NOx) – und zu einem späteren Zeitpunkt auch der
Grenzwert für die Partikelzahl – unter realen Fahrbedingungen bestätigt werden können. Dies
bedeutet, dass das Auto im Freien und auf tatsächlichen Straßen gefahren wird, wobei es nach dem
Zufallsprinzip beschleunigt und abgebremst wird. Die Schadstoffemissionen werden mit transportablen
Emissionsmesseinrichtungen (portable emission measuring systems, PEMS) gemessen, die am
Fahrzeug befestigt werden. Durch die RDE-Prüfung lassen sich die derzeit beobachteten Diskrepanzen
zwischen den im Labor und den auf der Straße unter realen Bedingungen gemessenen
Emissionswerten erheblich reduzieren; so kann ferner der Manipulation durch Abschalteinrichtungen
zum großen Teil entgegengewirkt werden. Während der ersten Phase ab Januar 2016 wird das
transportable RDE-Prüfsystem für Überwachungszwecke verwendet.
Am 28. Oktober 2015 verabschiedete der Technische Ausschuss „Kraftfahrzeuge“ das zweite
Maßnahmenpaket in Bezug auf die für die RDE-Prüfung geltenden und nicht zu überschreitenden
Emissionsgrenzwerte (NTE-Grenzwerte); diese Maßnahmen müssen in Kraft treten, damit sich die RDEPrüfung auf die Übereinstimmungsbescheinigung auswirkt, die von der nationalen
Typgenehmigungsbehörde (TGB) ausgestellt wird.
Nächste Schritte
Der Entwurf einer Verordnung über das Ausschussverfahren wird nun an das Europäische Parlament
und den Rat zur Regulierungskontrolle weitergeleitet.
Weitere Informationen
FAQs - Air pollutant emissions standards (nur auf Englisch)
Europäische Kommission Generaldirektion Binnenmarkt und Industrie
Entwurf der Durchführungsmaßnahme in Bezug auf RDE-NTE-Grenzwerte
IP/15/5945
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