Ausgabe 2, Februar 2016

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Aktuelle Informationen
zum Energierecht
Ausgabe 2
Februar 2016
Legal News/Energierecht für
energieintensive Unternehmen
Aktuell
Eigenversorger-Meldepflicht zum 28. Februar 2016!
Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmal auf die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten verbindlichen Formulare zu EEGEigenversorgungssachverhalten hinweisen. Bei nicht oder nach dem
28. Februar 2016 vorgenommenen Meldungen der Daten zur Eigenversorgung drohen empfindliche Sanktionen.
Anknüpfend an unseren Newsletter 1/2016 vom 15. Februar 2016 sowie den Hinweis der
BNetzA auf ihrer Homepage zur Datenerhebung bei Eigenversorgern und sonstigen
selbsterzeugenden Letztverbrauchern wollen wir an dieser Stelle nochmals auf die oben
genannte Meldefrist für Eigenversorger gegenüber der BNetzA und dem zuständigen
Netzbetreiber hinweisen. Im Zusammenhang mit der Meldepflicht bestehen zahlreiche
Unsicherheiten (z.B. „Bin ich als Eigenversorger überhaupt zur Meldung verpflichtet?“,
„Gilt die Meldepflicht auch für Bestandsanlagen nach § 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014?“,
„Welche Daten sind zu melden?“, „Ist gegenüber dem Übertragungs- oder dem Verteilnetzbetreiber zu melden?“, „Welche Sanktionen drohen bei Nichtmeldung?“), die eine
Auseinandersetzung mit dem Thema im Einzelfall unbedingt erforderlich machen. Aufgrund der möglichen Sanktionen sollte dabei unbedingt die Frist zum 28. Februar 2016
beachtet werden.
Für Fragen rund um das Thema Mitteilungspflichten sprechen Sie uns gern an!
Michael H. Küper, Rechtsanwalt, Tel.: +49 211 981-5396
E-Mail: [email protected]
Eva-Maria Fabritius, Rechtsanwältin, Tel: +49 211 981-2601
E-Mail: [email protected]
Veranstaltungen/Hinweise
„Richtige Antragstellung nach §§ 63 ff. EEG – Alles Standard?“ am
10. März 2016 in Berlin
Inhouse-Workshop: „Das KWKG 2016 – wir zeigen Ihnen, welche wesentlichen Neuerungen die KWK-Novelle mit sich bringt und wie sich Ihr Geschäftsmodell entwickeln kann“
(Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Beilagen)
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Legal News/Energierecht für energieintensive Unternehmen Ausgabe 2, Februar 2016
Ihre Ansprechpartner
RA Peter Mussaeus
Tel.: +49 211 981-4930
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RA Christoph Fabritius
Tel.: +49 211 981-4742
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Tel.: +49 30 2636-4797
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RA Michael H. Küper, M.Sc.
Tel.: +49 211 981-5396
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